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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Wasser sehr<br />

hoch<br />

Klima, Luft mittelhoch<br />

Landschaft,<br />

Landschaftsbild<br />

Sachwerte,<br />

kulturelles Erbe<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

sehr<br />

hoch<br />

(sehr)<br />

hoch<br />

(noch<br />

nicht<br />

abschl.<br />

Bewertbar)<br />

• Verlust von natürlichen Retentionsflächen im Bereich der<br />

ermittelten Überschwemmungsgebiete der Wurm,<br />

• (Teil-)Verlust von gewässernahen Bereichen, die zur<br />

Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der WRRL von<br />

Bedeutung sind,<br />

• Beeinträchtigung des benachbarten Linnicher<br />

Mühlenteiches (Teich- bzw. Erlenbach) und seiner<br />

gewässerbegleitenden Bereiche in Form der Änderung des<br />

Wasserregimes und abschnittsweise der Standortverhältnisse<br />

durch Grundwasserbeeinflussung (Absenkung und<br />

Aufhöhung)<br />

• Risiko von Schadstoffeinträgen in den offenen<br />

Grundwasserkörper durch Wegfall der Deckschicht (vgl.<br />

Bodenfunktionen),<br />

Erhöhte Verdunstung über offenen Grundwassersee, dadurch<br />

und durch prozessbedingte Wasserentnahme bedingte<br />

Verringerung des Grundwasserdargebotes, Auslösung<br />

chemisch-biologischer Prozesse (Ausfällung und<br />

Eutrophierung).<br />

• in der Betriebsphase erhöhter Staubanfall und LKW-<br />

Immissionen,<br />

• durch Grundwassersee erhöhte Verdunstungsrate,<br />

Veränderung mikroklimatischer Verhältnisse.<br />

• Eigenartsverlust und visuelle Beeinträchtigung durch<br />

Zerstörung der natürlichen geomorphologischen<br />

Ausprägungen und Entstehung eines neuen, nicht<br />

naturraumtypischen Landschaftselementes (See),<br />

die Betriebsphase bedingt die Verminderung der<br />

•<br />

Erlebniswirksamkeit durch zusätzliche Schall- und<br />

Staubimmissionen und visuelle Beeinträchtigungen<br />

durch Betriebsanlagen.<br />

visuelle und möglicherweise materielle Beeinträchtigung<br />

des als Baudenkmal geschützten Kaphofes durch Isolierung<br />

und Staubemissionen,<br />

möglicherweise Zerstörung bodendenkmalschutz-würdiger<br />

Bodensubstanz (Ergebnisse aus archäologischem Fachbeitrag<br />

und anschließender Prospektion bleiben zur Konfliktbewertung<br />

abzuwarten, mögliche Rechtshindernisse wären im<br />

Genehmigungsverfahren noch zu prüfen).<br />

– 66 –

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