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Elektronische Systeme für die Erfassung von Patienten bei größeren ...

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FEUERWEHR BREMEN elektronische <strong>Systeme</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Erfassung</strong> <strong>von</strong> <strong>Patienten</strong><br />

Beim MANV kann der Beamte zwischen zwei Stichworten entscheiden:<br />

MANV 1, auszulösen <strong>bei</strong> 5-12 Verletzten. Daraufhin rücken aus:<br />

5 RTW 3 NEF G-RTW LNA+OrgL SEG-T 5/43-1 ELD DD<br />

MANV 2, auszulösen <strong>bei</strong> > 12 Verletzten. Daraufhin rücken aus:<br />

13 RTW 4 NEF G-RTW LNA+OrgL SEG-T 5/43-1 ELD DD<br />

+<br />

AB-RD SEG-RD UStrG-SEG SEG KIT Seelsorge AL 2 HLF FmD<br />

FF Farge FF Grambkermoor FF Lesumbrok<br />

- 12 -<br />

(siehe Abkürzungsverzeichnis)<br />

Treffen <strong>die</strong> Einsatzkräfte an der Einsatzstelle ein, gilt es zunächst festzulegen, wo all <strong>die</strong><br />

angeforderten Fahrzeuge halten sollen beziehungsweise können - der sogenannte<br />

Bereitstellungsraum. Danach werden Behandlungsplätze eingerichtet und <strong>die</strong> sonstige Logistik<br />

aufgebaut. Anzumerken ist, dass <strong>bei</strong> einem ausgelösten „MANV 1“ ca. 60 Kräfte und <strong>bei</strong> einem<br />

„MANV 2“ circa 170 Helferinnen und Helfer alarmiert werden! Die grobe Raumordnung übernimmt<br />

das ersteintreffende Fahrzeug. Der Leitende Notarzt (LNA), sowie der Organisatorische Leiter<br />

Rettungs<strong>die</strong>nst (Orgl) regeln weitere Abläufe und <strong>die</strong> detaillierte Raumordnung.<br />

In Bremen beginnt <strong>die</strong> Besatzung des ersteintreffenden Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) mit der<br />

Sichtung der Verletzten und Erkrankten. Auf jedem mit einem Notarzt besetzten Fahrzeug befindet<br />

sich ein Sichtungs-Set, auf das im nachfolgenden Kapitel noch näherer eingegangen wird.<br />

Da sich <strong>die</strong>se Abschnittsar<strong>bei</strong>t schwerpunktmäßig mit dem Thema „Triage“ mittels neuen <strong>Systeme</strong>n<br />

zur elektronischen <strong>Patienten</strong>erfassung befasst, wird zunächst auf <strong>die</strong>se eingegangen. Die Sichtung<br />

-insbesondere aus rechtlichen Gesichtspunkten-, beleuchtet das „Handbuch <strong>für</strong> Organisatorische<br />

Leiter“ aus dem Verlag „Stumpf und Kossendey“, aus dem ich nachfolgend Zitiere:<br />

U.B. Crespin und H. Peter : „Die Sichtung, sicherlich <strong>die</strong> schwierigste, verantwortungsreichste und<br />

das Gewissen am stärksten belastende Maßnahme überhaupt, ist eine originar ärztliche Aufgabe,<br />

sie ist keine Aufgabe des Organisatorischen Leiters. Sie setzt umfassende Kenntnisse in der<br />

Traumatologie, insbesondere in der Beurteilung <strong>von</strong> Brandverletzungen, voraus und erfordert

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