Ein Jahr Oö. ChG - Erfahrungen Erkenntnisse - Miteinander
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Die 1.000,- EUR Grenze finde ich eindeutig zu niedrig. Sie sollte angehoben<br />
werden. Weiters wäre denkbar, eine <strong>Ein</strong>schleifregelung einzuführen. Je höher<br />
die Pension, desto höher könnte der prozentuelle Selbstbehalt sein.<br />
Ich befürchte weiters, dass viele Personen, welche eine mobile Betreuung<br />
brauchen, in Zukunft gezwungen sein werden, sich aus der professionellen<br />
Hilfe zu verabschieden und unprofessionelle Hilfe zu einem günstigeren Preis<br />
anzunehmen.<br />
(Walter Masa)<br />
Kostenbeitrag Anlehre fällt weg – für alle?<br />
Ich arbeite als Bürolehrling in der Anlehre der <strong>Miteinander</strong> GmbH Steyr (3.<br />
Lehrjahr).<br />
Da die Anlehre vom Land gefördert wird, schrieb uns (An-)Lehrlingen das<br />
Land nach dem Behinderteneinstellungsgesetz einen Kostenbeitrag vor. Wir<br />
sind während der Arbeitszeit sozusagen bei der <strong>Miteinander</strong> GmbH in Betreuung.<br />
Der Kostenbeitrag war/ist als Teilrückzahlung des Pflegegeldes zu verstehen.<br />
Jedoch waren/sind auch (An-)Lehrlinge, die kein Pflegegeld beziehen, zur<br />
Leistung eines Kostenbeitrages verpflichtet.<br />
Die (An-)Lehrlinge, deren Bescheid nach Inkrafttreten des neuen Chancengleichheitsgesetzes<br />
ausgestellt wurde (nach 1. September 2008), müssen keinen<br />
Kostenbeitrag zahlen. Die Begründung ist, dass die Ausbildung nichts<br />
kosten soll.<br />
Diejenigen, deren Bescheid vor 1. September 2008 ausgestellt wurde, zahlen<br />
weiterhin einen Kostenbeitrag, obwohl das neue Chancengleichheitsgesetz<br />
keinen Beitrag mehr vorsieht.<br />
Andere Ausbildungsteilnehmer/innen und ich sind der Meinung, dass es diese<br />
Übergangslösung nicht geben darf, und dass kein Lehrling verpflichtet<br />
sein soll, für die Ausbildung zu zahlen, egal wie lange er/sie schon bei der<br />
<strong>Miteinander</strong> GmbH arbeitet.<br />
In unserer Gruppe zahlen zwei Lehrlinge keinen Kostenbeitrag und vier zahlen<br />
einen Beitrag, davon zwei Lehrlinge ohne Pflegegeldbezug.<br />
Das neue Chancengleichheitsgesetz soll für alle gleich gelten und nicht von<br />
einem Stichtag abhängig sein!<br />
(Teresa Weiermair)<br />
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