07.01.2013 Aufrufe

Ein Jahr Oö. ChG - Erfahrungen Erkenntnisse - Miteinander

Ein Jahr Oö. ChG - Erfahrungen Erkenntnisse - Miteinander

Ein Jahr Oö. ChG - Erfahrungen Erkenntnisse - Miteinander

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die 1.000,- EUR Grenze finde ich eindeutig zu niedrig. Sie sollte angehoben<br />

werden. Weiters wäre denkbar, eine <strong>Ein</strong>schleifregelung einzuführen. Je höher<br />

die Pension, desto höher könnte der prozentuelle Selbstbehalt sein.<br />

Ich befürchte weiters, dass viele Personen, welche eine mobile Betreuung<br />

brauchen, in Zukunft gezwungen sein werden, sich aus der professionellen<br />

Hilfe zu verabschieden und unprofessionelle Hilfe zu einem günstigeren Preis<br />

anzunehmen.<br />

(Walter Masa)<br />

Kostenbeitrag Anlehre fällt weg – für alle?<br />

Ich arbeite als Bürolehrling in der Anlehre der <strong>Miteinander</strong> GmbH Steyr (3.<br />

Lehrjahr).<br />

Da die Anlehre vom Land gefördert wird, schrieb uns (An-)Lehrlingen das<br />

Land nach dem Behinderteneinstellungsgesetz einen Kostenbeitrag vor. Wir<br />

sind während der Arbeitszeit sozusagen bei der <strong>Miteinander</strong> GmbH in Betreuung.<br />

Der Kostenbeitrag war/ist als Teilrückzahlung des Pflegegeldes zu verstehen.<br />

Jedoch waren/sind auch (An-)Lehrlinge, die kein Pflegegeld beziehen, zur<br />

Leistung eines Kostenbeitrages verpflichtet.<br />

Die (An-)Lehrlinge, deren Bescheid nach Inkrafttreten des neuen Chancengleichheitsgesetzes<br />

ausgestellt wurde (nach 1. September 2008), müssen keinen<br />

Kostenbeitrag zahlen. Die Begründung ist, dass die Ausbildung nichts<br />

kosten soll.<br />

Diejenigen, deren Bescheid vor 1. September 2008 ausgestellt wurde, zahlen<br />

weiterhin einen Kostenbeitrag, obwohl das neue Chancengleichheitsgesetz<br />

keinen Beitrag mehr vorsieht.<br />

Andere Ausbildungsteilnehmer/innen und ich sind der Meinung, dass es diese<br />

Übergangslösung nicht geben darf, und dass kein Lehrling verpflichtet<br />

sein soll, für die Ausbildung zu zahlen, egal wie lange er/sie schon bei der<br />

<strong>Miteinander</strong> GmbH arbeitet.<br />

In unserer Gruppe zahlen zwei Lehrlinge keinen Kostenbeitrag und vier zahlen<br />

einen Beitrag, davon zwei Lehrlinge ohne Pflegegeldbezug.<br />

Das neue Chancengleichheitsgesetz soll für alle gleich gelten und nicht von<br />

einem Stichtag abhängig sein!<br />

(Teresa Weiermair)<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!