auch in 2008 - Polizei-Sportverein Mainz e.V.
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Bald mehr Rechte gegen Telefon-Werbung<br />
Unerlaubte Telefonwerbung: Das Problem ist flächendeckend <strong>in</strong> Deutschland.<br />
86 % der Bevölkerung fühlen sich durch unlautere Werbeanrufe belästigt,<br />
64 % waren danach <strong>in</strong> den letzten Monaten ohne E<strong>in</strong>willigung von e<strong>in</strong>em<br />
Unternehmen angerufen worden. Den Angerufenen bleibt der Ärger über die<br />
Belästigung und immer wieder kommt es zu Ause<strong>in</strong>andersetzungen über<br />
verme<strong>in</strong>tlich am Telefon abgeschlossene Verträge. Das muss dr<strong>in</strong>gend<br />
geändert werden.<br />
Ohne E<strong>in</strong>willigung der Angerufenen ist Telefonwerbung schon nach<br />
geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt e<strong>in</strong>e unzumutbare<br />
Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 (2)<br />
Nr. 2 UWG). Die Durchsetzung dieses Rechts stößt <strong>in</strong> der Praxis leider auf<br />
Schwierigkeiten. Schließlich gehen die Verbr<strong>auch</strong>er zunehmend dazu über,<br />
Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen.<br />
Das soll natürlich <strong>auch</strong> weiterh<strong>in</strong> möglich se<strong>in</strong>.<br />
Mit dem geplanten Gesetzentwurf sollen Betroffene mehr Möglichkeiten<br />
haben, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben.<br />
Verträge über die Lieferung von Zeitschriften sowie über Wett- und<br />
Lotteriedienstleistungen können dann künftig wie andere Verträge, die<br />
Verbr<strong>auch</strong>er im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon<br />
geschlossen haben, widerrufen werden. Bislang gibt es hierfür ke<strong>in</strong><br />
Widerrufsrecht. Diese Ausnahmen sollen für telefonisch geschlossene<br />
Verträge beseitigt werden und es kommt <strong>auch</strong> nicht darauf an, ob der<br />
Werbeanruf unerlaubt war. Die Widerrufsfrist beg<strong>in</strong>nt erst, wenn der<br />
Verbr<strong>auch</strong>er e<strong>in</strong>e Belehrung über se<strong>in</strong> Widerrufsrecht <strong>in</strong> Textform erhalten<br />
hat.<br />
Verstößte gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung sollen künftig<br />
mit e<strong>in</strong>em Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.<br />
Bei Werbeanrufen darf der Anrufer künftig se<strong>in</strong>e Rufnummer nicht mehr<br />
unterdrücken, um se<strong>in</strong>e Identität zu verschleiern. Verstöße dagegen sollen<br />
ebenfalls mit e<strong>in</strong>em Bußgeld geahndet werden.<br />
Verbr<strong>auch</strong>er sollen zudem besser vor „untergeschobenen Verträgen“ über<br />
Telekommunikationsdienstleistungen geschützt werden. Der neue<br />
Vertragspartner muss künftig <strong>in</strong> Textform nachweisen, dass der Kunde den<br />
alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Der Telefonanschluss darf erst danach<br />
auf den neuen Anbieter umgestellt werden.