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auch in 2008 - Polizei-Sportverein Mainz e.V.

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Anti-Stalk<strong>in</strong>g-Gesetz wirkt:<br />

Rund 10.000 Anzeigen im ersten Jahr<br />

Das „Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen“ – kurz Anti-<br />

Stalk<strong>in</strong>g-Gesetz – hat bereits im ersten Jahr se<strong>in</strong>es Bestehens für erhebliche<br />

Arbeit <strong>in</strong> den Gerichten gesorgt. Es wird – so schätzen die Justizverwaltungen<br />

<strong>in</strong> den Ländern – im Vergleich zu anderen Gesetzen außerordentlich häufig <strong>in</strong><br />

Anspruch genommen. So s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb des ersten Jahres rund 1.000<br />

Fälle von hartnäckigen Nachstellungen im Rahmen des Gesetzes angezeigt<br />

worden, <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 4.400, <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 700, <strong>in</strong> Hessen ca.<br />

1.000, für das ganze Bundesgebiet ca. 10.000 Fälle. Etwa 90 % der Opfer s<strong>in</strong>d<br />

weiblich, rund 80 % der Täter männlich.<br />

Das Anti-Stalk<strong>in</strong>g-Gesetz hat den Opfern von Nachstellungen die Möglichkeit<br />

gegeben, sich zu wehren. Der Verlust der eigenen Privatsphäre, verbunden<br />

mit der ständigen Angst vor Übergriffen, ist alles andere als e<strong>in</strong><br />

Kavaliersdelikt und muss entsprechend verfolgt werden. Das Gesetz soll den<br />

Opfern Mut machen, die Verfolgungen und Nachstellungen nicht mehr ratlos<br />

h<strong>in</strong>zunehmen, sondern die <strong>Polizei</strong> e<strong>in</strong>zuschalten, die Taten anzuzeigen und<br />

um Hilfe zu bitten.<br />

Diese Auffassung teilt <strong>auch</strong> der WEISSE RING. Er weist darauf h<strong>in</strong>, dass<br />

Stalk<strong>in</strong>gopfer <strong>auch</strong> nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) anerkannt<br />

werden können, denn e<strong>in</strong> mittlerweile rechtskräftiges Urteil des<br />

Landessozialgerichtes Niedersachsen hat festgestellt, dass Stalk<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>en<br />

tätlichen Angriff im S<strong>in</strong>ne des OEG darstellen kann (Az: L 13 VG 7/05).<br />

In e<strong>in</strong>em neuen Gesetzentwurf, den der Bundesrat Ende April der Bundesregierung<br />

zuleitete, wird auf Staatskosten e<strong>in</strong> Anwalt für Stalk<strong>in</strong>gopfer<br />

gefordert.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Endlich e<strong>in</strong> Gesetz, das<br />

Wirkung zeigt!<br />

Dietrich Brandhorst<br />

(unter auszugsweiser Verwendung e<strong>in</strong>es Berichtes vom WEISSEN RING)

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