kommunalpolitik - GAR NRW
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Gertrud Servos<br />
Vorsitzende des Landesbehindertenrates <strong>NRW</strong>, Sprecherin<br />
des Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderungen<br />
Mittendrin mitgestalten<br />
Behindert? Ja! Aber dabei!<br />
Am 03. Mai 2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Sie ist eine Konkretisierung der<br />
allgemeinen Menschenrechte bezogen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.<br />
Mit der Unterzeichnung der Bundesrepublik Deutschland am 30. März 2007 verpflichteten sich Bund<br />
und Länder eigene Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK zu ergreifen.<br />
Auf Bundesebene ist ein Aktionsplan in Kraft getreten. Auf Landesebene wurde der Aktionsplan<br />
„<strong>NRW</strong> inklusiv“ im Juli 2012 verabschiedet.<br />
Jeder zehnte Mann, jede zehnte Frau in<br />
<strong>NRW</strong> ist chronisch krank oder behindert.<br />
Was heißt behindert? In der UN-Behin-<br />
dertenrechtskonvention werden unter<br />
„Behinderung“ alle Bedingungen ver-<br />
standen, die den Menschen hindern mit<br />
seiner Beeinträchtigung in unserer Ge-<br />
sellschaft selbstbestimmt zu leben.<br />
Auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt-<br />
gesellschaft müssen für Frauen und<br />
Männer mit Beeinträchtigung zunächst<br />
die Voraussetzungen für ihre ungehin-<br />
derte Mobilität und Barrierefreiheit ge-<br />
schaffen sein, um eine gleichberechtigte<br />
Teilhabe zu ermöglichen. Barrierefreiheit<br />
schließt auch Dienstleistungen ein. So<br />
verstanden müssen „angemessene<br />
Vorkehrungen“ getroffen werden, die ge-<br />
10 FORUM KOMMUNALPOLTIK 4 | 2012 f o r u m