kommunalpolitik - GAR NRW
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24 FORUM KOMMUNALPOLTIK 3 | 2012<br />
Ausschuss für Kommunalpolitik<br />
Grüne Ziele – Grüne Köpfe<br />
Neue, aber erfahrene Gesichter prägen das Profil der GRÜNEN im Ausschuss für Kommunalpolitik. Mit<br />
Jutta Velte aus Remscheid, Gudrun Zentis aus dem Kreis Düren und Mario Krüger aus Dortmund als<br />
Sprecher im Ausschuss streiten künftig drei gestandene KommunalpolitikerInnen für die Interessen der<br />
<strong>NRW</strong>-Kommunen.<br />
BEREITS ABGEARBEITET SIND FOLGENDE<br />
IM KOALITIONSVERTRAG VEREINBARTE ZIELE:<br />
ÄNDERUNG DES GESETZES ZUR STÄRKUNG<br />
DES KOMMUNALEN EHRENAMTES<br />
Auf Initiative der GRÜNEN hatte der vorherge-<br />
hende Landtag sich intensiv mit der Situation von<br />
ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kommunalpo-<br />
litik, die immer schwieriger mit den beruflichen<br />
Verpflichtungen zu vereinbaren sind, beschäftigt.<br />
So müssen beispielsweise ArbeitnehmerInnen<br />
mit flexiblen Arbeitszeiten entstehende Fehlzeiten<br />
entweder im Voraus erbringen oder aber nachho-<br />
len. Das OVG <strong>NRW</strong> hatte festgestellt, dass auch<br />
für Haushaltstätigkeiten in Familien die regelmä-<br />
ßige Arbeitszeit zu ermitteln ist und nur für diese<br />
Arbeitszeit eine Entschädigung gewährt werden<br />
kann. Ein aufwändiger Nachweis war die Folge.<br />
Diese unbefriedigende Situation haben wir mit<br />
dem Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehren-<br />
amtes geändert.<br />
Konkret:<br />
� Bei flexiblen Arbeitszeiten wird für die Gleit-<br />
zeit, die nicht zur Kernarbeitszeit gehört,<br />
ein Freistellungsanspruch von 50 % durch<br />
Zeitgutschrift auf das jeweilige Gleitzeitkonto<br />
gewährt.<br />
� Die bisherige Bindung der Hausarbeit an die<br />
„regelmäßige Arbeitszeit“ wird aufgegeben.<br />
Ein aufwändiger und möglicherweise umstrit-<br />
tener Nachweis zur Gewährung von Entschä-<br />
digungszahlungen ist damit hinfällig.<br />
� Entschädigungen für Ausfallzeiten während<br />
der Arbeitszeiten können nunmehr auch für<br />
Gremien – z.B. Aufsichtsräte, Beiräte, LWL,<br />
VRS, RVR – geltend gemacht werden, deren<br />
Mitglieder vom Rat, Kreistag oder Umlagever-<br />
band entsandt worden sind.<br />
� Zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen zur<br />
Ausübung der kommunalpolitischen Tätigkei-<br />
ten wird ein Anspruch von 8 Urlaubstagen je<br />
Wahlperiode eingeführt.<br />
GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES UMLAGEN-<br />
GENEHMIGUNGSGESETZES (UMLAGENGENG)<br />
Durch die Gesetzesänderung sollen primär die<br />
Verfahrens- und Beteiligungsrechte der Umlage-<br />
zahler gestärkt und darüber hinaus sichergestellt<br />
werden, dass sich die Umlageverbände auch<br />
weiterhin an den kommunalen Konsolidierungsan-<br />
strengungen beteiligen.<br />
Ein solcher Abstimmungsprozess soll auf Augen-<br />
höhe zwischen den kreisangehörigen Kommunen<br />
und dem Kreis stattfinden im Benehmen zwischen<br />
den Beteiligten. Die Stellungnahmen der kreisan-<br />
gehörigen Kommunen sind dem Kreistag zur<br />
Kenntnis zu geben. Den Gemeinden ist Gelegen-<br />
heit zur Anhörung im Kreistag zu geben. Über die<br />
Einwendungen der Kommunen hat der Kreistag in<br />
öffentlicher Sitzung zu entscheiden.<br />
Diese Regelungen gelten selbstverständlich für<br />
das Verhältnis zwischen kreisfreien Städten bzw.<br />
Landkreis zu Umlageverbänden wie dem Regi-<br />
onalverband Ruhr oder den Landschaftsverbän-<br />
den.<br />
ALS NÄCHSTES STEHT AN:<br />
KOPPLUNG VON BÜRGERMEISTER-<br />
UND KOMMUNALWAHLEN KOMMT BIS 2020<br />
Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte zur<br />
Kommunalwahl 2009 eine Entkopplung der Rats-<br />
und Bürgermeisterwahlen vorgenommen. Dieser<br />
Fehlgriff der Rüttgers-Regierung wird nun von der<br />
rot-grünen Landesregierung korrigiert.<br />
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzent-<br />
wurf zur Stärkung der kommunalen Demokratie<br />
beschlossen mit dem Ziel, Bürgermeister- und<br />
s e r v i c e / i n f o