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kommunalpolitik - GAR NRW

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24 FORUM KOMMUNALPOLTIK 3 | 2012<br />

Ausschuss für Kommunalpolitik<br />

Grüne Ziele – Grüne Köpfe<br />

Neue, aber erfahrene Gesichter prägen das Profil der GRÜNEN im Ausschuss für Kommunalpolitik. Mit<br />

Jutta Velte aus Remscheid, Gudrun Zentis aus dem Kreis Düren und Mario Krüger aus Dortmund als<br />

Sprecher im Ausschuss streiten künftig drei gestandene KommunalpolitikerInnen für die Interessen der<br />

<strong>NRW</strong>-Kommunen.<br />

BEREITS ABGEARBEITET SIND FOLGENDE<br />

IM KOALITIONSVERTRAG VEREINBARTE ZIELE:<br />

ÄNDERUNG DES GESETZES ZUR STÄRKUNG<br />

DES KOMMUNALEN EHRENAMTES<br />

Auf Initiative der GRÜNEN hatte der vorherge-<br />

hende Landtag sich intensiv mit der Situation von<br />

ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kommunalpo-<br />

litik, die immer schwieriger mit den beruflichen<br />

Verpflichtungen zu vereinbaren sind, beschäftigt.<br />

So müssen beispielsweise ArbeitnehmerInnen<br />

mit flexiblen Arbeitszeiten entstehende Fehlzeiten<br />

entweder im Voraus erbringen oder aber nachho-<br />

len. Das OVG <strong>NRW</strong> hatte festgestellt, dass auch<br />

für Haushaltstätigkeiten in Familien die regelmä-<br />

ßige Arbeitszeit zu ermitteln ist und nur für diese<br />

Arbeitszeit eine Entschädigung gewährt werden<br />

kann. Ein aufwändiger Nachweis war die Folge.<br />

Diese unbefriedigende Situation haben wir mit<br />

dem Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehren-<br />

amtes geändert.<br />

Konkret:<br />

� Bei flexiblen Arbeitszeiten wird für die Gleit-<br />

zeit, die nicht zur Kernarbeitszeit gehört,<br />

ein Freistellungsanspruch von 50 % durch<br />

Zeitgutschrift auf das jeweilige Gleitzeitkonto<br />

gewährt.<br />

� Die bisherige Bindung der Hausarbeit an die<br />

„regelmäßige Arbeitszeit“ wird aufgegeben.<br />

Ein aufwändiger und möglicherweise umstrit-<br />

tener Nachweis zur Gewährung von Entschä-<br />

digungszahlungen ist damit hinfällig.<br />

� Entschädigungen für Ausfallzeiten während<br />

der Arbeitszeiten können nunmehr auch für<br />

Gremien – z.B. Aufsichtsräte, Beiräte, LWL,<br />

VRS, RVR – geltend gemacht werden, deren<br />

Mitglieder vom Rat, Kreistag oder Umlagever-<br />

band entsandt worden sind.<br />

� Zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen zur<br />

Ausübung der kommunalpolitischen Tätigkei-<br />

ten wird ein Anspruch von 8 Urlaubstagen je<br />

Wahlperiode eingeführt.<br />

GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES UMLAGEN-<br />

GENEHMIGUNGSGESETZES (UMLAGENGENG)<br />

Durch die Gesetzesänderung sollen primär die<br />

Verfahrens- und Beteiligungsrechte der Umlage-<br />

zahler gestärkt und darüber hinaus sichergestellt<br />

werden, dass sich die Umlageverbände auch<br />

weiterhin an den kommunalen Konsolidierungsan-<br />

strengungen beteiligen.<br />

Ein solcher Abstimmungsprozess soll auf Augen-<br />

höhe zwischen den kreisangehörigen Kommunen<br />

und dem Kreis stattfinden im Benehmen zwischen<br />

den Beteiligten. Die Stellungnahmen der kreisan-<br />

gehörigen Kommunen sind dem Kreistag zur<br />

Kenntnis zu geben. Den Gemeinden ist Gelegen-<br />

heit zur Anhörung im Kreistag zu geben. Über die<br />

Einwendungen der Kommunen hat der Kreistag in<br />

öffentlicher Sitzung zu entscheiden.<br />

Diese Regelungen gelten selbstverständlich für<br />

das Verhältnis zwischen kreisfreien Städten bzw.<br />

Landkreis zu Umlageverbänden wie dem Regi-<br />

onalverband Ruhr oder den Landschaftsverbän-<br />

den.<br />

ALS NÄCHSTES STEHT AN:<br />

KOPPLUNG VON BÜRGERMEISTER-<br />

UND KOMMUNALWAHLEN KOMMT BIS 2020<br />

Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte zur<br />

Kommunalwahl 2009 eine Entkopplung der Rats-<br />

und Bürgermeisterwahlen vorgenommen. Dieser<br />

Fehlgriff der Rüttgers-Regierung wird nun von der<br />

rot-grünen Landesregierung korrigiert.<br />

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzent-<br />

wurf zur Stärkung der kommunalen Demokratie<br />

beschlossen mit dem Ziel, Bürgermeister- und<br />

s e r v i c e / i n f o

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