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Magazin 1 / 12 (PDF, 6MB) - Bundesamt für Bevölkerungsschutz ...

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ÜBUNG UND EINSATZ<br />

Feststellung des Zeitbedarfs <strong>für</strong> das Eintreffen<br />

der ersten Helfer, Herstellung der Marsch- beziehungsweise<br />

Einsatzbereitschaft bis zur tatsächlichen<br />

Ausrückzeit und Überprüfung der Alarmierungsunterlagen.<br />

• Mittels der Marschübung werden die Tätigkeiten<br />

und Maßnahmen geübt, die einem Einsatz im<br />

Schadensgebiet vorausgehen, das sind insbesondere<br />

das Herstellen der Marsch- und Einsatzbereitschaft,<br />

die Erkundung von Marschwegen, der<br />

Marsch als geschlossene, selbstständig agierende<br />

Einsatzeinheit, das Verhalten von Führungs-<br />

Fach- und Einsatzkräften vor, während und nach<br />

Marschbewegungen sowie die Versorgung mit<br />

Betriebsstoffen.<br />

Alle genannten Übungsarten können miteinander<br />

kombiniert werden. Dies trifft bei den Übungen<br />

von taktischen Katastrophenschutzeinheiten<br />

noch mehr zu als im größeren operativen oder gar<br />

strategischen Rahmen.<br />

Denkbar sind beispielsweise Kombinationen<br />

wie Alarmierungsübung mit anschließender Marschübung,<br />

danach Vollübung oder Fachübung oder Stabsrahmenübung<br />

<strong>für</strong> Führer, Unterführer und besonderen<br />

Fachkräfte.<br />

Plan-, Gelände- und Objektbesprechungen<br />

können im Zusammenhang mit jeder der genannten<br />

Übungsarten stattfinden. Sie dienen der Erarbeitung<br />

oder Auswertung taktischer Konzeptionen und<br />

eignen sich auch zur Schulung in der Beurteilung<br />

der Lage, zur Erarbeitung von Entschlüssen und Entschlussbegründungen<br />

sowie zum Erstellen von<br />

Maßnahmenkatalogen / Durchführungsplänen / Ablaufplänen<br />

/ Befehlen.<br />

Grundsätze <strong>für</strong> Übungen<br />

Die Übung soll grundsätzlich das Lehren und<br />

Lernen der einzelnen Einsatzkräfte zusammenfassen,<br />

erleichtern und verbessern. Übungen dienen<br />

auch als Abschluss von Ausbildungsgängen oder<br />

-abschnitten. Jede Übung ist Versuchsfeld <strong>für</strong> die Erprobung<br />

von Verfahren und Vorhaben, Führungswerkzeug<br />

zur Auslese und Erprobung von Führungs-<br />

und Fachkräften in Aktion und Reaktion, im Beobachten,<br />

Beurteilen und Entscheiden. Sie ermöglicht<br />

einen Beitrag zur Beurteilung des Einsatzwertes<br />

der Kräfte wie auch der Ausstattung.<br />

6 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ 1|20<strong>12</strong><br />

Zweck von Übungen ist es vor allem, die Einsatzkräfte<br />

generell, insbesondere aber die Führer<br />

von Stäben oder Leitungsgruppen und anderen Einheiten<br />

sowie bestimmte qualifizierte Fachkräfte in<br />

Entschlussfassung, Befehlsgebung, Führungstechnik<br />

und im richtigen Ansatz organisatorischer oder<br />

fachlicher Möglichkeiten und Mittel zu schulen. Sie<br />

sollen damit in die Lage versetzt werden, ihren Auftrag<br />

im Einsatz bei Unglücksfällen, größeren Schadensereignissen,<br />

bei Katastrophen, im Frieden wie<br />

auch im Falle eines Einsatzes im Verteidigungsfall<br />

optimal zu erfüllen. Die Einsatzkräfte sollen innerhalb<br />

der Gliederung und Zusammensetzung ihrer<br />

Einheit mittels ihrer zusammengefassten Einzeltätigkeiten<br />

optimale Leistungen durch planmäßiges<br />

und abgestimmtes Zusammenwirken erbringen.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> Erfolg versprechendes Anlegen<br />

einer Übung sind deshalb<br />

• wirklichkeitsnahe Vorstellungen von den Erscheinungsformen<br />

der Großschadensereignisse<br />

und Katastrophen, im Frieden wie im Kriege,<br />

verursacht durch Naturgewalten oder von Menschenhand,<br />

anhand heutiger und möglichst<br />

auch der absehbaren zukünftigen Technik und<br />

Möglichkeiten,<br />

• umfassende Kenntnis der allgemeinen Aufgaben<br />

im Einsatz und der besonderen Einsatzmaßnahmen,<br />

• genaue Kenntnis der Aufbau- und Ablauforganisation<br />

der eigenen Organisation, der Einsatzpotenziale<br />

im Inland bzw. im Einsatzland sowie<br />

• Kenntnisse über mögliche Schadensursachen und<br />

ihre Auswirkungen.<br />

Auf dieser Grundlage sind Übungen in Anlage<br />

und Durchführung so wirklichkeitsgetreu wie möglich<br />

zu gestalten und zur Lage, auf der die Übung<br />

beruht, zu entwickeln. Art und Umfang der Lage<br />

richten sich nach dem Übungszweck. Dabei wird<br />

sich in der Regel die Lage auf bestimmte Erscheinungsformen<br />

der Unglücksfälle, Großschadensereignisse<br />

oder Katastrophen im Frieden wie<br />

im Kriege beschränken. 1<br />

1 Glass, Winfried: Übungs-Handbuch <strong>für</strong> Katastrophenschutzeinheiten,<br />

Walhalla-Fachverlag Regensburg, 3. Auflage<br />

2006 (z. Zt. vergriffen; Interessenten können sich an die Fachinformationsstelle<br />

des BBK in Bonn wenden)

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