Magazin 1 / 12 (PDF, 6MB) - Bundesamt für Bevölkerungsschutz ...
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ÜBUNG UND EINSATZ<br />
Feststellung des Zeitbedarfs <strong>für</strong> das Eintreffen<br />
der ersten Helfer, Herstellung der Marsch- beziehungsweise<br />
Einsatzbereitschaft bis zur tatsächlichen<br />
Ausrückzeit und Überprüfung der Alarmierungsunterlagen.<br />
• Mittels der Marschübung werden die Tätigkeiten<br />
und Maßnahmen geübt, die einem Einsatz im<br />
Schadensgebiet vorausgehen, das sind insbesondere<br />
das Herstellen der Marsch- und Einsatzbereitschaft,<br />
die Erkundung von Marschwegen, der<br />
Marsch als geschlossene, selbstständig agierende<br />
Einsatzeinheit, das Verhalten von Führungs-<br />
Fach- und Einsatzkräften vor, während und nach<br />
Marschbewegungen sowie die Versorgung mit<br />
Betriebsstoffen.<br />
Alle genannten Übungsarten können miteinander<br />
kombiniert werden. Dies trifft bei den Übungen<br />
von taktischen Katastrophenschutzeinheiten<br />
noch mehr zu als im größeren operativen oder gar<br />
strategischen Rahmen.<br />
Denkbar sind beispielsweise Kombinationen<br />
wie Alarmierungsübung mit anschließender Marschübung,<br />
danach Vollübung oder Fachübung oder Stabsrahmenübung<br />
<strong>für</strong> Führer, Unterführer und besonderen<br />
Fachkräfte.<br />
Plan-, Gelände- und Objektbesprechungen<br />
können im Zusammenhang mit jeder der genannten<br />
Übungsarten stattfinden. Sie dienen der Erarbeitung<br />
oder Auswertung taktischer Konzeptionen und<br />
eignen sich auch zur Schulung in der Beurteilung<br />
der Lage, zur Erarbeitung von Entschlüssen und Entschlussbegründungen<br />
sowie zum Erstellen von<br />
Maßnahmenkatalogen / Durchführungsplänen / Ablaufplänen<br />
/ Befehlen.<br />
Grundsätze <strong>für</strong> Übungen<br />
Die Übung soll grundsätzlich das Lehren und<br />
Lernen der einzelnen Einsatzkräfte zusammenfassen,<br />
erleichtern und verbessern. Übungen dienen<br />
auch als Abschluss von Ausbildungsgängen oder<br />
-abschnitten. Jede Übung ist Versuchsfeld <strong>für</strong> die Erprobung<br />
von Verfahren und Vorhaben, Führungswerkzeug<br />
zur Auslese und Erprobung von Führungs-<br />
und Fachkräften in Aktion und Reaktion, im Beobachten,<br />
Beurteilen und Entscheiden. Sie ermöglicht<br />
einen Beitrag zur Beurteilung des Einsatzwertes<br />
der Kräfte wie auch der Ausstattung.<br />
6 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ 1|20<strong>12</strong><br />
Zweck von Übungen ist es vor allem, die Einsatzkräfte<br />
generell, insbesondere aber die Führer<br />
von Stäben oder Leitungsgruppen und anderen Einheiten<br />
sowie bestimmte qualifizierte Fachkräfte in<br />
Entschlussfassung, Befehlsgebung, Führungstechnik<br />
und im richtigen Ansatz organisatorischer oder<br />
fachlicher Möglichkeiten und Mittel zu schulen. Sie<br />
sollen damit in die Lage versetzt werden, ihren Auftrag<br />
im Einsatz bei Unglücksfällen, größeren Schadensereignissen,<br />
bei Katastrophen, im Frieden wie<br />
auch im Falle eines Einsatzes im Verteidigungsfall<br />
optimal zu erfüllen. Die Einsatzkräfte sollen innerhalb<br />
der Gliederung und Zusammensetzung ihrer<br />
Einheit mittels ihrer zusammengefassten Einzeltätigkeiten<br />
optimale Leistungen durch planmäßiges<br />
und abgestimmtes Zusammenwirken erbringen.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> Erfolg versprechendes Anlegen<br />
einer Übung sind deshalb<br />
• wirklichkeitsnahe Vorstellungen von den Erscheinungsformen<br />
der Großschadensereignisse<br />
und Katastrophen, im Frieden wie im Kriege,<br />
verursacht durch Naturgewalten oder von Menschenhand,<br />
anhand heutiger und möglichst<br />
auch der absehbaren zukünftigen Technik und<br />
Möglichkeiten,<br />
• umfassende Kenntnis der allgemeinen Aufgaben<br />
im Einsatz und der besonderen Einsatzmaßnahmen,<br />
• genaue Kenntnis der Aufbau- und Ablauforganisation<br />
der eigenen Organisation, der Einsatzpotenziale<br />
im Inland bzw. im Einsatzland sowie<br />
• Kenntnisse über mögliche Schadensursachen und<br />
ihre Auswirkungen.<br />
Auf dieser Grundlage sind Übungen in Anlage<br />
und Durchführung so wirklichkeitsgetreu wie möglich<br />
zu gestalten und zur Lage, auf der die Übung<br />
beruht, zu entwickeln. Art und Umfang der Lage<br />
richten sich nach dem Übungszweck. Dabei wird<br />
sich in der Regel die Lage auf bestimmte Erscheinungsformen<br />
der Unglücksfälle, Großschadensereignisse<br />
oder Katastrophen im Frieden wie<br />
im Kriege beschränken. 1<br />
1 Glass, Winfried: Übungs-Handbuch <strong>für</strong> Katastrophenschutzeinheiten,<br />
Walhalla-Fachverlag Regensburg, 3. Auflage<br />
2006 (z. Zt. vergriffen; Interessenten können sich an die Fachinformationsstelle<br />
des BBK in Bonn wenden)