Basel, hier bin ich zuhause. - Basler Kantonalbank
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• Wahl des Audit Committee und von dessen Vorsitzendem • Festlegung der Grundsätze der Öffentl<strong>ich</strong>keitsarbeit und<br />
sowie die Genehmigung des Pfl<strong>ich</strong>tenheftes dieses Pflege der Beziehungen zur Öffentl<strong>ich</strong>keit.<br />
Gremiums.<br />
• Beachtung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen<br />
und weiteren Regulativen; Ausführung der Beschlüsse des<br />
Demgegenüber ist die Geschäftsleitung das geschäftsfüh- Bankrates, der ständigen Bankratsausschüsse und allrende<br />
Organ und leitet die Geschäfte in eigener Verantwor- fälliger weiterer Ausschüsse.<br />
tung, soweit sie darin n<strong>ich</strong>t durch die Statuten oder Reglemen- • Gewährung von Krediten und Eingehung von Eventualente<br />
und Beschlüsse, die in der Kompetenz vom Bankrat liegen, gagements im Rahmen des Kreditkompetenzreglements.<br />
beschränkt ist. Sie stellt dem Bankrat Antrag über die zu be- • Beschaffung der erforderl<strong>ich</strong>en Mittel, insbesondere durch<br />
handelnden Geschäfte und führt Beschlüsse des Bankrates Begebung von normalen und nachrangigen Obligationen-<br />
und des Bankratsausschusses aus. Die Geschäftsleitung ist be- anleihen und von Wandel- und Optionsanleihen.<br />
schlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend • Unterbreitung von Vorschlägen über Gründung, Kauf,<br />
oder vertreten sind. Lassen s<strong>ich</strong> mehrere Mitglieder vertreten, Verkauf und Liquidation von Tochtergesellschaften sowie<br />
muss mindestens der Direktionspräsident oder dessen Stellver- über Kauf und Verkauf von direkten oder indirekten<br />
tretung anwesend sein. Beschlüsse werden nach dem Mehr- Beteiligungen am Grundkapital anderer Gesellschaften an<br />
heitsprinzip gefasst. Die Mitglieder sind zur Stimmabgabe den Bankrat gemäss genereller Kompetenzordnung.<br />
verpfl<strong>ich</strong>tet. Bei Stimmengle<strong>ich</strong>heit entscheidet der Direktions- • Beschlussfassung über Verpfl<strong>ich</strong>tungsgeschäfte im<br />
präsident oder seine Stellvertretung. Zirkulationsbeschlüsse Zusammenhang mit betriebl<strong>ich</strong>en Liegenschaften gemäss<br />
müssen einstimmig gefasst werden, wobei s<strong>ich</strong> maximal zwei genereller Kompetenzordnung.<br />
Mitglieder vertreten lassen können.<br />
• Beschlussfassung über Projekte, deren gesamte Kosten<br />
In die Zuständigkeit der Geschäftsleitung fallen insbesondere<br />
folgende Aufgaben:<br />
• Unterbreitung von Vorschlägen für die Organisation des<br />
Geschäftsbetriebes im Allgemeinen sowie von Anträgen<br />
für einzelne Geschäfte, welche ihren Kompetenzbere<strong>ich</strong><br />
überschreiten, an den Bankrat.<br />
• Regelmässige Ber<strong>ich</strong>terstattung über den Geschäftsgang<br />
an den Bankrat; Vorlage von Jahresrechnung, Jahresber<strong>ich</strong>t,<br />
Quartals- und Semesterabschlüssen und Vorbereitung<br />
des Geschäftsber<strong>ich</strong>ts; Ber<strong>ich</strong>terstattung an Nationalbank,<br />
Finanzmarktaufs<strong>ich</strong>t und weitere Stellen.<br />
• Erlass der erforderl<strong>ich</strong>en Anordnungen und Weisungen für<br />
den Geschäftsbetrieb.<br />
• Schaffung einer internen Organisation, welche die<br />
Erre<strong>ich</strong>ung der Ziele ermögl<strong>ich</strong>t und eine angemessene<br />
interne Kontrolle s<strong>ich</strong>erstellt.<br />
• Ausarbeitung der Geschäftspolitik sowie der mittel- und<br />
langfristigen Planung zuhanden des Bankrates; Ausarbeitung<br />
der jährl<strong>ich</strong>en Zielsetzungen und Budgets.<br />
•<br />
0,5 Mio. CHF n<strong>ich</strong>t übersteigen.<br />
Beschlussfassung über die Führung materieller Prozesse mit<br />
einem Ausfallrisiko bis 1 Mio. CHF.<br />
3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber<br />
der Geschäftsleitung<br />
Der Bankrat wird von der Geschäftsleitung an jeder Sitzung<br />
über die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie<br />
über die wesentl<strong>ich</strong>en Aktivitäten der Geschäftsleitung, über<br />
bedeutende Vorkommnisse und über aktuelle Themen informiert.<br />
Sämtl<strong>ich</strong>e Sitzungsprotokolle der Geschäftsleitung werden<br />
dem Präsidenten des Bankrates und dem Leiter des Konzerninspektorats<br />
zugestellt. Ausserhalb des Sitzungsrhythmus<br />
können die übrigen Mitglieder des Bankrates im Rahmen ihrer<br />
Aufs<strong>ich</strong>ts- und Kontrollpfl<strong>ich</strong>t jederzeit von der Geschäftsleitung<br />
über den Präsidenten des Bankrates mündl<strong>ich</strong>e oder schriftl<strong>ich</strong>e<br />
Ber<strong>ich</strong>te und Auskünfte über sämtl<strong>ich</strong>e Fach- und Führungsbelange<br />
der Bank verlangen.<br />
Anlässl<strong>ich</strong> der Bankratssitzungen erfolgt jeweils eine Orientierung<br />
zum aktuellen Monatsabschluss und vierteljährl<strong>ich</strong><br />
Corporate Governance 63