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Umbettung von Urnen - Landkreis Osnabrück

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales,<br />

Frauen, Familie, Gesundheit und Integration<br />

2. Phase: Nach der Ausgrabung<br />

• Es gelten – wieder – die Regelungen für den Umgang<br />

mit der Urne wie nach der Einäscherung:<br />

1. <strong>Urnen</strong>pflicht<br />

2. Friedhofspflicht oder Seebestattung<br />

3. Pflicht zur Vergewisserung über die gesicherte<br />

ordnungsgemäße Beisetzung<br />

4. Fraglich ist die Geltung der Beisetzungsfrist <strong>von</strong><br />

einem Monat (§ 9 II 4 BestattG)<br />

Dr. Thomas Horn<br />

1. <strong>Osnabrück</strong>er Friedhofstagung, 03.11.2011<br />

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