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Umbettung von Urnen - Landkreis Osnabrück

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Aktuelle Rechtsprechung VG Stade 2009<br />

VG Stade, Urt. v. 27.08.2009, 1 A 808/08, dbovg,<br />

Entscheidungsgründe 4. Absatz, NST-N 2010, S. 19<br />

• Die Urne war nach ihrer Ausgrabung wieder so zu behandeln<br />

wie unmittelbar nach der Einäscherung<br />

• Der Friedhof war berechtigt, die Urne an ein<br />

Bestattungsinstitut zu übergeben<br />

• Die Aushändigung an Angehörige ist<br />

wegen Meinungsverschiedenheiten<br />

untereinander zu Recht unterblieben<br />

Niedersächsisches Ministerium für Soziales,<br />

Frauen, Familie, Gesundheit und Integration<br />

Dr. Thomas Horn<br />

1. <strong>Osnabrück</strong>er Friedhofstagung, 03.11.2011<br />

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