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Umbettung von Urnen - Landkreis Osnabrück

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<strong>Umbettung</strong> in Mecklenburg-Vorpommern<br />

§ 16 BestattG<br />

• Zulassung durch den Friedhof bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes, der die Störung der Totenruhe<br />

rechtfertigt<br />

• Es wird keine neue Ruhezeit begründet<br />

Niedersächsisches Ministerium für Soziales,<br />

Frauen, Familie, Gesundheit und Integration<br />

Dr. Thomas Horn<br />

1. <strong>Osnabrück</strong>er Friedhofstagung, 03.11.2011<br />

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