Umbettung von Urnen - Landkreis Osnabrück
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<strong>Umbettung</strong> in Mecklenburg-Vorpommern<br />
§ 16 BestattG<br />
• Zulassung durch den Friedhof bei Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes, der die Störung der Totenruhe<br />
rechtfertigt<br />
• Es wird keine neue Ruhezeit begründet<br />
Niedersächsisches Ministerium für Soziales,<br />
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration<br />
Dr. Thomas Horn<br />
1. <strong>Osnabrück</strong>er Friedhofstagung, 03.11.2011<br />
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