09.01.2013 Aufrufe

Umbettung von Urnen - Landkreis Osnabrück

Umbettung von Urnen - Landkreis Osnabrück

Umbettung von Urnen - Landkreis Osnabrück

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aktuelle Rechtsprechung VG Stade 2006<br />

VG Stade, Beschl. v. 30.08.2006, 1 B 1440/06,<br />

dbovg, Gründe II 8. Absatz, NST-N 2006, 294<br />

• Der Friedhof ist hinsichtlich der Fragen, die in der<br />

Zuständigkeit der unteren Gesundheitsbehörde<br />

zu prüfen sind, an die dortige Entscheidung gebunden<br />

• Der Friedhof kann bezüglich der tatsächlichen Vornahme der<br />

<strong>Umbettung</strong> eigene Regelungen treffen (z. B. keine <strong>Umbettung</strong><br />

während der Zeit <strong>von</strong> Bestattungen, Einsatz <strong>von</strong> Geräten,<br />

Wiederherstellung des früheren Zustandes etc.)<br />

Niedersächsisches Ministerium für Soziales,<br />

Frauen, Familie, Gesundheit und Integration<br />

Dr. Thomas Horn<br />

1. <strong>Osnabrück</strong>er Friedhofstagung, 03.11.2011<br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!