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Umbettung von Urnen - Landkreis Osnabrück

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Nach Ablauf der Mindestruhezeit<br />

• § 15 BestattG kommt nicht mehr zur Anwendung<br />

und daher besteht auch keine Genehmigungspflicht<br />

• Die allgemeinen Regelungen für den Umgang mit der<br />

Asche Verstorbener gelten weiterhin:<br />

1. <strong>Urnen</strong>pflicht<br />

2. Friedhofspflicht<br />

• Früher galt: Die Aschenreste und ihre Behältnisse<br />

sind in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden<br />

einzuverleiben (§ 10 IV FBVO)<br />

Niedersächsisches Ministerium für Soziales,<br />

Frauen, Familie, Gesundheit und Integration<br />

Dr. Thomas Horn<br />

1. <strong>Osnabrück</strong>er Friedhofstagung, 03.11.2011<br />

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