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Umbettung von Urnen - Landkreis Osnabrück

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales,<br />

Frauen, Familie, Gesundheit und Integration<br />

Wichtiger Grund<br />

1. Beisetzung gemäß dem Willen der/des<br />

Verstorbenen<br />

2. Gemeinsame Beisetzung mit Ehegatten oder<br />

Lebenspartner<br />

3. Zusammenführung <strong>von</strong> Verwandten<br />

4. Unzumutbare Grabpflege für Angehörige<br />

5. Nichtzahlung der Friedhofsgebühren<br />

Dr. Thomas Horn<br />

1. <strong>Osnabrück</strong>er Friedhofstagung, 03.11.2011<br />

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