DIPLOMARBEIT - IAP/TU Wien
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(22) Ich fahre natürlich nie wieder nach Tirol.<br />
(22’) Ich fahre natürlich nie wieder dorthin.<br />
(22’’) Ich fahre dorthin natürlich nie wieder. 30<br />
Aus den Beispielsätzen (21’) und (22’) wird ersichtlich, dass die übliche Position<br />
der Situativ- und der Direktivergänzung auch bei den Pro-Formen unverändert<br />
bleibt, während sich in den Beispielsätzen (21’’) und (22’’) noch eine weitere<br />
korrekte Stellungsmöglichkeit der Pro-Formen beobachten lässt. Franz Patocka<br />
verwirft hierbei die Möglichkeit, dass es sich um eine Nachfeldbesetzung handeln<br />
könnte und belegt dies mit den folgenden Beispielsätzen:<br />
(21’’’) Sie hat dort wahrscheinlich immer noch gewohnt.<br />
(22’’’) Ich werde dorthin natürlich nie wieder fahren. 31<br />
Die Satzklammer ist in den oben angeführten Beispielen schon durch hat –<br />
gewohnt bzw. werde – fahren realisiert. Angenommen man würde dort bzw.<br />
dorthin zusätzlich zu den satzklammerbildenden Elemente miteinbeziehen, dann<br />
müsste man alle Stellungsglieder, die sich sowohl zwischen dort und gewohnt als<br />
auch zwischen dorthin und fahren befinden, zu dem rechten Teil der Klammer<br />
dazuzählen. Patocka äußert sich hierzu folgendermaßen:<br />
Zwar ist es durchaus möglich und in manchen Dialekten überaus<br />
häufig, bestimmte Stellungsglieder ins k[lammerschluss]-Feld<br />
einzuschieben […], doch ist von der Restriktion auszugehen, daß<br />
in solchen Fällen das erste Glied des komplexen<br />
k[lammerschluss]-Feldes ein verbales sein muß [...]. 32<br />
30 Zitiert nach F. Patocka (1997), S.241.<br />
31 Zitiert nach F. Patocka (1997), S.241.<br />
32 Patocka (1997), S.240.<br />
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