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WIENSTROM GmbH, Betrieblicher Brandschutz in den Kraftwerken ...

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KA V - GU 210-4/10 Seite 12 von 41<br />

- Feuerlöscher - alle zwei Jahre, gemäß ÖNORM F 1053 - Überprüfung, Instandhaltung<br />

und Kennzeichnung tragbarer Feuerlöscher sowie Überprüfungsplakette durch be-<br />

fugte Fachkundige,<br />

- Trockensteigleitungen - alle Jahre, gem. Pkt. 7.2 der TRVB F 128 - Steigleitungen und<br />

Wandhydranten (ortsfeste Nass- und Trockenlöschwasserleitungen); alle vier Jahre<br />

Überprüfung auf Dichtheit durch befugte Fachkundige,<br />

- Nasssteigleitungen - alle Jahre, gem. Pkt. 8.2 der TRVB F 128; alle vier Jahre Über-<br />

prüfung auf Dichtheit durch befugte Fachkundige,<br />

- Wandhydranten - alle Jahre gem. Pkt. 8.2 der TRVB F 128,<br />

- Blitzschutzanlagen - Überprüfung je nach Gebäudeart und Blitzschutzklasse gem.<br />

TRVB E 154 - Blitzschutz bzw. nach jedem Blitzschlag durch befugte Fachkundige,<br />

- Brandmeldeanlagen (BMA) - jährliche Instandhaltung gem. ÖNORM F 3070 - Planung,<br />

Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von BMA und Brand-<br />

fallsteuerungen durch e<strong>in</strong>e für das jeweilige Brandmeldesystem zertifizierte Fachfirma;<br />

alle zwei Jahre Revision gem. TRVB S 123 - BMA durch e<strong>in</strong>e hiefür akkreditierte<br />

Überwachungsstelle,<br />

- Brandfallsteuerungen - jährliche Instandhaltung gem. TRVB S 151 - Brandfallsteuerun-<br />

gen durch befugte Fachkundige; alle zwei Jahre Revision durch e<strong>in</strong>e hiefür akkredi-<br />

tierte Überwachungsstelle,<br />

- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - jährliche Instandhaltung gem. TRVB S 125 -<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durch befugte Fachkundige; alle zwei Jahre Revi-<br />

sion durch e<strong>in</strong>e hiefür akkreditierte Überwachungsstelle,<br />

- Rauchverdünnungsanlagen - jährliche Instandhaltung gem. TRVB S 125 von befugtem<br />

Fachkundigen; alle zwei Jahre Revision durch e<strong>in</strong>e hiefür akkreditierte Überwa-<br />

chungsstelle,<br />

- Druckbelüftungsanlagen - jährliche Instandhaltung gem. TRVB S 112 - Druckbelüf-<br />

tungsanlagen durch befugte Fachkundige; alle zwei Jahre Revision durch e<strong>in</strong>e hiefür<br />

akkreditierte Überwachungsstelle,<br />

- Spr<strong>in</strong>kleranlagen - jährliche Instandhaltung gem. TRVB S 127 - Spr<strong>in</strong>kleranlagen von<br />

befugtem Fachkundigen; jährliche Revision durch e<strong>in</strong>e hiefür akkreditierte Überwa-<br />

chungsstelle,

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