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WIENSTROM GmbH, Betrieblicher Brandschutz in den Kraftwerken ...

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KA V - GU 210-4/10 Seite 36 von 41<br />

und die Feuerwehrsirenen am Werksgelände dah<strong>in</strong>gehend gutachterlich überprüfen zu<br />

lassen, ob sie <strong>den</strong> brandschutztechnischen Anforderungen und <strong>den</strong> Auflagen nach dem<br />

ASchG für die Alarmierung der Bediensteten entsprechen.<br />

Stellungnahme der <strong>WIENSTROM</strong> <strong>GmbH</strong>:<br />

Die Überprüfung wird im Zuge der Revision der BMA stattf<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

4.3 Kraftwerk Donaustadt<br />

4.3.1 Das Kontrollamt empfahl WS, entsprechend dem Abnahmebescheid der Magistratsabteilung<br />

22 gem. § 20 UVP-G 2000 aus dem Jahr 2003 zur Kompensierung der<br />

nicht errichteten CO2-Anlage, dass e<strong>in</strong>e <strong>Brandschutz</strong>truppe mit zum<strong>in</strong>dest sechs ausgebildeten<br />

Angehörigen im Kraftwerk anwesend ist.<br />

Stellungnahme der <strong>WIENSTROM</strong> <strong>GmbH</strong>:<br />

WS hat unter E<strong>in</strong>beziehung der zuständigen Behörde/Stellen mit<br />

der Erarbeitung der effektiv erforderlichen Maßnahmen zur Kompensierung<br />

der nicht errichteten CO2-Anlage bereits begonnen.<br />

4.3.2 Da wesentliche KW-Bereiche über ke<strong>in</strong>e BMA verfügen, wurde empfohlen, dah<strong>in</strong>gehend<br />

mit der Magistratsabteilung 68 Beratungsgespräche zu führen und die erforderlichen<br />

BMA nachzurüsten.<br />

Stellungnahme der <strong>WIENSTROM</strong> <strong>GmbH</strong>:<br />

E<strong>in</strong>e Erweiterung der BMA des KW wird im Zuge des vorh<strong>in</strong> erwähnten<br />

Projektes "<strong>Brandschutz</strong>- und Sicherheitstechnische<br />

Adaptierung" durchgeführt.<br />

4.3.3 Da <strong>in</strong> Teilbereichen die bestehen<strong>den</strong> Alarmierungse<strong>in</strong>richtungen nicht <strong>den</strong> Anforderungen<br />

des § 12 AStV, der TRVB S 123 und der ÖNORM EN ISO 7731 entsprechen,<br />

empfahl das Kontrollamt die Gesamtanlage gutachterlich überprüfen und gegebenenfalls<br />

erneuern bzw. <strong>in</strong>stand setzen zu lassen.

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