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Geschäftsbericht 2011/2012 - BDPK

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14 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2.1 Finanzierung der Leistungen<br />

RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetz<br />

/ Reha-Budget<br />

Das seit 1997 gesetzlich gedeckelte Reha-Budget reicht<br />

nicht mehr aus, um den Rehabilitationsbedarf abzudecken,<br />

der tatsächlich in der Erwerbsbevölkerung besteht. Das liegt<br />

vor allem am steigenden Anteil der älteren Arbeitnehmer an<br />

der gesamten Beschäftigtenzahl.<br />

Sobald die Erwerbsfähigkeit mit zunehmendem Alter durch<br />

die Folgen chronischer Erkrankungen bedroht ist, sind Arbeitnehmer<br />

auf Rehabilitationsleistungen dringend angewiesen,<br />

um bis zum Renteneintrittsalter berufstätig sein zu<br />

können. 74 Prozent aller Leistungen der medizinischen Rehabilitation<br />

in der Deutschen Rentenversicherung werden im<br />

Alter ab 45 Jahren benötigt.<br />

Die Bundesregierung definiert in ihrer Zuständigkeit fünf<br />

Pfade zur Sicherstellung der Versorgung der Wirtschaft mit<br />

Fachkräften, von denen der erste sich mit der „Aktivierung<br />

und Beschäftigungssicherung“ befasst. Hierzu gehören folgende<br />

politisch gewollte Entwicklungen, die allesamt zu<br />

einem steigenden Bedarf an Leistungen der medizinischen<br />

Rehabilitation in der Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

führen werden:<br />

• eine steigende Zahl von Erwerbstätigen im Alter<br />

von 55 Plus<br />

• eine Erhöhung des Erwerbsumfangs der heute<br />

Teilzeit Erwerbstätigen (vollzeitnahe Teilzeit)<br />

• die Gesunderhaltung alternder Belegschaften im<br />

Hinblick auf steigende Arbeitsunfähigkeitsquoten.<br />

Zusätzlich werden mehr medizinische Rehabilitationsleistungen<br />

benötigt, weil sich die Behandlungsdauer in Akutkrankenhäusern<br />

immer weiter verkürzt und das Renteneintrittsalter<br />

auf 67 Jahre angehoben wird. Dadurch ist bis zum<br />

Jahr 2025 mit einem Anstieg des Bedarfs an Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation von mindestens 20 Prozent zu<br />

rechnen.<br />

Im Jahr 2010 wurde das Reha-Budget ausgeschöpft. Um<br />

die Auswirkungen einer absehbaren Überschreitung zu minimieren,<br />

haben die Träger der Deutschen Rentenversicherung<br />

massive Sparmaßnahmen eingeleitet: Anträge wurden<br />

abgelehnt, Rehabilitationsleistungen verkürzt, der Anteil der<br />

Reha-Leistungen ohne unmittelbar vorhergehende Krankenhausbehandlung<br />

(Heilverfahren) ist zurückgegangen. Kostendeckende<br />

Vergütungssatzerhöhung wurden nicht mehr bezahlt.<br />

Durch diese Sparmaßnahmen haben längst nicht mehr alle<br />

Versicherten die Rehabilitationsleistungen bekommen, die<br />

sie zur Sicherung ihrer Erwerbstätigkeit benötigen. Menschen<br />

gelangen dadurch in einen vermeidbaren Rentenbezug,<br />

obwohl man sie im Erwerbsleben halten könnte.<br />

Für eine erfolgreiche Behandlung chronischer Erkrankung sind<br />

nachhaltige Änderungen des Lebensstils notwendig. Patienten<br />

haben jedoch kaum eine Chance, dies in verkürzten Rehabilitationsangeboten<br />

zu erlernen. Die aktuelle politische Diskussion<br />

über die frühere Sterblichkeit von Geringverdienern<br />

zeigt die gesellschaftliche Gefahr einer solchen absehbaren<br />

Entwicklung. Gleichzeitig gelten Arbeitsunfähigkeit und frühzeitiger<br />

Rentenbezug als hauptverantwortlich für die Altersarmut,<br />

die es auch nach Auffassung der Politik zu vermeiden gilt.<br />

Der Handlungsbedarf ist aus der Sicht des <strong>BDPK</strong> deutlich:<br />

Die heutigen Herausforderungen liegen im Gegensatz zu<br />

1997 darin, zu frühen Rentenbezug zu vermeiden und dem<br />

einzelnen Menschen auch im höheren Alter die Erwerbstätigkeit<br />

zu ermöglichen. Zu diesen veränderten Anforderungen<br />

passt keine Budgetierung von Reha-Leistungen. Deshalb<br />

muss das Reha-Budget in der Deutschen Rentenversicherung<br />

abgeschafft werden.<br />

Sollte für die verantwortlichen Sozialpolitiker eine Abschaffung<br />

des Rehabilitationsbudgets nicht in Betracht kommen,<br />

müssen die Ausgaben für Rehabilitation den zu erwartenden<br />

Teilhabebedarf zusätzlich zu der voraussichtlichen Entwicklung<br />

der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer bei der<br />

Festsetzung der jährlichen Ausgaben berücksichtigen. Weiterhin<br />

muss die Vorgabe in § 220 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, nach<br />

der die Deutsche Rentenversicherung eine Überschreitung<br />

der Reha-Ausgaben aus dem Reha-Budget kompensieren<br />

muss, gestrichen werden.

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