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Geschäftsbericht 2011/2012 - BDPK

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<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

keit keinen Gebrauch machen. Hier müssen sich die Beteiligten<br />

selbst einigen. In Bayern ist am 01.04.<strong>2012</strong> eine<br />

Reha-Schiedsstellenverordnung in Kraft getreten. In den<br />

Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein<br />

haben die zuständigen Ministerien einen<br />

Verordnungsentwurf vorgelegt und befinden sich in der<br />

Abstimmung mit den Beteiligten. In den Bundesländern Niedersachsen,<br />

Brandenburg und Thüringen haben die Krankenkassen<br />

einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt. Diese werden<br />

ebenfalls mit den Beteiligten erörtert.<br />

In der Diskussion steht für die Krankenkassen insbesondere<br />

der Ort der Geschäftsstelle. Hierfür wünschen sie einen<br />

„neutralen Ort“ und schlagen den Medizinischen Dienst der<br />

Krankenkassen (MDK) vor. Ein weiterer Diskussionspunkt<br />

ist die Regelung zu den Verfahrenskosten. In den meisten<br />

Entwürfen ist vorgesehen, dass der Antragsteller die Kosten<br />

des Verfahrens zu tragen hat. Da Antragsteller hauptsächlich<br />

Kliniken sein werden, das Scheitern der Verhandlung aber<br />

beiden zuzuschreiben ist, gehen die Verbände der Leistungserbringer<br />

gegen diese Regelung vor.<br />

GKV Reha-Ausgaben und Statistik<br />

Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten<br />

Jahresergebnisse der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen<br />

im Jahr <strong>2011</strong> zeigen erneut, dass die Krankenkassen<br />

an Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen<br />

sparen. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr um zwei<br />

Prozent gesunken.<br />

Die Ausgaben für medizinische Rehabilitation liegen immer<br />

noch auf dem Niveau von 1995. Das ist eine bedenkliche<br />

Fehlentwicklung, die die Gesundheit und Selbstbestimmung<br />

der Versicherten gefährdet. Deshalb muss der Zugang zu<br />

Reha-Leistungen dringend verbessert werden.<br />

Im Vergleich zu den sinkenden Reha-Ausgaben sind die<br />

Ausgaben für Krankenhausbehandlungen seit 1995 um 53<br />

Prozent und die für Arzneimittel im selben Zeitraum sogar<br />

um 92 Prozent gestiegen. Die Redia-Studie belegt, dass der<br />

Anspruch an die Rehabilitationskliniken seit Einführung der<br />

DRGs im Jahr 2003 gestiegen ist, da sich der Gesundheitszustand<br />

der Patientinnen und Patienten zu Beginn einer Reha<br />

spürbar verschlechtert hat.<br />

Der größte Teil der GKV-Rehabilitationsleistungen wird von<br />

Patienten benötigt, die älter als 65 Jahre sind, und dadurch<br />

befähigt werden, sich länger selbst zu Hause zu versorgen.<br />

Allerdings wird der im SGB XI verankerte Grundsatz „Reha<br />

vor Pflege“ nicht bedarfsgerecht umgesetzt. Bislang lehnen<br />

die Krankenkassen häufig Rehabilitationsleistungen ab, da<br />

sie nicht selbst von den Erfolgen vermiedener oder verschobener<br />

Pflegebedürftigkeit profitieren, sondern die Pflegekassen.<br />

Die Ausgaben der Pflegeversicherung haben sich seit<br />

1996 verdoppelt.<br />

Die Leistungsausgaben gesetzlich normierte Antrags- GKV und in Millionen Bewilligungsstatistik Euro<br />

der Krankenkassen für das Jahr 2010 wurde vom BMG wegen<br />

Unplausibilität an den GKV-Spitzenverband<br />

1995 2009<br />

zurückgegeben.<br />

2010 <strong>2011</strong>*<br />

Die Vorsorge Statistik / für 2010 wurde erst im Mai <strong>2012</strong> veröffentlicht.<br />

2.602 2.550 2.498 2.420<br />

Rehabilitation gesamt<br />

* vorläufiges Ergebnis<br />

Gutachten: Was kostet die Reha?<br />

Die Rehabilitationsträger stellen immer größere Anforderungen<br />

an die Rehabilitationskliniken, um die Leistung und Qualität<br />

transparent zu machen. Aber sind diese Anforderungen<br />

auch im Vergütungssatz angemessen abgebildet?<br />

Diese Frage hat der <strong>BDPK</strong> mit der AG MedReha durch die<br />

Beauftragung eines Gutachtens bei der aktiva – Beratung im<br />

Gesundheitswesen GmbH untersuchen lassen.<br />

Das Gutachten nimmt modellhaft eine Kostenberechnung<br />

auf Basis der Qualitätsanforderungen der Leistungsträger<br />

vor. Es zeigt anhand ausgewählter Indikationen, dass die gesteigerten<br />

Anforderungen, welche die Deutsche Rentenversicherung<br />

(DRV) an die Rehabilitationskliniken stellen, mit<br />

den aktuellen durchschnittlichen Vergütungssätzen bereits<br />

heute kaum noch zu erfüllen sind.<br />

Insbesondere die DRV stellt an die Kliniken umfassende<br />

Struktur-, Personal- und Leistungsanforderungen (KTL, Therapiestandards).<br />

Die Kalkulation der jeweiligen Vergütungssätze<br />

wird anhand dieser Vorgaben für die Indikationen<br />

Orthopädie, Kardiologie und Psychosomatik sowie einer Modellrechnung<br />

für Sach- und Kapitalkosten vorgenommen. Die<br />

notwendige Eigenkapitalverzinsung ist im Gutachten nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Damit Rehabilitationskliniken auch zukünftig anforderungsgerechte<br />

und qualitätsgesicherte Rehabilitationsmaßnahmen<br />

erbringen können und eine leistungsgerechte Vergütung<br />

der Mitarbeiter sichergestellt werden kann, müssen die Vergütungssätze<br />

angepasst werden. Eine drohende Insolvenz<br />

konnten die meisten Kliniken bislang abwenden, indem Investitionen<br />

zurückgestellt, Synergien und Rationalisierungen<br />

sowie Prozessoptimierungen ausgeschöpft und Kapitalkosten<br />

zum Zweck der Insolvenzvermeidung ausgesetzt wurden.<br />

Der Aufwand für die Rehabilitationskliniken wird sich aber<br />

zukünftig noch aufgrund struktureller Veränderungen der<br />

Rahmenbedingungen (wie etwa Fachkräftemangel, bauliche<br />

Anforderungen an Barrierefreiheit, Gesetze) erhöhen. Hinzu<br />

kommen erweiterte Anforderungen an die Rehabilitationskliniken<br />

aufgrund der zunehmenden Multimorbidität der<br />

Patienten und früherer Entlassungen aus dem Krankenhaus.<br />

Eine Bezahlung der Mitarbeiter unterhalb des TVöD wird zu-<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

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