Geschäftsbericht 2011/2012 - BDPK
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<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
keit keinen Gebrauch machen. Hier müssen sich die Beteiligten<br />
selbst einigen. In Bayern ist am 01.04.<strong>2012</strong> eine<br />
Reha-Schiedsstellenverordnung in Kraft getreten. In den<br />
Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein<br />
haben die zuständigen Ministerien einen<br />
Verordnungsentwurf vorgelegt und befinden sich in der<br />
Abstimmung mit den Beteiligten. In den Bundesländern Niedersachsen,<br />
Brandenburg und Thüringen haben die Krankenkassen<br />
einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt. Diese werden<br />
ebenfalls mit den Beteiligten erörtert.<br />
In der Diskussion steht für die Krankenkassen insbesondere<br />
der Ort der Geschäftsstelle. Hierfür wünschen sie einen<br />
„neutralen Ort“ und schlagen den Medizinischen Dienst der<br />
Krankenkassen (MDK) vor. Ein weiterer Diskussionspunkt<br />
ist die Regelung zu den Verfahrenskosten. In den meisten<br />
Entwürfen ist vorgesehen, dass der Antragsteller die Kosten<br />
des Verfahrens zu tragen hat. Da Antragsteller hauptsächlich<br />
Kliniken sein werden, das Scheitern der Verhandlung aber<br />
beiden zuzuschreiben ist, gehen die Verbände der Leistungserbringer<br />
gegen diese Regelung vor.<br />
GKV Reha-Ausgaben und Statistik<br />
Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten<br />
Jahresergebnisse der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen<br />
im Jahr <strong>2011</strong> zeigen erneut, dass die Krankenkassen<br />
an Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen<br />
sparen. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr um zwei<br />
Prozent gesunken.<br />
Die Ausgaben für medizinische Rehabilitation liegen immer<br />
noch auf dem Niveau von 1995. Das ist eine bedenkliche<br />
Fehlentwicklung, die die Gesundheit und Selbstbestimmung<br />
der Versicherten gefährdet. Deshalb muss der Zugang zu<br />
Reha-Leistungen dringend verbessert werden.<br />
Im Vergleich zu den sinkenden Reha-Ausgaben sind die<br />
Ausgaben für Krankenhausbehandlungen seit 1995 um 53<br />
Prozent und die für Arzneimittel im selben Zeitraum sogar<br />
um 92 Prozent gestiegen. Die Redia-Studie belegt, dass der<br />
Anspruch an die Rehabilitationskliniken seit Einführung der<br />
DRGs im Jahr 2003 gestiegen ist, da sich der Gesundheitszustand<br />
der Patientinnen und Patienten zu Beginn einer Reha<br />
spürbar verschlechtert hat.<br />
Der größte Teil der GKV-Rehabilitationsleistungen wird von<br />
Patienten benötigt, die älter als 65 Jahre sind, und dadurch<br />
befähigt werden, sich länger selbst zu Hause zu versorgen.<br />
Allerdings wird der im SGB XI verankerte Grundsatz „Reha<br />
vor Pflege“ nicht bedarfsgerecht umgesetzt. Bislang lehnen<br />
die Krankenkassen häufig Rehabilitationsleistungen ab, da<br />
sie nicht selbst von den Erfolgen vermiedener oder verschobener<br />
Pflegebedürftigkeit profitieren, sondern die Pflegekassen.<br />
Die Ausgaben der Pflegeversicherung haben sich seit<br />
1996 verdoppelt.<br />
Die Leistungsausgaben gesetzlich normierte Antrags- GKV und in Millionen Bewilligungsstatistik Euro<br />
der Krankenkassen für das Jahr 2010 wurde vom BMG wegen<br />
Unplausibilität an den GKV-Spitzenverband<br />
1995 2009<br />
zurückgegeben.<br />
2010 <strong>2011</strong>*<br />
Die Vorsorge Statistik / für 2010 wurde erst im Mai <strong>2012</strong> veröffentlicht.<br />
2.602 2.550 2.498 2.420<br />
Rehabilitation gesamt<br />
* vorläufiges Ergebnis<br />
Gutachten: Was kostet die Reha?<br />
Die Rehabilitationsträger stellen immer größere Anforderungen<br />
an die Rehabilitationskliniken, um die Leistung und Qualität<br />
transparent zu machen. Aber sind diese Anforderungen<br />
auch im Vergütungssatz angemessen abgebildet?<br />
Diese Frage hat der <strong>BDPK</strong> mit der AG MedReha durch die<br />
Beauftragung eines Gutachtens bei der aktiva – Beratung im<br />
Gesundheitswesen GmbH untersuchen lassen.<br />
Das Gutachten nimmt modellhaft eine Kostenberechnung<br />
auf Basis der Qualitätsanforderungen der Leistungsträger<br />
vor. Es zeigt anhand ausgewählter Indikationen, dass die gesteigerten<br />
Anforderungen, welche die Deutsche Rentenversicherung<br />
(DRV) an die Rehabilitationskliniken stellen, mit<br />
den aktuellen durchschnittlichen Vergütungssätzen bereits<br />
heute kaum noch zu erfüllen sind.<br />
Insbesondere die DRV stellt an die Kliniken umfassende<br />
Struktur-, Personal- und Leistungsanforderungen (KTL, Therapiestandards).<br />
Die Kalkulation der jeweiligen Vergütungssätze<br />
wird anhand dieser Vorgaben für die Indikationen<br />
Orthopädie, Kardiologie und Psychosomatik sowie einer Modellrechnung<br />
für Sach- und Kapitalkosten vorgenommen. Die<br />
notwendige Eigenkapitalverzinsung ist im Gutachten nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Damit Rehabilitationskliniken auch zukünftig anforderungsgerechte<br />
und qualitätsgesicherte Rehabilitationsmaßnahmen<br />
erbringen können und eine leistungsgerechte Vergütung<br />
der Mitarbeiter sichergestellt werden kann, müssen die Vergütungssätze<br />
angepasst werden. Eine drohende Insolvenz<br />
konnten die meisten Kliniken bislang abwenden, indem Investitionen<br />
zurückgestellt, Synergien und Rationalisierungen<br />
sowie Prozessoptimierungen ausgeschöpft und Kapitalkosten<br />
zum Zweck der Insolvenzvermeidung ausgesetzt wurden.<br />
Der Aufwand für die Rehabilitationskliniken wird sich aber<br />
zukünftig noch aufgrund struktureller Veränderungen der<br />
Rahmenbedingungen (wie etwa Fachkräftemangel, bauliche<br />
Anforderungen an Barrierefreiheit, Gesetze) erhöhen. Hinzu<br />
kommen erweiterte Anforderungen an die Rehabilitationskliniken<br />
aufgrund der zunehmenden Multimorbidität der<br />
Patienten und früherer Entlassungen aus dem Krankenhaus.<br />
Eine Bezahlung der Mitarbeiter unterhalb des TVöD wird zu-<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
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