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Adventszeit, Familienzeit - Der Schweizerische Samariterbund

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Ausgabe 2/2009) zum Anlass genommen,<br />

den Fall zu schildern.<br />

Sie vertrete die Meinung, den Mitgliedern<br />

sei zwar stets mit Wertschätzung<br />

zu begegnen, aber sie<br />

seien nicht partout im Verein zu<br />

halten. Mit der radikalen Massnahme<br />

habe man verhindert, dass<br />

«die guten Leute abgehen». <strong>Der</strong><br />

Preis sei allerdings eine deutlich<br />

kürzere Mitgliederliste. Dafür sei<br />

Ruhe in den Verein eingekehrt<br />

und es herrsche wieder ein positives<br />

Klima.<br />

Warum keine Fusion?<br />

Zwei weitere Beispiele gefällig?<br />

Ein ländlicher Verein besteht noch<br />

aus einer einstelligen Zahl Mitglieder.<br />

Die Auflösung droht. Auf<br />

die Frage, weshalb man nicht Fusionsgespräche<br />

mit dem grösseren<br />

Nachbarverein suchte, erklärte<br />

ein Mitglied, der Vorstand bestehe<br />

fast ausschliesslich aus Mitgliedern<br />

derselben Familie. Diese habe<br />

partout kein Interesse an einem<br />

Zusammengehen. Denn durch eine<br />

Fusion würden die Vorstandsmitglieder<br />

ihre Positionen verlieren.<br />

Eher nähmen sie die vollständige<br />

Auflösung des Vereins in Kauf.<br />

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Eine weitere Konstellation, wie<br />

unlängst eine Vereinsentwicklung<br />

gehemmt wurde: <strong>Der</strong> zuständige<br />

Instruktor Kantonalverband<br />

hatte einer Vereinsleitung vorgeschlagen,<br />

einen jüngeren ambitionierten<br />

Mann, eine angehende<br />

Pflegefachperson, zum Kurs- und<br />

Technischen Leiter SSB ausbilden<br />

zu lassen. Doch musste dieser<br />

nach einiger Zeit feststellen, dass<br />

er im Verein nicht zum Zuge kommen<br />

würde, da die Präsidentin und<br />

Pflichten der Aktivmitglieder<br />

deren Schwägerin im Vorstand<br />

jemand aus der eigenen Familie<br />

bevorzugten. Es blieb ihm nichts<br />

anderes übrig, als den Verein zu<br />

wechseln.<br />

Dominik Senn<br />

Gemäss Normstatuten der Samaritervereine (ZO 102, Kapitel 4, Artikel 11)<br />

sind Aktivmitglieder «verpflichtet, sich an den Tätigkeiten des Vereins aktiv<br />

zu beteiligen, die Interessen des Vereins nach Kräften zu wahren und seine<br />

Bestrebungen zu fördern, ohne Ansehen der Person Verletzten und Erkrankten<br />

freiwillig Erste Hilfe zu leisten und sich Kranker und Notleidender körperlich<br />

und seelisch helfen anzunehmen und die von der Vereinsversammlung<br />

festgesetzten Beiträge zu entrichten.»<br />

Dasselbe gilt altersgemäss für Mitglieder der Help-Samariterjugend-Gruppe.<br />

Passivmitglieder haben als einzige Pflicht, mindestens den von der Vereinsversammlung<br />

festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten. Ehrenmitglieder<br />

haben keinerlei Pflichten gegenüber dem Verein, ist in den Normstatuten<br />

festgehalten. ds.<br />

SSB aktuell<br />

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