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Managementplan UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt" (2 MB)

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<strong>Managementplan</strong> <strong>Welterbe</strong>stätte „<strong>Lübecker</strong> Altstadt“<br />

Schutzinstrumente zum Erhalt des <strong>Welterbe</strong>s<br />

- Aufnahme und Untersuchung im Inneren der Gebäude, vertiefte Bewertung<br />

- Bestandserfassung und Bewertung historischer Merkmale des Altstadtrandes.<br />

Erfasst werden alle Gebäude in diesem Gebiet, mit Ausnahme der Kirchen und öffentlichen<br />

Großbauten, die durch die Bände „Die Bau- und Kunstdenkmäler der<br />

Hansestadt Lübeck“ und andere Inventare bereits beschrieben sind.<br />

Grabungsschutzgebiet<br />

1992 wurde die gesamte Altstadtinsel als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen (s.<br />

Abb. 7). Seitdem bedürfen Arbeiten, die eine Gefahr für Kulturdenkmäler im archäologischen<br />

Untergrund darstellen, der Genehmigung der Bodendenkmalpfl ege.<br />

Denkmalbereichsverordnung<br />

Derzeit ist die <strong>Lübecker</strong> Altstadt nicht als Denkmalbereich ausgewiesen. Im Anschluss<br />

an die vorgesehene Novellierung des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-<br />

Holstein soll dies unter Berücksichtigung der <strong>Welterbe</strong>fl ächen erfolgen. Die Ausweisung<br />

eines Denkmalbereiches für die gesamte <strong>Lübecker</strong> Altstadt wird den<br />

Schutz des Weltkulturerbes fördern. Alle Bauvorhaben innerhalb des Verordnungsgebietes<br />

unterliegen dann einem Genehmigungsvorbehalt durch den Bereich Archäologie<br />

und Denkmalpfl ege.<br />

Kirchlicher Denkmalschutz<br />

Der Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den evangelischen Landeskirchen<br />

in Schleswig-Holstein vom 23.04.1957 (Staatskirchenvertrag) sowie die<br />

Zusatzvereinbarung vom selben Tag regelt die Zuständigkeit im Umgang mit Kulturdenkmalen<br />

im Eigentum der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche<br />

(NEK als Rechtsnachfolgerin der evangelischen Landeskirchen). Die Bewertung von<br />

Kulturdenkmalen im Eigentum von Kirchengemeinden der NEK nimmt die Abteilung<br />

Denkmalpfl ege, Bereich Hansestadt Lübeck vor. Die Pfl ege der ausgewiesenen<br />

Kulturdenkmale, Sakral- ebenso wie Profanbauten, betreut die Kircheninstitution in<br />

eigener Verantwortung. Zuständige kirchliche Denkmalschutzbehörde ist das Nordelbische<br />

Kirchenamt als oberste kirchliche Verwaltungsbehörde. Das Nordelbische<br />

Kirchenamt, vertreten durch das Dezernat Bauwesen, stellt über Maßnahmen<br />

an kirchlichen Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung wie Instandsetzung,<br />

Veränderung, Vernichtung oder Veräußerung gem. §38 DSchG Schleswig-Holstein<br />

vor Ausführung das Benehmen mit der Denkmalbehörde der Hansestadt her. Der<br />

Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg wirkt bei Bauberatungen mit, die das Nordelbische<br />

Kirchenamt aufgrund der ihm durch die Verfassung zugewiesen Aufgaben vor Ort<br />

in den Kirchengemeinden durchführt. Nach der Nordelbischen Kirchenverfassung<br />

führen die Kirchenkreise Aufsicht über die Kirchengemeinden, die in der Regel<br />

grundbuchliche Gebäudeeigentümer sind. Die Kirchenkreise beraten die Kirchengemeinden<br />

bei Bauaufgaben und können auch Aufgaben der Bauherrenvertretung<br />

übernehmen.<br />

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