Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420
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BGR 165 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong>, Titel<br />
Verwendung in geschlossenen Räumen nicht mehr als 4 : 1 beträgt.<br />
Seite 101 von 160<br />
Die zulässigen Stützweiten der Querriegel sind in Abhängigkeit vom zulässigen<br />
Ständerabstand für Gerüste der Gerüstgruppen 1 bis 6 der Tabelle 3 zu entnehmen.<br />
Die Gerüsthöhe darf 12 m im Freien und 20 m in geschlossenen Räumen nicht<br />
übersteigen.<br />
Bei Verwendung im Freien sind die Ständerstöße in den Verbandsebenen immer <strong>mit</strong><br />
Stoßkupplungen zu versehen.<br />
Der Vertikalabstand der Quer und Längsriegel darf jeweils 2,0 m nicht überschreiten.<br />
Die Verstrebungen in Quer und Längsrichtung sind mindestens in jeder zweiten<br />
Ständerreihe anzuordnen (siehe Bild 9 und Bild 10). Die Bohlendicke ist nach <strong>DIN</strong><br />
<strong>4420</strong> <strong>Teil</strong> 1 zu wählen. Dabei dürfen Zwischenquerriegel angeordnet werden.<br />
Bild 9. Regelausführung der StahlrohrKupplungsgerüste <strong>mit</strong> flächenorientierten<br />
Gerüstlagen<br />
file://C:\Temp\swm58.tmp.htm<br />
25.11.2004