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Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420

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BGR 165 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong>, Titel<br />

Verwendung in geschlossenen Räumen nicht mehr als 4 : 1 beträgt.<br />

Seite 101 von 160<br />

Die zulässigen Stützweiten der Querriegel sind in Abhängigkeit vom zulässigen<br />

Ständerabstand für Gerüste der Gerüstgruppen 1 bis 6 der Tabelle 3 zu entnehmen.<br />

Die Gerüsthöhe darf 12 m im Freien und 20 m in geschlossenen Räumen nicht<br />

übersteigen.<br />

Bei Verwendung im Freien sind die Ständerstöße in den Verbandsebenen immer <strong>mit</strong><br />

Stoßkupplungen zu versehen.<br />

Der Vertikalabstand der Quer und Längsriegel darf jeweils 2,0 m nicht überschreiten.<br />

Die Verstrebungen in Quer und Längsrichtung sind mindestens in jeder zweiten<br />

Ständerreihe anzuordnen (siehe Bild 9 und Bild 10). Die Bohlendicke ist nach <strong>DIN</strong><br />

<strong>4420</strong> <strong>Teil</strong> 1 zu wählen. Dabei dürfen Zwischenquerriegel angeordnet werden.<br />

Bild 9. Regelausführung der StahlrohrKupplungsgerüste <strong>mit</strong> flächenorientierten<br />

Gerüstlagen<br />

file://C:\Temp\swm58.tmp.htm<br />

25.11.2004

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