Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420
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BGR 165 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong>, Titel<br />
Seite 51 von 160<br />
Absturzsicherungen durchzuführen. Siehe Unfallverhütungsvorschrift<br />
"Bauarbeiten" (VBG 37) §12 einschließlich zugehöriger Durchführungsanweisungen.<br />
Der horizontale Abstand zwischen Fanggerüst und Bauwerk darf nicht größer sein als<br />
0,30 m.<br />
Besteht Absturzgefahr auch zum Bauwerk hin, ist die Belagfläche des Fanggerüsts<br />
nach innen zu verbreitern (siehe Bild 15 c) und d)).<br />
Wird ein Seitenschutz nach Abschnitt 5.3.5 für Fanggerüste verwendet, so darf er um<br />
maximal 15º gegen die Vertikale geneigt sein (siehe Bild 15 b), c) und d)).<br />
file://C:\Temp\swm58.tmp.htm<br />
25.11.2004