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Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420

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BGR 165 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong>, Titel<br />

Bild 15. Bauliche Durchbildung der Fanggerüste<br />

Bei einer Neigung von mehr als 15° ist eine Gerüstausbildung nach Bild 15 a) <strong>mit</strong><br />

geschlossener Schutzwand erforderlich. Die Schutzwand muß wie der Gerüstbelag<br />

bemessen sein.<br />

6.1.3 Dachfanggerüste<br />

Seite 52 von 160<br />

Die Mindestbreite der Belagfläche muß 0,60 m betragen. Der Belag des<br />

Dachfanggerüsts (siehe Bild 16) darf nicht tiefer als 1,50 m unter der Traufkante<br />

liegen. Der Abstand der Schutzwand von der Traufkante muß mindestens 0,70 m<br />

betragen.<br />

Die Schutzwand muß die Traufkante mindestens um das Maß 1,5 b1 (Angaben in m)<br />

überragen. Die Höhe h1 der Schutzwand muß jedoch mindestens 1,0 m betragen.<br />

Die Schutzwand darf aus einer dichten oder unterbrochenen Verbretterung oder aus<br />

Netzen oder Geflechten nach den "Sicherheitsregeln für Seitenschutz und<br />

Schutzwände als Absturzsicherung bei Bauarbeiten" (ZH 1/584) gebildet werden.<br />

file://C:\Temp\swm58.tmp.htm<br />

25.11.2004

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