Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420
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BGR 165 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong>, Titel<br />
bilden darf. Die Verankerung ist <strong>mit</strong> Dübelarmen nach Bild 2 auszuführen, wobei<br />
beide Leiterholme <strong>mit</strong> Hakenschrauben anzuschließen sind. Der vertikale Abstand der<br />
Verankerungspunkte darf höchstens 4,00 m betragen. Die Gerüstleitern dürfen über<br />
die oberste Verankerung nicht mehr als 7,00 m hinausragen, wobei der oberste<br />
Gerüstbelag nicht mehr als 2,00 m über dem obersten Verankerungspunkt liegen darf.<br />
Die Verankerungen müssen die in Tabelle 8 genannten horizontalen Kräfte<br />
aufnehmen können.<br />
Als offene Bauwerke gelten unverkleidete Skelettbauten sowie Bauwerke, bei denen<br />
mehr als 1/3 der Ansichtsfläche Öffnungen sind.<br />
Im übrigen gilt <strong>DIN</strong> <strong>4420</strong> <strong>Teil</strong> 1/12.90, Abschnitt 8.2.2.<br />
Tabelle 8. Verankerungskräfte für Leitergerüste<br />
Bild 8. Verlängerung von Gerüstleitern (3 Varianten)<br />
file://C:\Temp\swm58.tmp.htm<br />
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25.11.2004