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Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420

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BGR 165 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong>, Titel<br />

bilden darf. Die Verankerung ist <strong>mit</strong> Dübelarmen nach Bild 2 auszuführen, wobei<br />

beide Leiterholme <strong>mit</strong> Hakenschrauben anzuschließen sind. Der vertikale Abstand der<br />

Verankerungspunkte darf höchstens 4,00 m betragen. Die Gerüstleitern dürfen über<br />

die oberste Verankerung nicht mehr als 7,00 m hinausragen, wobei der oberste<br />

Gerüstbelag nicht mehr als 2,00 m über dem obersten Verankerungspunkt liegen darf.<br />

Die Verankerungen müssen die in Tabelle 8 genannten horizontalen Kräfte<br />

aufnehmen können.<br />

Als offene Bauwerke gelten unverkleidete Skelettbauten sowie Bauwerke, bei denen<br />

mehr als 1/3 der Ansichtsfläche Öffnungen sind.<br />

Im übrigen gilt <strong>DIN</strong> <strong>4420</strong> <strong>Teil</strong> 1/12.90, Abschnitt 8.2.2.<br />

Tabelle 8. Verankerungskräfte für Leitergerüste<br />

Bild 8. Verlängerung von Gerüstleitern (3 Varianten)<br />

file://C:\Temp\swm58.tmp.htm<br />

Seite 77 von 160<br />

25.11.2004

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