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Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420

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BGR 165 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong>, Titel<br />

Bild 16. Bauliche Durchbildung der Dachfanggerüste<br />

6.1.4 Schutzdächer<br />

Die Breite der Abdeckung ist nach den örtlichen Erfordernissen zu wählen und muß<br />

horizontal gemessen mindestens 1,5 m betragen. Bei Fassadengerüsten müssen die<br />

Abdeckungen das Gerüst auch an den Stirnseiten horizontal um mindestens 0,6 m<br />

überragen.<br />

Bild 17. Bauliche Durchbildung der Schutzdächer<br />

Schutzdächer müssen eine mindestens 0,6 m hohe Bordwand haben (siehe Bild 17 a)<br />

und 17 b)). Bei geneigten Schutzdächern muß die Vorderkante mindestens 0,6 m<br />

über dem Ansatzpunkt der Schrägen am Außenständer liegen (siehe Bild 17 c)).<br />

Wird ein Fanggerüst als Schutzdach verwendet, ist der Belag bis zum Bauwerk<br />

auszulegen.<br />

6.2 Tragfähigkeit<br />

6.2.1 Allgemeines<br />

file://C:\Temp\swm58.tmp.htm<br />

Seite 53 von 160<br />

25.11.2004

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