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DIE BRÜCKE DIE BRÜCKE - Verbandsgemeinde Treis-Karden

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<strong>Treis</strong>-<strong>Karden</strong> - 11 - Ausgabe 48/2012<br />

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung und der<br />

Überleitungsbestimmungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991<br />

(BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom<br />

21.07.2012 (BGBl. I Nr. 35 S.1577), wird angeordnet mit der Folge,<br />

dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.<br />

III. Hinweise<br />

1. Allgemeine Hinweise<br />

Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlicher Beziehung<br />

an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Soweit<br />

an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse<br />

bestehen können, gilt der Empfänger als Eigentümer<br />

der neuen Grundstücke.<br />

Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer<br />

zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung<br />

des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses<br />

(§§ 69 und 70 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I<br />

Seite 2794)) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können<br />

- gemäß § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlass dieser<br />

Anordnung beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR<br />

- Westerwald-Osteifel zu stellen.<br />

Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen<br />

des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des<br />

Flurbereinigungsplanes bestehen. Deshalb dürfen - soweit in den<br />

Überleitungsbestimmungen nichts Anderweitiges festgesetzt ist<br />

- auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen<br />

eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen<br />

(z.B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen, Errichtung<br />

oder Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen sowie<br />

Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw. nur mit<br />

Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden.<br />

Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung<br />

enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes.<br />

Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von<br />

den Beteiligten bei der Vorlage des Flurbereinigungsplanes bzw.<br />

dessen Nachträge, insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke,<br />

erhoben worden sind oder werden, nicht vorgegriffen.<br />

Änderungen des Flurbereinigungsplanes sind unbeschadet dieser<br />

Anordnung nach wie vor möglich.<br />

2. Auslegung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Überleitungsbestimmungen<br />

Je ein Abdruck dieser vorläufigen Besitzeinweisung mit Gründen<br />

und je ein Abdruck der Überleitungsbestimmungen liegen<br />

vom ersten Tag der Bekanntgabe an gerechnet, 1 Monat lang bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Cochem während der Dienststunden<br />

sowie beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft<br />

Hans-Theo Loosen, Mittelstraße 12, 56818 Klotten nach vorheriger<br />

telefonischer Terminvereinbarung zur Einsichtnahme für die<br />

Beteiligten aus.<br />

3. Erläuterung der neuen Feldeinteilung<br />

Die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten am Donnerstag, den<br />

06.12.2012 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr im „Bürgerhaus“ in Klotten,<br />

Hauptstraße, durch Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde<br />

erläutert.<br />

Anträge auf örtliche Einweisung können bis zu diesem Zeitpunkt<br />

schriftlich beim DLR - Westerwald-Osteifel oder in dem o. g. Termin<br />

gestellt werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />

Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel,<br />

Bannerberg 4, 56727 Mayen oder dem Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410<br />

Montabaur oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,-<br />

Obere Flurbereinigungsbehörde -, Willy-Brandt-Platz 3,<br />

54290 Trier einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />

nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der<br />

Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.<br />

Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.<br />

Im Auftrag<br />

gez.: Gerd Kohlhaas, Vermessungsdirektor<br />

ROES<br />

Lebender Adventskalender 2012<br />

Wie in den vergangenen Jahren möchten wir auch in diesem Jahr<br />

den Advent leben. Wir starten mit unserem ersten Treffen am Sonntag,<br />

den 02.12.2012, um 18 Uhr, bei mir in der Neustraße. Von dort<br />

gehen wir zu unserem neuen Weihnachtsbaum in die Dorfmitte am<br />

Bor. Wir haben einen großen Weihnachtsbaum mit vielen Lichtern<br />

geschmückt, er soll uns bis zum Jahresende die dunkle Zeit etwas<br />

erhellen und uns auf Weihnachten einstimmen. Dieses Jahr sammeln<br />

wir für die Lichterkette und den Weihnachtsbaumständer, die<br />

wir neu angeschafft haben. Ich möchte alle herzlich zur Teilnahme<br />

am Adventskalender einladen. Es macht richtig Spaß, wenn wir mit<br />

vielen Menschen zusammen sind, uns an den gestalteten Adventsfenster,<br />

den Vorträgen und den Liedern freuen. Zu einem Becher<br />

Glühwein darf ich natürlich auch herzlich einladen.<br />

Ihr Arnold Johann, Ortsbürgermeister<br />

Auszug aus der Niederschrift<br />

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Roes<br />

am 21.11.2012<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

TOP 1: Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Roes vom 10.10.2012<br />

Gegen die Niederschrift des Ortsgemeinderates Roes vom<br />

10.10.2012 wurden Seitens des Ortsgemeinderates keine Einwände<br />

erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

TOP 2a: Beratung und Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2012<br />

- 2013 Forsten<br />

Die Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2012-2013<br />

wurden von Herrn Revierförster Adel vorgetragen und erläutert.<br />

Nach dem Produktionsplan Holz ist ein Gesamteinschlagssoll von<br />

120 fm für die Jahre 2012 - 2013 vorgesehen.<br />

Die Forstwirtschaftspläne 2012 - 2013 enthalten insgesamt Aufwendungen<br />

bzw. Auszahlungen in Höhe von 6.290,00 €.<br />

Die Erträge bzw. Einzahlungen betragen 6.452,00 €.<br />

Somit ist mit einem Überschuss von 162,00 € zu rechnen (ohne ant.<br />

Jagdpacht).<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

TOP 2b: Beratung und Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2014<br />

Forsten<br />

Die Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2014 wurden<br />

von Herrn Revierförster Adel vorgetragen und erläutert.<br />

Nach dem Produktionsplan Holz ist ein Gesamteinschlagssoll von<br />

70 fm für das Jahre 2014 vorgesehen.<br />

Der Forstwirtschaftsplan 2014 enthalten insgesamt Aufwendungen<br />

bzw. Auszahlungen in Höhe von 3.497,00 €.<br />

Die Erträge bzw. Einzahlungen betragen 3.546,00 €.<br />

Somit ist mit einem Überschuss von 49,00 € zu rechnen (ohne ant.<br />

Jagdpacht).<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

TOP 3: Beschlussfassung zur Eilentscheidung, Vergabe der Reparaturarbeiten<br />

auf Trift und in der Kirchstraße<br />

Die o. g. Maßnahme wurde als Angebotsanfrage durch die Ortsgemeinde<br />

Roes ausgeschrieben. Es wurden von 3 Firmen Angebotsunterlagen<br />

angefordert, wovon 3 Firmen ein Angebot abgaben. Die<br />

Angebote wurden zwischenzeitlich durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,<br />

sachlich, fachtechnisch und rechnerisch geprüft und<br />

ausgewertet.<br />

Der günstigste Anbieter für das Los Straßenbauarbeiten nach Prüfung<br />

ist die Firma Ollig aus Kollig. Bereits durch vorige Abstimmung<br />

mit den Beigeordneten und Ratmitgliedern wurde der Auftrag an<br />

die Fa. Ollig vergeben.<br />

Die Ortsgemeinde nahm die Eilentscheidung und Vergabe zur<br />

Kenntnis.<br />

Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat, für die Maßnahme, in<br />

Höhe des Aufwands, die überplanmäßige Ausgabe.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Verlegung der Bushaltestelle<br />

„Zur Schwanenkirche“ Einmündung Neustraße zur Schulstraße<br />

am Bürgerhaus.<br />

Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt, aus den bisher geführten<br />

Gesprächen. Es wurden die positiven und negativen Sachverhalte<br />

erörtert unter Einbezug der Argumente aus dem Gespräch mit<br />

der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

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