DIE BRÜCKE DIE BRÜCKE - Verbandsgemeinde Treis-Karden
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<strong>Treis</strong>-<strong>Karden</strong> - 11 - Ausgabe 48/2012<br />
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />
Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung und der<br />
Überleitungsbestimmungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991<br />
(BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom<br />
21.07.2012 (BGBl. I Nr. 35 S.1577), wird angeordnet mit der Folge,<br />
dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.<br />
III. Hinweise<br />
1. Allgemeine Hinweise<br />
Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlicher Beziehung<br />
an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Soweit<br />
an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse<br />
bestehen können, gilt der Empfänger als Eigentümer<br />
der neuen Grundstücke.<br />
Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer<br />
zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung<br />
des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses<br />
(§§ 69 und 70 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I<br />
Seite 2794)) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können<br />
- gemäß § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlass dieser<br />
Anordnung beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR<br />
- Westerwald-Osteifel zu stellen.<br />
Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen<br />
des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des<br />
Flurbereinigungsplanes bestehen. Deshalb dürfen - soweit in den<br />
Überleitungsbestimmungen nichts Anderweitiges festgesetzt ist<br />
- auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen<br />
eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen<br />
(z.B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen, Errichtung<br />
oder Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen sowie<br />
Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw. nur mit<br />
Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden.<br />
Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung<br />
enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes.<br />
Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von<br />
den Beteiligten bei der Vorlage des Flurbereinigungsplanes bzw.<br />
dessen Nachträge, insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke,<br />
erhoben worden sind oder werden, nicht vorgegriffen.<br />
Änderungen des Flurbereinigungsplanes sind unbeschadet dieser<br />
Anordnung nach wie vor möglich.<br />
2. Auslegung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Überleitungsbestimmungen<br />
Je ein Abdruck dieser vorläufigen Besitzeinweisung mit Gründen<br />
und je ein Abdruck der Überleitungsbestimmungen liegen<br />
vom ersten Tag der Bekanntgabe an gerechnet, 1 Monat lang bei<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Cochem während der Dienststunden<br />
sowie beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft<br />
Hans-Theo Loosen, Mittelstraße 12, 56818 Klotten nach vorheriger<br />
telefonischer Terminvereinbarung zur Einsichtnahme für die<br />
Beteiligten aus.<br />
3. Erläuterung der neuen Feldeinteilung<br />
Die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten am Donnerstag, den<br />
06.12.2012 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr im „Bürgerhaus“ in Klotten,<br />
Hauptstraße, durch Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde<br />
erläutert.<br />
Anträge auf örtliche Einweisung können bis zu diesem Zeitpunkt<br />
schriftlich beim DLR - Westerwald-Osteifel oder in dem o. g. Termin<br />
gestellt werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />
Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem<br />
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel,<br />
Bannerberg 4, 56727 Mayen oder dem Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410<br />
Montabaur oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,-<br />
Obere Flurbereinigungsbehörde -, Willy-Brandt-Platz 3,<br />
54290 Trier einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist<br />
nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der<br />
Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.<br />
Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.<br />
Im Auftrag<br />
gez.: Gerd Kohlhaas, Vermessungsdirektor<br />
ROES<br />
Lebender Adventskalender 2012<br />
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir auch in diesem Jahr<br />
den Advent leben. Wir starten mit unserem ersten Treffen am Sonntag,<br />
den 02.12.2012, um 18 Uhr, bei mir in der Neustraße. Von dort<br />
gehen wir zu unserem neuen Weihnachtsbaum in die Dorfmitte am<br />
Bor. Wir haben einen großen Weihnachtsbaum mit vielen Lichtern<br />
geschmückt, er soll uns bis zum Jahresende die dunkle Zeit etwas<br />
erhellen und uns auf Weihnachten einstimmen. Dieses Jahr sammeln<br />
wir für die Lichterkette und den Weihnachtsbaumständer, die<br />
wir neu angeschafft haben. Ich möchte alle herzlich zur Teilnahme<br />
am Adventskalender einladen. Es macht richtig Spaß, wenn wir mit<br />
vielen Menschen zusammen sind, uns an den gestalteten Adventsfenster,<br />
den Vorträgen und den Liedern freuen. Zu einem Becher<br />
Glühwein darf ich natürlich auch herzlich einladen.<br />
Ihr Arnold Johann, Ortsbürgermeister<br />
Auszug aus der Niederschrift<br />
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Roes<br />
am 21.11.2012<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
TOP 1: Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Roes vom 10.10.2012<br />
Gegen die Niederschrift des Ortsgemeinderates Roes vom<br />
10.10.2012 wurden Seitens des Ortsgemeinderates keine Einwände<br />
erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 2a: Beratung und Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2012<br />
- 2013 Forsten<br />
Die Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2012-2013<br />
wurden von Herrn Revierförster Adel vorgetragen und erläutert.<br />
Nach dem Produktionsplan Holz ist ein Gesamteinschlagssoll von<br />
120 fm für die Jahre 2012 - 2013 vorgesehen.<br />
Die Forstwirtschaftspläne 2012 - 2013 enthalten insgesamt Aufwendungen<br />
bzw. Auszahlungen in Höhe von 6.290,00 €.<br />
Die Erträge bzw. Einzahlungen betragen 6.452,00 €.<br />
Somit ist mit einem Überschuss von 162,00 € zu rechnen (ohne ant.<br />
Jagdpacht).<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 2b: Beratung und Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2014<br />
Forsten<br />
Die Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2014 wurden<br />
von Herrn Revierförster Adel vorgetragen und erläutert.<br />
Nach dem Produktionsplan Holz ist ein Gesamteinschlagssoll von<br />
70 fm für das Jahre 2014 vorgesehen.<br />
Der Forstwirtschaftsplan 2014 enthalten insgesamt Aufwendungen<br />
bzw. Auszahlungen in Höhe von 3.497,00 €.<br />
Die Erträge bzw. Einzahlungen betragen 3.546,00 €.<br />
Somit ist mit einem Überschuss von 49,00 € zu rechnen (ohne ant.<br />
Jagdpacht).<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 3: Beschlussfassung zur Eilentscheidung, Vergabe der Reparaturarbeiten<br />
auf Trift und in der Kirchstraße<br />
Die o. g. Maßnahme wurde als Angebotsanfrage durch die Ortsgemeinde<br />
Roes ausgeschrieben. Es wurden von 3 Firmen Angebotsunterlagen<br />
angefordert, wovon 3 Firmen ein Angebot abgaben. Die<br />
Angebote wurden zwischenzeitlich durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,<br />
sachlich, fachtechnisch und rechnerisch geprüft und<br />
ausgewertet.<br />
Der günstigste Anbieter für das Los Straßenbauarbeiten nach Prüfung<br />
ist die Firma Ollig aus Kollig. Bereits durch vorige Abstimmung<br />
mit den Beigeordneten und Ratmitgliedern wurde der Auftrag an<br />
die Fa. Ollig vergeben.<br />
Die Ortsgemeinde nahm die Eilentscheidung und Vergabe zur<br />
Kenntnis.<br />
Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat, für die Maßnahme, in<br />
Höhe des Aufwands, die überplanmäßige Ausgabe.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Verlegung der Bushaltestelle<br />
„Zur Schwanenkirche“ Einmündung Neustraße zur Schulstraße<br />
am Bürgerhaus.<br />
Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt, aus den bisher geführten<br />
Gesprächen. Es wurden die positiven und negativen Sachverhalte<br />
erörtert unter Einbezug der Argumente aus dem Gespräch mit<br />
der Kreisverwaltung Cochem-Zell.