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Zehnter Tätigkeitsbericht - 2011 (PDF, 5MB, Datei ist nicht - BStU

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ständeübersicht zu im MfS-Überlieferungsbereich enthaltenen<br />

Unterlagen von SED und FDGB erstellt, die seit<br />

Herbst 2009 in die Website des „Netzwerks SED-/FDGB-<br />

Archivgut“ eingebunden <strong>ist</strong>.<br />

Die schon bestehende Zusammenarbeit zwischen der<br />

Bundeszentrale für politische Bildung, der Bundesstiftung<br />

zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der <strong>BStU</strong><br />

wurde im Berichtszeitraum bei zahlreichen me<strong>ist</strong> bilateralen<br />

Veranstaltungen vertieft.<br />

Die sogenannte trilaterale AG der drei Organisationen hat<br />

im Berichtszeitraum einen gemeinsamen Flyer mit Angeboten<br />

und Anregungen für die Ausgestaltung eines Projekttages<br />

am 9. November produziert. Damit griff die trilaterale<br />

AG eine Initiative der Kultusmin<strong>ist</strong>erkonferenz<br />

aus dem Jahr 2008 auf, die dazu aufruft, in jedem Jahr am<br />

9. November einen Projekttag in Schulen durchzuführen.<br />

Ziel <strong>ist</strong> es, die Auseinandersetzung von Jugendlichen mit<br />

der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts anzuregen<br />

und zu vertiefen und damit zur Demokratieerziehung beizutragen.<br />

Mit dem auch im Internet präsenten gemeinsamen<br />

Angebot (www.projekttag-deutsche-geschichte.de)<br />

werden die Aufmerksamkeit für die Bildungsangebote<br />

der drei Einrichtungen im schulischen Bereich erhöht, für<br />

die Interessenten die Orientierung erleichtert und das Miteinander<br />

der drei Institutionen dokumentiert.<br />

Mit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur<br />

pflegt die <strong>BStU</strong> eine enge und stabile Kooperation,<br />

ablesbar an zahlreichen gemeinsamen Veranstaltungen.<br />

Auf der Basis dieser eingespielten Zusammenarbeit initiierten<br />

die Geschäftsführerin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung<br />

der SED-Diktatur und die Bundesbeauftragte<br />

erfolgreich den insbesondere in Polen vielbeachteten<br />

Aufruf deutscher Intellektueller und Politiker „Das Jahr<br />

1989 feiern, heißt auch, sich an 1939 zu erinnern! Eine<br />

Erklärung zum 70. Jahrestag des Hitler-Stalin-Pakts am<br />

23. August“ (siehe auch Kapitel 7.2 und Anhang 18).<br />

Nach den Bestimmungen des Gedenkstättenkonzepts<br />

wird in Haus 1 in der Normannenstraße in Berlin-Lichtenberg,<br />

dem ehemaligen Dienstsitz des Min<strong>ist</strong>ers für<br />

Staatssicherheit der DDR, ein Dokumentations- und Bildungszentrum<br />

zum Thema „Repression in der SED-Diktatur“<br />

entstehen. Die <strong>BStU</strong> soll im Rahmen ihrer gesetzlichen<br />

Aufgabenstellung und unter Einbeziehung der in<br />

Haus 1 ansässigen Aufarbeitungsinitiativen die Verantwortung<br />

für die Einrichtung einer neuen Dauerausstellung<br />

übernehmen. Als Kooperationspartnerin für die Ausstellung<br />

nennt das Gedenkstättenkonzept insbesondere<br />

die Ant<strong>ist</strong>alin<strong>ist</strong>ische Aktion Berlin-Normannenstraße<br />

e. V. (ASTAK), die Trägerverein der bisherigen Forschungs-<br />

und Gedenkstätte Normannenstraße <strong>ist</strong>.<br />

Der Deutsche Bundestag hat für die notwendige bauliche<br />

Sanierung des Hauses 1 Mittel aus dem Konjunkturpaket<br />

bereitgestellt. Die Sanierung konnte, nachdem der hierfür<br />

zuständige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur<br />

und Medien (BKM) den Auszug aller Mieter erreicht<br />

hatte, im September 2010 beginnen. Die <strong>BStU</strong> hat im Berichtszeitraum<br />

damit begonnen, die inhaltlichen Voraussetzungen<br />

für die künftige Dauerausstellung zu schaffen.<br />

– 14 –<br />

Nach diversen Vorarbeiten verfasste die Behörde auf ausdrücklichen<br />

Wunsch des BKM ein Nutzungskonzept für<br />

Haus 1 und legte dieses im November 2009 vor. Der<br />

BKM hat dieses Nutzungskonzept in geringfügig modifizierter<br />

Form als Grundlage für die Sanierungsplanungen<br />

eingereicht. Grundlage aller Papiere der Behörde <strong>ist</strong> der<br />

Ansatz einer gemeinsamen Ausstellung, wie das Gedenkstättenkonzept<br />

des Bundes sie vorsieht. Angebote des<br />

BKM zu gemeinsamen Gesprächen über die inhaltliche<br />

Konzeption des Hauses 1 wurden seitens der ASTAK bisher<br />

<strong>nicht</strong> genutzt.<br />

Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes sieht vor, die<br />

Struktur der Außenstellen der <strong>BStU</strong> zeitnah zu verändern,<br />

um eine effiziente Arbeit trotz zurückgehenden Personalbestandes<br />

gewährle<strong>ist</strong>en zu können. In Abstimmung mit<br />

dem BKM wurden im Berichtszeitraum verschiedene Varianten<br />

möglicher Strukturveränderungen in den Bundesländern<br />

Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-<br />

Vorpommern untersucht und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen<br />

angestellt. Ziel <strong>ist</strong> es, mehrere Archivstandorte der<br />

<strong>BStU</strong> aufzulösen und die Bestände in die in diesen Ländern<br />

verbleibenden Außenstellen zu überführen. An den<br />

aufzulösenden Standorten sollen sogenannte Präsenzstellen<br />

eingerichtet werden, um dort weiterhin Dienstle<strong>ist</strong>ungen<br />

der <strong>BStU</strong> anzubieten.<br />

Um auch die Länderinteressen in die Überlegungen einbeziehen<br />

zu können, hat die <strong>BStU</strong> 2010 im Auftrag des<br />

BKM erste Gespräche mit von den betroffenen Ländern<br />

benannten Vertreterinnen und Vertretern geführt. Deren<br />

Reaktionen auf das Vorhaben der <strong>BStU</strong>, Außenstellen zu<br />

schließen, waren überwiegend verhalten. Vor allem wird<br />

befürchtet, dass zu erzielende finanzielle Einspareffekte<br />

erwartete negative Signalwirkungen auf die Aufarbeitungslandschaft<br />

<strong>nicht</strong> aufwiegen werden. In einem nächsten<br />

Schritt soll der Planungsstand mit den Mitgliedern der<br />

zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages besprochen<br />

werden.<br />

1.3 Aktuelle Entwicklung des Stasi-<br />

Unterlagen-Gesetzes<br />

Die siebte Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes,<br />

umgesetzt durch Gesetz vom 21. Dezember 2006, verfolgte<br />

im Schwerpunkt zwei Ziele: Zum einen sollte angesichts<br />

des bevorstehenden Auslaufens der gesetzlichen<br />

Überprüfungsfr<strong>ist</strong> mit dem 28. Dezember 2006 die<br />

Grundlage für eine differenzierte Fortgeltung der Überprüfungsmöglichkeiten<br />

für Personen in herausgehobenen<br />

Funktionen und Ämtern geschaffen werden. Zum anderen<br />

ging es darum, verbesserte Zugangsmöglichkeiten zu den<br />

Stasi-Unterlagen für die politische und h<strong>ist</strong>orische Aufarbeitung<br />

durch Forschung und Medien zu schaffen.<br />

Die mit dieser Novellierung einhergehenden Änderungen<br />

im Bereich der Zugangsrechte von Forschung und Medien<br />

haben sich aus Sicht der <strong>BStU</strong> in der Praxis vollauf<br />

bewährt.<br />

Durch den neu eingeführten § 32 Absatz 1 Satz 1<br />

Nummer 7 StUG wurde für die externe Forschung ein<br />

Einsichtsrecht in Originalunterlagen geschaffen. Es kön-

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