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Zehnter Tätigkeitsbericht - 2011 (PDF, 5MB, Datei ist nicht - BStU

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4 Verwendung von Unterlagen auf Antrag<br />

oder Ersuchen<br />

Die Auskunfts- und Herausgabetätigkeit der <strong>BStU</strong> war im<br />

Berichtszeitraum in besonderer Weise von drei Ereignissen<br />

gekennzeichnet und beeinflusst: Einem neuen aktuellen<br />

Höchststand bei den Antragseingängen im Bereich<br />

der persönlichen Akteneinsicht, dem unerwartet erstarkten<br />

Interesse an der Überprüfung politischer Mandatsund<br />

Amtsträger sowie dem 20. Jahrestag der Friedlichen<br />

Revolution.<br />

Die Zahl der Eingänge im Bereich der Bürgeranträge überstieg<br />

im Jahr 2009 erneut die Grenze von 100 000. Hiervon<br />

entfielen über 65 000 auf Erstanträge. 2010 gingen mehr<br />

als 87 000 Anträge ein, wobei mehr als 54 000 Bürger erstmals<br />

einen Antrag auf Akteneinsicht stellten.<br />

Die öffentliche Diskussion über die frühere Verstrickung<br />

von Mandats- und Amtsträgern hatte zum wesentlichen<br />

Teil ihren Ursprung in der politischen Entwicklung im<br />

Bundesland Brandenburg, wo 20 Jahre nach dem Ende<br />

des SED-Regimes ein später Aufarbeitungsprozess an<br />

Dynamik zu gewinnen begann. Damit im Zusammenhang<br />

steigerten sich allein die Überprüfungsersuchen zu parlamentarischen<br />

und kommunalen Mandatsträgern um mehr<br />

als 150 Prozent. Auch die Diskussion über eine Novellierung<br />

des StUG wurde <strong>nicht</strong> zuletzt vor diesem Hintergrund<br />

durch Forderungen nach einer Verlängerung der<br />

Überprüfungsmöglichkeiten über das Jahr <strong>2011</strong> hinaus<br />

ausgelöst.<br />

Der 20. Jahrestag der Friedlichen Revolution beflügelte<br />

naturgemäß in besonderer Weise die Forschung und die<br />

Medien, was sich sowohl quantitativ als auch thematisch<br />

im Antragsaufkommen in diesem Bereich niederschlug.<br />

In den Jahren 2009 und 2010 konnten mit 1 930 bzw.<br />

1 486 Anträgen die höchsten Eingangszahlen seit 15 Jahren<br />

verzeichnet werden. Die Zahl eingehender Forschungs-<br />

und Medienanträge pro Mitarbeiter hat sich so<br />

seit 2005 praktisch verdoppelt. Bemerkenswert <strong>ist</strong> auch<br />

das zu beobachtende zunehmende Interesse an Filmdokumenten.<br />

So waren etwa MfS-Schulungsfilme Gegenstand<br />

gesonderter Veranstaltungen und fanden sogar Aufnahme<br />

in ein Kurzfilmfestival.<br />

Die bereits im Neunten <strong>Tätigkeitsbericht</strong> (siehe dort<br />

S. 10) dargestellte Problematik der den Auskunftsbereich<br />

stark überproportional treffenden Nachbesetzungssperre<br />

(siehe auch Kapitel 2.3) hat sich – verstärkt durch das anhaltend<br />

hohe Arbeitsaufkommen – weiter verschärft. Obwohl<br />

die Erledigungszahl pro Mitarbeiter unter anderem<br />

durch verschiedene organisatorische Maßnahmen nochmals<br />

gesteigert werden konnte, ließ sich eine Verkürzung<br />

der maximalen Wartezeiten im Bereich der persönlichen<br />

Akteneinsicht daher <strong>nicht</strong> erreichen.<br />

Die im Zusammenhang mit der Herausgabe von MfS-Unterlagen<br />

getroffenen Entscheidungen hatten bislang in der<br />

ganz überwiegenden Zahl der Fälle bei der – nach wie vor<br />

sehr selten eingeklagten – rechtlichen Überprüfung durch<br />

Gerichte Bestand. Dies gilt auch für den Berichtszeitraum.<br />

Von grundsätzlicher Bedeutung für die Aufarbeitung<br />

eines speziellen Bereichs des Einflusses der ehemaligen<br />

DDR auf die Bundesrepublik war das Urteil des<br />

– 50 –<br />

Verwaltungsgerichts Berlin, das sich erstmals mit dem<br />

Komplex der sogenannten Gruppe Ralf Forster, einer<br />

militärischen Untergrundorganisation der DKP, und in<br />

diesem Zusammenhang mit den Voraussetzungen der Kategorisierung<br />

von Unterlagen als solche zu einem Begünstigten<br />

befasst hat.<br />

Der Erfahrungsaustausch zu Fragen der Verwendung von<br />

Stasi-Unterlagen mit den Partnerorganisationen der östlichen<br />

Nachbarstaaten sowie im Rahmen internationaler<br />

Kongresse wurde im Berichtszeitraum fortgesetzt und intensiviert.<br />

Intensiv waren die Kontakte insoweit besonders<br />

mit der bulgarischen Partnerinstitution COMDOS.<br />

Großes Interesse an den Erfahrungen mit der Verwendung<br />

der Stasi-Unterlagen bestand aber auch bei Vertretern aus<br />

Ländern, die bisher noch über keine institutionalisierte<br />

Aufarbeitung verfügen (hierzu siehe auch Kapitel 7).<br />

4.1 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern<br />

auf Auskunft, Einsicht in und Herausgabe<br />

von Unterlagen sowie auf<br />

Bekanntgabe von Namen ehemaliger<br />

Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes<br />

4.1.1 Antragsaufkommen, Erledigungen,<br />

Bearbeitungszeiten<br />

Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der persönlichen<br />

Einsicht in die Stasi-Unterlagen <strong>ist</strong> im Berichtszeitraum<br />

im Vergleich zu den Vorjahren unverändert hoch<br />

geblieben. Im Jahr 2009 gingen mit 102 658 Anträgen<br />

noch einmal rund 15 000 Anträge mehr ein als im Vorjahr.<br />

Im Jahr 2010 lag der Antragseingang mit 87 514 Anträgen<br />

in etwa wieder auf dem Niveau des Jahres 2008.<br />

Insgesamt konnte die <strong>BStU</strong> bis zum 31. Dezember 2010<br />

rund 2,75 Millionen Anträge verzeichnen (siehe Anhang<br />

5; zur Verteilung der Antragseingänge auf die Bundesländer<br />

siehe Anhang 6).<br />

Die Steigerung im Jahr 2009 <strong>ist</strong> sicher im Zusammenhang<br />

mit dem 20. Jahrestag der Friedlichen Revolution zu sehen.<br />

Dass sich jedoch die Antragszahlen insgesamt 20 Jahre<br />

nach Gründung der Behörde noch auf einem derart hohen<br />

Niveau bewegen würden, <strong>ist</strong> <strong>nicht</strong> zu erwarten gewesen.<br />

Dabei sind es <strong>nicht</strong> überwiegend Wiederholungsanträge,<br />

die diese große Menge ausmachen, sondern im Gegenteil:<br />

Nach Abzug von Anträgen auf Decknamenentschlüsselungen<br />

bzw. auf das Erstellen von Kopien nach erfolgter<br />

Akteneinsicht, die in der Gesamtzahl enthalten sind, beträgt<br />

seit dem Jahr 2003 der Anteil der Erstanträge konstant<br />

etwa 75 Prozent.<br />

Vereinzelt wird die Vermutung geäußert, zu diesen erst so<br />

spät gestellten Anträgen seien bestimmt keine Erfassungen<br />

vorhanden, denn die Bürgerinnen und Bürger, die im<br />

Fokus des MfS standen, hätten ihre Unterlagen doch<br />

längst gesehen. Auch das <strong>ist</strong> keineswegs der Fall: Ebenfalls<br />

seit dem Jahr 2003 ergeben die Recherchen konstant<br />

lediglich bei einem Anteil von 35 Prozent der Anträge<br />

keine Erfassung. Weitere fast gleichbleibende ca. 22 Prozent<br />

der Recherchen führen zu Karteierfassungen, die<br />

keine Hinweise auf weitere Unterlagen ergeben. Zu ebenfalls<br />

über die Jahre konstant bleibenden ca. 40 Prozent

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