14.01.2013 Aufrufe

EMPFEHLUNGEN über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe

EMPFEHLUNGEN über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe

EMPFEHLUNGEN über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Empfehlungen <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>technischen</strong> <strong>Vorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Binnenschiffe</strong> Kapitel 14<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Je Behälteranlage dürfen bis zu vier gleichzeitig betriebene Behälter, mit oder<br />

ohne Verwendung eines automatischen Umschaltventils angeschlossen<br />

werden. Einschließlich der Ersatzbehälter dürfen sich je Anlage nicht mehr<br />

als sechs Behälter an Bord befinden.<br />

Auf Fahrgastschiffen mit Fahrgastküchen oder -kantinen können bis zu sechs<br />

gleichzeitig betriebene Behälter, mit oder ohne Verwendung eines<br />

automatischen Umschaltventils angeschlossen werden. Einschließlich der<br />

Ersatzbehälter dürfen sich je Anlage nicht mehr als neun Behälter an Bord<br />

befinden.<br />

Der Druckregler, oder bei zweistufiger Regelung der Druckregler der ersten<br />

Stufe, muss an der Innenwand des Schrankes befestigt sein, in dem <strong>die</strong><br />

Behälter aufgestellt sind.<br />

14-4.2 Behälteranlagen sind so anzuordnen, dass im Falle einer Undichtigkeit<br />

entweichendes Gas aus dem Schrank nicht in das Schiffsinnere dringen oder<br />

mit einer Zündquelle in Berührung kommen kann.<br />

14-4.3 Schränke müssen aus schwer entflammbarem Material hergestellt und durch<br />

Öffnungen am unteren und oberen Teil eine ausreichende Lüftung<br />

sicherstellen. Die Behälter müssen in den Schränken stehend aufgestellt und<br />

gegen Umfallen gesichert sein.<br />

14-4.4 Schränke müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass <strong>die</strong> Temperatur der<br />

Behälter 50 �C nicht <strong>über</strong>steigen kann.<br />

14-4.5 An der Außenseite der Schränke muss der Hinweis "FLÜSSIGGAS" und das<br />

Piktogramm <strong>für</strong> "RAUCHEN VERBOTEN" mit einem Durchmesser von<br />

mindestens 10 cm angebracht sein.<br />

14-5 ERSATZ- UND LEERBEHÄLTER<br />

Ersatz- und Leerbehälter, <strong>die</strong> sich nicht in der Behälteranlage befinden,<br />

müssen außerhalb der Wohnungen und des Steuerhauses in einem Schrank<br />

nach 14-4.2 bis 14-4.5 gelagert sein.<br />

14-6 DRUCKREGLER<br />

14-6.1 Verbrauchsgeräte dürfen mit den Behältern nur mittels eines<br />

Verteilungsnetzes verbunden sein, das mit einem oder mehreren<br />

Druckreglern versehen ist, <strong>die</strong> den Gasdruck auf den Gebrauchsdruck<br />

herabsetzen. Die Herabsetzung kann in einer oder in zwei Stufen geschehen.<br />

Alle Druckregler müssen auf einen bestimmten Druck nach Abschnitt 14-7<br />

fest eingestellt sein.<br />

14-6.2 In oder hinter dem letzten Druckregler muss eine Schutzvorrichtung<br />

eingebaut oder angebracht sein, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Verbrauchsleitung bei Versagen des<br />

Reglers selbsttätig gegen Überdruck sichert. Es muss sichergestellt sein, dass<br />

im Falle einer Undichtigkeit aus der Schutzvorrichtung entweichendes Gas<br />

ins Freie treten und nicht in das Schiffsinnere dringen oder mit einer<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!