14.01.2013 Aufrufe

EMPFEHLUNGEN über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe

EMPFEHLUNGEN über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe

EMPFEHLUNGEN über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Empfehlungen <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>technischen</strong> <strong>Vorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Binnenschiffe</strong> Kapitel 23<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

23-2.3.2 Steuermann:<br />

ein Mindestalter von 17 Jahren und<br />

i) eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von mindestens einem Jahr als<br />

Bootsmann oder von mindestens drei Jahren als Matrose nach 23-<br />

2.3.4, Unterpunkt ii)<br />

oder<br />

ii) erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung, wenn <strong>die</strong>se Ausbildung<br />

eine Fahrpraxis in der Binnenschifffahrt als Steuermann-Lehrling oder<br />

Matrose während einer von der zuständigen Behörde festgelegten Zeit<br />

einschließt.<br />

23-2.3.3 Bootsmann:<br />

i) eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von mindestens einem Jahr<br />

als Matrose und<br />

� ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung nach 23-2.3.5 oder<br />

� eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung an einer<br />

Schifferberufsschule oder<br />

� eine andere mit Erfolg abgelegte, von der zuständigen Behörde<br />

anerkannte Matrosenprüfung<br />

oder<br />

ii) ein erfolgreicher Abschluss einer mindestens dreijährigen<br />

Ausbildung nach 23-2.3.5 oder eine mit Erfolg abgelegte<br />

Abschlussprüfung nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung<br />

an einer Schifferberufsschule, wenn <strong>die</strong>se Ausbildung eine Fahrzeit<br />

in der Binnenschifffahrt von mindestens einem Jahr einschließt<br />

oder<br />

23-2.3.4 Matrose:<br />

iii) eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von mindestens zwei Jahren<br />

als Matrose nach 23-2.3.4, Unterpunkt ii).<br />

i) ein Mindestalter von 17 Jahren und<br />

� ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung nach 23-2.3.5<br />

oder<br />

� eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung an einer<br />

Schifferberufsschule oder<br />

oder<br />

� eine andere mit Erfolg abgelegte, von der zuständigen<br />

Behörde anerkannte Matrosenprüfung<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!