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EMPFEHLUNGEN über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe

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Empfehlungen <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>technischen</strong> <strong>Vorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Binnenschiffe</strong> Kapitel 3<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

3-1 FESTIGKEIT<br />

KAPITEL 3<br />

BAULICHE ANFORDERUNGEN<br />

3-1.1 Die allgemeine bauliche Festigkeit des Schiffskörpers muss den<br />

Beanspruchungen genügen, denen er unter normalen Bedingungen ausgesetzt<br />

ist.<br />

3-1.2 Schiffskörper, Aufbauten, Deckshäuser, Maschinenräume, Niedergänge,<br />

Luken und ihre Verschlusseinrichtungen sowie <strong>die</strong> Ausrüstung müssen so<br />

beschaffen sein, dass sie <strong>die</strong> Anforderungen der Verwaltung unter normalen<br />

Betriebsbedingungen erfüllen. Die Verwaltung kann <strong>die</strong> Anforderungen als<br />

erfüllt betrachten, wenn das Fahrzeug nach den <strong>Vorschriften</strong> einer<br />

anerkannten Klassifikationsgesellschaft gebaut ist und instandgehalten wird.<br />

Die Mindestdicke der Boden- und Seitenbeplattung der Außenhaut muss<br />

jedoch mindestens 3 mm betragen.<br />

3-2 BAULICHE ANFORDERUNGEN<br />

3-2.1 Öffnungen in Decks<br />

3-2.2 Luken<br />

Alle abnehmbaren Deckel müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben<br />

gesichert sein. Zugangsöffnungen müssen so beschaffen sein, dass sie ein<br />

gefahrloses Begehen gestatten. Unbeschadet anderer<br />

Sicherheitsvorschriften, insbesondere derjenigen von Kapitel 3 müssen Sülle<br />

von Türöffnungen so niedrig wie möglich sein. Deckel und Türen müssen<br />

gegen unbeabsichtigtes Schließen gesichert sein.<br />

Ladeluken müssen auf allen Seiten von Süllen umgeben sein. Es muss<br />

ausgeschlossen sein, dass sich Ladegeräte an den unteren Rändern von<br />

Laderaumsüllen festhaken.<br />

3-3 STABILITÄT<br />

3-3.1 Allgemeines<br />

3-3.1.1 Ein Fahrzeug muss so entworfen und gebaut sein, dass es <strong>für</strong> alle zu<br />

erwartenden Betriebsbedingungen eine ausreichende Intaktstabilität aufweist.<br />

3-3.1.2 Für jedes Stadium der Reise muss eine ausreichende Stabilitätsreserve<br />

vorgesehen sein, auch unter Berücksichtigung einer eventuellen<br />

Vergrößerung der Masse, z. B. durch Aufnahme von Wasser durch <strong>die</strong><br />

Ladung oder durch Vereisung, falls das Fahrzeug unter Bedingungen fahren<br />

muss, bei denen Vergrößerungen <strong>die</strong>ser Art möglich sind.

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