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E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4

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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />

8.3.4.10 Stromversorgung und Klimatechnik<br />

E-<strong>Plus</strong> bietet dem Vertragspartner grundsätzlich eine Mitbenutzung der E-<strong>Plus</strong>-<br />

Stromversorgung an, soweit dies E-<strong>Plus</strong> möglich und zumutbar ist. Dies wird von E-<strong>Plus</strong> im<br />

Einzelfall geprüft und auf Nachfrage dem Vertragspartner bekannt gegeben. Die Installation<br />

durch den Vertragspartner erfolgt gemäß den Vorgaben des örtlich zuständigen regionalen<br />

E-<strong>Plus</strong> Netzbetriebes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten. Der Vertragspartner ist<br />

verpflichtet, seine Übertragungstechnik an die nächstliegende Potentialausgleichsschiene<br />

anzuschließen.<br />

Um prüfen zu können, ob eine Mitbenutzung der E-<strong>Plus</strong> eigenen Stromversorgung und Klimatechnik<br />

durch den Vertragspartner möglich ist, sind durch den Vertragspartner frühestmöglich,<br />

spätestens jedoch 4 Wochen nach Anfrage, der Gesamtleistungsbedarf seiner systemtechnischen<br />

Einrichtung und die jeweils erforderliche Stromabsicherung (Höhe und Art)<br />

dem zuständigen regionalen E-<strong>Plus</strong> Netzbetrieb und der in <strong>Anlage</strong> F - Ansprechstellen - genannten<br />

Ansprechstelle der E-<strong>Plus</strong> Hauptverwaltung mitzuteilen. E-<strong>Plus</strong> wird anhand dieser<br />

Angaben den voraussichtlichen Stromverbrauch und die voraussichtliche Auslastung der Klimatechnik<br />

ermitteln und prüfen, ob eine Mitbenutzung der E-<strong>Plus</strong> Stromversorgung möglich<br />

ist.<br />

8.3.4.11 Installation und Abnahme der Baumaßnahmen<br />

Die nachfolgende Tabelle 4 regelt die wesentlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien<br />

bei Installation und Inbetriebnahme der Baumaßnahmen für notwendige Kapazitätserweiterungen.<br />

Weitere Verantwortlichkeiten können die Vertragsparteien bei Bedarf separat schriftlich<br />

vereinbaren.<br />

Aufgaben: Bereitstellung Installation: Abnahme der<br />

Baumaßnahmen:<br />

Vorgaben zur Zusammenschaltung E-<strong>Plus</strong><br />

Kapazitätsplanung in Abstimmung<br />

mit E-<strong>Plus</strong><br />

Planung der Zusammenschaltung<br />

Vertragspartner<br />

Vertragspartner<br />

Aufgaben: Bereitstellung Installation: Abnahme der<br />

Baumaßnahmen:<br />

Aufbaubesprechung vor Ort Vertragspartner<br />

und E-<strong>Plus</strong><br />

Erweiterung Kabelwege<br />

Vertragspartner Vertrags- Vertragspartner<br />

partner und E-<strong>Plus</strong><br />

Anschluss (230V bzw. 48V) an Sicherung<br />

in E-<strong>Plus</strong>-Unterverteilung (inkl.<br />

Leitungsinstallation) für den Fall der<br />

Mitbenutzung<br />

E <strong>Plus</strong> definiert<br />

Übergabe-<br />

Schnittstellen<br />

Vertragspartner<br />

installiert<br />

vom System<br />

zur jeweiligen<br />

Schnittstelle<br />

Vertragspartner<br />

und E-<strong>Plus</strong><br />

Version 8.4 Seite 21 von 40

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