E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4
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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />
8.3.4.10 Stromversorgung und Klimatechnik<br />
E-<strong>Plus</strong> bietet dem Vertragspartner grundsätzlich eine Mitbenutzung der E-<strong>Plus</strong>-<br />
Stromversorgung an, soweit dies E-<strong>Plus</strong> möglich und zumutbar ist. Dies wird von E-<strong>Plus</strong> im<br />
Einzelfall geprüft und auf Nachfrage dem Vertragspartner bekannt gegeben. Die Installation<br />
durch den Vertragspartner erfolgt gemäß den Vorgaben des örtlich zuständigen regionalen<br />
E-<strong>Plus</strong> Netzbetriebes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten. Der Vertragspartner ist<br />
verpflichtet, seine Übertragungstechnik an die nächstliegende Potentialausgleichsschiene<br />
anzuschließen.<br />
Um prüfen zu können, ob eine Mitbenutzung der E-<strong>Plus</strong> eigenen Stromversorgung und Klimatechnik<br />
durch den Vertragspartner möglich ist, sind durch den Vertragspartner frühestmöglich,<br />
spätestens jedoch 4 Wochen nach Anfrage, der Gesamtleistungsbedarf seiner systemtechnischen<br />
Einrichtung und die jeweils erforderliche Stromabsicherung (Höhe und Art)<br />
dem zuständigen regionalen E-<strong>Plus</strong> Netzbetrieb und der in <strong>Anlage</strong> F - Ansprechstellen - genannten<br />
Ansprechstelle der E-<strong>Plus</strong> Hauptverwaltung mitzuteilen. E-<strong>Plus</strong> wird anhand dieser<br />
Angaben den voraussichtlichen Stromverbrauch und die voraussichtliche Auslastung der Klimatechnik<br />
ermitteln und prüfen, ob eine Mitbenutzung der E-<strong>Plus</strong> Stromversorgung möglich<br />
ist.<br />
8.3.4.11 Installation und Abnahme der Baumaßnahmen<br />
Die nachfolgende Tabelle 4 regelt die wesentlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien<br />
bei Installation und Inbetriebnahme der Baumaßnahmen für notwendige Kapazitätserweiterungen.<br />
Weitere Verantwortlichkeiten können die Vertragsparteien bei Bedarf separat schriftlich<br />
vereinbaren.<br />
Aufgaben: Bereitstellung Installation: Abnahme der<br />
Baumaßnahmen:<br />
Vorgaben zur Zusammenschaltung E-<strong>Plus</strong><br />
Kapazitätsplanung in Abstimmung<br />
mit E-<strong>Plus</strong><br />
Planung der Zusammenschaltung<br />
Vertragspartner<br />
Vertragspartner<br />
Aufgaben: Bereitstellung Installation: Abnahme der<br />
Baumaßnahmen:<br />
Aufbaubesprechung vor Ort Vertragspartner<br />
und E-<strong>Plus</strong><br />
Erweiterung Kabelwege<br />
Vertragspartner Vertrags- Vertragspartner<br />
partner und E-<strong>Plus</strong><br />
Anschluss (230V bzw. 48V) an Sicherung<br />
in E-<strong>Plus</strong>-Unterverteilung (inkl.<br />
Leitungsinstallation) für den Fall der<br />
Mitbenutzung<br />
E <strong>Plus</strong> definiert<br />
Übergabe-<br />
Schnittstellen<br />
Vertragspartner<br />
installiert<br />
vom System<br />
zur jeweiligen<br />
Schnittstelle<br />
Vertragspartner<br />
und E-<strong>Plus</strong><br />
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