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E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4

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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />

den jeweiligen Vermittlungssystemen unterschiedlich implementierten Zeiterfassungsmethoden,<br />

die im Allgemeinen zu Abweichungen von ±1 Sekunde je Verbindung führen können.<br />

Für alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Dienste und Leistungsmerkmalen sollen<br />

Probeverbindungen durchgeführt und die in den Systemen der Vertragsparteien erfassten<br />

Daten ausgewertet werden.<br />

Für folgende Verbindungsdauern sollen Probeverbindungen durchgeführt und die in den<br />

Systemen der Vertragsparteien erfassten Daten ausgewertet werden:<br />

Dauer < 0,5 Sekunden<br />

Dauer > 0,5 Sekunden und < 1 Sekunde, ohne und mit Tarifzeitenwechsel<br />

Dauer > 1 Sekunde und < 1 Minute, ohne und mit Tarifzeitenwechsel<br />

Dauer > 1 Minute und < 15 Minuten, ohne und mit Tarifzeitenwechsel<br />

Dauer > 60 Minuten und < 120 Minuten, ohne und mit Tarifzeitenwechsel, mit Generierung<br />

von Intermediate Charging Records<br />

Dauer > 24 Stunden (Datumswechsel), mit Tarifzeitenwechsel, mit Generierung von Intermediate<br />

Charging Records<br />

Die Durchführung der Tests erfolgt anhand von den Vertragsparteien gemeinsam zu erarbeitender<br />

Testlisten.<br />

16.2.4 Testdurchführungsplan<br />

Für die Testdurchführung erstellen die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit<br />

eines Zeitfensters und eines Test-Netzanschlusses einen Testdurchführungsplan folgenden<br />

Inhalts:<br />

- Beginn, Ende und Ort der Anschaltung<br />

- Beginn und Ende des Testfensters<br />

- Arbeitsplan der selektierten Testfälle<br />

- Geplanter Beginn und Ende des IOP-NW<br />

- ggf. geplanter Beginn für Ausweitung des IOP-NW<br />

- Geplanter Beginn des Wirkbetriebes<br />

Die Vereinbarung hierüber ist dokumentiert im „Technischen Rahmendokument“ (kurz TRD).<br />

16.2.5 Anschaltung der Testnetze<br />

Die Anschaltung der Testnetze wird bilateral abgestimmt.<br />

Entsprechend den Anforderungen eines Testlabors werden die Vertragsparteien, die Referenzanlagen<br />

und Testgeräte mit der für die beabsichtigte Zusammenschaltung gültigen, validierten<br />

Soft- und Hardwareversion betreiben.<br />

Die Tests werden durch erfahrenes und speziell geschultes Testpersonal der Vertragsparteien<br />

während und unter effizienter Ausnutzung der Regelarbeitszeiten ausgeführt. Einzelheiten<br />

regelt der Testdurchführungsplan.<br />

Version 8.4 Seite 33 von 40

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