E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4
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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />
den jeweiligen Vermittlungssystemen unterschiedlich implementierten Zeiterfassungsmethoden,<br />
die im Allgemeinen zu Abweichungen von ±1 Sekunde je Verbindung führen können.<br />
Für alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Dienste und Leistungsmerkmalen sollen<br />
Probeverbindungen durchgeführt und die in den Systemen der Vertragsparteien erfassten<br />
Daten ausgewertet werden.<br />
Für folgende Verbindungsdauern sollen Probeverbindungen durchgeführt und die in den<br />
Systemen der Vertragsparteien erfassten Daten ausgewertet werden:<br />
Dauer < 0,5 Sekunden<br />
Dauer > 0,5 Sekunden und < 1 Sekunde, ohne und mit Tarifzeitenwechsel<br />
Dauer > 1 Sekunde und < 1 Minute, ohne und mit Tarifzeitenwechsel<br />
Dauer > 1 Minute und < 15 Minuten, ohne und mit Tarifzeitenwechsel<br />
Dauer > 60 Minuten und < 120 Minuten, ohne und mit Tarifzeitenwechsel, mit Generierung<br />
von Intermediate Charging Records<br />
Dauer > 24 Stunden (Datumswechsel), mit Tarifzeitenwechsel, mit Generierung von Intermediate<br />
Charging Records<br />
Die Durchführung der Tests erfolgt anhand von den Vertragsparteien gemeinsam zu erarbeitender<br />
Testlisten.<br />
16.2.4 Testdurchführungsplan<br />
Für die Testdurchführung erstellen die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit<br />
eines Zeitfensters und eines Test-Netzanschlusses einen Testdurchführungsplan folgenden<br />
Inhalts:<br />
- Beginn, Ende und Ort der Anschaltung<br />
- Beginn und Ende des Testfensters<br />
- Arbeitsplan der selektierten Testfälle<br />
- Geplanter Beginn und Ende des IOP-NW<br />
- ggf. geplanter Beginn für Ausweitung des IOP-NW<br />
- Geplanter Beginn des Wirkbetriebes<br />
Die Vereinbarung hierüber ist dokumentiert im „Technischen Rahmendokument“ (kurz TRD).<br />
16.2.5 Anschaltung der Testnetze<br />
Die Anschaltung der Testnetze wird bilateral abgestimmt.<br />
Entsprechend den Anforderungen eines Testlabors werden die Vertragsparteien, die Referenzanlagen<br />
und Testgeräte mit der für die beabsichtigte Zusammenschaltung gültigen, validierten<br />
Soft- und Hardwareversion betreiben.<br />
Die Tests werden durch erfahrenes und speziell geschultes Testpersonal der Vertragsparteien<br />
während und unter effizienter Ausnutzung der Regelarbeitszeiten ausgeführt. Einzelheiten<br />
regelt der Testdurchführungsplan.<br />
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