E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4
E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4
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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />
Anschluss des Leitungsendgerätes<br />
des Vertragspartners und der physikalischen<br />
Schnittstelle an die Stromversorgung<br />
Anschluss an die E-<strong>Plus</strong> – Erdungsanlage<br />
(inkl. Leitungsverlegung)<br />
Installationsmaterial (Kabelschellen/halterungen/<br />
Kabeldurchführungen/<br />
Kabelbeschriftungen usw.)<br />
Elektrische Verbindung der Übertragungstechnik<br />
des Vertrags-partners<br />
mit der vereinbarten physikalischen<br />
Schnittstelle<br />
Erforderliche Übertragungstechnik<br />
zum Anschluss an das E-<strong>Plus</strong> Netz<br />
(Gerätetechnik inkl. Gehäuse/schrank<br />
usw.)<br />
Abnahme der Baumaßnahmen inkl.<br />
aller Installationsarbeiten des Vertragspartners<br />
an den Standorten der<br />
Zusammenschaltung<br />
Rangierarbeiten am 2Mbit/s-<br />
Zentralverteiler (MDF)<br />
Vertragspartner Vertragspartner<br />
Vertragspartner Vertragspartner<br />
Vertragspartner Vertragspartner<br />
Vertragspartner Vertragspartner<br />
Vertragspartner Vertragspartner<br />
Vertragspartner<br />
und E-<strong>Plus</strong><br />
E-<strong>Plus</strong> E-<strong>Plus</strong><br />
Tabelle 4: Verantwortlichkeiten für durchgeführte Baumaßnahmen<br />
Vertragspartner<br />
und E-<strong>Plus</strong><br />
Vertragspartner<br />
und E-<strong>Plus</strong><br />
Vertragspartner<br />
Vertragspartner<br />
und E-<strong>Plus</strong><br />
Vertragspartner<br />
und E-<strong>Plus</strong><br />
E-<strong>Plus</strong> führt mit dem Vertragspartner für jede Zusammenschaltung, die von ihm errichtet<br />
wird, eine Ortsbegehung durch. Die vereinbarten Maßnahmen inkl. Termine und Verantwortlichkeiten<br />
fasst E-<strong>Plus</strong> in einem Protokoll zusammen. Das Protokoll bildet die Grundlage für<br />
die konkreten Maßnahmen.<br />
Der Vertragspartner beginnt mit den erforderlichen Installationsmaßnahmen an dem Tag, der<br />
vom zuständigen regionalen E-<strong>Plus</strong> Netzbetrieb als Termin für die Baufreigabe benannt wird.<br />
E-<strong>Plus</strong> sorgt innerhalb der vereinbarten Montagezeit für ungehinderten freien Zugang zum<br />
Standort der Zusammenschaltung.<br />
8.3.4.12 Abnahme von Baumaßnahmen<br />
Die vom Vertragspartner durchgeführten Maßnahmen zur Realisierung von Netzübergängen<br />
bedürfen der Abnahme durch E-<strong>Plus</strong>. Nachdem der Vertragspartner E-<strong>Plus</strong> über die Fertigstellung<br />
einer Maßnahme informiert hat, prüfen E-<strong>Plus</strong> und der Vertragspartner die durchgeführten<br />
Bau-/Installationsmaßnahmen daraufhin, ob die gemeinsam getroffenen Festlegungen<br />
umgesetzt und die maßgebenden DIN/VDE-Vorschriften eingehalten wurden sowie die Bauausführung<br />
den anerkannten Regeln der Technik entspricht.<br />
Nach Abschluss der Prüfung wird von den Vertragsparteien ein Bauabnahmeprotokoll erstellt.<br />
Das Bauabnahmeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet.<br />
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