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E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4

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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />

4 Spezifikation der Signalisierungsschnittstelle<br />

E-<strong>Plus</strong> kann die Spezifikation der Signalisierungsschnittstelle ändern, soweit dies erforderlich<br />

ist, um die Unterstützung weiterer Funktionen und Dienste über die Netzgrenzen hinaus zu<br />

gewährleisten.<br />

Die Signalisierungsverbindung wird quasi-assoziiert realisiert.<br />

4.1 Message Transfer Part (MTP)<br />

Der MTP muss den internationalen Richtlinien ITU-T White Book Recommendations Q.701 -<br />

Q.707 (1993) entsprechen. Auf Verlangen von E-<strong>Plus</strong> kann in Einzelfällen von den Richtlinien<br />

abgewichen werden, es sei denn, der Vertragspartner weist wesentliche sachliche Gründe<br />

nach, die einer solchen Abweichung entgegenstehen.<br />

4.2 Signalling Connection Control Part (SCCP)<br />

Der SCCP muss den internationalen Richtlinien ITU-T White Book Recommendations Q.711 -<br />

Q.714 (1993) entsprechen. Auf Verlangen von E-<strong>Plus</strong> kann in Einzelfällen von den Richtlinien<br />

abgewichen werden, es sei denn, der Vertragspartner weist wesentliche sachliche Gründe<br />

nach, die einer solchen Abweichung entgegenstehen.<br />

Im Rahmen der Zusammenschaltung ist der SCCP zunächst nicht notwendig. Sofern dies für<br />

zukünftige Zusatzdienste wie z.B. Rückruf bei besetzt - CCBS erforderlich sein, werden die<br />

Vertragsparteien dies einvernehmlich vereinbaren.<br />

4.3 ISDN User Part (ISUP)<br />

Der ISUP muss den internationalen Richtlinien ITU-T Q.761-Q.764 (1993) entsprechen.<br />

Ausnahme zu Q.764 (1993):<br />

Die dynamische Echo Kontrollprozedur (echo control procedure) gemäß Q.764 (1993) kommt<br />

nicht zur Anwendung. Es muss die Prozedur gemäß Q.767 (1991) angewendet werden. Auf<br />

Verlangen von E-<strong>Plus</strong> kann in Einzelfällen von den Richtlinien abgewichen werden, es sei<br />

denn, der Vertragspartner weist wesentliche sachliche Gründe nach, die einer solchen Abweichung<br />

entgegenstehen.<br />

5 Spezifikation für Mobilfunkrufnummernportabilität (Mobile<br />

Number Portabillity)<br />

Wenn der Vertragspartner die technischen Anforderungen aus der „Spezifikation für Mobilfunkrufnummernportabilität<br />

in Deutschland – Technische Festlegungen“ (Herausgeber Arbeitskreis<br />

Routing & Interconnection des Projektes Rufnummernportabilität in Mobilfunknetzen),<br />

die eine betreiberübergreifende Vereinheitlichung erfordern, erfüllt, dann ist die Erreichbarkeit<br />

folgender E-<strong>Plus</strong> Sonderrufnummern aus seinem Netz zu gewährleisten:<br />

0177-1000, 0177-1010, 0177-1011, 0177-1150, 0177-1717<br />

E-<strong>Plus</strong> wird den Vertragspartner Änderungen hinsichtlich Sonderrufnummern mitteilen.<br />

Version 8.4 Seite 8 von 40

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