E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4
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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />
Sofern eine Vertragspartei den Konformitätsnachweis nicht durch ein vom der BNetzA akkreditiertes<br />
Testlabor erbringt, behält sich die andere Vertragspartei für den Fall, dass Komplikationen<br />
bei den Kompatibilitätstests auftreten, die auf mangelnde Konformität zurückzuführen<br />
sind, das Recht zum Abbruch des Testverfahrens vor. Die Wiederaufnahme der Testdurchführung<br />
erfolgt in diesen Fällen erst nach Vorlage eines Konformitätsnachweises eines<br />
von der BNetzA akkreditierten Testlabors.<br />
Ein gravierendes Fehlverhalten der Kategorie 1 oder 2 muss vor dem Interoperabilitätsnachweis<br />
im Wirknetz korrigiert sein. Der Korrekturerfolg muss in diesen Fällen durch Nachtests<br />
nachgewiesen werden.<br />
Im übrigen gelten für die Beseitigung der Fehlverhalten folgende Korrekturfristen:<br />
Kategorie 1 2 3 4 5<br />
Fehler-<br />
Auswirkung<br />
Abschluss /<br />
Korrektur<br />
erste<br />
Stellungnahme<br />
Fehler behindertgravierend<br />
weitere<br />
Tests<br />
Bereitgestellte<br />
Funktionen in<br />
wesentlichen<br />
Teilen nicht<br />
nutzbar<br />
sofort Bis Beginn IOP<br />
im Wirknetz<br />
nächster<br />
Arbeitstag<br />
Innerhalb von<br />
5 Arbeitstagen<br />
Bereitgestellte<br />
Funktionen<br />
sind in Teilbereichen<br />
nicht<br />
nutzbar<br />
Vor Beginn<br />
uneingeschränkter<br />
Wirkbetrieb<br />
oder spätestens<br />
nach uneingeschränktemWirkbetrieb<br />
mit vereinbartem<br />
Termin<br />
Innerhalb von<br />
5 Arbeitstagen<br />
bereitgestellte<br />
Funktionen<br />
sind in Teilbereichen<br />
nicht<br />
nutzbar aber<br />
keine direkte<br />
Beeinträchti-<br />
gung<br />
nach uneingeschränktem<br />
Wirkbetrieb<br />
mit vereinbartem<br />
Termin<br />
oder spätestens<br />
nächster<br />
SW-Hub<br />
innerhalb von<br />
5 Arbeitstagen<br />
Es sind<br />
Erläuterungen/<br />
Klärung<br />
erforderlich<br />
innerhalb<br />
von 5 Arbeitstagen<br />
Für eine Fehlerkorrektur gilt generell, dass sie zum frühestmöglichen Termin durchgeführt<br />
wird.<br />
16.3.3 Testbericht<br />
Im Testbericht werden alle Ergebnisse der Testdurchführung, insbesondere das erkannte und<br />
kategorisierte Fehlverhalten dokumentiert.<br />
Der Testbericht wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt und von ihnen unterzeichnet.<br />
Als Abschluss des Interoperabilitätstests im Testnetz ist im Testbericht von den Vertragsparteien<br />
darüber hinaus über folgende Punkte Einvernehmen zu erzielen:<br />
- Erfordernis und ggf. Termin für Nachtests<br />
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