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E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4

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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />

Sofern eine Vertragspartei den Konformitätsnachweis nicht durch ein vom der BNetzA akkreditiertes<br />

Testlabor erbringt, behält sich die andere Vertragspartei für den Fall, dass Komplikationen<br />

bei den Kompatibilitätstests auftreten, die auf mangelnde Konformität zurückzuführen<br />

sind, das Recht zum Abbruch des Testverfahrens vor. Die Wiederaufnahme der Testdurchführung<br />

erfolgt in diesen Fällen erst nach Vorlage eines Konformitätsnachweises eines<br />

von der BNetzA akkreditierten Testlabors.<br />

Ein gravierendes Fehlverhalten der Kategorie 1 oder 2 muss vor dem Interoperabilitätsnachweis<br />

im Wirknetz korrigiert sein. Der Korrekturerfolg muss in diesen Fällen durch Nachtests<br />

nachgewiesen werden.<br />

Im übrigen gelten für die Beseitigung der Fehlverhalten folgende Korrekturfristen:<br />

Kategorie 1 2 3 4 5<br />

Fehler-<br />

Auswirkung<br />

Abschluss /<br />

Korrektur<br />

erste<br />

Stellungnahme<br />

Fehler behindertgravierend<br />

weitere<br />

Tests<br />

Bereitgestellte<br />

Funktionen in<br />

wesentlichen<br />

Teilen nicht<br />

nutzbar<br />

sofort Bis Beginn IOP<br />

im Wirknetz<br />

nächster<br />

Arbeitstag<br />

Innerhalb von<br />

5 Arbeitstagen<br />

Bereitgestellte<br />

Funktionen<br />

sind in Teilbereichen<br />

nicht<br />

nutzbar<br />

Vor Beginn<br />

uneingeschränkter<br />

Wirkbetrieb<br />

oder spätestens<br />

nach uneingeschränktemWirkbetrieb<br />

mit vereinbartem<br />

Termin<br />

Innerhalb von<br />

5 Arbeitstagen<br />

bereitgestellte<br />

Funktionen<br />

sind in Teilbereichen<br />

nicht<br />

nutzbar aber<br />

keine direkte<br />

Beeinträchti-<br />

gung<br />

nach uneingeschränktem<br />

Wirkbetrieb<br />

mit vereinbartem<br />

Termin<br />

oder spätestens<br />

nächster<br />

SW-Hub<br />

innerhalb von<br />

5 Arbeitstagen<br />

Es sind<br />

Erläuterungen/<br />

Klärung<br />

erforderlich<br />

innerhalb<br />

von 5 Arbeitstagen<br />

Für eine Fehlerkorrektur gilt generell, dass sie zum frühestmöglichen Termin durchgeführt<br />

wird.<br />

16.3.3 Testbericht<br />

Im Testbericht werden alle Ergebnisse der Testdurchführung, insbesondere das erkannte und<br />

kategorisierte Fehlverhalten dokumentiert.<br />

Der Testbericht wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt und von ihnen unterzeichnet.<br />

Als Abschluss des Interoperabilitätstests im Testnetz ist im Testbericht von den Vertragsparteien<br />

darüber hinaus über folgende Punkte Einvernehmen zu erzielen:<br />

- Erfordernis und ggf. Termin für Nachtests<br />

Version 8.4 Seite 36 von 40

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