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E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4

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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />

11.5.2 Abweichungen zwischen der tatsächlich ausgeführten Bestellung und<br />

den Planungsdaten für die Kalenderjahre x + 1<br />

Die der tatsächlichen Bestellung zugrunde liegenden Daten dürfen von den im Vorjahr zum<br />

Stichtag 01.04. abgestimmten Planungsdaten x + 1 um bis zu 10% der mengenmäßigen<br />

Planungsdaten je Verkehrsbeziehung abweichen, jedoch um maximal 10 Netzanschlüsse und<br />

hinsichtlich des Verkehrswertes um maximal 100 Erlang.<br />

In der Startphase ist die Toleranzgrenze von 10% auf 20% erweitert.<br />

11.6 Kostenerstattungspflicht bei Abweichung von den Planungsabsprachen<br />

Überschreitet der Vertragspartner bei der Bestellung die Toleranzgrenzen gemäß den Ziffern<br />

11.5.1 bis 11.5.2 und entstehen dadurch E-<strong>Plus</strong> Kosten, insbesondere weil E-<strong>Plus</strong> zur Sicherstellung<br />

der Bereitstellungsfristen gemäß <strong>Anlage</strong> C – Bestellung und Bereitstellung - vor der<br />

verbindlichen Bestellung in Vorleistung gehen musste (z.B. bei Baumaßnahmen), sind E-<strong>Plus</strong><br />

die entstandenen Kosten von der anderen Vertragspartei zu ersetzen.<br />

11.7 Planungsabsprachen zum Zeichengabeverkehr mit dem ZGS Nr. 7<br />

Die in Ziffer 11.7.1 bis 11.7.3 beschriebenen Planungsdaten für das Zeichengabezwischennetz<br />

(ZZN7) werden zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht, sobald neue Verkehrsbeziehungen<br />

zu planen sind, die Bestellungen von Netzanschlüssen nach sich ziehen sowie andere<br />

Maßnahmen erforderlich werden, die Auswirkungen auf das Zeichengabezwischennetz<br />

haben.<br />

11.7.1 Signalling Point Codes des Zeichengabezwischennetzes<br />

Signalling Point Codes (SPC) des Zeichengabezwischennetzes für neue Gateway-<strong>Anlage</strong>n des<br />

Vertragspartners oder von E-<strong>Plus</strong> sind frühestmöglich von beiden Vertragsparteien bekanntzugeben.<br />

Die Daten können jederzeit ausgetauscht werden und enthalten die folgende Angaben:<br />

Allgemeine Angaben zu den Zeichengabepunkten des Zeichengabezwischennetzes (kumulativ):<br />

- Netzbetreiber (Quelle)<br />

- Stand der Daten<br />

- Bedarfsjahr (diese Angabe ist optional)<br />

Detaillierte Angaben zu den Zeichengabepunkten des Zeichengabezwischennetzes. Für jeden<br />

Zeichengabepunkt (SP) werden folgende Angaben ausgetauscht (kumulativ):<br />

- nat1-SPC (in 4-3-4-3 Strukturierung) der Gateway-<strong>Anlage</strong><br />

- Standort-Bezeichnung der Gateway-<strong>Anlage</strong><br />

- Gateway-Bezeichnung (Signalling Point Name)<br />

- Zeichengabepunkttyp (SEP oder STP) der Gateway-<strong>Anlage</strong><br />

- Art der Gateway-<strong>Anlage</strong> (z.B. GW, VE:N, GMSC, MSS/MGW, etc); die Angabe ist optional<br />

Version 8.4 Seite 27 von 40

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