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E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4

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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />

- Terminbestätigung entsprechend Durchführungsplan bzw. Terminverschiebung<br />

16.4 Abschluss des Interoperabilitätstest<br />

Durch den positiven Abschluss des Interoperabilitätstests weisen beide Vertragsparteien die<br />

Voraussetzung zur Freigabe zur uneingeschränkten Zusammenschaltung der Netze auf der<br />

Basis der getesteten Komponenten nach.<br />

17 Kostentragung<br />

Der Vertragspartner trägt die Kosten für die Tests gemäß Ziffer 1.6 der <strong>Anlage</strong> G - Entgelte -.<br />

Kosten für Testabbrüche und Nachtests, die aufgrund von anerkanntem Fehlverhalten entstehen,<br />

sind von derjenigen Vertragspartei zu tragen, die das Fehlverhalten zu vertreten hat.<br />

Beruhen die Testabrüche auf beiderseitigem Fehlverhalten, so trägt jede Vertragspartei ihre<br />

Kosten.<br />

18 Ansprechpartner<br />

Die Vertragsparteien benennen für die Testverfahren die in <strong>Anlage</strong> F - Ansprechstellen -<br />

aufgeführten Ansprechpartner.<br />

Version 8.4 Seite 37 von 40

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