E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4
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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />
- Terminbestätigung entsprechend Durchführungsplan bzw. Terminverschiebung<br />
16.4 Abschluss des Interoperabilitätstest<br />
Durch den positiven Abschluss des Interoperabilitätstests weisen beide Vertragsparteien die<br />
Voraussetzung zur Freigabe zur uneingeschränkten Zusammenschaltung der Netze auf der<br />
Basis der getesteten Komponenten nach.<br />
17 Kostentragung<br />
Der Vertragspartner trägt die Kosten für die Tests gemäß Ziffer 1.6 der <strong>Anlage</strong> G - Entgelte -.<br />
Kosten für Testabbrüche und Nachtests, die aufgrund von anerkanntem Fehlverhalten entstehen,<br />
sind von derjenigen Vertragspartei zu tragen, die das Fehlverhalten zu vertreten hat.<br />
Beruhen die Testabrüche auf beiderseitigem Fehlverhalten, so trägt jede Vertragspartei ihre<br />
Kosten.<br />
18 Ansprechpartner<br />
Die Vertragsparteien benennen für die Testverfahren die in <strong>Anlage</strong> F - Ansprechstellen -<br />
aufgeführten Ansprechpartner.<br />
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