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E Plus IC Standardvertrag Anlage B V8_4

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E-<strong>Plus</strong> / xxx <strong>Anlage</strong> B<br />

11.3 Inhalte der abzustimmenden Planungsdaten<br />

Der Inhalt der Planungsdaten richtet sich nach den Ziffern 11.3.1 und 11.3.2. Zur Durchführung<br />

der Planungsabsprachen nutzt der Vertragspartner das Formblatt Planungsabsprachen<br />

(siehe Anhang zu Kapitel 4).<br />

11.3.1 Planungsdaten für die Kalenderjahre x + 2<br />

- Verkehrsbeziehungen je Ort der Zusammenschaltung<br />

- Verkehrswerte je Ort der Zusammenschaltung<br />

- Netzanschlüsse je Verkehrsbeziehung<br />

11.3.2 Planungsdaten für die Kalenderjahre x + 1:<br />

- Verkehrsbeziehungen je Ort der Zusammenschaltung<br />

- Verkehrswerte je Ort der Zusammenschaltung<br />

- Netzanschlüsse je Verkehrsbeziehung<br />

11.4 Unvollständige Planungsdaten<br />

Werden vom Vertragspartner keine oder unvollständige Planungsdaten geliefert oder erfolgt<br />

die Bereitstellung der Planungsdaten verspätet, so weist E-<strong>Plus</strong> schriftlich auf diesen Umstand<br />

hin. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet, diese Daten spätestens binnen sieben Kalendertagen<br />

nachzureichen. Liegen auch bis dahin entweder keine oder nur unvollständige Planungsdaten<br />

vor, so kann E-<strong>Plus</strong> davon ausgehen, dass der Vertragspartner keinen Verkehr<br />

übergeben wird.<br />

11.5 Abweichungen in den Planungsdaten<br />

Innerhalb der nachfolgend in den Ziffern 11.5.1 bis 11.5.2 beschriebenen Grenzen kann von<br />

den Planungsabsprachen abgewichen werden (Toleranzgrenzen). Soweit Verkehr darüber<br />

hinaus vom Vertragspartner übergeben wird, wird sich E-<strong>Plus</strong> bemühen, diesen Verkehr im<br />

Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten zu terminieren. Die<br />

Inhalte von Ziffer 11.6 der <strong>Anlage</strong> B – Technisches Dokument - und Ziffer 4, Satz 2 der <strong>Anlage</strong><br />

A – Leitstungsbeschreibung - bleiben unberührt.<br />

11.5.1 Abweichungen zwischen den Planungsdaten für die Kalenderjahre x<br />

+ 1 und x + 2<br />

Die Planungsdaten x + 1 dürfen von den im Vorjahr zum Stichtag 01.04. abgestimmten Planungsdaten<br />

x + 2 um bis zu 15% der mengenmäßigen Planungsdaten je Ort der Zusammenschaltung<br />

abweichen, jedoch um maximal 10 Netzanschlüsse und hinsichtlich des Verkehrswertes<br />

um maximal 100 Erlang. Bis zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung sind bei den<br />

zulässigen Abweichungen unter den Ziffern 11.5.1 und 11.5.2 Abweichungen (Toleranzen)<br />

von bis zu 2 Netzanschlüssen immer zulässig.<br />

In der Startphase gilt für die Kalenderjahre x + 1 und x + 2 für Abweichungen eine Toleranzgrenze<br />

von 30%.<br />

Version 8.4 Seite 26 von 40

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