Volleyballveranstaltungen im Verein I. Allgemeines - Volleyball tut ...
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Helfereinsatzplan<br />
Name Telefon zuständig für einsatzbereit<br />
von/bis<br />
Versicherung<br />
Nicht vergessen - überprüfen Sie, ob für Ihre Veranstaltung ein Versicherungsschutz vorliegt. Die<br />
Landessportbünde haben für ihre <strong>Verein</strong>e und Verbände sowie ihre Mitglieder eine<br />
Sportversicherung abgeschlossen. Diese deckt allgemein auftretende Risikobereiche aus<br />
Tätigkeiten für und <strong>im</strong> Verband/<strong>Verein</strong>, die auf die breite Basis der Versicherten zutreffen. Zweck<br />
des Sportversicherungsvertrages ist nicht der Ersatz einer privaten Vorsorge, sondern die<br />
Gewährleistung eines Grundversicherungsschutzes.<br />
Wichtig<br />
Die Versicherungsleistung sowie der Deckungsumfang der von den einzelnen Landessportbünden<br />
abgeschlossenen Sportversicherungsverträge sind unterschiedlich. Wer mehr über den Inhalt des<br />
für ihn und seinen <strong>Verein</strong> gültigen Vertrages wissen möchte,<br />
- sollte sich an die Geschäftsstelle eines Sportvereins wenden, wo der Vertrag in der Regel zur<br />
Einsicht ausliegt;<br />
- oder den Vertrag bei dem Versicherungsbüro des für ihn zuständigen Landessportbundes<br />
anfordern.<br />
GEMA<br />
Jeder <strong>Verein</strong>, der bei einer Veranstaltung den Einsatz von Musik plant, hat neben der<br />
Verpflichtung von Musikgruppen und dem Erwerb von Schallplatten auch Kontakt mit der GEMA<br />
(Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte)<br />
aufzunehmen. Deren Aufgabe ist es, die Interessen der Urheber (Komponisten und Texter)<br />
gegenüber den Veranstaltern zu vertreten und abzugelten. Denn laut Urheberrechtsgesetz ist zur<br />
Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe eines musikalischen Werkes<br />
ausschliesslich der Urheber berechtigt. Veranstalter sind daher verpflichtet, für den Einsatz von<br />
Musik eine Genehmigung einzuholen sowie eine Gebühr an die GEMA zu entrichten.<br />
Als Vertreter der Interessen seiner Turn- und Sportvereine, bei deren Veranstaltungen<br />
Musikaufführungen an der Tagesordnung sind, hat der DSB einen Vertrag mit der GEMA<br />
geschlossen, der unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen die Gewährung von Gebührenreduzierungen<br />
sowie die Freistellung von Gebühren beinhaltet.<br />
Wichtig<br />
Setzen Sie sich mit der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA in Verbindung. Hier erhalten Sie<br />
Einzelinformationen sowie die notwendigen Anmeldevordrucke.<br />
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