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Volleyballveranstaltungen im Verein I. Allgemeines - Volleyball tut ...

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Helfereinsatzplan<br />

Name Telefon zuständig für einsatzbereit<br />

von/bis<br />

Versicherung<br />

Nicht vergessen - überprüfen Sie, ob für Ihre Veranstaltung ein Versicherungsschutz vorliegt. Die<br />

Landessportbünde haben für ihre <strong>Verein</strong>e und Verbände sowie ihre Mitglieder eine<br />

Sportversicherung abgeschlossen. Diese deckt allgemein auftretende Risikobereiche aus<br />

Tätigkeiten für und <strong>im</strong> Verband/<strong>Verein</strong>, die auf die breite Basis der Versicherten zutreffen. Zweck<br />

des Sportversicherungsvertrages ist nicht der Ersatz einer privaten Vorsorge, sondern die<br />

Gewährleistung eines Grundversicherungsschutzes.<br />

Wichtig<br />

Die Versicherungsleistung sowie der Deckungsumfang der von den einzelnen Landessportbünden<br />

abgeschlossenen Sportversicherungsverträge sind unterschiedlich. Wer mehr über den Inhalt des<br />

für ihn und seinen <strong>Verein</strong> gültigen Vertrages wissen möchte,<br />

- sollte sich an die Geschäftsstelle eines Sportvereins wenden, wo der Vertrag in der Regel zur<br />

Einsicht ausliegt;<br />

- oder den Vertrag bei dem Versicherungsbüro des für ihn zuständigen Landessportbundes<br />

anfordern.<br />

GEMA<br />

Jeder <strong>Verein</strong>, der bei einer Veranstaltung den Einsatz von Musik plant, hat neben der<br />

Verpflichtung von Musikgruppen und dem Erwerb von Schallplatten auch Kontakt mit der GEMA<br />

(Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte)<br />

aufzunehmen. Deren Aufgabe ist es, die Interessen der Urheber (Komponisten und Texter)<br />

gegenüber den Veranstaltern zu vertreten und abzugelten. Denn laut Urheberrechtsgesetz ist zur<br />

Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe eines musikalischen Werkes<br />

ausschliesslich der Urheber berechtigt. Veranstalter sind daher verpflichtet, für den Einsatz von<br />

Musik eine Genehmigung einzuholen sowie eine Gebühr an die GEMA zu entrichten.<br />

Als Vertreter der Interessen seiner Turn- und Sportvereine, bei deren Veranstaltungen<br />

Musikaufführungen an der Tagesordnung sind, hat der DSB einen Vertrag mit der GEMA<br />

geschlossen, der unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen die Gewährung von Gebührenreduzierungen<br />

sowie die Freistellung von Gebühren beinhaltet.<br />

Wichtig<br />

Setzen Sie sich mit der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA in Verbindung. Hier erhalten Sie<br />

Einzelinformationen sowie die notwendigen Anmeldevordrucke.<br />

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