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Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

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<strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1


Mit Freude<br />

sparen<br />

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4<br />

1<br />

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4<br />

6 Vorwort<br />

INHALT<br />

9 Einführung<br />

10 Die Vermögensanlage im Überblick<br />

18 Prospektverantwortung<br />

21 Risiken<br />

23 Anlegergefährdende Risiken<br />

24 Anlage- und prognosegefährdende Risiken<br />

32 Steuerliche Risiken<br />

35 Die Anbieterin<br />

36 Die Anbieterin: CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />

39 Investitionsstrategie<br />

40 Gewerbeimmobilien<br />

42 Das Marktumfeld des Einzelhandels<br />

44 Mehr Wert für weniger Geld<br />

46 Anlageziele und Anlagepolitik<br />

52 Immobiliendarstellung<br />

63 Die Partner


5<br />

6<br />

7<br />

65 Wirtschaftliche Angaben<br />

66 Investitionsrechnung<br />

70 Ergebnis- und Liquiditätsprognose<br />

78 Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der Prognose)<br />

80 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

82 Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

89 Rechtliche und steuerliche Angaben<br />

90 Vertragspartner<br />

104 Rechtliche Grundlagen<br />

149 Weitere Angaben nach VermVerkProspV<br />

151 Steuerliche Grundlagen<br />

<strong>Discounter</strong> <strong>No</strong> 1<br />

159 Verträge<br />

161 Gesellschaftsvertrag<br />

174 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

180 Handelsregistervollmacht<br />

181 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

184 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

189 Anhang<br />

190 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

195 Angabenvorbehalt<br />

Als Anlage beigefügt<br />

Beitrittserklärung und Treuhandauftrag (Stand: 25. Juni 2010)<br />

Überweisungsträger<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt<br />

gemachten Angaben ist nicht<br />

Gegenstand der Prüfung des Prospektes<br />

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

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2<br />

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5<br />

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7


6<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Vorwort<br />

Hamburg, den 25. Juni 2010<br />

mit der vorliegenden Vermögensanlage CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 haben Sie die Möglichkeit, sich an<br />

einem geschlossenen Fonds zu beteiligen, der beabsichtigt, ein Portfolio aus 17 Einzelhandelsimmobilien<br />

zu erwerben. Die Objekte befinden sich an verschiedenen Standorten in Deutschland,<br />

schwerpunktmäßig jedoch in Niedersachsen.<br />

Investitionen in konjunkturunabhängige Sachwertanlagen erfahren gerade in den letzten<br />

Jahren wieder deutlich mehr Aufmerksamkeit. Zu Recht, denn Sachinvestitionen ermöglichen<br />

auch in unsicheren Zeiten nachhaltigen Werterhalt.<br />

Tatsächlich bietet der Einstieg zum heutigen Zeitpunkt attraktive Wertsteigerungspotentiale für<br />

die Zukunft. Speziell discountorientierte Einzelhandelsunternehmen profitieren von der aktuellen<br />

Marktsituation. Hochwertige Eigenmarken, konsequente Konzentration auf das Wesentliche<br />

und kompromisslos gute Qualität zu niedrigen Preisen machen die <strong>Discounter</strong> zu Umsatzgewinnern<br />

der Einzelhandelsbranche. Und damit zu bonitätsstarken Mietern für Gewerbeimmobilien.<br />

Das Fondskonzept sieht die langfristige Vermietung an führende deutsche Einzelhandelsketten<br />

vor. Die größtenteils bereits fest abgeschlossen Hauptmietverträge haben eine durchschnittliche<br />

Restlaufzeit von rund 13,2 Jahren *) .<br />

*) nach Mietfläche gewichtet, ohne Berücksichtigung etwaiger Sonderkündigungsrechte


Als modernes Emissionshaus für geschlossene Fonds stellt die CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Hamburg AG die Bedürfnisse ihrer Anleger in den Mittelpunkt des eigenen Handelns, das durch<br />

eine langfristige und ergebnisorientierte Denkweise bestimmt wird. Anhand detaillierter Marktanalysen<br />

entwickeln wir für Sie sicherheitsorientierte und innovative Kapitalanlageprodukte.<br />

„Wer alleine arbeitet addiert, wer zusammen arbeitet multipliziert“<br />

Für den CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 haben wir mit der Rahlfs Immobilien GmbH und Behringer Harvard<br />

Europe Real Estate GmbH versierte Partner in diesem Produktsegment gewonnen. Wir multiplizieren<br />

deren Expertise rund um die Anlageklasse Immobilien mit unserer langjährigen Erfahrung<br />

und Leidenschaft für geschlossene Fonds und realisieren so attraktive Anlagebedingungen, die<br />

Ihren Qualitätserwartungen entsprechen.<br />

Gehen Sie auf den nächsten Seiten auf Entdeckungsreise und entdecken Sie die Vorzüge<br />

unsers Immobilen-Beteiligungsangebots CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1.<br />

Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen<br />

Ihre CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg amburg AG<br />

Antje Montag<br />

Christian Chr Ch C istian KKu Kuppig ppig<br />

Vorstandsvorsitzende Vorstandsmitglied<br />

Vor Vo standsmitglied<br />

7


8<br />

Logistica <strong>No</strong>. 1<br />

1


Einführung<br />

Die Vermögensanlage im Überblick 10<br />

Prospektverantwortung 18<br />

9<br />

1


10<br />

Anlegerkreis<br />

Das Angebot richtet sich primär an Anleger, die<br />

in Deutschland ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

sind. Es eignet sich für<br />

unternehmerisch orientierte Anleger mit einem<br />

Anlagehorizont von ca. 14 Jahren, die zudem<br />

über Erfahrungen mit geschlossenen Fonds<br />

Emittentin &<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Komplementärin &<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

& Gründungsgesellschafterin<br />

Anbieterin &<br />

Gründungskommanditistin<br />

Treuhänderin &<br />

Gründungskommanditistin<br />

Verkäufer der Immobilien & voraussichtlich<br />

zukünftige Kommanditistin<br />

& Grundstücksverwalter<br />

für die Immobilien<br />

Die Vermögensanlage im Überblick<br />

verfügen und mit den wirtschaftlichen Zusammenhängen<br />

im Bereich der Immobilienmärkte<br />

vertraut sind. Eine Investition sollte insbesondere<br />

vor dem Hintergrund einer Beimischung zu<br />

einem bereits bestehenden Anlage-Portfolio erfolgen<br />

und damit zur Vermögensdiversifikation<br />

beitragen.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG , Hamburg. Sie wird im vorliegenden Verkaufsprospekt<br />

auch CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 genannt.<br />

CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, Hamburg<br />

CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, Hamburg<br />

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg<br />

CH2 Treuhand GmbH, Hamburg<br />

Rahlfs Immobilien GmbH, Neustadt am Rübenberge<br />

Art der Beteiligung Angeboten werden Kommanditbeteiligungen.<br />

Die Anleger treten der Beteiligungsgesellschaft — einer Personengesellschaft in der Rechtsform<br />

einer GmbH & Co. KG – mittelbar über die Treuhänderin als deren Treugeber (so genannte<br />

Treugeberkommanditisten) bei, wobei jeweils die Bestimmungen sowohl des Gesellschaftsvertrages<br />

als auch des Treuhand- und Verwaltungsvertrages gelten.<br />

Nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft ist jeder Treugeber berechtigt, von der Treuhänderin<br />

die Übertragung der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung zu verlangen<br />

und so in die Stellung eines unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligten<br />

(Direkt-) Kommanditisten zu wechseln.


Erwerbspreis/<br />

Mindestbeteiligung<br />

Anzahl und Gesamtbetrag<br />

der angebotenen Vermögensanlage<br />

Angebotsperiode<br />

(Zeichnungsfrist)<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />

Der Erwerbspreis entspricht dem Betrag der vom Anleger gezeichneten Kommanditeinlage<br />

(nachfolgend: Zeichnungsbetrag). Dieser beträgt mindestens EUR 10.000. Höhere Summen<br />

müssen durch 1.000 glatt teilbar sein. Auf den Zeichnungsbetrag ist ein Agio in Höhe von<br />

5% vorgesehen.<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt EUR 18.507.000. Unter Berücksichtigung<br />

der Mindestbeteiligungssumme in Höhe von EUR 10.000 und des geplanten<br />

Volumens von EUR 18.507.000 ergibt sich eine maximale Anzahl von 1.850 angebotenen<br />

Anteilen. Die Mindestanzahl der angebotenen Kommanditanteile beträgt 1.<br />

Das tatsächliche Kommanditkapital kann von dem geplanten Betrag nach oben oder unten<br />

abweichen. Hinsichtlich der Folgen für die Anleger wird auf das Kapitel "Risiken", Rubrik „Anlage-<br />

und Prognosegefährdende Risiken“ Abschnitte „Erwerb der Immobilien / Platzierung<br />

des Eigenkapitals“ und "Vorzeitige Liquidation (Rückabwicklung) auf Seite 25 f. verwiesen.<br />

Das Angebot erfolgt nur in Deutschland.<br />

Das öffentliche Angebot beginnt frühestens einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes und endet mit der Schließung der Beteiligungsgesellschaft. Die<br />

Schließung ist für den 31. Dezember 2010 vorgesehen, kann jedoch durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin auf den 30. Juni 2011 verschoben werden. Es steht im Ermessen<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin, die Beteiligungsgesellschaft vorzeitig (vor dem<br />

31. Dezember 2010) zu schließen. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung<br />

vorzeitig zu schließen. Es besteht keine Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />

zu kürzen.<br />

Beitrittserklärung Die Zusendung der Beitrittserklärung erfolgt an die Treuhänderin, die CH2 Treuhand GmbH,<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg. Die Treuhänderin nimmt die auf den Erwerb der Anteile gerichtete<br />

Willenserklärung der Anleger entgegen und ist zur Annahme derselben berechtigt.<br />

Einzahlung Der Zeichnungsbetrag ist gemäß Beitrittserklärung 14 Kalendertage nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

und des Treuhandauftrages durch die Treuhänderin zur Zahlung fällig. Vorgesehen<br />

ist die Zahlung zu 100% zzgl. 5% Agio (auf den gesamten Zeichnungsbetrag).<br />

Einzahlungskonto Die Einzahlungen sind auf das nachfolgende Einzahlungskonto der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu leisten:<br />

Kontoinhaber CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

Kontonummer 338 552 815<br />

Bankleitzahl 773 200 72<br />

Bank UniCredit Bank AG / Hypo- und Vereinsbank<br />

Zahlstelle Die CH2 Treuhand GmbH, Steckelhörn 9, 20457 Hamburg, führt bestimmungsgemäß die<br />

Zahlungen an die Anleger aus und hält die kostenlose Ausgabe des vorliegenden Verkaufsprospektes<br />

bereit. Zusätzlich wird der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe durch<br />

die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Steckelhörn 9, 20457 Hamburg, bereit gehalten.<br />

Die Kosten der Beteiligung Es ist vorgesehen, dass der Anleger auf den Zeichnungsbetrag ein Agio von 5% erbringt.<br />

Leistet ein Anleger den Zeichnungsbetrag und das darauf entfallende Agio gemäß Beitrittserklärung<br />

nicht bei Fälligkeit, so ist die Beteiligungsgesellschaft berechtigt, vom Anleger Verzugszinsen<br />

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB und ggf.<br />

Ersatz weiterer Verzugsschäden zu verlangen. Unabhängig davon kann der Anleger aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen werden.<br />

11


12<br />

Spitzen Aktionsware


Fortsetzung:<br />

Die Kosten der Beteiligung<br />

Weitere, vom Anleger<br />

zu erbringende Leistungen<br />

Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte des Anlegers<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />

Fordert der Anleger eine Abschrift des Jahresabschlusses an und lässt er diesen durch<br />

einen persönlichen Berater prüfen, trägt der Anleger die hierdurch entstehenden Kosten.<br />

Bei der Beteiligung als Direktkommanditist entstehen Kosten für die notarielle Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht sowie Gerichtskosten für die Eintragung in das Handelsregister<br />

und eine spätere Löschung aus dem Handelsregister. Diese Kosten sind von dem Anleger<br />

selbst zu tragen.<br />

Ebenso trägt der Anleger die anfallenden Kosten im Falle einer Übertragung der Vermögensanlage<br />

oder des Ausscheidens aus der Beteiligungsgesellschaft, insbesondere Makler- und<br />

<strong>No</strong>tarkosten sowie Gutachterkosten im Zusammenhang mit Abfindungsguthaben. Falls die<br />

Vermögensanlage fremdfinanziert wird, trägt der Anleger die anfallenden Zinsen, Gebühren,<br />

etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen und andere vergleichbare Vergütungen.<br />

Im Zusammenhang mit der Beteiligung können beim Anleger weitere Kosten entstehen, wie<br />

Bankgebühren, Telefongebühren, Porto, Vergütungen für eine persönliche Treuhandverwaltung,<br />

Steuerberatungskosten oder Reisekosten, die der jeweilige Anleger ebenfalls selbst<br />

zu tragen hat.<br />

Soweit die Höhe der genannten Kosten nicht angegeben ist, kann diese nicht genau quantifiziert<br />

werden.<br />

Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

keine weiteren Kosten.<br />

Über die Zahlung der in der Beitrittserklärung übernommenen Einzahlungsbeträge hinaus<br />

übernehmen die Anleger nach den vertraglichen Regelungen keine weiteren Zahlungs- oder<br />

Nachschussverpflichtungen.<br />

Die Haftung der als Treugeber sowie der als Direktkommanditisten beteiligten Anleger ist auf<br />

10% des Nennbetrages der gezeichneten Kommanditeinlage begrenzt (sog. Haftsumme).<br />

In dieser Höhe erfolgt eine Eintragung als Haftsumme in das Handelsregister. Die Haftung<br />

erlischt nach vollständiger Erbringung der Haftsumme. Die Haftung des Anlegers kann gem.<br />

§ 172 Absatz 4 HGB wieder aufleben, wenn und soweit dem Anleger seine Haftsumme aufgrund<br />

von Auszahlungen, die nicht aus handelsrechtlichen Gewinnen stammen, zurück gezahlt<br />

wird. Hat der Anleger seine Kommanditeinlage zurück erhalten, so besteht für ihn auch<br />

nach seinem Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft eine Nachhaftung bis zur Höhe<br />

der Haftsumme für die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten der<br />

Beteiligungsgesellschaft (§§ 160 und 161 HGB).<br />

Sofern Auszahlungen an Anleger entgegen den gesellschaftsvertraglichen Regelungen erfolgen,<br />

die zu einer Überschuldung bei der Beteiligungsgesellschaft und durch Haftungsinanspruchnahme<br />

auch bei der Komplementärin führen, können die Anleger zur Rückzahlung<br />

erhaltener Auszahlungen verpflichtet werden. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />

Leistungen zu erbringen.<br />

Mit der Beteiligung an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG ist eine Beteiligung am Ergebnis<br />

und Vermögen sowie an den Auszahlungen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftsvertrages verbunden. Jedem Anleger stehen Mitwirkungsrechte<br />

in Form von Stimm- und Kontrollrechten nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zu. Die Stimmrechte der Anleger richten sich nach<br />

ihrer jeweiligen Beteiligung am festen Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft (Kapitalkonto<br />

I). Die Anleger sind gem. § 166 Abs. 1 HGB berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des<br />

13


14<br />

Fortsetzung:<br />

Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte des Anlegers<br />

Übertragungsmöglichkeit und<br />

Einschränkung der Handelbarkeit<br />

Wesentliche Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption<br />

der Vermögensanlage<br />

Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere<br />

der Beteiligungsgesellschaft auf eigene Kosten durch eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Person, wie z.B. einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater,<br />

prüfen zu lassen. Das Widerspruchsrecht gem. § 164 Satz 1, 2. Halbsatz HGB ist abweichend<br />

von der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen, wenn die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehenden Maßnahmen bereits Gegenstand einer Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter waren oder eine solche Beschlussfassung nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

nicht erforderlich ist. Der mittelbar über die Treuhänderin beteiligte Anleger<br />

ist, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, einem unmittelbar beteiligten Kommanditisten<br />

gleichgestellt; dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />

und die persönliche Ausübung von Stimmrechten. Diesbezüglich hat der Anleger ein<br />

Weisungsrecht an die Treuhänderin. Die Rechte des Anlegers werden in der Rubrik "Rechtliche<br />

Grundlagen" ab Seite 104 ff. erläutert.<br />

Eine Kündigung durch den Anleger kann mit einer Frist von 12 Monaten jeweils zum Schluss<br />

des Geschäftsjahres, jedoch erstmals mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 erfolgen. Die<br />

entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einer Kommanditbeteiligung im Ganzen oder<br />

in Teilen ist durch Abtretung jederzeit möglich, bedarf aber der vorherigen Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin. Bei der Übertragung von Teilen einer Kommanditbeteiligung<br />

muss der <strong>No</strong>minalbetrag sowohl des übertragenen als auch des verbleibenden<br />

Teils durch 1.000 glatt teilbar sein. Die vorherige Zustimmung ist auch bei Belastungen oder<br />

Verpfändungen der Kommanditbeteiligung sowie Verfügungen über die vermögensrechtlichen<br />

Gesellschafteransprüche Voraussetzung. Überträgt ein Anleger seine Kommanditbeteiligung<br />

auf seinen Ehegatten oder seinen eingetragenen Lebenspartner, so gilt die erforderliche<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin als erteilt.<br />

Für den Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen Fonds existiert kein organisierter<br />

Zweitmarkt. Durch das Zustimmungserfordernis der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

und das Fehlen eines organisierten Zweitmartktes ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage<br />

eingeschränkt (siehe hierzu Kapitel „Risiken“, Rubrik „Anlegergefährdende<br />

Risiken“, Abschnitt „Ausscheiden des Anlegers / Handelbarkeit der Vermögensanlage“ auf<br />

Seite 23). Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen aus der Übertragung der Beteiligung<br />

wird eine Erörterung mit dem persönlichen steuerlichen Berater empfohlen.<br />

Nach den wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />

erzielt der Anleger als Beteiligter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung.<br />

Der Investitionsplan sieht den Erwerb von Immobilien vor, die im Schwerpunkt an Einzelhandelsmärkte<br />

längerfristig vermietet sind bzw. werden sollen. Die hieraus erzielten Einkünfte<br />

sind solche aus Vermietung und Verpachtung, die auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt werden. Das steuerliche<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft wird dann anteilig den Anlegern zugewiesen und<br />

gesondert festgestellt. Auf Ebene des Anlegers unterliegt das steuerliche Ergebnis dessen<br />

individuellem Steuersatz.<br />

Soweit die Beteiligungsgesellschaft Zinseinkünfte aus der Anlage frei verfügbarer Liquidität<br />

erzielt, die nicht im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

stehen, sind diese daneben zu versteuern.


Fortsetzung:<br />

Das steuerliche Konzept<br />

Investitionsplan<br />

(PROGNOSE)<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />

Weder die Anbieterin noch die Beteiligungsgesellschaft übernehmen die Zahlung von<br />

Steuern für den Anleger. Nähere Angaben und Erläuterungen befinden sich in der Rubrik<br />

„Steuerliche Grundlagen“ im Kapital „Rechtliche und steuerliche Angaben“ ab Seite 151 ff.<br />

Zusätzlich wird auf die Ausführungen über „Steuerliche Risiken“ im Kapitel „Risiken“ ab Seite<br />

32 ff. verwiesen.<br />

Bei prognosegemäßer Kapitalerhöhung ist eine Investition des Emissionskapitals inkl. Agio<br />

wie folgt vorgesehen:<br />

� zu 171,5% zum Erwerb der Einzelhandelsimmobilien<br />

(inklusive Erwerbsnebenkosten)<br />

� zu 14,3% für Vergütungen an die Anbieterin<br />

� zu 0,5% an die Treuhänderin<br />

� zu 2,0% für Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

� zu 2,5% für die Liquiditätsreserve<br />

Die Finanzierung des Gesamtaufwandes in Höhe von 190,8% des Emissionskapitals inkl.<br />

Agio erfolgt plangemäß zu 102,1% des Emissionskapitals inkl. Agio über Kommanditkapital<br />

sowie in Höhe von 88,7% des Emissionskapitals inkl. Agio in Form langfristiger Hypothekendarlehen.<br />

Nähere Angaben und Erläuterungen befinden sich im Kapitel „Wirtschaftliche<br />

Angaben“ ab Seite 65 ff.<br />

Anlageobjekte Die Anlageobjekte sind 17 Einzelhandelsimmobilien, die durch Kaufverträge von der Verkäuferin<br />

Rahlfs Immobilien GmbH, die auch zukünftige Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft<br />

werden soll, erworben werden sollen. Diese Immobilien sind überwiegend langfristig<br />

an Einzelhandelsmärkte („<strong>Discounter</strong>“) vermietet. Die durchschnittliche, nach Mietflächen<br />

gewichtete Restlaufzeit der bereits abgeschlossenen Hauptmietverträge beträgt (ohne Berücksichtigung<br />

von etwaigen Sonderkündigungsrechten) rund 13,2 Jahre. Eine detaillierte<br />

Darstellung der Anlageobjekte befindet sich im Kapitel „Investitionsstrategie, Rubrik „Immobiliendarstellung“<br />

ab Seite 52 ff.<br />

Der Erwerb der Einzelhandelsimmobilien soll in vier Tranchen erfolgen. Zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung hat die Beteiligungsgesellschaft bereits Kaufverträge hinsichtlich der<br />

ersten 3 Tranchen über den Erwerb von insgesamt elf Einzelhandelsimmobilien mit der<br />

Verkäuferin, der Rahlfs Immobilien GmbH, abgeschlossen. Es handelt sich um Kaufverträge,<br />

die jeweils unter der aufschiebenden Bedingung der Einwerbung und Einzahlung einer<br />

bestimmten Höhe des Emissionskapitals, entsprechend der jeweiligen Tranche stehen,<br />

so dass ein Kaufvertrag erst mit Erreichen einer bestimmten Höhe des Emissionskapitals<br />

wirksam wird. Wird hingegen das jeweils im Kaufvertrag festgelegte Emissionskapital nicht<br />

erreicht, wird der betreffende Kaufvertrag nicht wirksam. Hinsichtlich des Erwerbs der 6 Immobilien<br />

der vierten Tranche, besteht zwischen dem Verkäufer der Immobilien und der Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Absichtserklärung zum Erwerb unter bestimmten Bedingungen.<br />

Die Absichtserklärung beinhaltet auch die Option, einzelne Immobilien einer Tranche – in<br />

dann zu verhandelnder Form – zu erwerben, sollte z.B. das eingeworbene Emissionskapital<br />

nicht zum Erwerb der nächsten Tranche ausreichen. Vgl. auch die Ausführungen im Kapitel<br />

"Rechtliche und steuerliche Angaben", Abschnitt "Kaufverträge" und "Absichtserklärung"<br />

auf Seite 111 ff.<br />

Prognosen<br />

15


Prognosen<br />

16<br />

Gesamthöhe der<br />

Provisionen<br />

(PROGNOSE)<br />

Laufzeit<br />

(PROGNOSE)<br />

Anlageerfolg<br />

(PROGNOSE)<br />

Erfolgsbeteiligung von Rahlfs<br />

Immobilien GmbH am<br />

Liquidationsüberschuss<br />

Von der Beteiligungsgesellschaft sind bei einem geplanten Emissionskapital in Höhe von<br />

EUR 18.507.000 prognosegemäß Vergütungen an die Anbieterin und ihr nahe stehende Unternehmen<br />

für die Eigenkapitalbeschaffung, die Konzeption und Prospektierung, Koordination<br />

der rechtlichen und steuerlichen Beratung, Marketing und Druck sowie für die Einrichtung<br />

der Treuhandverwaltung in Höhe von EUR 2.864.005 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

zu zahlen; entsprechend 14,8% des Emissionskapitals inkl. Agio. Für die Objektbeschaffung<br />

und Finanzierungsvermittlung fallen prognosegemäß Provisionen in Höhe von insgesamt<br />

EUR 544.586 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an Beringer Harvard Europe Real Estate GmbH<br />

an. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Mittelverwendungskontrolle i. H. v. EUR 15.000<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und geplante nicht abziehbare Vorsteuer in Höhe von EUR<br />

ca. 15.000. Im Rahmen der geplanten Finanzierung der Tranchen 1 bis 3 fallen Bearbeitungsgebühren<br />

von 0,75% des Ursprungsdarlehensbetrages sowie eine Zusageprovision von<br />

0,35% p.a. ab Abschluss des Darlehensvertrages für die noch nicht ausgezahlten Darlehensteile<br />

an. Für die Kreditbearbeitung entstehen Kosten in Höhe von EUR 129.150 sowie<br />

Wertermittlungskosten in Höhe von EUR 39.000. Es wird davon ausgegangen, daß keine<br />

Zusageprovision der Bank anfällt. Die Gesamthöhe der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

bereits feststehenden Provisionen beträgt EUR 3.606.741 ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Für die Finanzierung der Tranche 4 wird von analogen Kosten ausgegangen. Für<br />

den Verkauf von Immobilien am Ende der Laufzeit können Verkaufsprovisionen anfallen. Soweit<br />

die Höhe der genannten Provisionen nicht angegeben ist, kann diese nicht genau beziffert<br />

werden. Die Gesamthöhe der Provisionen kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht abschließend angegeben werden. Nähere Angaben und Erläuterungen befinden sich<br />

im Kapitel „Wirtschaftliche Angaben", Rubrik "Investitionsrechnung" ab Seite 66 ff.<br />

Nach dem Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes wird davon ausgegangen,<br />

dass die Einzelhandelsimmobilien nach einem Zeitraum von ca. 14 Jahren wieder verkauft<br />

werden und die Beteiligungsgesellschaft nach dem Verkauf aller ihrer Immobilien<br />

im Dezember 2024 aufgelöst wird.<br />

Die prognostizierten Auszahlungen vor Steuern für im Jahr 2010 beigetretene Kommanditisten<br />

bezogen auf das Emissionskapital (ohne Agio) in % sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Die dargestellten prognostizierten Auszahlungen vor Steuern beinhalten die anteilige<br />

Rückzahlung der Einlage des Anlegers, eine gesonderte Kapitelrückzahlung am Ende der<br />

Laufzeit findet nicht statt.<br />

2011 – 2016 2017 2018 – 2020 2021 – 2024 Verkauf Gesamt<br />

6,0% p.a. 6,25% p.a. 6,5% p.a. 7,0% p.a. 116,83% 206,58%<br />

Auszahlungen sind für im Jahr 2010 beitretende Anleger für das Jahr 2011 im Juni und Dezember<br />

geplant. Anleger, die im Jahr 2011 beitreten, erhalten ihre erste geplante Ausschüttung i. H. v.<br />

3% voraussichtlich im Dezember 2011. Ab 2012 ist eine quartalsweise Ausschüttung geplant.<br />

Alle Zahlungen an die Anleger erfolgen in EUR.<br />

Nach der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten Immobilienportfolios und der<br />

nachfolgenden Liquidation der Beteiligungsgesellschaft ist der Liquidationsüberschuss<br />

wie folgt zu verteilen: Auf der ersten Stufe erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile (Kapitalkonto 1), bis eine durchschnittliche jährliche<br />

Vermögensmehrung vor Steuern von mindestens 6,5% bezogen auf die Pflichteinlage<br />

entfällt. Die durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung bezieht sich auf die im


Fortsetzung:<br />

Erfolgsbeteiligung von Rahlfs<br />

Immobilien GmbH am<br />

Liquidationsüberschuss<br />

DIE STRUKTUR DER VERMÖGENSANLAGE<br />

Komplementärin<br />

CH2 Immobilien-<br />

verwaltungs GmbH<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin<br />

CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2<br />

Asset GmbH<br />

Anbieterin / Kommanditistin<br />

CH2 Contorhaus Hanse-<br />

stadt Hamburg AG<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />

Jahr 2010 begründeten Beteiligungen bis zum Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie. Die<br />

durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung ist gleich der Gesamtvermögensmehrung<br />

bzgl. der im Jahr 2010 begründeten Beteiligungen geteilt durch die Anzahl der vollen<br />

Kalenderjahre der Laufzeit der Beteiligung. Das Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie<br />

gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs als letztes volles Kalenderjahr der Laufzeit<br />

der Beteiligung. Die Gesamtvermögensmehrung ist gleich der Summe der getätigten Entnahmen<br />

und Ausschüttungen (einschließlich der Ausschüttung des Liquidationsüberschusses)<br />

abzüglich der Pflichteinlage und abzüglich des Agios. Auf der zweiten Stufe<br />

wird von einem überschießenden Betrag ein Anteil von 20% an die Rahlfs Immobilien<br />

GmbH ausgezahlt. Auf der dritten Stufe erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Anteils<br />

von 80% des überschießenden Betrages wiederum an alle Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitalanteile (Kapitalkonto I).<br />

ANLEGER<br />

Beteiligung<br />

Treuhänderin / Kommanditistin<br />

CH2<br />

Treuhand GmbH<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

CH2<br />

<strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

Erwerb<br />

Investition<br />

Immobilien<br />

portfolio<br />

Grundstücksverwalter und<br />

Verkäufer der Immobilien und<br />

voraussichtlich zukünftige<br />

Kommanditistin<br />

Rahlfs Immobilien GmbH<br />

Assetmanager,<br />

Objektbeschaffung,<br />

Finanzierungsvermittlung<br />

Behringer Harvard Europe<br />

Real Estate GmbH<br />

Finanzierende Bank<br />

Fremdkapital<br />

17


18<br />

VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG<br />

Die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes übernimmt<br />

die Anbieterin der vorliegenden Vermögensanlage, die CH2<br />

Contorhaus Hansestadt Hamburg AG mit Sitz in Hamburg, Steckelhörn<br />

9, 20457 Hamburg (Prospektverantwortlicher).<br />

Der Prospektverantwortliche erklärt hiermit, dass seines Wissens<br />

die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen worden sind. Der Inhalt dieses Verkaufsprospektes<br />

berücksichtigt die bis zum Datum der Aufstellung bekannten<br />

und erkennbaren Sachverhalte.<br />

ANGABENVORBEHALT<br />

Die Angaben dieses Verkaufsprospektes beruhen auf dem<br />

gegenwärtigen Planungsstatus und Annahmen, den angegebenen<br />

Verträgen sowie den geltenden gesetzlichen<br />

Vorschriften und deren Interpretation. Für den Eintritt der<br />

prognostizierten Ergebnisse und Auszahlungen sowie die Auswirkungen<br />

zukünftiger wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher<br />

Änderungen wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung<br />

übernommen. Abweichende Angaben und Zusicherungen Dritter<br />

bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung<br />

durch die Anbieterin, ansonsten sind diese unwirksam. Für die<br />

persönliche Beratung des Anlegers durch Anlageberater oder -vermittler<br />

und deren Mitarbeiter ist der Prospektverantwortliche weder<br />

verantwortlich noch wird für jene eine Haftung übernommen.<br />

Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes:<br />

25. Juni 2010<br />

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />

Antje Montag<br />

Vorstandsvorsitzende der Anbieterin<br />

Christian Christ st stian Kuppig<br />

Vorstandsmitglied der Anbieterin<br />

Prospektverantwortung


Tragende Rolle<br />

19


20<br />

2<br />

Logistica <strong>No</strong>. 1


Risiken<br />

Anlegergefährdende Risiken 23<br />

Anlage- und prognosegefährdende Risiken 24<br />

Steuerliche Risiken 32<br />

21<br />

2


22<br />

Dieser Abschnitt informiert den Anleger über<br />

die mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen<br />

Risiken.<br />

UNTERNEHMERISCHE BETEILIGUNG<br />

Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine<br />

Beteiligung an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG,<br />

Hamburg, deren Gegenstand der Erwerb, das Halten und Verwalten<br />

von Immobilien ist, insbesondere solchen, die für den Betrieb<br />

von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht sind und an<br />

solche vermietet werden. Der Anleger erwirbt damit eine unternehmerisch<br />

geprägte Kapitalanlage, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht<br />

vorhersehbar ist.<br />

Der Anleger sollte nur Anteile an der Beteiligungsgesellschaft erwerben,<br />

wenn er in der Lage ist, das Risiko eines Totalverlustes seiner<br />

Kommanditeinlage zzgl. Agio zu tragen. Weitere Vermögensnachteile<br />

sind nicht ausgeschlossen.<br />

Über die hier dargestellten Risiken hinausgehende mögliche Risiken,<br />

die sich aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können,<br />

können in der nachfolgenden Darstellung nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Interessierten Anlegern wird daher empfohlen, soweit sie nicht über<br />

das erforderliche wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Wissen<br />

verfügen, sich vor der Anlageentscheidung fachkundig beraten zu<br />

lassen.<br />

ALLGEMEINE RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE<br />

RISIKEN<br />

Die in diesem Verkaufsprospekt getroffenen Aussagen zum möglichen<br />

wirtschaftlichen Verlauf der Beteiligung basieren auf dem derzeit<br />

geltenden Recht sowie auf unterschiedlichen Annahmen. Die<br />

Darstellung ist daher mit einer hohen Unsicherheit belastet, da sie<br />

von in der Zukunft liegenden Ereignissen abhängig ist.<br />

Die Höhe und Häufigkeit der Auszahlungen an den Anleger hängt von<br />

vielen Faktoren ab und kann Schwankungen unterliegen. Dies kann<br />

dazu führen, dass in einzelnen Jahren keine Auszahlungen erfolgen.<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass durch ein Ereignis oder das<br />

Aufeinandertreffen verschiedener Ereignisse zu keinem Zeitpunkt<br />

Auszahlungen vorgenommen werden können.<br />

Auch ist nicht auszuschließen, dass sich die steuerlichen und rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen nach der Prospektaufstellung verändern.<br />

Dies kann zu Abweichungen von den in diesem Verkaufsprospekt<br />

unterstellten Annahmen und entsprechend negativen Folgen<br />

für die Beteiligungsgesellschaft und deren Anleger führen.<br />

Derzeit gibt es insbesondere eine rechtliche Diskussion, ob geschlossene<br />

Fonds zukünftig umfassender der Regulierung durch die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen sollen<br />

(zum Beispiel AIFM-Richtlinie). In diesem Fall ist mit in der Prognoserechnung<br />

nicht kalkulierten zusätzlichen Kosten für die Erfüllung<br />

der Auflagen zu rechnen, die von der Fondsgesellschaft getragen<br />

werden müssten und zu niedrigeren Auszahlungen beim Anleger<br />

führen könnten.<br />

Der Verkaufsprospekt enthält diverse Angaben und Aussagen Dritter,<br />

deren Richtigkeit von der Anbieterin zwar angenommen wird, die<br />

aber nicht abschließend geprüft und plausibilisiert wurden. Dies betrifft<br />

beispielsweise die Ausführungen zum Marktumfeld, welche im<br />

Wesentlichen auf Marktinformationen eines Institutes für Konsumgüterforschung<br />

basieren, die dargestellten Bonitätsauskünfte oder<br />

das Wertgutachten der Immobilien der Tranchen 1 bis 3.<br />

Die nachfolgend im Einzelnen dargestellten Risiken können sich unterschiedlich<br />

auf die Ertragskraft der Vermögensanlage, die Vermögensanlage<br />

selbst und den Anleger auswirken. Sie können sowohl<br />

einzeln als auch kumuliert und jeweils in unterschiedlich starken<br />

Ausprägungen auftreten.


Anlegergefährdende Risiken können über den<br />

Verlust der Kommanditeinlage hinaus auch das<br />

weitere Vermögen des Anlegers gefährden.<br />

FREMDFINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE DURCH<br />

DEN ANLEGER<br />

Anleger, die ihre Beteiligung ganz oder teilweise durch die Aufnahme<br />

eines persönlichen Darlehens finanzieren, sind verpflichtet, Zins- und<br />

Tilgungsleistungen für dieses Darlehen zu leisten. Diese Verpflichtung<br />

kann unabhängig davon bestehen, ob die Auszahlungen an<br />

den Anleger geringer ausfallen, sich verzögern oder entfallen. Bei<br />

einer Fremdfinanzierung besteht daher das Risiko, dass der Anleger<br />

regelmäßig Kapitaldienst leisten muss, ohne entsprechende Auszahlungen<br />

aus seiner Beteiligung zu erhalten.<br />

Im Falle einer Anteilsfinanzierung besteht darüber hinaus das Risiko,<br />

dass auch bei einem Totalverlust der Beteiligung die Zins- und<br />

Tilgungsleistungen bzw. bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens<br />

anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen aus dem weiteren Vermögen<br />

des Anlegers zu leisten sind. Eine persönliche Anteilsfinanzierung<br />

wird daher von der Anbieterin nicht empfohlen.<br />

KÜNDIGUNG DES TREUHANDVERTRAGES<br />

Gemäß dem Treuhandvertrag besteht für die Treuhänderin die Möglichkeit,<br />

den Treuhandvertrag mit dem Anleger zu kündigen. Der<br />

Anleger tritt in diesem Fall in die Stellung eines unmittelbar an der<br />

Beteiligungsgesellschaft beteiligten (Direkt-) Kommanditisten. Die<br />

Übertragung wäre mit Kosten für den Anleger verbunden.<br />

AUSSCHEIDEN DES ANLEGERS /<br />

HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE<br />

Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ist mit einer Frist von 12<br />

Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2024 möglich. Eine Veräußerung<br />

der Beteiligung ist nur mit Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin zulässig. Daher besteht das Risiko, dass der Anleger<br />

mangels Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin seine<br />

Beteiligung nicht veräußern kann.<br />

Ein Anleger kann aus wichtigem Grund aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden. Wann ein wichtiger Grund vorliegt,<br />

regelt der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft. Für<br />

den ausscheidenden Anleger wird ein Abfindungsguthaben ermit-<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

telt, so dass der Anleger einen Vermögensverlust erleiden kann. Die<br />

Abfindung ist gem. § 24 des Gesellschaftsvertrages dem ausscheidenden<br />

Gesellschafter in 4 gleichen Halbjahresraten auszuzahlen.<br />

Die erste Rate ist 6 Monate nach dem Tag des Ausscheidens des<br />

Gesellschafters fällig. Daher besteht das Risiko, dass der Anleger bei<br />

seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft nur zeitlich verzögert auf<br />

seine Abfindung zugreifen und somit nicht kurzfristig über die Abfindung<br />

verfügen kann.<br />

Für den Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen Fonds existiert<br />

kein ausreichend organisierter Zweitmarkt, wodurch die Handelbarkeit<br />

eingeschränkt ist. Es besteht das Risiko, dass der Anleger zu<br />

dem von ihm gewünschten Verkaufszeitpunkt keinen Käufer findet,<br />

oder dass er die Beteiligung nicht zu einem angemessenen Preis<br />

veräußern kann. Es besteht ferner das Risiko, dass der Anleger bei<br />

einer Veräußerung seiner Beteiligung nicht seinen Zeichnungsbetrag<br />

zzgl. des Agios als Verkaufspreis erzielt und/oder der Veräußerungspreis<br />

nicht ausreicht, um eine eventuell vorgenommene persönliche<br />

Fremdfinanzierung zu tilgen bzw. eventuell anfallende Steuerzahlungen<br />

zu leisten. Der Kapitaldienst und die Steuerzahlungen wären<br />

dann aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers zu erbringen.<br />

FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG<br />

Die Treugeber sind verpflichtet, die Treuhänderin von allen Kosten<br />

und Verbindlichkeiten, die aus der Beteiligung des Treugebers resultieren,<br />

freizuhalten (§ 5 Abs. 3 Treuhandvertrag). Hieraus kann eine<br />

anteilige Zahlungsverpflichtung für den Anleger entstehen. Durch<br />

das Aufrechnungsverbot (§ 5 Abs. 4 Treuhandvertrag) kann es<br />

dazu kommen, dass der Anleger eventuelle eigene Ansprüche gegenüber<br />

der Treuhänderin nicht gegen den Freistellungsanspruch<br />

aufrechnen kann. Hierdurch können dem Anleger Vermögensnachteile<br />

entstehen.<br />

MAXIMALES RISIKO FÜR DEN ANLEGER<br />

Das maximale Risiko für den Anleger besteht im Totalverlust des<br />

Zeichnungsbetrages zzgl. des Agios. Darüber hinaus können auf<br />

Ebene des Anlegers weitere Vermögensnachteile dadurch hinzutreten,<br />

dass Zahlungsverpflichtungen aus einer individuellen Fremdfinanzierung<br />

erfüllt werden müssen oder dass Steuerzahlungen zu<br />

leisten sind. Das maximale Risiko kann zur Zahlungsunfähigkeit/<br />

Überschuldung bis hin zur Insolvenz des Anlegers führen.<br />

23


24<br />

Risiken können zu geringeren, verspäteten oder<br />

zu einem Ausfall der Zahlungen an die Anleger<br />

führen. Sie können je nach Art und Umfang<br />

und insbesondere dann, wenn mehrere Risiken<br />

gleichzeitig eintreten, anlage- und prognosegefährdend<br />

wirken und somit zu einem vollständigen<br />

Verlust der Kommanditeinlage führen.<br />

Daher wird im Folgenden nicht zwischen prognose-<br />

und anlagegefährdenden Risiken unterschieden.<br />

HAFTUNG DES ANLEGERS<br />

Die Haftung des als Treugeber oder Direktkommanditist beteiligten<br />

Anlegers besteht in Form der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme. Die Haftsumme beträgt 10% des Nennbetrages der<br />

gezeichneten Kommanditeinlage. Nach vollständiger Leistung der<br />

Kommanditeinlage entfällt die Haftung.<br />

Die Haftung eines Anlegers kann gem. § 172 Abs. 4 HGB in Höhe der<br />

an den Anleger ausgezahlten Beträge wieder aufleben, wenn und<br />

soweit diese nicht aus Gewinnen stammen und seine Haftsumme<br />

gemindert haben. Prognosegemäß stehen den Auszahlungen nur<br />

zum Teil kumulierte Gewinne gegenüber. Ein Wiederaufleben der<br />

Haftung ist ebenfalls möglich, wenn Gewinnanteile entnommen<br />

werden, während der Kapitalanteil des Anlegers durch Verlust oder<br />

Entnahmen unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert<br />

ist.<br />

Hat der Anleger seine Haftsumme ganz oder in Teilen zurückerhalten,<br />

so besteht gem. §§ 160, 161 HGB auch nach seinem Ausscheiden<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft eine gesetzliche Nachhaftung für<br />

die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten<br />

der Beteiligungsgesellschaft bis maximal zur Höhe seiner Haftsumme.<br />

Zum Zeitpunkt der Auflösung der Beteiligungsgesellschaft lebt<br />

die Haftung der Anleger in Höhe der jeweiligen Haftsumme für bis<br />

dahin begründete Verbindlichkeiten für fünf Jahre wieder auf.<br />

Des Weiteren kann der Anleger zur Rückzahlung der empfangenen<br />

Auszahlungen an die Beteiligungsgesellschaft entsprechend §§ 30,<br />

31 GmbHG verpflichtet sein, wenn Auszahlungen vorgenommen<br />

wurden, die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

und dadurch mittelbar dazu führen, dass bei der<br />

Komplementärin, die für die Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft<br />

haftet, eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird.<br />

Anlage- und<br />

prognosegefährdende Risiken<br />

Sofern Anlegern bis zum Zeitpunkt einer Insolvenz der Emittentin<br />

Auszahlungen zufließen sollten, könnte der Insolvenzverwalter diese<br />

teilweise oder ganz zurückfordern.<br />

Der mittelbar als Treugeber beteiligte Anleger ist einem als Direktkommanditist<br />

unmittelbar beteiligten Anleger hinsichtlich seiner Haftung<br />

wirtschaftlich gleichgestellt, da er die Treuhänderin von jeder Inanspruchnahme<br />

freizuhalten hat. Insoweit besteht das Risiko, dass<br />

bereits an den Anleger ausgezahlte Beträge – unabhängig von einer<br />

Beteiligung als Treugeber oder als Direktkommanditist und ohne Begrenzung<br />

auf die Haftsumme – zurückgefordert werden können.<br />

Fehlende Einflussmöglichkeit der Anleger<br />

Der Anleger ist an der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar als Direktkommanditist<br />

oder mittelbar über die Treuhänderin mit der Stellung<br />

als beschränkt haftender Gesellschafter beteiligt. Aus dieser<br />

Stellung heraus hat der Anleger bei der Beteiligungsgesellschaft nur<br />

eingeschränkte Mitwirkungs- und Mitspracherechte, insbesondere<br />

stehen ihm keine Weisungsrechte hinsichtlich der laufenden Geschäftsführung<br />

zu. Der Anleger verfügt lediglich über ein allgemeines<br />

Informations- und Kontrollrecht.<br />

Sofern Anleger der Treuhänderin Weisungen im Zusammenhang mit<br />

deren Teilnahme-, Antrags- und Stimmrechten auf Gesellschaftsversammlungen<br />

erteilen, kann die Treuhänderin von diesen Weisungen<br />

abweichen, sofern der Treuhänderin neue außerordentliche<br />

Sachverhalte bekannt werden, deren vorherige Kenntnis die Anleger<br />

– nach Einschätzung der Treuhänderin – zu anders lautenden Weisungen<br />

bewogen hätte.<br />

Auch kann die Wahrnehmung der Rechte des Anlegers als Gesellschafter<br />

der Beteiligungsgesellschaft dadurch beeinflusst sein,<br />

dass Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen im schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren gefasst werden und die Anleger sich<br />

nicht persönlich kennen. Diese Situation erschwert die Bildung von<br />

Mehrheiten zur Durchsetzung von Anlegerinteressen.<br />

Ein Anleger kann aufgrund des Verhältnisses seiner Zeichnungssumme<br />

zu dem gesamten Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

nur geringen Einfluss ausüben. Es besteht das Risiko, dass<br />

andere Anleger sich mit einer höheren Kommanditeinlage beteiligt<br />

haben und dadurch größeren Einfluss auf die Beschlussfassungen<br />

der Gesellschaft haben. Dies könnte in Bezug auf die zukünftige<br />

Kommanditistin Rahlfs Immobilien GmbH, die sich planmäßig je<br />

Tranche mit EUR 100.000 beteiligt, eintreten. Es kann des Weiteren<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Anleger aufgrund der<br />

Höhe ihrer Beteiligung einen beherrschenden Einfluss auf die Ent-


scheidungen der Gesellschafterversammlung erlangen. Es besteht<br />

daher das Risiko, dass der Anleger seine Interessen in der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht durchsetzen kann. Des Weiteren kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die Geschäftsführung Entscheidungen<br />

trifft, die nicht dem Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

unterliegen und sich im Ergebnis als nicht vorteilhaft erweisen.<br />

Die aufgeführten Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden<br />

Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

RISIKOASPEKTE DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />

Erwerb der Immobilien / Platzierung des Eigenkapitals<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Beteiligungsgesellschaft<br />

noch kein Eigentum an den 17 Immobilien erworben. Der<br />

Erwerb der Immobilien soll in vier Tranchen erfolgen. Über die ersten<br />

3 Tranchen (11 Immobilien) wurden bereits Kaufverträge abgeschlossen,<br />

die unter der aufschiebenden Bedingung einer bestimmten<br />

Höhe des platzierten und eingezahlten Emissionskapitals bis<br />

spätestens zum 30. Juni 2011 stehen. Hinsichtlich des Erwerbs der<br />

Immobilien der vierten Tranche (6 Immobilien) liegt noch kein Kaufvertrag,<br />

sondern nur eine Absichtserklärung vor. Verläuft die Einwerbung<br />

des Eigenkapitals nicht zufriedenstellend, d.h. wird bis zum<br />

30. September 2010 nicht mindestens die erste Tranche mit TEUR<br />

4.570 an Emissionskapital und bis zum 31. Dezember 2010 nicht weiterhin<br />

die zweite und dritte Tranche in Höhe von insgesamt weiteren<br />

TEUR 8.870 eingeworben, hat der Verkäufer, die Rahlfs Immobilien<br />

GmbH, gem. der Absichtserklärung zu den jeweiligen Terminen die<br />

Möglichkeit, die Immobilien der Tranche 4 anderweitig zu veräußern.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass ein Kaufvertrag für die geplanten<br />

Immobilien der Tranche 4 nicht abgeschlossen werden kann oder<br />

dass der Verkäufer entgegen der Absichtserklärung die Immobilien<br />

der Tranche 4 nicht an die Beteiligungsgesellschaft veräußern<br />

wird. Sollte nicht ausreichend Emissionskapital zu den vorstehend<br />

genannten Zeitpunkten (30. Juni 2011 für den Erwerb der Tranchen 1<br />

bis 3 und 30. September 2010 bzw. 31. Dezember 2010 für den Erwerb<br />

der Tranche 4) eingeworben und eingezahlt sein, können die geplanten<br />

Immobilien nicht oder nicht im geplanten Umfang erworben werden.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Rahlfs Immobilien<br />

GmbH ihre jeweilige Kommanditeinlage nicht fristgerecht einzahlt<br />

und die kaufvertraglich vereinbarte aufschiebende Bedingung nicht<br />

erfüllt werden kann. Weiterhin besteht das Risiko, dass kaufvertragliche<br />

Rücktrittsrechte eintreten. Hierdurch wäre nur eine geringere<br />

Diversifikation des Investitionsportfolios möglich, mit entsprechend<br />

negativen Folgen für die Risikostruktur und die Anlagestrategie der<br />

Beteiligungsgesellschaft. Auch besteht das Risiko, dass keine Immobilien<br />

erworben werden können. Die genannten Risiken können zu<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />

geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger und zu<br />

einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes führen.<br />

Die Kaufverträge sehen eine tranchenweise Veräußerung der Immobilien<br />

vor. Der Verkauf einzelner Objekte einer Tranche ist vertraglich<br />

nicht vorgesehen. Sollte nicht genügend Emissionskapital eingeworben<br />

werden können, um eine vollständige Tranche zu erwerben,<br />

und der Verkäufer sich nicht bereit erklären, einzelne Objekte einer<br />

Tranche zu veräußern, könnte dies zu einer geringeren Investitionsquote<br />

bzw. einer höheren Liquiditätsreserve führen. Dies könnte zu<br />

geringeren oder ausbleibenden Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. den Kaufverträgen nur<br />

eine vollständige Tranche veräußert wird und der Verkauf einzelner<br />

Objekte nicht vorgesehen ist.<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass nach Abschluss der aufschiebend<br />

bedingten Kaufverträge für die Tranchen 1 bis 3, die Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

für den Kaufpreis (100% Vermietung der<br />

Gewerbemietflächen der Ankermieter und 95% der Plan-Jahresnettokaltmiete<br />

für den Kaufgegenstand) nicht erfüllt werden. In diesem<br />

Fall könnte die Beteiligungsgesellschaft vom Kaufvertrag zurücktreten<br />

oder die Objekte zu einem dann ungünstigeren Kaufpreisfaktor<br />

erwerben, da eine Kaufpreisreduktion bei Unterschreiten der genannten<br />

Schwellen der Kaufpreisfälligkeit ausgeschlossen ist. Dies<br />

hätte geringere oder ausbleibende Auszahlungen an die Anleger zur<br />

Folge und könnte auch zu einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes<br />

führen.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass die Kaufverträge und/oder die Absichtserklärung<br />

unwirksam sind oder unwirksame Bestimmungen<br />

enthalten, wodurch die geplanten Ankäufe nicht oder nur zu anderen<br />

Bedingungen möglich sein könnten. Im Übrigen besteht das<br />

Risiko, dass einzelne Immobilien aus tatsächlichen oder rechtlichen<br />

Gründen nicht in das Eigentum der Beteiligungsgesellschaft übergehen<br />

können. Daraus ergibt sich das Risiko, dass ggf. eine Alternativinvestition<br />

zu höheren Kosten und schlechteren Bedingungen<br />

erfolgen müsste. Dies könnte zu geringeren oder ausbleibenden<br />

Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Es ist auch denkbar, dass gar keine geeigneten Alternativinvestitionen<br />

gefunden werden können. In diesem Fall müsste die Gesellschafterversammlung<br />

über die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />

beschließen. Durch bereits angefallene Kosten wird in einem<br />

solchen Fall das Abfindungsguthaben an die Gesellschafter geringer<br />

ausfallen als das ursprünglich investierte Kapital.<br />

Hinsichtlich der Höhe des platzierten Eigenkapitals besteht ferner<br />

das Risiko, dass bei einer Einwerbung des Eigenkapitals in nur geringerem<br />

als dem geplanten Umfang Aufwandspositionen, die nicht<br />

von der Höhe des platzierten Kommanditkapitals abhängen (z.B.<br />

steuerliche und sonstige Beratungskosten oder <strong>No</strong>tarkosten), sich<br />

25


26<br />

verhältnismäßig stärker auswirken. Dies hätte eine Verschlechterung<br />

der Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaft und somit<br />

verminderte Auszahlungen an die Anleger zur Folge.<br />

Erfolgt eine Erhöhung des Zeichnungskapitals über das prognostizierte<br />

Kapital hinaus, besteht das Risiko, dass sich der Gewinnanteil<br />

und damit die Auszahlungen für den einzelnen Anleger verringern.<br />

Vorzeitige Liquidation (Rückabwicklung)<br />

Sofern die Beteiligungsgesellschaft, z.B. aufgrund der nicht genügenden<br />

Einwerbung von Eigenkapital, nicht in der Lage ist, die Immobilien<br />

zu erwerben, könnte eine vorzeitige Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. eine Rückabwicklung der Vermögensanlage auf der<br />

Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses erforderlich werden.<br />

Dabei kann die nicht ausreichende Einzahlung von Kommanditkapital<br />

auch darauf beruhen, dass zwar Anleger mit ausreichend Beteiligungsbeträgen<br />

ihren Beitritt erklärt haben, diese ihre fälligen Beteiligungsbeträge<br />

jedoch nicht eingezahlt haben. Ferner kann der Ausfall<br />

wichtiger Partner eine Liquidation der Beteiligungsgesellschaft oder<br />

eine Herabsetzung des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

erforderlich machen. In jedem Fall können bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

bereits Kosten angefallen sein. Die Anleger würden insoweit<br />

lediglich ihre um die anteilig angefallenen Kosten geminderte Einlage<br />

ohne Agio zurückerhalten. Auch der vollständige Verlust der Einlage<br />

ist möglich. Immobilien, die zu diesem Zeitpunkt bereits angekauft<br />

wurden, können eventuell nur mit deutlichen Preisabschlägen wieder<br />

veräußert werden. Dies würde zu Lasten des Kapitalrückflusses<br />

an die Anleger gehen. Entsprechendes gilt auch, sofern aufgrund<br />

zu geringen Eigenkapitalvolumens die angestrebte Diversifikation<br />

nicht erreicht werden kann und die Gesellschafterversammlung die<br />

vorzeitige Liquidation der Beteiligungsgesellschaft beschließt. Dies<br />

könnte zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger<br />

führen.<br />

Sollte die Beteiligungsgesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />

von Anlegern zur Rücknahme von Gesellschaftsanteilen<br />

verpflichtet werden, und kann die Beteiligungsgesellschaft diese<br />

Ansprüche nicht aus der vorhandenen Liquidität erfüllen, so ist die<br />

Liquidation der Gesellschaft möglicherweise erforderlich und der<br />

Anleger könnte seine eingezahlte Einlage nicht oder nicht vollständig<br />

zurückerhalten.<br />

Durchführung der Investition<br />

Es besteht das Risiko, dass es zu Fehleinschätzungen (z.B. beim<br />

Kaufpreis oder Standort) bei dem Ankauf von Immobilien kommt. Es<br />

kann hierdurch zu einer negativen Entwicklung der Liquiditätslage<br />

und/oder des wirtschaftlichen Ergebnisses der Beteiligungsgesellschaft<br />

kommen, und es können die Auszahlungen an die Anleger<br />

ggf. ganz oder teilweise entfallen. Schließlich kann es bezüglich der<br />

in der Investitionsrechnung genannten Positionen zu Kostenüberschreitungen<br />

kommen. Dies kann zu geringeren oder ausbleibenden<br />

Auszahlungen bis hin zum Totalverlust der Zeichnungssumme inkl.<br />

Agio der Anleger führen.<br />

Fremdfinanzierung<br />

In der Konzeption der Vermögensanlage ist für die Finanzierung der<br />

Immobilien die Inanspruchnahme von Fremdkapital vorgesehen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt eine Darlehenszusage<br />

für 11 Immobilien der ersten 3 Tranchen in Form eines Binding<br />

Term Sheets vor. Der Darlehensvertrag zur Finanzierung der ersten<br />

3 Tranchen kann zu gegebener Zeit – spätestens jedoch bis zum<br />

31. Dezember 2010 – abgeschlossen werden. Für die 6 Immobilien<br />

der Tranche 4 beinhaltet das Binding Term Sheet eine Wohlwollenserklärung<br />

zur Prüfung der Finanzierung, eine Finanzierungszusage<br />

besteht jedoch nicht. Es besteht das Risiko, dass die Ausfertigung<br />

des Darlehensvertrages für die Tranchen 1 bis 3 nicht oder nur zu<br />

schlechteren Konditionen erfolgt. In diesen Fällen müsste eine Alternativfinanzierung<br />

gefunden oder zusätzliches Eigenkapital eingeworben<br />

werden. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Bank die<br />

Darlehensbeträge nicht auszahlt bzw. auszahlen kann. Dies könnte<br />

zu schlechteren Finanzierungskonditionen und/oder geringeren oder<br />

ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust<br />

der Zeichnungssumme inkl. Agio führen. Ein analoges Risiko besteht<br />

auch dann, wenn die Bank einer Finanzierung der Tranche 4 nicht<br />

oder nur zu schlechteren Konditionen zustimmt.<br />

Gemäß Binding Term Sheet setzt die Bank bei der Finanzierungsstruktur<br />

der einzelnen Tranchen einen höheren Eigenkapitalanteil<br />

voraus, als die vorgesehenen Eigenkapitalanteile der kaufvertraglichen<br />

aufschiebenden Bedingungen. Sollte daher bei Erfüllung der<br />

kaufvertraglichen aufschiebenden Bedingungen kein zusätzliches<br />

Eigenkapital aufgebracht werden können oder die finanzierende<br />

Bank bei der Ausstellung des Darlehensvertrages keine niedrigeren<br />

Eigenkapitalanteile gegenüber dem Binding Termsheet vorsehen,<br />

könnten die einzelnen Objekte nicht erworben werden und/oder<br />

Vertragsstrafen bzw. Verzugszinsen anfallen. Dies könnte zu geringeren<br />

oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger bis hin zum<br />

Totalverlust ihrer Einlage führen.<br />

Das Binding Term Sheet und somit auch der noch auszufertigende<br />

Darlehensvertrag sehen für das gewährte Fremdkapital Sicherheiten<br />

vor. Als Sicherheit dienen in erster Linie erstrangige Buchgrundschulden<br />

der Immobilien. Es ist dabei vorgesehen, dass Gesamtgrundschulden<br />

je Tranche (jedes Grundstück einer Tranche haftet für den<br />

gesamten Grundschuldbetrag einer Tranche) eingetragen werden.<br />

Darüber hinaus erfolgen noch weitere Sicherheitsleistungen wie z.B.<br />

die Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus Miet-/Pachtverträgen<br />

oder die Verpfändung der Mietkonten. Wird die Tilgung<br />

oder Zinszahlung durch die Beteiligungsgesellschaft nicht, nicht in<br />

der vereinbarten Höhe oder nicht rechtzeitig erbracht, besteht das<br />

Risiko, dass die finanzierende Bank die bestellten Sicherheiten verwertet,<br />

z.B. durch zwangsweise Verwertung der Immobilien.


Das Binding Term Sheet sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung<br />

und während der Darlehenslaufzeit bestimmte wirtschaftliche<br />

Anforderungen (so genannte Financial Convenants) erfüllt sein<br />

müssen. Bei Verletzung der Anforderungen ist nach den Regelungen<br />

des Binding Term Sheets die finanzierende Bank berechtigt, die Bestellung<br />

oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen bzw. den<br />

Darlehensvertrag zu kündigen.<br />

Sollten nach Auffassung der Bank die Marktwerte der Immobilien<br />

sinken, ist die Bank berechtigt, Sondertilgungen zu verlangen oder<br />

den Darlehensvertrag nicht auszufertigen bzw. zu kündigen. Sollten<br />

die finanziellen Mittel der Beteiligungsgesellschaft dann nicht ausreichen,<br />

um die Sondertilgungen zu leisten bzw. den Darlehensbetrag<br />

zurückzuführen, wird die Bank die gestellten Sicherheiten verwerten.<br />

Dies kann auch zu einem zwangsweisen Verkauf einzelner oder<br />

sämtlicher Immobilien führen. Es besteht in diesem Fall das Risiko,<br />

dass kein angemessener Kaufpreis für die Immobilien erzielt werden<br />

kann. Es besteht ferner das Risiko, dass die finanzierende Bank aufgrund<br />

besonderer Vertragsbestimmungen Sondertilgungen fordert<br />

oder Darlehen vorzeitig teilweise oder ganz zurückgeführt werden<br />

müssen oder die Bank das Darlehen kündigt. Dies könnte zu einem<br />

Eigentumsverlust der Beteiligungsgesellschaft an Immobilien oder<br />

dazu führen, dass abgetretene Mietforderungen an die Bank gezahlt<br />

werden müssten. Die genannten Risiken hätten negative Auswirkungen<br />

auf die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und somit<br />

auf die Ausschüttungen an die Anleger. Möglich sind durch diese<br />

Risiken auch der Verlust des gesamten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Totalverlust der Einlage eines Anlegers. Die oben<br />

genannten Risiken gelten für den geplanten Darlehensvertrag der<br />

Tranche 4 entsprechend.<br />

Das Darlehen der Tranchen 1 bis 3 wird gemäß Binding Term Sheet<br />

eine Laufzeit von 8 Jahren ab erster Ausnutzung aufweisen. Die<br />

Laufzeit des Darlehens ist demnach geringer als die geplante Fondslaufzeit.<br />

Sollte eine Anschlussfinanzierung nicht vereinbart werden<br />

können, besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft nicht<br />

über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und einzelne oder alle<br />

Immobilien zwangsweise veräußern muss. Weiterhin besteht das<br />

Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung nur zu schlechteren Konditionen<br />

vereinbart werden kann. Die genannten Risiken können zu geringeren<br />

oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Entsprechende Risiken können auch für den noch abzuschließenden<br />

Darlehensvertrag hinsichtlich der Tranche 4 relevant sein.<br />

Des Weiteren besteht für die Beteiligungsgesellschaft das Risiko,<br />

dass bei Auszahlung und während der Laufzeit der Darlehen höhere<br />

Sollzinsen, Margen, Bearbeitungskosten, Zusageprovisionen oder<br />

Gutacherkosten anfallen als prognostiziert. Laut Binding Term Sheet<br />

ist das Darlehen der Tranchen 1 bis 3 tranchenweise mit geeigneten<br />

Zinssicherungsinstrumenten über die gesamte Darlehenslaufzeit<br />

und den gesamten Darlehensbetrag bei der finanzierenden Bank<br />

zu versehen. Es besteht das Risiko, dass durch den Abschluss der<br />

Zinssicherungsinstrumente zusätzliche Kosten anfallen und/oder<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />

die Konditionen gegenüber denen anderer Kreditinstitute nachteilig<br />

ausgestaltet sind. Gleiches gilt entsprechend für die geplante Darlehensaufnahme<br />

zur Finanzierung der Tranche 4. Ferner können<br />

niedrigere Zinserträge aufgrund von Abweichungen des Liquiditätsbestandes<br />

oder des prognostizierten Habenzinssatzes auftreten.<br />

Die genannten Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden<br />

Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Mittelverwendungskontrolle ist auf die formelle Überprüfung der<br />

im Mittelverwendungskontrollvertrag definierten Voraussetzungen<br />

und damit auf die Kontrolle der Zahlungen nach Maßgabe der Investitionsrechnung<br />

beschränkt. Sie endet, wenn sämtliche Eigenmittel<br />

– bis auf eine ggf. zu bildende Liquiditätsreserve – gem. § 1<br />

des Mittelverwendungskontrollvertrages verwendet wurden,<br />

spätestens mit Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Sofern der<br />

Mittelverwendungskontrolleur seinem Prüfungsauftrag nicht nachkommt,<br />

besteht das Risiko der Zweckentfremdung der eingezahlten<br />

Kommanditeinlagen und des Agios und somit des teilweisen oder<br />

vollständigen Verlustes der Einlagen der Anleger. Es besteht zudem<br />

das Risiko, dass der Mittelverwendungskontrolleur seinen Prüfauftrag<br />

nur zeitlich verzögert erfüllt und dies auf eine ordnungsmäßige<br />

Investition Auswirkungen hat. Eventuelle Schadensersatzansprüche<br />

können, z.B. aufgrund der vereinbarten Haftungsbeschränkung,<br />

nicht durchsetzbar sein.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass durch deliktisches oder kollusives<br />

Handeln der Vertragspartner Zahlungen vom Einzahlungskonto<br />

ohne die Kontrolle durch den Mittelverwendungskontrolleur erfolgen<br />

können.<br />

Da es sich bei dem Einzahlungskonto um ein Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />

handelt, besteht weiter das Risiko, dass ein Gläubiger<br />

der Beteiligungsgesellschaft das Guthaben auf dem Einzahlungskonto<br />

pfändet und somit die Einlage weder investiert noch an den<br />

Anleger zurückgezahlt werden kann. Dies kann zu geringeren oder<br />

ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Interessenkonflikte<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

dieses Verkaufsprospektes ein Unternehmen der CH2-Gruppe.<br />

Die Anteile der Treuhänderin, der CH2 Treuhand GmbH, der Komplementärin,<br />

der CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, sowie die Anteile<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin, der CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset<br />

GmbH, werden vollständig von der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Hamburg AG gehalten. Die alleinigen Geschäftsführer der Komplementärin<br />

der Beteiligungsgesellschaft bzw. der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, Frau Antje Montag und Herr Christian Kuppig, sind<br />

ebenfalls die alleinigen Vorstandsmitglieder der CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG. Beide sind des Weiteren Geschäftsführer<br />

in verschiedenen anderen Unternehmen der CH2-Gruppe. Herr Jörn<br />

Schulze ist Geschäftsführer der CH2 Treuhand GmbH und gleich-<br />

27


28<br />

zeitig bei der Anbieterin, der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />

AG, angestellt. Die Verkäuferin der Immobilien, die Rahlfs Immobilien<br />

GmbH, wird zukünftige Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft<br />

und an ihr mit einem Kommanditanteil beteiligt sein, welches sich<br />

abhängig vom platzierten Eigenkapital erhöht und je Tranche EUR<br />

100.000 beträgt. Gesellschafter, die mittelbar an der Behringer Harvard<br />

Europe Real Estate GmbH beteiligt sind, haben der Rahlfs Immobilien<br />

GmbH ein Mezzaninedarlehen zur Verfügung gestellt.<br />

Aufgrund der Vielzahl der Verflechtungen können sich Interessenkonflikte<br />

ergeben, die negative Auswirkungen auf das Beteiligungsangebot<br />

haben können.<br />

Vertragserfüllung<br />

Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen<br />

nicht oder nur teilweise aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit<br />

oder Leistungsbereitschaft nachkommen. Der Verlauf<br />

der Vermögensanlage hängt im Wesentlichen von den Fähigkeiten<br />

der Geschäftsführung, der Verwaltung / des Managements der Immobilien<br />

und der Bonität der Mieter ab.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene bzw. noch abzuschließende<br />

Verträge in Teilen oder vollständig unwirksam, unvollständig<br />

oder fehlerhaft sind bzw. werden oder die geplanten Konditionen<br />

nicht zustande kommen. Außerdem besteht das Risiko, dass<br />

Rücktritts- oder Kündigungsrechte bei abgeschlossenen oder abzuschließenden<br />

Verträgen wahrgenommen werden.<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Geschäftsführung bei der<br />

Beteiligungsgesellschaft ganz ausfällt und durch einen anderen<br />

(Direkt-)Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft ersetzt werden<br />

muss, so dass es dadurch zu einer vorübergehenden Handlungsunfähigkeit<br />

der Beteiligungsgesellschaft kommen kann. Sofern<br />

Vertragspartner ausfallen, Vertragsbrüche auftreten bzw. bei<br />

Vertragsablauf Verträge nicht verlängert werden und neue Dienstleister<br />

beauftragt werden müssen, besteht das Risiko, diese nur zu<br />

schlechteren Bedingungen verpflichten zu können.<br />

Es besteht zudem das Risiko, dass andere für die Beteiligungsgesellschaft<br />

maßgebliche Schlüsselpersonen ausfallen.<br />

Sämtliche dieser Risiken können beim Anleger zu geringeren Auszahlungen<br />

bzw. zu einem Verlust seiner Zeichnungssumme einschließlich<br />

Agio führen.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird freie Liquidität verzinslich anlegen.<br />

Es besteht das Risiko, dass so angelegte Mittel aufgrund der<br />

Insolvenz von Kreditinstituten nicht oder nicht vollständig an die<br />

Beteiligungsgesellschaft zurückgeführt werden können. Hierdurch<br />

kann es zu geringeren als geplanten Auszahlungen an die Anleger<br />

kommen.<br />

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN IMMOBILIEN<br />

Die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft hängen im Wesentlichen<br />

von den Einnahmen aus der Vermietung und den zu erzielenden<br />

Verkaufspreisen der Immobilien ab. Mängel an den Immobilien<br />

können zu niedrigeren oder ausbleibenden Mieteinnahmen sowie<br />

niedrigeren als den erwarteten Verkaufspreisen führen. Die Investitionen<br />

in die Immobilien können sich folglich anders entwickeln als<br />

von der Anbieterin erwartet und dadurch die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />

negativ beeinflussen.<br />

Mängel-, Schadstoff- oder Altlasten-Risiko<br />

Da es sich bei den zu erwerbenden Immobilien der Tranchen 1 bis 3<br />

zwar überwiegend um neuwertige, jedoch nicht um neu hergestellte<br />

Immobilien handelt und die Gewährleistungsansprüche teilweise<br />

ausgelaufen oder nicht durchsetzbar sein können, können die erworbenen<br />

Immobilien mit verdeckten Mängeln, Schadstoffen oder<br />

Altlasten behaftet sein. Da auf die Erstellung von technischen Gutachten<br />

durch einen sachverständigen Dritten verzichtet wurde, wird<br />

das vorstehende Risiko verstärkt. Die Bauplanung wurde bei allen<br />

Immobilien durch die Neustädter Bauplanung GmbH durchgeführt.<br />

Die Rahlfs Immobilien GmbH und die Neustädter Bauplanung GmbH<br />

sind kapitalmäßig und personell miteinander verflochten. Es besteht<br />

das Risiko, dass sich hieraus ergebende Ansprüche gegenüber<br />

dem Verkäufer oder anderen Personen nicht durchsetzbar oder<br />

nicht werthaltig sind. Ferner besteht das Risiko, dass aufgrund von<br />

Mängeln, Schadstoffen oder Altlasten Mieter zur Minderung der<br />

Mietzahlungen oder zur Kündigung der Mietverträge berechtigt sind,<br />

oder sich Nutzungsverbote oder weiterführende Schäden, wie z.B.<br />

die Beseitigung der Altlasten, ergeben. Die durch Altlastenbeseitigung<br />

entstehenden Kosten können den Wert der Objekte übersteigen.<br />

Diese Risiken können zu einer Verschlechterung des Ergebnisses<br />

bis hin zur Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft und damit zu<br />

geringeren oder ganz ausfallenden Auszahlungen an die Anleger<br />

führen. Möglich sind durch diese Risiken auch der Verlust des gesamten<br />

Kapitals der Beteiligungsgesellschaft und der Totalverlust<br />

der Einlage eines Anlegers.<br />

Vermietungsrisiko/ Mietausfallrisiko<br />

Die Beteiligungsgesellschaft trägt das Risiko, dass die Mieter der<br />

Immobilien ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem jeweiligen<br />

Mietvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen, ggf. vorhandene<br />

(Sonder-)Kündigungsmöglichkeiten und/oder Rücktrittsmöglichkeiten<br />

nutzen oder eine Option zur Verlängerung des Mietverhältnisses<br />

nicht wahrnehmen. Hinsichtlich der Hauptmieter der<br />

Objekte wurden Bonitätsauskünfte eingeholt. Da diese Auskünfte<br />

zeitpunktbezogen sind, kann selbst bei guter oder sehr guter Bonitätseinstufung<br />

keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Mieter<br />

ihre Verpflichtungen über die gesamte Mietlaufzeit (und über die<br />

Fondslaufzeit) erfüllen können.


Ferner besteht das Risiko, dass die Ansprüche aus den Mietverhältnissen<br />

nicht durchsetzbar sind oder Minderungen unterliegen.<br />

Zudem besteht das Risiko, dass einzelne Regelungen der Mietverträge<br />

z.B. Renovierungsregelungen nicht wirksam sind. Es kann des<br />

Weiteren dazu kommen, dass hinsichtlich der Immobilien der vierten<br />

Tranche eine Neuvermietung und hinsichtlich aller Objekte eine<br />

Anschlussvermietung von Flächen nicht, nur zu einem späteren als<br />

dem geplanten Zeitpunkt oder nur zu niedrigeren als dem geplanten<br />

Mietzins möglich ist und dass die dauerhafte Vermietung der Objekte<br />

nicht oder nicht wie erwartet gelingt und der Mietausfall/Leerstand<br />

höher ausfällt als erwartet. Beim Ausfall eines Mieters müssten auch<br />

die anfallenden Nebenkosten von der Beteiligungsgesellschaft getragen<br />

werden. Diese Risiken können negative Auswirkungen auf<br />

Mieteinnahmen haben und/oder höhere Kosten verursachen, was<br />

zu geringeren oder ausbleibenden Ausschüttungen an die Anleger<br />

führen kann.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass die Vemietungsituation durch den<br />

Wettbewerb im Umfeld der einzelnen Objekte negativ beeinflusst<br />

werden kann. Einige Mieter sind zu einer außerordentlichen Kündigung<br />

des Mietverhältnisses berechtigt, wenn bestimmte Nachbargeschäfte<br />

länger als den im Mietvertrag festgelegten Zeitraum<br />

– entweder durch bestimmte oder auch unbestimmte Betreiber/<br />

Inhaber – nicht betrieben werden und die Mieträume für einen im<br />

Mietvertrag festgelegten Zeitraum nicht als Verkaufsstelle genutzt<br />

werden oder eine wesentliche Einschränkung der Öffnungszeiten<br />

durch den jeweiligen Betreiber erfolgt.<br />

Dies kann zu einem erhöhten Mietausfallrisiko bzw. Neuvermietungsrisiko<br />

führen, das zu erheblichen Mehrkosten führen könnte<br />

mit der Folge, dass Auszahlungen nicht oder nicht in vollem Umfang<br />

geleistet werden können.<br />

Die Mietverträge sehen zum Teil Konkurrenzschutzvereinbarungen<br />

vor. Sollte sich die Beteiligungsgesellschaft nicht an diese Vereinbarungen<br />

halten, kann der Mieter Anspruch auf Schadensersatz, Vertragsstrafen,<br />

außerordentliche Kündigung und/oder Mietminderung<br />

haben. Dies hätte geringere oder ausbleibende Auszahlungen an die<br />

Anleger zur Folge.<br />

Eine Untervermietung ist zum Teil auch ohne Einverständnis des<br />

Vermieters möglich. Sollte es zu einer Untervermietung kommen,<br />

besteht das Risiko, dass ggf. Sonderkündigungs- oder Mietminderungsrechte<br />

anderer Mieter bestehen. Dies könnte zu geringeren<br />

oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Die Vermietung der einzelnen Immobilien erfolgt im Wesentlichen<br />

an Hauptmieter der REWE-Gruppe und der EDEKA-Gruppe. Hieraus<br />

können sich im Immobilienportfolio bei einem Mieterausfall (z.B.<br />

in Folge einer Insolvenz) oder dem Ausnutzen der Marktmacht im<br />

Rahmen von zukünftigen Vertragshandlungen Risiken ergeben. Diese<br />

können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die<br />

Anleger führen.<br />

Soweit die Höhe der Mieten an Indizes, z.B. den Lebenshaltungskostenindex,<br />

gekoppelt ist, kann eine Veränderung des Index Rückgän-<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />

ge der Mieteinnahmen bewirken. Dies gilt insbesondere für gewerbliche<br />

Mietverhältnisse. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass geplante<br />

bzw. vertraglich vereinbarte Mieterhöhungen bei den Mietern nicht<br />

durchzusetzen sind. Dies kann zu geringeren oder ausbleibenden<br />

Auszahlungen an die Anleger führen. Die Standortbedingungen der<br />

einzelnen Immobilien sowie die wirtschaftliche Situation der Mieter<br />

können sich im Laufe der Zeit aufgrund verschiedener Einflüsse (z.B.<br />

verändertes Kaufverhalten, Abwertung der Umgebung) verschlechtern,<br />

so dass der Auszug von Mietern, geringere Mieteinnahmen<br />

und eine erschwerte Neuvermietung die Folge sein können. Nach<br />

Einschätzung des Wertgutachters, der REAG GmbH Real Estate<br />

Advisory Group Germany, liegen die Mieten der bewerteten Objekte<br />

(Objekte der Tranchen 1 bis 3) zudem überwiegend über dem<br />

Marktniveau. Es besteht daher das Risiko, dass eine Neu- oder Anschlussvermietung<br />

gegenüber der Prognose nur zu ungünstigeren<br />

Konditionen möglich ist. Weiterhin könnten Mieter in Nachverhandlungen<br />

bestehender Mietverträge eintreten, die zu geringeren Mieteinnahmen<br />

führen. Dabei wirken sich negative Veränderungen bei<br />

einem einzelnen Objekt stärker auf das Gesamtergebnis aus, wenn<br />

die Anzahl der in der Beteiligungsgesellschaft befindlichen Immobilienobjekte<br />

geringer ist.<br />

Mietmindereinnahmen bzw. Mietausfälle sowie Kosten über die Annahmen<br />

im Verkaufsprospekt hinaus können zur Folge haben, dass<br />

die tatsächliche Ertragsentwicklung der Immobilien hinter den in der<br />

Prognoserechnung kalkulierten Ergebnissen zurückbleibt und dass<br />

die Aufnahme von weiteren Fremdmitteln zur Deckung von Finanzierungslücken<br />

erforderlich ist, wodurch es letztendlich zu einer<br />

Reduzierung bzw. einem Ausfall der Auszahlungen an die Anleger<br />

kommen kann.<br />

SPEZIFISCHE RISIKEN DES LEBENSMITTEL-<br />

EINZELHANDELS UND VON DISCOUNTERN<br />

Folgende soziodemografische Entwicklungen könnten die Strategie<br />

der <strong>Discounter</strong> beeinflussen und zu einer Änderung des Geschäftsmodells<br />

in der Zukunft führen. Dadurch könnten sich negative Auswirkungen<br />

auf die Mieteinnahmen und / oder die Wiederverkaufspreise<br />

der Immobilien ergeben. Dies könnte zu geringeren oder<br />

ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Das Kundenpotenzial für den diskontierenden Einzelhandel ist weitestgehend<br />

aktiviert. Rund 98% der Konsumenten besuchen mindestens<br />

einmal im Jahr ein Discount-Konzept, d.h. sie kennen diese<br />

Betriebsform aus eigener Erfahrung. Das Neukundenpotenzial für<br />

den Discount ist somit marginal.<br />

In dem für <strong>Discounter</strong> wichtigen "Aktionssortiment" der Haushaltswaren<br />

ist eine hohe Marktsättigung zu verzeichnen. Der Markt wurde<br />

in den letzten Jahren mit preisgünstiger Ware aus Asien 'geflutet'.<br />

An diesem Geschäft haben sich zudem auch Versender und Baumärkte<br />

beteiligt. Aufgrund der geringeren Verschleißquote dieser<br />

Warengruppe wird sich das Wachstum in diesem Segment nicht<br />

aufrecht erhalten lassen.<br />

29


30<br />

Das Wachstum des Discountsektors geht einher mit einer Ausdifferenzierung<br />

der Angebote und Sortimente. Das Original der "Harddiscounter"<br />

wird immer häufiger durch sogenannte "Softdiscounter"<br />

ergänzt oder abgelöst. Bei dieser Form des Discounts wird das<br />

kompakte, preisaggressive und meist durch eigene Handelsmarken<br />

bestimmte Kernsortiment durch eine Vielzahl von Markenprodukten<br />

ergänzt. Wodurch ursprünglich auch Besserverdienende in die<br />

Läden gezogen werden sollten, können auf der anderen Seite des<br />

Einkommensspektrums Kundenpotenziale und Umsatz verloren gehen.<br />

Der zunehmende Anteil minderwertiger, extrem preisgünstiger<br />

Aktionsware aus Ostasien hat die kritische öffentliche Diskussion<br />

bereits erreicht: Rückstände von Chemikalien in Textilien und Spielzeug,<br />

Unfälle aufgrund mangelhafter elektronischer Bauteile sowie<br />

Berichte von Kinderarbeit und moderner Sklaverei ängstigen den<br />

Verbraucher.<br />

Marktforschungsstudien haben Lebensstilgruppen identifiziert, die<br />

zu den Hauptkundengruppen des diskontierenden Einzelhandels<br />

zählen. Dies sind Haushalts- und Familiengründer, Familien im mittleren<br />

Alter, Studenten sowie Menschen im Niedriglohnsektor ("Working<br />

poor"). Mit Ausnahme der Working poor wird der Anteil der übrigen<br />

Kernzielgruppen bis 2020 signifikant zurückgehen. Die Studien<br />

zeigen zudem, dass sich das Konsumverhalten der Verbraucher im<br />

Lauf des Lebens verändert. In den kommenden Jahren muss daher<br />

mit veränderten Rahmenbedingungen auf der Nachfrageseite gerechnet<br />

werden.<br />

Nach eher ruhigem Start des kommerziellen "Online shopping"<br />

Anfang dieses Jahrhunderts hat das Wachstum dieser jungen<br />

Vertriebsform an Fahrt gewonnen. Mit zunehmender Zahl der Internet-Anwender<br />

wird sich das Wachstum auf unabsehbare Zeit<br />

fortsetzen. Basierend auf der Grundannahme, dass der klassische<br />

Discount-Kunde besonders dann auf Discount-Produkte zurückgreift,<br />

wenn das Risiko eines Fehlkaufs gering ist, erwächst aus dem<br />

Internet eine grundsätzliche Konkurrenz. Beide Vertriebskanäle, das<br />

Internet sowie der diskontierende Ladeneinzelhandel, bieten attraktive<br />

Preise bei geringem Service. Untersuchungen zeigen, dass der<br />

Internethandel insbesondere bei Hartwaren an Marktanteilen zulegt.<br />

Die oben beschriebenen möglichen Änderungen des Konsumentenverhaltens<br />

können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der<br />

Mieter und damit auf ihre Bonität auswirken. Dies könnte zu geringeren<br />

Mieteinnahmen und damit zu geringeren Ausschüttungen an<br />

die Anleger führen.<br />

Kostenrisiko durch Betrieb, Instandhaltung, Modernisierung und<br />

Revitalisierung<br />

Es besteht das Risiko, dass Kosten für den Betrieb, für Reparaturen,<br />

für die Instandhaltung und/oder die Modernisierung der Immobilien<br />

entstehen, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können und<br />

von der Beteiligungsgesellschaft zu tragen sind. Ferner können<br />

kalkulierte Kosten höher ausfallen. Dadurch kann es zu Ertrags-<br />

einbußen der Immobilien bis hin zu Vermögensverlusten bei der<br />

Beteiligungsgesellschaft kommen. Zudem besteht das Risiko, dass<br />

heute noch nicht vorhersehbare Investitionen zur Instandhaltung<br />

und Modernisierung erforderlich sein werden. Auch können Kosten<br />

aufgrund eines Mieterwechsels entstehen bzw. höher ausfallen als<br />

geplant. Sofern Mieter zur Instandhaltung verpflichtet sind, besteht<br />

das Risiko, dass diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und<br />

eine Geltendmachung entsprechender Ansprüche erfolglos und/<br />

oder mit Kosten verbunden ist. Über kalkulierte Beträge hinausgehender<br />

Investitionsbedarf müsste aus einer bestehenden Rücklage,<br />

der Liquiditätsreserve, einer Kreditaufnahme oder aus Einnahmeüberschüssen<br />

gedeckt werden. Im Falle eines Leerstandes und der<br />

beabsichtigten Neuvermietung besteht das Risiko, dass aufgrund<br />

der bisherigen Nutzung Umbaumaßnahmen erforderlich sind (Revitalisierung),<br />

die auch mit dem Erfordernis behördlicher Genehmigungen<br />

und entsprechender nicht eingeplanter Kosten verbunden<br />

sein können.<br />

Die in diesem Abschnitt genannten Risiken können negative Auswirkungen<br />

auf das Ergebnis und das bestehende Kapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

haben, in Folge dessen die Ausschüttungen an<br />

die Anleger geringer oder ganz ausfallen.<br />

Schadens- und Versicherungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko von Schadensfällen bis hin zum vollständigen<br />

Verlust einzelner oder aller Immobilien. Bezüglich der Versicherungsverträge<br />

besteht das Risiko, dass im Schadensfall die Versicherungsgesellschaften<br />

ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht<br />

vollständig nachkommen oder dass einzelne Risiken nicht versicherbar<br />

oder ausdrücklich ausgeschlossen sind (z.B. Schäden in Folge<br />

höherer Gewalt, Kriegs- und Nuklearschäden). In diesem Fall wären<br />

sämtliche mit einem Schadensfall verbundenen Kosten ganz oder<br />

teilweise von der Beteiligungsgesellschaft zu tragen. Der wirtschaftliche<br />

Verlauf kann auch durch versicherte Schadensfälle beeinflusst<br />

werden, da die Versicherungsverträge häufig Selbstbehalte vorsehen.<br />

Darüber hinaus kann das Auftreten von Versicherungsfällen zu<br />

höheren Versicherungsprämien oder zur Kündigung des Versicherungsvertrages<br />

durch die Versicherungsgesellschaft führen. Sofern<br />

ein Versicherungsvertrag gekündigt wurde, besteht das Risiko, dass<br />

die neue Versicherung zu schlechteren Bedingungen abgeschlossen<br />

werden muss bzw. dass keine neue Versicherungsgesellschaft<br />

gefunden werden kann. Zudem können die tatsächlichen Versicherungsbeiträge<br />

die prognostizierten Versicherungsbeiträge übersteigen.<br />

Die in diesem Abschnitt genannten Risiken wären mit negativen<br />

Auswirkungen auf das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft und<br />

damit mit geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger<br />

verbunden. Möglich sind durch die Risiken auch der Verlust des<br />

gesamten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft und der Totalverlust<br />

der Einlage eines Anlegers.


Veräußerungs- und Wertentwicklungsrisiko<br />

Der Verkauf der Immobilien wird von den Anlegern auf der Gesellschafterversammlung<br />

der Beteiligungsgesellschaft beschlossen.<br />

Daher steht der genaue Veräußerungszeitpunkt einer Immobilie<br />

noch nicht fest. Der Verkauf einer Immobilie kann früher oder später<br />

als geplant erfolgen, denn der Zeitpunkt kann durch die Marktbedingungen<br />

beeinflusst werden. Ebenso wenig steht der Verkaufspreis<br />

der Immobilie fest. Dieser hängt sehr von der jeweiligen Marktsituation<br />

bzw. dem Vermietungsstand zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />

ab. Es besteht das Risiko, dass niedrigere Verkaufserlöse erzielt<br />

werden als prognostiziert. Zudem besteht das Risiko, dass sich die<br />

Marktbedingungen negativ entwickeln und dass die Wertentwicklung<br />

der Immobilien schlechter ausfällt als geplant. Es können daher<br />

erhebliche Wertrückgänge bis hin zum Totalverlust auftreten. Dies<br />

gilt insbesondere, wenn im Zusammenhang mit einer Veräußerung<br />

erhebliche Umgestaltungen einer Immobilie erforderlich werden<br />

(sog. Revitalisierungskosten). Es besteht weiterhin das Risiko, dass<br />

im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilien, Maklerkosten<br />

von der Beteiligungsgesellschaft zu tragen sind und/oder<br />

die angesetzten Verkaufskosten überschritten werden. Sollte ein<br />

außerplanmäßiger Verkauf einer Immobilie erforderlich werden, so<br />

besteht das Risiko, dass nur ein deutlich geminderter Verkaufspreis<br />

erzielt werden kann.<br />

Der Kaufpreis der Immobilien bestimmt sich jeweils auf Grundlage<br />

des 11,8-fachen der jährlichen Soll-Nettomiete. Das von der Fondsgesellschaft<br />

in Auftrag gegebene Bewertungsgutachten der REAG<br />

GmbH Real Estate Advisory Group Germany (REAG) bewertet einzelne<br />

Immobilien höher oder niedriger als die kaufvertraglich vereinbarten<br />

Werte. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das REAG-Gutachten<br />

für die Tranche 1 insgesamt einen niedriger Wert als den kaufvertraglich<br />

vereinbarten annimmt. Die Objekte der Tranchen 2 und 3 werden<br />

dagegen von der REAG höher bewertet. Sollte die Fondsgesellschaft<br />

nicht alle Immobilien der Tranchen 1 bis 3 erwerben, besteht das Risiko,<br />

dass die Objekte über dem Verkehrswert eingekauft werden und<br />

der geplante Veräußerungspreis nicht erzielt werden kann. Zudem<br />

hat die finanzierende Bank den Marktwert der Objekte der Tranche<br />

1 bis 3 unter den vereinbarten Kaufpreis bewertet. Dies erhöht das<br />

Risiko, dass der geplante Veräußerungserlös nicht erzielt werden<br />

kann.<br />

Hinsichtlich der Immobilien der Tranche 4 wurde kein Wertgutachten<br />

durch einen sachverständigen Dritten eingeholt. Es besteht daher<br />

ein erhöhtes Risiko, dass die Immobilien der Tranche 4 über deren<br />

Wert eingekauft werden und der geplante Veräußerungspreis nicht<br />

erzielt werden kann. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Risiken<br />

können dazu führen, dass die Auszahlungen an die Anleger geringer<br />

als geplant anfallen oder ganz ausfallen. Weiter besteht das Risiko,<br />

dass die Anleger ihr investiertes Kapital nicht oder nur teilweise zurückerhalten.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />

Erbpachtverträge<br />

Bei den Grundstücken in Bad Nenndorf, Bovenden und Holle handelt<br />

es sich nicht um Realeigentum, sondern diese Grundstücke wurden<br />

per Erbpachtvertrag langfristig gepachtet.<br />

Die Erbpachtverträge enthalten Rechts- oder Nutzungsbeschränkungen.<br />

Umbauten, Abrisse und das Errichten neuer Gebäude sowie<br />

eine anderweitige Nutzung sind ggf. nur mit Zustimmung des<br />

Grundstückseigentümers möglich. Daher besteht das Risiko, dass<br />

der Wert der Gebäude z.B. aufgrund nicht durchgeführter Umbauten<br />

sinken kann. Die Erbbauzinsen unterliegen einer Wertanpassungsklausel.<br />

Bei einer Änderung des deutschen Verbraucherpreisindex<br />

werden die Erbbauzinsen dementsprechend angepasst.<br />

Es besteht das Risiko, dass Grundstückseigentümer ein Vorkaufsrecht<br />

auf das Erbpachtrecht ausüben. Dies hätte zur Folge, dass<br />

der entsprechende Kaufvertrag der Tranche 1, 2 und/oder 3 mit der<br />

Fondsgesellschaft nicht zustande kommt. In diesem Fall würde der<br />

gesamte Kaufvertrag für die jeweils betroffene Tranche unwirksam.<br />

Dies könnte dazu führen, dass der Fonds nur eine geringere Anzahl<br />

oder gar keine Immobilien von der Rahlfs Immobilien GmbH erwerben<br />

kann oder sich nach Alternativinvestments umsehen müsste. Dies<br />

könnte zu geringeren als den geplanten Ausschüttungen führen.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass Erbpachtgeber der Eintragung einer<br />

Grundschuld an seinem Grundstück nicht zustimmen. Dies hätte zur<br />

Folge, dass die Bank die Auszahlung der Finanzierung verweigern<br />

kann. Weiterhin besteht das Risiko, dass Erbpachtgeber der Veräußerung<br />

an die Beteiligungsgesellschaft nicht zustimmen. Dies kann<br />

dazu führen, dass eine oder mehrere Immobilientranchen nicht erworben<br />

werden könnten.<br />

Alle in diesem Abschnitt genannten Risiken wären mit negativen<br />

Auswirkungen auf das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft und<br />

damit mit geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger<br />

verbunden. Möglich sind durch die Risiken auch der Verlust des<br />

gesamten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft und der Totalverlust<br />

der Einlage eines Anlegers.<br />

Grunddienstbarkeiten<br />

Es bestehen teilweise Grunddienstbarkeiten an den von dem Fonds<br />

zu erwerbenden Grundstücken. Es besteht das Risiko, dass Dritte<br />

ihre Nutzungsrechte geltend machen. Dies könnte zu verminderten<br />

Einnahmen aus der Vermietung der Objekte sowie Wertminderungen<br />

der Objekte und damit zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen<br />

an die Anleger führen.<br />

31


32<br />

ALLGEMEINE STEUERLICHE RISIKEN<br />

Die steuerlichen Ausführungen in diesem Prospekt basieren auf den<br />

derzeit in Deutschland geltenden Gesetzen, dem aktuellen Stand<br />

der Rechtsprechung sowie den Verlautbarungen der Finanzverwaltung.<br />

Es besteht das Risiko, dass sich die Gesetzgebung oder die<br />

Rechtsprechung in der Zukunft ändern und damit die steuerliche<br />

Behandlung einer Beteiligung an der Vermögensanlage von der Darstellung<br />

im Verkaufsprospekt abweichen kann. Weiterhin unterstellt<br />

die Darstellung der steuerlichen Grundlagen typisierend, dass es<br />

sich bei den Anlegern ausschließlich um in Deutschland ansässige,<br />

unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen<br />

handelt, die ihren Anteil an der Beteiligungsgesellschaft in ihrem<br />

steuerlichen Privatvermögen halten und diesen in vollem Umfang<br />

aus Eigenkapital finanzieren. Da individuelle steuerliche Aspekte<br />

des einzelnen Anlegers hierbei nicht berücksichtigt werden konnten,<br />

besteht das Risiko, dass die steuerlichen Auswirkungen für<br />

den einzelnen Anleger von der Prospektdarstellung abweichen. Die<br />

abschließende steuerliche Würdigung einer Beteiligung an der Vermögensanlage<br />

erfolgt erst durch die Finanzverwaltung im Rahmen<br />

einer Betriebsprüfung beziehungsweise durch die Finanzgerichte.<br />

Auch unter diesem Gesichtspunkt besteht das Risiko einer Abweichung<br />

von der Prospektdarstellung. Die genannten Abweichungen<br />

können negative Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung der<br />

Beteiligungsgesellschaft bzw. der an ihr beteiligten Anleger und damit<br />

auch auf das Nachsteuerergebnis der Anleger haben.<br />

RISIKO GEWERBLICHER EINKÜNFTE<br />

Das steuerliche Konzept der Vermögensanlage unterstellt, dass die<br />

Beteiligungsgesellschaft steuerlich als vermögensverwaltende Personengesellschaft<br />

zu qualifizieren ist. Es besteht das Risiko, dass die<br />

Finanzverwaltung hiervon abweichend gewerbliche Einkünfte annimmt.<br />

Sollte nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung<br />

überschritten werden, würden den Anlegern aus ihrer Beteiligung an<br />

der Vermögensanlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugerechnet<br />

werden. Dies hätte zur Folge, dass die erzielten Einkünfte auf Gesellschaftsebene<br />

zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet werden. Zudem<br />

wären mögliche Veräußerungsgewinne auch nach Ablauf der<br />

zehnjährigen Haltefrist der Gewerbesteuer und auf Anlegerebene<br />

der Einkommensteuer zu unterwerfen. Insgesamt ergäbe sich aus<br />

einer gewerblichen Qualifikation der Einkünfte voraussichtlich eine<br />

höhere steuerliche Belastung der Ergebnisse aus der Vermögensanlage.<br />

Steuerliche Risiken<br />

EINKÜNFTEERMITTLUNG<br />

Der Anbieter hat bei der Erstellung der Prognoserechnungen Annahmen<br />

zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen getroffen. So<br />

wurde beispielsweise eine Aufteilung der Anschaffungskosten einschließlich<br />

der zu aktivierenden Vorlaufkosten auf Grund und Boden<br />

zum Gebäudewert geschätzt. Zusätzlich wurden Aufwendungen, die<br />

in der Investitionsphase im Zusammenhang mit der Konzeption der<br />

Vermögensanlage sowie mit der Anschaffung der Fondsimmobilien<br />

anfallen, als Anschaffungskosten der Immobilien erfasst, während<br />

andere Aufwendungen, die der Vermietungsphase zugeordnet wurden,<br />

als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt wurden. Weiterhin<br />

wurde angenommen, dass die Einzelhandelsimmobilien eine<br />

tatsächliche Nutzungsdauer von nicht mehr als 33 Jahren haben,<br />

so dass sich gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)<br />

diesbezüglich ein jährlicher Abschreibungssatz von 3% ergibt.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung eine abweichende<br />

Aufteilung der Aufwendungen oder eine abweichende Abgrenzung<br />

von Investitions- und Vermietungsphase vornimmt, bzw. von einer<br />

längeren tatsächlichen Nutzungsdauer der Einzelhandelsimmobilien<br />

ausgeht, was jeweils zu einem höheren steuerlichen Ergebnis führen<br />

könnte. Hieraus ergäben sich negative Auswirkungen auf das Nachsteuerergebnis<br />

der Anleger.<br />

PRIVATE VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE<br />

Die Veräußerung eines Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch den Anleger gilt steuerlich als Veräußerung der anteiligen<br />

Einzelhandelsimmobilien. Sollte ein Anleger seinen Anteil innerhalb<br />

eines Zeitraums von 10 Jahren nach seinem Beitritt veräußern oder<br />

sollte die Beteiligungsgesellschaft eine Einzelhandelsimmobilie innerhalb<br />

eines Zeitraums von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung oder<br />

nach dem Anteilserwerb des Anlegers veräußern, läge ein sog.<br />

privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG vor. Gewinne aus<br />

privaten Veräußerungsgeschäften sind mit dem individuellen Steuersatz<br />

des Anlegers zu versteuern. Bei einem vorzeitigen Verkauf<br />

von Einzelhandelsimmobilien oder von Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft<br />

besteht daher das Risiko, dass der Anleger aufgrund<br />

der zusätzlichen Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn ein<br />

niedrigeres Nachsteuerergebnis erzielt.<br />

GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHANDEL<br />

Die Veräußerung der Einzelhandelsimmobilien durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

und die Veräußerung des Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch den Anleger können auf der jeweiligen


Ebene einen so genannten „Gewerblichen Grundstückshandel“<br />

begründen. In der Folge würden die Anleger aus der Beteiligung insgesamt<br />

gewerbliche Einkünfte erzielen (vgl. Risiko gewerblicher Einkünfte).<br />

Dies gilt allerdings nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

nur, wenn der Anleger mit mindestens 10% an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt ist oder der Verkehrswert seiner Beteiligung oder<br />

seines Anteils am veräußerten Grundstück im Veräußerungszeitpunkt<br />

mehr als EUR 250.000 beträgt. Wenn diese Voraussetzungen<br />

erfüllt sind, besteht das Risiko, dass auch das sonstige unbewegliche<br />

Vermögen des Anlegers, soweit es nicht selbst genutzt wird, als<br />

Betriebsvermögen qualifiziert wird, und dass die in diesem Zusammenhang<br />

stehenden laufenden Einkünfte ggf. auch rückwirkend als<br />

gewerbliche Einkünfte qualifiziert werden. In der Folge können sich<br />

für den Anleger ggf. auch rückwirkend laufende Gewerbesteuerzahlungen<br />

sowie eine steuerliche Belastung von bisher steuerfreien<br />

Veräußerungsgewinnen mit Gewerbesteuer und Einkommensteuer<br />

ergeben. Die entsprechenden Steuerzahlungen wären vom Anleger<br />

aus seinem übrigen Vermögen zu leisten.<br />

GRUNDERWERBSTEUER<br />

Der Erwerb oder die Veräußerung von im Inland belegenen Grundstücken<br />

unterliegt der Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus liegt<br />

ein Grunderwerbsteuertatbestand vor, wenn sich der Gesellschafterbestand<br />

innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar<br />

dergestalt ändert, dass mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen<br />

auf neue Gesellschafter übergehen (vgl. § 1 Abs.<br />

2a Grunderwerbsteuergesetz). Nach dem steuerlichen Konzept der<br />

Vermögensanlage ist ein grunderwerbsteuerlicher Vorgang in Form<br />

eines Wechsels im Gesellschafterbestand der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht vorgesehen. Es besteht das Risiko, dass abweichend<br />

vom steuerlichen Konzept Grunderwerbsteuer auslösende Vorgän-<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Risiken – Steuerliche Risiken<br />

ge realisiert werden, die zu einer entsprechenden Steuerbelastung<br />

auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft führen. Damit besteht das<br />

Risiko, dass der Anleger die planmäßigen Auszahlungen auf seine<br />

Einlage nicht oder nicht vollständig erhält.<br />

UMSATZSTEUER<br />

Die Emittentin ist Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes<br />

und damit grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit<br />

sie zulässigerweise auf die Umsatzsteuerfreiheit eines Vermietungsumsatzes<br />

verzichtet. Eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung<br />

ist jedoch nur an Gewerbemieter möglich. Es ist vorgesehen, dass<br />

auch an andere Mieter umsatzsteuerfrei vermietet wird, was zur<br />

Folge hat, dass die in diesem Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge<br />

nicht abgezogen werden dürfen. Aus diesem Grund erfolgt<br />

in der Prognoserechnung eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge in<br />

einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Teil. Die Aufteilung<br />

wurde anhand der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze<br />

bzw. der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze im<br />

Verhältnis zu den Gesamtumsätzen vorgenommen. Sollte die Finanzverwaltung<br />

diesem Aufteilungsschlüssel nicht folgen, würden<br />

sich daraus geringere abziehbare Vorsteuerbeträge und damit eine<br />

niedrigere Liquidität der Emittentin ergeben. Dies könnte zu niedrigeren<br />

Ausschüttungen an die Anleger führen<br />

WEITERE RISIKEN<br />

Nach Kenntnis des Anbieters sind alle wesentlichen Risiken aufgeführt.<br />

33


34<br />

3<br />

Logistica <strong>No</strong>. 1


Die Anbieterin<br />

Die Anbieterin:<br />

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG 36<br />

3<br />

35


36<br />

Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG initiiert und vertreibt<br />

als modernes Emissionshaus Vermögensanlagen und individuelle<br />

Exklusivprojekte. Mit einer Beteiligung an einem CH2-Fonds haben<br />

Anleger die Möglichkeit, sich an den weltweit zukunftsträchtigsten<br />

Wachstumsmärkten wie beispielsweise der Transport- und Logistikbranche,<br />

maritimen Investments, Erneuerbare Energien und mit der<br />

vorliegenden Vermögensanlage auch an Immobilien zu beteiligen<br />

und erfolgreich daran zu partizipieren.<br />

Vorstandsvorsitzende der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />

AG ist Antje Montag, geboren am 26. September 1966 in Gütersloh,<br />

die über eine mehr als 20-jährige Berufspraxis im Bank- und Finanzwesen<br />

sowie eine langjährige Vertriebserfahrung in der Bank- und<br />

Finanzdienstleistungsbranche verfügt.<br />

Weiteres Vorstandsmitglied der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />

AG ist Christian Kuppig, geboren am 10. Juni 1969 in Lübeck, der<br />

über 10 Jahre in einem großen börsennotierten Emissionshaus in<br />

Hamburg tätig war und dort u.a. als Generalbevollmächtigter einen<br />

Großteil der Meilensteine auf dem Wachstumspfad des Unternehmens<br />

begleitet und mitgestaltet hat.<br />

Die "CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1" ist die siebte Vermögensanlage der CH2<br />

Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, die im Herbst 2007 gegründet<br />

wurde. Eine Leistungsbilanz wurde seitens der CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG bislang nicht erstellt. Die Platzierung der<br />

ersten Vermögensanlage "CH2 Logistica <strong>No</strong>. 1“ begann im Mai 2008<br />

und wurde im Oktober 2008 abgeschlossen. Es wurden insgesamt<br />

TEUR 10.788 von Anlegern eingeworben (Soll: TEUR 10.800). Die<br />

Kosten der Investitionsphase beliefen sich zum Ende der Investitionsphase<br />

im Februar 2009 auf TEUR 20.182 (Soll: TEUR 20.656). Die<br />

erste Auszahlung an die Anleger ist prospektgemäß im Dezember<br />

2008 erfolgt. Ebenso wurde im Juli 2009 die zweite Ausschüttung<br />

prospektgemäß geleistet. Eine geplante Ausschüttung im Dezember<br />

2009 und Juli 2010 konnte aufgrund der Auswirkungen der<br />

Finanz- und Wirtschaftskrise nicht erfolgen. Das Guthaben bei<br />

Kreditinstituten zum 31. Dezember 2008 betrug EUR 122.409 (Soll:<br />

EUR 154.705). Das steuerliche Ergebnis im Jahr 2008 bezogen auf die<br />

Zeichnungssumme betrug 0,19% (Soll: 0,00%). Die Schiffsbeteiligung<br />

"CH2 Audacia“ (Prospektaufstellungsdatum: 08. August 2008)<br />

ist die zweite Vermögensanlage der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Die Anbieterin:<br />

CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG<br />

Hamburg AG. Die allgemeine Wirtschafts-, Finanz- und Schifffahrtskrise<br />

hat dazu geführt, dass der Fonds durch die Inanspruchnahme<br />

einer werthaltigen Platzierungsgarantie im Juli 2009 geschlossen<br />

werden musste. Die Platzierungsgarantie wurde zur Ablösung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

verwendet. Die beigetretenen Kommanditisten<br />

haben aufgrund der aktuellen Krise ihre Einlage nebst<br />

Agio im September 2009 vollständig zurückerhalten und sind aus<br />

der Fondsgesellschaft ausgeschieden. Die als Private Placement<br />

aufgelegte Schiffsbeteiligung "CH2 Portfolia Ship <strong>No</strong>. 1“, die dritte<br />

Vermögensanlage der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG,<br />

befindet sich noch in der Platzierung (Angebotsbeginn: 11. Mai 2009).<br />

Bei diesem Private Placement handelt es sich um eine Vermögensanlage,<br />

bei der aufgrund der Ausnahmeregelung § 8f Abs. 2 Nr. 3 Verkaufsprospektgesetz<br />

keine Prospektpflicht besteht, da der Zeichnungsbetrag<br />

mindestens EUR 200.000 beträgt. Neben dem Private<br />

Placement gibt es zwei weitere Vermögensanlagen im Bereich der<br />

Schiffsbeteiligungen, als Publikumsfonds, den "CH2 Portfolia Ship<br />

<strong>No</strong>. 2" (Prospektaufstellungsdatum: 31. Juli 2009) und "CH2 Portfolia<br />

Ship <strong>No</strong>. 3" (Prospektaufstellungsdatum: 21. September 2009). Beide<br />

Vermögensanlagen investieren im Schwerpunkt in Containerschiffe<br />

im Größensegment bis 3.500 TEU. Die "Portfolia Ship <strong>No</strong>. 2" ist ein Exklusivprojekt<br />

und befindet sich ebenso wie die "Portfolia Ship <strong>No</strong>. 3" in<br />

der Platzierung. Die Vermögensanlagen sind als Blind Pool konzipiert<br />

und sollen sukzessive zur Platzierung investieren. Das eingeworbene<br />

Eigenkapital der beiden oben genannten Publikumsfonds betrug<br />

bis Ende Juni 2010 ca. EUR 5,6 Mio. Davon waren Ende Juli 2010 EUR<br />

1,43 Mio in Zweitmarkt-Schiffsbeteiligungen investiert. Die sechste<br />

Vermögensanlage engagiert sich im Bereich Erneuerbare Energien.<br />

Mit dem Solarfonds „CH2 Solaris <strong>No</strong>. 1“ ist die CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Hamburg AG im April 2010 in die Platzierung gegangen. Eine<br />

Schließung des Fonds ist für den 31. Oktober 2010 vertraglich vorgesehen,<br />

kann jedoch auf den 31. Januar 2011 verschoben werden.<br />

Eine 100%ige Tochtergesellschaft der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Hamburg AG bietet derzeit darüber hinaus die Direktbeteiligung an<br />

Containern und Logistik-Equipment an. Nähere Informationen zu den<br />

Produkten der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG erhalten<br />

Sie über Ihren Anlageberater oder unter www.ch2-ag.de.


Hier muss doch<br />

irgendwo Schokolade<br />

stehen!<br />

Vitamine zum Naschen<br />

37


38<br />

4<br />

Logistica <strong>No</strong>. 1


Investitionsstrategie<br />

Gewerbeimmobilien 40<br />

Das Marktumfeld des Einzelhandels 42<br />

Mehr Wert für weniger Geld 44<br />

Anlageziele und Anlagepolitik 46<br />

Immobiliendarstellung 52<br />

Die Partner 63<br />

4<br />

39


40<br />

WACHSTUMSSTARKE DISCOUNTER ALS<br />

LANGFRISTIGE TRAUMMIETER<br />

Investitionen in konjunkturunabhängige Sachwertanlagen erfahren<br />

gerade in den letzten Jahren wieder deutlich mehr Aufmerksamkeit.<br />

Zu Recht, denn Sachinvestitionen können auch in unsicheren Zeiten<br />

einen nachhaltigen Werterhalt ermöglichen.<br />

Die Strategie der Beteiligungsgesellschaft zielt darauf ab, ein Investment<br />

in den Sachwert Immobilie mit dem wirtschaftlichen Erfolg der<br />

großen Einzelhandelsdiscounter zu kombinieren.<br />

Als <strong>Discounter</strong> werden Einzelhandelsunternehmen bezeichnet, die<br />

ein reduziertes, wenig diverses und vor allem sehr kostengünstiges<br />

Warensortiment anbieten. Auf etablierte Markenprodukte wird<br />

größtenteils verzichtet, stattdessen befinden sich preisgünstige<br />

Handels- und Eigenmarken im Angebot. Die Verkaufsräume sind in<br />

aller Regel minimalistisch eingerichtet. Meist werden Waren lediglich<br />

der Transportverpackung entledigt und dem Kunden paletten– bzw.<br />

kartonweise präsentiert. <strong>Discounter</strong> funktionieren nach dem Selbstbedienungsprinzip.<br />

Im Gegensatz zum stark beratungsintensiven<br />

Fachhandel wird weitgehend auf Beratung und persönliche Betreuung<br />

verzichtet. Personal kommt ausschließlich aus logistischen und<br />

administrativen Gründen zum Einsatz und selbstverständlich im<br />

Kassenbereich.<br />

Der Schwerpunkt des Immobilienportfolios liegt auf der gewerblichen<br />

Nutzung und dem langfristigen Betrieb. Ankermieter des Immobilienportfolios<br />

sind überwiegend Unternehmen der REWE- sowie<br />

der EDEKA-Gruppe.<br />

Gewerbeimmobilien<br />

Die Bonität der jeweiligen Mieter ist erfolgsentscheidend und diese<br />

müssen entsprechend sorgfältig ausgewählt werden. Ideal sind<br />

nach Ansicht der Anbieterin Unternehmen mit etablierten Marktkonzepten,<br />

Wachstumspotenzialen und einer starken Reputation,<br />

denn bei diesen ist davon auszugehen, dass sie auch zukünftig das<br />

Wohlwollen ihrer Kunden behalten und eine angemessene Ertragslage<br />

vorweisen können. Bei solchen Mietern ist davon auszugehen,<br />

dass sie an Anschlussmietverträgen interessiert sind, um bereits<br />

etablierte Standorte zu erhalten. Das wiederum wirkt sich äußerst<br />

positiv auf die Attraktivität der Anlageobjekte aus.<br />

Die Netto-Anfangsrenditen 1) für Einzelhandelsinvestments haben<br />

sich in den letzten Jahren leicht verbessert. Besonders attraktiv<br />

sind nach Ansicht der Anbieterin die Netto-Anfangs-Renditen von<br />

<strong>Discounter</strong>immobilien, die nach Angabe einer deutschen Gesellschaft<br />

für Konsumgüterforschung Ende 2009 im TOP Segment bei<br />

ca. 7,0% lagen. 2)<br />

1) Unter Netto-Anfangsrendite wird die Netto-Mieteinnahme des ersten Jahres ausgedrückt in<br />

Prozenten des Objektpreises einschließlich der Erwerbsnebenkosten verstanden. Es handelt<br />

sich annährend um den reziproken Wert des Ankaufsfaktors, bei dem allerdings die Erwerbsnebenkosten<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

2) Aggregierte Durchschnittswerte aus der Datenbank einer deutschen Gesellschaft für<br />

Konsumgüterforschung


Netto-Anfangsrendite (in %)<br />

ENTWICKLUNG DER SPITZENRENDITEN IM TOP SEGMENT<br />

(NETTO-ANFANGSRENDITE) 2008 – 2010, (PROGNOSE 2010)<br />

8<br />

7,5<br />

7<br />

6,5<br />

6<br />

5,5<br />

5<br />

4,5<br />

4<br />

Stand alone / <strong>Discounter</strong><br />

Fachmarktzentrum<br />

Shoppingcenter<br />

High Street<br />

2008 – Q2<br />

Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />

PROGNOSE<br />

2008 – Q4 2009 – Q2 2009 – Q4<br />

2010 – Q2<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

2010 – Q4<br />

41


42<br />

AUSZUG AUS EINER MARKTINFORMATION VOM 21. JANUAR<br />

2010 EINER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR KONSUMGÜ-<br />

TERFORSCHUNG IM AUFTRAG DER CH2 CONTORHAUS HAN-<br />

SESTADT HAMBURG AG<br />

Typisch für Industriestaaten ist, dass der Anteil der Einzelhandelsausgaben<br />

am Gesamtkonsum langsam, aber stetig zurück geht.<br />

Gemessen am Gesamtkonsum weist Deutschland in Europa die geringste<br />

relative Einzelhandelsnachfrage pro Kopf aus. Ein Grund ist<br />

in dem hohen Marktanteil der <strong>Discounter</strong> zu sehen, der die Gesamtausgaben<br />

aufgrund des niedrigen Preisniveaus signifikant drückt. Im<br />

europäischen Kontext sind die deutschen Konsumenten traditionell<br />

für ihre Sparsamkeit, ihr Preisbewusstsein und ihre vergleichsweise<br />

geringe Modeorientierung bekannt. Das verfügbare Einkommen wird<br />

eher als im Ausland gespart, in Versicherungen oder in die Altersvorsorge<br />

investiert.<br />

„Value for money“ ist in einer Reihe europäischer Kernländer und in<br />

den USA ein genereller Trend. Der Erfolg des Discount-Prinzips im Lebensmittel-<br />

und Drogeriesektor seit den 1990er Jahren spiegelt sich<br />

in der Abbildung rechts oben zu der Verkaufsflächenentwicklung<br />

ausgewählter, prägender Einzelhandelstypen eindeutig wider. Dabei<br />

zeigt sich, dass insbesondere die <strong>Discounter</strong> nach einem sehr hohen<br />

Expansionsschub in den 1990er Jahren auch aktuell die höchsten<br />

Flächenexpansionsraten aufweisen.<br />

Im gesamten betrachteten Zeitraum ab 1991 bis Mitte 2008 konnten<br />

die <strong>Discounter</strong> immer eine Zunahme der Verkaufsflächen verzeichnen<br />

(vgl. hierzu nebenstehende Grafik „Verkaufsflächenentwicklung<br />

ausgewählter Einzelhandelstypen in Deutschland, 1990 bis 2008“).<br />

Dieser Trend dürfte sich zukünftig mit Blick auf die bereits zu erkennenden<br />

Marktsättigungstendenzen sowie der jüngsten Rechtssprechung,<br />

die der Neuansiedlung respektive Erweiterung von<br />

<strong>Discounter</strong>n selbst in städtebaulich integrierten Lagen restriktiv gegenübersteht,<br />

etwas relativieren.<br />

Der diskontierende Einzelhandel weist weiterhin überdurchschnittliche<br />

Wachstumsraten auf, während tradierte Formen des<br />

Das Marktumfeld<br />

des Einzelhandels<br />

Einzelhandels, insbesondere Fachgeschäfte und Warenhäuser,<br />

anhaltend stark unter Druck sind. Im Jahr 2008 gaben die deutschen<br />

Haushalte durchschnittlich mehr als EUR 1.200 pro Jahr<br />

bei <strong>Discounter</strong>n aus. Während sich bei Lebensmitteldiscountern<br />

die Marktausdehnung beruhigt hat und sich das Wachstum<br />

– allerdings auf hohem Niveau – leicht abschwächt, setzen diskontierende<br />

<strong>No</strong>n-Food-Anbieter ihr Wachstum bis auf Weiteres fort.<br />

Konzepte, die im Wettbewerb mit den <strong>Discounter</strong>n Marktanteile bzw.<br />

Expansionstempo einbüßen, sind insbesondere die Waren- und<br />

Kaufhäuser sowie die großen SB-Warenhäuser. Trotz schwacher<br />

oder aktuell sogar negativer Reallohnentwicklung in Deutschland,<br />

die <strong>Discounter</strong> grundsätzlich begünstigt, ist zu erwarten, dass ihre<br />

Wachstumskurve künftig flacher ausfallen wird. Umso mehr wird es<br />

auf das spezifische Erfolgskonzept jedes einzelnen Discountformates<br />

ankommen.<br />

FAZIT<br />

Die diskontierende Nahversorgung wird in Deutschland von etablierten,<br />

zumeist finanzstarken Einzelhandelsunternehmen repräsentiert.<br />

Unter der Beachtung elementarer Voraussetzungen bezüglich der<br />

Güte des Standortes sowie der Erreichbarkeit zeigt insbesondere<br />

die Nahversorgung eine weitgehende Krisenresistenz, da die Verbraucher<br />

sich im Zeichen des Abschwungs zunächst bei den längerfristigen<br />

Anschaffungen zurückhalten. Innerhalb der Nahversorgung<br />

stellen die <strong>Discounter</strong> das nach wie vor wachstumsstärkste<br />

Segment dar. Vor dem Hintergrund der hohen Marktdurchdringung<br />

und mittelfristig auch mit dem Hinweis auf Veränderungen in der<br />

Demografie und im Verbraucherverhalten werden sich die Wachstumsraten<br />

in den nächsten Jahren abschwächen. Im Vergleich mit<br />

der Umsatzentwicklung im Gesamtmarkt des Einzelhandels stellt<br />

sich Situation der <strong>Discounter</strong> gleichwohl recht positiv dar.


Veränderung ggü. Vorjahr in %<br />

Durchschnittliche Ausgaben je Haushalt p.a. in EUR<br />

VERKAUFSFLÄCHENENTWICKLUNG<br />

AUSGEWÄHLTER EINZELHANDELSTYPEN IN DEUTSCHLAND (1990 BIS 2008)<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

-5<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Investitionsstrategie – Das Marktumfeld des Einzelhandels<br />

Supermarkt<br />

<strong>Discounter</strong><br />

SB-Warenhaus/Verbrauchermärkte<br />

1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008<br />

Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />

AUSGABEVERHALTEN DEUTSCHER HAUSHALTE. AUSGABENENTWICKLUNG JE HAUSHALT<br />

2005 – 2008 NACH BETRIEBSTYPEN IM NAHVERSORGUNGSSEGMENT (IN EUR P.A.)<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

<strong>Discounter</strong> Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Supermärkte Drogeriemärkte<br />

(groß)<br />

(klein)<br />

Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

43


44<br />

MITTELFRISTIGE CHANCEN IM DISKONTIERENDEN<br />

EINZELHANDEL<br />

Alterung der Gesellschaft<br />

Die Alterung der Gesellschaft verlangt mit ihren negativen Folgen für<br />

die künftige Mobilität der Menschen eine wohnortnahe, leicht verständliche<br />

und gut nutzbare Nahversorgung.<br />

Im Gegensatz zu großen Verbrauchermärkten oder SB-Warenhäusern,<br />

Einkaufszentren oder Fachmarktparks außerhalb der<br />

Wohnquartiere sichern schon heute überwiegend die <strong>Discounter</strong><br />

die wohnortnahe Versorgung der Menschen. Gleiches trifft auf die<br />

Versorgung ländlicher Gebiete zu, wo Supermärkte und Fachgeschäfte<br />

schon kaum mehr anzutreffen sind und lediglich <strong>Discounter</strong><br />

die Stellung halten. Die kurze räumliche Distanz als ein Aspekt des<br />

Einkaufskomforts wird ein entscheidender Faktor bei der künftigen<br />

Entwicklung von Nahversorgungskonzepten sein, wobei sich viele<br />

<strong>Discounter</strong> bereits in einer guten Ausgangssituation befinden.<br />

Polarisierung der Einkommen und Gehälter<br />

Die Zwei-Drittel-Gesellschaft in Deutschland, die bisher durch<br />

eine starke Mittelschicht geprägt war, verändert sich schleichend.<br />

Mehr und mehr wird sichtbar, dass sich der Abstand<br />

zwischen den niedrigeren und höheren Einkommen ver-<br />

größert. Aktuell geben rund 25% der Verbraucher in Umfragen an,<br />

dass sie sich kaum etwas leisten können. Dieser Anteil der Bevölkerung<br />

wird langfristig durch die Abschmelzung des Mittelstandes<br />

anwachsen. Es ist zu erwarten, dass diese ungünstige Entwicklung<br />

den diskontierenden Einzelhandel weiterhin trägt und gegebenenfalls<br />

auch die Entstehung neuer Discount-Konzepte befördern wird.<br />

Migration<br />

Ca. 7,5 Millionen Einwohner Deutschlands sind Ausländer, weitere<br />

rund 8 Millionen haben einen Migrationshintergrund. Diese Gruppen<br />

machen rund 20% der Konsumenten aus, stehen beim deutschen<br />

Einzelhandel bisher aber weitgehend nicht im Fokus der Zielgruppenansprache.<br />

Genau diese Aspekte, auf die das Discount-Prinzip<br />

auch abzielt, bieten noch ungenutzte Potenziale.<br />

Wachstumspotenzial der Handelsmarken<br />

Die Stärke der <strong>Discounter</strong> in Deutschland gründet sich zu einem<br />

wesentlichen Teil auf die Stärke ihrer Handelsmarken. Handelsmarken<br />

haben oftmals ihren Produktionsursprung bei bekannten<br />

Markenherstellern, die bestimmte Kontingente unter einem anderen<br />

Mehr Wert für weniger Geld<br />

Namen in großen Mengen und mit signifikanten Rabattierungen an<br />

die <strong>Discounter</strong> abgeben. Da die <strong>Discounter</strong> oftmals die Lieferkette<br />

der Handelsmarken durch ihre hohen Abnahmemengen bestimmen,<br />

können sie hier auch am besten die Produkt- und Preispolitik zu ihren<br />

Gunsten beeinflussen. Handelsmarken sind das am schnellsten<br />

wachsende Segment der <strong>Discounter</strong>, das zudem noch keine Marktsättigung<br />

erkennen lässt. Das Beispiel Großbritannien zeigt einen<br />

Marktanteil von Handelsmarken von über 50% am Lebensmittelumsatz,<br />

während in Deutschland dieser bei rund 40% liegt. Insofern<br />

werden hier noch erhebliche Wachstumsreserven vermutet.<br />

LEBENSMITTELUMSATZ IN DER KRISE NUR MINIMAL<br />

GESUNKEN/ MARKTEINSCHÄTZUNG DER FONDSGE-<br />

SCHÄFTSFÜHRUNG<br />

In den Jahren 2007 und 2008 entwickelten sich die privaten Konsumausgaben<br />

relativ stabil. Der reale Einzelhandelsumsatz ist nach<br />

Schätzungen des Statistischen Bundesamtes 1) im Krisenjahr 2009<br />

nur um ca. 2% gesunken. Bei Supermärkten, SB-Warenhäusern<br />

und Verbrauchermärkten wurden im <strong>No</strong>vember 2009 nominal 3,2%<br />

bzw. real 2,4% weniger als im Vorjahresmonat abgesetzt, beim<br />

Facheinzelhandel mit Lebensmitteln lagen die Umsätze nominal um<br />

0,5% und real um 0,7% niedriger. Im Jahr 2010 zeichnet sich ein<br />

weiterer Rückgang der privaten Konsumausgaben unter das Niveau<br />

des Jahres 2006 ab.<br />

Die Fondsgeschäftsführung geht jedoch davon aus, dass die Ausgaben<br />

für Lebensmittel von diesem Rückgang nur leicht betroffen sein<br />

werden. Die Fondsgeschäftsführung geht weiter davon aus, dass<br />

sich die <strong>Discounter</strong> als Gewinner in der Krise positionieren können.<br />

REVOLUTION IM EINZELHANDEL –<br />

DISCOUNTER SENKEN DIE PREISE<br />

Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte Franklin Winfield Woolworth,<br />

der mit seiner Warenhauskette „Woolworth“ Einzelhandelsgeschichte<br />

geschrieben hat, das Selbstbedienungs-Einzelhandelskonzept.<br />

1927 wurde das erste Woolworth Kaufhaus in Deutschland eröffnet<br />

und brachte damit die Selbstbedienung nach Deutschland. Bis dahin<br />

war es üblich gewesen, Waren, ganz gleich welcher Art, nicht<br />

im großen Stil auf Verkaufsflächen zu präsentieren. Stattdessen<br />

wurden Waren in Lagern, Schubladen und Regalen für Kunden nicht<br />

einsehbar bereit gehalten und auf Wunsch den Kunden vorgelegt.<br />

Woolworth brachte nun die Idee auf, dass Kunden alle Waren betrachten,<br />

vergleichen und ggf. anfassen können sollten und es eine<br />

transparente Preispolitik geben müsse.<br />

1) Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 004 vom 07. Januar 2010


108<br />

106<br />

104<br />

102<br />

100<br />

98<br />

INDEX PRIVATE KONSUMAUSGABEN<br />

Preisbereinigt, Kettenindex (Jahr 2000 = 100)<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, aktualisiert am 21. Mai 2010<br />

Ein höheres Preisbewusstsein begann sich trotz der wirtschaftlich<br />

„fetten“ Jahre des Wirtschaftswunders in den ausgehenden 1950er<br />

und beginnenden 1960er Jahren abzuzeichnen. 1962 eröffneten die<br />

Gebrüder Albrecht das erste Lebensmittelgeschäft in Deutschland,<br />

das grundsätzlich dem <strong>Discounter</strong>prinzip entsprach. Der Markenname,<br />

den die Brüder ihrem neuen Geschäft gaben, Albrecht Discount,<br />

kurz ALDI wurde beinahe zum Synonym für eine ganze Branche.<br />

Anders als bei den damals marktführenden Supermärkten war das<br />

Angebot auf wesentliche Grundmerkmale reduziert. Neu war ein<br />

kleines und flaches Sortiment. Auf Duplikate wurde vollständig verzichtet.<br />

Markenartikel, für die eine nationale Preisbindung vorgegeben<br />

war, verschwanden weitgehend aus dem Angebot, stattdessen<br />

Wert<br />

Trend<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Investitionsstrategie – Mehr Wert für weniger Geld<br />

2006 2007 2008 2009 2010<br />

wurden entweder Eigenmarken entwickelt oder Handelsmarken eingeführt.<br />

Die Waren wurden nicht mehr einzeln preislich gekennzeichnet,<br />

sondern nur noch am jeweiligen Produktstandort ausgewiesen,<br />

die Kassiererinnen mussten als Folge die Preise auswendig kennen,<br />

auf das Auspacken der Ware wurde verzichtet und aufgeschnittene<br />

Versandkartons auf Paletten und einfachen Aufstellern platziert.<br />

Auch an der Raumgestaltung und Dekoration wurde gespart. Kombiniert<br />

mit einer erfolgreichen Einkaufspolitik, die von Anfang an keine<br />

Abstriche an der Qualität zuließ, erreichte ALDI mit diesen Rationalisierungsmaßnahmen<br />

ganz erhebliche Kostenvorteile gegenüber<br />

herkömmlichen Supermärkten.<br />

45


46<br />

Anlageziel der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG ist der Erwerb von<br />

17 Einzelhandelsimmobilien, die an <strong>Discounter</strong> vermietet werden. Die<br />

Anlagepolitik umfasst die Einwerbung von Eigenkapital zur Durchführung<br />

der Investitionen. Der Erwerb der Immobilien in vier Tranchen erfolgt<br />

abhängig von der jeweiligen Höhe des eingeworbenen Eigenkapitals.<br />

Die Nettoeinnahmen aus diesem Beteiligungsangebot werden für<br />

den Erwerb, den Betrieb und die Wartung der Einzelhandelsimmobilien<br />

sowie den Aufbau einer Liquiditätsreserve verwendet. Freie Liquidität<br />

kann verzinslich angelegt werden. Für sonstige Zwecke werden die<br />

Nettoeinnahmen nicht genutzt. Die Nettoeinnahmen reichen für die<br />

Realisierung des Anlageziels nicht aus, daher erfolgt eine Aufnahme<br />

von Fremdkapital (siehe hierzu Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“,<br />

'Rubrik „Investitionsrechnung“, Abschnitt „Fremdkapital“ Seite 66 ff.)<br />

BESCHREIBUNG DER ANLAGEOBJEKTE<br />

Die Beteiligungsgesellschaft CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 plant in bis zu 17 Immobilien<br />

zu investieren. Die Immobilien sind oder werden an <strong>Discounter</strong><br />

vermietet. Die Gebäude sind auf diese Mietergruppe ausgelegt. Unter<br />

<strong>Discounter</strong>n sind Selbstbedienungseinzelhandelsgeschäfte mit einem<br />

überschaubaren Sortiment, meist aus Eigen- oder Handelsmarken zu<br />

verstehen. Die Waren werden meist auf Paletten oder direkt aus den<br />

Umverpackungen angeboten. Zusätzlich befinden sich am gleichen<br />

Standort meist weitere Unternehmen mit ergänzendem Angebot wie<br />

z.B. Bäcker oder Getränkemärkte. Die Objekte in Bad Nenndorf und<br />

Berlin beinhalten auch Wohnungen.<br />

Die Objekte sind schwerpunktmäßig an Markendiscounter der beiden<br />

großen deutschen Einzelhandelsgruppen EDEKA (EDEKA, NP und<br />

Netto) und REWE (REWE und Penny Markt) vermietet. Beide Konzerne<br />

befinden sich laut einer Studie aus Januar 2010 der amerikanischen<br />

Unternehmensberatung Deloitte Touche Tohmatsu und STORES Media<br />

unter den Top 20 der 250 weltweit größten Handelsunternehmen<br />

(Deloitte & Touche: Global Powers of Retailing 2010). Der Umsatz der<br />

REWE-Gruppe im Jahr 2009 betrug voraussichtlich über EUR 50 Mrd.<br />

Die REWE-Gruppe baute ihr Vertriebsnetz in Europa bzw. Deutschland<br />

im Jahr 2009 um 5,0% bzw. 5,6% aus. 1)<br />

Der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel der EDEKA-Gruppe betrug im<br />

Geschäftsjahr 2009 rund EUR 38,0 Mrd. Dies bedeutete eine Umsatzsteigerung<br />

im Lebensmitteleinzelhandel um 18,7% gegenüber dem<br />

Vorjahr. 2)<br />

Der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an einem<br />

großen Portfolio aus Immobilien an unterschiedlichen Standorten<br />

1) Pressemeldung der REWE-Gruppe „REWE Group auch in der Krise stark: Umsatz auf über 50<br />

Mrd. EUR gesteigert“, Köln 17 März 2010<br />

2) Pressemitteilung der EDEKA-Gruppe „EDEKA-Unternehmer sind Wachstumsmotoren, www.<br />

EDEKA.de, Hamburg 28 April 2010<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

zu beteiligen und dabei an den Mieteinnahmen bonitätsstarker Mieter<br />

zu partizipieren (vgl. hierzu Bonitätsauskünfte der Wirtschaftsauskunft<br />

Creditreform auf Seite 48).<br />

Der Realisierungsgrad stellt sich wie folgt dar: Die 11 Objekte der Tranchen<br />

1 bis 3 wurden bereits fertig gestellt. Es liegen alle erforderlichen<br />

behördlichen Genehmigungen vor. Die 6 Objekte der Tranche 4 befinden<br />

sich derzeit noch in Erstellung. Eine Fertigstellung ist jeweils im<br />

Laufe des Jahres 2010 bzw. beim Objekt in Jochimsthal im Jahr 2011<br />

geplant. Mit Ausnahme der Objekte in Jochimsthal und Werningerode<br />

liegen alle behördlichen Genehmigungen vor. Zum jetzigen Zeitpunkt<br />

sind alle Objekte Eigentum der Rahlfs Immobilien GmbH. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

wird plangemäß die Objekte tranchenweise (in 4<br />

Tranchen) erwerben, sobald jeweils genügend Emissionskapital eingeworben<br />

wurde. Die Tranchen 1 bis 3 (11 Immobilien) sind per Kaufvertrag<br />

mit aufschiebender Bedingung für den Fonds zur Investition<br />

angebunden. Für die Tranche 4 (6 Immobilien), die ausschließlich aus<br />

Immobilien besteht, die 2010/2011 fertig gestellt werden, besteht eine<br />

Absichtserklärung der Rahlfs Immobilien GmbH, diese an die Beteiligungsgesellschaft<br />

zu veräußern, sofern zu bestimmten Zeitpunkten<br />

genügend Emissionskapital eingeworben wurde.<br />

Als Besonderheit des CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 ist hervorzuheben, dass<br />

der Projektentwickler, die Rahlfs Immobilien GmbH, für die gesamte<br />

Fondslaufzeit von voraussichtlich rund 14 Jahren als Grundstücksverwalter<br />

die Beteiligungsobjekte betreuen wird. Eine Erfolgsbeteiligung<br />

am Liquidationsüberschuss beim Abverkauf der Fondsobjekte stellt<br />

einen außerordentlichen Anreiz dar, die Voraussetzungen für eine<br />

ausgezeichnete Mieterzufriedenheit, damit langfristig kalkulierbare<br />

Mieterträge und somit attraktive Investitionsbedingungen für den<br />

Weiterverkauf zu schaffen.<br />

Die durchschnittliche, nach Mietfläche gewichtete, Restlaufzeit (ohne<br />

Berücksichtigung von etwaigen Sonderkündigungsrechten) der bereits<br />

abgeschlossenen Hauptmietverträge beträgt rund 13,2 Jahre. 5<br />

Objekte der Tranche 4 sind über die Fondlaufzeit hinaus an die jeweiligen<br />

Hauptmieter vermietet.<br />

Die Kaufpreise für die Immobilien der Tranchen 1 bis 3 wurden im Kaufvertrag<br />

vereinbart. Der Kaufpreis berechnet sich auf der Grundlage<br />

des 11,8-fachen der jährlichen Sollmieten (vgl. hierzu Kapitel „Rechtliche<br />

und steuerliche Grundlagen“, Rubrik „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitt<br />

„Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die<br />

wesentlichen Verträge“ Unterabschnitt „Kaufverträge“, Seite 111).


Kaufpreisfaktor<br />

Für die Tranche 4 besteht eine Absichtserklärung der Ralfs Imobilien<br />

GmbH, die Objekte an die Beteiligungsgesellschaft zu verkaufen, sofern<br />

die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Finanzkrise<br />

hat auch bei den Einkaufsfaktoren für Einzelhandelsimmobilien ihre<br />

Spuren hinterlassen. Betrug der durchschnittliche Kaufpreisfaktor für<br />

Fachmarkt/Nahversorger stand alone (zu diesen zählen auch die Discountmärkte)<br />

Mitte/Ende 2007 noch das rund 14-fache der Jahresnettosmiete,<br />

so bewegen sich die Preise derzeit prognosegemäß um den<br />

13-fachen Jahresnettomietertrag (Die Daten ab 2010 sind Prognosen<br />

einer deutschen Gesellschaft für Konsumgüterforschung).<br />

Ein von der Emittentin beauftragtes renommiertes Marktforschungsinstitut<br />

kommt in seiner Marktinformation vom 08. April 2010 zu folgen-<br />

1) Unter Netto-Anfangsrendite wird die Netto-Mieteinnahme des ersten Jahres ausgedrückt in<br />

Prozenten des Objektpreises einschließlich der Erwerbsnebenkosten verstanden. Es handelt<br />

sich annährend um den reziproken Wert des Ankaufsfaktors, bei dem allerdings die Erwerbsnebenkosten<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

ENTWICKLUNG KAUFPREISFAKTOREN IM FACHMARKTBEREICH<br />

VERVIELFÄLTIGER DER NETTOMIETE (AUF BASIS VON ANGEBOTSPREISEN)<br />

2004 – 2009 (PROGNOSE 2010 – 2015)<br />

15<br />

14<br />

13<br />

12<br />

11<br />

Fachmarktzentrum / Nahversorgungszentrum<br />

Fachmarkt / Nahversorger stand alone<br />

(darunter auch <strong>Discounter</strong>)<br />

Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Investitionsstrategie – Anlageziele und Anlagepolitik<br />

dem Schluss: Im Vergleich zu den Geschäftshäusern in den Haupteinkaufsstraßen,<br />

Shopping- oder Fachmarktzentren bietet der Assettyp<br />

Lebensmitteldiscounter die beste Netto-Anfangsrendite 1) , da das<br />

Verhältnis zwischen Investment und Mietertrag das günstigste ist. Der<br />

Abstand hat sich aktuell sogar noch vergrößert, da die im Markt um<br />

sich greifende Risikoaversion bei Investoren und Banken die Aufmerksamkeit<br />

auf 1a-Lagen Core-Investments lenkt. Während bei letztgenannten<br />

bereits erste Anzeichen von "Blasenbildung" erkennbar sind,<br />

haben sich die Anfangsrenditen 1) bei <strong>Discounter</strong>n seit dem Ende des<br />

opportunistischen Equity-Booms im Jahre 2008 stetig nach oben<br />

entwickelt. Nach Einschätzung des Marktforschungsinstitutes dürfte<br />

sich jedoch im Jahresverlauf 2010 diese Entwicklung nicht fortsetzen,<br />

da zunehmend neue Initiatoren auf die attraktive Renditesituation bei<br />

<strong>Discounter</strong>n aufmerksam werden.<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

PROGNOSE<br />

47


48<br />

AUSGEWÄHLTE MIETERSPEZIFISCHE KENNDATEN<br />

Discountkonzepte konnten seit 2001 ihre Brutto-Umsätze stetig steigern<br />

und weisen somit eine nachhaltige Umsatzentwicklung auf. Dies<br />

begründet sich nach Ansicht des Anbieters durch die hohe Akzeptanz<br />

beim Endverbraucher, aber auch durch die intensiven Expansionsmaßnahmen<br />

und die klaren Discountkonzepte der ausgewählten Betreiber.<br />

Auch die nicht discount-orientierten Marken der Unternehmen<br />

EDEKA und Rewe weisen seit 2001 Umsatzzuwächse auf, was - nach<br />

Ansicht des Anbieters - nicht zuletzt auf deren außerordentliche Produkt-<br />

und Servicequalität zurückzuführen ist.<br />

BONITÄTSINDEX DER HAUPTMIETER<br />

Es liegen Bonitätsauskünfte von der Wirtschaftsauskunft Creditreform<br />

für die Hauptmieter vor. Allen Hauptmietern werden gute bis sehr<br />

gute Bonitäten bestätigt. In der nachfolgenden Aufstellung werden die<br />

Bonitäten des Index dargestellt. Dabei ist 100 die bestmögliche Bonität<br />

und 600 die schlecht möglichste Bonität.<br />

Die Hauptmieter der <strong>Discounter</strong>immobilien des Beteiligungsprojekts<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 wurden durch ein Marktforschungsunternehmen<br />

untersucht. Es wurden Leistungsdaten erfasst und ausgewertet<br />

sowie Einschätzungen zur Marktposition erstellt. Die Abbildung<br />

auf der rechten Seite zeigt die wichtigsten Merkmale.<br />

Firma Bonitäts-index Bewertung<br />

Datum<br />

der Bewertung<br />

Dirk Rossmann GmbH 180 sehr gute Bonität<br />

20.04.2010<br />

EDEKA MIHA Immobilien-Service-GmbH 208 gute Bonität 20.04.2010<br />

Netto Marken-Discount AG & Co. KG 234 gute Bonität 19.04.2010<br />

Penny-Markt GmbH 183 sehr gute Bonität 19.04.2010<br />

REWE Deutscher Supermarkt KGaA 233 gute Bonität 19.04.2010<br />

Trinkgut Fachdiscount GmbH 224 gute Bonität 19.04.2010<br />

Quelle: Wirtschaftsauskunft Creditreform


MIETER-<br />

EINSCHÄTZUNG UNG<br />

EDEKA<br />

SUPER- UND VERBRAUCHERMARKT<br />

Erster Platz unter den Top 30 des<br />

Lebensmittelhandels in Deutschland<br />

2008.<br />

NETTO<br />

DISCOUNTER<br />

Im Jahr 2008 rangierte NETTO weit<br />

hinter den Marktführern Aldi und Lidl.<br />

Nachdem NETTO Teile des Plus-<br />

Netzes übernommen hat, kann dieser<br />

als starker Marktteilnehmer eingestuft<br />

werden.<br />

ROSSMANN<br />

DROGERIEMARKT<br />

Im Jahr 2008 rangierte ROSSMANN<br />

umsatzseitig auf Platz drei der deutschen<br />

Drogeriemarktunternehmen.<br />

Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />

PENNY<br />

DISCOUNTER<br />

REWE<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

– aktuelles Thema<br />

Umfang des Filialnetzes und Umsatzsituation<br />

belegen einen Mittelfeldplatz<br />

im <strong>Discounter</strong>segment.<br />

SUPER- UND VERBRAUCHERMARKT<br />

Dritter Platz unter den Top 30 des<br />

Lebensmittelhandels in Deutschland<br />

2008.<br />

KIK<br />

TEXTILDISCOUNTER<br />

Das Unternehmen KiK der Tengelmann-Gruppe<br />

stellt im Diskont-Textilsegment<br />

den Marktführer hinsichtlich<br />

Dichte und Umfang des Filialnetzes<br />

dar.<br />

49


Prognosen<br />

50<br />

Tranche 1<br />

Tranche 2<br />

Tranche 3<br />

Tranche 4<br />

PLZ Ort Anschrift<br />

Grundstücksgröße<br />

/ qm<br />

Haupt-<br />

mieter<br />

Miet-<br />

beginn<br />

Laufzeit Mietverträge<br />

/ Jahre<br />

37120 Bovenden Sonnenberg 3 8.328 *) Netto 04/2007 15<br />

10967 Berlin Urbanstraße 122-123 2.805 Netto 11/2007 15<br />

32805 Horn-Bad Meinberg Kampstraße 45+47 2.324 Rossmann 05/2009 10<br />

31089 Duingen Industriestraße 2 4.658 NP (EDEKA) 11/2009 15<br />

31542 Bad Nenndorf Hauptstraße 20-24 6.410 *) Penny<br />

Rossmann<br />

10/2007<br />

10/2007<br />

37574 Einbeck Hansestraße 8 4.614 Trinkgut 07/2007 rd. 12<br />

38820 Halberstadt Rabahne 16 + 17 8.370 Penny 11/2007 15<br />

29690 Lindwedel Im Nettelfelde 2 4.260 NP (EDEKA) 12/2009 12<br />

31855 Aerzen Höpperkrug 1 7.635 Penny 11/2008 15<br />

03042 Cottbus Hermannstraße 16 8.796 REWE<br />

Takko<br />

Rossmann<br />

31188 Holle Bahnhofstraße 7 5.281 *) Netto<br />

KiK<br />

*) es handelt sich um ein Erbbaurecht<br />

Im Bau befindlich:<br />

09/2007<br />

08/2007<br />

08/2007<br />

11/2009<br />

11/2009<br />

29549 Bad Bevensen Fritz-Reuter-Weg 16 5.974 Penny 11/2010 15<br />

31303 Burgdorf Mönkeburgstraße 4.690 Penny 09/2010 15<br />

37127 Scheden Schulstraße 7.000 Netto<br />

Schlecker<br />

09/2010<br />

11/2010<br />

16247 Joachimsthal AngermünderStraße 19b 4.710 Netto 03/2011 15<br />

30900 Wedemark, OT Bissendorf Scherenbosteler Straße 28 4.752 Penny 08/2010 15<br />

38855 Wernigerode Minslebener Straße 53 3.953 in Vertragsverhandlungen<br />

Kurzüberblick der<br />

Anlageobjekte<br />

15<br />

10<br />

15<br />

10<br />

10<br />

15<br />

10<br />

15<br />

7


Bad Bevensen<br />

Bad Nenndorf<br />

Lindwedel<br />

Wedemark<br />

Burgdorf<br />

Horn-Bad Meinberg<br />

Hannover<br />

Aerzen Holle<br />

Duingen<br />

Einbeck<br />

Magdeburg<br />

Halberstadt<br />

Wernigerode<br />

Duisburg<br />

Essen<br />

Boven Bo Bove ven ennden<br />

nd nden n d dden<br />

dden den n<br />

Sc S Sc Sch Scheden Sc SSch Sc Sch Sche Sc Sch Sche Sc Schh<br />

he hede de den<br />

Düsseldorf<br />

Kassel<br />

Bonn<br />

Köln<br />

Saa aarbrücken<br />

aa<br />

Wiesbbade<br />

b d n<br />

Mannheim<br />

Karlsruhe<br />

Bremerhaven<br />

Frankfurt<br />

Bremen<br />

Stuttgart<br />

Kiel<br />

Lübeck<br />

Hamburg H<br />

Erfurt<br />

Nürnberg<br />

Augsburg<br />

München<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Investitionsstrategie – Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Rossto<br />

Joachimsthal<br />

Leipzig<br />

Im Bau befindlich.<br />

Dresden<br />

Berlin<br />

Cottbus<br />

Geografische Lage<br />

der Anlageobjekte<br />

51


52<br />

Tranche 1<br />

1. OBJEKT IN BOVENDEN<br />

Anschrift Sonnenberg 3, 37120 Bovenden<br />

Kennzahl<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 1) | 105,0%<br />

Einwohner 2) | ca. 13.500<br />

Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />

Nebenmieter<br />

Vermietungsstand 65%<br />

Hauptmietvertrag bis 2022<br />

Vermietbare Fläche 1.588 qm<br />

Anzahl Parkplätze 97<br />

Eichsfelder Backwaren KG<br />

Getränkemarkt, zur Zeit nicht vermietet<br />

Standort<br />

Die Gemeinde Bovenden liegt 3 km vom nördlichen Rand des Oberzentrums<br />

Göttingen entfernt direkt an der Bundesstraße B3. Eine<br />

gute Infrastruktur sowie die zentrale Lage machen Bovenden zu<br />

einem begehrten Wohn- und Gewerbestandort. Hightech und modernes<br />

Handwerk sind genauso standorttypisch wie das Dienstleistungsgewerbe<br />

oder internationale Speditionen.<br />

Der Standort ist auch deshalb für Unternehmen attraktiv, weil er<br />

nahe der Stadt Göttingen mit ihren universitären Einrichtungen liegt.<br />

Göttingen/Niedersachsen ist weltweites Zentrum für Messtechnik.<br />

Forschung, Entwicklung und Produktion befinden sich in unmittelbarer<br />

Nähe zueinander. Diese Konzentration wissenschaftlicher und<br />

wirtschaftlicher Kompetenz führte zu einem Zusammenschluss unter<br />

der Dachmarke „Measurement Valley“.<br />

1) Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft ist der Teil der Kaufkraft,<br />

der für den Einzelhandel zur Verfügung steht.<br />

2) Bezieht sich –soweit nicht anders angegeben –<br />

auf die Einwohner der benannten Orte.<br />

Immobiliendarstellung<br />

Grundstück<br />

Das Erbpachtgrundstück ist 8.328 qm groß und befindet sich am<br />

Südrand des Ortes in der Nähe der Bundesstraße B3. Es handelt<br />

sich um ein vertraglich zugesichertes Erbbaurecht bis zum 31. Oktober<br />

2056.<br />

Fondsobjekt<br />

In dem Gebäude befindet sich ein von Netto betriebener Lebensmittelmarkt<br />

und ein Backshop. An das Hauptgebäude ist ein Getränkemarkt<br />

angebaut, der unabhängig vom Lebensmittelmarkt betrieben<br />

wird. Der Netto-Markt hat eine vermietbare Fläche von 987 qm (davon<br />

775 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang, zzgl. 212 qm Lager-<br />

und Nebenräume). Der Backshop hat eine vermietbare Fläche von<br />

50 qm. Der momentan nicht vermietete Getränkefachmarkt hat eine<br />

vermietbare Fläche von 551 qm (davon 484 qm Verkaufsfläche, zzgl.<br />

67 qm Lager- und Nebenräume). Auf dem Grundstück stehen 97<br />

Parkplätze zur Verfügung.<br />

Konstruktion<br />

Die tragenden und aussteifenden Wände sowie das Hintermauerwerk<br />

sind in massiver Bauweise errichtet worden. Die Fassade<br />

besteht aus einem Verblendmauerwerk. Die Raumhöhen des SB-<br />

Marktes, des Getränkemarktes und des Backshops betragen 3 m.<br />

Das Dach ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgeführt und<br />

die Giebeldreiecke sind mit Zinkblech verkleidet.<br />

2. OBJEKT IN BERLIN (FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG)<br />

Anschrift Urbanstraße 122/123, 10967 Berlin<br />

Kennzahl<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 96,3%<br />

Einwohner | ca. 269.000


Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co.KG<br />

Detlev Kasper – Bäckerei<br />

Nebenmieter<br />

Frau Sibel Alinsöz – Glaswelt (Büro und Lager)<br />

7 Wohnungen<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2022<br />

Vermietbare Fläche 1.395 qm<br />

Anzahl Parkplätze 44<br />

Standort<br />

Das Objekt befindet sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem<br />

kleinsten und am stärksten besiedelten Stadtbezirk Berlins. Die vierspurige<br />

Urbanstraße ist eine der Hauptverkehrsadern des Bezirkes.<br />

Eine im Jahre 2008 durchgeführte Verkehrszählung ergab, dass die<br />

Straße täglich von 19.000 bis 24.000 Fahrzeugen durchquert wird.<br />

Grundstück<br />

Das in zentraler Stadtteillage befindliche Grundstück hat eine Fläche<br />

von rund 2.805 qm. Der Markt ist über je eine Zu- und Abfahrt für<br />

Fahrzeuge gut zu erreichen.<br />

Fondsobjekt<br />

Das Fondsobjekt besteht aus einem denkmalgeschützten vierstöckigen<br />

Wohnhaus aus dem Jahre 1912 und einem von Netto betriebenen<br />

Lebensmittelmarkt mit Backshop, der im <strong>No</strong>vember 2007 fertig<br />

gestellt worden ist. Der Markt befindet sich im Hof des Objektes<br />

und ist über eine Durchfahrt zu erreichen. Der Netto-Markt verfügt<br />

über eine vermietbare Fläche von 904 qm (davon 711 qm Verkaufsfläche<br />

inklusive Windfang, zzgl. 193 qm Lager- und Nebenräume). Der<br />

Backshop hat eine vermietbare Fläche von 40 qm. Im zur Straßenfront<br />

gelegenen Wohnhaus gibt es insgesamt 7 Wohnungen mit einer<br />

Gesamtfläche von 443 qm sowie eine kleine Gewerbeeinheit von<br />

8 qm. Auf dem Hof sind 44 Parkplätze vorhanden.<br />

Konstruktion<br />

Der SB-Markt ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />

mit gestrichener Putzfassade sowie einem Flachdach) errichtet.<br />

Der Penny-Markt besitzt einen stützenfreien Verkaufsraum<br />

und hat eine Höhe von 3 m. Der Backshop hat die gleiche Höhe.<br />

3. OBJEKT IN HORN-BAD MEINBERG<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Anschrift Kampstraße 45+47, 32805 Horn-Bad Meinberg<br />

Kennzahl<br />

Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 93,8%<br />

Einwohner | ca. 18.300<br />

Hauptmieter Dirk Rossmann GmbH<br />

Nebenmieter Ernsting's family GmbH & Co. KG<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2019<br />

Vermietbare Fläche 891 qm<br />

Anzahl Parkplätze 24<br />

Standort<br />

Die Stadt Horn-Bad Meinberg (Landkreis Lippe/ <strong>No</strong>rdrhein-Westfalen)<br />

entstand 1970 durch den Zusammenschluss der über 700 Jahre<br />

alten, überwiegend industriell ausgerichteten Stadt Horn mit dem<br />

seit über 300 Jahre aus dem Schrifttum gelehrter Ärzte bekannten<br />

Bad Meinberg. Zur Stadt gehören 14 weitere überwiegend landwirtschaftlich<br />

strukturierte und auf Fremdenverkehr eingestellte Gemeinden.<br />

Horn-Bad Meinberg liegt in günstiger Entfernung zu den<br />

Städten Bielefeld (38 km), Detmold (10 km) und Paderborn (28 km)<br />

und ist als Wohn- und Kurort sehr beliebt.<br />

Das Fondsobjekt befindet sich in einem Gewerbegebiet in der Nähe<br />

eines Aldi-Marktes.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat eine Fläche von 2.324 qm. Es befindet sich in<br />

einem Gewerbegebiet mit weiteren Einzelhandelsgeschäften am<br />

Rand des Ortsteiles Horn.<br />

53


54<br />

Fondsobjekt<br />

Der Drogeriefachmarkt hat eine vermietbare Fläche von 701 qm (davon<br />

594 qm Verkaufsfläche, zzgl. 107 qm Lager- und Nebenräume).<br />

Der Textilfachmarkt hat eine vermietbare Fläche von 190 qm (davon<br />

150 qm Verkaufsfläche, zzgl. 40 qm Lager- und Nebenräume). Auf<br />

dem Gelände befinden sich 24 Parkplätze.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Gasbetonwände auf Stahlbetonplatte,<br />

helle Putzfassaden, Steildach mit Betondachsteinen)<br />

ausgeführt. Beide Märkte verfügen über stützenfreie Verkaufsräume<br />

mit einer lichten Höhe von jeweils 3 m.<br />

4. OBJEKT IN DUINGEN<br />

Anschrift Industriestraße 2, 31089 Duingen<br />

Kennzahl<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 97,3%<br />

Einwohner | ca. 2.990<br />

Hauptmieter EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2024<br />

Vermietbare Fläche 1.106 qm<br />

Anzahl Parkplätze 78<br />

Standort<br />

Die Städte Hameln und Hildesheim sind 35 km entfernt. Die Landeshauptstadt<br />

Hannover (48 km) ist über die Bundesstraße B3 in gut<br />

50 Minuten zu erreichen. Das Fondsobjekt befindet sich in einer innerörtlichen<br />

Lage.<br />

Bei dem Fondsobjekt handelt es sich um einen von EDEKA betriebenen<br />

Niedrigpreis-Markt, der von seinem alten Standort auf das<br />

Nachbargrundstück verlagert worden ist. In unmittelbarer Nachbarschaft<br />

befindet sich ein REWE-Markt. Als Vollsortimenter bildet dieser<br />

Markt eine gute Ergänzung zu dem EDEKA-<strong>Discounter</strong>.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat eine Fläche von 4.658 qm. Es befindet sich in einer<br />

innerörtlichen Lage und ist über eine der Hauptverkehrsstraßen<br />

des Ortes gut zu erreichen.<br />

Fondsobjekt<br />

Der von EDEKA betriebene Niedrigpreis-Markt (NP) hat eine vermietbare<br />

Fläche von 1.106 qm (davon 906 qm Verkaufsfläche inklusive<br />

Windfang, zzgl. 200 qm Lager- und Nebenräume). Auf dem Grundstück<br />

gibt es 78 Parkplätze.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Gasbetonwände auf Stahlbetonplatte<br />

mit weißen Putzfassaden und Verkleidung der Giebeldreiecke<br />

mit Zink sowie ein mit Ziegeln eingedecktes Steildach)<br />

ausgeführt. Der Niedrigpreis-Markt besteht aus einem stützenfreien<br />

Verkaufsraum und hat eine lichte Höhe von 3 m.<br />

Tranche 2<br />

5. OBJEKT IN BAD NENNDORF<br />

Anschrift Hauptstraße 20-24, 31542 Bad Nenndorf<br />

Kennzahl<br />

Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 106,3%<br />

Einwohner | ca. 10.500<br />

Dirk Rossmann GmbH<br />

Ernsting's family GmbH & Co. KG<br />

Modehaus Hermann Rollwage<br />

Nebenmieter<br />

Matthias Soyck (Zahnarztpraxis)<br />

Frank Hanisch Bäckerei-Konditorei<br />

3 Wohnungen<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2022<br />

Vermietbare Fläche 2.621 qm<br />

Anzahl Parkplätze 91


Standort<br />

Der innerstädtische Bereich von Bad Nenndorf ist geprägt durch<br />

die Kurbetriebe mit der Landgrafentherme, dem Kurpark und das Tagungszentrum<br />

„Wandelhalle“. Im Gewerbegebiet „<strong>No</strong>rd“ gibt es eine<br />

Reihe von Metall und Holz verarbeitenden Betrieben und andere<br />

Unternehmen beispielsweise aus dem Bereich der Verpackungsherstellung.<br />

Die direkte Lage am Autobahnanschluss Bad Nenndorf (Autobahn<br />

A2) und die Nähe zu Hannover (32 km) sind wichtige Standortfaktoren<br />

für Gewerbe, Handel und Handwerk.<br />

Das Fondsobjekt befindet sich in zentraler Lage an der innerstädtischen<br />

Fußgängerzone.<br />

Grundstück<br />

Das Erbpachtgrundstück hat eine Fläche von 6.410 qm. Es handelt<br />

sich hierbei um ein vertraglich zugesichertes Erbbaurecht bis Mitte<br />

2077.<br />

Fondsobjekt<br />

In dem Gebäude befinden sich ein von Penny betriebener Lebensmittelmarkt,<br />

ein Backshop, ein Drogeriemarkt (Rossmann), zwei<br />

Bekleidungsmärkte, eine Zahnarztpraxis und 3 Wohnungen. Das<br />

Gebäude wurde im Oktober 2007 fertig gestellt. Der Penny-Markt<br />

verfügt über eine vermietbare Fläche von 1.100 qm (davon 845 qm<br />

Verkaufsfläche inklusive Windfang, zzgl. 255 qm Lager- und Nebenräume).<br />

Der Backshop hat eine vermietbare Fläche von 49 qm. Der<br />

Drogeriemarkt (Rossmann) hat eine vermietbare Fläche von 593 qm<br />

(davon 473 qm Verkaufsfläche, zzgl. 120 qm Lager- und Nebenräume).<br />

Die beiden Bekleidungsmärkte haben eine vermietbare Fläche<br />

von 200 (Ernsting’s family) beziehungsweise 204 qm (Modehaus<br />

Rollwage, davon sind 161 qm Verkaufsfläche und 43 qm Lager- und<br />

Nebenflächen). Die Zahnarztpraxis hat eine Fläche von 115 qm. Die 3<br />

Wohnungen haben eine Gesamtfläche von 360 qm. Auf dem Grundstück<br />

sind 91 PKW-Stellplätze sowie ein Außenaufzug vorhanden.<br />

Konstruktion<br />

Das Fondobjekt ist ein dreistöckiges Wohn- und Geschäftshaus in<br />

Massivbauweise mit einem Steildach mit mehreren Giebeln an der<br />

Vorderseite und rückseitig abgestuften Flachdächern. Das Gebäude<br />

ist komplett mit einer Wärmedämmung versehen und verputzt. Es<br />

verfügt über 2 Aufzugsanlagen.<br />

6. OBJEKT IN EINBECK<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Anschrift Hansestraße 8, 37574 Einbeck<br />

Kennzahl<br />

Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 97,2<br />

Einwohner | ca. 27.500<br />

Hauptmieter Trinkgut Fachdiscount GmbH<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2019<br />

Vermietbare Fläche 1.141 qm<br />

Anzahl Parkplätze 42<br />

Standort<br />

Der Standort wird geprägt durch eine Vielzahl vornehmlich mittelständischer<br />

Unternehmen. In über 1.200 Unternehmen sind insgesamt<br />

5.500 Frauen und 7.500 Männer beschäftigt. Das produzierende<br />

Gewerbe hält mit 49% den größten Anteil am Einbecker<br />

Arbeitsmarkt mit starker Ausprägung von Automobilzulieferbetrieben.<br />

Täglich kommen rund 2.500 Berufspendler in die Stadt. Sie ist<br />

über die Bundesstraße B3 und die Autobahn A7 gut zu erreichen.<br />

Das Fondsobjekt befindet sich in einem, an der in den Ort führenden<br />

Hauptverkehrsstraße gelegenen Gewerbegebiet.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat eine Fläche von 4.614 qm. Es befindet sich an<br />

der in den Ort führenden Hauptverkehrsstraße.<br />

Fondsobjekt<br />

Der von Trinkgut betriebene Getränkemarkt hat eine vermietbare Fläche<br />

von 1.141 qm (davon 800 qm Verkaufsfläche zzgl. 341 qm Lager-<br />

und Nebenräume).<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude ist in Fertigteilbauweise ausgeführt. Die Wände bestehen<br />

aus wärmegedämmten Sicht-/ Stahlbetonplatten, die Tragkonstruktion<br />

des Flachdachs aus Betonfertigteilbindern. Der Getränkemarkt<br />

hat einen stützenfreien Verkaufsraum mit einer Höhe von<br />

über 5,50 m.<br />

55


56<br />

7. OB JEK T IN HALBERSTADT<br />

Anschrift Rabahne 16+17, 38820 Halberstadt<br />

Kennzahl<br />

Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />

Nebenmieter<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2022<br />

Vermietbare Fläche 1.537 qm<br />

Anzahl Parkplätze 105<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 85,7%<br />

Einwohner | ca. 38.279<br />

Markgrafen-Getränkevertrieb-GmbH<br />

Backhaus Siemer<br />

Standort<br />

Halberstadt, Kreisstadt des Landkreises Harz (Sachsen-Anhalt), ist<br />

ein Zentrum der Kunststoff- und Medizintechnik, des Maschinenbau,<br />

der Holzverarbeitung, der Nahrungsmittelindustrie (Halberstädter<br />

Würstchen) und der Nanotechnologie. Zudem gibt es einen stark<br />

ausgeprägten Dienstleistungssektor. In den vor Ort ansässigen Unternehmen<br />

und Behörden sind rund 14.000 Menschen tätig.<br />

Das Fondsobjekt befindet sich an einer der Hauptausfallsstraßen<br />

(Bundesstraße B79) gelegenen Gewerbegebiet.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat eine Fläche von 8.370 qm.<br />

Fondsobjekt<br />

Der Penny-Markt verfügt über eine vermietbare Fläche von 987 qm<br />

(davon 775 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang, zzgl. 212 qm Lager-<br />

und Nebenräume). Der Getränkefachmarkt hat eine vermietbare<br />

Fläche von 502 qm (davon 400 qm Verkaufsfläche, zzgl. 102 qm<br />

Lager- und Nebenräume). Der Backshop umfasst eine vermietbare<br />

Fläche von 49 qm. Auf dem Gelände sind 105 Parkplätze verfügbar.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonfundamenten,<br />

Klinkerfassaden (Penny) bzw. Putzfassaden<br />

(Getränkemarkt), Giebelverkleidungen aus Zinkblech, Steildach mit<br />

Ziegeleindeckung) ausgeführt. Der Penny- und der Getränkemarkt<br />

sowie der Bäcker haben jeweils einen stützenfreien Verkaufsraum<br />

mit einer lichten Höhe von 3 m.<br />

8. OBJEKT IN LINDWEDEL<br />

Anschrift Im Nettelfelde 2, 29690 Lindwedel<br />

Kennzahl<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 104,3%<br />

Einwohner | ca. 2.600<br />

Hauptmieter EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2021<br />

Vermietbare Fläche 959 qm<br />

Anzahl Parkplätze 67<br />

Standort<br />

Die Gemeinde Lindwedel liegt im Landkreis Soltau-Fallingbostel in<br />

Niedersachsen. Lindwedel, das zur Samtgemeinde Schwarmstedt<br />

gehört, liegt verkehrsgünstig zwischen Hamburg, Bremen und Hannover.<br />

Die Landeshauptstadt ist rund 40 km entfernt. Lindwedel bietet<br />

eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen, insbesondere für<br />

Logistikunternehmen, und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert<br />

und intakten Umweltbedingungen.<br />

Der SB-Markt befindet sich im Zentrum von Lindwedel in der Nähe<br />

des Bahnhofs und unmittelbar neben einer Bushaltestelle und einer<br />

Sparkasse.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück ist 4.260 qm groß. Es befindet sich in einer zentralen<br />

Wohngebietslage.


Fondsobjekt<br />

Das Fondsobjekt ist ein in Massivbauweise errichtetes Einzelhandelsobjekt.<br />

Der von EDEKA betriebene Niedrigpreis-Markt (NP) hat<br />

eine vermietbare Fläche von 959 qm (davon sind 753 qm Verkaufsfläche<br />

(inkl. Backshop), zzgl. 206 qm Nebenflächen und Lager). Auf<br />

dem Gelände stehen 67 Parkplätze zur Verfügung.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Gasbetonwände auf<br />

Stahlbetonplatte mit weißer Putzfassade und partieller Zinkblechverkleidung<br />

der Giebel sowie mit Ziegeln gedecktem Steildach) errichtet.<br />

Der SB-Markt verfügt über einen stützfreien Verkaufsraum<br />

mit einer lichten Höhe von 3 m.<br />

Tranche 3<br />

9. OBJEKT IN AERZEN<br />

Anschrift Höpperkrug 1, 31855 Aerzen<br />

Kennzahl<br />

Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 99,4%<br />

Einwohner | ca. 12.000<br />

Nebenmieter Hajener Landbrot, Wilhelm-Hauke Bente<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2023<br />

Vermietbare Fläche 1.067 m<br />

Anzahl Parkplätze 77<br />

Standort<br />

Die Wirtschaftsstruktur der Gemeinde Aerzen ist geprägt durch<br />

zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe. Das trägt dazu<br />

bei, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze<br />

überdurchschnittlich hoch ist. Einer der wichtigsten Arbeitgeber ist<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

die 1864 gegründete Aerzener Maschinenfabrik, die sich zu einem<br />

modernen Unternehmen des Spezialmaschinenbaus entwickelt hat.<br />

Ein im Ortsteil Groß Berkel ansässiger Maschinenbauer produziert<br />

Antriebs- und Automatisierungstechnik.<br />

Aerzen liegt zwischen Hannover (57 km) und Hildesheim (60 km)<br />

und ist über die Bundesstraßen B1 und B83 gut zu erreichen.<br />

Das Fondsobjekt ist Teil eines Gewerbezentrums und befindet sich in<br />

unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B1.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat eine Größe von 7.635 qm und befindet sich innerhalb<br />

einer Gewerbeansiedlung im Ortsteil Groß Berkel.<br />

Fondsobjekt<br />

In dem Gebäude befinden sich ein von Penny betriebener Lebensmittelmarkt<br />

und ein Backshop. Das Gebäude wurde im <strong>No</strong>vember<br />

2008 fertig gestellt. Der Penny-Markt verfügt über eine vermietbare<br />

Fläche von 1.016 qm (davon 801 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang,<br />

zzgl. 215 qm Lager- und Nebenräume). Der Backshop hat eine<br />

vermietbare Fläche von 51 qm. Auf dem Grundstück sind 77 PKW-<br />

Stellplätze vorhanden.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />

mit vorgesetzter Klinkerfassade, Verkleidung der Giebelflächen<br />

mit Aluminiumwellprofilen, Satteldach) errichtet. Der Penny-<br />

Markt besteht aus einem stützenfreien Verkaufsraum und hat eine<br />

lichte Höhe von 3 m. Der Backshop hat die gleiche lichte Höhe.<br />

10. OBJEKT IN COTTBUS<br />

Anschrift Hermannstraße 16, 03042 Cottbus<br />

Kennzahl<br />

Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 91,1%<br />

Einwohner | ca. 100.000<br />

Hauptmieter REWE Deutscher Supermarkt KG auf Aktien<br />

57


58<br />

Nebenmieter<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2022<br />

Vermietbare Fläche 3.079 qm<br />

Anzahl Parkplätze 106<br />

Dirk Rossmann GmbH<br />

Takko Holding GmbH<br />

Pham Xuan Thuy (Textilgeschäft)<br />

Doung Thi Kha<br />

Bäckerei Peter und Cornelia Dreißig KG<br />

Standort<br />

Seit der Wiedervereinigung hat sich in Cottbus ein wirtschaftlicher<br />

Strukturwandel vollzogen. Die Stadt hat sich von einem Zentrum<br />

der Textilindustrie und Energiewirtschaft zu einem Dienstleistungs-,<br />

Wissenschafts- und Verwaltungsstandort entwickelt und erfüllt die<br />

Funktionen eines Oberzentrums in Südbrandenburg. Größte Arbeitgeber<br />

sind die Vattenfall Europe Mining & Generation und die Carl-<br />

Thiem-Klinikum Cottbus GmbH.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat eine Fläche von 8.796 qm. Es befindet sich in<br />

einer Wohngebietslage im östlichen Stadtgebiet von Cottbus.<br />

Fondsobjekt<br />

Das Fondsobjekt ist ein errichtetes Stadtteilzentrum mit mehreren<br />

Fachmärkten und je einem Lebensmittel- und Drogeriemarkt. Der<br />

von REWE betriebene Lebensmittelmarkt hat eine vermietbare Fläche<br />

von 1.760 qm (davon 1.467 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang,<br />

zzgl. 293 qm Lager- und Nebenräume). Der Drogeriemarkt<br />

(Rossmann) umfasst eine vermietbare Fläche von 581 qm (davon<br />

480 qm Verkaufsfläche, zzgl. 101 qm Lager- und Nebenräume). Der<br />

Takko-Markt hat eine vermietbare Fläche von 450 qm. Die Bäckerei<br />

besitzt eine vermietbare Fläche von 110 qm. Die verbleibenden Geschäfte<br />

verfügen über eine vermietbare Fläche von 100 und 78 qm.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonfundamenten<br />

mit gestrichenen Putzfassaden und Blechverkleidung<br />

aus Titanzink der Giebelflächen sowie Steildächern mit Ziegeleindeckung<br />

und teilbegrünten Flachdächern) ausgeführt.<br />

11. OBJEKT IN HOLLE<br />

Anschrift Bahnhofstraße 7, 31188 Holle<br />

Kennzahlen<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 104,6%<br />

Einwohner | ca. 7.400<br />

Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />

Nebenmieter KiK Textilien und <strong>No</strong>n-Food GmbH<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2024<br />

Vermietbare Fläche 1.618 qm<br />

Anzahl Parkplätze 75<br />

Standort<br />

Die Gemeinde Holle im Landkreis Hildesheim (Niedersachsen) umfasst<br />

zehn Ortschaften. Mit 2.500 Einwohnern ist Holle der größte<br />

Ortsteil der zwischen Hannover, Hildesheim und Göttingen gelegenen<br />

Gemeinde. Durch die Nähe zu den Autobahnen A7 (Kassel/Hannover)<br />

und A39 (Braunschweig/Berlin) bietet Holle eine hervorragende<br />

Verkehrsanbindung.<br />

In fast allen Ortsteilen der Gemeinde Holle sind in den vergangenen<br />

Jahren Neubaugebiete entstanden.<br />

Das Fondsobjekt liegt im Zentrum des Ortsteils Holle. Die Umgebungsbebauung<br />

ist geprägt durch Wohnnutzung.<br />

Grundstück<br />

Das Erbpachtgrundstück hat eine Größe von 5.281 qm und befindet<br />

sich in einer innerörtlichen Lage zwischen Bahnhof- und Schlesierstraße.<br />

Dabei handelt es sich um ein vertraglich zugesichertes Erbbaurecht<br />

bis Mitte 2059.<br />

Fondsobjekt<br />

Der größere Teil des Gebäudes wird durch einen Netto-Markt genutzt.<br />

In dem kleineren befindet sich ein Textilmarkt (KiK). Der von<br />

Netto betriebene Supermarkt wurde im <strong>No</strong>vember 2009 fertig gestellt.<br />

Er verfügt über eine vermietbare Fläche von 1.086 qm (davon


831 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang, zzgl. 255 qm Lager- und<br />

Nebenräume). Der separate Bekleidungsmarkt wurde ebenfalls im<br />

<strong>No</strong>vember 2009 fertig gestellt und verfügt über eine vermietbare<br />

Fläche von 532 qm (501 qm Verkaufsfläche und 31 qm Lager- und<br />

Nebenräume). Auf dem Grundstück sind 75 Stellplätze vorhanden.<br />

Im Straßenseitenraum der Bahnhofsstraße befinden sich weitere<br />

Parkbuchten.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte,<br />

gestrichene Putzfassade und Aluminiumpaneel-Verkleidung<br />

des Eingangsgiebels sowie Satteldach) errichtet. Beide Märkte<br />

verfügen über stützenfreie Verkaufsräume und haben eine lichte<br />

Höhe von 3,10 m (Netto) bzw. 3,25 m (KIK).<br />

Tranche 4<br />

Alle Objekte im Bau befindlich:<br />

12. OBJEKT IN BAD BEVENSEN<br />

Anschrift Fritz-Reuter-Weg 16, 29549 Bad Bevensen<br />

Kennzahlen<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 92,8%<br />

Einwohner | ca. 8.700<br />

Hauptmieter REWE Deutscher Supermarkt KG auf Aktien<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2025<br />

Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.035 qm<br />

Anzahl Parkplätze voraussichtlich 69<br />

Standort<br />

Die Stadt Bad Bevensen (Landkreis Uelzen/ Niedersachsen) liegt<br />

zwischen Hamburg und Hannover am Ostrand der Lüneburger Heide.<br />

Die Bevölkerung ist überwiegend in Dienstleistungsberufen tätig.<br />

Produzierendes Gewerbe, Handel, Verkehr und das Gastgewerbe<br />

spielen eine nennenswerte Rolle.<br />

Bad Bevensen ist über die Bundesstraße B4 gut zu erreichen.<br />

Das Fondsobjekt befindet sich in verkehrsgünstiger Lage an einer<br />

Haupteinfallstraße zum Ortszentrum. Grünflächen, ein Sportplatz<br />

sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser prägen die nähere Umgebung.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück wird über eine der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet,<br />

die Demminer Allee, erschlossen und hat eine Fläche von<br />

5.974 qm.<br />

Fondsobjekt<br />

Das Fondsobjekt ist an Penny vermietet und soll spätestens bis zum<br />

1. <strong>No</strong>vember 2010 an den Mieter übergeben werden. Der SB-Markt<br />

verfügt voraussichtlich über eine vermietbare Fläche von 1.035 qm<br />

(davon 794 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang sowie 241 qm<br />

Lager- und Nebenräume). Auf dem Grundstück sind 69 Parkplätze<br />

geplant.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />

mit vorgesetzter Klinkerfassade und Verkleidung der<br />

Giebel mit Aluminiumwellprofilen sowie einem mit Ziegeln gedeckten<br />

Satteldach) ausgeführt. Der SB-Markt hat einen stützenfreien Verkaufsraum<br />

und eine lichte Höhe von 3 m.<br />

13. OBJEKT IN BURGDORF<br />

Anschrift Mönkeburgstraße, 31303 Burgdorf<br />

Kennzahl<br />

Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />

Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 109,8%<br />

Einwohner | ca. 30.000<br />

Nebenmieter Backshop (noch nicht vermietet)<br />

Vermietungsstand 96%<br />

Hauptmietvertrag bis 2025<br />

Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.080 qm<br />

Anzahl Parkplätze voraussichtlich 62<br />

Standort<br />

Das Stadt Burgdorf liegt im nordöstlichen Bereich des Großraumes<br />

Hannover im Städteviereck Hannover-Celle-Braunschweig-Hildesheim.<br />

Die Stadt ist ein begehrter Wohnort vor den Toren Hannovers<br />

(23 km). Das Zentrum der niedersächsischen Landeshauptstadt ist<br />

über die Autobahn A37 Burgdorf-Hannover in ca. 22 Minuten zu erreichen.<br />

Burgdorf liegt an der Bahnstrecke Hannover-Celle. Bahnhöfe<br />

befinden sich in der Burgdorfer City sowie in den Ortsteilen Otze<br />

und Ehlershausen und sind mit der S-Bahn von Hannover aus zu<br />

59


60<br />

erreichen. Das Fondsobjekt wird in einem neu erschlossenen Wohngebiet<br />

in der Nähe einer Einfallsstraße und dem S-Bahnhof Burgdorf<br />

errichtet.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat eine Fläche von 4.690 qm. Angrenzend befindet<br />

sich ein neu erschlossenes Wohngebiet mit weiteren Entwicklungs-<br />

und Reserveflächen.<br />

Fondsobjekt<br />

Die vermietbare Fläche des Penny-Marktes wird voraussichtlich<br />

1.035 qm betragen (davon 778 qm Verkaufsfläche, zzgl. 257 qm Lager-<br />

und Nebenräume). Der Backshop wird plangemäß eine Fläche<br />

von 45 qm haben. Auf dem Gelände werden sich voraussichtlich<br />

62 Parkplätze befinden.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />

mit gestrichener Putzfassade, teilweise Verblendung<br />

(Backshop) und Klinkerlisenen, Verkleidung der Giebeldreiecke mit<br />

Aluminiumwellprofilen) ausgeführt. Die Raumhöhen des SB-Marktes<br />

und des Backshops sollen plangemäß 3 m betragen.<br />

14. OBJEKT IN SCHEDEN<br />

Anschrift Schulstraße, 37127 Scheden<br />

Kennzahl<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 99,3%<br />

Einwohner | ca. 2.000<br />

Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />

Nebenmieter<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2025<br />

Firma Anton Schlecker<br />

Volksbank Dransfeld eG<br />

Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.528 qm<br />

Anzahl Parkplätze voraussichtlich 80<br />

Standort<br />

Die Gemeinde Scheden (Landkreis Göttingen/Niedersachsen)<br />

liegt an der wichtigen Pendlerachse zwischen dem Mittelzentrum<br />

„Hannoversch Münden“ und dem Oberzentrum Göttingen. Der Ort<br />

ist über die Bundesstraße B3 gut zu erreichen.<br />

Scheden ist ein traditioneller Gewerbestandort, der über rund 350<br />

Arbeitsplätze verfügt. Die Pendlerquote liegt bei 50%.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat voraussichtlich eine Größe von 7.000 qm (es<br />

handelt sich um eine noch zu vermessene Teilfläche). Es befindet<br />

sich in einem Gewerbegebiet unmittelbar an der Bundesstraße B3.<br />

Das mittlere Gefälle des Standortes beträgt 6% bis 10% in Ost-<br />

West-Richtung. Das Gelände grenzt im Südosten an die Schule und<br />

Sportplatzanlagen der Gemeinde an.<br />

Fondsobjekt<br />

Geplant ist ein aus 2 Teilen bestehendes Handelsobjekt in Massivbauweise.<br />

Der von Netto betriebene SB-Markt soll eine vermietbare<br />

Fläche von 1.087 qm umfassen (davon 831 qm Verkaufsfläche inklusive<br />

Windfang, zzgl. 256 qm Lager- und Nebenräume). Der Drogeriemarkt<br />

wird eine vermietbare Fläche von 400 qm haben (davon<br />

380 qm Verkaufsfläche, zzgl. 20 qm Lager- und Nebenräume). Der<br />

Bereich für einen Geldautomaten soll eine vermietbare Fläche von<br />

41 qm umfassen. Auf dem Gelände werden 80 Parkplätze zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude wird voraussichtlich in massiver Bauweise (Ziegelwände<br />

auf Stahlbetonplatte, teilweise Stahlbetonwände mit Außendämmung<br />

an erdberührten Flächen, gestrichene Putzfassade<br />

und Verkleidung der Giebel mit Aluminiumpaneelen, Steildach mit<br />

Ziegeleindeckung) errichtet. Beide Märkte sollen über stützenfreie<br />

Verkaufsräume verfügen und haben eine lichte Höhe von ungefähr<br />

3 m.<br />

15. OBJEKT IN JOACHIMSTHAL<br />

Anschrift Angermünder Straße 19b, 16247 Joachimsthal<br />

Kennzahlen<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2007 | 84,31%<br />

Einwohner | ca. 3.400<br />

Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />

Vermietungsstand 100%<br />

Hauptmietvertrag bis 2026<br />

Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.087 qm<br />

Anzahl Parkplätze voraussichtlich 75<br />

Standort<br />

Die Stadt Joachimsthal liegt im <strong>No</strong>rden Brandenburgs im Landkreis<br />

Barnim. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Wirtschaftsstruktur<br />

grundlegend verändert. Während bis 1990 die Land- und<br />

Forstwirtschaft sowie die Fischerei wichtige Arbeitgeber der Region<br />

waren, sind es heute die Maschinen- und Stahlbau GmbH, die Euro-


päische Jugend- und Begegnungsstätte am Werbellinsee sowie die<br />

Wohnungsverwaltungs-, Bauservice- und Dienstleistungs-GmbH.<br />

Eine wichtige Rolle spielt auch der Tourismus. Joachimstahl liegt verkehrsgünstig<br />

nahe der A11 Berlin – Stettin (Ausfahrt Joachimsthal).<br />

Das Fondsobjekt befindet sich am Ortsrand von Joachimsthal an der<br />

Zufahrtstraße zur Autobahn.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat voraussichtlich eine Fläche von rund 4.710 qm<br />

(es handelt sich um eine noch zu vermessene Teilfläche).<br />

Fondsobjekt<br />

Der Netto-Markt soll inklusive Backshop eine vermietbare Fläche<br />

von 1.087 qm umfassen. Auf dem Gelände werden 75 Parkplätze<br />

eingerichtet.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />

mit gestrichener Putzfassade und Aluminiumpaneelverkleidung<br />

der Giebel sowie Satteldach mit Ziegeleindeckung) errichtet.<br />

Der SB-Markt wird über einen stützfreien Verkaufsraum mit einer<br />

lichten Höhe von rund 3,10 m verfügen.<br />

16. OBJEKT IN WEDEMARK, OT BISSENDORF<br />

Anschrift Scherenbosteler Straße 28, 30900 Wedemark<br />

Kennzahlen<br />

Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 114,7%<br />

Einwohner | ca. 30.000<br />

Nebenmieter Backshop (noch nicht vermietet)<br />

Vermietungsstand 96%<br />

Hauptmietvertrag bis 2025<br />

Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.068 qm<br />

Anzahl Parkplätze voraussichtlich 70<br />

Standort<br />

Die Gemeinde Wedemark (Soltau-Fallingbostel/ Niedersachsen) ist<br />

etwa 20 km von Hannover entfernt. Sie gliedert sich in 16 Ortsteile.<br />

Durch das Gemeindegebiet führen die Bundesautobahn A7 mit<br />

den Anschlussstellen Berkhof und Mellendorf sowie die Bundesautobahn<br />

A352 mit dem Autobahndreieck Hannover-<strong>No</strong>rd, erreichbar<br />

über die Anschlussstelle Kaltenweide. Eine S-Bahn-Verbindung<br />

nach Hannover besteht von den Haltepunkten Bennemühlen, Mellendorf<br />

und Bissendorf im 30-Minuten-Takt.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Wedemark gehört zur Metropolregion Hannover-Braunschweig-<br />

Göttingen-Wolfsburg, in der der Dienstleistungssektor und das produzierende<br />

Gewerbe stark ausgeprägt sind. Im Ortsteil Wennebostel<br />

hat das weltweit tätige Audiotechnikunternehmen Sennheiser seinen<br />

Sitz. An diesem Standort sind 600 Mitarbeiter beschäftigt.<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück ist 4.752 qm groß und befindet sich im Zentrum des<br />

Ortsteils Bissendorf.<br />

Fondsobjekt<br />

Der von der Penny-Markt GmbH betriebene Lebensmittelmarkt soll<br />

eine vermietbare Fläche von 1.020 qm (davon 800 qm Verkaufsfläche<br />

inklusive Windfang, zzgl. 220 qm Lager- und Nebenräume)<br />

haben. Der Backshop soll eine vermietbare Fläche von 48 qm aufweisen.<br />

Auf dem Grundstück stehen den Kunden voraussichtlich 70<br />

Parkplätze zur Verfügung.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonfundamenten<br />

mit gestrichener Putzfassade, teilweiser Verblendung<br />

(Backshop) und Klinkerlisenen, Giebelverkleidung mit Aluminiumwellprofilen,<br />

Satteldach mit Ziegeleindeckung) errichtet. Der<br />

Penny-Markt wird über einen stützenfreien Verkaufsraum mit einer<br />

lichten Höhe von 3 m verfügen.<br />

17. OBJEKT IN WERNIGERODE<br />

Anschrift Minslebener Straße 53, 38855 Wernigerode<br />

Kennzahl<br />

Hauptmieter<br />

Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />

Vermietungsstand 0%<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2007 | 87,0%<br />

Einwohner | ca. 34.000<br />

EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH<br />

(in Vertragsverhandlungen)<br />

Hauptmietvertrag (in Vertragsverhandlungen)<br />

Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.045 qm<br />

Anzahl Parkplätze voraussichtlich 80<br />

Standort<br />

Wernigerode (Landkreis Harz/ Sachsen-Anhalt) ist stark vom Tourismus<br />

geprägt. Weitere wichtige Wirtschaftszweige sind die Metallindustrie,<br />

der Automobilzulieferbereich und der Maschinenbau. Die<br />

Stadt ist über die Bundesstraßen B6 und B244 gut zu erreichen.<br />

61


62<br />

Grundstück<br />

Das Grundstück hat eine Größe von 3.953 qm. Es befindet sich in<br />

einem dicht besiedelten, innerstädtischen Wohngebiet an der Ecke<br />

Minslebener Straße und Ernst-Pörner Straße.<br />

Fondsobjekt<br />

Bei dem Fondsobjekt wird es sich voraussichtlich um ein in Massivbauweise<br />

errichtetes Handelsobjekt handeln. Das Objekt wird voraussichtlich<br />

eine vermietbare Fläche von etwa 1.045 qm (davon ca.<br />

735 qm Verkaufsfläche, zzgl. 210 qm Lager- und Nebenräume) aufweisen.<br />

Auf dem Grundstück stehen den Kunden prognosegemäß<br />

80 Parkplätze zur Verfügung . Die Vertragsverhandlungen mit der<br />

EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH befinden sich im Endstadium.<br />

Konstruktion<br />

Das Gebäude wird voraussichtlich in massiver Bauweise (Gasbetonwände<br />

auf Stahlbetonplatte mit weißen Putzfassaden und Verkleidung<br />

der Giebeldreiecke mit Zink sowie ein mit Ziegeln eingedecktes<br />

Steildach) ausgeführt werden. Der Markt besitzt einen stützenfreien<br />

Verkaufsraum und hat eine lichte Höhe von 3 m.


Die Partner<br />

ASSETMANAGEMENT:<br />

BEHRINGER HARVARD EUROPE REAL ESTATE GMBH<br />

Behringer Harvard Europe baut auf der Expertise und den Ressourcen<br />

der US-amerikanischen Muttergesellschaft Behringer Harvard<br />

auf. Das anerkannte Management Team verfügt über eine breite<br />

langjährige Markt-, Transaktions- und Asset-Management-Erfahrung<br />

in Europa und <strong>No</strong>rdamerika. Behringer Harvard Europe hat bereits<br />

über 50 geschlossene Immobilienfonds mit insgesamt 120 Immobilien<br />

in Deutschland, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz<br />

und <strong>No</strong>rdamerika mit einem Fondsvolumen von über EUR 1,25 Milliarden<br />

aufgelegt und gesteuert. Das Unternehmen gilt als Spezialist für<br />

Immobilien mit Wertsteigerungspotenzial.<br />

Grundlage der Geschäftstätigkeit ist die umfassende wirtschaftliche<br />

und technische Optimierung von Einzelimmobilien und Portfolios<br />

während des gesamten Lebenszyklus einer Immobilieninvestition.<br />

Das Asset-Management von Behringer Harvard Europe ist darauf<br />

ausgerichtet, die Opportunitäten von Immobilien und Portfolios zu<br />

erkennen und auszuschöpfen. Diese Leistungen bietet Behringer<br />

Harvard Europe institutionellen und privaten Investoren an.<br />

Als Asset-Manager übernimmt Behringer Harvard Europe für seine<br />

Kunden alle strategischen und operativen immobilienwirtschaftlichen<br />

Aufgaben, von der Akquisition bis zum Verkauf, sowohl für<br />

einzelne Objekte als auch für ganze Portfolios. Zu den Leistungen<br />

gehören auch die langfristige Planung, das Controlling und das Reporting.<br />

Für das Beteiligungsangebot / die Beteiligungsgesellschaft CH2 <strong>Discounter</strong><br />

<strong>No</strong>. 1 wird Behringer Harvard Europe das Asset Management<br />

der Fondsimmobilien übernehmen und in dieser Funktion Controlling<br />

Aufgaben rund um das Portfolio in enger Abstimmung mit dem<br />

Grundstücksverwalter Rahlfs Immobilien GmbH übernehmen.<br />

Darüber hinaus hat die Beringer Harvard Europe die Vermittlung der<br />

Anlageobjekte und der Fremdfinanzierung an die Beteiligungsgesellschaften<br />

übernommen.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

GRUNDSTÜCKSVERWALTUNG:<br />

RAHLFS IMMOBILIEN GMBH<br />

Die Firmengruppe Rahlfs befindet sich seit ihrer Gründung im Jahre<br />

1905 im Familienbesitz und ist traditionell im Baugewerbe und Immobilienbereich<br />

tätig. In der Firmengruppe ist die Neustädter Bauplanung<br />

Dipl.-Ing. G. Rahlfs GmbH für den Bereich Planung, Architektur<br />

und Bauleitung verantwortlich. Die Rahlfs Immobilien GmbH entwickelt<br />

und investiert in Immobilienprojekte.<br />

Die Rahlfs Immobilien GmbH hat sich in der Vergangenheit zu einem<br />

Spezialisten für Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Seit Anfang der<br />

1990er Jahre hat das Unternehmen mehr als 80 Objekte für Top Adressen<br />

im Einzelhandel wie Lidl, Plus, Rewe, EDEKA, KiK, Takko, Schlecker<br />

etc. entwickelt. Das jährliche Neubauvolumen beträgt zur Zeit<br />

zwischen EUR 15 Mio. und 20 Mio.<br />

Die Firmengruppe Rahlfs versteht sich als Ansprechpartner über<br />

den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie. Das Bilanzvolumen der<br />

Unternehmensgruppe betrug im Jahre 2008 EUR 35 Mio. Das Eigenkapital<br />

EUR 6,5 Mio.<br />

Im Zusammenhang mit der Beteiligungsgesellschaft ist die Rahlfs<br />

Immobilen GmbH zunächst als Projektentwickler und Verkäufer der<br />

Immobilien involviert. Weiter wird die Rahlfs Immobilien GmbH über<br />

die gesamte Laufzeit des Fonds als Grundstücksverwalter für die<br />

Verwaltung der Immobilien und die Betreuung der Mieter zuständig<br />

sein. Zudem wird sich die Rahlfs Immobilien GmbH planmäßig an<br />

der Beteiligungsgesellschaft beteiligen. Als zusätzlicher Anreiz für<br />

eine erfolgreiche Bewirtschaftung der Immobilien erhält der Grundstücksverwalter<br />

über die laufende Vergütung hinaus eine Erfolgsbeteiligung<br />

am Liquidationsüberschuß der Beteiligungsgesellschaften.<br />

Insofern besteht für die Rahlfs Immobilien GmbH auch in der Verkaufsphase<br />

der Immobilien der Anreiz, möglichst optimale Erträge für<br />

die Anleger zu realisieren.<br />

63


64<br />

5<br />

Logistica <strong>No</strong>. 1


Wirtschaftliche Angaben<br />

Investitionsrechnung 66<br />

Ergebnis- und Liquiditätsprognose 70<br />

Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der Prognose) 78<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 80<br />

Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 82<br />

5<br />

65


Prognosen<br />

66<br />

Investitionsrechnung<br />

Prognose zu den Investitionen<br />

sowie deren Kosten und Finanzierungen<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

Prognostizierte Mittelverwendung<br />

Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte EUR<br />

in %<br />

vom<br />

Gesamt-<br />

aufwand<br />

in % des<br />

Emissions-<br />

kapitals<br />

(inkl. Agio)<br />

in EUR je<br />

qm Nutz-<br />

u. Wohnfläche<br />

∧ Kaufpreis der Immobilien 31.292.980 84,5 161,0 1.312<br />

∧ Grunderwerbssteuer 1.152.868 3,1 5,9 48<br />

∧ Objektbeschaffung 372.386 1,0 1,9 16<br />

∧ <strong>No</strong>tar und Grundbuch 469.395 1,3 2,4 20<br />

∧ Objektbewertung 52.674 0,1 0,3 2<br />

Summe der Anschaffungskosten 33.340.303 90,0 171,5 1.398<br />

Fondsabhängige Kosten: Vergütungen<br />

∧ Kapitalbeschaffung (inkl. Agio) 1.850.700 5,0 9,5 78<br />

∧ Treuhandvergütung 92.535 0,2 0,5 4<br />

∧ Konzeption und Prospektierung 845.770 2,3 4,4 35<br />

∧ Koordination der rechtlichen<br />

und steuerlichen Beratung<br />

75.000 0,2 0,4 3<br />

Summe der Vergütungen 2.864.005 7,7 14,8 120<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

∧ Gründungkosten 30.000 0,1 0,2 1<br />

∧ Finanzierungsvermittlung 172.200 0,5 0,9 7<br />

∧ Finanzierungskosten 129.150 0,3 0,7 6<br />

∧ Wertermittlungskosten 39.000 0,1 0,2 2<br />

Summe der Nebenkosten 370.350 1,0 2,0 16<br />

Liquiditätsreserve 479.192 1,3 2,5 20<br />

Gesamtaufwand 37.053.850 100,0 190,8 1.554<br />

Prognostizierte Mittelherkunft<br />

Eigenkapital<br />

∧ Kapital der Gründungsgesellschafter 1.500 0,0 0,0 0<br />

∧ Rahlfs Immobilien GmbH 400.000 1,1 2,1 17<br />

∧ Emissionskapital 18.507.000 49,9 95,2 776<br />

∧ Agio i.H.v. 5% bezogen auf<br />

das Emissionskapital<br />

925.350 2,5 4,8 39<br />

Fremdkapital 17.220.000 46,5 88,7 722<br />

Gesamtmittel 37.053.850 100,0 190,8 1.554<br />

Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen.


ERLÄUTERUNGEN - PROGNOSE ZU DEN INVESTITIONEN<br />

SOWIE DEREN KOSTEN UND FINANZIERUNGEN<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Übersicht über die prognostizierten Investitions- und Finanzierungskosten<br />

spiegelt die mit der Realisierung des Gesellschaftszwecks<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG verbundenen<br />

Investitionen in die anzuschaffenden Einzelhandelsimmobilien und<br />

den daraus resultierenden Eigenkapitalbedarf wider. Soweit einzelne<br />

Positionen auf geschlossenen Verträgen beruhen, sind weitere<br />

Ausführungen hierzu im Kapitel „Rechtliche“ und steuerliche Angaben,<br />

Rubrik „Rechtliche Grundlagen“ auf den Seiten 104 ff. erläutert.<br />

Der Gesellschaft steht ein Vorsteuerabzugsrecht zu, so dass die<br />

Vergütungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Der nicht<br />

abziehbare Teil der Vorsteuerbeträge wird unter den Gründungskosten<br />

ausgewiesen.<br />

Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte<br />

� Kaufpreis der Immobilien<br />

Der Erwerb der Einzelhandelsimmobilien erfolgt planmäßig in vier<br />

Tranchen. Für die ersten drei Tranchen (11 Immobilien) liegen aufschiebend<br />

bedingte Kaufverträge vor. Die Immobilien werden von<br />

der Rahls Immobilien GmbH erworben, die auch mit der laufenden<br />

Grundstücksverwaltung der Objekte betraut ist und sich pro Immobilientranche<br />

mit EUR 100.000 an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen<br />

wird. Der Kaufpreis für die 11 Immobilien wurde in Höhe von<br />

EUR 22.315.210 vertraglich vereinbart, kann jedoch im Rahmen der<br />

kaufvertraglichen Regelungen noch einer Anpassung unterliegen<br />

(z.B. bei einem Mieterausfall). Es handelt sich um Kaufverträge, die<br />

jeweils unter der aufschiebenden Bedingung der Einwerbung und<br />

Einzahlung einer bestimmten Höhe des Emissionskapitals, entsprechend<br />

der jeweiligen Tranche stehen, so dass ein Kaufvertrag erst<br />

mit Erreichen einer bestimmten Höhe des Emissionskapitals wirksam<br />

wird. Wird hingegen das jeweils im Kaufvertrag festgelegte Emissionskapital<br />

nicht erreicht, wird der betreffende Kaufvertrag nicht<br />

wirksam. Auf die Darstellung der Kaufverträge im Kapitel "Rechtliche<br />

und steuerliche Angaben" auf den Seiten 111 ff. wird verwiesen.<br />

Es liegt eine Absichtserklärung der Rahlfs Immobilien GmbH vor, die<br />

Immobilien der Tranche 4 unter bestimmten Voraussetzungen an die<br />

Beteiligungsgesellschaft zu veräußern. Der Kaufpreis für die Immobilien<br />

der vierten Tranche wird mit EUR 9.006.126 prognostiziert. In<br />

der Absichtserklärung erklärt sich die Rahlfs Immobilien GmbH ferner<br />

dazu bereit, sofern das Emissionskapital für eine Tranche nicht<br />

vollständig eingeworben werden kann, die Immobilien einer Tranche<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Wirtschaftliche Angaben – Investitionsrechnung<br />

auch teilweise, in dann zu verhandelnder Form, an die Beteiligungsgesellschaft<br />

zu veräußern. Im Rahmen der Prognoserechnung wird<br />

davon ausgegangen, dass zum 31. Dezember 2010 das geplante<br />

Emissionskapital vollständig eingeworben und eingezahlt wird und<br />

die Immobilien daher zu diesem Zeitpunkt angeschafft werden können.<br />

Auf die Darstellung der Absichtserklärung im Kapitel „Rechtliche<br />

und steuerliche Angaben“ auf der Seite 118. wird verwiesen.<br />

Die REAG GmbH Real Estate Advisory Group Germany hat am 25. Mai<br />

2010 im Auftrag der Fondsgesellschaft ein Wertgutachten über die 11<br />

Immobilien der Tranche 1 bis 3 erstellt. Darin kommt die REAG GmbH<br />

zu folgendem Ergebnis:<br />

Basierend auf den vorgelegten Unterlagen, den erfolgten Besichtigungen,<br />

den rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften,<br />

der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Grundstücke<br />

ist der Gutachter der Meinung, dass sich die Verkehrswerte der<br />

bewerteten Liegenschaften in der Grössenordnung von insgesamt<br />

EUR 22.400.000 bewegen. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis der<br />

Tranchen 1 bis 3 beträgt – ohne Berücksichtigung möglicher Kaufpreisanpassungen<br />

– insgesamt TEUR 22.315 und damit rund TEUR<br />

85 unter dem Gutachterwert der REAG GmbH Real Estate Advisory<br />

Group Germany.<br />

Darüber hinaus hat die finanzierende Bank (der Name der Bank darf<br />

aus vertraglichen Gründen nicht genannt werden) gemäß Aussage<br />

des Termsheets vom 27. Mai 2010 über die anteilige Fremdfinanzierung<br />

der 11 Immobilien der Tranchen 1 bis 3 ein Marktwertgutachten<br />

für diese Immobilien erstellt. In diesem wurde laut Termsheet ein Gesamtwert<br />

der Immobilien der Tranchen 1 bis 3 von EUR 21.330.000<br />

ermittelt. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis der Tranchen 1 bis 3<br />

beträgt – ohne Berücksichtigung möglicher Kaufpreisanpassungen<br />

– insgesamt TEUR 22.315 und damit rund TEUR 985 über dem<br />

Gutachterwert der finanzierenden Bank.<br />

Das Gutachten liegt der Anbieterin jedoch nicht vor und somit kann<br />

eine Aussage über das Datum des Gutachtens nicht gemacht werden.<br />

Weitere Gutachten wurden nicht erstellt.<br />

� Grunderwerbsteuer<br />

Die Grunderwerbsteuer wurde auf den Kaufreis der Fondsobjekte<br />

berechnet und beträgt je nach Bundesland 3,5% bzw. 4,5% des<br />

Kaufpreises. Es wird in der Prognose mit einer Grunderwerbsteuer<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien in Höhe von insgesamt<br />

EUR 1.152.868 ausgegangen.<br />

67


68<br />

� Objektbeschaffung<br />

Für die Vermittlung der Immobilien der Tranchen 1 bis 3 fällt gemäß<br />

den Kaufverträgen eine fest vereinbarte Provision für die Behringer<br />

Harvard Europe Real Estate GmbH in Höhe von 1,19% des Kaufpreises<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Für die Tranche 4 ist in der<br />

Absichtserklärung eine Vergütung in entsprechender Höhe vorgesehen.<br />

Für die Tranchen 1 bis 4 wurden daher Objektbeschaffungskosten<br />

in der Kalkulation in Höhe von insgesammt EUR 372.386 angenommen.<br />

� <strong>No</strong>tar und Grundbuch<br />

Die Kosten für die Beurkundung der notariellen Kaufverträge und der<br />

Grundschuldbestellungen inklusive Grundbuch- und Registerkosten<br />

wurden mit 1,5% bezogen auf die Kaufpreise der Fondsobjekte,<br />

entsprechend EUR 469.395 prognostiziert. Hierin enthalten sind<br />

die Kosten für die Vormerkung im Grundbuch in Höhe von ca. EUR<br />

20.000.<br />

� Objektbewertung<br />

Die Position enthält bereits fest vereinbarte Kosten für die Bewertung<br />

der Immobilien, der Mieter und des Marktumfeldes in Höhe von<br />

EUR 26.700 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es können noch zusätzliche<br />

Kosten für die Bewertung anfallen. Es wurden insgesamt<br />

Bewertungskosten in Höhe von EUR 52.674 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

prognostiziert.<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

� Vergütungen<br />

Für die Beschaffung des Eigenkapitals zahlt die Beteiligungsgesellschaft<br />

auf Grundlage der Vereinbarung über die Beschaffung des<br />

Eigenkapitals eine Vergütung in Höhe von 5% des gezeichneten<br />

Emissionskapitals und in Höhe des gemäß Beitrittserklärung zu<br />

zahlenden Agio, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an die CH2<br />

Contorhaus Hansestadt Hamburg AG. In der Prognoserechnung<br />

wird von einem Agio in Höhe von 5% des gesamten Emissionskapitals<br />

ausgegangen. Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />

erhält des Weiteren eine vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe<br />

von 4,57% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer für die Fondskonzeption und Prospektierung. Ferner<br />

erhält die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG eine vertraglich<br />

vereinbarte Vergütung in Höhe von EUR 75.000 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer für die Koordination der rechtlichen und steuerlichen<br />

Beratung sowie des Drucks der Marketingunterlagen.<br />

Die CH2 Treuhand GmbH, eine Tochtergesellschaft der Anbieterin,<br />

erhält für ihre Tätigkeit als Treuhänderin während der Platzierungsphase<br />

eine einmalige vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe von<br />

0,5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütungen stellen handelsrechtlich Aufwand dar, der nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung als Anschaffungsnebenkosten in<br />

der Steuerbilanz zu aktivieren ist.<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

Die Position „Nebenkosten der Vermögensanlage“ beinhaltet teilweise<br />

geplante Gründungskosten, Finanzierungsvermittlungskosten,<br />

Finanzierungskosten und Wertermittlungskosten. In den<br />

Gründungskosten wurde die vereinbarte Vergütung für den Mittelverwendungskontrolleur<br />

in Höhe von EUR 15.000 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer berücksichtigt. Weiterhin ist in den Gründungskosten<br />

ein prognostizierter Betrag in Höhe von EUR 15.000 für den Anteil<br />

nicht abzugfähiger Vorsteuer enthalten. Der Anteil der nicht umsatzsteuerpflichtigen<br />

Mieten beträgt ca. 2,4%.<br />

Für die Finanzierungsvermittlung erhält die Behringer Harvard Europe<br />

Real Estate GmbH eine vereinbarte Vergütung in Höhe von 1%<br />

des vermittelten Fremdkapitalbetrages zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

entsprechend voraussichtlich EUR 172.200 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die finanzierende Bank erhält für die Darlehensbearbeitung<br />

eine Vergütung in Höhe von 0,75% des Darlehenbetrages,<br />

welche für die Tranchen 1 bis 3 bereits im Rahmen des Termsheets<br />

vereinbart wurde. Das Termsheet sieht des Weiteren eine Zusageprovision<br />

in Höhe von 0,35% p.a. ab Abschluss des Darlehensvertrages<br />

für die noch nicht ausgezahlten Darlehensteile vor. Eine<br />

Bereitstellungsprovision wurde jedoch nicht kalkuliert, da annahmegemäß<br />

die Darlehensverträge erst kurz vor Übernahme der Immobilien<br />

ausgefertigt werden sollen. Es werden daher Finanzierungskosten<br />

in Höhe von insgesamt EUR 129.150 prognostiziert. Weiterhin<br />

erhält die finanzierende Bank für die Bewertung der Immobilien im<br />

Zuge der Bereitstellung der Fremdfinanzierung fest vereinbarte Bewertungskosten<br />

für die Tranchen 1 bis 3 in Höhe von EUR 25.922 zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer; insgesamt werden Bewertungskosten<br />

in Höhe von EUR 39.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer prognostiziert.<br />

Die Nebenkosten der Vermögensanlage stellen handelsrechtlich<br />

sofort abzugsfähigen Aufwand dar, steuerlich sind diese Aufwendungen<br />

zu aktivieren.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Ausgewiesen wird die vorgehaltene Liquidität, die nach prospektgemäßem<br />

Verlauf zur Abdeckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs<br />

bei der Beteiligungsgesellschaft verbleibt.<br />

Eigenkapital<br />

Das geplante Eigenkapital setzt sich aus dem geplanten Kommanditkapital<br />

(EUR 18.908.500) und dem geplanten Agio in Höhe von<br />

5% des Emissionskapitals (EUR 925.350) zusammen. Das geplante<br />

Kommanditkapital setzt sich aus dem Kapital der Gründungskommanditisten<br />

(EUR 1.500), dem geplanten Kapital der Rahlfs Immobili-


en GmbH (EUR 400.000) und dem geplanten Emissionskapital (EUR<br />

18.507.000) zusammen. Das Kapital der Gründungskommanditisten<br />

ist bereits voll eingezahlt. Das geplante Kapital der Rahlfs Immobilien<br />

GmbH ist gemäß § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sukzessive<br />

in Tranchen zu je EUR 100.000 jeweils 14 Tage nach Erreichen der<br />

genannten Schwellen des eingeworbenen Emissionskapitals einzuzahlen.<br />

Die Einzahlung des Emissionskapitals zzgl. Agio erfolgt nach<br />

den Bestimmungen der Beitrittserklärung.<br />

Fremdkapital<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit einer großen deutschen Bank eine Finanzierungszusage<br />

(Binding Term Sheet) vereinbart, in der die langfristige<br />

Finanzierung mit 8-jähriger Laufzeit (ab 31. 12. 2010) der Im-<br />

DARLEHEN AUF BASIS DES BINDING TERM SHEET FÜR DIE TRANCHEN 1 BIS 3.<br />

Es wird von einer Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung der Tranche 4<br />

in Höhe von EUR 4.940.000 zu identischen Konditionen ausgegangen.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Wirtschaftliche Angaben – Investitionsrechnung<br />

mobilien den Tranchen 1 bis 3 in Höhe von maximal EUR 12.280.000<br />

vereinbart wurde. Für die Finanzierung der Tranche 4 wird eine Darlehensaufnahme<br />

in Höhe von EUR 4.940.000 geplant. Es besteht eine<br />

Absichtserklärung der finanzierenden Bank, eine verbindliche Zusage<br />

steht noch aus. Zwischenfinanzierungen wurden nicht angefragt<br />

und somit auch nicht verbindlich zugesagt. Zu den Einzelheiten der<br />

Finanzierung siehe Kapitel Rechtliche und steuerliche Grundlagen,<br />

Rubrik Rechtliche Grundlagen, Abschnitt „Binding Term Sheet“.<br />

Darlehenshöhe Maximal EUR 12.280.000 gemäß Termsheet für die Tranchen 1 bis 3 sowie geplantes Darlehen in Höhe von EUR 4.940.000<br />

für die Tranche 4; insgesamt geplant EUR 17.220.000<br />

Laufzeit 8 Jahre ab erster Ausnutzung für die Tranchen 1 bis 3 gemäß Termsheet. Nach Ablauf der Laufzeit wird von einer Verlängerung<br />

des Darlehens zu identischen Konditionen ausgegangen.<br />

Auszahlung geplant 31. Dezember 2010<br />

Zinssatz Gemäß Termsheet Refinanzierungssatz der Bank zzgl. banküblicher Marge (insgesamt geplant: 5,35% p.a. über die<br />

Fondslaufzeit)<br />

Tilgungsrate Gemäß Termsheet 2% Tilgung linear p.a. auf den Ursprungsdarlehensbetrag, entsprechend EUR 344.400 p.a. sowie<br />

Tilgung des verbleibenden Restbetrages am Ende der Darlehenslaufzeit. Es wird von einer Verlängerung des Darlehens<br />

zu identischen Konditionen ausgegangen.<br />

69


Prognosen<br />

70<br />

Ergebnis- und Liquiditätsprognose<br />

2011 2012<br />

TEUR<br />

2013 2014 2015 2016<br />

1. Mieteinnahmen 2.660 2.719 2.725 2.730 2.741 2.785<br />

2. Mietausfall 0 0 0 0 0 -14<br />

3. Bewirtschaftung/<br />

Instandhaltung -180 -184 -184 -184 -185 -188<br />

4. Erbbauzinsen -63 -64 -65 -65 -65 -66<br />

5. Zinseinnahmen 0 2 1 1 1 1<br />

6. Zinsausgaben -914 -896 -878 -859 -841 -822<br />

7. Verwaltungskosten -138 -140 -155 -141 -142 -159<br />

Liquides Betriebsergebnis 1.365 1.437 1.444 1.482 1.509 1.537<br />

8. Tilgung Darlehen -344 -344 -344 -344 -344 -344<br />

9. Auszahlung -1.135 -1.135 -1.135 -1.135 -1.135 -1.135<br />

10. in Prozent (%) 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00<br />

Liquiditätsreserve<br />

aus der Investitionsphase<br />

479<br />

Liquidität kumuliert 365 323 288 291 321 379<br />

Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen.<br />

ERGEBNIS- UND LIQUIDITÄTSPROGNOSE –<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNIS- UND LIQUIDITÄTSPROGNOSE<br />

Mieteinnahmen und Mietausfall (PROGNOSE)<br />

Die Einzelhandelsimmobilien werden schwerpunktmäßig an Markendiscounter vermietet. Weitere<br />

Flächen werden an Backshops, Drogeriemärkte, Gastronomiebetriebe oder Textildiscounter vermietet.<br />

In den Objekten in Berlin und Bad Nenndorf werden zudem insgesamt 10 Wohneinheiten<br />

vermietet. Die kalkulierten Mieteinnahmen beruhen auf den im Wesentlichen bereits abgeschlossenen<br />

Mietverträgen. Es wurde angenommen, dass die Mieter etwaige Mietoptionen ausüben<br />

und die Mieter die Mietverträge bis zum Ende der Fondslaufzeit nicht kündigen. Gleichzeitig wurde<br />

angenommen, dass zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vermietete Flächen bis<br />

spätestens zum Jahr 2011 vermietet werden. Vergleiche hierzu auch die Ausführungen bei der Darstellung<br />

der wesentlichen Mietverträge, Seite 121 ff. und die Objektdarstellungen, Seite 52 ff. Dort<br />

ist insbesondere auch der Vermietungsstand der einzelnen Objekte angegeben. Ab dem Jahr 2014<br />

wird ein Mietausfall von 0,5% der Mieteinnahmen eingeplant. Es wurden über die Fondslaufzeit<br />

Mietsteigerungen eingeplant. Bei den Gewerbeimmobilien wurde mit einer Inflation von 2% pro


.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Wirtschaftliche Angaben – Ergebnis- und Liquiditätsprognosen<br />

TEUR<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Veräusserung<br />

Gesamt<br />

1. 2.828 2.842 2.894 2.910 2.963 3.015 3.034 3.093 34.020 73.959<br />

2. -14 -14 -14 -15 -15 -15 -15 -16 -132<br />

3. -191 -192 -195 -195 -200 -204 -205 -209<br />

-2.696<br />

4. -68 -70 -71 -71 -72 -73 -76 -77 -966<br />

5. 1 2 2 2 3 3 4 4 27<br />

6. -804 -785 -767 -749 -730 -712 -693 -674 -11.124<br />

7. -145 -146 -163 -149 -150 -168 -153 -156 -680 -2.785<br />

1.607 1.637 1.686 1.733 1.799 1.846 1.896 1.965 33.340 56.283<br />

8. -344 -344 -344 -344 -344 -344 -344 -344 -12.404 -17.220<br />

9. -1.181 -1.229 -1.229 -1.229 -1.323 -1.323 -1.323 -1.323 -22.572 -39.542<br />

10. 6,25 6,50 6,50 6,50 7,00 7,00 7,00 7,00<br />

461 525 638 798 930 1.109 1.338 1.636<br />

Jahr gerechnet. Eine Mieterhöhung wurde berücksichtigt, wenn die<br />

im jeweiligen Mietvertrag vereinbarten Kriterien annahmegemäß erfüllt<br />

sind. Bei den Wohnungen wurde eine Mietsteigerung von 1%<br />

p.a. ab dem Jahr 2012 angenommen.<br />

Es ist geplant die Immobilien zum Ende des Jahres 2024 zu veräußern.<br />

Als Veräußerungserlös wird das 11,0-fache der Jahresmieten<br />

für das Jahr 2024, entsprechend TEUR 34.020, eingeplant .<br />

Bewirtschaftung/Instandhaltung (PROGNOSE)<br />

Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der<br />

Objekte werden mit 6,75% der Mieteinnahmen angenommen.<br />

Erbbauzinsen (PROGNOSE)<br />

Für die Objekte Bad Nenndorf, Bovenden und Holle wurden Erbbauzinsen<br />

von anfänglich insgesamt TEUR 63 fest vereinbart. Die Erb-<br />

bauzinsen unterliegen individuellen Wertsteigerungsklauseln, die in<br />

Kapitel "Rechtliche und steuerliche Angaben", Abschnitt "Erbpachtverträge",<br />

Seite 145 ff., dargestellt werden. Die Erbbauzinsen sind an<br />

den Lebenshaltungsindex gekoppelt. Für die Kalkulation wurde mit<br />

einer jährlichen Steigerung des Lebenshaltungsindex von 2% und<br />

einer Erbbauzinserhöhung gemäß den vorgesehenen Regelungen<br />

der Erpachtverträgen gerechnet.<br />

Zinseinnahmen (PROGNOSE)<br />

Aus der Anlage freier Liquidität wurden Bruttozinseinnahmen von<br />

0,5% p.a. prognostiziert. Da diese Einnahmen im Zusammenhang<br />

mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehen, werden<br />

sie dieser Einkunftsart zugerechnet.<br />

71


72<br />

Zinsausgaben und Tilgung (PROGNOSE)<br />

Zur Finanzierung der Einzelhandelsimmobilien plant die Beteiligungsgesellschaft,<br />

eine langfristige Finanzierung von einer deutschen<br />

Bank aufzunehmen. Hierfür wurde mit der Bank eine Finanzierungszusage<br />

(Binding Term Sheet) für die ersten 3 Tranchen vereinbart,<br />

welche ein Fremdkapital in Höhe von EUR 12.280.000 mit einer Laufzeit<br />

von 8 Jahren vorsieht. Das Darlehen kann in drei Tranchen, entsprechend<br />

den Immobilientranchen aufgenommen werden. Über die<br />

Finanzierung der Tranche 4 besteht noch keine Vereinbarung mit der<br />

Bank. Es wird unterstellt, dass die Konditionen der Finanzierung der<br />

Tranche 4 mit den Konditionen des Binding Term Sheet übereinstimmen.<br />

Da in der Prospektkalkulation der Erwerb aller vier Tranchen<br />

zum 31. Dezember 2010 unterstellt wird, wurde mit einem gesamten<br />

Fremdkapital in Höhe von EUR 17.220.000 kalkuliert. Das Darlehen<br />

soll mit 2,0% p.a. des ursprünglichen Darlehenbetrages getilgt<br />

werden. Der jährliche Tilgungsbetrag wurde entsprechend mit EUR<br />

344.400 einkalkuliert. Es wurden vierteljährlichen Tilgungen angenommen.<br />

Der verbleibende Restbetrag des Darlehens wird am Ende<br />

der Laufzeit getilgt. Es wird in der Planrechnung unterstellt, dass die<br />

Darlehen auf die Fondslaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 zu identischen<br />

Konditionen verlängert werden können.<br />

Als Zinssatz wird gemäß Term Sheet der Refinanzierungssatz der<br />

Bank zzgl. einer banküblichen Marge vereinbart. Das Darlehen für die<br />

Tranchen 1 bis 3 ist tranchenweise mit geeigneten Zinssicherungsinstrumenten<br />

über die Darlehenslaufzeit und den Darlehensbetrag zu<br />

versehen. In der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz von 5,35%<br />

p.a. über die Fondslaufzeit angenommen.<br />

Bei der Veräußerung der Immobilien im Jahr 2024 wird mit einer vollständigen<br />

Rückführung der noch ausstehenden Darlehensbeträge<br />

in Höhe von plangemäß TEUR 12.404 gerechnet.<br />

Verwaltungskosten (PROGNOSE)<br />

Folgende jährliche Kosten wurden als %-Satz der Mieteinnahmen<br />

eingeplant:<br />

� Grundstücksverwaltung: 1,3% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

an die Rahlfs Immobilien GmbH (fest vereinbart)<br />

� Assetmanagement: 0,8% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an die<br />

Beringer Harvard Europe Real Estate GmbH (fest vereinbart)<br />

� Geschäftsführung: 0,25% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2<br />

Asset GmbH (fest vereinbart)<br />

Des Weiteren ist in den Verwaltungskosten die laufende Treuhandgebühr<br />

an die CH2 Treuhand GmbH in Höhe von 0,25% des gezeichneten<br />

Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer enthalten.<br />

Für Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuerberatung wurden<br />

anfänglich EUR 25.000 p.a. einkalkuliert. Diese Kosten werden<br />

ab dem Jahr 2012 jährlich mit 2% gesteigert. Die Haftungsvergütung<br />

für die Komplementärin beträgt laut Gesellschaftsvertrag EUR 2.500<br />

p.a. Die Verwaltungskosten beinhalten zusätzlich einen geschätzten<br />

Betrag für nicht abzugsfährige Vorsteuern in Höhe von jährlich ca<br />

EUR 1.500. Ferner wurden alle 3 Jahre, erstmals für das Jahr 2013,<br />

ein Betrag von EUR 15.000 für die mit der finanzierenden Bank vertraglich<br />

vereinbarten Bewertungen der Immobilien angesetzt. Dieser<br />

Betrag wurde alle 3 Jahre mit 2% gesteigert.<br />

Im Rahmen des Verkaufs der Immobilien werden Verkaufskosten in<br />

Höhe von 2% des kalkulierten Verkaufspreises, entsprechend TEUR<br />

680 geplant.<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten (PROGNOSE)<br />

Die laufenden Ausschüttungen an die Kommanditisten erfolgen für<br />

im Jahr 2010 beigetretene Anleger annahmegemäß in Höhe von 6%<br />

p.a. für die Jahre 2011 bis 2016, 6,25% p.a. für das Jahr 2017, 6,5%<br />

p.a. für die Jahre 2018 bis 2020 sowie 7% p.a. für die Jahre 2021 bis<br />

2024. Anleger, die der Beteiligungsgesellschaft im Jahr 2011 beitreten,<br />

erhalten für das Jahr 2011 eine geplante Ausschüttung in Höhe von<br />

3%. Die dargestellten prognostizierten Ausschüttungen beinhalten<br />

die anteilige Rückzahlung der Einlage des Anlegers; eine gesonderte<br />

Kapitalrückzahlung am Ende der Laufzeit findet nicht statt.<br />

Die Immobilien werden prognosegemäß im Dezember 2024 für TEUR<br />

34.020 veräußert. Nach Abzug der Kosten der Veräußerung von<br />

prognosegemäß 2% des Veräußerungserlöses (TEUR 680) und der<br />

plangemäßen Tilgung der Restdarlehen (TEUR 12.404), verbleibt eine<br />

voraussichtliche Liquidität (inklusive Liquiditätsreserve von TEUR<br />

1.636) in Höhe von TEUR 22.573. Die Verteilung der verbleibenden<br />

Liquidität an die Gesellschafter erfolgt nach den Bestimmungen des<br />

§ 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages:<br />

Auf der ersten Stufe erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile, bis auf die im Jahr 2010 begründeten<br />

Beteiligungen, bis zum Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie<br />

eine durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung vor Steuern<br />

von mindestens 6,5% bezogen auf die Pflichteinlage (ohne Agio)<br />

entfällt. Auf der zweiten Stufe wird von einem überschießenden Betrag<br />

ein Anteil von 20% an Rahlfs Immobilien GmbH ausgezahlt. Auf<br />

der dritten Stufe erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Anteils<br />

von 80% des überschießenden Betrages wiederum an alle Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile.<br />

Prognosegemäß erhält die Rahlfs Immobilien GmbH eine Ausschüttung<br />

aus Verkauf in Höhe von TEUR 950 und die übrigen Gesellschafter<br />

TEUR 21.623. Insgesamt wird prognostiziert, dass für im<br />

Jahr 2010 beigetretene Anleger über die gesamte Fondslaufzeit Ausschüttungen<br />

vor Steuern (inkl. Rückzahlung der Einlage) in Höhe von<br />

ca. 206,6% der Kommanditeinlagen (ohne Agio) erfolgen werden.<br />

Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass alle<br />

auf ein Jahr bezogene Zahlungsströme auch im selben Kalenderjahr<br />

erfolgen.


CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Ciao Bella, ..... willst Du meine Frau werden?<br />

73


Prognosen<br />

74<br />

Steuersatz 45% zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag 5,5%<br />

EUR<br />

2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

1. Kommanditkapital -105.000<br />

2. Auszahlungen 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000<br />

3. Einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

0 3 2 2 2<br />

Zwischensumme 6.000 6.003 6.002 6.002 6.002<br />

4. · davon Gewinnausschüttung 0 0 0 0 2.767<br />

5. · davon Eigenkapitalrückzahlungen 6.000 6.003 6.002 6.002 3.235<br />

6. Steuerzahlungen -1.511 -1.693 -1711 -1805 -1873<br />

7.<br />

· davon bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

0 -3 -2 -2 -2<br />

8. Liquiditätszufluss -105.000 4.489 4.310 4.292 4.197 4.130<br />

Gebundenes Kapital -105.000 -100.511 -96.200 -91.909 -87.711 -83.582<br />

9. Anteiliges Fremdkapital 91.070 89.249 87.427 85.606 83.785 81.963<br />

10. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />

Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen<br />

Steuersatz 30% zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag 5,5%<br />

EUR<br />

2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

1. Kommanditkapital -105.000<br />

2. Auszahlungen 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000<br />

3. Einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

0 3 2 2 2<br />

Zwischensumme 6.000 6.003 6.002 6.002 6.002<br />

4. · davon Gewinnausschüttung 0 0 0 0 2.767<br />

5. · davon Eigenkapitalrückzahlungen 6.000 6.003 6.002 6.002 3.235<br />

6. Steuerzahlungen -1.007 -1.128 -1.140 -1.203 -1.248<br />

7.<br />

· davon bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

0 -3 -2 -2 -2<br />

8. Liquiditätszufluss -105.000 4.993 4.875 4.862 4.799 4.754<br />

Gebundenes Kapital -105.000 -100.007 -95.133 -90.271 -85.472 -80.718<br />

9. Anteiliges Fremdkapital 91.070 89.249 87.427 85.606 83.785 81.963<br />

10. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />

Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen<br />

PROGNOSE DER KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG<br />

Darstellung einer Kapitalrückflussrechnung für den Anleger<br />

bei einer Beteiligung über EUR 100.000 zzgl. 5% Agio (PROGNOSE)


CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Wirtschaftliche Angaben – Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />

EUR<br />

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Veräusserung<br />

Gesamt<br />

1. -105.000<br />

2. 6.000 6.250 6.500 6.500 6.500 7.000 7.000 7.000 7.000 116.826 206.576<br />

3. 2 2 3 3 4 5 6 7 9 0 51<br />

6.002 6.252 6.503 6.503 6.504 7.005 7.006 7.007 7.009 116.826 206.627<br />

4. 4.453 4.827 4.977 5.233 5.486 5.833 6.091 6.347 6.720 48.893 101.627<br />

5. 1.549 1.426 1.526 1.271 1.018 1.172 915 660 288 67.933 105.000<br />

6. -1.945 -2.122 -2.193 -2.315 -2.435 -2.600 -2.722 -2.844 -3.021 0 -30.787<br />

7. -2 -2 -3 -3 -4 -5 -6 -7 -9 -51<br />

8. 4.058 4.131 4.310 4.189 4.069 4.405 4.284 4.163 3.988 116.826 175.840<br />

-79.524 -75.394 -71.084 -66.896 -62.826 -58.421 -54.137 -49.974 -45.986<br />

9. 80.142 78.320 76.499 74.678 72.856 71.035 69.213 67.392 65.571<br />

10. 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Veräusserung<br />

Gesamt<br />

1. -105.000<br />

2. 6.000 6.250 6.500 6.500 6.500 7.000 7.000 7.000 7.000 116.826 206.576<br />

3. 2 2 3 3 4 5 6 7 9 0 51<br />

6.002 6.252 6.503 6.503 6.504 7.005 7.006 7.007 7.009 116.826 206.627<br />

4. 4.453 4.827 4.977 5.233 5.486 5.833 6.091 6.347 6.720 48.893 101.627<br />

5. 1.549 1.426 1.526 1.271 1.018 1.172 915 660 288 67.933 105.000<br />

6. -1.296 -1.415 -1.462 -1.543 -1.623 -1.733 -1.815 -1.896 -2.014 0 -20.525<br />

7. -2 -2 -3 -3 -4 -5 -6 -7 -9 -51<br />

8. 4.706 4.838 5.041 4.960 4.881 5.272 5.191 5.111 4.995 116.826 186.102<br />

-76.012 -71.174 -66.134 -61.173 -56.293 -51.021 -45.830 -40.718 -35.724<br />

9. 80.142 78.320 76.499 74.678 72.856 71.035 69.213 67.392 65.571<br />

10 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

EUR<br />

75


76<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR PROGNOSE<br />

DER KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG<br />

Die auf Basis der getroffenen Annahmen und der abgeschlossenen<br />

Verträge ermittelten Werte stellen lediglich einen möglichen Verlauf<br />

der Vermögensanlage dar. Dargestellt wurde der erwartete Kapitalrückfluss<br />

für einen Anleger mit einer gezeichneten Kommanditeinlage<br />

von EUR 100.000 und einem zu zahlenden Agio in Höhe von 5%<br />

bezogen auf die gezeichnete Kommanditeinlage.<br />

Aus der Darstellung lassen sich insbesondere die geplanten Auszahlungen,<br />

die erwarteten Steuerzahlungen und der sich hieraus<br />

ergebende Anlageerfolg über die geplante Laufzeit der Beteiligung<br />

entnehmen. Bei der Ermittlung der Steuerzahlungen wurde zum einen<br />

der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer von 45% und zum<br />

anderen ein Steuersatz von 30% sowie jeweils der Solidaritätszuschlag<br />

von 5,5%, aber keine Kirchensteuer berücksichtigt.<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurden im Zusammenhang mit dem<br />

Haftungsvolumen in der vorstehenden Übersicht jeweils die Werte<br />

zum Jahresende dargestellt. Es wird auf die Darstellung des Risikos<br />

der wiederauflebenden Haftung auf das Kapitel „Risiken“, Rubrik<br />

„Anlage und Prognosegefährdende Risiken“, Abschnitt „Haftung des<br />

Anlegers“ ab Seite 24 verwiesen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der jeweiligen Summenzeile<br />

alle Ungewissheiten der Prognose aus den einzelnen Jahreszeilen<br />

addieren und ihre Aussage deshalb mit einer sehr hohen Unsicherheit<br />

belastet sein kann.


Chefsessel<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

77


Abweichungen von der Prognose<br />

78<br />

Gesamtmittelrückfluss<br />

nach Steuern<br />

(in EUR) bei einer<br />

Beteiligung EUR<br />

100.000<br />

Gesamtmittelrückfluss<br />

nach Steuern<br />

(in EUR) bei einer<br />

Beteiligung EUR<br />

100.000<br />

Gesamtmittelrückfluss<br />

nach Steuern<br />

(in EUR) bei einer<br />

Beteiligung EUR<br />

100.000<br />

200.000<br />

190.000<br />

180.000<br />

170.000<br />

160.000<br />

150.000<br />

200.000<br />

190.000<br />

180.000<br />

170.000<br />

160.000<br />

150.000<br />

200.000<br />

190.000<br />

180.000<br />

170.000<br />

160.000<br />

150.000<br />

Sensitivitätsanalysen<br />

(Abweichungen von der Prognose)<br />

ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE<br />

bei einer Veränderung der Zinsen<br />

-10%<br />

Prospektannahme<br />

Abweichungen gegenüber Prospektwert<br />

ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE<br />

bei einer Veränderung Bewirtschaftungskosten<br />

Prospektannahme<br />

+10%<br />

-10% Abweichung gegenüber Prospektwert<br />

+10%<br />

ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE<br />

bei einer Veränderung des Verkaufsfaktors<br />

Prospektannahme<br />

10-fache Abweichungen gegenüber Prospektwert<br />

12-fache


ERLÄUTERUNGEN ZU DEN SENSITIVITÄTSANALYSEN<br />

Für die Berechnung des Gesamtmittelrückflusses nach Steuern<br />

wurde der Höchststeuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag angenommen.<br />

Die Sensitivitätsanalysen sollen beispielhaft darstellen, welche<br />

Auswirkungen einzelne Abweichungen von den wesentlichen<br />

Prognoseannahmen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Beteiligungsangebotes<br />

haben. Es handelt sich hierbei jeweils um Abweichungen<br />

von den Liquiditätsprognosen der Emittentin. Eine Abweichung<br />

der genannten Einzelgrößen von den Prognoseannahmen<br />

ist als wahrscheinlich anzusehen, wobei keine Aussage über die<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und die Dauer einzelner Abweichungen<br />

möglich ist.<br />

Die Grafiken zeigen die Abweichungen von den prognostizierten<br />

prozentualen Auszahlungen nach Steuern an den Anleger bei<br />

verschiedenen Szenarien und beinhalten die Rückführung der ge-<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Wirtschaftliche Angaben – Sensitivitätsanalysen<br />

zeichneten Kommanditeinlage und des Agios, sowie Steuerzahlungen<br />

für einen Spitzensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag. Bei den<br />

Berechnungen wurde nur die jeweils genannte Annahme geändert;<br />

die anderen Annahmen bleiben unverändert. Zum Vergleich wird die<br />

prognostizierte prozentuale Auszahlung nach Steuern an den Anleger<br />

in Höhe von 175,8% der Kommanditeinlage (ohne Agio) angegeben.<br />

Bei den nebenstehenden Szenarien wurden die Bewirtschaftungs-<br />

und Instandhaltungskosten, der Veräußerungserlös sowie die Betrachtung<br />

einer abweichenden Zinsbelastung variiert. Die Veränderungen<br />

werden vom angegebenen Zeitpunkt bis zum Ende der<br />

Fondslaufzeit wirksam. Eine Ausnahme bildet lediglich die Darstellung<br />

des Veräußerungserlöses.<br />

79


80<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Die Emittentin ist vor weniger als 18 Monaten gegründet worden und<br />

hat noch keinen Jahresabschluss erstellt.<br />

Eröffnungsbilanz<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

EUR<br />

Eröffnungsbilanz<br />

Aktiva<br />

zum 01.04.2010<br />

Ausstehende Einlagen von Kommanditisten 1.500<br />

Bilanzsumme 1.500<br />

Passiva<br />

Eigenkapital<br />

∧ Kapitalanteile: Komplementärin 0<br />

∧ Kapitalanteile: Kommanditisten 1.500<br />

Bilanzsumme 1.500<br />

Gemäß § 242 HGB ist die Eröffnungsbilanz auf den Beginn des Handelsgewerbes aufzustellen.<br />

Das Handelsgewerbe der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG beginnt gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

mit der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.<br />

ZWISCHENÜBERSICHT<br />

Seit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister bzw. seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz<br />

haben keine bilanz- und erfolgswirksamen Veränderungen und Geschäftsvorfälle<br />

stattgefunden, so dass eine Zwischenübersicht keine Änderungen gegenüber der Eröffnungsbilanz<br />

aufweist. Es wird daher auf die Darstellung einer Zwischenübersicht verzichtet.


Verstecken zwecklos<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

81


Prognosen<br />

82<br />

Prognostizierte<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Die Planbilanzen, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen, der Plan-<br />

Cash Flow und die Planzahlen basieren auf den im Investitionsplan<br />

enthaltenen Annahmen der Anbieterin sowie den nachfolgend beschriebenen<br />

ergänzenden Annahmen. Es wird unterstellt, dass das<br />

Eigenkapital vollständig im Jahr 2010 platziert werden wird.<br />

Die Aufstellung der Planbilanzen und der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

der Beteiligungsgesellschaft erfolgt entsprechend den<br />

gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.<br />

Prognostizierte Planbilanzen<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

– Aktiva<br />

Aktiva<br />

Anlagevermögen<br />

EUR<br />

Planbilanz<br />

zum<br />

31.12.2010<br />

(Prognose)<br />

Planbilanz<br />

zum<br />

31.12.2011<br />

(Prognose)<br />

∧ Sachanlagen: Grundstücke,<br />

grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />

Umlaufvermögen<br />

33.338.396 32.642.218<br />

∧ Guthaben bei Kreditinstituten 479.192 365.720<br />

Bilanzsumme 33.817.588 33.007.938


Passiva<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Wirtschaftliche Angaben – Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Prognostizierte Planbilanzen<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

– Passiva<br />

Planbilanz<br />

zum<br />

31.12.2010<br />

(Prognose)<br />

EUR<br />

Planbilanz<br />

zum<br />

31.12.2011<br />

(Prognose)<br />

Eigenkapital<br />

∧ Kapitalanteile: Komplementärin<br />

∧ Kapitalanteile: Kommanditisten<br />

0 0<br />

» Festes Kapitalkonto 18.908.500 18.908.500<br />

» Gewinn- und Verlustvortragskonto -2.310.912 -1.641.652<br />

» Entnahmekonto 0 -1.134.510<br />

Verbindlichkeiten<br />

∧ gegenüber Kreditinstituten 17.220.000 16.875.600<br />

Bilanzsumme 33.817.588 33.007.938<br />

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PROGNOSTIZIERTEN PLANBILANZEN<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Die Investitionen in die Einzelhandelsimmobilien werden mit ihren geplanten Anschaffungskosten<br />

in Höhe von EUR 33.340.303, vermindert um die erfolgten Abschreibungen, auf der Aktivseite<br />

unter den Sachanlagen ausgewiesen. In der prognostizierten Planbilanz wird unterstellt, dass zum<br />

31. Dezember 2010 das geplante Emissionskapital vollständig eingeworben und eingezahlt wird<br />

und die Immobilien daher zu diesem Zeitpunkt angeschafft werden.<br />

Auf der Passivseite der Bilanz werden die Kapitalanteile der Gesellschafter bestehend aus den<br />

Festkapitalkonten, den Entnahmekonten sowie den Gewinn- und Verlustvortragskonten ausgewiesen.<br />

Für das Jahr 2011 werden Auszahlungen an die im Jahr 2010 beigetretenen Anleger in Höhe<br />

von 6,0% geplant.<br />

83


Prognosen<br />

84<br />

Prognostizierte Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

EUR<br />

Plan-GuV<br />

vom<br />

01.04. bis<br />

31.12.2010<br />

Plan-GuV<br />

vom<br />

01.01. bis<br />

31.12.2011<br />

Umsatzerlöse 0 2.660.447<br />

Materialaufwand: Aufwendungen für bezogene Leistungen 0 -242.930<br />

Abschreibungen auf Sachanlagen -1.907 -696.178<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.234.355 -137.719<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 -914.360<br />

Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.236.262 669.260<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0<br />

Jahresfehlbetrag /-überschuss -3.236.262 699.260<br />

Belastung Kapitalrücklagekonto 925.350 0<br />

Belastung / Gutschrift Gewinn- und Verlustvortragskonto 2.310.912 -669.260<br />

Bilanzgewinn 0 0<br />

Die Angaben wurden gerundet.<br />

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PROGNOSTIZIERTEN<br />

PLAN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGEN<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Die Beteiligungsgesellschaft erzielt plangemäß Umsatzerlöse aus langfristig abgeschlossenen<br />

Mietverträgen. Die Übergabe der Immobilien wurde für den 31. Dezember 2010 eingeplant. Die<br />

Zurechnung der Mieteinnahmen an die Beteiligungsgesellschaft erfolgt plangemäß ab dem Jahr<br />

2011. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Instandhaltung sowie die Aufwendungen<br />

für die Erbpachten für das Jahr 2011 in Höhe von insgesamt EUR 242.930 werden unter den Aufwendungen<br />

für bezogene Leistungen ausgewiesen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />

werden die Verwaltungskosten und die Gründungskosten/Anlaufkosten ausgewiesen.<br />

Die jährlichen Verwaltungskosten (Assetmanagement, Treuhand, Geschäftsführungsvergütung,<br />

Haftungsvergütung, Buchführung und Steuerberatung, Bewertungskosten sowie nicht abziehbare<br />

Vorsteuer) der Beteiligungsgesellschaft werden im Jahr 2011 in Höhe von EUR 137.718 prognostiziert.<br />

Da die Übernahme der Immobilien planmäßig zum 31. Dezember 2010 erfolgt, wurden<br />

für das Jahr 2010 keine Verwaltungskosten eingerechnet. Die voraussichtlich im Jahr 2010 anfallenden<br />

Gründungskosten/Anlaufkosten in Höhe von EUR 3.234.355 setzen sich zusammen aus<br />

den fondsabhängigen Kosten in Höhe von EUR 2.864.005 und den Nebenkosten in Höhe von EUR<br />

370.350 (Vgl. Seite 68). Die Zinsaufwendungen werden ab 2011 mit einem Zinssatz in Höhe von<br />

5,35% p.a. einkalkuliert. Zinserträge wurden für die Jahre 2010 und 2011 nicht eingeplant.


ERLÄUTERUNGEN ZU DER CASHFLOW-PROGNOSE<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Wirtschaftliche Angaben – Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Cashflow-Prognose<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

Einzahlungen<br />

Kapital<br />

EUR<br />

01.04. bis<br />

31.12.2010<br />

01.01. bis<br />

31.12.2011<br />

∧ Gründungskommanditisten 1.500 0<br />

∧ Rahlfs Immobilien GmbH 400.000<br />

∧ Beitretende Kommanditisten 18.507.000 0<br />

∧ Agio 925.350 0<br />

Fremdkapitalaufnahme 17.220.000 0<br />

Zinserträge nach Abzug von KESt und Soli 0 0<br />

Mieteinnahmen 0 2.660.447<br />

Summe der Einzahlungen 37.053.850 2.660.447<br />

Auszahlungen<br />

Investitionen in Einzelhandelsimmobilie 33.340.303 0<br />

Gründungskosten 3.234.355 0<br />

Laufende Kosten 0 380.649<br />

Zinsen und Tilgung 0 1.258.760<br />

Auszahlungen an Gesellschafter 0 1.134.510<br />

Summe der Auszahlungen 36.574.658 2.773.919<br />

Jahresliquidität 479.192 -113.472<br />

Zahlungsmittel am Ende des Geschäftsjahres 479.192 365.720<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

In der Cash Flow-Prognose werden die für die Jahre 2010 und 2011 erwarteten Zahlungsströme<br />

dargestellt. Als Einzahlungen werden die Einlagen der Gesellschafter nebst Agio, die Mieteinnahmen,<br />

die Zinseinnahmen und der Mittelzufluss aus der Inanspruchnahme des Fremdkapitals<br />

dargestellt; diese Einzahlungen sind die Mittelzuflüsse der Beteiligungsgesellschaft. Hiervon<br />

werden die Mittelabflüsse, im Wesentlichen die Investitionen in die Einzelhandelsimmobilien, die<br />

Gründungs- und die laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft, die Zinsaufwendungen und<br />

Tilgungen sowie die Auszahlungen an die Gesellschafter abgezogen. Die Differenz wird als Jahresliquidität<br />

ausgewiesen.<br />

85


Prognosen<br />

86<br />

Prognostizierte Planzahlen<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

Investition<br />

(Erwerb der Einzelhandelsimmobilien)<br />

Umsatz<br />

(Erträge)<br />

Ergebnis<br />

(Jahresfehlbetrag/-überschuss)<br />

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PROGNOSTIZIERTEN PLANZAHLEN<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Annahmegemäß wird im Jahr 2010 eine Investition in die Einzelhandelsimmobilien in Höhe von EUR<br />

33.340.303 erfolgen. Es ist vorgesehen, dass die Objekte planmäßig zum 31. Dezember 2010 übergeben<br />

werden und ab dem 01. Januar 2011 der Beteiligungsgesellschaft die Mieteinnahmen zugerechnet<br />

werden. Die prognostizierten handelsrechtlichen Jahresergebnisse ergeben sich durch<br />

den Abzug der Aufwendungen von den Erträgen. Für das negative Ergebnis 2010 sind die Gründungskosten/Anlaufkosten<br />

verantwortlich. Wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis haben<br />

zudem die Mieteinnahmen, die Zinsaufwendungen, die Aufwendungen für die Bewirtschaftung<br />

und Instandhaltung sowie die Verwaltungskosten.<br />

Es können keine Angaben zur Produktion gemacht werden, da die Beteiligungsgesellschaft keinen<br />

Produktionsbetrieb unterhält.<br />

EUR<br />

2010 2011 2012 2013<br />

33.340.303 0 0 0<br />

0 2.660.447 2.718.657 2.724.528<br />

-3.236.262 669.260 741.673 748.816<br />

Produktion 0 0 0 0


Im Dutzend billiger<br />

87


88<br />

6<br />

Logistica <strong>No</strong>. 1


Rechtliche und<br />

steuerliche Angaben<br />

Vertragspartner 90<br />

Rechtliche Grundlagen 104<br />

Weitere Angaben nach VermVerkProspV 149<br />

Steuerliche Grundlagen 151<br />

6<br />

89


90<br />

Funktion<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

der Gesellschaft<br />

Datum der Gründung<br />

Rechtsordnung<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

Beteiligungsgesellschaft (Emittentin)<br />

20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />

15. Februar 2010<br />

Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 111406<br />

Tag der ersten Eintragung 01. April 2010<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Persönlich haftender Gesellschafter<br />

(Komplementärin)<br />

Vertragspartner<br />

Die Beteiligungsgesellschaft und<br />

ihre Gesellschafter<br />

Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

angabenpflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die<br />

Angabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben,<br />

existieren nicht.<br />

Beiräte und Aufsichtsgremien bestehen bei der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht. Ein Anlegerbeirat kann gebildet werden, siehe hierzu Kapitel "Rechtliche und steuerliche<br />

Angaben", Rubrik "Rechtliche Grundlagen", Abschnitt "Anlegerbeirat oder andere Aufsichtsgremien"<br />

auf Seite 107.<br />

Für das Angebot dieser Vermögensanlage, für deren Verzinsung oder Rückzahlung hat keine juristische<br />

Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />

Sonstige die Anlageobjekte, deren Erwerb, Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder Verwertung<br />

betreffende wesentliche Vereinbarungen zwischen den nachstehend genannten Parteien bestehen<br />

nach Kenntnis des Prospektverantwortlichen nicht.<br />

Über die auf den Seiten 91 bis 95 genannten Vergütungen stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere solche, die für den Betrieb<br />

von Einzelhandelsgesellschaften („<strong>Discounter</strong>n“) gedacht sind und an solche vermietet<br />

werden. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die<br />

geeignet erscheinen den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern<br />

und die mit ihm im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres<br />

Zweckes erforderlichen zweckmäßigen Handlungen selbst und/oder durch Dritte vornehmen<br />

lassen. Freie Liquidität kann angelegt werden.<br />

CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, Hamburg (siehe Angaben zur "CH2 Immobilien Verwaltungs<br />

GmbH" in diesem Abschnitt sowie nachfolgende Rubrik "Rechtliche Grundlagen“ ab Seite<br />

104 ff.)


Geschäftsführende Kommanditistin<br />

Kommanditisten<br />

Funktion<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

der Gesellschaft<br />

Datum der Gründung<br />

Rechtsordnung<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />

CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH (siehe Angaben hierzu in diesem Abschnitt sowie nachfolgende<br />

Rubrik „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitt “Geschäftsführung und Vertretung“ ab Seite<br />

108.<br />

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg (EUR 500, voll eingezahlt), CH2 Treuhand<br />

GmbH, Hamburg (EUR 500, voll eingezahlt), CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, Hamburg (EUR<br />

500, voll eingezahlt). Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das Kommanditkapital<br />

EUR 1.500. Eine Erhöhung auf bis zu EUR 18.908.500 oder darüber hinaus durch den Beitritt von<br />

Anlegern und der Rahlfs Immobilien GmbH ist geplant.<br />

CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH<br />

Komplementärin<br />

20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />

15. Februar 2010<br />

Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 113267<br />

Tag der ersten Eintragung 31. März 2010<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als Komplementärin an von der CH2<br />

Contorhaus Hansestadt Hamburg AG angebotenen Immobilienfonds, ausdrücklich zunächst<br />

an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg.<br />

Stammkapital EUR 25.000 (EUR 12.500 eingezahlt)<br />

Alleingesellschafter CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg<br />

Geschäftsführer Antje Montag, Christian Kuppig<br />

Geschäftsanschrift<br />

der Geschäftsführer<br />

Kapitaleinlage<br />

Vergütung<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />

Die Komplementärin leistet keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen der Emittentin nicht<br />

beteiligt.<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme des Haftungsrisikos und die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />

eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.500, die jeweils zum 31.<br />

Dezember eines jeden Jahres fällig ist. Die Haftungsvergütung ist Aufwand der Beteiligungsgesellschaft<br />

und ist auch in Jahren zu zahlen, in denen die Beteiligungsgesellschaft einen Verlust<br />

erwirtschaftet. Der Gesamtbetrag der Vergütung über die gesamte geplante Laufzeit beträgt<br />

EUR 37.500 (PROGNOSE) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Im übrigen stehen der Gründungsgesellschafterin<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

91


92<br />

Fortsetzung:<br />

Vergütung<br />

Personelle Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

der Gesellschaft<br />

Datum der Gründung<br />

Rechtsordnung<br />

Der Komplementärin und ihren Geschäftsführern wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeglicher Art gewährt.<br />

Die Geschäftsführer Antje Montag und Christian Kuppig sind zugleich Geschäftsführer der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft und zugleich Vorstände der<br />

Anbieterin, die wiederum Alleingesellschafterin der Treuhänderin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin ist. Vgl. auch die Ausführungen zur CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG.<br />

CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH<br />

Geschäftsführende Kommanditistin (Gründungskommanditistin)<br />

20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />

08. Dezember 2008<br />

Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 107748<br />

Tag der ersten Eintragung 18. Dezember 2008<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Konzeption von geschlossenen Fonds, deren Vermittlung und die diesbezügliche Beratung sowie<br />

die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere als Komplementärin an der CH2 Logistica<br />

Portfolioverwaltung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hamburg.<br />

Stammkapital EUR 25.000 (EUR 12.500 eingezahlt)<br />

Alleingesellschafter CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg<br />

Geschäftsführer Antje Montag, Christian Kuppig<br />

Geschäftsanschrift der<br />

Geschäftsführer<br />

Kapitaleinlage<br />

Vergütung<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg. Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin sind keine<br />

festen Funktionsbereiche zugeordnet.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist an der Emittentin mit einer Kommanditeinlage in Höhe<br />

von EUR 500 (EUR 500, voll eingezahlt) beteiligt.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Wahrnehmung der Geschäftsführung und<br />

die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft eine jährliche Vergütung von 0,25% der mit den<br />

Mietern der Immobilien der Beteiligungsgesellschaft vereinbarten Jahresnettomiete zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, die jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres fällig ist. Bei einem Erwerb<br />

der Immobilien bis zum 31. Dezember 2010, beträgt der Gesamtbetrag der Vergütung über die<br />

gesamte geplante Laufzeit EUR 99.848 (PROGNOSE) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Daneben<br />

ist die geschäftsführende Kommanditistin entsprechend ihrer geleisteten Kommanditeinlage am<br />

Ergebnis der Emittentin beteiligt. Im übrigen hinaus stehen der Gründungsgesellschafterin keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,


Fortsetzung:<br />

Vergütung<br />

Personelle Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

der Gesellschaft<br />

Datum der Gründung<br />

Rechtsordnung<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art zu. Der geschäftsführenden Kommanditistin und ihren Geschäftsführern<br />

wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeglicher Art gewährt.<br />

Die Geschäftsführer Antje Montag und Christian Kuppig sind zugleich Geschäftsführer der Komplementärin<br />

der Beteiligungsgesellschaft und zugleich Vorstände der Anbieterin, die wiederum<br />

Alleingesellschafterin der Treuhänderin und der Komplementärin ist. Vgl. auch die Ausführungen<br />

zur CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG.<br />

CH2 Treuhand GmbH<br />

Treuhänderin (Gründungskommanditistin)<br />

20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />

17. Januar 2008<br />

Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 103958<br />

Tag der ersten Eintragung 24. Januar 2008<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Gegenstand der Gesellschaft ist der treuhänderische Erwerb, das treuhänderische Halten,<br />

Verwalten und Veräußern von Anteilen an geschlossenen Fonds.<br />

Alleingesellschafter CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />

Geschäftsführer Jörn Schulze<br />

Geschäftsanschrift<br />

der Geschäftsführung<br />

Kapitaleinlage<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />

der Tätigkeit der Treuhänderin<br />

Wesentliche Rechte und<br />

Pflichten der Treuhänderin<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />

Die Treuhänderin hält an der Emittentin eine Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />

insgesamt EUR 500, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung voll einbezahlt ist.<br />

Die Treuhänderin wird auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

tätig. Sie ist Gründungskommanditistin. Der Treuhänderin obliegt es, die Gesellschafteranteile<br />

neu eintretender Gesellschafter treuhänderisch für diese zu halten und zu<br />

verwalten. Im Fall der späteren Umwandlung einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung in<br />

eine direkt gehaltene Beteiligung obliegt ihr die Verwaltung der Beteiligung.<br />

Mitwirkung bei der Aufnahme der Neugesellschafter gem. §§ 3 ff. des Gesellschaftsvertrages;<br />

treuhänderisches Halten und Verwalten der Beteiligungen für die beigetretenen Gesellschafter<br />

gem. § 5 des Gesellschaftsvertrages und §§ 2 und 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

93


94<br />

Gesamtbetrag der mit der<br />

Treuhänderin vereinbarten Vergütung<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

der Gesellschaft<br />

Datum der Gründung<br />

Rechtsordnung<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit als Treuhänderin während der Platzierungsphase eine<br />

einmalige Vergütung von 0,5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Diese Vergütung ist fällig mit der Schließung der Beteiligungsgesellschaft. Des Weiteren<br />

erhält die Treuhänderin nach der Schließung der Beteiligungsgesellschaft für ihre Tätigkeit als<br />

Treuhänderin eine laufende jährliche Vergütung von 0,25% des gezeichneten Emissionskapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zu einem Viertel am Ende eines<br />

jeden Kalenderquartals fällig. Bei einem prognostizierten Emissionskapital in Höhe von EUR<br />

18.507.000, eingezahlt bis zum 31. Dezember 2010, beträgt der Gesamtbetrag der Treuhandvergütung<br />

bis zum Dezember 2024 EUR 740.280 (PROGNOSE) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Daneben ist die Treuhänderin entsprechend ihrer geleisteten Kommanditeinlage am Ergebnis<br />

der Emittentin beteiligt. Im übrigen stehen der Gründungsgesellschafterin keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art zu.<br />

Der Geschäftsführer der Treuhänderin Herr Jörn Schulze ist gleichzeitig Angestellter der Anbieterin.<br />

Die Anbieterin, die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, ist alleinige Gesellschafterin<br />

der Treuhänderin, der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin. Aufgrund<br />

dieser Umstände und Beziehungen können sich Interessenkonflikte bei der Treuhänderin ergeben.<br />

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />

Anbieterin (Gründungskommanditistin)<br />

20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />

14. September 2007<br />

Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

Rechtsform Aktiengesellschaft (AG)<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 103292<br />

Tag der ersten Eintragung 28. <strong>No</strong>vember 2007<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften<br />

im In- und Ausland, die Initiierung und Konzeption von Beteiligungsangeboten, die<br />

Übernahme und die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen sowie von Marketing-, Vertriebs-<br />

oder sonstigen Dienstleistungen. Außerdem werden folgende Tätigkeiten ausgeübt:<br />

a) Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Ver-<br />

trägen über den Erwerb von


Fortsetzung:<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Geschäftsanschrift des Vorstandes<br />

b)<br />

Grundkapital EUR 525.000<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />

⋅ Anteilsscheinen aus einer Kapitalanlagengesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen,<br />

die nach dem Auslands-lnvestment Gesetz vertrieben werden dürfen,<br />

soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind;<br />

⋅ sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung<br />

der Anleger verwaltet werden;<br />

⋅ öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />

und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft,<br />

soweit keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist;<br />

Vermittlungsdienstleistungen beim An- und Verkauf von Vermögensgütern sowie deren<br />

Finanzierung.<br />

Vorstand Antje Montag (Vorsitzende), Christian Kuppig<br />

Der Vorstand ist erreichbar unter der Anschrift der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG,<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />

Aufsichtsrat Christian Angermayer (Vorsitzender), Günther Flick, Stefan Schütze<br />

Kapitaleinlage<br />

Vergütung<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Die Anbieterin hält an der Emittentin eine Kommanditbeteiligung in Höhe von insgesamt EUR<br />

500, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung einbezahlt ist.<br />

Die Anbieterin erhält für die Konzeption und Prospektierung 4,57% des gezeichneten Emissionskapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung entsteht erfolgsabhängig mit der<br />

sukzessiven Platzierung des Emissionskapitals. Für die Koordination der rechtlichen und steuerlichen<br />

Beratung sowie für den Druck der vertrieblichen Unterlagen erhält sie weiterhin eine<br />

Vergütung in Höhe von EUR 75.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung entsteht mit<br />

Beginn der Platzierung des Eigenkapitals. Ferner erhält die Anbieterin für die Platzierung des<br />

Eigenkapitals eine Vergütung in Höhe von 5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. das<br />

gemäß der Beirittserklärung zu zahlende Agio, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei einem<br />

Emissionskapital in Höhe von EUR 18.507.000 und einem vorgesehenen Agio von 5% auf<br />

das Emissionskapital beträgt der Gesamtbetrag der Vergütung EUR 2.771.470 (PROGNOSE) zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Daneben ist die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG entsprechend<br />

ihrer geleisteten Kommanditeinlage am Ergebnis der Emittentin beteiligt. Im übrigen stehen<br />

der Gründungsgesellschafterin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige<br />

Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG ist Gründungskommanditistin der Emittentin<br />

und Alleingesellschafterin der geschäftsführenden Kommanditistin, der Komplementärin und<br />

der Treuhänderin. Die Vorstände der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG sind zugleich<br />

Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin und der Komplementärin. Herr Jörn<br />

Schulze ist Angestellter der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG und Geschäftsführer der<br />

Treuhänderin.<br />

95


96<br />

Funktion<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage der Tätigkeit<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Wesentliche<br />

Rechte und Pflichten<br />

Dipl.-Kfm. Christoph Wegner,<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Anschriftt Neuer Wall 55, 20354 Hamburg<br />

Gesamtbetrag<br />

der Vergütung<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Mittelverwendungskontrolle auf dem Einzahlungskonto eingehender Einzahlungen. Für weitere<br />

Einzelheiten wird auf den abgedruckten Mittelverwendungskontrollvertrag vom 04. Juni 2010<br />

auf Seite 181 ff. verwiesen. Rechtsgrundlage der Mittelverwendungskontrolle ist der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

vom 04. Juni 2010..<br />

Rechte und Pflichten zur Kontrolle, ob die von den Anlegern auf das Einzahlungskonto eingehenden<br />

Einlagen gemäß dem im Gesellschaftsvertrag der Emittentin geregelten Investitions- und<br />

Finanzierungsplan investiert werden, und zur Freigabe der Zahlungsaufträge der Treuhänderin<br />

an die Bank, sofern die im Mittelverwendungskontrollvertrag der Emittentin genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. Andernfalls hat der Mittelverwendungskontrolleur das Recht und die<br />

Pflicht, die Freigabe der Mittel zu verweigern. Weiterhin hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />

das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Durchführung seiner Pflichten von der Beteiligungsgesellschaft<br />

eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 15.000 zzgl. Umsatzsteuer. Der Anspruch<br />

auf die Gebühr ist zu 50% fällig mit der Freigabe der ersten Eigenmittel und der Restbetrag,<br />

sobald nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft die Zahlungen entsprechend dem<br />

Investitionsplan – mit Ausnahme der Bezahlung der Mittelverwendungskontrolle – insoweit<br />

vollständig abgewickelt und Restbeträge ggf. ausgekehrt worden sind.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur zeichnet u.a. die Zahlungen für die Mittelverwendungskontrolle<br />

gemeinsam mit der Treuhänderin frei. Mit der Anbieterin, der Komplementärin der Emittentin,<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin und der Emittentin selbst bestehen keine personellenund<br />

oder kapitalmäßigen Verflechtungen. Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die<br />

Interessenskonflikte bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Mittelverwendungskontrolleur<br />

begründen können.


Funktion<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

der Gesellschaft<br />

Datum der Gründung<br />

Rechtsordnung<br />

Projekt- und Vertragspartner<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />

Partnerschaft setzt Vertrauen voraus. Aus diesem Grund haben wir bei der Auswahl unserer Vertrags-<br />

und Projektpartner größten Wert auf Kompetenz im fachlichen und persönlichen Bereich<br />

gelegt. Durch Einbeziehung verschiedener Projektpartner erreichen wir eine Bündelung von Kompetenzen<br />

und haben uns hierdurch ein Netzwerk und die Grundlage für eine partnerschaftliche<br />

Zusammenarbeit geschaffen. Die Vertragspartner im Einzelnen sind:<br />

Rahlfs Immobilien GmbH<br />

Verkäufer der Immobilien/Grundstücksverwalter für die zu erwerbenden Immobilien der<br />

Tranchen 1 bis 4 / geplante zukünftige Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft<br />

Lindenstraße 30, 31535 Neustadt am Rübenberge<br />

26. April 1994<br />

Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht<br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Handelsregister Amtsgericht Hannover, HRB 110968<br />

Tag der ersten Eintragung 17. Oktober 2001<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Stammkapital EUR 750.100<br />

Gesellschafter<br />

Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung von Ein- u. Mehrfamilienhäusern<br />

sowie gewerblichen/industriellen Bauten auf eigenen und fremden Grundstücken,<br />

für eigene wie für fremde Rechnung sowie im eigenen sowie im fremden Namen, die<br />

technische und wirtschaftliche Betreuung von Baumaßnahmen aller Art. Die Vermietung und<br />

Verpachtung von Baulichkeiten zu gewerblicher und sonstiger Nutzung sowie die Verwertung<br />

und Veräußerung.<br />

Dipl.-Ing. Günter Rahlfs<br />

Dipl.-Ing. Dirk Wilhelm Rahlfs,<br />

Rahlfs Immobilien Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH<br />

Geschäftsführer Günter Rahlfs, Dirk Wilhelm Rahlfs<br />

Geschäftsanschrift<br />

der Geschäftsführung<br />

Kapitaleinlage<br />

Gesamtbetrag der Vergütung<br />

(PROGNOSE<br />

Die Geschäftsführer sind erreichbar unter der Anschrift der Rahlfs Immobilien GmbH, Lindenstraße<br />

30, 31535 Neustadt am Rübenberge<br />

Die Rahlfs Immobilien GmbH ist zum Prospektaufstellungsdatum an der Emittentin nicht beteiligt.<br />

Es ist geplant, dass sich die Rahlfs Immobilien GmbH an der Emittentin mit jeweils EUR<br />

100.000 pro Tranche, insgesamt somit mit EUR 400.000, beteiligen wird.<br />

Für die kaufmännische und technische Immobilienverwaltung der Immobilien, welche die Beteiligungsgesellschaft<br />

erwirbt, erhält die Rahlfs Immobilien GmbH gemäß Grundstücksverwaltungsvertrag<br />

eine Vergütung in Höhe von 1,3% der mit den Mietern der Immobilien vereinbarten<br />

Jahresnettomiete zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rahlfs Immobilien GmbH erhält<br />

weiterhin gemäß den Kaufverträgen der Tranchen 1 bis 3 bzw. dem gemäß Absichtserklärung<br />

für die Tranche 4 abzuschließenden Kaufvertrag den Kaufpreis der Anlageobjekte in Höhe von<br />

97


98<br />

Fortsetzung:<br />

Gesamtbetrag der Vergütung<br />

(PROGNOSE)<br />

Aufgaben und<br />

Rechtsgrundlage<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Sitz der Gesellschaft Hamburg<br />

Geschäftsanschrift<br />

Datum der Gründung<br />

Rechtsordnung<br />

voraussichtlich EUR 31.292.980 (PROGNOSE). Bei einem Erwerb der Immobilien bis zum 31. Dezember<br />

2010 beträgt der Gesamtbetrag der Vergütung über die gesamte geplante Laufzeit EUR<br />

31.812.190 (PROGNOSE) ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Des Weiteren erhält die Rahlfs<br />

Immobilien GmbH voraussichtlich gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages eine Erfolgsbeteiligung<br />

am Liquidationsüberschuss der Beteiligungsgesellschaft (nach Veräußerung der<br />

letzten Immobilie) und wird entsprechend ihrer zu leistenden Kommanditeinlage am Ergebnis<br />

der Emittentin beteiligt sein.<br />

Verkauf der Immobilien der Tranchen 1 bis 3 über aufschiebend bedingte Kaufverträge vom<br />

06 Mai 2010 an die Beteiligungsgesellschaft. Beabsichtigter Verkauf der Immobilien der<br />

Tranche 4 gemäß Absichtserklärung vom 04. Januar 2010. und vom 25. Mai 2010. Kaufmännische<br />

und technische Verwaltung der Immobilien der Beteiligungsgesellschaft auf Grundlage<br />

des Grundstücksverwaltungsvertrages vom 05. Mai 2010 und des Addendums Nr. 1 vom<br />

04. Juni 2010.<br />

Die Rahlfs Immobilien GmbH ist gleichzeitig Verkäufer der von der Beteiligungsgesellschaft zu<br />

erwerbenden Immobilien sowie zukünftig plangemäß Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Darüber hinaus ist die Rahlfs Immobilien GmbH mit der Grundstücksveraltung der Immobilien<br />

der Beteiligungsgesellschaft beauftragt.<br />

Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH<br />

Assetmanagement (Immobilien-Controlling) /<br />

Finanzierungsvermittlung / Objektvermittlung<br />

Alstertor 17, 20095 Hamburg<br />

27. Februar 2008<br />

Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht<br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 107178<br />

Tag der ersten Eintragung 31. März 2008<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Der Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />

sowie der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Immobilien. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften<br />

und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann<br />

zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen,<br />

auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann<br />

Dienstleistungen hinsichtlich der Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien, Vermögensverwaltung<br />

für gewerbliche Immobilien, Verwaltung von gewerblichen Immobilien, Planung<br />

und Initiierung von Vermögensanlageprogrammen in gewerblichen Immobilien und Tätigkeiten,<br />

die einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4 a und 4 b GewO bedürfen, erbringen.


Stammkapital EUR 100.000<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsanschrift der Geschäftsführung<br />

Behringer Harvard Europe Holdings LLC<br />

Oliver Georg<br />

Olaf Fortmann<br />

Geschäftsführer Oliver Georg, Olaf Fortmann<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />

Gesamtbetrag der Vergütung<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

der Gesellschaft<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Die Geschäftsführer sind erreichbar unter der Anschrift der Behringer Harvard Europe Real<br />

Estate GmbH, Alstertor 17, 20095 Hamburg<br />

Assetmanagement der Fondsimmobilien auf Grundlage des am 26. April 2010 geschlossenen<br />

Vertrages über Assetmanagement- Leistungen. Vermittlung der Fondsimmobilien sowie Vermittlung<br />

der Finanzierung auf Grundlage der Kaufverträge der Tranchen 1 bis 3 jeweils vom 6.<br />

Mai 2010 bzw. der Absichtserklärung vom 04. Januar 2010/25. Mai 2010 für die Tranche 4.<br />

Die jährliche Vergütung für das Assetmanagement beträgt 0,8% der jährlichen Sollmiete<br />

der Fondsobjekte zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Über die geplante Laufzeit insgesamt<br />

EUR 319.514 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Objektbeschaffung wird eine Vergütung<br />

in Höhe von 1,19% der Kaufpreise für die Immobilien zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer anfallen,<br />

voraussichtlich somit EUR 372.386 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Vermittlung etwaiger<br />

Finanzierungen wird eine Vergütung in Höhe von 1% des vermittelten Fremdmittelbetrages<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer anfallen, voraussichtlich somit EUR 172.200 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Gesamtbetrag der Vergütung voraussichtlich EUR 864.100 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer (PROGNOSE).<br />

Gesellschafter, die mittelbar an der Behringer Harvard Europe Holdings LLC beteiligt sind, haben<br />

der Rahlfs Immobilien GmbH ein Darlehen zur Verfügung gestellt. Zum Prospektaufstellungsdatum<br />

ist das Darlehen noch nicht vollständig zurückgeführt.<br />

REAG GmbH Real Estate Advisory Group Germany<br />

Wertgutachter der Fondsimmobilien der Tranchen 1 bis 3<br />

Bockenheimer Landstraße 22, 60323 Frankfurt a.M.<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />

99


100<br />

Funktion<br />

Anschrift<br />

Allgemeine Hannoversche Klosterfonds –<br />

Stiftung des öffentlichen Rechts<br />

Erbpachtgeber des Grundstücks Bovenden<br />

Eichenstraße 4, 30161 Hannover<br />

Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts<br />

Rechtsgrundlage<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Erbpachtvertrag vom 04. Dezember 2006; 09. Februar 2007; 23. März 2007 (vgl. Rubrik „Rechtliche<br />

Grundlagen“, Abschnitt „Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen<br />

Verträge“, Unterabschnitt „Erbpachtverträge“ ab Seite 145 ff. in diesem Kapitel.<br />

Es bestehen – nach erfolgten Recherchen der Anbieterin - keine personellen und/oder kapitalmäßigen<br />

Verflechtungen mit den wesentlichen Vertragspartnern.<br />

Klaus-Dieter Meyer<br />

Erbpachtgeber des Grundstücks Holle<br />

Anschriftt Am Knick 12, 31188 Holle<br />

Rechtsordnung<br />

Rechtsgrundlage<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Natürliche Person<br />

Erbpachtvertrag vom 19. Juni 2009; 28. Juli 2009 (vgl. Rubrik „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitt<br />

„Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen Verträge“, Unterabschnitt<br />

„Erbpachtverträge“ ab Seite 145 ff. in diesem Kapitel.<br />

Es bestehen – nach erfolgten Recherchen der Anbieterin - keine personellen und/oder kapitalmäßigen<br />

Verflechtungen mit den wesentlichen Vertragspartnern.<br />

Stadt Bad Nenndorf<br />

Erbpachtgeber des Grundstücks Bad Nenndorf<br />

Anschrift Rodenberger Allee 12, 31542 Bad Nenndorf<br />

Rechtsgrundlage<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Erbpachtvertrag vom 28. <strong>No</strong>vember 2006 (vgl. Rubrik „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitt<br />

„Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen Verträge“, Unterabschnitt<br />

„Erbpachtverträge“ ab Seite 145 ff. in diesem Kapitel.<br />

Es bestehen – nach erfolgten Recherchen der Anbieterin – keine personellen und/oder kapitalmäßigen<br />

Verflechtungen mit den wesentlichen Vertragspartnern.


SIX-PACK<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

101


102<br />

Funktion<br />

Anschrift<br />

Rechtsform<br />

Handelsregister<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Im Folgenden werden die Hauptmieter<br />

der Immobilien dargestellt.<br />

Penny-Markt GmbH<br />

Hauptmieter der Objekte Aerzen, Burgdorf, Wedemark, Bad Nenndorf,<br />

Halberstadt , Bad Bevensen<br />

Domstraße 20, 50668 Köln<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Amtsgericht Köln, HRB 27043<br />

Die Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist – wie die REWE Deutscher Supermarkt<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien – ein Unternehmen der REWE Group.<br />

REWE Deutscher Supermarkt KGaA<br />

Hauptmieter des Objektes Cottbus<br />

Anschriftt Domstr. 20, 50668 Köln<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)<br />

Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 68840<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Die REWE Deutscher Supermarkt KGaA ist – wie die Penny-Markt GmbH – ein Unternehmen<br />

der REWE-Gruppe.<br />

.<br />

EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH<br />

Hauptmieter der Objekte Duingen und Lindwedel und voraussichtlich Wernigerode (es liegt<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch kein Mietvertrag vor).<br />

Anschrift Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden<br />

Rechtsform<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Handelsregister Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5104<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH ist – wie die Netto Marken Discount AG & Co. KG –<br />

ein Unternehmen der EDEKA-Gruppe. NP-Markt ist eine Vertriebslinie der EDEKA-Gruppe.


Funktion<br />

Trinkgut Fachdiscount GmbH<br />

Hauptmieter des Objektes Einbeck<br />

Anschrift Westpreußenstr. 32-38, 47809 Krefeld<br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Handelsregister Amtsgericht Krefeld, HRB 7032<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Funktion<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Laut Zeitungsberichten vom März 2010 werden Gespräche über einen möglichen Verkauf an<br />

ein Unternehmen der EDEKA-Gruppe geführt.<br />

Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />

Hauptmieter der Objekte Holle, Joachimsthal, Scheden, Bovenden, Berlin<br />

Anschrift Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft (AG & Co. KG)<br />

Handelsregister Amtsgericht Amberg, HRA 1747<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Funktion<br />

Die Netto Marken-Discount AG & Co. KG ist – wie die EDEKA-MIHA Immobilien-Service<br />

GmbH – ein Unternehmen der EDEKA-Gruppe.<br />

Dirk Rossmann GmbH<br />

Hauptmieter des Objektes Horn-Bad Meinberg<br />

Anschrift Isernhägener Str. 16, 30938 Burgwedel<br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Handelsregister Amtsgericht Hannover, HRB 120546<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verflechtungen<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />

Es bestehen – nach erfolgten Recherchen der Anbieterin – keine personellen und/oder kapitalmäßigen<br />

Verflechtungen mit den wesentlichen Vertragspartnern.<br />

103


104<br />

Die nachfolgenden Ausführungen geben dem<br />

Anleger einen zusammenfassenden Überblick<br />

über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen<br />

der Vermögensanlage. Die rechtlichen Grundlagen<br />

dieser Beteiligung sind dieser Verkaufsprospekt<br />

mit dem darin abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH<br />

& Co. KG, dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

sowie die beigefügte Beitrittserklärung<br />

nebst Widerrufsbelehrung.<br />

ANGABEN ZUR EMITTENTIN<br />

Emittentin des Beteiligungsangebots ist die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

GmbH & Co. KG. Sitz der Emittentin ist Hamburg. Die Geschäftsanschrift<br />

ist Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />

Die Emittentin (nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt)<br />

wurde am 15. Februar 2010 gegründet und am 01. April 2010<br />

unter HRA 111406 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.<br />

Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet, unterliegt<br />

deutschem Recht und hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

(KG) in der speziellen Ausgestaltung als GmbH & Co. KG.<br />

Der Unternehmensgegenstand der Emittentin ist der Erwerb, das<br />

Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere solchen, die für<br />

den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht<br />

sind und an solche vermietet werden. Die Emittentin ist zu allen<br />

Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />

erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar<br />

zu fördern, und die mit diesem im Zusammenhang stehen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks<br />

erforderlichen zweckmäßigen Handlungen selbst und/oder durch<br />

Dritte vornehmen lassen. Freie Liquidität kann angelegt werden.<br />

Der persönlich haftende Komplementär einer GmbH & Co. KG ist in<br />

Abweichung von dem gesetzlichen Regelfall einer KG keine natürliche<br />

Person, sondern eine GmbH. Im Unterschied zu einer unbeschränkt<br />

haftenden natürlichen Person als Komplementärin ist die<br />

Haftung der Komplementär-GmbH auf ihr Gesellschaftsvermögen<br />

beschränkt. Das Stammkapital der Komplementärin, der CH2 Immobilien<br />

Verwaltungs GmbH, beträgt EUR 25.000 und ist zur Hälfte<br />

eingezahlt. Geschäftsführer sind Antje Montag und Christian<br />

Kuppig. Alleingesellschafter der Komplementärin ist die CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER EMITTENTIN / HAUPT-<br />

MERKMALE DER ANTEILE<br />

Das Kapital der Emittentin ist ausschließlich in Kommanditanteile<br />

zerlegt. Die Höhe des gezeichneten Kommanditkapitals beträgt<br />

EUR 1.500. Die Kommanditanteile werden zu gleichen Teilen von den<br />

Gründungsgesellschaftern CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />

AG, CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH und CH2 Treuhand GmbH gehalten.<br />

Die Gründungsgesellschafter haben ihre Einlageverpflichtung<br />

von jeweils EUR 500 erfüllt. Es stehen somit keine Einlagen auf das<br />

Kapital aus.<br />

Die Rahlfs Immobilien GmbH hat sich vertraglich verpflichtet, der<br />

Beteiligungsgesellschaft als Kommanditist beizutreten, sofern die<br />

in § 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genannten Bedingungen<br />

erfüllt sind. Die Kommanditeinlage beträgt EUR 100.000 pro Immobilientranche<br />

(insgesamt somit EUR 400.000) und ist nach den im<br />

Gesellschaftsvertrag festgelegten Bedingungen einzuzahlen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Rahlfs Immobilien<br />

GmbH noch keine Kommanditanteile gezeichnet.<br />

Die Hauptmerkmale der bereits gezeichneten Kommanditanteile der<br />

derzeitigen Kommanditisten entsprechen denen der beitretenden<br />

Anleger, deren Rechte und Pflichten in den nachfolgenden Abschnitten<br />

dargestellt sind. Hiervon ausgenommen sind die Haftsumme,<br />

die für die derzeitigen Kommanditisten in Höhe von 100% der Kommanditeinlage<br />

ins Handelsregister eingetragen ist, das Agio, dass die<br />

derzeitigen Kommanditisten nicht einzahlen, und die Vergütungen<br />

für die Gründungsgesellschafter.<br />

Die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH ist zur alleinigen Geschäftsführung<br />

der Emittentin berechtigt.<br />

Die Komplementärin CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH leistet keine<br />

Einlage und ist weder am Kapital und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt noch nimmt sie am Gewinn oder Verlust der Beteiligungsgesellschaft<br />

teil. Sie hat kein Stimmrecht. Im übrigen stimmen<br />

die Hauptmerkmale und Rechte der derzeitigen Gesellschafter<br />

mit denen der zukünftig beigetretenen Anleger überein.<br />

Das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft soll planmäßig durch<br />

die Beteiligung von Anlegern auf EUR 18.908.500 zzgl. eines Agios<br />

in Höhe von 5% auf das geplante Emissionskapital (EUR 925.350)<br />

erhöht werden. Das tatsächliche Eigenkapital kann von diesem geplanten<br />

Betrag nach oben oder unten abweichen. Die Anleger treten<br />

mittelbar über die Treuhänderin der Emittentin bei (s.u. Abschnitt<br />

„Beitritt der Anleger“ auf Seite 109). Die CH2 Treuhand GmbH ist als<br />

Treuhänderin daher berechtigt, ihre Kommanditeinlage um bis zu<br />

EUR 18.507.000 („Emissionskapital“) oder darüber hinaus zu erhö-


hen, wobei gemäß Beitrittserklärung ein Agio anfällt. Vorgesehen ist<br />

ein Agio in Höhe von 5% auf das gezeichnete Emissionskapital. Die<br />

beitretenden Anleger bzw. die Treuhänderin mit den für die Anleger<br />

treuhänderisch übernommenen Anteilen werden mit 10% des Zeichnungsbetrages<br />

als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />

Es wurden bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im<br />

Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

Da die Emittentin weder eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien ist, existieren auch keine umlaufenden<br />

Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht<br />

auf Aktien einräumen, so dass kein Nennbetrag der umlaufenden<br />

Wertpapiere und keine Bedingungen und Verfahren für den Umtausch<br />

oder Bezug von Aktien angegeben werden können.<br />

BETEILIGUNG AM ERGEBNIS UND AM VERMÖGEN<br />

Die Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen sowie an der Auszahlung<br />

von Liquiditätsüberschüssen erfolgt nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

nach Maßgabe der Beteiligungen am festen Kommanditkapital<br />

(Kapitalkonto I) der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Auf Vorschlag der geschäftsführenden Kommanditistin können die<br />

Gesellschafter die Auszahlung der nach Abzug einer angemessenen<br />

Liquiditätsrücklage verbleibenden Liquiditätsüberschüsse im<br />

Verhältnis ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I<br />

beschließen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist bei entsprechenden<br />

Liquiditätsüberschüssen auch ohne einen vorherigen<br />

Gesellschafterbeschluss unter Berücksichtigung der vorstehend<br />

beschriebenen Ergebniszurechnungen sowie der nachstehend beschriebenen<br />

Schlusszahlungen nach § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, Voraus-Auszahlungen von überschüssiger<br />

Liquidität an die Gesellschafter vorzunehmen. An der ersten Auszahlung,<br />

die im Jahr 2011 erfolgen soll, nehmen die bis zum 31. Dezember<br />

2010 beigetretenen Gesellschafter in doppelter Höhe teil wie die<br />

nach diesem Datum beigetretenen Gesellschafter.<br />

Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist der Liquidationsüberschuss<br />

nach der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten<br />

Immobilienportfolios wie folgt zu verteilen: Auf der ersten Stufe<br />

erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I, bis auf die im Jahr<br />

2010 begründeten Beteiligungen bis zum Jahr des Verkaufs der letzten<br />

Immobilie eine durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung<br />

vor Steuern von mindestens 6,5% bezogen auf die Pflichteinlage<br />

entfällt. Die durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung ist gleich<br />

der Gesamtvermögensmehrung bzgl. der im Jahr 2010 begründeten<br />

Beteiligungen geteilt durch die Anzahl der vollen Kalenderjahre der<br />

Laufzeit der Beteiligung. Das Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie<br />

gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs als letztes volles Kalenderjahr<br />

der Laufzeit der Beteiligung. Die Gesamtvermögensmehrung<br />

ist gleich der Summe der getätigten Entnahmen und Ausschüttun-<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

gen (einschließlich der Ausschüttung des Liquidationsüberschusses)<br />

abzüglich der Pflichteinlage und abzüglich des Agios. Auf der<br />

zweiten Stufe wird von einem überschießenden Betrag ein Anteil<br />

von 20% an Rahlfs Immobilien GmbH ausgezahlt. Auf der dritten<br />

Stufe erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Anteils von 80%<br />

des überschießenden Betrages wiederum an alle Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I.<br />

VERGÜTUNGEN / ERGEBNISBETEILIGUNG<br />

Vergütungen für Leistungen in der Investitionsphase<br />

Die Treuhänderin und Gründungsgesellschafterin, die CH2 Treuhand<br />

GmbH, erhält während der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />

von 0,5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, welche mit Schließung der Beteiligungsgesellschaft<br />

fällig ist.<br />

Die Anbieterin und Gründungsgesellschafterin, die CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG, erhält für die Konzeption und Prospektierung<br />

eine Vergütung von 4,57% des gezeichneten Emissionskapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung entsteht erfolgsabhängig<br />

mit der sukzessiven Platzierung des Emissionskapitals<br />

und ist in Abhängigkeit von der Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft,<br />

spätestens jedoch am 30. Juni 2011 zu zahlen. Darüber<br />

hinaus hat die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG die Koordination<br />

der rechtlichen und steuerlichen Beratung sowie das Marketing<br />

und den Druck der vertrieblichen Unterlagen übernommen. Hierfür<br />

erhält sie eine Vergütung zur Abdeckung der ihr entstehenden<br />

Kosten in Höhe von EUR 75.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

Vergütung entsteht mit Beginn der Platzierung des Eigenkapitals und<br />

ist auf gesonderte Anforderung der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Hamburg AG zahlbar.<br />

Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG erhält während der<br />

Platzierungsphase für die Platzierung des Eigenkapitals eine Vergütung<br />

in Höhe von 5% des gezeichneten Emissionskapitals sowie<br />

dem gemäß Beitrittserklärung zu zahlenden Agio, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Vorgesehen ist ein Agio in Höhe von 5% des Emissionskapitals.<br />

Die Vergütung entsteht anteilig mit Zeichnung des Emissionskapitals.<br />

Darüber hinaus erhält die Behringer Harvard Europe Real Estate<br />

GmbH für die Vermittlung der Immobilien gemäß den Kaufverträgen<br />

bzw. der Absichtserklärung eine Vergütung in Höhe von 1,19% zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer der von der Beteiligungsgesellschaft an<br />

die Rahlfs Immobilien GmbH zu zahlenden Kaufpreise der Immobilien.<br />

Diese Vergütung ist mit Fälligkeit der Kaufpreise fällig. Weiterhin<br />

erhält die Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH für die Vermittlung<br />

etwaiger Finanzierungen eine Provision in Höhe von 1% des<br />

vermittelten Fremdmittelbetrages zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

fällig mit der Auszahlung der Fremdmittelbeträge.<br />

105


106<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Mittelverwendungskontrolle<br />

eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 15.000 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Der Anspruch auf die Gebühr ist zu 50% fällig<br />

mit der Freigabe der ersten Eigenmittel und der Restbetrag, sobald<br />

nach Schließung der Gesellschaft die Zahlungen entsprechend dem<br />

Investitionsplan gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages – mit Ausnahme<br />

der Bezahlung der Mittelverwendungskontrolle – insoweit vollständig<br />

abgewickelt und Restbeträge ausgekehrt worden sind.<br />

Vergütungen für Leistungen während der Betriebsphase<br />

Die Komplementärin und Gründungsgesellschafterin erhält für die<br />

Übernahme des Haftungsrisikos und die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />

eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von<br />

EUR 2.500, die jeweils zum 31. Dezember jeden Jahres fällig ist.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin<br />

erhält für die Wahrnehmung der Geschäftsführung und Vertretung<br />

der Beteiligungsgesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe<br />

von 0,25% der mit den Mietern der Immobilien der Beteiligungsgesellschaft<br />

vereinbarten Jahresnettomiete zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

die jeweils zum 31. Dezember jeden Jahres fällig ist.<br />

Nach der Schließung der Beteiligungsgesellschaft erhält die Treuhänderin<br />

und Gründungskommanditistin für ihre Tätigkeit eine laufende<br />

jährliche Vergütung von 0,25% des gezeichneten Emissionskapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig jeweils zu einem<br />

Viertel am Ende eines jeden Kalenderquartals.<br />

Die Rahlfs Immobilien GmbH erhält gemäß Grundstücksverwaltungsvertrag<br />

für die Grundstücksverwaltung eine Vergütung in<br />

Höhe von 1,3% p.a. der mit den Mietern der jeweiligen Immobilien<br />

der Beteiligungsgesellschaft, auf die sich der Grundstücksverwaltungsvertrag<br />

bezieht, vereinbarten Jahresnettomiete zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Zusätzlich steht der Rahlfs Immobilien GmbH<br />

gemäß § 17 Abs. 3 eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung zu.<br />

Nach der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten Immobilienportfolios<br />

und der nachfolgenden Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist der Liquidationsüberschuss wie folgt zu verteilen:<br />

Auf der ersten Stufe erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile, bis auf die im Jahr 2010<br />

begründeten Beteiligungen bis zum Jahr des Verkaufs der letzten<br />

Immobilie eine durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung vor<br />

Steuern von mindestens 6,5% bezogen auf die Pflichteinlage entfällt.<br />

Die durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung ist gleich<br />

der Gesamtvermögensmehrung bzgl. der im Jahr 2010 begründeten<br />

Beteiligungen geteilt durch die Anzahl der vollen Kalenderjahre der<br />

Laufzeit der Beteiligung. Das Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie<br />

gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs als letztes volles Kalenderjahr<br />

der Laufzeit der Beteiligung. Die Gesamtvermögensmehrung<br />

ist gleich der Summe der getätigten Entnahmen und Ausschüttungen<br />

(einschließlich der Ausschüttung des Liquidationsüberschusses)<br />

abzüglich der Pflichteinlage und abzüglich des Agios. Auf der<br />

zweiten Stufe wird von einem überschießenden Betrag ein Anteil<br />

von 20% an die Rahlfs Immobilien GmbH ausgezahlt. Auf der dritten<br />

Stufe erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Anteils von 80%<br />

des überschießenden Betrages wiederum an alle Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile.<br />

Darüber hinaus erhält Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH<br />

eine jährliche Vergütung von 0,8% der jährlichen Sollmiete der Immobilien<br />

der Beteiligungsgesellschaft, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist fällig und zahlbar zu 4 gleichen Raten, jeweils nach<br />

Rechnungsstellung 14 Tage nach Ende eines Quartals.<br />

Sonstige Vergütungen<br />

Die Gründungsgesellschafter, die CH2 Treuhand GmbH, die CH2<br />

Contorhaus Hansestadt Hamburg AG und die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2<br />

Asset GmbH sind entsprechend ihrer geleisteten Kommanditeinlage<br />

am Ergebnis der Emittentin beteiligt.<br />

GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE UND MITWIRKUNGSRECH-<br />

TE DER ANLEGER<br />

Die Gesellschafter und die Treugeber entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse,<br />

insbesondere über die in § 9 Abs. 3, § 10 und<br />

§ 14 des Gesellschaftsvertrages genannten Beschlussgegenstände.<br />

Dies gilt insbesondere für Verfügungen über die Immobilien (mit<br />

Ausnahme der Bestellung als Sicherheit), die Aufnahme von Krediten<br />

in Höhe von mehr als EUR 250.000 (soweit diese nicht ohnehin<br />

im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen sind) sowie den<br />

Erwerb von Immobilien, die nicht in den Tranchen 1 bis 4 festgelegt<br />

sind. Das gem. § 164 Satz 1 HGB bestehende Widerspruchsrecht<br />

von Kommanditisten, den Maßnahmen der Geschäftsführung dann<br />

widersprechen zu können, wenn diese über den gewöhnlichen Betrieb<br />

des Handelsgewerbes der Beteiligungsgesellschaft hinausgehen,<br />

ist ausgeschlossen, wenn eine solche Maßnahme im Rahmen<br />

der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Geschäftsführungsbefugnisse,<br />

insbesondere im Rahmen des Investitionsplanes erfolgt<br />

oder dieser Maßnahme durch einen Gesellschafterbeschluss zugestimmt<br />

wurde, vgl. § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Gesellschafterversammlungen sollen gem. § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft in der Regel in einem schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren und nur in Ausnahmefällen als Präsenzversammlungen<br />

abgehalten werden. Innerhalb von 9 Monaten<br />

nach Ende eines Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft soll<br />

eine ordentliche Gesellschafterversammlung stattfinden. Eine Gesellschafterversammlung<br />

muss als Präsenzversammlung einberufen<br />

werden, wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 25%<br />

des Kommanditkapitals vertreten, einer Abstimmung im schriftlichen<br />

Verfahren widersprechen. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

sind von der geschäftsführenden Kommanditistin in<br />

den im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag bestimmten Fällen einzuberufen<br />

oder, wenn es das Interesse der Beteiligungsgesellschaft<br />

erfordert, oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens


25% des Kommanditkapitals auf sich vereinigen, dies aus wichtigem<br />

Grund verlangen. Für die Beschlussfähigkeit ist erforderlich, dass<br />

alle Gesellschafter ordnungsgemäß zur schriftlichen Stimmabgabe<br />

aufgefordert oder zur Präsenzversammlung eingeladen wurden und<br />

wenigstens 25% aller Stimmen an der Abstimmung teilgenommen<br />

haben bzw. in einer Präsenzversammlung wenigstens 25% aller<br />

Stimmen anwesend oder vertreten sind. Gesellschafterbeschlüsse<br />

werden, sofern nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes geregelt<br />

ist oder im Gesetz eine höhere Mehrheit zwingend vorgeschrieben<br />

ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

Beschlussfassungen u.a. über Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

Kapitalerhöhungen, Ergebnisabführungsverträge, Veräußerungen<br />

des gesamten Gesellschaftsvermögens, die Auflösung der<br />

Beteiligungsgesellschaft, alle Verfügungen über die Immobilien, mit<br />

Ausnahme der Belastung durch Bestellung als Sicherheit für die<br />

im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehenen Geschäfte,<br />

grundsätzlich auch den Ausschluss von Gesellschaftern sowie die<br />

Bildung eines Anlegerbeirats bedürfen einer Mehrheit von 75% der<br />

abgegebenen Stimmen (§ 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Stimmrechte der Gesellschafter richten sich nach der Summe<br />

des Kapitalkontos I. Auf je EUR 1.000 der Beteiligung am Kommanditkapital<br />

der Beteiligungsgesellschaft entfällt eine Stimme. Die<br />

Komplementärin hat kein Stimmrecht. Die Anleger haben auch als<br />

Treugeber das Recht, selbst an schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

oder einer Präsenzversammlung teilzunehmen oder sich durch einen<br />

mit schriftlicher Vertretungs- und Stimmrechtsvollmacht ausgestatteten<br />

Bevollmächtigten vertreten zu lassen.<br />

Die Kommanditisten sind gem. § 166 Absatz 1 HGB berechtigt, eine<br />

Abschrift des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit<br />

unter Einsicht der Bücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft<br />

auf eigene Kosten zu prüfen. Das Prüfungsrecht ist allerdings<br />

insoweit begrenzt, als die Prüfung nur durch eine von Berufs wegen<br />

zur Verschwiegenheit verpflichtete Person (z.B. Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater) erfolgen darf, § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft.<br />

ANLEGERBEIRAT ODER ANDERE AUFSICHTSGREMIEN<br />

Ein Anlegerbeirat oder andere Aufsichtsgremien bestehen bei der<br />

Beteiligungsgesellschaft nicht. Durch Gesellschafterbeschluss,<br />

der einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen bedarf,<br />

kann zur Beratung der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung<br />

ein Anlegerbeirat gebildet werden. Der Anlegerbeirat<br />

besteht aus 3 Mitgliedern, wobei 2 Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung<br />

gewählt werden und ein Beiratsmitglied von<br />

der Geschäftsführung ernannt wird. Der Anlegerbeirat ist für die Erteilung<br />

der Zustimmung im Hinblick auf die im Gesellschaftsvertrag<br />

genannten zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

zuständig und kann die Zustimmung zu weiteren zustimmungsbedürftigen<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen erteilen, wenn ihm dieses<br />

Recht durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

übertragen wurde. Die Rechte und Pflichten des Anlegerbeirats sind<br />

im Übrigen in § 11 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Jedes Mitglied<br />

des Anlegerbeirates erhält neben der Erstattung seiner Auslagen<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 2.500, der Beiratsvorsitzende<br />

von EUR 3.000.<br />

ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG/ AUS-<br />

SCHEIDEN AUS DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />

Anleger können ihre Beteiligung grundsätzlich jederzeit ganz oder<br />

teilweise durch Abtretung an Dritte übertragen, § 19 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Der übertragene und verbleibende Kommanditanteil<br />

müssen glatt durch 1.000 teilbar sein. Die Abtretung bedarf der<br />

vorherigen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

wobei die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden<br />

darf. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Erwerber<br />

nicht vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Gesellschafters<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag und aus dem Treuhandvertrag<br />

mit der Treuhänderin eintritt. Das Zustimmungserfordernis gilt<br />

auch für Belastungen oder Verpfändungen der Kommanditbeteiligung<br />

sowie Verfügungen über die vermögensrechtlichen Gesellschafteransprüche.<br />

Eine Kündigung durch den Anleger kann mit einer Frist von 12 Monaten<br />

jeweils zum Schluss des Geschäftsjahres – erstmals jedoch<br />

zum 31. Dezember 2024 – erfolgen, § 21 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

scheidet der Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

aus. Dem Anleger steht grundsätzlich ein Abfindungsanspruch zu,<br />

für dessen Berechnung zunächst der Wert der Beteiligungsgesellschaft<br />

nach Liquidationswerten auf den letzten Tag des letzten vor<br />

dem Tag des Ausscheidens abgeschlossenen Geschäftsjahres der<br />

Beteiligungsgesellschaft zu ermitteln ist. Der Abfindungsanspruch<br />

entspricht der Zahlung, die gemäß § 17 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

bei einer Liquidation der Beteiligungsgesellschaft zu dem<br />

vorstehend ermittelten Wert an den ausscheidenden Gesellschafter<br />

zu leisten wäre, verringert um einen Sicherheitsabschlag in Höhe<br />

von 10%.<br />

Die Abfindung ist dem ausscheidenden Gesellschafter in 4 gleichen<br />

Halbjahresraten auszuzahlen, wobei die erste Rate 6 Monate nach<br />

dem Tag des Ausscheidens des Gesellschafters fällig ist.<br />

Ein Gesellschafter kann auch aus wichtigem Grund aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft. Ein wichtiger Grund<br />

zum Ausschluss eines Anlegers liegt insbesondere in der Nichterfüllung<br />

seiner Einlageverpflichtung. Ferner scheidet ein Anleger aus<br />

der Beteiligungsgesellschaft aus, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt oder seine Beteiligung von einem Gläubiger<br />

gepfändet wurde und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb<br />

von 6 Monaten aufgehoben wird und die geschäftsführende<br />

107


108<br />

Kommanditistin dies in den vorstehend genannten Fällen fordert.<br />

Auch in diesen Fällen steht dem Anleger ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

wie vorstehend dargelegt zu.<br />

Scheiden innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten auf Grund<br />

außerordentlicher Kündigungen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

Gesellschafter, die zusammen mindestens 10% des Kommanditkapitals<br />

der Beteiligungsgesellschaft auf sich vereinigen, aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

aus und beschließen die übrigen Gesellschafter<br />

daraufhin innerhalb von 3 weiteren Monaten die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft,<br />

so haben die ausgeschiedenen Gesellschafter<br />

keinen Anspruch mehr auf die Abfindung nach den vorstehenden<br />

Regelungen, sondern sie nehmen in diesem Fall zusammen mit den<br />

anderen Gesellschaftern an der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />

nach Maßgabe von § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

teil.<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />

Zur Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft ist ausschließlich<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2<br />

Asset GmbH, berechtigt und verpflichtet, § 9 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Komplementärin, die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH,<br />

ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind Frau Antje<br />

Montag und Herr Christian Kuppig als Geschäftsführer der Komplementärin<br />

und als Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft erfolgt durch die Komplementärin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin, die von der<br />

Komplementärin zur Einzelvertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />

bevollmächtigt wird. Die Komplementärin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre jeweiligen die Geschäftsführung ausübenden<br />

Organe (Frau Antje Montag und Herr Christian Kuppig) sind<br />

von den Beschränkungen des § 112 HGB und des § 181 BGB befreit.<br />

Die Geschäftsführer sind funktional in der Geschäftsführung nicht<br />

beschränkt. Die Geschäftsanschrift der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

der Komplementärin und ihrer Geschäftsführer lautet:<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />

Für alle nach Art, Umfang und Risiko über den üblichen Betrieb der<br />

Beteiligungsgesellschaft hinausgehenden Geschäfte bedarf die geschäftsführende<br />

Kommanditistin eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses,<br />

soweit es sich nicht um Rechtsgeschäfte, Handlungen<br />

oder sonstige Geschäftsführungsmaßnahmen handelt, die<br />

bereits im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen sind oder<br />

damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen.<br />

Der geschäftsführenden Kommanditistin und der Komplementärin<br />

sowie ihren Geschäftsführern wurden für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeglicher Art gewährt.<br />

Die Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin der<br />

Beteiligungsgesellschaft, Frau Antje Montag und Herr Christian<br />

Kuppig, sind ebenfalls als Geschäftsführer der Komplementärin der<br />

Beteiligungsgesellschaft und als Vorstände für die mit dem Vertrieb<br />

dieser angebotenen Vermögensanlage betrauten CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG tätig. Im Übrigen sind die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die Komplementärin und ihre Geschäftsführer<br />

nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind, der Emittentin Fremdkapital geben<br />

oder im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN<br />

Persönlich haftende Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg,<br />

Geschäftsanschrift Steckelhörn 9, 20457 Hamburg. Sie wurde<br />

am 15. Februar 2010 gegründet und am 31. März 2010 unter HRB<br />

113267 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.<br />

Alleingesellschafterin der Komplementärin ist die CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG. Das Stammkapital der Komplementärin<br />

in Höhe von EUR 25.000 ist zur Hälfte eingezahlt. Sie ist am Kapital<br />

der Emittentin nicht beteiligt und haftet als Komplementärin grundsätzlich<br />

unbeschränkt; aufgrund ihrer Rechtsform als Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung (GmbH) haftet sie allerdings nur mit ihrem<br />

Gesellschaftsvermögen. Der Unternehmensgegenstand der Komplementärin<br />

ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere<br />

als Komplementärin an von der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Hamburg AG angebotenen Immobilienfonds, ausdrücklich zunächst<br />

an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg.<br />

Weitere Gründungsgesellschafter sind als Kommanditisten die<br />

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg, die CH2 Logistica<br />

<strong>No</strong>. 2 Asset GmbH mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift Steckelhörn<br />

9, 20457 Hamburg, und die CH2 Treuhand GmbH mit Sitz in<br />

Hamburg, Geschäftsanschrift Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />

Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt<br />

gezeichneten Einlage beträgt EUR 1.500. Es handelt sich dabei<br />

ausschließlich um Kommanditkapital. Die gezeichnete Einlage ist<br />

vollständig eingezahlt. Zu den Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />

vgl. den gleichnamigen Abschnitt.<br />

KONZERNZUGEHÖRIGKEIT DER EMITTENTIN<br />

Die Emittentin gehört zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />

der CH2-Gruppe an. Es handelt sich bei der<br />

CH2 Gruppe um keinen Konzern. Die Anteile der CH2 Logistica <strong>No</strong>.<br />

2 Asset GmbH, der CH2 Treuhand GmbH und der CH2 Immobilien<br />

Verwaltungs GmbH werden vollständig von der CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG gehalten, trotzdem ist die Emittentin kein<br />

Konzernunternehmen im Sinne der Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung.<br />

Sobald die Anleger der Emittentin beigetreten sind,<br />

ist keine Abhängigkeit von der CH2-Gruppe gegeben. Aufgrund der<br />

Regelungen der §§ 290, 296 HGB wird die Emittentin nicht in einen


handelsrechtlichen Konzernabschluss aufgenommen, da sie kein<br />

Konzernunternehmen in diesem Sinne ist. Die Emittentin ist auch<br />

selber nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />

Die Emittentin hat auch keinen Konzernabschluss erstellt.<br />

Die alleinigen Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

Frau Antje Montag und Herr Christian Kuppig, sind ebenfalls<br />

die alleinigen Vorstandsmitglieder der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Hamburg AG. Beide sind des Weiteren Geschäftsführer in verschiedenen<br />

anderen Unternehmen der CH2-Gruppe.<br />

BEITRITT DER ANLEGER<br />

Der Beitritt der Anleger erfolgt über die Treuhänderin, die CH2 Treuhand<br />

GmbH. Mit seiner Beitrittserklärung und dem darin enthaltenen<br />

Treuhandauftrag beauftragt der Anleger die Treuhänderin, für ihn<br />

eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im eigenen<br />

Namen, jedoch treuhänderisch in seinem Auftrag und für seine<br />

Rechnung in Höhe des von ihm in der Beitrittserklärung gezeichneten<br />

Kommanditkapitals zu erwerben und sodann treuhänderisch für<br />

ihn zu halten und zu verwalten. Der Anleger hält sich für die Dauer<br />

von 4 Wochen ab Abgabe der Beitrittserklärung an sein Angebot auf<br />

Abschluss des Treuhandvertrages gebunden, soweit er nicht fristgerecht<br />

von einem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht<br />

hat.<br />

Mit Annahme der Beitrittserklärung und des Treuhandauftrages<br />

durch die Treuhänderin kommt der Treuhandvertrag zwischen dem<br />

Anleger und der Treuhänderin zustande. Für die Wirksamkeit der<br />

Annahme genügt eine Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch<br />

die Treuhänderin; eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem<br />

Anleger bedarf es für deren Wirksamkeit nicht. Die Treuhänderin<br />

wird sodann im eigenen Namen im Innenverhältnis, jedoch im Auftrag<br />

und für Rechnung des Anlegers, ihre Kommanditbeteiligung an<br />

der Beteiligungsgesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

in Höhe des vom Anleger gezeichneten Kommanditkapitals<br />

erhöhen und diese sodann entsprechend für den Anleger treuhänderisch<br />

halten und verwalten. Die Treuhänderin ist nicht verpflichtet,<br />

ihre Kommanditbeteiligung unverzüglich nach Beitritt des Anlegers<br />

zu erhöhen, sondern kann Erhöhungen nach ihrem pflichtgemäßen<br />

Ermessen in regelmäßigen Zeitabständen und für mehrere Anleger<br />

gemeinsam vornehmen. Die Anleger können der Beteiligungsgesellschaft<br />

ab dem 1. Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

bis zur Schließung der Beteiligungsgesellschaft beitreten.<br />

Diese erfolgt plangemäß am 31. Dezember 2010, spätestens<br />

jedoch am 30. Juni 2011. Die geschäftsführende Kommanditistin kann<br />

die Beteiligungsgesellschaft auch vorzeitig (vor dem 31. Dezember<br />

2010) schließen.<br />

Die vom Anleger gezeichneten Kommanditeinlagen müssen mindestens<br />

EUR 10.000 betragen und durch 1.000 glatt teilbar sein.<br />

Neben der gezeichneten Kommanditeinlage hat der Anleger gemäß<br />

Beitrittserklärung ein Agio zu leisten. Als Agio ist ein Betrag in Höhe<br />

von 5% der gezeichneten Kommanditeinlage vorgesehen. Die vom<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Anleger gezeichnete Kommanditeinlage und das Agio sind vom Anleger<br />

zu den in der Beitrittserklärung genannten Terminen auf das in<br />

der Beitrittserklärung genannte Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu zahlen. Leistet ein Anleger seinen Zeichnungsbetrag und das<br />

darauf entfallende Agio nicht bei Fälligkeit, so ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

berechtigt, vom Anleger Verzugszinsen in Höhe von 5<br />

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen.<br />

Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden der<br />

Beteiligungsgesellschaft oder der Treuhänderin bleibt davon unberührt.<br />

Im Fall der ganz oder teilweise nicht fristgerechten Leistung<br />

ist die Treuhänderin zudem berechtigt, den säumigen Anleger aus<br />

der Beteiligungsgesellschaft auszuschließen und zugleich das entsprechende<br />

Treuhandverhältnis mit dem betreffenden Anleger zu<br />

beenden.<br />

Jeder Anleger hat nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft,<br />

der vollständigen Leistung seiner Einlageverpflichtung zzgl. Agio, der<br />

Eintragung der mit seinem Beitritt korrespondierenden Erhöhung der<br />

Haftsumme der Treuhänderin im Handelsregister sowie der Vorlage<br />

einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht, welche die<br />

Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag bildet, das Recht, die Übertragung<br />

der von der Treuhänderin für ihn gehaltenen Beteiligung schriftlich<br />

zu verlangen und sich auf eigene Kosten als unmittelbar beteiligter<br />

Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen.<br />

HAFTUNG UND LEISTUNGSPFLICHT DER ANLEGER<br />

Die Haftung des als Treugeber oder Direktkommanditist beteiligten<br />

Anlegers ist auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt.<br />

Die Haftsumme beträgt 10% des Nennbetrages der gezeichneten<br />

Kommanditeinlage. Nach vollständiger Leistung der Kommanditeinlage<br />

entfällt die Haftung. Eine Nachschusspflicht des Anlegers<br />

besteht nicht.<br />

Die Haftung eines Anlegers kann gem. § 172 Abs. 4 HGB in Höhe der<br />

an den Anleger ausgezahlten Beträge wieder aufleben, wenn und<br />

soweit diese nicht aus Gewinnen stammen und seine Haftsumme<br />

gemindert haben. Ein Wiederaufleben der Haftung ist ebenfalls möglich,<br />

wenn Gewinnanteile entnommen werden, während der Kapitalanteil<br />

des Anlegers durch Verlust oder Entnahmen unter den Betrag<br />

der geleisteten Haftsumme herabgemindert ist.<br />

Hat der Anleger seine Haftsumme ganz oder in Teilen zurückerhalten,<br />

so besteht gem. §§ 160, 161 HGB auch nach seinem Ausscheiden<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft eine gesetzliche Nachhaftung<br />

für die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten<br />

der Beteiligungsgesellschaft bis maximal zur Höhe seiner Haftsumme.<br />

Zum Zeitpunkt der Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />

lebt die Haftung der Anleger grundsätzlich in Höhe der jeweiligen<br />

Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten für 5 Jahre<br />

wieder auf.<br />

Sofern entgegen den Bestimmungen des § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />

Auszahlungen vorgenommen wurden, die zur Überschuldung<br />

oder Zahlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft und dadurch<br />

109


110<br />

mittelbar dazu führen, dass bei der Komplementärin, die für die Verbindlichkeiten<br />

der Beteiligungsgesellschaft haftet, eine Unterbilanz<br />

entsteht oder vertieft wird, kann der Anleger entsprechend den Regelungen<br />

der §§ 30, 31 GmbHG ohne Begrenzung auf seine Kommanditeinlage<br />

zur Rückzahlung von erhaltenen Auszahlungen an die<br />

Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sein.<br />

Sofern Anlegern bis zum Zeitpunkt einer Insolvenz der Emittentin<br />

Auszahlungen zufließen sollten, könnte der Insolvenzverwalter diese<br />

teilweise oder ganz zurückfordern.<br />

Der mittelbar als Treugeber beteiligte Anleger ist einem als Direktkommanditist<br />

unmittelbar beteiligten Anleger hinsichtlich seiner<br />

Haftung wirtschaftlich gleichgestellt und hat insofern die Treuhänderin<br />

von jeder Inanspruchnahme freizuhalten. Gegen diesen Freistellungsanspruch<br />

kann der Anleger grundsätzlich nicht mit seinen<br />

Forderungen aufrechnen.<br />

DAUER DER GESELLSCHAFT, KÜNDIGUNG UND AUSSCHEI-<br />

DEN AUS DER GESELLSCHAFT UND ABFINDUNG DES AUS-<br />

SCHEIDENDEN GESELLSCHAFTERS<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Jeder<br />

Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Kündigungsfrist<br />

von 12 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres,<br />

erstmals jedoch zum 31. Dezember 2024, ordentlich kündigen. Wenn<br />

ein wichtiger Grund vorliegt, kann das Gesellschaftsverhältnis außerordentlich<br />

fristlos gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur wirksam,<br />

wenn sie schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes an die<br />

Beteiligungsgesellschaft erfolgt.<br />

Bei Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses scheidet der Anleger<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft aus. Der Anleger scheidet auch<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft aus, wenn er aus wichtigem Grund<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen wird. Ein wichtiger<br />

Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Anleger seine<br />

Kommanditeinlage inkl. Agio nicht fristgemäß leistet. Zudem scheidet<br />

ein Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft aus, wenn über<br />

sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt oder<br />

seine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft von einem seiner<br />

Gläubiger gepfändet wurde und die Vollstreckungsmaßnahme nicht<br />

innerhalb von 6 Monaten aufgehoben wird und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin dies in den vorgenannten 3 Fällen fordert.<br />

Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgeführt.<br />

In allen Fällen des Ausscheidens hat der Anleger einen Anspruch auf<br />

eine Abfindung. Für die Bemessung der Höhe der Abfindung ist zunächst<br />

der Wert der Beteiligungsgesellschaft nach Liquidationswerten<br />

bezogen auf den letzten Tag des vor dem Tag des Ausscheidens<br />

des betreffenden Anlegers zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahres<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu ermitteln. Dieser Wert hat durch<br />

den Abschlussprüfer oder, wenn kein Abschlussprüfer gewählt ist<br />

durch einen von der Handelskammer Hamburg zu benennenden<br />

Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter zu erfolgen, wobei die Kosten<br />

der Wertfeststellung der ausscheidende Anleger zu tragen hat.<br />

Der Abfindungsanspruch entspricht der Zahlung, die gemäß §17<br />

Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages bei einer Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu dem vorstehend ermittelten Wert an den<br />

ausscheidenden Gesellschafter zu leisten wäre, verringert um einen<br />

Sicherheitsabschlag in Höhe von 10%.<br />

Der Abfindungsanspruch ist dem Anleger in 4 gleichen Halbjahresraten<br />

auszuzahlen, wobei die 1. Rate 6 Monate nach seinem Ausscheiden<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft fällig wird. <strong>No</strong>ch nicht<br />

ausgezahlte Beträge des Abfindungsanspruchs sind mit 2 Prozentpunkten<br />

über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der ausgeschiedene<br />

Gesellschafter kann keine Sicherheiten wegen einer möglichen Inanspruchnahme<br />

durch Gesellschaftsgläubiger oder Befreiung von<br />

den Geschäftsverbindlichkeiten der Gesellschaft verlangen.<br />

Scheiden innerhalb von 3 Monaten aufgrund außerordentlicher<br />

Kündigungen des Gesellschaftsverhältnisses Gesellschafter, die<br />

zusammen mindestens 10% des Kommanditkapitals auf sich vereinigen,<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft aus und beschließen die<br />

übrigen Gesellschafter daraufhin innerhalb von 3 weiteren Monaten<br />

die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft, so haben die ausgeschiedenen<br />

Gesellschafter keinen Anspruch auf eine Abfindung,<br />

sondern sie nehmen zusammen mit den anderen Gesellschaftern<br />

nur am Liquidationserlös der Beteiligungsgesellschaft nach Maßgabe<br />

von § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages teil.<br />

BETEILIGUNGEN DER GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER<br />

Die Gründungsgesellschafterin CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />

AG ist mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt. Die<br />

Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin, Frau Antje Montag<br />

und Herr Christian Kuppig, sind gleichzeitig auch als Geschäftsführer<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin und Vorstände der<br />

mit dem Vertrieb dieser angebotenen Vermögensanlage betrauten<br />

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG tätig.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch mittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen.<br />

ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN<br />

UND DIE WESENTLICHEN VERTRÄGE<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Beteiligungsgesellschaft<br />

sind der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere<br />

solchen, die für den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften<br />

(„<strong>Discounter</strong>“) gedacht sind und an solche vermietet werden. Die<br />

Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />

beeinflusst worden. Verträge, die von wesentlicher Bedeutung für


die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind, werden<br />

im Folgenden genannt. Der Kaufvertrag und die Absichtserklärung<br />

sind von wesentlicher Bedeutung, da diese die Beschaffung der Anlageobjekte<br />

regeln. Der Grundstücksverwaltungsvertrag und Asset-<br />

Management-Vertag sind von wesentlicher Bedeutung, da diese<br />

den laufenden Betrieb und die Verwaltung der Anlageobjekte sicherstellen.<br />

Das Binding Term Sheet ist von wesentlicher Bedeutung, da<br />

es die Fremdfinanzierung der Anlageobjekte sicherstellt. Die Mietvertäge<br />

sind von wesentlicher Bedeutung, da sie die Einnahmen der<br />

Beteiligungsgesellschaft regeln. Die Vereinbarung über die Eigenkapitalbeschaffung<br />

ist von wesentlicher Bedeutung, da auf der Grundlage<br />

dieses Vertrages das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

eingeworben werden soll, das für die geplante Investition der Immobilien<br />

benötigt wird. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sind von<br />

wesentlicher Bedeutung, da dieser die Verwaltung der Kommanditanteile<br />

für den Anleger regelt. Der Mittelverwendungskontrollvertag<br />

ist von wesentlicher Bedeutung, da dieser die Verfügung über die<br />

Eigenmittel gem. dem im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

geregelten Investitions- und Finanzierungsplan regelt.<br />

Darüber hinaus ist die Emittentin nicht von Verträgen, Patenten, Lizenzen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung<br />

für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin<br />

sind, abhängig. Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage<br />

der Emittentin haben können. Mit Ausnahme des Erwerbs der dargestellten<br />

Immobilien bestehen keine laufenden Investitionen.<br />

Kaufverträge<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Rahlfs Immobilien GmbH<br />

3 aufschiebend bedingte Kaufverträge über die Fondsimmobilien<br />

der Tranchen 1 bis 3 jeweils am 06. Mai 2010 geschlossen. Die Rahlfs<br />

Immobilien GmbH ist Eigentümer der Einzelhandelsimmobilien samt<br />

zugehörigen Bauten sowie der Grundstücke, soweit diese nicht als<br />

Erbpacht überlassen wurden.<br />

Der Kaufgegenstand umfasst die Immobilien, die Grundstücke<br />

– sofern es sich nicht um Erbpachtverträge handelt – und alle damit<br />

verbundenen Rechte, Pflichten und Bestandteile sowie das gesetzliche<br />

Zubehör, soweit es im Eigentum des Verkäufers steht. Bewegliche<br />

Gegenstände gehören nicht zum Kaufgegenstand, soweit sie<br />

nicht gesetzliches Zubehör sind, eben so wenig im Eigentum Dritter<br />

stehende etwaige Energiever- und Entsorgungsleitungen sowie im<br />

Eigentum Dritter stehende sonstige Leitungstrassen. Der Kaufpreis<br />

wird einheitlich für alle Objekte einer Tranche fällig. Die Fälligkeit wird<br />

nach Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen vom <strong>No</strong>tar angezeigt.<br />

Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die Veräußerung<br />

des Kaufgegenstands eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung<br />

im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG darstellt und Umsatzsteuer auf den<br />

Kaufpreis nicht zu entrichten ist.<br />

Der Käufer übernimmt die jeweils aufgeführten Belastungen in Abteilung<br />

III der Grundbücher nicht. Diese sind vom Verkäufer zur Lö-<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

schung zu bringen. Die in Abteilung II der Grundbücher aufgeführten<br />

Belastungen werden vom Käufer ohne Anrechnung auf den Kaufpreis<br />

übernommen. Etwaige Baulasten werden vom Käufer ohne<br />

Minderung des Kaufpreises übernommen.<br />

Grundlage der Kaufpreisbemessung sind die geplanten Jahresnettomieteinnahmen<br />

(abzüglich ggf. anfallender Erbbauzinsen), die mit<br />

dem Faktor 11,8 multipliziert werden.<br />

Der Kaufpreis ist jeweils für eine gesamte Tranche 4 Wochen nach<br />

Vorliegen aller im Kaufvertrag aufgeführten Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

fällig. Fälligkeitsvoraussetzungen sind u.a.:<br />

a) Die Eigentumsverschaffungsvormerkung zugunsten des Käu-<br />

fers Ist im jeweiligen Grundbuch eingetragen worden;<br />

b) Die Freistellung des jeweiligen Einzelkaufgegenstandes von<br />

sämtlichen nicht zu übernehmenden Rechten;<br />

c) Zustimmungen der Grundstückseigentümer zur Übertragung,<br />

soweit erforderlich;<br />

d) Vorliegen sämtlicher für die Rechtswirksamkeit des jeweiligen<br />

Vertrages und alle zu deren Vollzug erforderlichen weiteren Voraussetzungen<br />

einschließlich der Genehmigung der Sanierungsbehörden<br />

in Bad Nenndorf (Tranche 2) und aller erforderlichen<br />

Verzichtserklärungen oder Negativatteste über gesetzliche<br />

und vertragliche Vorkaufsrechte (insbesondere nach etwaigen<br />

Erbbaurechtsverträgen und Vereinbarungen mit der jeweiligen<br />

Gemeinde) vor (mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des zuständigen Finanzamtes);<br />

e) Mitteilung über den Eintritt der aufschiebenden Bedingung;<br />

f) Vorliegen einer Auskunft zum Kartellvorbehalt;<br />

g) Vorliegen des folgendes Vermietungsstandes: 100% der Ge-<br />

werbemietflächen für die Ankermieter (grds. mit einer Mietfläche<br />

von mehr als 150 qm) und 95% der Plan-Jahresnettokaltmiete<br />

für den Kaufgegenstand insgesamt.<br />

Für den Fall, dass bis eine Woche nach Eingang der Mitteilung über<br />

die Fälligkeit des Kaufpreises einer oder mehrere der Mietverträge für<br />

den Kaufgegenstand gekündigt oder aus sonstigem Grund beendet<br />

werden, reduziert sich der auf den jeweiligen Einzelkaufgegenstand<br />

bezogene und damit der gesamte Kaufpreis um das 11,8-fache der<br />

nach jenem Mietvertrag vereinbarten Jahresnettomiete. Für den Fall,<br />

dass durch die Beendigung von Mietverträgen die oben unter g) angegebenen<br />

Vermietungsschwellen von 100% der Ankermieter bzw.<br />

95% der Plan-Jahresnettokaltmiete insgesamt unterschritten werden,<br />

findet keine weitere Kaufpreisreduktion statt, insoweit bleibt lediglich<br />

das Rücktrittsrecht wegen Verzögerung der Fälligkeit. Gehen<br />

bis eine Woche nach Mitteilung über die Fälligkeit des Kaufpreises<br />

noch neue Vermietungen (Festlaufzeit mind. 5 bis 12 Jahre, je nach<br />

Objekt und Monatsmiete maximal 10% über und maximal 10% unter<br />

der letzten bzw. marktüblichen Miete) ein, erhöht sich der Kaufpreis<br />

wieder entsprechend um das 11,8fache der Jahresnettomiete.<br />

Der Besitzübergang des Kaufgegenstandes an den Käufer erfolgt<br />

zu Beginn des auf die vertragsgemäße Zahlung des Kaufpreises folgenden<br />

Kalendertages (0:00 Uhr). Mit dem Besitzübergang gehen<br />

111


112<br />

die Gefahren des zufälligen Untergangs oder der unverschuldeten<br />

Verschlechterung, Nutzungen, Lasten sowie sämtliche den Kaufgegenstand<br />

betreffenden Verkehrssicherungspflichten (einschließlich<br />

der Streupflicht) auf den Käufer über. Der Verkäufer ermächtigt den<br />

Käufer, ab dem Tag des Besitzübergangs die sich aus den für den<br />

Kaufgegenstand betreffenden Mietverträgen ergebenden Rechte<br />

gegenüber den Mietern auszuüben.<br />

Der Käufer verpflichtet sich im jeweiligen Kaufvertrag, das Erfordernis<br />

der Anmeldung des jeweiligen Kaufvertrages bei der Kartellbehörde<br />

gemäß §§ 40ff. GWB zu prüfen und erforderlichenfalls auf<br />

seine Kosten einen entsprechenden Antrag zu stellen.<br />

Alle 3 Kaufverträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung der<br />

Einwerbung des Emissionskapitals in Höhe der jeweiligen Tranche.<br />

Demnach werden die Kaufverträge erst wirksam, wenn Kommanditanteile<br />

(inklusive der Einlage der Rahlfs Immobilien GmbH) von<br />

mindestens EUR 4.570.000 für die Tranche 1 plus weiteren EUR<br />

4.450.000 für die Tranche 2 und weiteren EUR 4.420.000 für die<br />

Tranche 3 eingeworben und vollständig auf das Einzahlungskonto<br />

der Beteiligungsgesellschaft eingezahlt worden sind. Sollte das Eigenkapital<br />

in der jeweils vorgesehenen Höhe nicht bis spätestens<br />

30. Juni 2011 eingeworben sein, gilt die aufschiebende Bedingung für<br />

den jeweiligen Kaufvertrag als nicht eingetreten und der betreffende<br />

Kaufvertrag ist endgültig unwirksam. Der Käufer ist jederzeit – längstens<br />

bis zum 30. Juni 2011 – berechtigt, einseitig auf den Eintritt der<br />

aufschiebenden Bedingung zu verzichten.<br />

Der Käufer zahlt für die Beratung sowie die Vermittlung des Kaufgegenstandes<br />

durch Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH, Alstertor<br />

17, 20095 Hamburg, an diese eine Provision in Höhe von 1,19%<br />

der von der Käuferin an die Verkäuferin zu zahlenden Kaufpreise. Die<br />

Provision ist mit Fälligkeit des Kaufpreises fällig.<br />

Des Weiteren erhält Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH für<br />

die Vermittlung etwaiger Finanzierungen eine Provision in Höhe von<br />

1% des vermittelten Fremdmittelbetrages. Diese Provision ist jeweils<br />

mit der Auszahlung des Fremdmittelbetrages an die Käuferin fällig.<br />

Sämtliche Beträge verstehen sich jeweils zzgl. der geltenden gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Liegen die oben genannten Fälligkeitsvoraussetzungen 16 Monate<br />

nach Beurkundung des jeweiligen Kaufvertrages noch nicht für<br />

sämtliche Einzelkaufsgegenstände vor, steht dem Käufer und dem<br />

Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag zu.<br />

Der Rücktritt ist gegenüber der jeweils anderen Partei oder gegenüber<br />

dem <strong>No</strong>tar oder seinem Vertreter im Amt schriftlich zu erklären.<br />

Ein entsprechendes Rücktrittsrecht besteht auch, wenn für einen<br />

oder mehrere Kaufgegenstände ein Vorkaufsrecht (gemeindlich<br />

oder des Grundstückseigentümers für ein Erbbaurecht) ausgeübt<br />

wird.<br />

Ein solcher Rücktritt kann nur für den Kaufgegenstand insgesamt,<br />

d.h. für sämtliche Einzelkaufgegenstände ausgeübt werden.<br />

Im Falle eines Rücktritts des Käufers aufgrund des vorgenannten<br />

Rücktrittsrechts hat der Verkäufer – soweit er den Nichteintritt<br />

der Fälligkeitsvoraussetzungen zu vertreten hat – alle durch den<br />

Rücktritt anfallenden Kosten und alle bis dahin im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag angefallenen Kosten des <strong>No</strong>tars, des Grundbuchamtes<br />

sowie eine etwa vom Finanzamt nicht zurückerstattete<br />

Grunderwerbsteuer zu tragen. Ist der Rücktritt von keiner Seite<br />

zu vertreten, werden die Kosten der Beurkundung von Verkäufer<br />

getragen, die Kosten der Eintragung und Löschung der Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />

und etwaiger Finanzierungsgrundpfandrechte<br />

hingegen vom Käufer.<br />

Der Verkauf der beweglichen Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher<br />

Haftung und Gewährleistung für Sachmängel.<br />

Der Verkäufer schuldet den ungehinderten Besitz- und Eigentumsübergang<br />

sowie die Lastenfreiheit von Rechten und Ansprüchen<br />

Dritter und verpflichtet sich, nicht übernommene Belastungen zu<br />

beseitigen. Ausgenommen von Grundsatz des lastenfreien Erwerbs<br />

sind die im jeweiligen Kaufvertrag ausdrücklich übernommenen<br />

Rechte, im Grundbuch nicht eingetragene bzw. nicht ersichtlich altrechtliche<br />

Dienstbarkeiten, Baulasten und vergleichbare Eintragungen<br />

in den Bauakten oder Rechte, die mit Zustimmung des Käufers<br />

oder auf seine Veranlassung neu bestellt werden.<br />

Der Verkäufer versichert, dass ihm im Grundbuch nicht eingetragene<br />

bzw. nicht ersichtliche altrechtliche Dienstbarkeiten oder Rechte<br />

sowie mit Ausnahme der dem Käufer offengelegten Baulast(en)<br />

weitere Baulasten oder vergleichbare Eintragungen in den Bauakten<br />

nicht bekannt sind.<br />

Der Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes wird mit dem Antrag<br />

auf grundbuchamtlichen Vollzug zugestimmt.<br />

Der bauliche Zustand der auf den Grundstücken stehenden Gebäude<br />

und der Zustand der Grundstücke sind dem Käufer bekannt.<br />

Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels der<br />

Grundstücke und der Gebäude werden vorbehaltlich der in dem jeweiligen<br />

Kaufvertrag ausdrücklich von Verkäufer übernommenen<br />

Garantien, Gewährleistungen, Wissenserklärungen, Freistellungsverpflichtungen<br />

und sonstige Verpflichtungen ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es<br />

sei denn, der Verkäufer hat grob fahrlässig, vorsätzlich oder arglistig<br />

gehandelt. Unberührt bleiben auch Ansprüche des Käufers auf<br />

Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />

der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten<br />

hat. Einer Pflichtverletzung der Verkäuferin im Sinne der vorstehenden<br />

Regelungen steht eine Pflichtverletzung der gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin gleich.<br />

Der Verkäufer haftet auch nicht für die Richtigkeit der im jeweiligen<br />

Grundbuch angegebenen Größe. Der Verkäufer versichert, dass ihm<br />

versteckte, dem Käufer nicht offengelegte, Sachmängel nicht bekannt<br />

sind. Diese Zusicherung gilt sowohl für die Gebäude als auch<br />

für den Grund und Boden. Der vorstehende Ausschluss der Rechte<br />

und Ansprüche wegen Sachmängeln wurde bei der Kaufpreisgestaltung<br />

berücksichtigt. Unbeschadet der vorstehenden Regelung<br />

haftet der Verkäufer für alle ab dem Tag der Beurkundung bis zum


Zeitpunkt des Besitzübergangs entstandene Mängel (mit Ausnahme<br />

solcher Mängel, die auf gewöhnlicher Abnutzung basieren) nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Unbeschadet der vorstehenden Haftungsbeschränkungen übernimmt<br />

der Verkäufer folgende Garantien im Sinne von §443 BGB<br />

– wo entsprechend gekennzeichnet, kenntnisabhängig – dahingehend,<br />

a) dass die auf dem Kaufgegenstand errichteten Gebäude und die<br />

sonstigen vom Verkäufer eingebrachten baulichen Anlagen in<br />

vollen Umfang der öffentlichen-rechtlichen, bauordnungs- und<br />

bauplanungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, dass für<br />

die auf dem Kaufgegenstand aufstehenden Gebäude und die<br />

sonstigen baulichen Anlagen Baugenehmigungen und etwaige<br />

sonst erforderliche Genehmigungen vorliegen, dass die Gebäude<br />

und die sonstigen baulichen Anlagen entsprechend der<br />

Vorgaben der jeweiligen Genehmigungen errichtet und betrieben<br />

wurden und durch Änderungen und Abweichungen jedenfalls<br />

kein materiell baurechtswidriger Zustand entsteht, dass<br />

die erforderlichen Stellplätze in ausreichender Zahl auf dem<br />

Kaufgegenstand nachgewiesen sind oder in der Vergangenheit<br />

abgelöst worden sind, dass für den Stellplatznachweis keine<br />

Ablösebeträge vom Käufer mehr zu entrichten sind, dass keiner<br />

der Stellplätze auf dem Kaufgegenstand als Stellplatznachweis<br />

für ein anderes Grundstück dient, dass alle erforderlichen Zuwegungen<br />

dauerhaft entsprechend der öffentlich-rechtlichen<br />

Vorgaben gesichert und dass die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Abstandsflächen eingehalten sind, all dies nach heutiger Kenntnis<br />

des Verkäufers;<br />

b) dass nach Kenntnis des Verkäufers zum heutigen Tage keine<br />

unerledigten behördlichen oder gerichtlichen Auflagen betreffend<br />

den Kaufgegenstand bestehen oder angedroht sind, dass<br />

alle Auflagen der Berufsgenossenschaften, des TÜV, des Verbandes<br />

der Sachversicherer erfüllt sind und dass keine nachbarrechtlichen<br />

Einwendungen hinsichtlich des Kaufgegenstandes<br />

vorliegen;<br />

c) dass die Grundstücksgrenzen des Kaufgegenstandes nach<br />

heutiger Kenntnis des Verkäufers weder unter- noch überbaut<br />

sind;<br />

d) dass – soweit im jeweiligen Kaufvertrag nicht anders geregelt –<br />

es für den Kaufgegenstand keine Nachbarschaftsvereinbarungen<br />

oder sonstige privat- oder öffentlich-rechtlich Vereinbarungen<br />

gibt, die auf den Käufer übergehen oder ihn binden;<br />

e) dass der Kaufgegenstand nach Kenntnis des Verkäufers zum<br />

heutigen Tage nicht in einem Umlegungs-, Sanierungs- oder<br />

städtebaulichen Entwicklungsgebiet oder in einem Gebiet, für<br />

das eine Erhaltungssatzung gilt, liegt, wenn nicht in dem jeweiligen<br />

Kaufvertrag vermerkt oder in sonstiger Weise dem Käufer<br />

offengelegt;<br />

f) dass der Kaufgegenstand diejenigen Beschaffenheit aufweist,<br />

welche die Mieter gemäß der Mietverträge beanspruchen<br />

g) <br />

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CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

n)<br />

können, insbesondere dass die in den Mietverträgen genannten<br />

Flächen den tatsächlichen Maßen entsprechen, alle vom<br />

Vermieter geschuldeten Bau- und Umbaumaßnahmen termingerecht,<br />

vollständig und mangelfrei durchgeführt wurden und<br />

eventuell vom Vermieter zu zahlende Baukostenzuschüsse<br />

vollständig beglichen worden sind;<br />

dass die im jeweiligen Kaufvertrag bzw. der zugehörigen Be-<br />

zugsurkunde angegebenen Mietverträge abgeschlossen wurden,<br />

wobei der Verkäufer allerdings ausdrücklich nicht für die<br />

Formwirksamkeit der Mietverträge (Einhaltung der gesetzlichen<br />

Schriftform, §§ 550, 578, 581 Absatz 2 BGB) einsteht, dass keinerlei<br />

mündliche oder schriftliche Nebenabsprachen zu dem<br />

Mietverträgen bestehen, dass die Mietverträge unter Beachtung<br />

der jeweiligen Vertretungsverhältnisse zustande gekommen<br />

sind und dass bis zum Tag der Beurkundung Mietverhältnisse<br />

nicht gekündigt worden sind;<br />

dass bis zum Tage vor der Unterzeichnung der jeweilige Kauf-<br />

verträge keine Mietminderungen geltend gemacht oder angedroht<br />

worden sind, dass keine Mieten unter Vorbehalt der<br />

Rückforderung gezahlt worden sind und dass die angegebenen<br />

aktuellen Sollmieten in der Vergangenheit auch tatsächlich von<br />

den Mietern bezahlt worden sind;<br />

dass die von den Mietern gestellten Mietsicherheiten nicht in<br />

Anspruch genommen worden sind;<br />

dass er bezogen auf den Kaufgegenstand sämtliche fälligen<br />

Steuern fristgerecht entrichtet hat und bis zum Besitzübergang<br />

noch fällig werdende Steuern fristgerecht entrichten wird und<br />

dass auf den Käufer keine Nachforderungen für Steuern zukommen<br />

können, welche die Zeit vor dem Besitzübergang betreffen,<br />

und dass den Käufer keine Haftung gemäß § 75 AO trifft;<br />

dass seit Abschluss der Mietverträge keine Änderung der Ver-<br />

hältnisse eingetreten ist, die für den Käufer mit umsatzsteuerlichen<br />

Risiken behaftet sind und dass im Zusammenhang mit<br />

dem Kaufgegenstand keinerlei Vorsteuerabzüge des Verkäufers<br />

nach derzeitigem Stand einer Berichtigung nach §§ 15, 15 a<br />

UStG unterliegen können und dem Käufer oder seinem umsatzsteuerlichen<br />

Organträger auch keine „nachgeholten Berichtigungen“<br />

für die auf Verkäuferseite zu hoch in Anspruch genommenen<br />

Vorsteuerabzüge drohen (vgl. Abschnitt 217 Absatz 3<br />

der Umsatzsteuerrichtlinien 2005);<br />

dass er keine Vorausverfügungen über den Mietzins getroffen<br />

hat und alle vorgenommenen Sicherungs- oder sonstige Abtretungen<br />

von Ansprüchen auf Mietzahlungen durch Rückabtretungsvereinbarungen<br />

mit den Abtretungsempfängern rückgängig<br />

gemacht worden sind;<br />

dass derzeit keine Prozesse betreffend den Kaufgegenstand<br />

und kein Prozesse mit Mietern anhängig oder angekündigt<br />

sind;<br />

dass zum Kaufgegenstand kein Arbeitsverhältnis – insbeson-<br />

dere nicht mit einem Hauswart – gehört, welches gemäß § 613a<br />

113


114<br />

BGB auf den Käufer übergeht; der Verkäufer wird dem Käufer<br />

alle Kosten, die dem Käufer aufgrund von gemäß § 613a BGB<br />

gleichwohl übergehender Arbeitsverhältnisse entstehen, ersetzen<br />

und ihn insoweit freistellen; dies gilt insbesondere auch für<br />

rückständige oder noch entstehende Sozialabgaben und Steuern,<br />

soweit der Käufer zur Zahlung entsprechender Steuern<br />

und Sozialabgaben von den zuständigen Stellen herangezogen<br />

wird. Das bestehende Arbeitsverhältnis mit einem Hausmeister<br />

wird rechtzeitig vor Fälligkeit beendet.<br />

Der Verkäufer erklärt, dass nach seiner heutigen Kenntnis der<br />

Kaufgegenstand frei von Altlasten, Boden- und/oder Bodenluftverunreinigungen,<br />

sonstige schädlichen Bodenveränderungen,<br />

Gebäudeschadstoffen und Gewässerverunreinigungen und gesundheits-<br />

und umweltgefährdenden Stoffen (wie z.B. giftigen,<br />

krebserregenden, ätzenden, gesundheitsschädlichen, brandfördernden,<br />

leicht entzündlichen, wassergefährdenden Stoffen) ist,<br />

soweit sich Belastungen der vorgenannten Art nicht aus dem Käufer<br />

bekannten Altlastengutachten und sonstigen Unterlagen zu Altlasten<br />

ergeben.<br />

Ansprüche des Käufers aus den Garantien, Beschaffenheitsvereinbarungen,<br />

Mängelrechten, Freistellungen und etwaige Rechte des<br />

Käufers wegen unrichtiger Erklärungen des Verkäufers nach dem jeweiligen<br />

Kaufvertrag sind ausgeschlossen, soweit ihm die Unrichtigkeit<br />

bzw. Unvollständigkeit von Garantien oder die dies begründeten<br />

Tatsachen aufgrund der im Rahmen der Due Diligence überreichten<br />

Unterlagen bekannt waren.<br />

Die Rechte des Käufers aus den Garantien, Beschaffenheitsvereinbarungen,<br />

Mängelrechten, Freistellungen und etwaige Rechte des<br />

Käufers wegen unrichtiger Erklärungen des Verkäufers nach dem<br />

jeweiligen Kaufvertrag verjähren binnen 18 Monaten nach dem Tag<br />

des Besitzübergangs.<br />

Der Verkäufer tritt dem diese Abtretung annehmenden Käufer hiermit<br />

aufschiebend bedingt zum Tag des Besitzübergangs sämtliche<br />

ihm jetzt oder zukünftig zustehenden Ansprüche gegen Generalunternehmer,<br />

Werksunternehmer, Architekten, Bauhandwerker, Ingenieure,<br />

Fachplaner usw. ab, die aus der Herstellung, Instandsetzung<br />

oder Instandhaltung des Kaufgegenstandes resultieren. Der Verkäufer<br />

verpflichtet sich zudem, dem Käufer zum vorbezeichneten<br />

Zeitpunkt alle eventuell bestehenden Gewährleistungssicherheiten<br />

abzutreten bzw. zu übertragen und die hierzu bestehenden Unterlagen<br />

(Bürgschaftsurkunden etc.) zu übergeben. Soweit der Verkäufer<br />

nach diesem Vertrag dem Käufer für bestimmte Tatbestände<br />

haftet, wird der Käufer dem Verkäufer für einen solchen Tatbestand<br />

bestehende, vorstehend beschriebe Ansprüche gegen Dritte zurück<br />

abtreten; bis dahin sind entsprechende Einstandspflichten des Verkäufers<br />

ausgesetzt.<br />

Soweit der Verkäufer den Werkunternehmern weiter für die Rückgabe<br />

der Sicherheiten haftet, wird er die Sicherheiten ab dem Besitzübergang<br />

treuhänderisch für die betreffenden Käufer verwahren.<br />

Der Verkäufer wird diese Sicherheiten, für deren Rückgabe er wei-<br />

terhin haftet, an den Käufer übergeben und etwaige Sicherungseinbehalte<br />

an ihn auszahlen, sofern der Käufer ihm eine Erklärung des<br />

betreffenden Werksunternehmers vorlegt, dass er den Verkäufer<br />

aus der Verpflichtung zur Rückgabe der Sicherheiten bzw. zur Auszahlung<br />

des als Sicherheit einbehaltenen Werkslohns entlässt.<br />

Der Verkäufer tritt dem diese Abtretung annehmenden Käufer hiermit<br />

die ihm von den Architekten übertragenden Nutzungsrechte am<br />

Urheberrecht der Architekten in vollen Umfang zum Tag des Besitzüberganges<br />

ab, soweit ihm diese zustehen. Diese Abtretung umfasst<br />

sowohl solche Nutzungsrechte, die dem Verkäufer von fremden Architekten<br />

übertragen worden sind, als auch solche Urheberrechte,<br />

die dem Verkäufer aufgrund eigener Architektenleistungen zustehen.<br />

Für das Bestehen und die Durchsetzbarkeit dieser Rechte steht<br />

der Verkäufer nicht ein.<br />

Sollte der Käufer nach dem Besitzübergang wegen Altlasten in Anspruch<br />

genommen werden, stehen ihm daraus keine Ansprüche<br />

gegen den Verkäufer zu, insbesondere auch nicht aus § 24 Abs. 2<br />

BBodSchG. Sollte der Verkäufer als früherer Eigentümer oder in<br />

sonstiger Weise öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich wegen Altlasten,<br />

schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Umwelttatbestände<br />

in Anspruch genommen werden, hat der Käufer den<br />

Verkäufer von einer solchen Inanspruchnahme freizustellen. Dies<br />

alles gilt nicht, wenn der Verkäufer wegen Altlasten in Anspruch<br />

genommen wird, die gleichzeitig einen Haftungsfall des Verkäufers<br />

nach diesem Vertrag begründen.<br />

Die Grundstücke mit ihren Bestandteilen wurde verkauft, wie sie<br />

liegen und stehen, d.h. die Haftung des Verkäufers für Sach- und<br />

Rechtsmängel ist vorbehaltlich teilweise kenntnisabhängiger Garantien<br />

im Sinne von § 443 BGB ausgeschlossen. Ansprüche sind<br />

ausgeschlossen, wenn die Sach- oder Rechtsmängel dem Käufer<br />

bekannt sind.<br />

Bei den Grundstücken Duingen, Bad Nenndorf, Halberstadt und Aerzen<br />

liegen Eintragungen im Altlastenverzeichnis vor. Die Altlasten<br />

wurden jedoch nach aktuellem Kenntnisstand beseitigt.<br />

Für die Grundstücke Bovenden, Duingen, Einbeck, Lindwedel, Halberstadt,<br />

Aerzen und Holle liegen Eintragungen im Baulastenverzeichnis<br />

vor. Bei den Baulasten handelt es sich im Wesentlichen<br />

um Zuwege- und Abstandsbaulasten, sowie das dulden von Feuerwehrzufahrten<br />

oder das Verlegen, Benutzen und Instandhalten von<br />

Abwasseranlagen.<br />

Gerät der Käufer mit der Zahlung des geschuldeten Kaufpreises in<br />

Verzug, so ist im jeweiligen Kaufvertrag ein Verzugszins gem. § 288<br />

Abs. 2 BGB vereinbart, sofern nicht ein höherer Verzugsschaden<br />

nachgewiesen wird. Der Käufer kommt gegenüber dem Verkäufer in<br />

Verzug, wenn trotz Fälligkeit und trotz einer schriftlichen Mahnung<br />

des Verkäufers mit einer Nachfrist von 8 Kalendertagen nach Fälligkeit<br />

die an den Verkäufer geschuldete Zahlung nicht bis zum Ablauf<br />

der Nachfrist bewirkt hat. Während der Nachfrist ist ein Rücktritt des<br />

Verkäufers ausgeschlossen. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtung<br />

zur Zahlung des geschuldeten Kaufpreises auch binnen der acht-


tägigen Nachfrist nicht, ist der Verkäufer zum Rücktritt von diesem<br />

Vertrag berechtigt. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kaufpreis<br />

vor Zugang der Rücktrittserklärung gezahlt worden ist.<br />

Der Käufer unterwirft sich gegenüber dem Verkäufer hinsichtlich der<br />

Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen seit Fälligkeit<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dem jeweiligen Kaufvertrag<br />

in sein gesamtes Vermögen.<br />

� KAUFVERTRAG – TRANCHE 1<br />

Der Kaufvertrag für die Fondsimmobilien der Tranche 1 umfasst die<br />

folgenden Objekte:<br />

Objekt Grundstücks-<br />

größe (qm)<br />

Kaufpreis<br />

(EUR)<br />

Berlin 2.805 2.551.015<br />

Bovenden 8.3281) 1.862.717<br />

Duingen 4.658 1.472.994<br />

Horn-Bad Meinberg 2.324 1.231.920<br />

Gesamt 7.118.646<br />

1) Es handelt sich um ein Erbbaurecht.<br />

Berlin<br />

Das Grundstück hat eine Fläche von rund 2.805 qm und ist beim<br />

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg im Grundbuch von Tempelhofer<br />

Vorstadt, Blatt 2656 als Flur 3, Flurstück 2672 bezeichnet.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />

⋅ Grundschuld ohne Brief in Höhe von EUR 2.050.000,00 für die<br />

<strong>No</strong>rddeutsche Landesbank, Girozentrale Hannover, mit 15% Zinsen<br />

und 3,5% einmaliger Nebenleistung eingetragen, die nach<br />

§ 800 ZPO vollstreckbar ist.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2007<br />

Baujahr des Wohngebäudes: um 1900<br />

Bovenden<br />

Das Erbbau-Grundstück ist 8.328 qm groß. Es handelt sich um die<br />

beim Amtsgericht Göttingen im Grundbuch von Bovenden, Blatt<br />

4570 verzeichneten Grundstücke Flur 7, Flurstücke 137/3, 137/4, 137/6.<br />

Es handelt sich um ein vertraglich zugesichertes Erbbaurecht bis<br />

zum 31. Oktober 2056 (vgl. die Ausführungen zum Erbpachtverträge<br />

auf den Seiten 145 ff.).<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung II und III<br />

⋅ Als Belastungen sind in Abteilung II der Erbbauzins von EUR<br />

24.950,04 jährlich mit Wertsicherungsklausel vom Tage der Eintragung<br />

ab und die Vereinbarung über das Bestehenbleiben des<br />

Rechts gemäß §9 Abs. 3 Ziff. 1 ErbbauVO (beides Abt. II Nr. 1),<br />

sowie ein Vorkaufsrecht für den jeweiligen Grundstücksseigentümer<br />

(Abt. II Nr. 2), die beide im Rang vor Abt. III Nr. 1 stehen,<br />

eingetragen. Belastungen im Grundbuch – Abteilung III – ist eine<br />

brieflose Grundschuld in Höhe von EUR 1.600.000 mit 15% Zinsen<br />

und 10% einmaliger Nebenleistung für die <strong>No</strong>rddeutsche<br />

Landesbank, Girozentrale, mit Sitz in Braunschweig, eingetragen,<br />

die nach § 800 ZPO vollstreckbar ist und im Rang nach Abt. II<br />

Nr. 1 und 2 steht.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2007<br />

Duingen<br />

Das Grundstück hat eine Fläche von 4.658 qm und ist beim Amtsgericht<br />

Alfeld/Leine im Grundbuch von Duingen, Blatt 2178, Flur 2, Flurstück<br />

299/18 eingetragen.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung II und III<br />

Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des<br />

Flurstücks 299/9 der Flur 2 (Blatt 2033) eingetragen. Belastung im<br />

Grundbuch – Abteilung III – ist eine brieflose Grundschuld in Höhe<br />

von EUR 1.250.000 mit 14% Zinsen und EUR 62.500 einmaliger Nebenleistung<br />

für die Sparkasse Hannover, mit Sitz in Hannover, eingetragen,<br />

die nach § 800 ZPO vollstreckbar ist.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2009<br />

Horn-Bad Meinberg<br />

Das Grundstück ist beim Amtsgericht Detmold im Grundbuch von<br />

Horn-Bad Meinberg, Blatt 6502, Flur 19, Flurstück 513 eingetragen.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung II<br />

⋅ Lfd. Nr. 3: Grunddienstbarkeit – Leitungsrecht – für den jeweiligen<br />

Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Horn Flur 4 Flurstück<br />

1046 zur Zeit eingetragen in Horn-Bad Meinberg Blatt 7711.<br />

⋅ Lfd. Nr. 6: Grunddienstbarkeit (Bebauungsbeschränkung) für<br />

den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Horn<br />

Flur 19 Flurstück 512 eingetragen.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />

⋅ EUR 1.000.000 (Eine Million Euro) Grundschuld- ohne Brief- mit<br />

15% Jahreszinsen und 5% Nebenleistung einmalig für die Volksbank<br />

Schaumburg eG, Rinteln. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2009<br />

115


116<br />

� KAUFVERTRAG – TRANCHE 2<br />

Der Kaufvertrag für die Immobilien der Tranche 2 umfasst die folgenden<br />

Objekte:<br />

Objekt Grundstücks-<br />

größe (qm)<br />

Kaufpreis<br />

(EUR)<br />

Einbeck 4.614 1.034.183<br />

Lindwedel 4.260 936.684<br />

Bad Nenndorf 6.4101) 3.494.907<br />

Halberstadt 8.370 2.060.280<br />

Gesamt 7.526.054<br />

1) Es handelt sich um ein Erbbaurecht.<br />

Einbeck<br />

Das Grundstück ist beim Amtsgericht Einbeck im Grundbuch von<br />

Einbeck, Blatt 11406, Flur 3, Flurstück 5/55 eingetragen.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung II<br />

⋅ Keine Eintragungen<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />

⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 850.000 (Achthundertfünfzigtausend Euro) brieflose<br />

Grundschuld mit 15% Zinsen jährlich und eine Nebenleistung<br />

von 10% einmalig für die <strong>No</strong>rddeutsche Landesbank – Girozentrale,<br />

Braunschweig. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2007<br />

Lindwedel<br />

Das Grundstück ist beim Amtsgericht Walsrode im Grundbuch von<br />

Lindwedel, Blatt 1199, Flur 3, Flurstück 5/75 und 5/77 eingetragen.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung II<br />

⋅ Lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Bohr-. Schürfund<br />

Ausbeuterecht für Salze und Mineralien aller Art, Sole, Oele<br />

und andere bituminöse Stoffe) für die Kali und Salz AG in Kassel<br />

⋅ Lfd. Nr. 2: Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs<br />

auf Rückübertragung des Eigentums für die Gemeinde Lindwedel.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />

⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 700.000 (Siebenhunderttausend Euro) brieflose<br />

Grundschuld mit 15% Zinsen jährlich und 5% Nebenleistung<br />

einmalig für die Hannoversche Volksbank eG, Hannover. Vollstreckbar<br />

nach § 800 ZPO.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2009<br />

Bad Nenndorf<br />

Das Erbbaugrundstück ist beim Amtsgericht Stadthagen im Grundbuch<br />

von Bad Nenndorf, Blatt 4933, Flur 22, Flurstück 44/7 und 35/8<br />

eingetragen. Erbbaurecht, eingetragen an dem Grundstück Blatt<br />

2341, Bestandsverzeichnis Nr. 11 in Abteilung II Nr. 4 für die Dauer von<br />

70 Jahren vom Tag der Eintragung ab. Es ist ein Vorrecht auf Erneuerung<br />

nach Fristablauf vereinbart. Das Erbbaurecht erstreckt sich<br />

auch auf den für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks.<br />

Die Veräußerung sowie die Belastung mit Grundpfandrechten, Reallasten,<br />

Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten bedürfen der Zustimmung<br />

des Grundstückseigentümers. Eigentümer des belasteten<br />

Grundstücks: Stadt Bad Nenndorf.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung II – Blatt 4933<br />

⋅ Lfd. Nr. 2: Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für den jeweiligen<br />

Grundstückseigentümer.<br />

⋅ Lfd. Nr. 3: Erbbauzins von EUR 500 (Fünfhundert Euro) jährlich<br />

mit Wertsicherungsklausel für den jeweiligen Grundstückseigentümer.<br />

Das Bestehenbleiben des Rechts gemäß § 9 Absatz<br />

3 Ziffer 1 ErbbauVO ist vereinbart.<br />

⋅ Lfd. Nr. 4: Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung<br />

weiterer Erbbauzinsreallasten für den jeweiligen Grundstückseigentümer.<br />

⋅ Lfd. Nr. 5: Grunddienstbarkeit (Schmutz- und Regenwasserleitungsrecht)<br />

für den jeweiligen Eigentümer Blatt 4094, Bestandsverzeichnis<br />

Nr. 6<br />

⋅ Lfd. Nr. 6: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Transformatorenstations-<br />

und Leitungsrecht) für die E.ON Westfalen Weser<br />

AG, Herford. Flurstück 35/8<br />

⋅ Lfd. Nr. 7: Ein Sanierungsverfahren wird durchgeführt.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />

⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 2.900.000 (Zwei Millionen neunhunderttausend<br />

Euro) brieflose Grundschuld mit 15% Zinsen jährlich und 5% Nebenleistung<br />

einmalig für die Hannoversche Volksbank eG, Hannover.<br />

Vollstreckbar nach § 800 ZPO.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2007<br />

Halberstadt<br />

Das Grundstück ist beim Amtsgericht Halberstadt im Grundbuch von<br />

Halberstadt, Blatt 15832, Flur 35, Flurstück 158 und 160 eingetragen.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung II – Blatt 15832<br />

Lfd. Nr. 1:<br />

⋅ bzgl. lfd. Nr. 1 des BV nur lastend auf dem Flurstück 160<br />

des Flur 35 - Grunddienstbarkeit (Regenwasserleitungs- und<br />

Wegerecht sowie Bebauungsverbot) für den jeweiligen Eigentümer<br />

der Grundstücke Gemarkung Halberstadt Flurstück 111 und<br />

113 der Flur 35 (zur Zeit eingetragen in Halberstadt Blatt 9035).<br />

Lfd. Nr. 2:<br />

⋅ Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für<br />

den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Halberstadt Flur 35<br />

Flurstück 162, z.Z. eingetragen in Halberstadt Blatt 8250.<br />

Lfd. Nr. 3:<br />

⋅ Grunddienstbarkeit (Anschlussrecht an Versorgungsleitungen)<br />

für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Halberstadt<br />

Flur 35 Flurstück 162, z.Z. eingetragen in Halberstadt<br />

Blatt 8250<br />

Lfd. Nr. 4:<br />

⋅ Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für<br />

den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 35 Flurstück 113<br />

der Gemarkung Halberstadt, z.Z. eingetragen in Halberstadt Blatt<br />

8863. Gleichrangig mit Abt. II Nr. 5


⋅ Lfd. Nr. 5: Grunddienstbarkeit (Entsorgungsleitungsrecht) für<br />

den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 35 Flurstück 161<br />

der Gemarkung Halberstadt, z.Z. eingetragen in Halberstadt Blatt<br />

15832. Gleichrangig mit Abt. II Nr. 4<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />

⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 1.800.000 (Eine Millionen achthunderttausend<br />

00/100 Euro) Grundschuld für das Bankhaus Lampe KG, Bielefeld<br />

mit 18% Zinsen jährlich und sofort vollstreckbar nach § 800<br />

ZPO.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2007<br />

� KAUFVERTRAG – TRANCHE 3<br />

Der Kaufvertrag für die Fondsimmobilien der Tranche 3 umfasst die<br />

folgenden Objekte:<br />

Objekt Grundstücks-<br />

größe (qm)<br />

Kaufpreis<br />

(EUR)<br />

Aerzen 7.635 1.744.512<br />

Cottbus 8.796 4.357.070<br />

Holle 5.281 1) 1.568.928<br />

Gesamt 7.670.510<br />

1) Es handelt sich um ein Erbbaurecht.<br />

Aerzen<br />

Das Grundstück ist beim Amtsgericht Hameln im Grundbuch von<br />

Groß Berkel, Blatt 1953, Flur 2, Flurstück 37/31, 37/34, 37/35 und 49/45<br />

eingetragen.<br />

Belastungen im Grundbuch – Blatt 1953: – Abteilung II<br />

⋅ Keine Eintragungen<br />

Belastungen im Grundbuch –Abteilung III<br />

⋅ EUR 1.400.000 (Eine Million vierhunderttausend Euro) Grundschuld<br />

- ohne Brief- mit 15% Zinsen jährlich und 10% Nebenleistung<br />

einmalig für die <strong>No</strong>rddeutsche Landesbank – Girozentrale,<br />

Hannover. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2008<br />

Cottbus<br />

Das Grundstück ist beim Amtsgericht Cottbus im Grundbuch von<br />

Sandow, Blatt 15060, Flur 100, Flurstück 631 und 636 eingetragen.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung II<br />

⋅ Lfd. Nr. 2: beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzungsbeschränkung<br />

– Errichtung und Betreibung einer Einzelhandelseinrichtung)<br />

für die Stadt Cottbus.<br />

⋅ Lfd. Nr. 3: Auflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) für die<br />

Stadt Cottbus.<br />

⋅ Lfd. Nr. 4: Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall für die Stadt<br />

Cottbus.<br />

⋅ Lfd. Nr. 5: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht)<br />

für die Stadt Cottbus.<br />

⋅ Lfd. Nr. 6: Auflassungsvormerkung (Rückübertragung) für die<br />

Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH (GWC), in Cottbus.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

⋅ Lfd. Nr. 7: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht<br />

bzgl. Regenwasserleitungen DN 250 Stz u.a. mit Zubehör) für die<br />

LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Cottbus.<br />

⋅ Lfd. Nr. 2,3,4,5,6: Die Rechte Abt. II Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 haben Rang<br />

nach Abt. III Nr. 2<br />

⋅ Lfd. Nr. 8: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Anlagen- und<br />

Leitungsrecht bzgl. Regenwasserleitung und Mischwasserkanals<br />

mit Zubehör) für die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG,<br />

Cottbus. Gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG und Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

der unteren Wasserbehörde der Stadt<br />

Cottbus vom 11. Juli 2007<br />

⋅ Lfd. Nr. 9: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Anlagen- bzgl.<br />

Stromversorgungsnetz, Mittelspannung nebst Einbauten, Zubehör,<br />

Neben- und Sonderanlagen) für die Elektroenergieversorgung<br />

Cottbus GmbH, Cottbus. Gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG und<br />

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung des Landesamt für<br />

Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg in Kleinmachnow<br />

vom 23. September 2008<br />

⋅ Lfd. Nr. 10: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Anlagenund<br />

Leitungsrecht bzgl. Regenwasserleitung und Mischwasserkanals<br />

mit Zubehör) für die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co.<br />

KG, Cottbus. Gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG und Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

der unteren Wasserbehörde der Stadt<br />

Cottbus vom 11. Juli 2007<br />

⋅ Lfd. Nr. 11: Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Stadt<br />

Cottbus<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung III –Blatt 15060<br />

⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 500.000 (Fünfhunderttausend Euro) Grundschuld<br />

-ohne Brief- mit 15% Zinsen für die Deutsche Bank Privat- und<br />

Geschäftskunden AG Filiale Hamburg in Hamburg. Vollstreckbar<br />

nach § 800 ZPO.<br />

⋅ Lfd. Nr. 2: EUR 3.440.000 (Drei Millionen vierhundertvierzigtausend<br />

Euro) Grundschuld – ohne Brief – mit 15% Zinsen für<br />

die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden Aktiengesellschaft<br />

Filiale Deutschlandgeschäft, Frankfurt am Main. Vollstreckbar<br />

nach § 800 ZPO.<br />

Baujahr des Gebäudes: 2007<br />

Holle<br />

Die Fondsgesellschaft soll in den Erbbaurechtsvertrag anstelle der<br />

Rahlfs Immobilien GmbH eintreten. Im Grundbuch ist im Moment das<br />

Grundstück des Erbpachtgebers eingetragen. Die Erbpacht ist noch<br />

nicht im Grundbuch eingetragen. Nach dem Erbbaurechtsvertrag<br />

wird die Rahlfs Immobilien GmbH Erbbauberechtigter der folgenden<br />

Grundstücke: Das Grundstück ist beim Amtsgericht Hildesheim im<br />

Grundbuch von Holle, Blatt 607 und 817, Flur 17, Flurstücke 36/3, 36/5,<br />

36/7 eingetragen.<br />

Belastungen im Grundbuch – Blatt 817, Flurstück 36/3 – Abteilung II<br />

⋅ Lfd. Nr. 3: Erbbaurecht bis zum 31. Dezember 2055 für Volker<br />

Schwarz, Grabsen,<br />

⋅ Lfd. Nr. 4: Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle während der Dauer<br />

des unter Nr. 3 eingetragenen Erbbaurechts für dessen jeweiligen<br />

Berechtigten.<br />

117


118<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />

⋅ Keine Eintragungen<br />

Belastungen im Grundbuch – Blatt 607, Flurstück 36/7 – Abteilung II<br />

⋅ Lfd. Nr. 6: Altenteil für Erich Meyer, geboren am 06. August 1931,<br />

und Hanna Meyer, geborene Grefe, geboren am 30. März 1932,<br />

als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB. Löschbar bei Todesnachweis.<br />

Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />

⋅ Keine Eintragungen<br />

Baujahr des Gebäudes: 2009<br />

Darüber hinaus bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen und keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeit an den Anlageobjekten, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

Absichtserklärung<br />

Die Absichtserklärung über die Veräußerung der Fondsimmobilien<br />

der Tranche 4 umfasst die folgenden Objekte:<br />

Objekt Grundstücks-<br />

größe (qm)<br />

(PROGNOSE)<br />

Kaufpreis<br />

(EUR)<br />

(PROGNOSE)<br />

Wedemark 4.752 1.656.720<br />

Bad Bevensen 5.974 1.571.760<br />

Burgdorf 4.690 1.515.120<br />

Scheden 7.000 1.635.480<br />

Joachimsthal 4.710 1.476.263<br />

Wernigerode 3.953 1.150.783<br />

Gesamt 31.079 9.006.126<br />

Eine nähere Beschreibung der Immobilien findet sich in der Rubrik<br />

„Immobiliendarstellung“ im Kapitel „Investitionsstrategie“.<br />

In der Absichtserklärung vom 25. Mai 2010 bzw. vom 04. Januar 2010<br />

erklärt sich die Rahlfs Immobilien GmbH grundsätzlich bereit, die Immobilien<br />

der Tranche 4 an die Fondsgesellschaft zu verkaufen. Voraussetzung<br />

hierfür ist, dass das gesamte geplante Eigenkapital am<br />

Kapitalmarkt eingeworben werden kann. Des weiteren hat die Rahlfs<br />

Immobilien GmbH die Möglichkeit, die Immobilien der Tranche 4 anderweitig<br />

zu veräußern, wenn durch die Fondsgesellschaft nicht bis<br />

zum 30. September 2010 EUR 4.570.000 und bis zum 31. Dezember<br />

2010 weitere EUR 8.870.000 eingeworben werden.<br />

Für den Fall, dass das Eigenkapital für eine der Tranchen nicht vollständig<br />

eingeworben werden kann, und in der Folge der entsprechende<br />

der oben genannten Kaufverträge nicht wirksam wird, erklärt sich<br />

die Rahlfs Immobilien GmbH dazu bereit, die entsprechende Tranche<br />

auch teilweise, in dann zu verhandelnder Form, an die Fondsgesellschaft<br />

zu veräußern. Der Kaufpreis für die Tranche 4 soll sich analog<br />

zu den Tranchen 1 bis 3 auf der Grundlage des 11,8-fachen der geplanten<br />

Jahresnettomieten berechnen.<br />

Die Absichtserklärung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />

ist Hamburg.<br />

Da noch keine Kaufvertragsverhandlungen über die Anlageobjekte<br />

in der Tranche 4 geführt wurden, sind der Prospektverantwortlichen<br />

keine Informationen über dingliche Belastungen bekannt.<br />

Grundstückverwaltungsvertrag<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 05. Mai 2010 nebst Addendum<br />

vom 04. Juni 2010 mit der Rahlfs Immobilien GmbH einen Grundstücksverwaltungsvertrag<br />

geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages<br />

ist die Verwaltung der zu erwerbenden Immobilien, insbesondere<br />

die kaufmännische und technische Immobilienverwaltung sowie<br />

die Objektbuchhaltung. Eine Immobilie wird erst zu dem Zeitpunkt<br />

Objekt des Grundstückverwaltungsverwaltungsvertrages, in dem<br />

die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG Eigentümerin der Immobilien<br />

geworden ist.<br />

Die Tätigkeiten der kaufmännischen Verwaltung hängen von den<br />

bestehenden Mietverträgen der einzelnen Objekte ab und beinhalten,<br />

neben der reinen Verwaltung, die Kontrolle und Koordination der<br />

Festlegungen des Mietvertrages und die Beratung der Eigentümer<br />

zu Themen der Objektbetreuung.<br />

Die Dienstleistungen der kaufmännischen Verwaltung umfassen die<br />

Objekteinrichtung und Objektpflege, die Nebenkostenabrechnung,<br />

das Objekt-Controlling und die Zusammenarbeit mit dem Eigentümer.<br />

Der Arbeitsumfang der technischen Verwaltung umfasst die stetige<br />

Werterhaltung und Verbesserung des Objektzustandes. Die Kontrollfunktion<br />

der beauftragten Dienstleister sowie die stetige Objektkontrolle<br />

vor Ort ist ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung.<br />

In Zusammenarbeit mit dem Eigentümer werden die anstehenden<br />

Budgetplanungen oder Investitionen erarbeitet und in Absprache<br />

und Genehmigung umgesetzt.<br />

Die Objektbuchhaltung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />

Buchführung (periodische Abgrenzung) und nach deutschem<br />

Recht geführt. Die Hauswährung ist der Euro. Falls keine andere Vereinbarung<br />

getroffen wurde, ist die Abrechnung in deutscher Sprache<br />

zu erstellen. Die Dienstleistungen der Objektbuchhaltung umfassen<br />

die Verbuchung der Geldein- und -ausgänge, das Mahnwesen sowie<br />

die Buchung und Begleichung von Eingangsrechnungen. Die Rahlfs<br />

Immobilien GmbH wird den im Rahmen der Verwaltung der Objekte<br />

anfallenden Zahlungsverkehr abwickeln.<br />

Der Auftraggeber (die Emittentin) erteilt der Rahlfs Immobilien GmbH<br />

Vollmacht, ihn bei der Verwaltung der Objekte rechtsgeschäftlich zu<br />

vertreten.<br />

Rahlfs Immobilien GmbH verwaltet die Objekte im Namen und auf<br />

Rechnung des Auftraggebers vollumfänglich alleine. Rahlfs Immobilien<br />

GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten<br />

unter diesem Vertrag Dritte einzusetzen. Der Auftraggeber (die Emit-


tentin) unterlässt es während der Vertragslaufzeit, das Objekt ganz<br />

oder teilweise selbst zu verwalten oder durch Dritte verwalten zu<br />

lassen.<br />

Der Grundstücksverwaltungsvertrag läuft für die Dauer von der<br />

Übergabe bis zum Verkauf und der Übergabe des Projektes an einen<br />

Dritten. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu<br />

kündigen, wenn die andere Partei<br />

⋅ insolvent ist oder Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung<br />

bestehen<br />

⋅ oder sie sich im Zahlungsverzug befindet und nach Fristsetzung<br />

von wenigstens 10 Kalendertagen nicht zahlt.<br />

Dem Auftraggeber steht außerdem ein Sonderkündigungsrecht mit<br />

einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu, falls bei Rahlfs eine erhebliche<br />

Änderung der Mehrheitsverhältnisse der Gesellschafter eintritt.<br />

Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen bleibt unberührt.<br />

Rahlfs Immobilien GmbH erhält als Vergütung einen Betrag in Höhe<br />

von 1,3% der mit den Mietern der Objekte vereinbarten Jahresnettomiete<br />

(Miete ausschließlich von Mietern etwa geschuldeter Umsatzsteuer<br />

und Nebenkostenvorauszahlungen) zuzüglich der von den<br />

Mietern eventuell gezahlten Verwaltungskostenpauschalen. Diese<br />

Vergütung ist der Rahlfs Immobilien GmbH zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt am Ende eines jeden<br />

Quartals. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Darüber hinaus erhält die<br />

Rahlfs Immobilien GmbH eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung<br />

nach Maßgabe des § 17 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages (vgl. auch<br />

die Ausführungen auf der Seite 168).<br />

Die erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung steht der Rahlfs Immobilien<br />

GmbH auch dann zu, wenn der Grundstücksverwaltungsvertrag im<br />

Zeitpunkt des Verkaufs der Objekte (oder Teilen davon) bereits beendet<br />

ist, es sei denn, der Grundstücksverwaltungsvertrag wurde<br />

vom Auftraggeber aus einem von der Rahlfs Immobilien GmbH zu<br />

vertretenden wichtigen Grund gekündigt. Eine wesentliche Veränderung<br />

der Mehrheitsverhältnisse bei der Rahlfs Immobilien GmbH<br />

zählt dabei nicht als wichtiger Grund.<br />

Die Rahlfs Immobilien GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit<br />

sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit. Die Haftung der Rahlfs Immobilien GmbH für die leicht<br />

fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist beschränkt<br />

auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im<br />

Übrigen ist eine Haftung der Rahlfs Immobilien GmbH wegen leichter<br />

Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung<br />

gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische Ansprüche. Die<br />

persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />

der Rahlfs Immobilien GmbH ist gem. den vorstehenden Bestimmungen<br />

beschränkt wie die eigene Haftung der Rahlfs Immobilien<br />

GmbH.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Assetmanagement-Vertrag mit<br />

Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 26. April 2010 mit der Behringer Harvard<br />

Europe Real Estate GmbH (im Folgenden „Behringer Harvard“)<br />

einen Vertrag über die Erbringung von Assetmanagement-Leistungen<br />

geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die professionelle<br />

Kontrolle des Immobilienmanagements. Die Leistungen umfassen im<br />

Einzelnen:<br />

⋅ Fortlaufender Research im betreffenden Miet- und Investmentmarkt,<br />

⋅ Prüfen von Mietangeboten und Verträgen im Hinblick auf die<br />

wirtschaftlichen Rahmendaten,<br />

⋅ Plausibilitätsprüfung der vom Grundstücksverwalter vorgelegten<br />

Jahresbudgetplanung,<br />

⋅ Plausibilitätsprüfung des vom Grundstücksverwalter vorgelegten<br />

Reportings,<br />

⋅ Vertretung des Auftraggebers bei Übergaben und Abnahmen,<br />

soweit die Größe der übergebenen Fläche oder andere Umstände<br />

dies erforderlich machen,<br />

⋅ Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf den Abschluss neuer<br />

Mietverträge und mögliche Verkäufe,<br />

⋅ Unmittelbare Information des Auftraggebers über vom üblichen<br />

Tagesgeschäft abweichende Geschäftsvorfälle wie Mieterinsolvenzen,<br />

Kündigungen, erhebliche Sachbeschädigungen usw.,<br />

soweit vom Grundstücksverwalter übermittelt,<br />

⋅ Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf die notwendige Beauftragung<br />

von Fachleuten wie Architekten, Ingenieure, Gutachter<br />

usw.,<br />

⋅ Unterstützung des Auftraggebers bei der Formulierung von Geschäftsberichten.<br />

Soweit erforderlich können umfangreiche Konzeptions- und Planungsaufgaben<br />

(z.B. bei umfangreichen Umbauten an Gebäuden)<br />

zusätzlich beauftragt werden, die dann gesondert abzurechnen<br />

sind.<br />

Die jährliche Vergütung des Auftragnehmers für seine Leistungen<br />

beträgt 0,8% der jährlichen Sollmiete der Fondsimmobilien zzgl. jeweils<br />

gültige MwSt. Die Gebühr ist fällig und zahlbar zu 4 gleichen<br />

Raten, jeweils nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer 14<br />

Tage nach Ende eines Quartals. Bei einem unterjährigen Beginn oder<br />

Beendigung der Beauftragung sowie bei einer nur teilweisen Übernahme<br />

oder Abgabe der Objekte in die oder aus der Beauftragung<br />

wird die Gebühr für das betreffende Kalenderjahr zeitanteilig bzw.<br />

anteilig gemäß der Sollmiete abgerechnet. Zusätzlich zur Vergütung<br />

erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Nachweis Reise-,<br />

Übernachtungs- und Bewirtungskosten in üblicher Höhe. Sonstige<br />

Kostenübernahmen werden im Einzelfall vereinbart.<br />

Der Vertrag beginnt mit dem 20. April 2010 und wird fest abgeschlossen<br />

bis zum Verkauf der Objekte. Das Recht zur außerordentlichen<br />

ggf. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

119


120<br />

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für<br />

Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter<br />

oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der<br />

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für<br />

Schäden, die nicht nach vorstehendem Satz erfasst werden und die<br />

nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen<br />

sowie Arglist des Auftragnehmers, der gesetzlichen Vertreter oder<br />

der Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung<br />

auf den typischen und vorhersehbaren, tatsächlich<br />

eintretenden Schaden bis zu einem maximalen Betrag in Höhe einer<br />

Jahresvergütung begrenzt, soweit Auftragnehmer, die gesetzlichen<br />

Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt<br />

haben. Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle höherer Gewalt für<br />

etwaige Verzögerungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Binding Term Sheet<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 27. Mai 2010 ein Binding Term Sheet<br />

mit einer deutschen Landesbank für die anteilige Finanzierung der<br />

Tranchen 1 bis 3 geschlossen. Das Termsheet stellt die Grundlage für<br />

die Erstellung des Darlehensvertrages dar. Die Finanzierungszusage<br />

verliert nach dem 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Das Binding<br />

Term Sheet entspricht der positiven Beschlusslage der Kreditgremien<br />

der Bank hinsichtlich der anteiligen Finanzierung des Ankaufs der<br />

Tranchen 1 bis 3. Die Bank stellt einen Kreditbetrag von maximal EUR<br />

12.280.000 (davon EUR 3.627.000 für die Tranche 1, EUR 4.240.000<br />

für die Tranche 2 und EUR 4.413.000 für die Tranche 3) zu den nachfolgend<br />

dargestellten Konditionen zur Verfügung. Der Darlehensbetrag<br />

ist ausnutzbar als Rollover Darlehen mit variablem Zinssatz und<br />

fester Tilgungsstruktur. Ab Auszahlung der jeweiligen Tranche hat<br />

eine Zinssicherung je Tranche jeweils für den gesamten anteiligen<br />

Darlehensbetrag mindestens über die gesamte Darlehenslaufzeit<br />

zu erfolgen. Für die anteilige Finanzierung der 4. Tranche wird eine<br />

Wohlwollenserklärung abgegeben. Die Bank erklärt sich bereit, die<br />

anteilige Finanzierung der 4. Tranche in Höhe von voraussichtlich<br />

EUR 4.950.000 zu gegebener Zeit wohlwollend zu prüfen. Die anteilige<br />

Finanzierung soll zu vergleichbaren Objekt- bzw. Finanzierungsparametern<br />

erfolgen. Die Bank wird bei Bedarf diesen Finanzierungsteil<br />

zu gegebener Zeit prüfen und ihren Gremien zur Entscheidung<br />

vorlegen.<br />

Kondition laut Binding Term Sheet für die Tranchen 1 bis 3; Prognose<br />

für die Tranche 4<br />

� Laufzeit<br />

8 Jahre ab erster Ausnutzung.<br />

� Tilgung<br />

2,0% linear p.a. auf den Ursprungsdarlehensbetrag. Die Tilgung erfolgt<br />

tranchenweise jeweils beginnend mit Auszahlung der Tranche.<br />

Die Tilgung kann entweder vierteljährlich oder halbjährlich nachträglich<br />

erfolgen. Der verbleibende Restbetrag ist am Ende der Laufzeit<br />

fällig.<br />

Zinssatz<br />

�<br />

Refinanzierungssatz der Bank zzgl. banküblicher Marge. Die Zahlungsweise<br />

ist noch abzustimmen. Diese kann entweder vierteljährlich<br />

oder halbjährlich nachträglich erfolgen. Das Darlehen ist tranchenweise<br />

mit geeigneten Zinssicherungsinstrumenten über die<br />

gesamte Darlehenslaufzeit und den gesamten Darlehensbetrag zu<br />

versehen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Zinssicherung<br />

bei der finanzierenden Bank abzuschließen, die hierfür marktgerechte<br />

Konditionen anbieten wird. Die Derivate-Linie in Höhe von EUR<br />

1.150.000 ist dinglich zu besichern.<br />

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,75% der Darlehenssumme, fällig<br />

mit Erstauszahlung. Die Zusageprovision beträgt 0,35% p.a. ab<br />

Abschluss des Darlehensvertrages für die noch nicht ausgezahlten<br />

Darlehensteile bis diese in Anspruch genommen werden oder vom<br />

Darlehensnehmer gekündigt werden. Die Zusageprovision wurde<br />

jedoch nicht einkalkuliert, da davon ausgegangen wird, dass der<br />

Darlehensvertrag erst kurz vor dem Erwerb der Immobilien fest abgeschlossen<br />

wird. Darüber hinaus sind die Kosten für die von der<br />

Bewertungsgesellschaft der Bank zu erstellenden Gutachten vom<br />

Darlehensnehmer zu tragen.<br />

Sofern die Finanzierung nicht – aus Gründen die beim Darlehensnehmer<br />

liegen – zustande kommt, wird der Darlehensnehmer eine<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25.000 auf erstes Anfordern<br />

an die Bank zahlen.<br />

Im Falle einer vorzeitigen, unplanmäßigen Rückzahlung des als Rollover<br />

mit variablem Zinssatz und fester Tilgungsstruktur in Anspruch<br />

genommenen Darlehens bzw. von Darlehensteilen werden folgende<br />

Gebühren fällig:<br />

Jahr 1 bis 4: 0,5% der Rückzahlungsvaluta<br />

⋅<br />

Jahr 5 bis 8: 0,25% der Rückzahlungsvaluta.<br />

⋅<br />

Im Falle des vorzeitigen Verkaufs von einzelnen Beleihungsobjekten<br />

während der Darlehenslaufzeit ist der gesamte Kaufpreis zur Darlehensrückführung<br />

einzusetzen, jedoch mindestens ein Betrag von<br />

115% des anteiligen verbliebenen Darlehensbetrages. Bei vorzeitigem<br />

Komplettverkauf des Gesamtportfolios erfolgt die Rückzahlung<br />

in Höhe des Gesamtdarlehensrestbetrages zzgl. sämtlicher Kosten.<br />

Voraussetzung für die Auszahlung ist die Einhaltung banküblicher<br />

Auszahlungsvoraussetzungen und die Bereitstellung banküblicher<br />

Sicherheiten wie z.B.:<br />

Erstrangige Buchgrundschulden in Darlehenshöhe (zzgl. TEUR<br />

⋅<br />

1.150 zu besichernde Derivatelinie), davon 80% zunächst nicht<br />

vollstreckbar und 20% dinglich und persönlich vollstreckbar;<br />

beide verzinslich mit 15% p.a. und 10% Nebenleistung einmalig,<br />

gleichrangig einzutragen auf dem Beleihungsobjekt. Generell ist<br />

vorgesehen, Gesamtgrundschulden je Tranche einzutragen.<br />

Schuldrechtlicher Haftungsverbund über weite Zweckerklärun-<br />

⋅<br />

gen


⋅ Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Rechte<br />

und Ansprüchen aus Miet-, Pacht- und Kaufverträgen, sowie<br />

Absichtserklärungen bezogen auf den An- und Verkauf der Objekte<br />

⋅ Abtretung sämtlicher zukünftiger Rechte und Ansprüche aus<br />

Versicherungsverträgen sowie sonstigen die Objekte betreffenden<br />

Verträgen<br />

⋅ Verpfändung der Mietenkonten<br />

⋅ Verpfändung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Rechte<br />

und Ansprüche aus Zinssicherungsinstrumenten nach deutschem<br />

Recht.<br />

Weiterhin sind bankübliche Kennzahlen (Loan to Value, Kapitaldienstdeckungsgrad,<br />

Vermietungsstände) vor und während der<br />

Auszahlung je Tranche einzuhalten.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt<br />

am Main.<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

31855 Aerzen, Höpperkrug 1<br />

Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />

Domstraße 20, 50668 Köln,<br />

HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Mietverträge<br />

Im folgenden Abschnitt werden die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

bereits abgeschlossenen wesentlichen Mietverträge detailliert<br />

dargestellt. Eine Darstellung der Vermietungsstände der<br />

einzelnen Objekte sowie weitere Informationen finden sich im Kapitel<br />

"Investitionsstrategie", Rubrik "Immobiliendarstellung" ab Seite 52<br />

ff. des Verkaufsprospektes. Auf die Darstellung von Mietverträgen<br />

mit einer Mietfläche unter 100 qm sowie bei Wohnungen und einer<br />

Zahnarztpraxis wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Auf<br />

die Darstellung der Miethöhe, der vereinbarten Mietanpassung und<br />

der Regel zur Instandhaltung wurde mit Rücksicht auf Betriebsgeheimnisse<br />

der Rahlfs Immobilien GmbH sowie der einzelnen Mieter<br />

verzichtet. Alle nachfolgend dargestellten Mieter haben zur Umsatzsteuer<br />

optiert. Mietflächenangaben werden im Folgenden gerundet<br />

dargestellt.<br />

Mietvertrag vom 13. Juni 2007 – 1. Nachtrag vom 23. Juli 2008 – 2. Nachtrag vom 19. September 2008 – 3. Nachtrag<br />

vom 18. Dezember 2008<br />

1.016<br />

im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />

Übergabe 06. <strong>No</strong>vember 2008<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe zum Ablauf des darauf folgenden Monats (bis zum 31. Dezember 2023) ,<br />

Option: 5 x 3 Jahre. Diese Optionen treten jeweils stillschweigend in Kraft, wenn der Mieter nicht spätestens 12 Monate<br />

vor Ablauf der Mietzeit eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. Der Mieter hat weiterhin das Recht, durch einseitige<br />

Erklärung eine Option zeitlich nur teilweise wahrzunehmen. Nach Ablauf der Mietzeit und der Optionszeiträume<br />

verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht von einem der Vertragspartner<br />

12 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als insgesamt<br />

50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />

mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der Vermieter<br />

ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen. Kommt der<br />

Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das Recht, den<br />

Vertrag zu kündigen. Der Vermieter verpflichtet sich, mindestens 70% des Stadtteilcenters (außer dem REWE-Markt)<br />

vermietet und geöffnet zu halten, ansonsten hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.<br />

keine<br />

Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters ist der Mieter berechtigt, das Mietobjekt ganz oder teilweise<br />

unterzuvermieten. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht zur Unteruntervermietung. Der Vermieter kann die<br />

Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Mit einer Nutzung des Mietobjektes durch eine andere zur REWE<br />

Group gehörenden Gesellschaft ist der Vermieter einverstanden.<br />

Der Mieter ist berechtigt Ein- und Umbauten vorzunehmen, eine Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes<br />

nach Beendigung des Mietverhältnisses besteht nicht. Er ist jedoch berechtigt, die eingebauten Einrichtungen<br />

auszubauen, eine eventuelle Wertminderung des Gebäudes wird jedoch nicht vergütet. Das Mietobjekt ist im Übrigen<br />

bei Beendigung der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />

121


122<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Weiterer Mieter<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Der Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />

sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die<br />

sachgerechte Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften<br />

für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />

Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />

betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />

Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der Mieter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />

eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />

Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in entsprechender<br />

Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />

Hajener Landbrot, Wilhelm-Hauke Bente, Thingstr. 10/12, 31860 Emmerthal/Hajen<br />

Auf eine Darstellung des Mietvertrages wird verzichtet.<br />

31542 Bad Nenndorf, Hauptstraße 20 - 24<br />

Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />

Domstraße 20, 50668 Köln,<br />

HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />

Mietvertrag vom 27. <strong>No</strong>vember 2006 – 1. Nachtrag vom 05. Dezember 2007<br />

1.100<br />

im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeden Monats<br />

Übergabe 18. Oktober 2007<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 17. Oktober 2022, Option: 5 x 3 Jahre. Die Optionsausübung erfolgt durch schriftliche Erklärung,<br />

die dem Vermieter spätestens 12 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zugehen muss.<br />

keine<br />

Der Mieter hat das Recht, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten. Auch für den Fall einer Untervermietung<br />

haftet der Mieter dem Vermieter jedoch weiterhin für die Erfüllung aller Mieterpflichten.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit bauliche Veränderungen im/am Mietobjekt auf eigene Kosten vorzunehmen,<br />

wobei er bei Beendigung des Mietvertrages nicht zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet ist.<br />

Der Vermieter gewährleistet während der Dauer des gesamten Mietverhältnisses die reibungslose Anlieferung von Waren<br />

zum Mietobjekt sowie die ungehinderte Zufahrt für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum Mietobjekt. Sollten die<br />

Warenanlieferung wie auch die ungehinderte Zufahrt wesentlich eingeschränkt werden oder in Wegfall geraten, so ist<br />

der Mieter nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Herbeiführung des vertragsgemäßen Zustandes berechtigt,<br />

das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche und/oder ertragliche Ansprüche des Mieters<br />

bleiben hiedurch unberührt.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages, auf seinen ihm jetzt oder zukünftig gehörenden Grundstücken,<br />

die im Umkreis um das Mietobjekt herum mit einem Radius von 1.500 m liegen, keinen weiteren Lebensmittelmarkt<br />

zu betreiben noch durch Dritte betreiben zu lassen. Zur Durchsetzung des Wettbewerbsverbots unterwirft sich<br />

der Vermieter ggü. dem Mieter einer Vertragsstrafenverpflichtung des Inhalts, dass der Mieter berechtigt ist, für jeden<br />

angefangenen Monat, in welchem der Vermieter dem vorstehenden Wettbewerbsverbot zuwiderhandelt, den Mietzins<br />

um 50% zu kürzen. Weitergehende Ansprüche des Mieters bleiben von dieser Vertragsstrafenpflicht unberührt.


Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Dirk Rossmann GmbH,<br />

Isernhägener Straße 16, 30938 Burgwedel,<br />

HRB 120546, HR Hannover<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Mietvertrag vom 24. August 2006 – 1. Nachtrag vom 31. Juli 2007 – 2. Nachtrag vom 15. <strong>No</strong>vember 2007<br />

593<br />

bis spätestens zum 7. Werktag monatlich im Voraus.<br />

Übergabe 26. Oktober 2007<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 25. Oktober 2017, Option: 3 x 3 Jahre. Jede Option muss jeweils 12 Monate vor Ablauf der<br />

Mietzeit schriftlich ausgeübt werden. Nach Ablauf der Gesamtmietzeit verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend<br />

um jeweils 1 Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Mietjahres<br />

kündigt.<br />

keine<br />

Es ist der Mieterin unwiderruflich gestattet, das Mietobjekt insgesamt oder teilweise nach freiem Ermessen unterzuvermieten<br />

oder zu verpachten, oder anderweitig zu nutzen. Die Mieterin haftet dessen ungeachtet für die Miete während<br />

der ganzen Laufzeit des Mietvertrages. Die Mieterin ist berechtigt, den Mietvertrag auf eine Gesellschaft zu übertragen,<br />

an der sie beteiligt ist. Änderungen der Firma oder der Gesellschaftsform lassen das bestehende Mietverhältnis<br />

unberührt.<br />

Die Mieterin darf bauliche Veränderungen mit Zustimmung des Vermieters vornehmen. Die Zustimmung darf nur verweigert<br />

werden, wenn dem Vermieter dadurch wesentliche Nachteile entstehen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die<br />

Mieterin in keinem Fall zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet. Die getätigten Aufwendungen gehen<br />

nach Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum des Vermieters über. Das Mietobjekt ist im Übrigen bei Beendigung<br />

der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />

Dem Vermieter obliegt die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm und Wasserschäden. Er schließt eine Gebäudehaftpflichtversicherung<br />

ab. Der Vermieter hat im Schadenfalle die Versicherungsleistungen zur unverzüglichen<br />

Wiederherstellung der Mieträume zu verwenden und diese Räume so dann auf der Grundlage des vorliegenden Vertrages<br />

der Mieterin erneut zu überlassen. Die Miete ist bei völligem Ausschluss der Benutzbarkeit ausgesetzt und wird<br />

im Übrigen entsprechend der Beeinträchtigung der Benutzbarkeit bis zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes<br />

herabgesetzt. Die Mieterin schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt keine Objekte an einen Drogeriemarkt zu vermieten.<br />

Sortimentsüberschneidungen mit den anderen Mietern des Objektes sind hiervon ausgeschlossen. Weiterhin<br />

ist der Vermieter nicht berechtigt, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt einen Drogeriemarkt zu eröffnen, direkt oder<br />

indirekt zu betreiben oder sich mittelbar oder unmittelbar daran zu beteiligen.<br />

Ernsting's family GmbH & Co. KG,<br />

Industriestraße 1, 58653 Coesfeld-Lette<br />

Mietvertrag vom 25. Januar 2007<br />

200<br />

monatlich im Voraus<br />

Übergabe 25. Oktober 2007<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Festlaufzeit: bis zum 31. Dezember 2017, Option: 5 x 3 Jahre. Jede Option ist 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit zu erklären.<br />

Der Mietvertrag verlängert sich im Übrigen jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht 4 Monate vorher schriftlich gekündigt wird.<br />

Dem Mieter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende<br />

eingeräumt, falls Rossmann den Standort aufgibt.<br />

123


124<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

keine<br />

Bei eventueller Untervermietung ist auf die Wünsche des Vermieters und auf diesen Vertrag Rücksicht zu nehmen. Die<br />

Ablehnung eines Untermieters durch den Vermieter kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.<br />

Um- und Ausbauten gehen zu Lasten des Mieters. Eine Rückbauverpflichtung entfällt. Bei Auszug ist das Ladenlokal<br />

besenrein und gebrauchsfähig zurückzugeben.<br />

Der Mieter verpflichtet sich Schaufensterscheiben bei Bruch auf eigene Kosten zu ersetzten. Der Mieter ist gegen alle<br />

Geschäftsbetrieb betreffenden Risiken versichert.<br />

Modehaus Hermann Rollwage, Herr Lars Rollwage,<br />

Lange Straße 59, 31832 Springe<br />

Mietvertrag vom 09. Juli 2007<br />

204<br />

monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Kalendermonats<br />

Übergabe 25 Oktober 2007<br />

Weitere Mieter<br />

Festlaufzeit: bis zum 30. <strong>No</strong>vember 2012, Option: 2 x 5 Jahre; Das Verlängerungsverlangen muss jeweils schriftlich erfolgen<br />

und spätestens 12 Monate vor Vertragsende beim Vermieter eingehen.<br />

7.500<br />

Der Mieter darf die Mieträume nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters untervermieten.<br />

Bauliche Veränderungen an und in den Mieträumen, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen etc. dürfen nur mit<br />

vorheriger Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Will der Mieter Einrichtungen bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />

wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. Will dieser die Einrichtungen<br />

übernehmen, hat er nach seiner Wahl entweder dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen<br />

Betrags für die Abnutzung zu erstatten oder in sonstiger Weise einen angemessenen Ausgleich zu leisten. Macht er<br />

von diesem Recht keinen Gebrauch, so ist der Mieter zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet<br />

(vollständiger Rückbau). Der Mieter hat weder während noch nach Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf<br />

Ersatz der Aufwendungen für die oder des Wertes der baulichen Veränderungen.<br />

� Frank Hanisch Bäckerei - Konditorei, Manhornerstraße 6, 31515 Wunstorf<br />

� Zahnarztpraxis Soyck, Hauptstrasse 20 und 24, 31524 Bad Nenndorf<br />

� drei Wohnungen<br />

Auf eine Darstellung der Mietverträge wurde verzichtet.


Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

10967 Berlin, Urbanstraße 122-123<br />

Netto Marken-Discount AG & Co. KG,<br />

Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof,<br />

HRA 1747 Amberg<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Mietvertrag vom 04. Januar 2006 – 1. Nachtrag vom 02. April 2007 – 2. Nachtrag vom 14. Dezember 2007<br />

904<br />

jeweils im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeden Monats<br />

Übergabe 14. <strong>No</strong>vember 2007<br />

Weitere Mieter<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 13. <strong>No</strong>vember 2022, Option: 3 x 3 Jahre; Der Mieter ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung,<br />

die dem Vermieter spätestens 6 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zugehen muss, das jeweilige<br />

Optionsrecht zu nutzen und den Mietvertrag entsprechend zu verlängern. Im Falle einer vollständigen Zerstörung des<br />

Mietobjektes kann der Mieter den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

Sonderkündigungsrecht zum 14. <strong>No</strong>vember 2020. Unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit des Mietverhältnisses<br />

ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis einmalig unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf des 13.<br />

Mietjahres zu kündigen, ohne dass der Vermieter deswegen irgendwelche Ansprüche gleich welcher Art gegenüber<br />

dem Mieter geltend machen könnte. Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen,<br />

wenn über das Vermögen des Vermieters die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, der Antrag mangels<br />

Masse abgelehnt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder wenn objektbezogene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

durchgeführt werden.<br />

keine<br />

Der Mieter hat das Recht, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten; diese Berechtigung umfasst auch<br />

das Recht zur Unteruntervermietung. Auch für den Fall einer Untervermietung haftet der Mieter dem Vermieter jedoch<br />

weiterhin für die Erfüllung aller Mieterpflichten.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit bauliche Veränderungen im/am Mietobjekt auf eigene Kosten vorzunehmen,<br />

wobei er bei Beendigung des Mietvertrages nicht zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet ist.<br />

Der Vermieter gewährleistet während der Dauer des gesamten Mietverhältnisses die reibungslose Anlieferung von<br />

Waren zum Mietobjekt, die ungehinderte Zufahrt für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum Mietobjekt sowie die notwendige<br />

öffentlich rechtliche Genehmigung zum Abstellen der Anlieferfahrzeuge des Mieters. Sollte sich der Vermieter<br />

an die oben genannten Gewährleistungen nicht halten, ist der Mieter berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.<br />

Weitergehende gesetzliche und/oder vertragliche Ansprüche des Mieters bleiben hierdurch unberührt.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages, auf seinen ihm jetzt oder zukünftig gehörenden Grundstücken,<br />

die im Umkreis um das Mietobjekt herum mit einem Radius von 3.000 m liegen, keinen weiteren Lebensmittelmarkt/Lebensmitteldiscountmarkt/Getränkemarkt<br />

zu betreiben noch durch Dritte betreiben zu lassen. Zur Durchsetzung<br />

des vorstehend vereinbarten Wettbewerbsverbotes unterwirft sich der Vermieter gegenüber dem Mieter einer<br />

Vertragsstrafenverpflichtung des Inhalts, dass der Mieter berechtigt ist, für jeden angefangenen Monat, in welchem der<br />

Vermieter dem vorstehenden Wettbewerbsverbot zuwiderhandelt, den Mietzins um 50% zu kürzen. Weitergehende<br />

Ansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt. Der Vermieter räumt dem Mieter ein Vormietrecht am Mietobjekt für<br />

das nächste vom Vermieter abgeschlossene Mietverhältnis ein.<br />

� Detlef Kasper – Bäckerei, Graefestraße 67, 10967 Berlin,<br />

� Frau Sibel Alinsöz - Glaswelt und<br />

� sieben Wohnungen<br />

Auf eine Darstellung der Mietverträge wurde verzichtet.<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

125


126<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

37120 Bovenden, Sonnenberg 3<br />

Netto Marken-Discount G & CoKG,<br />

Industriepark, Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />

HRA 1747 Amberg<br />

Mietvertrag vom 20. Juli 2005 – 1. Nachtrag vom 22. Mai 2007<br />

987<br />

Übergabe 18. April 2007<br />

Weitere Mieter<br />

im Voraus bis zum 5.Werktag eines jeden Monats<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 17. April 2022, Option: 5 x 3 Jahre. Der Mieter ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung,<br />

die dem Vermieter spätestens 12 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zugehen muss, die Optionszeiträume<br />

auszuüben bzw. den Mietvertrag zu verlängern.<br />

keine<br />

Der Mieter hat das Recht, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten. Auch für den Fall einer Untervermietung<br />

haftet der Mieter dem Vermieter jedoch weiterhin für die Erfüllung aller Mieterpflichten.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit bauliche Veränderungen im/am Mietobjekt auf eigene Kosten vorzunehmen,<br />

wobei er bei Beendigung des Mietvertrages nicht zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet ist.<br />

Der Vermieter gewährleistet während des gesamten Mietverhältnisses die reibungslose Anlieferung von Waren zum<br />

Mietobjekt sowie die ungehinderte Zufahrt für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum Mietobjekt. Sollte sich der<br />

Vermieter an die oben genannten Gewährleistungen nicht halten, ist der Mieter berechtigt das Mietverhältnis fristlos<br />

zu kündigen.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages, auf seinen ihm jetzt oder zukünftig gehörenden<br />

Grundstücken, die im Umkreis um das Mietobjekt herum mit einem Radius von 1.500 m liegen, keinen weiteren Lebensmittelmarkt/Lebensmitteldiscountmarkt<br />

zu betreiben noch durch Dritte betreiben zu lassen. Zur Durchsetzung<br />

des vorstehend vereinbarten Wettbewerbsverbotes unterwirft sich der Vermieter gegenüber dem Mieter einer Vertragsstrafenverpflichtung<br />

des Inhalts, dass der Mieter berechtigt ist, für jeden angefangenen Monat, in welchem der<br />

Vermieter dem vorstehenden Wettbewerbsverbot zuwiderhandelt, den Mietzins um 50% zu kürzen. Weitergehende<br />

Ansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt.<br />

Eichsfelder Backwaren KG, Berghof 1, 37434 Bilshausen<br />

Auf eine Darstellung des Mietvertrages wurde verzichtet.


Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

03042 Cottbus, Hermannstraße 16<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

REWE Deutscher Supermarkt Kommanditgesellschaft auf Aktien, Niederlassung Rüsseina, OT Starbach,<br />

Domstraße 20, 50668 Köln<br />

HRB 68850, Köln<br />

Mietvertrag vom 10. April 2006 – 1. Nachtrag vom 30. Oktober 2006<br />

1.760<br />

Im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />

Übergabe 04. September 2007<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 03. September 2022, Optionen: 5 x 3 Jahre. Die Optionen treten stillschweigend in Kraft,<br />

wenn nicht 12 Monate vor Ablauf der Mietzeit aktiv gekündigt wird. Optionen können zeitlich auch nur teilweise in<br />

Anspruch genommen werden. Nach Ablauf der Mietzeit verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um jeweils<br />

1 Jahr, wenn es nicht von einem Vertragspartner 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als insgesamt<br />

50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />

mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der Vermieter<br />

ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen. Kommt der<br />

Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das Recht, den<br />

Vertrag zu kündigen.<br />

keine<br />

Der Mieter ist zur Untervermietung berechtigt.<br />

Der Mieter ist berechtigt, Einbauten und Umbauten, vorzunehmen sowie den Eingang, die Außenwände, die Fenster<br />

und die Werbeanlage nach seinen Wünschen zu gestalten. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />

nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.<br />

Der Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />

sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die<br />

sachgerechte Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften<br />

für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />

Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />

betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />

Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der MIeter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />

eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />

Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in enstsprechender<br />

Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />

Takko Holding GmbH,<br />

Alfred-Krupp-Straße 21, 48291 Telgte<br />

Mietvertrag vom 02. Mai 2006 – 1. Nachtrag vom 06. August 2006 – 2. Nachtrag vom 24. September 2007<br />

450<br />

im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

127


128<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Übergabe 30. August 2007<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 29. August 2017, Option: 3 x 5 Jahre. Diese Optionsrechte sind jeweils 12 Monate vor Ablauf<br />

des Mietverhältnisses auszusprechen. Nach Ablauf der Mietzeit (einschließlich der Optionszeiträume) verlängert sich<br />

das Mietverhältnis jeweils um 5 Jahre, falls nicht seitens einer Vertragspartei spätestens 12 Monate vor seiner Beendigung<br />

gekündigt wird.<br />

Die Mieterin hat das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn die<br />

Firma Rewe oder Rossmann vor Ablauf der Festmietzeit der Mieterin ihre Mietflächen nicht mehr betreiben und es dem<br />

Vermieter nicht gelingt, innerhalb von 6 Monaten die Flächen an gleichwertige Partner dieser Branchen zu vermieten<br />

um die weitere Betreibung dieser Mietflächen sicherzustellen.<br />

keine<br />

Die Mieterin ist zur Untervermietung berechtigt, mit der Einschränkung, nicht an Sex-Shops, Spielhallen oder gastronomische<br />

Betriebe zu vermieten.<br />

Die Mieterin darf bauliche Veränderungen vornehmen, ohne bei Beendigung des Mietverhältnisses zu Rückbaumaßnahmen<br />

verpflichtet zu sein.<br />

Der Vermieter wird – soweit er darauf Einfluss hat – dafür Sorge tragen, dass die Zulieferfahrzeuge der Mieterin ungehindert<br />

be- und entladen werden können und insbesondere die auf seinem Grundstück gelegenen Zu- und Abfahrten<br />

freihalten sowie rechtzeitig alle Möglichkeiten wahrnehmen, Einschränkungen der Zufahrts-/Belieferungsmöglichkeiten<br />

aus rechtlichen Gründen zu verhindern/beseitigen.<br />

Dirk Rossmann GmbH,<br />

Isernhägener Straße 16, 30938 Burgwedel,<br />

HRB 120546, HR Hannover<br />

Mietvertrag vom 04. August 2006 – 1. Nachtrag vom 06. Dezember 2007<br />

581<br />

monatlich bis spätestens zum 7. Werktag<br />

Übergabe 16. August 2007<br />

Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 15. August 2017, Option: 3 x 3 Jahre, muss jeweils 12 Monate vor Ablauf des Vermietverhältnisses<br />

schriftlich ausgeübt werden. Nach Ablauf der Festmietzeit oder – sofern eine Option ausgeübt wird – jeweils<br />

nach Ablauf des Optionszeitraums, verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um jeweils 1 Jahr, wenn nicht einer<br />

der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Festmietzeit bzw. des Optionszeitraumes kündigt.<br />

Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />

Der Mieterin steht ein Recht zu, das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende außerordentlich zu<br />

kündigen, wenn während der Mietzeit über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten kein "REWE" Lebensmittelverbrauchermarkt<br />

mit mindestens 900 qm Verkaufsfläche, kein "REWE" Getränkemarkt mit ca. 400 qm Verkaufsfläche oder<br />

kein "Takko" Textilfachmarkt mit ca. 400 qm Verkaufsfläche im Fachmarktcenter betrieben wird.<br />

keine<br />

Es ist der Mieterin unwiderruflich gestattet, das Mietobjekt insgesamt oder teilweise nach freiem Ermessen unterzuvermieten<br />

oder zu verpachten, oder anderweitig zu nutzen. Die Mieterin haftet dessen ungeachtet für die Miete während<br />

der ganzen Laufzeit des Mietvertrages. Die Mieterin ist berechtigt, den Mietvertrag auf eine Gesellschaft zu übertragen,<br />

an der sie beteiligt ist. Änderungen der Firma oder der Gesellschaftsform lassen das bestehende Mietverhältnis<br />

unberührt.<br />

Die Mieterin darf bauliche Veränderungen mit Zustimmung des Vermieters vornehmen. Die Zustimmung darf nur verweigert<br />

werden, wenn dem Vermieter dadurch wesentliche Nachteile entstehen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die<br />

Mieterin in keinem Fall zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet.


Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Weiterer Mieter<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Dem Vermieter obliegt die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm und Wasserschäden. Er schließt eine Gebäudehaftpflichtversicherung<br />

ab. Der Vermieter hat im Schadenfalle die Versicherungsleistungen zur unverzüglichen<br />

Wiederherstellung der Mieträume zu verwenden und diese Räume so dann auf der Grundlage des vorliegenden Vertrages<br />

der Mieterin erneut zu überlassen. Die Miete ist bei völligem Ausschluss der Benutzbarkeit ausgesetzt und wird<br />

im Übrigen entsprechend der Beeinträchtigung der Benutzbarkeit bis zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes<br />

herabgesetzt. Die Mieterin schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt keine Objekte an einen Drogeriemarkt zu vermieten.<br />

Sortimentsüberschneidungen mit den anderen Mietern des Objektes sind hiervon ausgeschlossen. Weiterhin<br />

ist der Vermieter nicht berechtigt, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt einen Drogeriemarkt zu eröffnen, direkt oder<br />

indirekt zu betreiben oder sich mittelbar oder unmittelbar daran zu beteiligen. Für den Fall des Verstoßes gegen diese<br />

Vereinbarung, verpflichtet sich der Vermieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3 Monatsmieten, wobei es<br />

der Mieterin daneben unbenommen bleibt, Schadensersatz vom Vermieter einzufordern sowie Minderungsrechte geltend<br />

zu machen.<br />

� Bäckerei Peter und Cornelia Dreißig KG, Gewerbestraße 24, 03172 Guben<br />

� Pham Xuan Thuy (Textilgeschäft), Hermannstraße 16, 03042 Cottbus<br />

� Doung Thi Kha, Hermannstraße 16, 03042 Cottbus<br />

Auf eine Darstellung der Mietverträge wurde verzichtet.<br />

37574 Einbeck, Hansestraße 8<br />

Trinkgut Fachdiscount GmbH,<br />

Westpreußenstraße 32 - 38, 47809 Krefeld<br />

HRB 7032, HR Krefeld<br />

Mietvertrag vom 13. März 2006 – 1. Nachtrag vom 18. Februar 2007<br />

1.141<br />

Übergabe 02. Juli 2007<br />

jeweils bis zum 5. Werktag jedes Monats im Voraus<br />

Festlaufzeit: bis zum 31. Mai 2019, Option: 2 x 5 Jahre. Diese Optionen gelten als in Anspruch genommen, wenn der<br />

Mieter nicht ausdrücklich widerspricht. Der Widerspruch muss spätestens 9 Monate vor Beendigung der vereinbarten<br />

Mietlaufzeit schriftlich beim Vermieter durch Einschreiben mit Rückschein eingegangen sein.<br />

Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger<br />

Grund ist für den Vermieter u.a. dann gegeben, wenn: der Mieter das Objekt abweichend von den mietvertraglichen<br />

Vereinbarungen nutzt oder den mietvertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommt, der Mieter trotz zweimaliger Mahnung<br />

mit einem Betrag im Rückstand ist, welcher 2 Monatsmieten entspricht oder über das Vermögen des Mieters der<br />

Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahrens gestellt ist. Ein wichtiger Grund ist für den Mieter u.a.<br />

dann gegeben, wenn dem Mieter das Mietobjekt nicht wie im Mietvertrag vereinbart zur Verfügung steht.<br />

keine<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Der Mieter ist zur Untervermietung der Mietfläche berechtigt. Der Vermieter kann der Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung<br />

an Dritte durch den Mieter nur aus wichtigem Grund widersprechen. In jedem Fall haftet der Mieter weiterhin<br />

für die Erfüllung dieses Vertrages.<br />

Der Mieter darf bauliche Veränderungen mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters vornehmen. Bei Beendigung des<br />

Mietverhältnisses muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Mit Zustimmung des Vermieters<br />

kann der Mieter die Ein- bzw. Umbauten auch im Mietobjekt belassen. In diesem Fall steht ihm kein Entschädigungs-<br />

bzw. Wertersatzanspruch gegenüber dem Vermieter zu.<br />

129


130<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

38820 Halberstadt, Rabahne 16 - 17<br />

Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />

Domstraße 20, 50668 Köln,<br />

HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />

Mietvertrag vom 07. <strong>No</strong>vember 2006 – 1. Nachtrag vom 20. Juli 2007 – 2. Nachtrag vom 16. <strong>No</strong>vember 2007<br />

987<br />

im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeden Monats<br />

Übergabe 07. <strong>No</strong>vember 2007<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 06. <strong>No</strong>vember 2022 , Option: 5 x 3 Jahre; Eine schriftliche Verlängerungserklärung muss<br />

dem Vermieter jeweils spätestens 12 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses zugegangen sein.<br />

Sollten während der Dauer des Mietverhältnisses die Warenanlieferung zum Mietobjekt wie auch die ungehinderte Zufahrt<br />

für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum Mietobjekt wesentlich eingeschränkt werden oder in Wegfall geraten,<br />

so ist der Mieter nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Herbeiführung des vertragsgemäßen Zustandes<br />

berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche und/oder vertragliche Ansprüche des<br />

Mieters bleiben hierdurch unberührt.<br />

keine<br />

Die Mieterin hat das Recht, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten; diese Berechtigung umfasst auch das<br />

Recht zur Unteruntervermietung. Auch für den Fall einer Untervermietung – auch der Unteruntervermietung – haftet<br />

der Mieter dem Vermieter jedoch weiterhin für die Erfüllung aller Mieterpflichten.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit bauliche Veränderungen im/am Mietobjekt auf eigene Kosten vorzunehmen,<br />

wobei er bei Beendigung des Mietvertrages nicht zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet ist.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt auf eigene Kosten gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden<br />

versichert zu halten. Der Vermieter gewährleistet während der Dauer des gesamten Mietverhältnisses die reibungslose<br />

Anlieferung von Waren zum Mietobjekt sowie die ungehinderte Zufahrt für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum<br />

Mietobjekt.<br />

Markgrafen-Getränkevertrieb-GmbH,<br />

Lichtenfelser Straße 6, 95326 Kulmbach<br />

Mietvertrag vom 13. März 2007<br />

rund 502<br />

monatlich im Voraus bis zum 3. eines Kalendermonats<br />

Übergabe 07. <strong>No</strong>vember 2007<br />

Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 06. <strong>No</strong>vember 2017, Option: 4 x 5 Jahre; eine schriftliche Verlängerungserklärung muss<br />

dem Vermieter jeweils spätestens 12 Monate vor Ablauf der Festmietzeit bzw. vor Ablauf der verlängerten Mietzeit nach<br />

Ausübung des ersten Optionsrechtes zugegangen sein. Die Option geht der Kündigung vor.


Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Weiterer Mieter<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende,<br />

wenn Nachbargeschäfte länger als 6 Monate – gleich durch welchen Inhaber – nicht betrieben werden oder eine<br />

wesentliche Einschränkung der Öffnungszeiten durch den jeweiligen Betreiber erfolgt. Darüber hinaus kann von beiden<br />

Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung<br />

gekündigt werden.<br />

keine<br />

Zur Untervermietung oder sonstigen ganzen oder teilweisen Überlassung der vermieteten Räume an Dritte bedarf der<br />

Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Untervermietung<br />

aus wichtigem Grund versagen.<br />

Der Vermieter darf Instandhaltungsarbeiten und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietgegenstandes<br />

oder zur Abwehr drohender Gefahr notwendig sind, auch ohne Genehmigung des Mieters durchführen.<br />

Der Vermieter wird im Einzugsbereich dieses Mietobjektes (Radius 3 km Luftlinie vom Mietobjekt) für die Dauer des<br />

Mietvertrages an Dritte, welche im Wettbewerb mit Markgrafen stehen, Geschäftsräume weder vermieten oder veräußern,<br />

noch Grundstücke sonst überlassen. Der Vermieter wird weder mittelbar noch unmittelbar mit Markgrafen in<br />

Wettbewerb treten. Hiervon ausgenommen sind die weiteren Mietflächen gem. Anlage 2 des Mietvertrages, insbesondere<br />

Getränkeabteilungen im Lebensmittelmarkt.<br />

Backhaus Siemer, Inhaber Burkhard Siemer, Straße der Jugend 1, 38835 Schauen<br />

Auf eine Darstellung des Mietvertrages wurde verzichtet.<br />

32805 Horn-Bad Meinberg, Kampstraße 45 - 47<br />

Dirk Rossmann GmbH,<br />

Isernhägener Straße 16, 30938 Burgwedel<br />

HRB 120546, HR Hannover<br />

Mietvertrag vom 27. <strong>No</strong>vember 2008<br />

701<br />

Übergabe 07. Mai 2009<br />

monatlich bis spätestens zum 7. Werktag<br />

Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 06. Mai 2019 , Option: 3 x 3 Jahre; Die Option muss jeweils 12 Monate vor Ablauf der Mietzeit<br />

schriftlich ausgeübt werden. Nach Ablauf der Festmietzeit oder – sofern eine Option ausgeübt wird – jeweils nach<br />

Ablauf des Optionszeitraums, verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um jeweils 1 Jahr, wenn nicht einer der<br />

Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Festmietzeit bzw. des Optionszeitraumes kündigt.<br />

Der Mieterin steht ein Recht zu, das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende außerordentlich zu<br />

kündigen, wenn während der Mietzeit über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten kein "Aldi" Lebensmitteldiscounter<br />

mit mindestens 790 qm Verkaufsfläche oder kein "Ernstings" Textilfachmarkt mit ca. 150 qm Verkaufsfläche auf der Fläche,<br />

die von den Straßen Hessenring, Kampstraße und Faule Trift sowie dem Gewässer "Wiembecke" eingegrenzt wird<br />

(wie in Anlage Nr. 1 des Mietvertrages blau umrandet) betrieben wird.<br />

keine<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

131


132<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Es ist der Mieterin unwiderruflich gestattet, das Mietobjekt insgesamt oder teilweise nach freiem Ermessen unterzuvermieten<br />

oder zu verpachten, oder anderweitig zu nutzen. Die Mieterin haftet dessen ungeachtet für die Miete während<br />

der ganzen Laufzeit des Mietvertrages. Bei einer Untervermietung hat der Vermieter das Recht, unter Ausscheiden der<br />

Mieterin das Mietverhältnis unmittelbar mit dem Untermieter fortzusetzen. Die Mieterin ist berechtigt, den Mietvertrag<br />

auf eine Gesellschaft zu übertragen, an der sie beteiligt ist. Änderungen der Firma oder der Gesellschaftsform lassen<br />

das bestehende Mietverhältnis unberührt.<br />

Die Mieterin darf bauliche Veränderungen mit Zustimmung des Vermieters vornehmen. Die Zustimmung darf nur verweigert<br />

werden, wenn dem Vermieter dadurch wesentliche Nachteile entstehen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die<br />

Mieterin in keinem Fall zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet. Die getätigten Aufwendungen gehen<br />

nach Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum des Vermieters über.<br />

Dem Vermieter obliegt die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm und Wasserschäden. Er schließt eine<br />

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab. Der Vermieter hat im Schadenfalle die Versicherungsleistungen<br />

zur unverzüglichen Wiederherstellung der Mieträume zu verwenden und diese Räume so dann auf der Grundlage des<br />

vorliegenden Vertrages der Mieterin erneut zu überlassen. Die Miete ist bei völligem Ausschluss der Benutzbarkeit<br />

ausgesetzt und wird im Übrigen entsprechend der Beeinträchtigung der Benutzbarkeit bis zur Wiederherstellung des<br />

vertragsgemäßen Zustandes herabgesetzt. Die Mieterin schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.<br />

Ernsting's family GmbH & Co. KG,<br />

Industriestraße 1, 58653 Coesfeld-Lette<br />

Mietvertrag vom 16. Oktober 2008<br />

190<br />

monatlich im Voraus<br />

Übergabe 11. Mai 2009<br />

Festlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019, Optionen: 5 x 3 Jahre. 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit muss die jeweilige Verlängerungsoption<br />

erklärt werden. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn es nicht 6 Monate vorher<br />

schriftlich gekündigt wird.<br />

keine<br />

Bei eventueller Untervermietung ist auf die Wünsche des Vermieters, sowie auf den Mietvertrag Rücksicht zu nehmen.<br />

Die Ablehnung eines Untermieters kann nur aus wichtigem Grund geschehen.<br />

Um- und Ausbauten gehen zu Lasten des Mieters. Rückbauverpflichtung entfällt. Das Ladenlokal ist bei Auszug besenrein,<br />

geräumt und gebrauchsfähig zurückzugeben.<br />

Der Mieter verpflichtet sich Schaufensterscheiben bei Bruch auf eigene Kosten zu ersetzten.<br />

Dem Mieter wird ein Konkurrenzschutz bei Erstanmietung gegenüber den Firmen KIK, NKD, Takko und C&A Kids gewährt.


Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

31089 Duingen, Industriestraße 2<br />

EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH,<br />

Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden,<br />

HRB 5104, Bad Oeynhausen<br />

Mietvertrag vom 19. Mai 2009 – 1. Nachtrag vom 23. Juni 2009 – 2. Nachtrag vom 18. Januar 2010<br />

1.106<br />

spätestens am 5. Werktag eines jeden Monats im Voraus<br />

Übergabe 30. <strong>No</strong>vember 2009<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 29. <strong>No</strong>vember 2024 , Option: 3 x 5 Jahre; Eine entsprechende schriftliche Erklärung muss<br />

dem Vermieter spätestens 9 Monate vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein. Nach Inanspruchnahme jeder Option<br />

wird der Mieterin ein weiteres Optionsrecht um 5 Jahre gewährt. Dieses schließt sich jeweils den vorstehenden Optionen<br />

an, falls der Vermieter nicht binnen 3 Monate nach Inanspruchnahme einer Option dieser Regelung widerspricht.<br />

Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Vertragsende gekündigt werden, jedoch von beiden<br />

Vertragsparteien frühestens auf den Ablauf der Festmietzeit. Sollte das Mietverhältnis nicht 9 Monate vor Ablauf der<br />

vereinbarten Mietzeit gekündigt und von dem Optionsrecht kein Gebrauch gemacht werden, so verlängert sich der<br />

Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr.<br />

Der Mietvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung<br />

schriftlich gekündigt werden. Es besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn<br />

die Dienstbarkeit nicht in das Grundbuch eingetragen wird. Zum Prospektaufstellungsdatum ist die Eintragung noch<br />

nicht erfolgt.<br />

keine<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Die Mieterin ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Vertrages das Mietobjekt ganz oder teilweise auch<br />

branchenfremd unterzuverpachten oder unterzuvermieten (sofern bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtliche Vorgaben<br />

dem nicht widersprechen). Die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag verbleiben bei der Mieterin. Die Mieterin<br />

ist berechtigt, ihren Untermietern weitere Untervermietungen zu gestatten.<br />

Bauliche Veränderungen werden nach Ablauf des Mietvertrages nicht verrechnet, es sei denn, dass im Einzelfall Sonderregelungen<br />

vereinbart worden sind. Andererseits kann der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen<br />

Zustandes nicht verlangen. Bewegliche Einrichtungen und Einbauten können im Objekt belassen oder weggenommen<br />

werden. Vermieterin kann aber verlangen, dass die Sachen bei Beendigung des Mietverhältnisses in den Räumen<br />

zurückgelassen werden, wenn soviel gezahlt wird, wie es dem Zeitwert entspricht. Im Falle der Entfernung oder Wegnahme<br />

kann die Vemieterin nicht verlangen, dass der alte Zustand auf Kosten der Mieterin wieder herzustellen ist. Das<br />

Mietobjekt ist im Übrigen bei Beendigung der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand für alle Gefahren, insbesondere Feuer, Sturm, Gewässer- und Leitungswasserschäden,<br />

sach- und haftpflichtversichert zu unterhalten. Die Nutzungsrechte der Mieterin sowie deren<br />

Ansprüche auf Zahlung geleisteter Standortinvestitionen sollen dinglich gesichert werden. Zu diesem Zweck bewilligt<br />

und beantragt der Vermieter die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an rangbereiter Stelle<br />

am im Grundbuch von Duingen eingetragenen Grundstück, Gemarkung Duingen, Flecken-Duingen, Flur 2, Flurstücke<br />

299/14, 979/311 und 299/10 mit folgendem Inhalt: "Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH in Minden hat das ausschließliche<br />

Recht, auf dem hier belasteten Grundstück ein Einzelhandelsgeschäft mit Food- und <strong>No</strong>nfood-Artikeln zu<br />

betreiben und das gesamte Grundstück – inkl. aufstehender Gebäude – uneingeschränkt zu nutzen. Die Mieterin kann<br />

die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit einem Dritten übertragen". Soweit zum Zeitpunkt der Eintragung Rechte<br />

vorgehen, verpflichtet sich der Vermieter unverzüglich, Rangrücktrittserklärungen beizubringen.<br />

133


134<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Vermieter, im Einzugsgebiet des Mietobjektes an Dritte weder<br />

Geschäftsräume noch Grundstücke zu vermieten, zu verpachten, zu veräußern oder zu überlassen zum Betreiben<br />

von Vertriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels mit Randsortimenten, Drogerien, Tier- und Zoofachmärkten, Bäckereien,<br />

Fleischereien oder Geschäften mit Obst, Gemüse, Getränken, Blumen, Schreibwaren o.ä. Der Einzugsbereich<br />

wird auf 3 km Luftlinie vom Mietobjekt festgelegt. Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Vermieter,<br />

in Duingen oder im Umkreis von 3 km keinen weiteren Supermarkt/Verbrauchermarkt/Drogeriemarkt/C+C-Markt, kein<br />

SB-Warenhaus oder ähnliche Märkte zu vermieten, zu verpachten oder sonst zu überlassen, zu erwerben, zu bauen,<br />

zu betreiben oder sich an vorstehenden Handlungen mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen noch diese Handlungen<br />

durch Dritte vornehmen zu lassen oder zu begünstigen. Vorstehendes gilt auch für Fachgeschäfte mit vorwiegend lebensmittelartigem<br />

Sortiment. Der Vermieter sichert zu, dass er in demselben Objekt keine Räume an solche Geschäfte<br />

oder Betriebe vermietet, die chemische oder biologische Schadstoffe emittieren. Dies gilt auch dann, wenn geringe<br />

Emissionsmengen verwaltungstechnisch zulässig sind, die Emissionen jedoch geeignet sind, Lebensmittel und Bedarfsgegenstände<br />

zu kontaminieren. Die Beweislast dafür obliegt dem Vermieter. Wenn der Vermieter für die Zeit nach<br />

Beendigung des Mietverhältnisses einen Mietvertrag über den Mietgegenstand oder einzelne Teile davon mit einem<br />

Dritten abschließt, so räumt er hiermit der Mieterin ein innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der Mitteilung auszuübendes<br />

Vormietrecht ein, auf das im übrigen die Bestimmungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht entsprechend<br />

anzuwenden sind. Sofern die Mieterin eine Erweiterung des Mietgegenstandes wünscht, verpflichtet sich der Vermieter<br />

bereits jetzt, die Erweiterungsmaßnahme mit der Mieterin abzustimmen und durchzuführen, sofern eine entsprechende<br />

Baugenehmigung erteilt wird. Der Vermieter ist verpflichtet innerhalb von 6 Wochen nach schriftlicher Aufforderung<br />

durch die Mieterin, einen prüffähigen Bauantrag zu stellen. Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund bereits<br />

jetzt, das Mietverhältnis für die Bestands- und Erweiterungsfläche mit Übergabe der Erweiterungsfläche für 10 Jahre<br />

und 6 Monate nach schriftlicher Aufforderung durch die Mieterin zur Durchführung der Erweiterung, neu abzuschließen,<br />

sofern zum Zeitpunkt der Übergabe eine Restlaufzeit von weniger als 10 Jahren besteht. Die Jahresmiete für die<br />

Erweiterungsfläche beträgt insgesamt 9% der vom Vermieter nachgewiesenen Investitionen für die Erweiterungsmaßnahme<br />

und ist monatlich entsprechend zu entrichten. Die Parteien werden hierüber einen separaten Nachtrag<br />

schließen.<br />

31188 Holle, Bahnhofstraße 7<br />

Netto Marken-Discount AG & Co. KG,<br />

Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />

HRA 1747, Amberg<br />

Mietvertrag vom 15. Juni 2009<br />

1.086<br />

monatlich im Voraus bis zum 10. Werktag eines Kalendermonats<br />

Übergabe 18. <strong>No</strong>vember 2009<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 17. <strong>No</strong>vember 2024, Option: 3 x 5 Jahre; Mieter muss per Einschreiben an den Vermieter<br />

spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit die Option ausüben oder den Vertrag kündigen. Der Vermieter verpflichtet<br />

sich, den Mieter rechtzeitig schriftlich daran zu erinnern, sich zu der Verlängerungsmöglichkeit zu erklären. Wird der<br />

Vertrag nicht gekündigt und das Optionsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der<br />

Maßgabe, dass er per Einschreiben mit 12 monatiger Frist zum 30. Juni eines Jahres gekündigt werden kann.<br />

Das Mietverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger<br />

Wirkung von den Vertragsteilen gekündigt werden.<br />

keine<br />

Der Mieter hat das Recht, die Räume und Flächen einschließlich Reklameflächen ganz oder teilweise, auch zu anderen<br />

Geschäftszwecken, unterzuvermieten. Falls er von diesem Recht Gebrauch macht, besteht, dessen ungeachtet, seine<br />

Verpflichtung zur Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Vermieter, einschließlich der Zahlung des Mietzinses und<br />

der Nebenkosten, unvermindert weiter.


Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit an dem Mietgegenstand alle baulichen Veränderungen, die er für zweckmäßig<br />

hält, auf eigene Kosten vorzunehmen. Bauliche Veränderungen an Dach und Fach sind jedoch nur mit Zustimmung<br />

des Vermieters zulässig. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt, die eingebauten<br />

Gegenstände im Gebäude zu belassen. Der Vermieter kann verlangen, dass die vom Mieter eingebauten Gegenstände<br />

in der Mietsache verbleiben. In diesem Falle hat er dem Mieter den Zeitwert der Gegenstände zu ersetzen.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, in einem Umkreis von 5 km kein weiteres branchenbezogenes Unternehmen oder Geschäft<br />

mit Teilbereichen der Mietersortimente zu betreiben, noch zu bauen, sich nicht an einem solchen zu beteiligen<br />

oder dafür geeignete Mieträume zu diesem Zwecke zu vermieten. Der Vermieter räumt dem Mieter für den ersten Vermietungsfall<br />

nach Vertragsablauf in sinngemäßer Anwendung der gesetzliche Bestimmungen über das Vorkaufsrecht<br />

ein Vormietrecht ein. Der Vermieter verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachbarräume<br />

ausschließlich als Einzelhandelsgeschäfte aus dem <strong>No</strong>n-Food-Bereich genutzt werden.<br />

KIK Textilien und <strong>No</strong>n-Food GmbH,<br />

Siemensstraße 21, 59199 Bönen<br />

Mietvertrag vom 26. Juni 2008 – 1. Nachtrag vom 09. September 2008 – 2. Nachtrag vom 29. Dezember 2008 –<br />

3. Nachtrag vom 02. Mai 2009 – 4. Nachtrag vom 13. Oktober 2009 – 5. Nachtrag vom 01. März 2010<br />

532<br />

bis zum 5. eines Monats im Voraus<br />

Übergabe 18. <strong>No</strong>vember 2009<br />

Laufzeit: 10 Jahre bis zum 17. <strong>No</strong>vember 2019, Option: 6 x 3 Jahre auf Verlangen der Mieterin. Macht eine der Parteien von<br />

ihrem Kündigungsrecht oder die Mieterin von ihren Optionsrechten Gebrauch, so ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten,<br />

erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um weitere 5 Jahre.<br />

Die Mieterin hat ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum Ende des 30. Mietmonats, wenn der Netto-Umsatz dieser<br />

Filiale im Jahresdurchschnitt (der ersten beiden vollen Mietjahre) ab Eröffnung weniger als EUR 450.000 beträgt. Dieses<br />

einmalige Sonderkündigungsrecht ist spätestens 5 Monate vor Ablauf des 30. Mietmonats schriftlich per Einschreiben/<br />

Rückschein auszusprechen und gleichzeitig unaufgefordert dem Vermieter die Umsatzaufstellung der ersten 2 Jahre<br />

nach Übergabe zur Prüfung vorzulegen, die Umsatzaufstellung ist vor Vorlage durch einen <strong>No</strong>tar oder Angehörigen der<br />

steuerprüfenden Berufe zu prüfen und zu bestätigen. Unabhängig von den vorstehenden dargestellten Regelungen,<br />

ist die Mieterin berechtigt, den Mietvertrag jährlich unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zu kündigen, erstmalig<br />

zum 24. Mietmonat.<br />

keine<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Die Mieterin ist mit Zustimmung des Vermieters berechtigt, die von ihr gemieteten Räume komplett oder Teilflächen<br />

unterzuvermieten. Die Zustimmung des Vermieters darf nur aus wichtigem Grunde versagt werden.<br />

Die Mieterin ist berechtigt, bauliche Veränderungen zur Herstellung eines modernen Ladenlokales auf eigene Kosten<br />

vorzunehmen.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, der Mieterin Konkurrenzschutz für die von ihr geführten Sortimente zu gewähren: Textilien<br />

aller Art. Es ist den Mietern im Gesamtobjekt bewusst, dass es zeitweise zu Sortimentsüberschneidungen kommen<br />

kann. Sollte während der Mietzeit der Mieterin, eine der auf dem Lageplan des Mietvertrages genannten Firmen/Betreiber<br />

nämlich die Firma Netto vor Ablauf der Mietzeit der Mieterin ihre Mietfläche nicht mehr betreiben, so hat die Mieterin<br />

die Möglichkeit, den Mietvertrag ständig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Ab Zeitpunkt des<br />

Leerstandes reduziert sich die Mindest-/Kaltmiete um 50% des ursprünglich vereinbarten Mietzinses.<br />

135


136<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

29690 Lindwedel, Im Nettelfelde 2<br />

EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH,<br />

Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden<br />

HRB 5104, Bad Oeynhausen<br />

Mietvertrag vom 19. Mai 2009 – 1. Nachtrag vom 07. Dezember 2009<br />

959<br />

spätestens am 5. Werktag eines jeden Monats im Voraus<br />

Übergabe 01. Dezember 2009<br />

Festlaufzeit: 12 Jahre bis zum 31. Dezember 2021, Option: 3 x 5 Jahre; Eine entsprechende schriftliche Erklärung muss<br />

dem Vermieter spätestens 9 Monate vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein. Nach Inanspruchnahme jeder Option<br />

wird der Mieterin ein weiteres Optionsrecht um 5 Jahre gewährt. Dieses schließt sich jeweils den vorstehenden Optionen<br />

an, falls der Vermieter nicht binnen 3 Monate nach Inanspruchnahme einer Option dieser Regelung widerspricht.<br />

Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Vertragsende gekündigt werden, jedoch von beiden<br />

Vertragsparteien frühestens auf den Ablauf der Festmietzeit. Sollte das Mietverhältnis nicht 9 Monate vor Ablauf der<br />

vereinbarten Mietzeit gekündigt und von dem Optionsrecht kein Gebrauch gemacht werden, so verlängert sich der<br />

Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Sofern die Mieterin von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht, kann<br />

der Vermieter zu keinem Zeitpunkt eine Kündigung des Vertragsverhältnisses vornehmen.<br />

Der Mietvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung<br />

schriftlich gekündigt werden. Die Mieterin ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen einmalig<br />

nach Ablauf von 10 Jahren zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht ist gegenüber dem Vermieter 9 Monate vorher<br />

auszuüben. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht dem Vermieter eine Abstandszahlung von 2 Monatsmieten<br />

zu. Es besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die Dienstbarkeit nicht in<br />

das Grundbuch eingetragen wird. Zum Prospektaufstellungsdatum ist die Eintragung noch nicht erfolgt.<br />

keine<br />

Die Mieterin ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Vertrages das Mietobjekt ganz oder teilweise auch<br />

branchenfremd unterzuverpachten oder unterzuvermieten (sofern bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtliche Vorgaben<br />

dem nicht widersprechen). Die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag verbleiben bei der Mieterin. Die Mieterin<br />

ist berechtigt, ihren Untermietern weitere Untervermietungen zu gestatten.<br />

Bauliche Veränderungen des Mietobjektes bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind auf eigene Kosten vorzunehmen.<br />

Hält die Mieterin diese baulichen Veränderungen zur Erfüllung der Geschäftszwecke für notwendig, verzichtet<br />

der Vermieter bereits jetzt auf Widerrede. Bauliche Veränderungen werden nach Ablauf des Mietvertrages nicht verrechnet,<br />

es sei denn, dass im Einzelfall Sonderregelungen vereinbart worden sind. Andererseits kann der Vermieter die<br />

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht verlangen. Bewegliche Einrichtungen und Einbauten können im<br />

Objekt belassen oder weggenommen werden. Vermieterin kann aber verlangen, dass die Sachen bei Beendigung des<br />

Mietverhältnisses in den Räumen zurückgelassen werden, wenn soviel gezahlt wird, wie es dem Zeitwert entspricht.<br />

Im Falle der Entfernung oder Wegnahme kann die Vermieterin nicht verlagen, dass der alte Zustand auf Kosten der Mieterin<br />

wieder herzustellen ist. Das Mietobjekt ist im Übrigen bei Beendigung der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand für alle Gefahren, insbesondere Feuer, Sturm, Gewässer- und Leitungswasserschäden,<br />

sach- und haftpflichtversichert zu unterhalten. Die Nutzungsrechte der Mieterin sowie deren<br />

Ansprüche auf Zahlung geleisteter Standortinvestitionen sollen dinglich gesichert werden. Zu diesem Zweck bewilligt<br />

und beantragt der Vermieter die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an rangbereiter Stelle<br />

am im Grundbuch von Walsrode eingetragenen Grundstück, Gemarkung Lindwedel, Flur 3, Flurstücke 5/28 und 5/44<br />

mit folgendem Inhalt: "Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH in Minden hat das ausschließliche Recht, auf dem<br />

hier belasteten Grundstück ein Einzelhandelsgeschäft mit Food- und <strong>No</strong>nfood-Artikeln zu betreiben und das gesamte<br />

Grundstück – inkl. aufstehender Gebäude – uneingeschränkt zu nutzen. Die Mieterin kann die Befugnis zur Ausübung<br />

der Dienstbarkeit einem Dritten übertragen". Soweit zum Zeitpunkt der Eintragung Rechte vorgehen, verpflichtet sich<br />

der Vermieter unverzüglich, Rangrücktrittserklärungen beizubringen.


Besondere Verpflichtungen<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Sofern die Mieterin eine Erweiterung des Mietgegenstandes wünscht, verpflichtet sich der Vermieter bereits jetzt, die<br />

Erweiterungsmaßnahme mit der Mieterin abzustimmen und durchzuführen, sofern eine entsprechende Baugenehmigung<br />

erteilt wird. Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die<br />

Mieterin, einen prüffähigen Bauantrag zu stellen. Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund bereits jetzt, das<br />

Mietverhältnis für die Bestands- und Erweiterungsfläche mit Übergabe der Erweiterungsfläche für 10 Jahre und 6 Monate<br />

nach schriftlicher Aufforderung durch die Mieterin zur Durchführung der Erweiterung, neu abzuschließen, sofern zum<br />

Zeitpunkt der Übergabe eine Restlaufzeit von weniger als 10 Jahren besteht. Die Jahresmiete für die Erweiterungsfläche<br />

beträgt insgesamt 9% der vom Vermieter nachgewiesenen Investitionen für die Erweiterungsmaßnahme und ist monatlich<br />

entsprechend zu entrichten. Die Parteien werden hierüber einen separaten Nachtrag schließen. Wenn der Vermieter<br />

für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Mietvertrag über den Mietgegenstand oder einzelne<br />

Teile davon mit einem Dritten abschließt, so räumt er hiermit der Mieterin ein innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der<br />

Mitteilung auszuübendes Vormietrecht ein, auf das im übrigen die Bestimmungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht<br />

entsprechend anzuwenden sind. Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Vermieter, im Einzugsgebiet<br />

des Mietobjektes an Dritte weder Geschäftsräume noch Grundstücke zu vermieten, zu verpachten, zu veräußern oder<br />

zu überlassen zum Betreiben von Vertriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels mit Randsortimenten, Drogerien,<br />

Tier- und Zoofachmärkten, Bäckereien, Fleischereien oder Geschäften mit Obst, Gemüse, Getränken, Blumen, Schreibwaren<br />

o.ä. Der Einzugsbereich wird auf 3 km Luftlinie vom Mietobjekt festgelegt. Für die Dauer des Mietverhältnisses<br />

verpflichtet sich der Vermieter, in Lindwedel oder im Umkreis von 3 km keinen weiteren Supermarkt/verbrauchermarkt/<br />

Drogeriemarkt/C+C-Markt, kein SB-Warenhaus oder ähnliche Märkte zu vermieten, zu verpachten oder sonst zu überlassen,<br />

zu erwerben, zu bauen, zu betreiben oder sich an vorstehenden Handlungen mittelbar oder unmittelbar zu<br />

beteiligen noch diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen oder zu begünstigen. Vorstehendes gilt auch für<br />

Fachgeschäfte mit vorwiegend lebensmittelartigem Sortiment. Der Vermieter sichert zu, dass er in demselben Objekt<br />

keine Räume an solche Geschäfte oder Betriebe vermietet, die chemische oder biologische Schadstoffe emittieren.<br />

Dies gilt auch dann, wenn geringe Emissionsmengen verwaltungstechnisch zulässig sind, die Emissionen jedoch geeignet<br />

sind, Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zu kontaminieren. Die Beweislast dafür obliegt dem Vermieter.<br />

30900 Wedemark OT Bissendorf, Scherenbosteler Str. 28<br />

Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />

Domstr. 20, 50668 Köln<br />

HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />

Mietvetrag vom 09. <strong>No</strong>vember 2008 – 1. Nachtrag vom 23. April 2010<br />

voraussichtlich 1020<br />

im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />

Übergabe geplant 24. August 2010<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe zum Ablauf des darauf folgenden Monats (voraussichtlich bis zum 31. September<br />

2025), Option: 5 x 3 Jahre. Diese Optionen treten jeweils stillschweigend in Kraft, wenn der Mieter nicht spätestens<br />

12 Monate vor Ablauf der Mietzeit eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. Der Mieter hat weiterhin das Recht,<br />

durch einseitige Erklärung eine Option zeitlich nur teilweise wahrzunehmen. Nach Ablauf der Mietzeit (einschließlich<br />

der ausgeübten Optionszeiträume) verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht von einem der<br />

Vertragspartner 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.<br />

137


138<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als<br />

insgesamt 50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />

mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der<br />

Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen.<br />

Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das<br />

Recht, den Vertrag zu kündigen. Sofern die endgültigen Mietflächen und Parkplätze um mehr als 5% unterschritten<br />

werden, hat der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des<br />

gemeinsamen Aufmaßes ausgeübt werden kann. Wird über das Vermögen des Vermieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

beantragt, der Antrag mangels Masse abgelehnt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder werden objektbezogene<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht.<br />

Sollte die Übergabe bis zum 28. September 2010 erfolgt sein, kann der Mieter danach innerhalb von 4 Wochen vom<br />

Vertrag zurücktreten.<br />

keine<br />

Der Mieter darf bei Bestehenbleiben seiner Verpflichtung dem Vermieter gegenüber den Mietgegenstand ganz oder<br />

teilweise untervermieten. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht zur Unteruntervermietung. Mit einer Nutzung<br />

des Mietobjektes durch eine andere zur REWE Group gehörenden Gesellschaft ist der Vermieter einverstanden.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der gesamten Mietzeit innerhalb des Mietobjektes Einbauten und Umbauten, auch in<br />

die vermieterseits geleistete Bausubstanz, vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />

nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Er ist jedoch berechtigt, die eingebauten Einrichtungen<br />

bei schonender Behandlung der Mietsache auszubauen. Bei Ausbau wird eine eventuelle Wertminderung des<br />

Gebäudes nicht vergütet.<br />

Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />

sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die sachgerechte<br />

Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften für alle<br />

Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />

Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />

betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />

Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der Mieter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />

eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />

Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in entsprechender<br />

Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />

29549 Bad Bevensen, Fritz-Reuter-Weg 16<br />

Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />

Domstraße 20, 50668 Köln,<br />

HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />

Mietvertrag vom 25. Juli 2008 – 1. Nachtrag vom 03. Juni 2010<br />

voraussichtlich 1035<br />

im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />

Übergabe geplant 01. <strong>No</strong>vember 2010


Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe zum Ablauf des darauf folgenden Monats (voraussichtlich bis zum 31. Dezember<br />

2025), Option: 5 x 3 Jahre. Diese Optionen treten jeweils stillschweigend in Kraft, wenn der Mieter nicht spätestens<br />

12 Monate vor Ablauf der Mietzeit eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. Der Mieter hat weiterhin das Recht,<br />

durch einseitige Erklärung eine Option zeitlich nur teilweise wahrzunehmen. Nach Ablauf der Mietzeit (einschließlich<br />

der ausgeübten Optionszeiträume) verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht von einem der<br />

Vertragspartner 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.<br />

Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als insgesamt<br />

50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />

mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der Vermieter<br />

ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen. Kommt der<br />

Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das Recht, den<br />

Vertrag zu kündigen. Sofern die endgültigen Mietflächen und Parkplätze um mehr als 5% unterschritten werden, hat<br />

der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des gemeinsamen<br />

Aufmaßes ausgeübt werden kann. Wird über das Vermögen des Vermieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

beantragt, der Antrag mangels Masse abgelehnt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder werden objektbezogene<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sollte die<br />

Übergabe nicht bis zum 01. <strong>No</strong>vember 2010 erfolgt sein, kann der Mieter danach innerhalb von 4 Wochen vom Vertrag<br />

zurücktreten.<br />

keine<br />

Der Mieter darf bei Bestehenbleiben seiner Verpflichtung dem Vermieter gegenüber den Mietgegenstand ganz oder<br />

teilweise untervermieten. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht zur Unteruntervermietung. Mit einer Nutzung<br />

des Mietobjektes durch eine andere zur REWE Group gehörenden Gesellschaft ist der Vermieter einverstanden.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der gesamten Mietzeit innerhalb des Mietobjektes Einbauten und Umbauten, auch in<br />

die vermieterseits geleistete Bausubstanz, vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />

nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Er ist jedoch berechtigt, die eingebauten Einrichtungen<br />

bei schonender Behandlung der Mietsache auszubauen. Bei Ausbau wird eine eventuelle Wertminderung des<br />

Gebäudes nicht vergütet.<br />

Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />

sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die sachgerechte<br />

Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften für alle<br />

Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />

Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />

betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />

Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der Mieter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />

eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />

Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in entsprechender<br />

Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />

31303 Burgdorf, Mönkeburgstraße<br />

Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />

Domstraße 20, 50668 Köln<br />

HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />

Mietvertrag vom 26. Februar 2010<br />

voraussichtlich 1035<br />

im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

139


140<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Übergabe geplant 28. September 2010<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe zum Ablauf des darauf folgenden Monats (voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2025),<br />

Option: 5 x 3 Jahre. Diese Optionen treten jeweils stillschweigend in Kraft, wenn der Mieter nicht spätestens 12 Monate<br />

vor Ablauf der Mietzeit eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. Der Mieter hat weiterhin das Recht, durch einseitige<br />

Erklärung eine Option zeitlich nur teilweise wahrzunehmen. Nach Ablauf der Mietzeit (einschließlich der ausgeübten<br />

Optionszeiträume) verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht von einem der Vertragspartner<br />

12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.<br />

Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als<br />

insgesamt 50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />

mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der<br />

Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen.<br />

Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das<br />

Recht, den Vertrag zu kündigen. Sofern die endgültigen Mietflächen und Parkplätze um mehr als 5% unterschritten<br />

werden, hat der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des<br />

gemeinsamen Aufmaßes ausgeübt werden kann. Wird über das Vermögen des Vermieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

beantragt, der Antrag mangels Masse abgelehnt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder werden objektbezogene<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht.<br />

Sollte die Übergabe bis zum 16. <strong>No</strong>vember 2010 erfolgt sein, kann der Mieter danach innerhalb von 4 Wochen vom<br />

Vertrag zurücktreten.<br />

keine<br />

Der Mieter darf bei Bestehenbleiben seiner Verpflichtung dem Vermieter gegenüber den Mietgegenstand ganz oder<br />

teilweise untervermieten. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht zur Unteruntervermietung. Mit einer Nutzung<br />

des Mietobjektes durch eine andere zur REWE Group gehörenden Gesellschaft ist der Vermieter einverstanden.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der gesamten Mietzeit innerhalb des Mietobjektes Einbauten und Umbauten, auch in<br />

die vermieterseits geleistete Bausubstanz, vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />

nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Er ist jedoch berechtigt, die eingebauten Einrichtungen<br />

bei schonender Behandlung der Mietsache auszubauen. Bei Ausbau wird eine eventuelle Wertminderung des<br />

Gebäudes nicht vergütet.<br />

Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />

sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die sachgerechte<br />

Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften für alle<br />

Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />

Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />

betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />

Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der Mieter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />

eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />

Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in entsprechender<br />

Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />

37127 Scheden, Schulstraße<br />

Netto Marken-Discount AG & Co. KG,<br />

Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />

HRA 1747, Amberg<br />

Mietvertrag vom 30. September 2009<br />

voraussichtlich 1087<br />

monatlich im Voraus bis zum 5. Werktag eines Kalendermonats


Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Übergabe geplant 15. September 2010<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe (voraussichtlich bis zum 14. September 2025), Option:5 x bis zu 3 Jahre. Der Mieter<br />

muss per Einschreiben an den Vermieter spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit die Option ausüben oder<br />

den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt und das Optionsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich der Vertrag<br />

auf unbestimmte Zeit mit der Maßgabe, dass er per Einschreiben mit zwölfmonatiger Frist zum 30. Juni eines Jahres<br />

gekündigt werden kann.<br />

Das Mietverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger<br />

Wirkung von den Vertragsteilen gekündigt werden. Bei Unter- oder Überschreitungen der Mietfläche von mehr als 1%<br />

der ursprünglich geplanten und vertraglich vereinbarten Fläche hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Grundlage für die genaue Größe der Mieträume ist ein zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit von den Parteien gemeinsam<br />

ermitteltes Aufmaß nach DIN 277. Erfolgt die Übergabe des Mietobjektes an den Mieter nicht bis zum 16. Februar 2011,<br />

hat der Mieter das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag ohne Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die behördlichen Genehmigungen zur Führung<br />

eines Lebensmittelgeschäftes auf der Grundlage der Planung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, bei Vertragsbeginn<br />

nicht erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, die einer Führung des Geschäftes nach kaufmännischen Grundsätzen<br />

entgegenstehen.<br />

keine<br />

Der Mieter hat mit Zustimmung des Vermieters das Recht, die Räume und Flächen einschließlich Reklameflächen ganz<br />

oder teilweise, auch zu anderen Geschäftszwecken, unterzuvermieten. Der Vermieter ist verpflichtet, die Zustimmung<br />

zu erteilen, wenn kein wichtiger Grund für die Versagung der Zustimmung vorliegt. Seine Verpflichtung zur Erfüllung<br />

dieses Vertrages gegenüber dem Vermieter, einschließlich der Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten, besteht<br />

unvermindert weiter.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit an dem Mietgegenstand alle baulichen Veränderungen, die er für zweckmäßig<br />

hält, auf eigene Kosten vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt,<br />

die eingebauten Gegenstände im Gebäude zu belassen. Der Vermieter kann verlangen, dass die vom Mieter eingebauten<br />

Gegenstände in der Mietsache verbleiben. In diesem Falle hat er dem Mieter den Zeitwert der Gegenstände<br />

zu ersetzen.<br />

Wird der vom Vermieter verbindlich mitgeteilte Bezugsfertigkeitstermin nicht eingehalten und nicht spätestens 4 Monate<br />

vor seinem Eintritt berichtigt, ist der Mieter berechtigt die ihm entstehenden Kosten der verspäteten Übergabe dem<br />

Vermieter zu belasten. Vorbehaltlich der Möglichkeit der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird ein<br />

pauschalierter Schadensersatz in Höhe von EUR 500 für jeden Kalendertag vereinbart, den der Mietgegenstand später<br />

als zugesagt übergeben wird, längstens jedoch für die Dauer von 3 Monaten.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachbarräume ausschließlich<br />

als Einzelhandelsgeschäfte aus dem <strong>No</strong>n-Food-Bereich genutzt werden. Der Mieter ist aber auch damit einverstanden,<br />

wenn die Nachbarräume als Drogeriemarkt und als SB-Bankfiliale genutzt werden. Der Vermieter verpflichet sich in<br />

einem Umkreis von 6 km kein weiteres branchenbezogenes Unternehmen oder Geschäft mit Teilbereichen der Mietersortimente<br />

zu betreiben, noch zu bauen, sich nicht an einem solchen zu beteiligen oder dafür geeignete Mieträume zu<br />

diesem Zwecke zu vermieten.<br />

Firma Anton Schlecker, Talstraße 12-14,<br />

89579 Ehingen/Donau<br />

HRA 490456, Ulm<br />

Mietvertrag vom 25. Januar 2010<br />

voraussichtlich 400<br />

im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats<br />

Übergabe geplant 22. <strong>No</strong>vember 2010<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Das Mietverhältnis beginnt am 22. <strong>No</strong>vember 2010, es wird auf die Dauer von 7 Jahren unkündbar abgeschlossen und<br />

kann während dieser Zeit von keiner der Vertragsparteien einseitig gekündigt oder geändert werden. Option: 6 x 3<br />

Jahre. Die Verlängerung tritt stillschweigend in Kraft, sofern der Mieter 6 Monate vor Vertragsablauf keine gegenteilige,<br />

schriftliche Erklärung abgibt. Die Option geht der Kündigung vor.<br />

141


142<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Weiterer Mieter<br />

Dem Mieter steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Firma Netto oder ein vergleichbarer Betrieb wie Aldi, <strong>No</strong>rma,<br />

Plus usw. die Mieträume nicht beziehen bzw. die Mieträume während der Laufzeit länger als 2 Monate nicht als<br />

Verkaufsstelle mit ihrem Sortiment, Schwerpunkt Lebensmittel, nutzen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 4<br />

Wochen zum Monatsende. Den Parteien ist bekannt, dass die Baugenehmigung zum Vertragsdatum des Mietvertrages<br />

nicht vorliegt. Sollte die Baugenehmigung nicht bis zum 01. Mai 2010 erteilt bzw. nicht mit dem Bau bis zum 01. Juni 2010<br />

begonnen worden sein, hat der Mieter ein Rücktrittsrecht ohne dass es der Einräumung einer Nachfrist bedarf. Nimmt<br />

der Mieter sein Rücktrittsrecht wahr, hat der Vermieter auf erste Anforderung EUR 5.000 als pauschalen Schadensersatz<br />

zu zahlen.<br />

keine<br />

Eine Untervermietung im ganzen oder teilweise ist möglich. Diese Untervermietung kann nur verweigert werden, wenn<br />

ein wichtiger Grund in der Person oder Sache des Untermieters vorliegt. Eine Untervermietung oder Übertragung des<br />

Mietvertrages innerhalb des Konzerns Anton Schlecker oder an eine Firma, an der Anton Schlecker, seine Kinder Lars<br />

bzw. Meike Schlecker oder Familienangehörige zu mindestens 50% beteiligt sind, gilt bereits jetzt als genehmigt. Im Falle<br />

der Untervermietung haftet der Mieter für die Erfüllung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.<br />

Der Mieter ist berechtigt, Ein- und Umbauten auf seine Kosten vorzunehmen. Bei Auszug aus den Mieträumen ist der<br />

Mieter nicht verpflichtet, dieselben zu renovieren. Er hat sie besenrein zurückzugeben.<br />

Der Vermieter gewährleistet, dass die vor dem Mietobjekt befindlichen Parkplätze bzw. Freiflächen, nicht für Verkaufsaktivitäten<br />

anderer Branchen (z.B. fliegende Händler, Imbiss etc.) genutzt werden und dass die Ladenfront während<br />

der Mietzeit, uneingeschränkt in ihrer gesamten Länge, frei einsehbar ist. Sollte der Vermieter das Mietgrundstück verkaufen,<br />

bevor die Firma Schlecker die Nutzung des Objektes übernommen hat, verpflichtet er sich in den Kaufvertrag<br />

aufzunehmen, dass der potentielle Käufer in den Mietvertrag in vollem Umfang mit allen Rechten und Pflichten eintritt.<br />

Sollte diese Verpflichtung in den Kaufvertrag nicht aufgenommen werden, hat der Vermieter auf erste Anforderung an<br />

die Firma Schlecker EUR 10.000 zu bezahlen.<br />

Der Vermieter räumt dem Mieter ein Vormietrecht ein. Will der Mieter dies aufgrund des ihm zur Verfügung gestellten<br />

Mietvertrages ausüben, hat er innerhalb von 3 Wochen dem Vermieter eine entsprechende Erklärung zu übermitteln.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer des Mietverhältnisses weder eine Drogerie noch einen Drogeriemarkt auf<br />

dem Mietgrundstück oder auf einem in der Nähe (Umkreis von 3000 m) von diesem gelegenen Grundstück selbst zu<br />

errichten, zu betreiben oder betreiben zu lassen, noch sich unmittelbar oder mittelbar an einem solchen zu beteiligen.<br />

Der Mieter unterliegt keiner Gebrauchsbeschränkung, insbesondere dürfen in den Mieträumen alle Waren des täglichen<br />

Ge- und Verbrauchs einschließlich der in einem Schlecker-Markt geführten Artikel verkauft werden. Der Vermieter<br />

leistet im Falle des zuwiderhandelns eine Vertragsstrafe pro Monat in der Höhe von EUR 1.500. Der Mieter ist berechtigt,<br />

den darüber hinausgehenden Schaden extra geltend zu machen. Der Vermieter zahlt für jeden Tag der verspäteten<br />

Übergabe eine Vertragsstrafe uns zwar vom 1.-5. Tage EUR 250 je Tag, 6.-10.Tag EUR 150 je Tag und für jeden weiteren<br />

Tag EUR 50.<br />

Volksbank eG Dransfeld Groß Schneen Hann. Münden Staufenberg,<br />

Heinrich-Sohnrey-Straße 1, 37127 Dransfeld<br />

Auf eine Darstellung des Mietvertrages wurde verzichtet.


Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

16247 Joachimsthal, Angermünder Straße 19b<br />

Netto Marken-Discount AG & Co. KG,<br />

Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />

HRA 1747, Amberg<br />

Mietvertrag vom 28. September 2009<br />

voraussichtlich 1087<br />

monatlich im Voraus bis zum 10. Werktag eines Kalendermonats<br />

Übergabe geplant 30. März 2011<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe (voraussichtlich bis zum 29. März 2026) , Option: 3 x um bis zu 5 Jahre; Der Mieter<br />

muss per Einschreiben an den Vermieter spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit die Option ausüben oder den<br />

Vertrag kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt und das Optionsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich der Vertrag<br />

auf unbestimmte Zeit mit der Maßgabe, dass er per Einschreiben mit zwölfmonatiger Frist zum 30. Juni eines Jahres<br />

gekündigt werden kann.<br />

Das Mietverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger<br />

Wirkung von den Vertragsteilen gekündigt werden. Bei Unter- oder Überschreitungen der Mietfläche von mehr als 1%<br />

der ursprünglich geplanten und vertraglich vereinbarten Fläche hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Grundlage für die genaue Größe der Mieträume ist ein zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit von den Parteien gemeinsam<br />

ermitteltes Aufmaß nach DIN 277. Wird die vereinbarte Anzahl der Parkplätze wesentlich unterschritten, ist der Mieter<br />

zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Erfolgt die Übergabe des Mietobjektes<br />

an den Mieter nicht bis zum 28. September 2011, hat der Mieter das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten.-<br />

Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen,<br />

wenn die behördlichen Genehmigungen zur Führung eines Lebensmittelgeschäftes auf der Grundlage der Planung,<br />

die Bestandteil des Mietvertrages ist, bei Vertragsbeginn nicht erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, die einer<br />

Führung des Geschäftes nach kaufmännischen Grundsätzen entgegenstehen.<br />

keine<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Mieter hat das Recht, die Räume und Flächen einschließlich Reklameflächen ganz oder teilweise, auch zu anderen<br />

Geschäftszwecken, unterzuvermieten. Seine Verpflichtung zur Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Vermieter,<br />

einschließlich der Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten, besteht unvermindert weiter.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit an dem Mietgegenstand alle baulichen Veränderungen auf eigene Kosten<br />

vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt, die eingebauten Gegenstände<br />

im Gebäude zu belassen. Der Vermieter kann verlangen, dass die vom Mieter eingebauten Gegenstände in der<br />

Mietsache verbleiben. In diesem Falle hat er dem Mieter den Zeitwert der Gegenstände zu ersetzen.<br />

Wird der vom Vermieter verbindlich mitgeteilte Bezugsfertigkeitstermin nicht eingehalten und nicht spätestens 4 Monate<br />

vor seinem Eintritt berichtigt, ist der Mieter berechtigt die ihm entstehenden Kosten der verspäteten Übergabe dem<br />

Vermieter zu belasten. Vorbehaltlich der Möglichkeit der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird ein<br />

pauschalierter Schadensersatz in Höhe von EUR 500 für jeden Kalendertag vereinbart, den der Mietgegenstand später<br />

als zugesagt übergeben wird, längstens jedoch für die Dauer von 3 Monaten.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich in einem Umkreis von 5 km kein weiteres branchenbezogenes Unternehmen oder Geschäft<br />

mit Teilbereichen der Mietersortimente zu betreiben, noch zu bauen, sich nicht an einem solchen zu beteiligen<br />

oder dafür geeignete Mieträume zu diesem Zwecke zu vermieten. Der Vermieter räumt dem Mieter für den ersten Vermietungsfall<br />

nach Vertragsablauf in sinngemäßer Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über das Vorkaufsrecht<br />

ein Vormietrecht ein.<br />

143


144<br />

Vereinbarung über die Eigenkapitalbeschaffung<br />

Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG erhält gem. der Vereinbarung<br />

vom 31. Mai 2010 während der Platzierungsphase für<br />

die Platzierung des Eigenkapitals eine Vergütung von 5% des gezeichneten<br />

Emissionskapitals und dem gemäß Beitrittserklärung zu<br />

zahlenden Agio, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Als Agio ist ein Betrag<br />

in Höhe von 5% des gezeichneten Emissionskapitals vorgesehen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft überträgt der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />

Hamburg AG das Alleinvertriebsrecht; diese wird selbst vermittelnd<br />

tätig und kann aber auch Untervermittler einschalten. Die<br />

ggf. beauftragten Untervermittler erhalten von der CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG eine Vergütung. Sollte ein Untervermittler<br />

seinerseits einen weiteren Vermittler im Unterverhältnis beauftragen,<br />

bekäme dieser seine Vergütung von dem betreffenden Untervermittler.<br />

Die jeweilige Vergütung, die von der CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG an die einzelnen Untervermittler gezahlt<br />

wird, hängt von den individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit<br />

den Untervermittlern ab. Die genaue Provisionshöhe kann der Anleger<br />

bei dem jeweiligen Untervermittler erfragen. Die oben genannte<br />

Vergütung in Höhe von 5% des gezeichneten Emissionskapitals<br />

und dem gemäß Beitrittserklärung zu zahlenden Agio, das in Höhe<br />

von 5% der gezeichneten Kommanditeinlage vorgesehen ist, jeweils<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, stellt die maximale Vergütung für die<br />

Beschaffung des Eigenkapitals dar. Die Vergütung entsteht anteilig<br />

mit Zeichnung des Emissionskapitals und ist abhängig von der Liquiditätslage<br />

der Beteiligungsgesellschaft, spätestens jedoch am 30.<br />

Juni 2011 zu zahlen unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen<br />

des Mittelverwendungskontrollvertrages erfüllt sind. Untervermittler<br />

und von diesen beauftragte Dritte können mit der Anbieterin, CH2<br />

Contorhaus Hansestadt Hamburg AG und/oder ihren Gesellschaftern,<br />

kapitalmäßig und/oder personell verflochten sein.<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist Hamburg.<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Die Gründungsgesellschafterin CH2 Treuhand GmbH mit Sitz in<br />

Hamburg, Geschäftsanschrift Steckelhörn 9, 20457 Hamburg, ist<br />

Treuhänderin für die Anleger, die der Beteiligungsgesellschaft mittelbar<br />

beitreten.<br />

Die Treuhänderin erwirbt und verwaltet die Beteiligungen im eigenen<br />

Namen, jedoch für Rechnung der Anleger. Sie nimmt für die Anleger<br />

die Gesellschafterrechte, insbesondere das Stimmrecht, nach deren<br />

Weisung wahr, soweit sie diese nicht selbst ausüben. Sie berichtet<br />

über die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft und leitet die<br />

Auszahlungen an die Anleger weiter.<br />

Gemäß Treuhandvertrag wird die Treuhänderin von den als Treugeber<br />

beteiligten Anlegern von der Inanspruchnahme aus Verbindlichkeiten,<br />

die im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis und der<br />

treuhänderischen Beteiligung des Anlegers entstehen, freigestellt<br />

bzw. entsprechende Leistungen werden erstattet. Die Verjährung<br />

dieses Anspruchs beginnt frühestens mit Beendigung des Treuhandvertrages.<br />

Gegen Ansprüche der Treuhänderin kann der Anleger<br />

nicht mit anderen Forderungen aufrechnen, es sei denn diese<br />

sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit während der Platzierungsphase<br />

eine einmalige Vergütung von 0,5% und nach Schließung<br />

der Beteiligungsgesellschaft eine laufende jährliche Vergütung von<br />

0,25% jeweils des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Bei dem geplanten Emissionskapital von EUR<br />

18.507.000 erhält die Treuhänderin demnach eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von EUR 92.535 sowie eine – nach Schließung der<br />

Beteiligungsgesellschaft – jährliche Vergütung von EUR 46.267,50<br />

jeweils zzgl. Umsatzsteuer, demnach bis zum Dezember 2024 eine<br />

Vergütung mit einem Gesamtbetrag von EUR 740.280 (PROGNOSE).<br />

Die einmalige Vergütung ist mit Schließung der Beteiligungsgesellschaft,<br />

die laufende Vergütung ist jeweils zu einem Viertel am Ende<br />

eines Quartals fällig.<br />

Die Treuhänderin haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />

auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Treuhänderin haftet der Höhe<br />

nach – außer bei Vorsatz – nur für den typischen und vorhersehbaren<br />

Schaden. Der Umfang der Haftung ist in jedem Fall auf die<br />

jeweilige Höhe des vom Anleger gezeichneten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

begrenzt.<br />

Die Treuhänderin ist eine Gesellschaft der CH2-Gruppe. Ihr Alleingesellschafter,<br />

die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, ist<br />

zugleich Anbieterin der Vermögensanlage und Gründungskommanditistin<br />

der Beteiligungsgesellschaft sowie Alleingesellschafterin der<br />

Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin der<br />

Beteiligungsgesellschaft. Aufgrund dieser Umstände und Beziehungen<br />

können sich Interessenkonflikte bei der Treuhänderin ergeben.<br />

Jeder Anleger hat nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft, der<br />

vollständigen Leistung seiner Einlageverpflichtung zzgl. Agio gemäß<br />

Beitrittserklärung, der Eintragung der mit seinem Beitritt korrespondierenden<br />

Erhöhung der Haftsumme der Treuhänderin im Handelsregister<br />

sowie der Vorlage einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht,<br />

welche Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag bildet, das<br />

Recht, die Übertragung der von der Treuhänderin für ihn gehaltenen<br />

Beteiligung zu verlangen und sich auf eigene Kosten als unmittelbar<br />

beteiligter Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen.<br />

Gerichtsstand für diesen am 31. Mai 2010 gezeichneten Vertrag ist<br />

Hamburg. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Christoph Wegner,<br />

Hamburg, Geschäftsanschrift Neuer Wall 55, 20354 Hamburg,<br />

ist am 04. Juni 2010 von der Beteiligungsgesellschaft mit der Mittelverwendungskontrolle<br />

beauftragt worden.


Der Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert, ob die Verfügungen<br />

über die Eigenmittel gem. dem im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

geregelten Investitions- und Finanzierungsplan<br />

investiert werden. Die Zeichnungsberechtigung für das Einzahlungskonto<br />

der Beteiligungsgesellschaft, auf welches die Eigenmittel<br />

eingezahlt werden, ist so auszugestalten, dass die Treuhänderin<br />

nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur über die Eigenmittel<br />

verfügt. Die Kontrolle erstreckt sich ausschließlich auf die<br />

Investitionsphase und ist mit vollständiger Abwicklung der im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung der nach<br />

der Abwicklung auf dem Einzahlungskonto verbleibenden Beträge<br />

an die Beteiligungsgesellschaft abgeschlossen.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur gibt Zahlungsaufträge der Treuhänderin<br />

an die Bank nach den im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

festgelegten Maßgaben frei. Die wesentlichen Tätigkeiten des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs beinhalten den Erhalt von Rechnungen<br />

bzw. Leistungsnachweisen oder gleichwertigen Unterlagen mit<br />

dem Prüfvermerk zur sachlichen und rechnerischen Richtigkeit vor<br />

Freigabe der Zeichnungsaufträge der Treuhänderin an die Bank. Die<br />

ordnungsgemäße Verwendung wird durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

anhand dieser Unterlagen kontrolliert. Dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

sind diese Unterlagen so rechtzeitig zur Verfügung<br />

zu stellen, dass ihm eine angemessene Pflichterfüllung möglich ist.<br />

Als Vergütung erhält der Mittelverwendungskontrolleur eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 15.000 zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Die Gebühr ist hälftig mit der Freigabe der ersten Eigenmittel fällig<br />

und zur anderen Hälfte mit vollständiger Abwicklung der im Investitionsplan<br />

gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages genannten Zahlungen<br />

und anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem<br />

Einzahlungskonto verbleibenden Beträge an die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Der Mittelverwendungskontrollvertrag endet, wenn sämtliche Eigenmittel<br />

– bis auf eine ggf. zu bildende Liquiditätsreserve – verwendet<br />

wurden. Die vorherige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund<br />

möglich.<br />

Für den Mittelverwendungskontrollvertrag gelten die allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen<br />

Fassung vom 01. Januar 2002 (AAB). Die Haftung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs ist für fahrlässig verursachte Schäden<br />

nach Maßgabe von Ziffer 9 Abs. 2 der AAB grundsätzlich auf<br />

EUR 4 Mio. beschränkt. Für Serienschäden, die fahrlässig verursacht<br />

werden, ist die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs auf EUR<br />

5 Mio. beschränkt. Als Serienschäden gelten mehrere Schäden, die<br />

auf der gleichen Pflichtverletzung im Rahmen mehrerer gleichartiger<br />

Beratungen bzw. Leistungen beruhen. Ist neben dem fahrlässigen<br />

Verhalten des Mittelverwendungskontrolleurs ein Verhalten Dritter<br />

für einen Schaden mitursächlich, so haftet der Mittelverwendungs-<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

kontrolleur anteilig in Höhe seines Verursachungsbeitrages. Die Begrenzung<br />

der Höhe der Haftung bleibt hiervon unberührt.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>.1 GmbH & Co.KG<br />

Die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG unterliegt als Kommanditgesellschaft<br />

der deutschen Rechtsordnung. Sie wurde am 15. Februar<br />

2010 gegründet und am 01. April 2010 in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag<br />

regelt die Rechte und Pflichten zwischen den Anlegern und der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie den Gesellschaftern untereinander.<br />

Der Gesellschaftsvertrag weicht – wie im Folgenden dargestellt<br />

wird – entsprechend der Rechtspraxis bei sogenannten Publikumsgesellschaften<br />

in der Frage der Rechte des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters (vgl. §§ 3, 9, 10, 11, 18, 22 und 23 des Gesellschaftsvertrages),<br />

des Beitritts und der Einbringung der Einlagen (vgl. §§ 3<br />

bis 5 des Gesellschaftsvertrages), der Kapitalkonten (vgl. § 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages), der Ergebnisbeteiligung und Entnahmeberechtigung<br />

(vgl. §§ 16 und 17 des Gesellschaftsvertrages), der Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Gesellschaft (vgl. §§ 9 und 10<br />

des Gesellschaftsvertrages), der Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />

und Fassung von Gesellschafterbeschlüssen (vgl.<br />

§§ 12 bis 14 des Gesellschaftsvertrages), der übrigen Mitwirkungsrechte<br />

der Gesellschafter (vgl.§ 10 des Gesellschaftsvertrages),<br />

des Ausscheidens von Gesellschaftern (vgl. §§ 19 bis 24 des Gesellschaftsvertrages),<br />

der Verteilung des Gesellschaftsvermögens<br />

in der Liquidation (vgl. § 17 des Gesellschaftsvertrages) sowie den<br />

Mitteilungspflichten der Gesellschafter (vgl. § 26 des Gesellschaftsvertrages)<br />

von den gesetzlichen Regelungen ab.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weicht in folgenden<br />

Punkten von den gesetzlichen Bestimmungen ab: Verfügungen über<br />

Geschäftsanteile bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter und<br />

jeder Gesellschafter ist verpflichtet, der Geschäftsführung Veränderungen<br />

in seiner Person oder seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />

schriftlich mitzuteilen (§ 4 des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin)<br />

sowie beim Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer<br />

wird die Gesellschaft durch 2 Geschäftsführer gemeinschaftlich<br />

oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen<br />

vertreten (§ 5 des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin).<br />

Erbpachtverträge<br />

Bei den Grundstücken in Bovenden, Bad Nenndorf und Holle handelt<br />

es sich nicht um Realeigentum sondern diese Grundstücke wurden<br />

per Erbpachtvertrag langfristig gepachtet. Im Folgenden werden die<br />

wesentlichen Punkte der jeweiligen Erbpachtverträge dargestellt.<br />

145


146<br />

� Holle<br />

Hinsichtlich des Grundstücks in Holle wurde am 19. Juni 2009 ein Erbbaurechtvertrag<br />

zwischen dem Eigentümer des Grundstücks, Herrn<br />

Klaus-Dieter Meyer, und der Rahlfs Immobilien GmbH geschlossen.<br />

Dieser stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Aufhebung<br />

des Erbbaurechts eines zuvor Erbbauberechtigten wirksam<br />

und der Vollzug des Inhaberwechsels des Erbbaurechts sichergestellt<br />

sei, die bis zum 31. August 2009 eingetreten sein musste, da<br />

ansonsten der Erbbaurechtvertrag als von Anfang an als nicht zustande<br />

gekommen gelten würde. Der Erbbaurechtvertrag betrifft die<br />

Grundstücke Flur 17 Flurstücke 36/5, 36/3 und 36/7 der Gemarkung<br />

Holle mit einer Gesamtgröße von 5.281 qm. Auf dem Grundstück Flur<br />

17 Flurstück 36/7 lastet ein Altenteil für 2 Personen. Das Erbbaurecht<br />

beginnt mit der Eintragung im Grundbuch und endet von diesem<br />

Zeitpunkt an gerechnet in 50 Jahren. Alle Ansprüche wegen Sachmängeln<br />

an dem Erbbaugrundstück sind ausgeschlossen, es sei<br />

denn, es läge Vorsatz oder Arglist vor.<br />

Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich in dem Vertrag, die sich auf<br />

dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten auf seine Kosten abzureißen,<br />

und ist berechtigt, auf dem Grundstück einen Einzelhandelsmarkt<br />

mit Nebengebäuden zu errichten. Nicht wertmindernde<br />

Um- und Anbauten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Einzelhandelsmarktes<br />

werden dem Erbbauberechtigten von dem Eigentümer<br />

gestattet und müssen diesem auch nicht angezeigt werden.<br />

Ebenfalls gestattet wird die Verpachtung / Vermietung der Grundstücke.<br />

Wesentliche Veränderungen an dem zu errichtenden Bauwerk<br />

sowie eine anderweitige Benutzung der Bauwerke oder des Grundstücks<br />

als zum Betrieb eines Einzelhandelsmarktes sowie damit zusammenhängende<br />

Geschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung des Grundstückseigentümers.<br />

Der Erbbauzins beträgt monatlich EUR 1.470 und ist jeweils am 1. des<br />

laufenden Monats zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtung beginnt am<br />

1. des Monats, der auf die Übergabe folgt. Der Erbbauzins ist für die<br />

folgenden 5 Jahre festgelegt und ändert sich danach jeweils, wenn<br />

Änderungen des vom statistischen Bundesamt Deutschland festgestellten<br />

Verbraucherpreisindex in Höhe von mehr als 10% (nach<br />

oben oder unten) vorliegen. Die Änderungen des Erbbauzinses betragen<br />

dann vom nächsten Fälligkeitszeitpunkt an 60% des veränderten<br />

Verbraucherpreisindex. Der Erbbauzins und seine Änderung<br />

werden im Grundbuch dinglich gesichert.<br />

Der Erbbauberechtigte trägt die öffentlichen Lasten und Abgaben<br />

(Grundsteuern, Reinigungsgebühren etc.) sowie die privaten Lasten<br />

(Versicherungsprämien, Kosten für Wasser, Strom, Gas etc.). Der<br />

Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Bauwerk und alle dazugehörigen<br />

Anlagen gegen Feuer und sonstige Gefahren zu versichern.<br />

Der Grundstückseigentümer kann die sofortige Übertragung (Heimfall)<br />

des Erbbaurechts an ihn verlangen, wenn der Erbbauberechtigte<br />

mit der Zahlung des Erbbauzinses in Höhe eines Jahresbetrages<br />

in Rückstand kommt oder das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren<br />

über sein Vermögen eröffnet wird. Der Erbbauberechtigte hat in einem<br />

solchen Fall ein Vergütungsanspruch in Höhe von 60% des<br />

Verkehrswertes des jeweiligen Bauwerks zum Zeitpunkt des Heimfalls<br />

.<br />

Der jeweilige Erbbauberechtigte, ausgenommen die Firma Rahlfs<br />

Immobilien GmbH, bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts die<br />

Zustimmung des Grundstückseigentümers. Bei einer Veräußerung<br />

durch die Rahlfs Immobilien GmbH erhöht sich der monatliche Erbbauzins<br />

um EUR 200. Zur Belastung mit Grundpfandrechten ist die<br />

Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht erforderlich. Der<br />

Grundstückseigentümer hat das Recht, das Bauwerk während der<br />

Geschäftsstunden zu besichtigen. Der Grundstückseigentümer<br />

räumt dem Erbbauberechtigten für die Dauer des Erbbaurechts ein<br />

Vorkaufsrecht an dem Grundstück ein, der Erbbauberechtigte räumt<br />

dem Grundstückseigentümer ein Vorkaufsrecht an dem Erbbaurecht<br />

ein. Die Vorkaufsrechte sind im Grundbuch einzutragen.<br />

Bei Beendigung des Erbbaurechts geht das Eigentum an dem auf<br />

dem jeweiligen Grundstück befindlichen Bauwerk auf den jeweiligen<br />

Eigentümer des Grundstücks über; dieser hat dafür eine Entschädigung<br />

in Höhe von 60% des Verkehrswertes des jeweiligen Bauwerks<br />

zum Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechts zu leisten.<br />

Sofern der Grundstückseigentümer nicht eine anderweitige Erklärung<br />

abgibt, bietet dieser jeweils eine Verlängerung des Erbbaurechts<br />

um 20 Jahre an. Wenn diese durch den Erbbauberechtigten<br />

nicht angenommen wird, entfällt dessen Anspruch auf Entschädigung.<br />

Der Erbbauberechtigte erhält das Vorrecht auf Erneuerung<br />

des Erbbaurechts eingeräumt.<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre vertraglichen Pflichten<br />

ihren Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. Das Erbbaurecht wurde am<br />

28. Juli 2009 bestellt.<br />

� Bovenden<br />

Rahlfs Immobilien GmbH hat am 04. Dezember 2006 mit dem Grundstückseigentümer<br />

des Grundstücks in Bovenden, dem Allgemeinen<br />

Hannoverschen Klosterfonds, einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen.<br />

Gegenstand des Erbbaurechtsvertrages sind die Grundstücke<br />

Flur 7 Flurstück 137/3 und 137/4 mit einer Gesamtgröße von 8.212 qm.<br />

Auf dem Grundstück lastet ein Funkfeststationsrecht als beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit zugunsten eines Mobilfunkbetreibers.<br />

Das Erbaurecht wird vom Tage seiner Eintragung ins Grundbuch bis<br />

zum 31. Oktober 2056 bestellt.<br />

Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf dem<br />

Grundstück einen SB-Markt mit Back-Shop und Getränkemarkt einschließlich<br />

Einstellplätzen auf seine Kosten zu haben. Dem Grundstückseigentümer<br />

sind die Pläne/Bauvorlagen zu übergeben; Bauwerke<br />

dürfen nur mit seiner Zustimmung verändert werden. Das<br />

Errichten weiterer Wohneinheiten oder eine Nutzungsänderung bedarf<br />

der Vertragsänderung.


Die vorgesehenen Bauwerke sind von dem Erbbauberechtigten innerhalb<br />

von 3 Jahren unter Verwendung von guten Baustoffen nach<br />

den Regeln der Bautechnik zu erstellen. Für alle Bauwerke muss die<br />

schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers eingeholt<br />

werden. Der Erbbauberechtigte ist zur Unterhaltung, Versicherung<br />

und ggf. Wiederaufbau verpflichtet. Er trägt die öffentlichen und privaten<br />

Lasten des Grundstücks, u. U. auch die Kosten für den Straßenbau<br />

und -unterhaltung. Dem Grundstückseigentümer steht ein<br />

Besichtigungsrecht zu.<br />

Die Veräußerung oder Belastung des Erbbaurechts durch den Erbbauberechtigten<br />

bedarf der schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers.<br />

Der Grundstückseigentümer kann u.a. bei bestimmten<br />

Vertragsverletzungen, bei einem Verzug des Erbbauzinses<br />

in Höhe von 2 Jahresbeträgen oder im Insolvenzfall des Erbbauberechtigten<br />

die Übertragung (Heimfall) des Erbbaurechts verlangen.<br />

Der Grundstückseigentümer räumt dem jeweiligen Erbbauberechtigten<br />

ein Vorrecht auf Erneuerung des Erbbaurechts ein.<br />

Bei einem Heimfall oder zeitlichen Erlöschen des Erbbaurechts zahlt<br />

der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten für Bauwerke,<br />

die auschließlich Wohnzwecken dienen, eine Entschädigung in<br />

Höhe von 2/3 des Verkehrswertes zu diesem Zeitpunkt; andere Bauwerke<br />

hat der Erbbauberechtigte dann zu beseitigen.<br />

Der Erbbauzins beträgt jährlich EUR 24.532,44 und wird jeweils am<br />

01. Mai eines Jahres fällig. Nach der Wertsicherungsklausel ändert<br />

sich der Erbbauzins jeweils nach Ablauf von 5 Jahren in dem prozentualen<br />

Verhältnis, in dem der Verbraucherpreisindex des Statistischen<br />

Bundesamtes der Bundesrepublik Deutschland in dem Kalenderjahr,<br />

das der Anpassung vorausgeht, gegenüber dem ersten<br />

Kalenderjahr des vorangegangenen Zeitabschnitts nach oben oder<br />

unten abweicht. Der Grundstückseigentümer kann eine Überprüfung<br />

und ggf. Anpassung des Erbbauzinses verlangen, wenn auf<br />

dem Grundstück andere Bauwerke, Anlagen etc. errichtet werden.<br />

Der Erbbauzins und seine Änderung werden im Grundbuch dinglich<br />

gesichert.<br />

Der Grundstückseigentümer räumt dem Erbbauberechtigten an dem<br />

Grundstück und der Erbbauberechtigte räumt dem Grundstückseigentümer<br />

an dem Erbbaurecht ein dingliches Vorkaufsrecht ein.<br />

Der Grundstückseigentümer haftet nicht für Mängel am Grundstück<br />

und übernimmt keine Haftung dafür, dass das Grundstück für die<br />

Errichtung der beabsichtigten Bauwerke geeignet ist und die Genehmigungen<br />

erteilt werden. Der Grundstückseigentümer übernimmt<br />

keine Gewähr für die Freiheit von nicht im Grundbuch eingetragenen<br />

Rechten. Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz<br />

besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, außer bei Tod<br />

oder Körper-/Gesundheitsschäden. Ist das Erbbaugrundstück verpachtet,<br />

hat der Erbbauberechtigte sich auf seine Kosten mit dem<br />

Pächter auseinanderzusetzen. Der Erbbauberechtigte trägt die Verkehrssicherungspflicht.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />

Der Erbbauberechtigte unterwirft sich u.a. wegen des Erbbauzinses<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Die<br />

Vertragsparteien verpflichten sich, ihre vertraglichen Pflichten ihren<br />

Rechtsnachfolgern aufzuerlegen.<br />

Der Erbbauberechtigte übernimmt die im Baulastenverzeichnis für<br />

das Grundstück eingetragene Baulast sowie den Gestattungsvertrag<br />

über die Verlegung einer Schmutzwasserleitung.<br />

Der Erbbaurechtsvertrag wurde am 23. März 2007 um das Grundstück<br />

Flur 7, Flurstück 137/6 mit der Größe von 116qm ergänzt, der<br />

jährliche Erbbauzins auf EUR 24.950,04 erhöht und das Funkfeststationsrecht<br />

als beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten<br />

eines Mobilfunkbetreibers gelöscht. Ferner wurde die am 9. Februar<br />

2007 bestellte Buchgrundschuld in Höhe von EUR 1.600.000 nebst<br />

15% jährlichen Zinsen sowie einer einmaligen Nebenleistung von<br />

10% zugunsten der <strong>No</strong>rddeutschen Landesbank auf das Flurstück<br />

137/6 erstreckt.<br />

� Bad Nenndorf<br />

Mit Erbbaurechtsvertrag vom 28. <strong>No</strong>vember 2006 hat die Eigentümerin<br />

der Grundstücke Flur 22 Flurstücke 28/5, 33/6, 35/4, 37/1, 43/4,<br />

43/6, 43/8, 44/11, 48/13, 393/44, (die genannten Flurstücke sind nach<br />

dem Liegenschaftskataster berichtigt und nun insgesamt Flurstück<br />

35/8) und 44/7, die Stadt Bad Nenndorf, Rahlfs Immobilien GmbH<br />

das Erbbaurecht eingeräumt. Ungeachtet der tatsächlichen Eintragung<br />

des Erbbaurechts im Grundbuch werden die Vertragsparteien<br />

sich vom 01. Januar 2007 an so verhalten, als wäre das Erbbaurecht<br />

entstanden.<br />

Bei den Grundstücken bestehen zum Teil beschränkt persönliche<br />

Dienstbarkeiten (vgl. die Ausführungen auf Seite 116). Der Erbbauberechtigte<br />

übernimmt die 4 bestehenden Miet- und Nutzungsverträge,<br />

für die keine Mietsicherheiten geleistet wurden bzw. zurückgezahlt<br />

wurden. Sachmängelansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Das Erbbaurecht beginnt mit seiner Eintragung im Grundbuch und<br />

endet nach siebzig Jahren. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich,<br />

auf dem Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus zu betreiben,<br />

wobei insbesondere Standort der Anlage, Art der baulichen Nutzung,<br />

Anzahl der Einstellplätze, Fassaden- und Dachgestaltung<br />

sowie Zufahrt und Zugänge inhaltlich festgelegt sind. Der Erbbauberechtigte<br />

ist verpflichtet, das auf dem Grundstück befindliche alte<br />

Geschäftshaus vollständig abzureißen. Der Erbbauberechtigte hat<br />

dem Grundstückseigentümer den Bauantrag vorgelegt; alle Nachträge,<br />

Änderungen und Auflagen der Baugenehmigungsbehörde bedürfen<br />

der Zustimmung des Eigentümers.<br />

Der Erbbauberechtigte ist zur Instandhaltung des Bauwerks verpflichtet<br />

und hat schädliche Bodenveränderungen und Emissionen<br />

zu vermeiden und zu beseitigen bzw. den Grundstückseigentümer<br />

von einer daraus resultierenden Inanspruchnahme freizustellen.<br />

Ferner obliegt dem Erbbauberechtigten die Pflicht zur Versicherung<br />

gegen bestimmte Gefahren. Der Erbbauberechtigte ist bei Zerstö-<br />

147


148<br />

rung zum Wiederaufbau der Bauwerke verpflichtet. Der Erbbauberechtigte<br />

trägt die öffentlichen Lasten und Abgaben.<br />

Im Vorfeld der Erbbaurechtsbestellung wurden 2 Grundstücke getauscht<br />

und im Zuge dessen hatte sich die Stadt Bad Nenndorf<br />

verpflichtet, auf dem weggegebenen Grundstück Einstellplätze<br />

herzustellen; diese Verpflichtung übernimmt der Erbbauberechtigte.<br />

Ein anderes Grundstück hat der Erbbauberechtigte als Fußweg<br />

anzulegen. Ferner wird eine Grunddienstbarkeit zugunsten eines<br />

anderen Grundstücks für Entwässerungsleitungen bestellt. Die<br />

für ein anderes Grundstück eingetragene Baulast muss vom Erbbauberechtigten<br />

übernommen werden, wenn diese notwendig ist<br />

und nicht gelöscht werden kann. Der Erbbauberechtigte stellt den<br />

Grundstückseigentümer von etwaigen Haftungs- und/oder Sanierungsansprüchen<br />

frei, nachdem früher eine Tankstelle auf dem<br />

Grundstück betrieben wurde; der Erbbauberechtigte wird auf seine<br />

Kosten ein Gutachten einholen und kann bei einem Nachweis einer<br />

Bodenverunreinigung innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe<br />

des Gutachtens von dem Vertrag zurücktreten. Der Erbbauberechtigte<br />

bewilligt und beantragt eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

hinsichtlich einer Transformatorenstation zugunsten eines Energieversorgers.<br />

Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit hinsichtlich<br />

eines Geh-, Fahr- und Leistungsrechts zugunsten der Stadt Bad<br />

Nenndorf bleibt bestehen und wird nötigenfalls von dem Erbbauberechtigten<br />

übernommen.<br />

Der monatlich, jeweils am 5., zu entrichtende Erbbauzins beträgt ab<br />

dem 01. Januar 2007 EUR 500 und erhöht sich jeweils nach Ablauf<br />

eines Jahres zum 01. Januar um EUR 200 monatlich bis zu einem<br />

Höchstbetrag von EUR 1.500. Wegen des Erbbauzinses wurde eine<br />

Wertsicherungsklausel vereinbart, nach der sich der Erbbauzins im<br />

gleichen prozentualen Verhältnis nach oben oder untern ändert, wie<br />

der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex.<br />

Der künftig geschuldete Betrag errechnet sich aus dem bisher<br />

geschuldeten Erbbauzins, der mit dem Index 6 Monate vor der Neufestsetzung<br />

multipliziert wird, geteilt durch den Index 6 Monate vor<br />

der letzten Erbbauzinsfestlegung. Die Änderung der Zahlungspflicht<br />

setzt eine schriftliche Aufforderung durch den Grundstückseigentümer<br />

unter Angabe der Indexzahlen und des künftig zu zahlenden<br />

Betrages voraus; eine Veränderung aufgrund des Verbraucherpreisindex<br />

kann erstmals nach Ablauf von 5 Jahren erfolgen. Der Erbbauzins<br />

und seine Änderung werden im Grundbuch dinglich gesichert.<br />

Der Erbbauberechtigte unterwirft sich hinsichtlich der Erbbauzinszahlung<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.<br />

Der Grundstückseigentümer räumt dem Erbbauberechtigten an<br />

dem Grundstück und der Erbbauberechtigte räumt dem Grundstückseigentümer<br />

an dem Erbbaurecht ein dingliches Vorkaufsrecht<br />

ein. Der Erbbauberechtigte bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers<br />

zur (teilweisen) Veräußerung oder Belastung<br />

des Erbbaurechts. Dem Erbbauberechtigten wird gestattet, die im<br />

Obergeschoss herzustellenden Wohnungen und Arztpraxen als<br />

Wohnungserbbaurechte oder Teilerbbaurechte separat zu bilden<br />

und zu veräußern, wobei der Erbbauberechtigte weiterhin für die<br />

Erbbauzinszahlung haftet und sich die Vertragsteile verpflichten,<br />

Nachträge, Ergänzungen und separate Vereinbarungen zu erklären,<br />

die notwendig sind, um Wohnungs- und Teilerbbaurechte zu schaffen.<br />

Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich gegenüber dem<br />

Erbbauberechtigten, der Belastung mit Grundpfandrechten bis zur<br />

Höhe von 80% des Gebäudewertes unter bestimmten Voraussetzungen<br />

zuzustimmen.<br />

Unter konkret festgelegten Voraussetzungen ist der Erbbauberechtigte<br />

zur Übertragung des Grundstücks verpflichtet (Heimfall), u.a.<br />

bei bestimmten Vertragsverletzungen, bei einem Verzug des Erbbauzinses<br />

in Höhe von 2 Jahresbeträgen oder im Insolvenzfall des<br />

Erbbauberechtigten. Diesbezüglich unterwirft sich der Erbbauberechtigte<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung. Der Heimfallanspruch<br />

verjährt 12 Monate nach Kenntniserlangung von dem Vorhandensein<br />

einer Voraussetzung.<br />

Macht der Grundstückseigentümer von seinem Heimfallrecht Gebrauch<br />

oder endet das Erbbaurecht durch Zeitablauf, hat der Erbbauberechtigte<br />

einen Anspruch auf Entschädigung in Geld. Diese<br />

richtet sich lediglich nach dem Wert der aufstehenden Gebäude und<br />

beträgt zwei Drittel deren Verkehrswertes zum Zeitpunkt der Ausübung<br />

des Heimfallrechts. Der Grundstückseigentümer kann seine<br />

Entschädigungspflicht bei Zeitablauf abwenden, wenn er gegenüber<br />

dem Erbbauberechtigten das Erbbaurecht um 15 Jahre verlängert.<br />

Dem Erbbauberechtigten steht ein Vorrecht auf Erneuerung des<br />

Erbbaurechts zu. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre vertraglichen<br />

Pflichten ihren Rechtsnachfolgern mit jeweiliger Weiterübertragungsverpflichtung<br />

aufzuerlegen. Es besteht keine Verpflichtung<br />

des Grundstückseigentümers, das Grundstück dem jeweiligen Erbbauberechtigten<br />

zu verkaufen. Wegen der Herausgabe des Grundstücks<br />

nach Zeitablauf hat sich der Erbbauberechtigte der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung unterworfen.<br />

Es bestehen Vereinbarungen zum einen wegen eines eventuellen<br />

Umbaus nach Ablauf eines Mietvertrages und der damit zu verbindenden<br />

Herstellung einer Fußgängerverbindung, die auch grundbuchlich<br />

gesichert werden soll, und zum anderen hinsichtlich der<br />

Einrichtung und dem Betrieb eines öffentlichen Personenaufzugs,<br />

dessen Zugangs- und Nutzungsrecht nötigenfalls durch eine Dienstbarkeit<br />

ebenfalls grundbuchlich gesichert werden soll.


CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Die folgende Rubrik stellt dem Leser die in diesem Verkaufsprospekt bislang noch nicht aufgeführten<br />

Angaben in Bezug auf die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)<br />

mit Ausfertigungsdatum vom 16. Dezember 2004 vor.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2<br />

Dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern der<br />

Emittentin, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der<br />

Treuhänderin und dem Mittelverwendungskontrolleur stehen oder<br />

stand das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile<br />

derselben oder eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />

aus anderen Gründen nicht zu.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3<br />

Alle dinglichen Belastungen der Anlageobjekte sind in der Rubrik<br />

"Rechtliche Grundlagen", Abschnitt „Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

der Emittentin und die wesentlichen Verträge“, Unterabschnitt<br />

„Kaufverträge“ in den Unterabschnitten "Belastungen im Grundbuch<br />

– Abt. II und III" auf den Seiten 115 bis 118 angegeben. Darüber hinaus<br />

bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen an<br />

den Anlageobjekten.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />

Alle rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Anlageobjekte<br />

sind in der Rubrik "Rechtliche Grundlagen", Abschnitt „Angaben<br />

über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen<br />

Verträge“, Unterabschnitt „Kaufverträge“ in den Unterabschnitten<br />

"Belastungen im Grundbuch – Abt. II und III" auf den Seiten 115 bis<br />

118 angegeben. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder<br />

tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit der<br />

Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel und die<br />

Umsetzung der Anlagepolitik.<br />

Weitere Angaben nach<br />

VermVerkProspV<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5<br />

Bis auf die erforderlichen Baugenehmigungen in Verbindung mit den<br />

Entwässerungsgenehmigungen der Standorte Joachimsthal und<br />

Wernigerode liegen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />

zur Realisierung der Anlageziele und Umsetzung der Anlagepolitik<br />

zum Prospektaufstellungsdatum vor.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 6<br />

Der Emittent hat neben den Kaufverträgen vom 06. Mai 2010 für die<br />

Tranchen 1 bis 3 und der Absichtserklärung für die Tranche 4 vom<br />

25. Mai 2010 bzw. 04. Januar 2010 keine Verträge über die Anschaffung<br />

oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon<br />

geschlossen.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr.8<br />

Es werden nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen durch<br />

den Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter der<br />

Emittentin, die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, die<br />

Treuhänderin und den Mittelverwandungskontrolleur nicht erbracht.<br />

149


150<br />

Sonntagsbraten


VORBEMERKUNG<br />

In dem nachfolgenden Abschnitt werden die wesentlichen Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage CH2 <strong>Discounter</strong><br />

<strong>No</strong>. 1 und die wesentlichen zu beachtenden steuerlichen<br />

Aspekte einer Beteiligung erläutert. Hierbei wird die am Prospektaufstellungsdatum<br />

geltende Rechtslage, die sich aus den zu diesem<br />

Zeitpunkt gültigen Steuergesetzen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />

und Gerichtsentscheidungen ergibt, zugrunde gelegt.<br />

Zukünftige Änderungen der Gesetze, nicht offiziell veröffentlichte<br />

Verwaltungsanweisungen und sonstige nicht verbindliche Äußerungen<br />

zum deutschen Steuerrecht wurden nicht berücksichtigt.<br />

Eventuell während der Laufzeit der Vermögensanlage auftretende<br />

Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis<br />

können dazu führen, dass letztlich eine von dieser<br />

Darstellung abweichende steuerliche Beurteilung der Beteiligung<br />

vorzunehmen ist.<br />

Die Ausführungen in diesem Abschnitt ersetzen nicht die individuelle<br />

Beratung des einzelnen Anlegers durch seinen Steuerberater. Im<br />

Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption aus dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung an der CH2<br />

<strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG dargestellt. Da dabei nicht auf alle<br />

individuellen steuerlichen Aspekte einer Beteiligung eingegangen<br />

werden kann, wird jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen<br />

Konsequenzen einer Beteiligung an dieser Vermögensanlage<br />

mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern.<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen unterstellt,<br />

dass es sich bei den Anlegern ausschließlich um in Deutschland<br />

ansässige, unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche<br />

Personen handelt, die die Beteiligung an der CH2 <strong>Discounter</strong><br />

<strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG (im Folgenden auch Beteiligungsgesellschaft<br />

genannt) im Privatvermögen halten und diese in vollem Umfang aus<br />

Eigenkapital finanzieren.<br />

Für Anleger, die eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse<br />

nach § 1 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG)<br />

darstellen oder die ihre Beteiligung in einem Betriebsvermögen<br />

halten wollen, können sich erhebliche Abweichungen gegenüber<br />

der folgenden Darstellung ergeben, so dass insbesondere auch in<br />

diesem Fall der persönliche steuerliche Berater konsultiert werden<br />

sollte.<br />

Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption gliedert sich nach den verschiedenen Phasen<br />

der Vermögensanlage. Hier wird typisierend zwischen der Investitionsphase,<br />

der Vermietungsphase und der Phase der Beendigung<br />

der Vermögensanlage unterschieden. Anschließend folgt eine Erläuterung<br />

weiterer steuerliche Aspekte, die für alle Phasen relevant<br />

sind, sowie eine Darstellung der Erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Auswirkungen.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

BESTEUERUNG IN DER INVESTITIONSPHASE<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Der Erwerb von im Inland belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen<br />

Rechten unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz<br />

(GrEStG) der Grunderwerbsteuer. Diese Steuer<br />

beläuft sich in den meisten Bundesländern auf 3,5% bzw. auf 4,5%<br />

in Sachsen-Anhalt und Berlin. des Grundstückskaufpreises. Die aufgrund<br />

des Grundstückskaufs anfallende Grunderwerbsteuer wird<br />

planmäßig durch die Beteiligungsgesellschaft getragen.<br />

Darüber hinaus liegt ein Grunderwerbsteuertatbestand vor, wenn<br />

sich der Gesellschafterbestand innerhalb von fünf Jahren unmittelbar<br />

oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 95% der<br />

Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen<br />

(vgl. § 1 Abs. 2a GrEStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

fällt grundsätzlich auch der Beitritt von Anlegern im Rahmen<br />

der Platzierungsphase eines geschlossenen Immobilienfonds in<br />

den Anwendungsbereich der vorstehenden Regelung. Bei den einzelnen<br />

Anteilsübertragungen ist dabei jedoch auf das Verhältnis<br />

der Beteiligung zum insgesamt geplanten Eigenkapital der Personengesellschaft<br />

abzustellen (vgl. gleichlautender Ländererlass vom<br />

26. Februar 2003, BStBl I 2003, S. 271). Konzeptionsgemäß wird die<br />

Beteiligungsgesellschaft die Einzelhandelsimmobilien in mehreren<br />

Tranchen, jeweils unter der aufschiebenden Bedingung einer Platzierung<br />

des Eigenkapitals in der benötigten Höhe erwerben. Somit<br />

werden bereits bei Erwerb der Objekte der ersten Tranche Anleger,<br />

die insgesamt einen Anteil am geplanten Eigenkapital von mehr als<br />

5% halten, der Beteiligungsgesellschaft beigetreten sein. Im Ergebnis<br />

kommt daher voraussichtlich die Regelung des § 1 Abs. 2a<br />

GrEStG für die Vermögensanlage nicht zur Anwendung.<br />

Einkommensteuer<br />

� Vorlaufkosten<br />

Auf Basis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die<br />

Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen,<br />

die in der Investitionsphase im Zusammenhang mit der Konzeption<br />

der Vermögensanlage sowie mit der Anschaffung der Fondsimmobilien<br />

anfallen, Stellung genommen. Nach dem Schreiben des<br />

Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 20. Oktober 2003<br />

(BStBl. I 2003, 564) – so genannter 5. Bauherrenerlass oder neuer<br />

Fondserlass - sind derartige Aufwendungen bei Fonds, bei denen<br />

sich der Anleger, wie im vorliegenden Fall, aufgrund eines im Voraus<br />

abschließend erstellten Vertragswerks an der Vermögensanlage<br />

beteiligt, als Anschaffungsnebenkosten der Immobilien zu erfassen.<br />

151


152<br />

Entsprechend der Erlasslage wurden daher derartige Aufwendungen<br />

im Rahmen der Planrechnungen zusammen mit den Immobilien<br />

aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Von den während der<br />

Investitionsphase entstandenen Aufwendungen, sind solche abzugrenzen,<br />

die sich auf die laufende Bewirtschaftung der Immobilie<br />

beziehen und die auch ein Erwerber eines bebauten Grundstücks<br />

außerhalb eines modellhaft gestalteten Immobilienfonds als Werbungskosten<br />

abziehen kann.<br />

BESTEUERUNG IN DER VERMIETUNGSPHASE<br />

Einkommensteuer<br />

Die Anleger beteiligen sich unmittelbar als Kommanditist (Direktkommanditist)<br />

oder mittelbar als Treugeber an einer Personengesellschaft<br />

in der Rechtsform der GmbH & Co. KG (Beteiligungsgesellschaft),<br />

deren Gesellschaftszweck der Erwerb, das Halten und<br />

Verwalten von Immobilien ist, insbesondere von solchen, die für den<br />

Betrieb von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht sind<br />

und an solche vermietet werden.<br />

Personengesellschaften, wie hier die Beteiligungsgesellschaft sind<br />

als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Vielmehr werden für Besteuerungszwecke<br />

die steuerlichen Ergebnisse einer Personengesellschaft<br />

ihren Gesellschaftern anteilig zugerechnet und unterliegen<br />

erst auf deren Ebene der Einkommensbesteuerung nach den<br />

persönlichen Merkmalen des jeweiligen Gesellschafters. Die Personengesellschaften<br />

sind daher in einkommensteuerlicher Hinsicht<br />

transparent. Gleichwohl sind Personengesellschaften in der gesamthänderischen<br />

Verbundenheit ihrer Gesellschafter Subjekte der<br />

Einkunftserzielung und der Einkunftsermittlung. Dies hat zur Folge,<br />

dass hinsichtlich der Bestimmung der Einkunftsart und der Einkünfteerzielungsabsicht<br />

bei jedem Anleger auch auf die Verhältnisse bei<br />

der Beteiligungsgesellschaft abgestellt wird. Das steuerliche Konzept<br />

der Vermögensanlage CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 sieht vor, dass den<br />

Anlegern durch ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft die<br />

von dieser erzielten Einkünfte vermittelt werden. Die vorstehenden<br />

Ausführungen gelten unabhängig davon, ob der Anleger sich als Direktkommanditist<br />

oder als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt. Da der Anleger aufgrund der im Treuhandvertrag getroffenen<br />

Regelungen das Treuhandverhältnis beherrscht, sind die aus<br />

der Beteiligung resultierenden Einkünfte nicht dem Treuhänder sondern<br />

dem Anleger als Treugeber zuzurechnen, der diese Einkünfte<br />

im Rahmen seines Besteuerungsverfahrens zu berücksichtigen hat.<br />

Überschusserzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der erzielten Einkünfte<br />

ist, dass jeweils auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft sowie<br />

auch auf Ebene der einzelnen Gesellschafter die Absicht vorliegt,<br />

über den Zeitraum der voraussichtlichen Dauer der Geschäftstätigkeit<br />

einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />

zu erzielen. In diese Betrachtung sind sowohl steuerfreie als auch<br />

nach § 23 EStG steuerpflichtige Veräußerungsgewinne nicht mit<br />

einzubeziehen. Nach der von der Anbieterin erstellten steuerlichen<br />

Ergebnisprognose wird die Beteiligungsgesellschaft während der<br />

geplanten Fondslaufzeit einen steuerlichen Totalüberschuss erzielen.<br />

Aus diesem Grund scheidet eine Qualifikation der Tätigkeiten<br />

dieser Gesellschaft, als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei aus.<br />

Zusätzlich zur Gesellschaftsebene muss auch auf Ebene des beteiligten<br />

Anlegers die Überschusserzielungsabsicht gegeben sein. Im<br />

Rahmen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage ist eine<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung nicht vorgesehen. Falls Anleger<br />

ihre Beteiligung ganz oder teilweise durch einen Kredit finanzieren,<br />

könnten die hieraus resultierenden beteiligungsbezogenen Aufwendungen<br />

auf Ebene des Anlegers die steuerliche Anerkennung<br />

der Überschusserzielungsabsicht gefährden. Gleiches gilt für den<br />

betreffenden Anleger, wenn eine Beteiligung innerhalb eines kurzen<br />

Zeitraumes nach Zeichnung, in dem kein Totalüberschuss erzielt<br />

wurde, veräußert wird.<br />

EINKÜNFTE AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG<br />

Die Beteiligungsgesellschaft erzielt aus der langfristigen Vermietung<br />

der Einzelhandelsimmobilien voraussichtlich Einkünfte aus der Vermietung<br />

und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen gem. § 21<br />

Abs. 1 Nr. 1 EStG.<br />

Die im Zusammenhang mit der Vermietung der Einzelhandelsimmobilien<br />

erzielten Einkünfte stellen auch nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

voraussichtlich keine gewerblichen Einkünfte im Sinne<br />

des § 15 EStG dar, da die Beteiligungsgesellschaft den Bereich der<br />

Verwaltung eigenen Vermögens im Rahmen der vorgesehenen Vermietungstätigkeit<br />

nicht überschreiten wird (vgl. R 15.7 Abs. 1 Satz 1<br />

Einkommensteuerrichtlinien 2008 (EStR)). Abweichend hiervon<br />

kann eine gewerbliche Vermietungstätigkeit erst in Betracht gezogen<br />

werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten,<br />

die dazu führen, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung<br />

überschritten wird. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs<br />

beispielsweise der Fall, wenn die Vermietung beweglicher<br />

Wirtschaftsgüter mit deren An- und Verkauf aufgrund eines<br />

einheitlichen Geschäftskonzeptes verklammert ist und beispielsweise<br />

ein Gewinn konzeptionsgemäß erst durch die Veräußerung<br />

des Wirtschaftsguts erzielt wird (BFH Urteil vom 26 Juni 2007 – IV R<br />

49/04, DStR 2007, 1575).<br />

Nach der Prognoserechnung erzielt die Beteiligungsgesellschaft<br />

allerdings bereits während der geplanten Fondslaufzeit aus der<br />

laufenden Vermietung der Einzelhandelsimmobilien einen Totalüberschuss.<br />

Eine wirtschaftliche Verklammerung der Vermietung der<br />

Einzelhandelsimmobilien mit einem späteren Verkauf, etwa dadurch,<br />

dass erst durch den Verkauf der Einzelhandelsimmobilien ein Totalüberschuss<br />

erzielt werden kann, liegt demnach nicht vor.<br />

Da die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH als Komplementärin<br />

ohne Geschäftsführungsbefugnis und die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset<br />

GmbH als geschäftsführende Kommanditistin an der Beteiligungs-


gesellschaft beteiligt sind, ist diese auch nicht im Sinne des § 15<br />

Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt.<br />

EINKÜNFTEERMITTLUNG<br />

Zufluss- Abflussprinzip (§11 EStG)<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind als Überschuss<br />

der (Miet-)Einnahmen über die Werbungskosten, die innerhalb eines<br />

Veranlagungszeitraumes zugeflossen bzw. abgeflossen sind oder<br />

nach den Regelungen des § 11 EStG als zugeflossen bzw. abgeflossen<br />

gelten, zu ermitteln. Die im Zusammenhang mit den Einkünften<br />

stehenden Werbungskosten können dabei sowohl auf Ebene der<br />

Beteiligungsgesellschaft oder auch als so genannte Sonderwerbungskosten<br />

auf Ebene des Anlegers anfallen.<br />

SONDERWERBUNGSKOSTEN<br />

Sofern der einzelne Anleger Aufwendungen tätigt, die im direkten<br />

Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

stehen, kann er diese als Sonderwerbungskosten geltend<br />

machen. Dazu ist es erforderlich, dass die Anleger die Art und Höhe<br />

derartiger Aufwendungen der CH2 Treuhand GmbH mitteilen und<br />

entsprechende Nachweise beifügen. Ein Abzug solcher Kosten im<br />

Rahmen der persönlichen Steuererklärung eines Anlegers ist nicht<br />

möglich. Seit dem Jahr 2009 ist ein Abzug von Sonderwerbungskosten,<br />

die anteilig auf Einkünfte aus Kapitalvermögen entfallen nicht<br />

mehr möglich, da insoweit die sogenannte Abgeltungsteuer zur Anwendung<br />

kommt (vgl. hierzu die nachfolgenden Ausführungen im<br />

Unterabschnitt „Einkommensteuersatz / Annexsteuern“).<br />

ABSCHREIBUNG<br />

Für Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einkünften verwendet<br />

werden und die einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung<br />

unterliegen, ist eine Absetzung für Abnutzung (AfA) von den<br />

Anschaffungskosten vorzunehmen. Die Anschaffungskosten des<br />

Grund und Bodens können nicht mittels planmäßiger AfA als Werbungskosten<br />

geltend gemacht werden. Bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage<br />

sind als Anschaffungsnebenkosten auch die<br />

vorstehend erwähnten Vorlaufkosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Realisierung der<br />

Vermögensanlage in der Investitionsphase beziehungsweise mit<br />

der Anschaffung der Einzelhandelsimmobilien in wirtschaftlichem<br />

Zusammenhang stehen (vergleiche „Vorlaufkosten“ siehe oben). Die<br />

AfA wird bei den gewerblich genutzten Flächen in Höhe von jährlich<br />

3% zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Anschaffung der jeweiligen Immobilie<br />

vorgenommen (bei Privatwohnungen i.H.v. 2% jährlich). Der<br />

Anbieter hat im Rahmen der Planrechnungen eine Aufteilung der Anschaffungskosten<br />

einschließlich der zu aktivierenden Vorlaufkosten<br />

auf Grundstücke und Gebäude nach dem Verhältnis der jeweiligen<br />

Verkehrswerte vorgenommen.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Steuerliche Grundlagen<br />

Eine abweichende Aufteilung bzw. Beurteilung der Höhe der Bemessungsgrundlage<br />

für die Abschreibung durch die Finanzverwaltung im<br />

Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung würde dazu führen, dass<br />

die steuerlichen Ergebnisse von den Planrechnungen abweichen.<br />

SONSTIGE WERBUNGSKOSTEN<br />

Sämtliche Aufwendungen die in wirtschaftlichem Zusammenhang<br />

mit der laufenden Bewirtschaftung der Immobilien nach Beendigung<br />

der Investitionsphase stehen, sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG<br />

grundsätzlich unabhängig davon, ob sie auf Ebene des Anlegers oder<br />

auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft anfallen, als abzugsfähige<br />

Werbungskosten zu qualifizieren. Hierzu zählen beispielsweise die<br />

Vergütungen für laufende Dienstleistungen wie Treuhandtätigkeit,<br />

laufende Steuerberatung, Assetmanagement und Grundstücksverwaltung<br />

sowie die laufende Geschäftsführungs- und Komplementärvergütung.<br />

Weiterhin sind hier insbesondere die Finanzierungskosten<br />

und die Kosten der laufenden Instandhaltung zu nennen.<br />

Soweit ein Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

besteht, ist das Verbot des Abzugs tatsächlicher Werbungskosten<br />

gem. § 20 Abs. 9 EStG zu beachten.<br />

ERGEBNISBETEILIGUNG<br />

Nach der gesellschaftsvertraglichen Abrede in § 16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft sollen alle beitretenden<br />

Gesellschafter unabhängig von ihrem Beitrittszeitpunkt im<br />

Hinblick auf die Zuweisung der steuerlichen Ergebnisse im Verhältnis<br />

der eingezahlten Kommanditeinlagen zueinander relativ gleich<br />

behandelt werden (Gleichverteilungsabrede). Maßgebend ist dabei<br />

der Stand des Kapitalkontos I zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres.<br />

Im Beitrittsjahr und in den Folgejahren sollen die Direktkommanditisten/Treugeber<br />

grundsätzlich disquotal am Ergebnis teilnehmen,<br />

bis eine ergebnismäßig relative Gleichstellung im Verhältnis<br />

ihrer zum 31. Dezember eines Jahres eingezahlten Einlagen zueinander<br />

erfolgt ist. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. März 1987<br />

(VIII R 293/82 – BStB. II 1987, 558) entschieden, dass derartige gesellschaftsvertragliche<br />

Ergebnisverteilungsabreden grundsätzlich<br />

auch steuerlich anzuerkennen sind.<br />

EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN<br />

Soweit auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft Zinserträge aus der<br />

Anlage von Liquidität erzielt werden, sind die Zinserträge nach der<br />

Auffassung der Finanzverwaltung den Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung zuzurechnen, wenn die angelegten Mittel zur Erhaltung<br />

und Verwaltung der Immobilien verwendet werden sollen.<br />

Im Übrigen sind Zinserträge aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />

als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu<br />

erfassen. Grundsätzlich ist auf die erzielten Zinserträge Kapitalertragsteuer<br />

in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag einzubehalten.<br />

Soweit keine Zurechnung der Zinserträge zu den Einkünften aus<br />

153


154<br />

Vermietung und Verpachtung erfolgt, hat der Kapitalertragsteuerabzug<br />

abgeltende Wirkung (sog. Abgeltungsteuer), da diese Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen einem gesonderten Einkommensteuertarif in<br />

Höhe von 25% unterliegen (vgl. auch nachfolgende Ausführungen<br />

zum Einkommensteuersatz / Annexsteuern).<br />

STEUERLICHE ABZIEHBARKEIT VON VERLUSTEN<br />

Verlustabzugsbeschränkung nach § 15b EStG<br />

Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem<br />

Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />

noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen oder<br />

nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch<br />

die Einkünfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben<br />

Einkunftsquelle erzielt werden. Ein Steuerstundungsmodell liegt vor,<br />

wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile<br />

in Form von negativen Einkünften erzielt werden sollen und die prognostizierten<br />

Verluste in der Anfangsphase 10% des gezeichneten<br />

Kapitals übersteigen. Auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

nach § 21 EStG, ist § 15b EStG gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG<br />

sinngemäß anwendbar. Allerdings geht der Anbieter auf Basis der<br />

Prognoserechnungen davon aus, dass auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

in der Anfangsphase eine Verlustzuweisung von mehr<br />

als 10% des aufzubringenden Kommanditkapitals nicht erreicht<br />

wird, so dass die Regelung des § 15b EStG auf die Vermögensanlage<br />

voraussichtlich keine Anwendung findet.<br />

Verlustverrechnungsbeschränkung nach §15a EStG<br />

Da es sich vorliegend bei der Beteiligungsgesellschaft um eine Kommanditgesellschaft<br />

handelt, ist die Vorschrift des § 15a EStG zu<br />

beachten. Die Anleger sind Direktkommanditisten/Treugeber der Beteiligungsgesellschaft<br />

und haften zivilrechtlich lediglich, sofern die<br />

Haftsumme noch nicht oder nicht in voller Höhe erbracht ist bzw.<br />

wenn die Einlage zurückgewährt wurde.<br />

Aufgrund dieser beschränkten Haftung sieht § 15a EStG eine besondere<br />

Behandlung von Verlusten vor, die beim Anleger zu einem<br />

negativen Kapitalkonto führen bzw. ein negatives Kapitalkonto erhöhen.<br />

Sobald sich durch die anteilige Zuweisung eines Verlustes ein<br />

negatives Kapitalkonto beim einzelnen Anleger ergibt oder erhöht,<br />

können diese Verluste nicht mehr mit anderen positiven Einkünften<br />

des Anlegers ausgeglichen werden. Diese Verluste werden als so<br />

genannte verrechenbare Verluste gesondert festgestellt und können<br />

nur mit zukünftig im Rahmen der Beteiligung entstehenden Gewinnen<br />

verrechnet werden.§ 15a Abs. 3 EStG erfasst den Fall, dass<br />

sich durch Entnahmen (also durch die Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft)<br />

ein negatives Kapitalkonto des Anlegers ergibt<br />

bzw. sich erhöht. Ist dies der Fall, hat der betroffene Anleger einen<br />

fiktiven Gewinn in Höhe des Betrages zu versteuern, um den das Kapitalkonto<br />

negativ wird oder ein negatives Kapitalkonto sich erhöht.<br />

In Höhe der Gewinnfiktion entstehen gleichzeitig verrechenbare Ver-<br />

luste, die in den Folgejahren mit Gewinnen aus der Beteiligung an<br />

der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft verrechnet werden können.<br />

Allerdings sieht § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG die Zurechnung eines<br />

fiktiven Gewinns nur insoweit vor, als im Jahr der Einlageminderung<br />

(Entnahme) und in den zehn vorangegangenen Jahren Verluste ausgleichs-<br />

oder abzugsfähig waren. Nach der vorliegenden Prognoserechnung<br />

des Anbieters wird ein negatives Kapitalkonto für den<br />

Anleger voraussichtlich nicht entstehen, so dass die Regelung des<br />

§ 15a EStG voraussichtlich nicht zur Anwendung kommt.<br />

Allgemeiner Verlustabzug<br />

Gemäß § 10d EStG sind Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags<br />

der Einkünfte des Anlegers in einem Veranlagungszeitraum<br />

nicht ausgeglichen werden können, auf den vorangegangenen<br />

Veranlagungszeitraum nur bis zu EUR 511.500 (EUR 1.023.000 bei<br />

Zusammenveranlagung) rücktragbar. Vorgetragene Verluste können<br />

bis zu EUR 1 Mio. (EUR 2 Mio. bei Zusammenveranlagung) unbeschränkt<br />

und darüber hinaus nur zu 60% des übersteigenden<br />

Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden.<br />

Verlustverrechnungsbeschränkung<br />

für Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 dürfen Verluste aus Kapitalvermögen<br />

gem. § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG nicht mehr mit anderen<br />

Einkünften verrechnet oder nach § 10d EStG abgezogen, sondern<br />

nur noch mit künftigen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet<br />

werden. Nach den von dem Anbieter aufgestellten Prognoserechnungen<br />

ist jedoch im Hinblick auf die vorliegende Vermögensanlage<br />

voraussichtlich nicht mit negativen Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

zu rechnen.<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Nach den Planrechnungen ist vorgesehen, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

ab dem Jahr 2011 Ausschüttungen an die Anleger leistet.<br />

Bei diesen prognostizierten Auszahlungen handelt es sich steuerlich<br />

um Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, die grundsätzlich<br />

keiner Steuerpflicht unterliegen. Steuerpflichtig sind ausschließlich<br />

die für jeden Gesellschafter einheitlich und gesondert festgestellten<br />

Einkünfte des jeweiligen Veranlagungszeitraums.<br />

GRUNDSTEUER<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat für die Einzelhandelsimmobilien<br />

jährlich Grundsteuer zu entrichten. Die Höhe der Grundsteuer ergibt<br />

sich aus dem Einheitswert des betreffenden Grundstücks, der Steuermesszahl<br />

sowie einem von der zuständigen Gemeinde zu bestimmenden<br />

Hebesatz. Die Gemeinden sind grundsätzlich berechtigt,<br />

die Hebesätze neu zu bestimmen, so dass sich der Grundsteueraufwand<br />

jährlich ändern kann.


BEENDIGUNG DER VERMÖGENSANLAGE<br />

Private Veräußerungsgeschäfte<br />

Veräußerungsgewinne sind bei Erzielung von Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung gem. § 21 Nr. 1 EStG grundsätzlich nur<br />

dann als sog. „Privates Veräußerungsgeschäft“ steuerpflichtig,<br />

wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie ein<br />

Zeitraum von weniger als zehn Jahren verstrichen ist. Diese so genannte<br />

Spekulationsfrist gilt ebenso für die Beteiligungsgesellschaft<br />

wie auch für die Gesellschafter. Der relevante Zeitraum beginnt für<br />

den Anleger frühestens mit seinem Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft.<br />

Für Einzelhandelsimmobilien, die erst nach dem Beitritt des<br />

Anlegers erworben werden, beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt der<br />

Anschaffung der Immobilie durch die Beteiligungsgesellschaft. Da<br />

die Veräußerung der Beteiligung an einer Personengesellschaft<br />

nach der derzeit gültigen Gesetzeslage als die anteilige Veräußerung<br />

der Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft beurteilt wird,<br />

ist die 10-Jahresfrist auch auf Ebene der Gesellschafter zu beachten.<br />

Dementsprechend würde sich sowohl eine Steuerpflicht bei Verkauf<br />

einer Einzelhandelsimmobilie als auch bei Verkauf der Beteiligung an<br />

der Beteiligungsgesellschaft innerhalb von zehn Jahren seit Beitritt<br />

bzw. nach Anschaffung der Immobilie ergeben.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Die Veräußerung der Einzelhandelsimmobilien durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

und die Veräußerung des Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch den Anleger kann auf der jeweiligen Ebene<br />

einen so genannten „Gewerblichen Grundstückshandel“ begründen.<br />

In der Folge würden die Anleger aus der Beteiligung insgesamt<br />

gewerbliche Einkünfte erzielen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

soll ein gewerblicher Grundstückshandel regelmäßig nicht<br />

angenommen werden, wenn innerhalb eines Zeitraumes von fünf<br />

Jahren nicht mehr als 3 Objekte veräußert werden (vgl. BMF Schreiben<br />

vom 26. März 2004, BStBl I 2004, S. 434). Als „Objekt“ sind<br />

Grundstücke jeder Art, unabhängig von Größe, Wert oder Nutzungsart<br />

anzusehen. Bei einer Haltedauer von mindestens 10 Jahren geht<br />

die Finanzverwaltung regelmäßig davon aus, dass kein gewerblicher<br />

Grundstückshandel vorliegt. Die Beteiligung an vermögensverwaltenden<br />

Personengesellschaften wie der Beteiligungsgesellschaft ist<br />

für Zwecke der „Drei-Objekt-Grenze“ ebenfalls einzubeziehen. Dabei<br />

werden den Gesellschaftern anteilig so viele Zählerobjekte zugerechnet,<br />

wie sich Grundstücke im Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft<br />

befinden. Dies gilt allerdings nach Auffassung der<br />

Finanzverwaltung nur, wenn der Anleger mit mindestens 10% an der<br />

Gesellschaft beteiligt ist, oder der Verkehrswert seiner Beteiligung<br />

oder seines Anteils am veräußerten Grundstück im Veräußerungszeitpunkt<br />

mehr als EUR 250.000 beträgt.<br />

Das voraussichtliche Investitionskonzept der Beteiligungsgesellschaft<br />

sieht eine Veräußerung der Immobilien vor Ablauf der zur<br />

Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels erforder-<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Steuerliche Grundlagen<br />

lichen Mindesthaltedauer von 10 Jahren nicht vor. Somit ist davon<br />

auszugehen dass die Voraussetzungen für einen gewerblichen<br />

Grundstückshandel auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft voraussichtlich<br />

nicht erfüllt werden.<br />

Allerdings sollten die möglichen Auswirkungen eines gewerblichen<br />

Grundstückshandels im Falle der Veräußerung oder Übertragung eines<br />

Anteils an der Beteiligungsgesellschaft durch einen Anleger vor<br />

Ablauf der Zehnjahresfrist im Voraus mit dem persönlichen steuerlichen<br />

Berater erörtert werden.<br />

WEITERE STEUERLICHE ASPEKTE<br />

Einkommensteuersatz / Annexsteuern<br />

Die steuerlichen Ergebnisse aus der Vermögensanlage CH2 <strong>Discounter</strong><br />

<strong>No</strong>. 1 unterliegen bei den Anlegern grundsätzlich der Besteuerung<br />

mit deren individuellem Steuersatz. Für ein zu versteuerndes<br />

Einkommen ab EUR 250.731 (EUR 501.462 bei Zusammenveranlagung)<br />

beträgt der Spitzensteuersatz 45% und wurde entsprechend<br />

im Rahmen der Planrechnungen berücksichtigt. Ausgenommen hiervon<br />

sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie etwa Zinserträge, die<br />

im vollen Umfang einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25% unterliegen.<br />

Steuerpflichtige haben aber auch die Möglichkeit, auf Antrag mit<br />

ihrem individuellen Steuersatz veranlagt zu werden, wenn dies zu<br />

einer niedrigeren Einkommensteuer führt (sog. Günstigerprüfung).<br />

Tatsächlich angefallene Werbungskosten können bei den Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen nicht mehr geltend gemacht werden. Als<br />

Werbungskosten wird lediglich ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe<br />

von EUR 801 (bei zusammen veranlagten Ehegatten: EUR 1.602) berücksichtigt<br />

(§ 20 Abs. 9 EStG n. F.).<br />

Neben der Einkommensteuer erhöht sich die Steuerbelastung der<br />

Anleger um den Solidaritätszuschlag in Höhe von zurzeit 5,5% der<br />

festgesetzten Einkommensteuer. Die Laufzeit des Solidaritätszuschlages<br />

ist derzeit nicht befristet und wurde in der Prognoserechnung<br />

für die gesamte Laufzeit der Beteiligung berücksichtigt. Zusätzlich<br />

ist bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern die Belastung mit<br />

Kirchensteuer zu berücksichtigen, die je nach Bundesland 8% oder<br />

9% der Einkommensteuer beträgt. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer werden auch bei den mit dem Abgeltungssteuersatz<br />

zu versteuernden Einkünften erhoben. Im Rahmen der Planrechnungen<br />

wurde eine etwaige Kirchensteuerpflicht eines Anlegers nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist zur Abgabe einer Erklärung zur gesonderten<br />

und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />

beim zuständigen Finanzamt verpflichtet. Die steuerlichen<br />

Ergebnisse und die jeweils auf die persönliche Einkommensteuerschuld<br />

der Anleger anrechenbaren anteiligen Beträge an einbehaltener<br />

Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag werden von dem<br />

zuständigen Finanzamt zunächst auf der Ebene der Beteiligungsge-<br />

155


156<br />

sellschaft insgesamt einheitlich und gleichzeitig gesondert für jeden<br />

Gesellschafter entsprechend seiner Beteiligungsquote festgestellt<br />

(§ 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) und Abs. 5 Nr. 1 AO). Des Weiteren sind auf<br />

dieser Ebene eventuelle Sonderwerbungskosten der einzelnen Gesellschafter<br />

geltend zu machen. Sie können nicht unmittelbar bei<br />

dem Wohnsitzfinanzamt des Gesellschafters geltend gemacht werden.<br />

Die anteiligen Ergebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern<br />

der beteiligten Anleger von Amts wegen mitgeteilt und bilden jeweils<br />

die Grundlage für die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung<br />

der Anleger anzusetzenden Werte. Gleichwohl müssen die Anleger<br />

die auf sie entfallenden Beträge in ihrer Einkommensteuererklärung<br />

angeben.<br />

UMSATZSTEUER<br />

Die Beteiligungsgesellschaft betreibt konzeptionsgemäß das Halten<br />

und Verwalten von Immobilien, insbesondere von solchen, die<br />

für den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht<br />

sind. Damit ist die Beteiligungsgesellschaft Unternehmer i. S.<br />

d. UStG. Allerdings stellt die langfristige Vermietung von Einzelhandelsimmobilien<br />

eine umsatzsteuerbare aber gem. § 4 Nr. 12 a UStG<br />

umsatzsteuerfreie Leistung dar. Ein Verzicht auf die Steuerfreiheit<br />

ist bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien jedoch grundsätzlich<br />

möglich. Soweit die Vermietung an Gewerbemieter erfolgt, die<br />

wiederum Umsätze erzielen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen,<br />

kann die Beteiligungsgesellschaft auf die Umsatzsteuerfreiheit des<br />

Vermietungsumsatzes verzichten. Insoweit können Vorsteuerbeträge,<br />

die auf umsatzsteuerpflichtig vermietete Flächen entfallen,<br />

beim Finanzamt geltend gemacht werden. Vorsteuerbeträge, die auf<br />

nicht umsatzsteuerpflichtig vermieteten Flächen entfallen, können<br />

dagegen nicht geltend gemacht werden. Im Rahmen der Planrechnung<br />

wird eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren<br />

und einen nicht-abziehbaren Teil vorgenommen. Die Aufteilung<br />

wurde anhand der zum Vorsteuerabzug berechtigten Umsätze im<br />

Verhältnis zu den Gesamtumsätzen durchgeführt. Die sich hieraus<br />

ergebenden Risiken sind dem Kapitel „Risiken“, Rubrik „Steuerliche<br />

Risiken“ ab Seite 32 zu entbehmen.<br />

GEWERBESTEUER<br />

Die Beteiligungsgesellschaft betreibt als vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft voraussichtlich kein gewerbliches Unternehmen<br />

und sie ist auch nicht gewerblich geprägt. Somit unterhält die<br />

Beteiligungsgesellschaft keinen Gewerbebetrieb und unterliegt daher<br />

nicht der Gewerbesteuer.<br />

Investmentsteuergesetz<br />

Auf die Vermögensanlage findet das Investmentsteuergesetz keine<br />

Anwendung. Die Anleger erwerben im Rahmen des vorliegenden Beteiligungsangebots<br />

ausschließlich unmittelbar als Direktkommanditisten<br />

oder mittelbar über die Treuhänderin einen Kommanditanteil<br />

an einer Personengesellschaft, die nicht als inländisches Investmentvermögen<br />

zu qualifizieren ist.<br />

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Allgemeines<br />

Die Übertragung der Beteiligungen eines in Deutschland ansässigen<br />

Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft durch Schenkung<br />

oder Erbschaft unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer,<br />

sofern eine der beteiligten Personen im Inland ansässig<br />

ist. Unabhängig von der Ansässigkeit der beteiligten Personen<br />

ist der in Inlandsvermögen bestehende Vermögensanfall, zu dem<br />

auch inländisches Grundvermögen zählt, stets steuerpflichtig. Der<br />

Erwerb eines Anteils an der vermögensverwaltenden Beteiligungsgesellschaft<br />

gilt als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter der Gesellschaft<br />

(§ 10 Abs. 1 Satz 4 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)). Die<br />

Erbschaftsteuer ist in Deutschland doppelt progressiv gestaltet: Der<br />

Steuersatz richtet sich gem. § 19 Abs. 1 ErbStG einerseits nach dem<br />

Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem bzw.<br />

Erblasser und Erben und andererseits nach der Gesamthöhe der Bereicherung.<br />

Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 7% und 50%.<br />

Bewertung<br />

Im Zusammenhang mit der Übertragung eines Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist für jedes Wirtschaftsgut der Beteiligungsgesellschaft<br />

der Wert anhand der allgemeinen Bewertungsgrundsätze<br />

des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Die entsprechenden Werte<br />

sind durch das für die Beteiligungsgesellschaft zuständige Finanzamt<br />

festzustellen.<br />

Die Bewertung von gemischt genutzten Grundstücken für Zwecke<br />

der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt grundsätzlich mit dem<br />

gemeinen Wert nach dem so genannten Ertragswertverfahren.<br />

Beim Ertragswertverfahren werden der Bodenwert und der Gebäudeertragswert<br />

getrennt ermittelt, wobei mindestens der Bodenwert<br />

anzusetzen ist. Dabei orientiert sich der Bodenwert an den ungekürzten<br />

Bodenrichtwerten. Der Gebäudeertragswert wird aus dem<br />

um die Bewirtschaftungskosten geminderten Rohertrag errechnet,<br />

wobei eine Kürzung um die so genannte Bodenwertverzinsung gem.<br />

§ 185 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) vorgenommen wird. Kapitalforderungen<br />

sind regelmäßig mit dem Nennwert anzusetzen. Mit<br />

nach den Einzelhandelsimmobilien in Zusammenhang stehende<br />

Schulden sind bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Bereicherung<br />

abzugsfähig. Wird der Anteil an der Beteiligungsgesellschaft durch<br />

Schenkung unter Lebenden übertragen, kommen die Grundsätze<br />

der gemischten Schenkung zur Anwendung (vgl. R 26 Abs. 2 i.V.m.<br />

R 17 Erbschaftsteuerrichtlinien). Hiernach sind die Schulden lediglich<br />

im Verhältnis des Steuerwerts der Immobilien zu deren Verkehrswert<br />

entsprechend anteilig abzugsfähig. Dies bedeutet, dass die anteilig<br />

auf die Beteiligung entfallenden Schulden insoweit bei der Ermittlung


der steuerpflichtigen Bereicherung ggf. nicht in vollem Umfang abgezogen<br />

werden dürfen.<br />

Mittelbare Beteiligung als Treugeber<br />

Für Beteiligungen als Treugeber über die Treuhänderin findet der<br />

Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 14.<br />

Juni 2005 (S 3811 -13 – 2, DStR 2005, S. 1231) Anwendung, der im<br />

Einvernehmen mit den Obersten Finanzbehörden des Bundes und<br />

der Länder ergangen ist. Nach dem koordinierten Ländererlass ist<br />

Gegenstand der Zuwendung einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

der Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667<br />

BGB gegen die Treuhänderin auf Rückübereignung des Treuguts<br />

(Sachleistungsanspruch). Dieser Sachleistungsanspruch wird mit<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Rechtliche und steuerliche Angaben – Steuerliche Grundlagen<br />

dem gemeinen Wert, der im Hinblick auf die Immobilien der unter<br />

Umständen über dem nach dem Ertragswertverfahren ermittelten<br />

Wert liegen kann, bewertet. Vor diesem Hintergrund kann es ratsam<br />

sein, vor einer unentgeltlichen Übertragung ggf. in die Stellung eines<br />

unmittelbar im Handelsregister eingetragenen Direktkommanditisten<br />

zu wechseln.<br />

Zu den konkreten erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen<br />

der Übertragung einer Beteiligung im Wege der Schenkung<br />

und im Erbfall sollte grundsätzlich ein steuerlicher Berater befragt<br />

werden.<br />

Hinsichtlich der Steuerlichen Risiken, siehe gleichnahmige Rubrik, im<br />

Kapitel „Risiken“ ab Seite 32.<br />

157


158<br />

7<br />

Logistica <strong>No</strong>. 1


Verträge<br />

Gesellschaftsvertrag 161<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag 174<br />

Handelsregistervollmacht 180<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag 181<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 184<br />

7<br />

159


160


Gesellschaftsvertrag der<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(1)<br />

(2)<br />

§ 1<br />

Rechtsform, Firma, Sitz, Gegenstand und<br />

Beginn der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />

Die Firma der Gesellschaft lautet: CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co.<br />

KG.<br />

Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung im Handelsregister.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten<br />

von Immobilien, insbesondere solchen, die für den Betrieb<br />

von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht sind und an<br />

solche vermietet werden.<br />

Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />

berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des<br />

Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern, und die mit<br />

ihm im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung<br />

ihres Zwecks erforderlichen zweckmäßigen Handlungen<br />

selbst und/oder durch Dritte vornehmen lassen. Freie Liquidität<br />

kann angelegt werden.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter und Beteiligung<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die CH2 Immobilien Verwaltungs<br />

GmbH, Hamburg, (nachstehend auch „Komplementärin“<br />

genannt). Die Komplementärin leistet keine Kapitaleinlage und ist<br />

weder am Kapital und Vermögen der Gesellschaft beteiligt, noch<br />

nimmt sie am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft teil.<br />

Kommanditisten der Gesellschaft sind zunächst<br />

a) die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg, mit<br />

einer festen Kommanditeinlage von EUR 500,<br />

b) die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, Hamburg, mit einer fes-<br />

ten Kommanditeinlage von EUR 500 – im Folgenden auch geschäftsführende<br />

Kommanditistin genannt –,<br />

c) die CH2 Treuhand GmbH, Hamburg, als Treuhänderin mit einer<br />

Kommanditeinlage in Höhe von EUR 500 – im Folgenden auch<br />

Treuhänderin genannt –.<br />

Diese Gründungskommanditisten leisten ihre Einlage zu 100% bei<br />

Vertragsschluss. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

der Gründungskommanditisten entspricht zunächst der<br />

Höhe nach dieser Pflichteinlage.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

(3) Die Rahlfs Immobilien GmbH, Neustadt am Rübenberge, wird sich<br />

an der Gesellschaft beteiligen, sobald Emissionskapital in Höhe von<br />

EUR 4.470.000 gezeichnet worden ist. Die Beteiligung erfolgt zudem<br />

aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Rahlfs Immobilien<br />

GmbH als Kommanditistin ins Handelsregister; von dem Zeitpunkt<br />

des Eintritts der Bedingung nach Satz 1 bis zur Eintragung fungiert<br />

die Rahlfs Immobilien GmbH als atypisch stiller Gesellschafter. Die<br />

Rahlfs Immobilien GmbH wird des Weiteren ihre Kommanditeinlage<br />

im Laufe des Platzierungsprozesses um EUR 100.000 je Tranche,<br />

d.h. auf insgesamt bis zu EUR 400.000 erhöhen. Dies geschieht<br />

sukzessive mit der weiteren Einwerbung des Emissionskapitals je<br />

Tranche. Sobald also Emissionskapital in Höhe von EUR 8.820.000<br />

eingeworben ist, erhöht die Rahlfs Immobilien GmbH ihre Kommanditeinlage<br />

um EUR 100.000. Eine weitere Erhöhung ihrer Kommanditeinlage<br />

je Tranche um weitere EUR 100.000 erfolgt bei Erreichen<br />

einer Höhe des Emissionskapitals von EUR 13.140.000 bzw. EUR<br />

18.408.500. Die Kommanditeinlage bzw. der jeweilige Erhöhungsbetrag<br />

ist 14 Tage nach Erreichen dieser vorgenannten Höhen des<br />

Emissionskapitals fällig. In Höhe von 10% der jeweiligen Kommanditeinlage<br />

ist die Haftsumme der Rahlfs Immobilien GmbH in das<br />

Handelsregister einzutragen.<br />

(4) Die Treuhänderin ist unter Befreiung von den Beschränkungen gemäß<br />

§ 181 BGB berechtigt, mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft<br />

und sämtliche Gesellschafter ohne Zustimmung der übrigen<br />

Gesellschafter das Kommanditkapital der Gesellschaft durch Erhöhung<br />

ihrer Pflichteinlage für Rechnung der betreffenden Anleger in<br />

einem oder in mehreren Schritten um bis zu EUR 18.507.000 („Emissionskapital“)<br />

oder darüber hinaus zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt<br />

dadurch, dass die Treuhänderin im eigenen Namen, aber im Auftrag<br />

und für Rechnung von Dritten, die der Gesellschaft über die Treuhänderin<br />

mittelbar beitreten (nachstehend auch „Anleger“ oder<br />

„Treugeber“ genannt), ihre Kommanditeinlage um den vom Anleger<br />

jeweils gezeichneten Betrag (nachfolgend auch „gezeichnete Kommanditeinlage“<br />

genannt) erhöht und den entsprechenden Anteil<br />

der Kommanditbeteiligung sodann für die Anleger treuhänderisch<br />

hält und verwaltet. Der mittelbare Beitritt eines Anlegers erfolgt<br />

durch die Annahme seiner Beitrittserklärung und seines Treuhandauftrages<br />

durch die Treuhänderin. Für das treuhänderische Halten<br />

und Verwalten der Kommanditbeteiligungen für die Anleger gelten<br />

zwischen der Treuhänderin und dem Anleger jeweils die Bestimmungen<br />

des Treuhandvertrages, der Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages<br />

und diesem als Anlage 1 beigefügt ist. Die Anleger<br />

werden zusammen mit der Komplementärin, der geschäftsführen-<br />

161


162<br />

den Kommanditistin, der Treuhänderin und den weiteren in vorstehenden<br />

Absätzen 2 und 3 genannten Kommanditisten, CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG sowie Rahlfs Immobilien GmbH, als<br />

Gesellschafter bezeichnet.<br />

(5) Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme der Treuhänderin,<br />

die aufgrund der Erhöhung ihrer Pflichteinlage durch den Beitritt<br />

der Anleger nach vorangehendem Absatz 4 erfolgt, entspricht<br />

jeweils 10% der von der Treuhänderin für die Anleger übernommenen<br />

Pflichteinlage. Im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft<br />

haften die Anleger, die über die Treuhändern beteiligt sind, nur indirekt,<br />

da sie der Treuhänderin gegenüber zur Freistellung verpflichtet<br />

sind (§ 5 Abs. 3 des Treuhandvertrages), und nur bis zur Höhe<br />

ihres jeweiligen Anteils an dieser im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme.<br />

(6) Neben der von ihm gezeichneten Kommanditeinlage hat der Anleger<br />

gemäß Beitrittserklärung ein Agio jeweils nach den in der Beitrittserklärung<br />

angegebenen Bedingungen zu leisten. Als Agio ist<br />

ein Betrag in Höhe von 5% der gezeichneten Kommanditeinlage<br />

vorgesehen.<br />

(7) Die Schließung der Gesellschaft erfolgt plangemäß am 31. Dezember<br />

2010 durch die geschäftsführende Kommanditistin. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kann die Schließung auf den<br />

30.Juni 2011 verschieben. Sie kann die Gesellschaft aber auch vorzeitig<br />

schließen. Die Berechtigung der Treuhänderin nach vorstehendem<br />

Absatz 4 zur Erhöhung des Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

endet mit der Schließung der Gesellschaft.<br />

(8) Die Treuhänderin ist berechtigt, die für einen Anleger gehaltene<br />

und verwaltete Kommanditbeteiligung nach § 5 Absatz 4 dieses<br />

Vertrages an den Anleger im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

zu übertragen, ohne dass es dafür der Zustimmung der übrigen<br />

Gesellschafter bedarf. Die in das Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme dieser Anleger entspricht jeweils 10% der von ihnen<br />

übernommenen Pflichteinlage. Im Verhältnis zu den Gläubigern der<br />

Gesellschaft haften die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer im<br />

Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />

(9) Die Kommanditeinlagen der Kommanditisten sind fest. Sie bilden<br />

zusammen das feste Kommanditkapital der Gesellschaft.<br />

(10) Die Gesellschafter sind von einem Wettbewerbsverbot befreit.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

§ 4<br />

Erbringung der Kommanditeinlagen<br />

Die Kommanditeinlagen der Gründungskommanditisten sind gemäß<br />

§ 3 Absatz 2 Satz 2 dieses Vertrages in Höhe von 100% bei<br />

Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages als Bareinlage zu erbringen.<br />

Nach der Annahme der Beitrittserklärung eines Anlegers erhöht<br />

die Treuhänderin ihre Kommanditeinlage in Höhe der vom Anleger<br />

gezeichneten Kommanditeinlage. Dabei ist die Treuhänderin nicht<br />

verpflichtet, ihre Kommanditeinlage unverzüglich nach jedem Beitritt<br />

eines Anlegers zu erhöhen, sondern kann Erhöhungen nach<br />

ihrem pflichtgemäßen Ermessen in regelmäßigen Zeitabständen<br />

und für mehrere Anleger gemeinsam vornehmen. Die erhöhten<br />

Kommanditeinlagen zzgl. des hierauf zu leistenden Agios sind als<br />

Bareinlagen zu leisten.<br />

Die Anleger haben die von ihnen gezeichneten Kommanditeinlagen,<br />

die jeweils mindestens EUR 10.000 betragen und glatt durch 1.000<br />

teilbar sein müssen, zzgl. Agio gemäß ihrer Beitrittserklärung und<br />

den darin angegebenen Terminen in Erfüllung der in ihrem Auftrag<br />

(4)<br />

(5)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

und für ihre Rechnung von der Treuhänderin übernommenen Einlageverpflichtung<br />

direkt auf das hierfür bei der Gesellschaft eingerichtete<br />

Einzahlungskonto zu überweisen. Leistet ein Anleger die<br />

von ihm gezeichnete Kommanditeinlage und das darauf entfallende<br />

Agio nicht bei Fälligkeit, so ist die Gesellschaft berechtigt, vom<br />

Anleger Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem<br />

Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung<br />

weitergehender Verzugsschäden der Gesellschaft oder der<br />

Treuhänderin bleibt davon unberührt. Die Gesellschaft kann nach<br />

eigenem pflichtgemäßem Ermessen von der Geltendmachung von<br />

Verzugszinsen und -schäden gegenüber den Anlegern absehen.<br />

Bei vorzeitiger Zahlung des gezeichneten Kapitals und des Agios ist<br />

der Anleger nicht zum Abzug von Zwischenzinsen berechtigt.<br />

Leistet ein Anleger die von ihm gezeichnete Kommanditeinlage zzgl.<br />

des Agios ganz oder teilweise nicht fristgerecht an die Gesellschaft,<br />

so ist die Treuhänderin berechtigt, eine schon erfolgte entsprechende<br />

Erhöhung der Kommanditeinlage gegenüber der Gesellschaft zu<br />

widerrufen und den säumigen Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen<br />

und zugleich das entsprechende Treuhandverhältnis mit<br />

dem betreffenden Anleger zu beenden.<br />

§ 5<br />

Rechtsstellung der Anleger, Treuhandverhältnis<br />

Die Treuhänderin wird an der bzw. den geplanten Kapitalerhöhung(en)<br />

gemäß § 3 Absatz 4 dieses Vertrages zwar im eigenen<br />

Namen, jedoch als Treuhänderin im Auftrag und für Rechnung der<br />

Anleger teilnehmen. Die Treuhänderin wird das von ihr im Auftrag<br />

und für Rechnung der Anleger übernommene Kommanditkapital für<br />

die Anleger treuhänderisch halten und verwalten. Das Rechtsverhältnis<br />

zwischen der Treuhänderin und den Anlegern richtet sich<br />

nach dem zwischen ihnen jeweils durch Annahme der Beitrittserklärung<br />

des jeweiligen Anlegers abgeschlossenen Treuhandvertrag<br />

gemäß Anlage 1.<br />

Im Verhältnis zur Gesellschaft und zu den übrigen Gesellschaftern<br />

werden die der Gesellschaft mittelbar beigetretenen Anleger – soweit<br />

gesetzlich zulässig – wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />

behandelt, auch wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen<br />

sind.<br />

Die Treuhänderin wird die Gesellschafterrechte der Anleger in ihrem<br />

jeweiligen Interesse ausüben und dabei den Weisungen der<br />

Anleger nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 des Treuhandvertrages<br />

grundsätzlich Folge leisten. Sie ist zur Aufspaltung ihres Stimmrechts<br />

nach § 13 Abs. 4 berechtigt. Werden Weisungen hinsichtlich<br />

der Ausübung des Stimmrechts nicht erteilt, wird die Treuhänderin<br />

mit diesen Stimmen bei der Stimmabgabe sich der Stimme enthalten.<br />

Nach Schließung der Gesellschaft kann jeder Anleger unter den<br />

nachfolgend genannten Voraussetzungen von der Treuhänderin<br />

verlangen, dass diese ihm die treuhänderisch für ihn gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung im Wege der Sonderrechtsnachfolge und<br />

aufschiebend bedingt auf seine Eintragung als Kommanditist in das<br />

Handelsregister überträgt; das Verlangen muss schriftlich erfolgen.<br />

Voraussetzungen sind, dass<br />

a) der Anleger die von ihm gezeichnete Kommanditeinlage zzgl.<br />

Agio gemäß Beitrittserklärung nach Maßgabe von § 4 Absatz<br />

3 dieses Vertrages an die Gesellschaft gezahlt hat und<br />

b) die mit dem mittelbaren Beitritt des Anlegers korrespondieren-<br />

de Erhöhung des Kommanditkapitals der Treuhänderin erfolgt


(1)<br />

(2)<br />

c) <br />

d)<br />

ist sowie deren entsprechende Erhöhung der Haftsumme im<br />

Handelsregister eingetragen ist und<br />

der Anleger der geschäftsführenden Kommanditistin auf ei-<br />

gene Kosten eine unwiderrufliche und über seinen Tod hinaus<br />

gültige notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht nach<br />

Maßgabe des diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügten Musters<br />

erteilt hat.<br />

Die Übertragung hat schriftlich zu erfolgen. Die dafür anfallen-<br />

den Kosten trägt der jeweilige Treugeber. Nach einer solchen<br />

Übertragung setzt sich das Treuhandverhältnis gemäß § 2<br />

Absatz 8 des Treuhandvertrages als sog. „unechte“ bzw. „Verwaltungstreuhand“<br />

fort.<br />

§ 6<br />

Gesellschafterkonten<br />

Für jeden Gesellschafter werden bei der Gesellschaft ein festes Kapitalkonto<br />

I, ein Gewinn- und Verlustvortragskonto (Kapitalkonto II)<br />

und ein Entnahmekonto (Kapitalkonto III) geführt.<br />

Die Kommanditeinlage eines jeden Kommanditisten wird zu 100%<br />

auf dem Kapitalkonto I gebucht. Das Kapitalkonto I ist fest und bleibt<br />

unverändert.<br />

Prognostizierte Mittelverwendung<br />

Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte EUR<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />

(3) Das vom Gesellschafter geleistete Agio wird zunächst als Kapitalrücklage<br />

gebucht, die zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das<br />

Agio eingezahlt wurde, aufzulösen ist.<br />

(4) Auf dem Gewinn- und Verlustvortragskonto (Kapitalkonto II) werden<br />

die dem Gesellschafter zustehenden Gewinnanteile und die<br />

auf den Gesellschafter entfallenden Verlustanteile gebucht. Wenn<br />

und soweit das Gewinn- und Verlustvortragskonto einen positiven<br />

Saldo aufweist, werden auch Entnahmen und alle Auszahlungen<br />

an den Gesellschafter auf diesem Konto gebucht.<br />

(5) Auf dem Entnahmekonto (Kapitalkonto III) werden alle Entnahmen<br />

und Auszahlungen an den Gesellschafter gebucht, soweit sie nicht<br />

bereits auf seinem Gewinn- und Verlustvortragskonto gebucht<br />

wurden.<br />

(6) Die Gesellschafterkonten sind unverzinslich.<br />

(7) Ein negativer Saldo auf dem Gewinn- und Verlustvortragskonto begründet<br />

keine Nachschusspflicht der Kommanditisten.<br />

§ 7<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Die geplante Mittelverwendung und die geplante Mittelherkunft stellen<br />

sich wie folgt dar:<br />

in %<br />

vom<br />

Gesamt-<br />

aufwand<br />

in % des<br />

Emissions-<br />

kapitals<br />

(inkl. Agio)<br />

in EUR je qm<br />

Nutz-<br />

u. Wohnfläche<br />

∧ Kaufpreis der Immobilien 31.292.980 84,5 161,0 1.312<br />

∧ Grunderwerbssteuer 1.152.868 3,1 5,9 48<br />

∧ Objektbeschaffung 372.386 1,0 1,9 16<br />

∧ <strong>No</strong>tar und Grundbuch 469.395 1,3 2,4 20<br />

∧ Objektbewertung 52.674 0,1 0,3 2<br />

Summe der Anschaffungskosten 33.340.303 90,0 171,5 1.398<br />

Fondsabhängige Kosten: Vergütungen<br />

∧ Kapitalbeschaffung (inkl. Agio) 1.850.700 5,0 9,5 78<br />

∧ Treuhandvergütung 92.535 0,2 0,5 4<br />

∧ Konzeption und Prospektierung 845.770 2,3 4,4 35<br />

∧ Koordination der rechtlichen<br />

und steuerlichen Beratung<br />

75.000 0,2 0,4 3<br />

Summe der Vergütungen 2.864.005 7,7 14,8 120<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

∧ Gründungkosten 30.000 0,1 0,2 1<br />

∧ Finanzierungsvermittlung 172.200 0,5 0,9 7<br />

∧ Finanzierungskosten 129.150 0,3 0,7 6<br />

∧ Wertermittlungskosten 39.000 0,1 0,2 2<br />

Summe der Nebenkosten 370.350 1,0 2,0 16<br />

Liquiditätsreserve 479.192 1,3 2,5 20<br />

Gesamtaufwand 37.053.850 100,0 190,8 1.554<br />

Prognosen<br />

163


Prognosen<br />

164<br />

Prognostizierte Mittelherkunft<br />

Eigenkapital EUR<br />

(1)<br />

(2)<br />

§ 8<br />

Immobilienerwerb, Tranchen<br />

Es sollen 17 Einzelhandelsimmobilien in vier Tranchen erworben<br />

werden. Für die ersten 3 Tranchen ist jeweils ein aufschiebend bedingter<br />

Kaufvertrag mit der Rahlfs Immobilien GmbH geschlossen<br />

worden, über den Erwerb der Immobilien der vierten Tranche ist<br />

eine Absichtserklärung mit dem Verkäufer getroffen worden.<br />

Es handelt sich um folgende Tranchen:<br />

Immobilie Kaufpreis (in EUR)<br />

Tranche 1:<br />

37120 Bovenden, Sonnenberg 1.862.717<br />

10967 Berlin, Urbanstraße 2.551.015<br />

32805 Horn-Bad Meinberg, Kampstraße 1.231.920<br />

31089 Duingen, Triftstraße 1.472.994<br />

Tranche 2:<br />

31542 Bad Nenndorf, Hauptstraße 3.494.907<br />

37574 Einbeck, Hansestraße 1.034.183<br />

38820 Halberstadt, Rabahne 2.060.280<br />

29690 Lindwedel, Im Nettelfelde 936.684<br />

Tranche 3:<br />

31855 Aerzen, Höpperkrug 1.744.512<br />

03042 Cottbus, Hermannstraße 4.357.070<br />

31188 Holle, Bahnhofstraße 1.568.928<br />

Tranche 4:<br />

30900 Wedemark, OT Bissendorf,<br />

Scherenbosteler Straße 1.656.720<br />

29549 Bad Bevensen, Fritz-Reuter-Weg 1.571.760<br />

31303 Burgdorf, Mönkeburgstraße 1.515.120<br />

37127 Scheden, Schulstraße 1.635.480<br />

16247 Joachimsthal, Angermünder Straße 1.476.263<br />

38855 Wernigerode, Minslebener Straße 1.150.783<br />

(3) Für den Fall, dass das Eigenkapital für eine der Tranchen nicht vollständig<br />

eingeworben werden kann und in der Folge der entsprechende<br />

der oben genannten Kaufverträge nicht wirksam wird, hat<br />

sich Rahlfs Immobilien GmbH in der Absichtserklärung dazu bereit<br />

erklärt, die entsprechende Tranche auch teilweise, in dann zu verhandelnder<br />

Form, an die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG zu<br />

veräußern. Für den Kauf der Immobilien vorgesehenes Eigenkapital,<br />

das insoweit nicht verwendet wird, fließt in die Liquiditätsreserve.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

in %<br />

vom<br />

Gesamt-<br />

aufwand<br />

in % des<br />

Emissions-<br />

kapitals<br />

(inkl. Agio)<br />

in EUR je qm<br />

Nutz-<br />

u. Wohnfläche<br />

∧ Kapital der Gründungsgesellschafter 1.500 0,0 0,0 0<br />

∧ Rahlfs Immobilien GmbH 400.000 1,1 2,1 17<br />

∧ Emissionskapital 18.507.000 49,9 95,2 776<br />

∧ Agio i.H.v. 5% bezogen auf<br />

das Emissionskapital<br />

925.350 2,5 4,8 39<br />

Fremdkapital 17.220.000 46,5 88,7 722<br />

Gesamtmittel 37.053.850 100,0 190,8 1.554<br />

Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen.<br />

§ 9<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

Zur Geschäftsführung ist ausschließlich die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, Hamburg,<br />

berechtigt und verpflichtet. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

(Komplementärin), die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, ist<br />

von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Für den Fall, dass die<br />

CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH aus der Gesellschaft ausscheidet,<br />

muss ein anderer (Direkt-)Kommanditisten als geschäftsführende<br />

Kommanditistin bestimmt werden. Dabei kann es sich auch um einen<br />

Neukommanditisten handeln, der durch Übertragung im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge, z.B. durch Übertragung des Kommanditanteils<br />

der CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, der Gesellschaft<br />

beitritt.<br />

Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch die Komplementärin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin, die hiermit von der<br />

Komplementärin zur Einzelvertretung der Gesellschaft bevollmächtigt<br />

wird. Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />

sowie ihre jeweiligen die Geschäftsführung ausübenden<br />

Organe sind von den Beschränkungen des § 112 HGB und des § 181<br />

BGB befreit.<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />

aller Geschäfte, die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />

Für die nach Art, Umfang oder Risiko über den üblichen Betrieb der<br />

Gesellschaft hinausgehenden Geschäfte bedarf es gemäß § 10<br />

dieses Vertrages eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses,<br />

soweit es sich nicht um Rechtsgeschäfte, Handlungen oder<br />

sonstige Geschäftsführungsmaßnahmen handelt, die bereits im


(4)<br />

(5)<br />

Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen sind oder damit in<br />

unmittelbarem Zusammenhang stehen.<br />

Abweichend von vorstehendem Absatz 3 hat die Geschäftsführung<br />

in außergewöhnlichen Situationen (z.B. die Wahrnehmung<br />

einer außergewöhnlichen, sonst der Gesellschaft entgehenden<br />

Chance) oder zur Abwendung einer Gefahr das Recht, Rechtsgeschäfte<br />

und/oder Rechtshandlungen, die über ihre Geschäftsführungsbefugnisse<br />

hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

vorzunehmen.<br />

Die Geschäftsführung erfolgt in Übereinstimmung mit diesem Gesellschaftsvertrag,<br />

unter Beachtung der von den Gesellschaftern<br />

gefassten Beschlüsse sowie mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes im Sinne von § 347 Absatz 1 HGB.<br />

§ 10<br />

Zustimmungsbedürftige<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

(1) Für Geschäfte, die über die in § 9 dieses Vertrages zugrunde gelegte<br />

Geschäftsführungsbefugnis hinausgehen, muss die Geschäftsführung<br />

zuvor einen zustimmenden Gesellschafterbeschluss einholen.<br />

Dies gilt insbesondere für folgende Geschäfte, soweit diese<br />

nicht bereits im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen<br />

sind:<br />

a) alle Verfügungen über die Immobilien (insbesondere deren<br />

Veräußerung), mit Ausnahme der Belastung durch Bestellung<br />

als Sicherheit für die im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

vorgesehenen Geschäfte;<br />

b) die Aufnahme von Krediten in Höhe von mehr als EUR 250.000,<br />

soweit diese nicht im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen<br />

sind;<br />

c) Erwerb von Immobilien, die nicht in § 8 Absatz 2 genannt sind.<br />

Sofern für die Gesellschaft ein Anlegerbeirat nach § 11 dieses Vertrages<br />

gebildet wurde und nicht nach § 14 die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

erforderlich ist, tritt in den in lit. b. + c. genannten<br />

Fällen sowie in weiteren Fällen, in denen dem Anlegerbeirat<br />

gemäß § 11 Abs. 4 das Zustimmungsrecht übertragen worden ist,<br />

an die Stelle des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ein<br />

Beschluss des Anlegerbeirats.<br />

(2) Sämtliche mit den im Investitions- und Finanzierungsplan genannten<br />

Investitionen verbundenen Geschäftstätigkeiten bedürfen zu<br />

ihrer Durchführung keiner gesonderten Zustimmung; insbesondere<br />

der Erwerb der in den Tranchen vorgesehenen Immobilien erfolgt<br />

durch die Geschäftsführung, ohne dass es hierfür eines zustimmenden<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

(3) In den Fällen des Absatzes 1 lit. a. reicht es aus, dass über die wesentlichen<br />

Eckpunkte der beabsichtigten Verfügung Beschluss gefasst<br />

wird, insbesondere ist also im Falle der Veräußerung die Vorlage<br />

des Veräußerungsvertrages bzw. dessen endverhandelten<br />

Entwurfs nicht erforderlich. Die Geschäftsführung ist für den Fall,<br />

dass der betreffende Ermächtigungsbeschluss die erforderliche<br />

Mehrheit findet, ermächtigt, die betreffenden Maßnahmen durchzuführen,<br />

insbesondere die entsprechenden Verträge im Namen<br />

der Gesellschaft zu schließen.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

(4) Das Recht der Kommanditisten gemäß § 164 Satz 1 Halbsatz 2 HGB,<br />

einer Geschäftsführungsmaßnahme dann widersprechen zu können,<br />

wenn und soweit diese über den gewöhnlichen Betrieb des<br />

Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgeht, bleibt hinsichtlich<br />

solchen Geschäftsführungsmaßnahmen bestehen, die über den<br />

in § 9 dieses Vertrages festgelegten Rahmen der Geschäftsführerbefugnis<br />

hinausgehen und denen nicht durch Gesellschafterbeschluss<br />

zugestimmt wurde. Im Übrigen ist § 164 Satz 1 Halbsatz 2<br />

HGB ausgeschlossen.<br />

(5) Die Kommanditisten sind gemäß § 166 Absatz 1 HGB berechtigt, die<br />

abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und<br />

dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere der Gesellschaft<br />

auf eigene Kosten zu prüfen. Dabei darf die Prüfung allerdings<br />

nur durch eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete<br />

Person (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) erfolgen.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

(7)<br />

(8)<br />

Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />

§ 11<br />

Anlegerbeirat<br />

Bei der Gesellschaft kann ein Anlegerbeirat gebildet werden. Dieser<br />

besteht aus 3 Mitgliedern, wovon 2 durch die Gesellschafterversammlung<br />

gewählt werden und ein Mitglied von der Geschäftsführung<br />

bestimmt wird.<br />

Der Anlegerbeirat wird jeweils für die Dauer von 3 Jahren bestellt.<br />

Die Wiederwahl bzw. Wiederernennung von Beiratsmitgliedern ist<br />

zulässig. Die Mitglieder des Anlegerbeirates können einzeln und gemeinsam<br />

jederzeit durch das jeweilige Organ, das sie bestellt hat,<br />

abberufen werden. Scheidet ein Mitglied aus, so ist es durch ein<br />

neues Mitglied entsprechend der Regelung aus Absatz 1 Satz 2 zu<br />

ersetzen.<br />

Der Anlegerbeirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die der<br />

Genehmigung durch einen Beschluss der Gesellschafter bedarf.<br />

Der Anlegerbeirat berät die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.<br />

Er ist für die Erteilung der Zustimmung zu den in<br />

§10 Absatz 1 lit. b. und c. dieses Vertrages genannten zustimmungsbedürftigen<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen zuständig und kann<br />

die Zustimmung zu weiteren zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

nach § 10 dieses Vertrages erteilen, wenn<br />

ihm dies durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />

übertragen wurde.<br />

Der Anlegerbeirat ist nicht berechtigt, der Geschäftsführung Weisungen<br />

zu erteilen. Der Anlegerbeirat ist jedoch berechtigt, von der<br />

Geschäftsführung Berichte über die einzelnen Geschäftsführungsangelegenheiten<br />

zu verlangen. Auf Beschluss des Anlegerbeirates<br />

ist eines seiner Mitglieder oder ein beauftragter Dritter auf Kosten<br />

der Gesellschaft berechtigt, die Geschäftsbücher der Gesellschaft<br />

einzusehen.<br />

Die Mitglieder des Anlegerbeirates haften nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit.<br />

Jedes Mitglied des Anlegerbeirates erhält neben der Erstattung<br />

seiner notwendigen nachgewiesenen Auslagen eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von EUR 2.500, der Beiratsvorsitzende von EUR<br />

3.000.<br />

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Existenz<br />

des Anlegerbeirates beendet werden.<br />

165


166<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

§ 12<br />

Gesellschafterversammlung<br />

In jedem Geschäftsjahr soll innerhalb der ersten 9 Monate eine ordentliche<br />

Gesellschafterversammlung stattfinden. Die ordentliche<br />

Gesellschafterversammlung beschließt über die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses, über die Verwendung des Jahresergebnisses,<br />

die Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin und die<br />

Wahl des Abschlussprüfers.<br />

Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist von der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin in den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag<br />

bestimmten Fällen sowie dann einzuberufen,<br />

wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert. Darüber hinaus<br />

sind Gesellschafter, die zusammen mindestens 25% des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen, berechtigt, durch schriftlichen,<br />

an die geschäftsführende Kommanditistin gerichteten Antrag und<br />

unter Angabe der von ihnen gewünschten Tagesordnung und Abstimmungsgegenstände<br />

die Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung aus wichtigem Grund zu verlangen.<br />

Kommt die geschäftsführende Kommanditistin einem solchen, berechtigten<br />

und formgerechten Verlangen nicht binnen 2 Wochen<br />

nach, so sind die Gesellschafter, die den Antrag gestellt haben,<br />

selbst zur form- und fristgerechten Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung berechtigt.<br />

Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

finden in der Regel im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

statt. Die geschäftsführende Kommanditistin ist sowohl bei<br />

ordentlichen, als auch bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

jederzeit berechtigt, statt der Durchführung eines<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahrens die Gesellschafterversammlung<br />

im Wege einer Präsenzversammlung abzuhalten. Ebenso können<br />

dem schriftlichen Abstimmungsverfahren Gesellschafter, die<br />

zusammen mindestens 25% des Kommanditkapitals vertreten,<br />

unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der<br />

Aufforderung zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren – schriftlich<br />

gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin widersprechen;<br />

dann ist von der geschäftsführenden Kommanditistin unverzüglich<br />

eine Präsenzversammlung einzuberufen.<br />

Zur Einleitung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens ist den<br />

Gesellschaftern durch die geschäftsführende Kommanditistin die<br />

Aufforderung zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren zu übersenden.<br />

Dabei sind das schriftliche Abstimmungsverfahren und die<br />

Abstimmungsgegenstände ggf. mit Erläuterungen der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bekannt zu geben. Die Aufforderung zur<br />

schriftlichen Stimmabgabe hat an die von den Gesellschaftern der<br />

Gesellschaft jeweils zuletzt bekannt gegebene Adresse zu erfolgen.<br />

Die Stimmabgabe der Gesellschafter muss schriftlich innerhalb<br />

von 4 Wochen nach Absendung der Abstimmungsaufforderung,<br />

für die das Datum des Poststempels maßgebend ist, bei der<br />

Gesellschaft eingehen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch<br />

die Gesellschaft.<br />

Präsenzversammlungen sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

durch schriftliche Einladung der Gesellschafter einzuberufen.<br />

Die Einberufungsfrist beträgt bei ordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

3 Wochen und bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

zehn Tage. Bei der Berechnung der Frist zählen der<br />

Tag der Absendung der Einladung an die Gesellschafter sowie der<br />

Tag der Versammlung mit. Die Einladung hat an die von den Gesellschaftern<br />

der Gesellschaft jeweils zuletzt bekannt gegebene Adresse<br />

zu erfolgen. Der Ort von Präsenzversammlungen ist der Sitz<br />

der Gesellschaft. Präsenzversammlungen sind von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin zu leiten.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Die Gesellschafter beschließen gemäß § 12 Absatz 3 Satz 1 dieses<br />

Vertrages grundsätzlich im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

und nur dann, wenn diesem Verfahren gemäß § 12 Absatz 3 Satz 3<br />

dieses Vertrages widersprochen wurde oder die geschäftsführende<br />

Kommanditistin dies nach § 12 Abs. 3 Satz 2 beschlossen hat, in<br />

einer Präsenzversammlung.<br />

(2) Für die Beschlussfähigkeit im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

ist es erforderlich, dass alle Gesellschafter ordnungsgemäß zur<br />

schriftlichen Stimmabgabe aufgefordert wurden und wenigstens<br />

25% aller Stimmen – ggf. durch Vertreter gemäß Abs. 5 dieser<br />

Vorschrift - an der Abstimmung teilgenommen haben. Die Präsenzversammlung<br />

ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter<br />

ordnungsgemäß geladen und wenigstens 25% aller Stimmen anwesend<br />

oder vertreten sind. Fehlt es an der Beschlussfähigkeit, so<br />

ist ein neues schriftliches Abstimmungsverfahren bzw. eine neue<br />

Präsenzversammlung mit derselben Tagesordnung bzw. denselben<br />

Abstimmungsgegenständen einzuberufen bzw. einzuleiten. Bei diesem<br />

neuen schriftlichen Abstimmungsverfahren bzw. dieser neuen<br />

Präsenzversammlung ist die Beschlussfähigkeit nur noch daran<br />

geknüpft, dass alle Gesellschafter gemäß § 12 Absatz 4 bzw. Absatz<br />

5 dieses Vertrages ordnungsgemäß zur schriftlichen Stimmabgabe<br />

aufgefordert wurden bzw. ordnungsgemäß zur Präsenzversammlung<br />

geladen wurden, worauf in der Aufforderung zum<br />

neuen schriftlichen Abstimmungsverfahren bzw. in der Einladung<br />

zur neuen Präsenzversammlung ausdrücklich hinzuweisen ist.<br />

(3) Alle Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen, sofern nicht in diesem Vertrag etwas<br />

anderes geregelt ist oder das Gesetz zwingend eine höhere Mehrheit<br />

vorsieht. Beschlüsse über Gegenstände nach § 14 lit. e. bis l.<br />

dieses Vertrages sowie über die Zustimmung zu den in § 10 Abs. 1<br />

lit. a. dieses Vertrages genannten zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

bedürfen einer Mehrheit von 75%<br />

der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen bei der Beschlussfähigkeit<br />

mit, gelten aber als nicht abgegebene Stimmen für<br />

die Ermittlung der Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag<br />

als abgelehnt.<br />

(4) Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich nach der Summe<br />

des Kapitalkontos I. Auf je EUR 1.000 der Beteiligung am Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft entfällt eine Stimme. Die Komplementärin<br />

hat kein Stimmrecht. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr Stimmrecht<br />

unterschiedlich entsprechend den Kapitalanteilen der von ihr vertretenen<br />

Anleger auszuüben und zwar nach Maßgabe der ihr von<br />

den Treugebern erteilten Weisungen. Im Übrigen kann ein Gesellschafter<br />

sein Stimmrecht nur einheitlich ausüben.<br />

(5) Die Gesellschafter sind berechtigt, sich auf Präsenzversammlungen<br />

oder bei der schriftlichen Abgabe ihrer Stimme durch eine mit<br />

schriftlicher Vertretungs- und Stimmrechtsvollmacht versehene<br />

Person vertreten zu lassen. Die Treuhänderin ist generell bevoll-


(6)<br />

(7)<br />

mächtigt, die der Gesellschaft beigetretenen Anleger in Präsenzversammlungen<br />

und im schriftlichen Abstimmungsverfahren zu<br />

vertreten und ihr Stimmrecht auszuüben, ohne dass es der Vorlage<br />

einer gesonderten Vollmacht bedarf. Hiervon unberührt haben<br />

die Anleger das Recht, ihr Stimmrecht selbst oder durch einen im<br />

vorstehenden Satz 1 genannten Bevollmächtigten auszuüben. Rein<br />

vorsorglich wird die Treuhänderin jedem Anleger hinsichtlich der<br />

für ihn treuhänderisch gehaltenen Beteiligung eine entsprechende<br />

Stimmrechtsvollmacht mit dem Recht erteilen, Untervollmacht zu<br />

erteilen. Übt ein Anleger sein Stimmrecht selbst oder durch einen<br />

Vertreter aus, steht der Treuhänderin insoweit kein Stimmrecht zu.<br />

Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter bei der Stimmabgabe<br />

vertritt, kann, soweit ihm entsprechende Weisungen erteilt<br />

wurden, voneinander abweichende Stimmen abgeben.<br />

Die Beschlüsse im schriftlichen Abstimmungsverfahren und in<br />

Präsenzversammlungen sind einschließlich des Abstimmungsergebnisses<br />

(abgegebene Stimmen, Zustimmung, Ablehnung,<br />

Enthaltung) zu protokollieren. Das Protokoll ist im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

zu unterzeichnen und den Gesellschaftern unverzüglich zu übersenden.<br />

Einwendungen gegen das Protokoll sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugang des Protokolls beim<br />

jeweiligen Gesellschafter schriftlich gegenüber der Gesellschaft zu<br />

erklären. Über die Einwendungen gegen das Protokoll ist im Rahmen<br />

der nächsten Gesellschafterversammlung zu entscheiden.<br />

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

kann nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach<br />

Zugang des Protokolls über das schriftliche Abstimmungsergebnis<br />

bzw. die Präsenzversammlung, auf der der Beschluss gefasst<br />

wurde, beim Gesellschafter, spätestens aber 3 Monate nach der<br />

Feststellung des schriftlichen Abstimmungsergebnisses bzw. dem<br />

Tag der Beschlussfassung in einer Präsenzversammlung, gerichtlich<br />

geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt.<br />

§ 14<br />

Gegenstand von Gesellschafterbeschlüssen<br />

Gegenstände von Gesellschafterbeschlüssen sind, außer den im Übrigen<br />

in diesem Vertrag genannten Beschlussgegenständen, insbesondere<br />

die folgenden Beschlussgegenstände:<br />

a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnis-<br />

ses sowie über die endgültige Verwendung von Liquiditätsüberschüssen<br />

gemäß den §§ 16, 17 und 18 dieses Vertrages;<br />

c) Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin und der<br />

Treuhänderin und, soweit ein Anlegerbeirat gewählt ist, des<br />

Anlegerbeirates;<br />

d) ggf. Wahl des Abschlussprüfers nach § 15 Abs. 3 dieses Vertrages;<br />

e) Einsetzung eines Anlegerbeirates, Wahl der beiden von der<br />

Gesellschafterversammlung zu bestimmenden Mitglieder des<br />

Anlegerbeirates, Genehmigung der Geschäftsordnung des<br />

Anlegerbeirats, Übertragung von weiteren Aufgaben an den<br />

Anlegerbeirat sowie Auflösung des Anlegerbeirates nach § 11<br />

Abs. 8 dieses Vertrages;<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

f) Kapitalerhöhungen mit Ausnahme der in § 3 Absatz 3 und § 3<br />

Absatz 4 dieses Vertrages genannten Kapitalerhöhungen sowie<br />

Umwandlungen;<br />

g) den Abschluss von Verträgen, die eine Beteiligung am Gewinn<br />

oder am Vermögen der Gesellschaft zum Gegenstand haben;<br />

h) Änderungen von Verträgen, wenn diese Änderungen wesentli-<br />

che Auswirkungen auf den Investitionsplan haben können;<br />

i) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

j) Ausschließung von Gesellschaftern gemäß § 22 dieses Vertrages<br />

mit Ausnahme des in § 22 Absatz 2 dieses Vertrages<br />

genannten Falles;<br />

k) Veräußerung des Vermögens der Gesellschaft im Ganzen;<br />

l) Auflösung der Gesellschaft gemäß § 25 dieses Vertrages.<br />

Hinsichtlich des Zustandekommens eines Beschlusses gelten die in<br />

§ 13 Abs. 3 genannten Mehrheitserfordernisse.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />

§ 15<br />

Geschäftsjahr und Jahresabschluss<br />

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste<br />

Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet<br />

am 31. Dezember 2010.<br />

Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist nach Abschluss eines<br />

jeden Geschäftsjahres ist von der Geschäftsführung unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung<br />

sowie der gesetzlichen Vorschriften der Jahresabschluss der<br />

Gesellschaft aufzustellen und zu unterzeichnen.<br />

Der Jahresabschluss kann, soweit keine gesetzliche Abschlussprüfung<br />

vorgeschrieben ist, auf Beschluss der Gesellschafter von<br />

einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

geprüft werden. Eine solche freiwillige Prüfung soll nach Art<br />

und Umfang einer gesetzlichen Pflichtprüfung gemäß § 316 ff. HGB<br />

entsprechen. Die Bestellung des Prüfers erfolgt durch Beschluss<br />

der Gesellschafter. Bis zur ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

entscheidet die geschäftsführende Kommanditistin<br />

über die Durchführung einer Abschlussprüfung sowie der Bestellung<br />

eines Abschlussprüfers. Die Kosten der Prüfung trägt die Gesellschaft.<br />

Der aufgestellte und ggf. geprüfte Jahresabschluss (bestehend<br />

aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) ist den<br />

Gesellschaftern mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

schriftlich zu zusenden, in der der Jahresabschluss<br />

genehmigt und festgestellt werden soll.<br />

§ 16<br />

Ergebnisverwendung<br />

Für die Verteilung von Gewinn und Verlust ist der festgestellte Jahresabschluss<br />

maßgeblich.<br />

Am Ergebnis der Gesellschaft sind die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I mit Stand<br />

zum 31. Dezember eines jeden Jahres beteiligt.<br />

Um eine ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung aller<br />

während der Platzierungsphase bis spätestens zum 30. Juni 2011<br />

der Gesellschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten beitretenden<br />

Kommanditisten zu erreichen, gilt, dass an den handelsrechtlichen<br />

wie steuerrechtlichen Ergebnissen (Gewinnen oder Verlusten) der<br />

Gesellschaft zunächst die beitretenden Kommanditisten in dem<br />

Umfang und so lange beteiligt werden, bis ihre Ergebnisbeteiligung<br />

167


168<br />

(4)<br />

(5)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

insgesamt der Ergebnisbeteiligung der zum Zeitpunkt ihres Beitritts<br />

zuvor beigetretenen Kommanditisten entspricht und eine ergebnismäßige<br />

Gleichstellung aller Kommanditisten erreicht wurde. An den<br />

danach verbleibenden Ergebnisanteilen sind die Gesellschafter<br />

gemäß vorstehendem Absatz 2 im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

nach Maßgabe nur des Kapitalkontos I beteiligt. Verluste werden<br />

den Gesellschaftern auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe<br />

der Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I übersteigen.<br />

Die Komplementärin nimmt am Verlust nicht teil.<br />

Die im Verhältnis der Gesellschafter zueinander geltende Beteiligung<br />

der Kommanditisten an einem Verlust und der Ausschluss der<br />

Komplementärin von einer Verlustteilnahme begründen – auch im<br />

Falle der Liquidation – keine Nachschusspflicht der Kommanditisten<br />

und lässt die Beschränkung ihrer Haftung auf die im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme unberührt. Ein Anspruch der<br />

Komplementärin gegen die Kommanditisten auf Freistellung von der<br />

Inanspruchnahme aus Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Erstattung<br />

gezahlter Gesellschaftsschulden besteht nicht.<br />

Im Jahr der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten Immobilienportfolios<br />

erfolgt die Ergebnisverteilung abweichend von<br />

Absatz 2 dieser Vorschrift unter sinngemäßer Anwendung der<br />

nachfolgend in § 17 Abs. 3 beschriebenen Regelung.<br />

§ 17<br />

Entnahme von Gewinnen, Auszahlung von<br />

Liquiditätsüberschüssen, Verteilung des<br />

Liquidationsüberschusses<br />

Die Gesellschafter können über die Entnahme der positiven Salden<br />

auf den Gewinn- und Verlustvortragskonten beschließen, wenn die<br />

Gesellschaft unter Berücksichtigung einer ausreichenden Liquiditätsreserve<br />

über ausreichende Liquidität verfügt.<br />

Auf Vorschlag der geschäftsführenden Kommanditistin können die<br />

Gesellschafter die Auszahlung der nach Abzug einer angemessenen<br />

Liquiditätsrücklage verbleibenden Liquiditätsüberschüsse<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos<br />

I beschließen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist bei<br />

entsprechenden Liquiditätsüberschüssen auch ohne einen vorherigen<br />

Gesellschafterbeschluss unter Berücksichtigung der Ergebniszurechnungen<br />

nach vorstehendem § 16 Absatz 2 sowie<br />

der Schlusszahlungen nach nachstehendem Absatz 3 berechtigt,<br />

Voraus-Auszahlungen von überschüssiger Liquidität an die Gesellschafter<br />

vorzunehmen. An der ersten Auszahlung, die im Jahr 2011<br />

erfolgen soll, nehmen die bis zum 31. Dezember 2010 beigetretenen<br />

Gesellschafter in doppelter Höhe teil wie die nach diesem Datum<br />

beigetretenen Gesellschafter. Die Erhöhung einer Beteiligung wird<br />

in diesem Zusammenhang wie ein neuer Beitritt behandelt. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, im ersten Halbjahr<br />

2011 eine Voraus-Auszahlung in Höhe der Hälfte des voraussichtlich<br />

auf die im Jahr 2010 beigetretenen Gesellschafter entfallenden Betrages<br />

an diese auszuzahlen.<br />

Nach der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten Immobilienportfolios<br />

und der nachfolgenden Liquidation der Gesellschaft<br />

gemäß § 25 Abs. 2 ist der Liquidationsüberschuss wie folgt zu verteilen:<br />

Auf der ersten Stufe erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos<br />

I, bis auf die im Jahr 2010 begründeten Beteiligungen bis<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

zum Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie eine durchschnittliche<br />

jährliche Vermögensmehrung vor Steuern von mindestens 6,5%<br />

bezogen auf die Pflichteinlage entfällt. Die durchschnittliche jährliche<br />

Vermögensmehrung ist gleich der Gesamtvermögensmehrung<br />

bzgl. der im Jahr 2010 begründeten Beteiligungen geteilt durch die<br />

Anzahl der vollen Kalenderjahre der Laufzeit der Beteiligung. Das<br />

Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie gilt unabhängig vom Zeitpunkt<br />

des Verkaufs als letztes volles Kalenderjahr der Laufzeit der<br />

Beteiligung. Die Gesamtvermögensmehrung ist gleich der Summe<br />

der getätigten Entnahmen und Ausschüttungen (einschließlich<br />

der Ausschüttung des Liquidationsüberschusses) abzüglich der<br />

Pflichteinlage und abzüglich des Agios. Auf der zweiten Stufe wird<br />

von einem überschießenden Betrag ein Anteil von 20% an Rahlfs<br />

Immobilien GmbH ausgezahlt. Auf der dritten Stufe erfolgt eine Auszahlung<br />

des verbleibenden Anteils von 80% des überschießenden<br />

Betrages wiederum an alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I.<br />

§ 18<br />

Vergütungen<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme des Haftungsrisikos<br />

und die Vertretung der Gesellschaft eine jährliche Haftungsvergütung<br />

in Höhe von EUR 2.500, die jeweils zum 31. Dezember jeden<br />

Jahres fällig ist. Die Haftungsvergütung ist Aufwand der Gesellschaft<br />

und ist auch in Jahren zu zahlen, in denen die Gesellschaft<br />

einen Verlust erwirtschaftet.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Wahrnehmung<br />

der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,25% der mit den Mietern der<br />

Immobilien der Beteiligungsgesellschaft vereinbarten Jahresnettomiete<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, die jeweils zum 31. Dezember<br />

jeden Jahres fällig ist. Diese Vergütung ist Aufwand der Gesellschaft<br />

und ist auch in Jahren zu zahlen, in denen die Gesellschaft<br />

einen Verlust erwirtschaftet.<br />

Die Treuhänderin erhält (i) für ihre Tätigkeit als Treuhänderin während<br />

der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung in Höhe<br />

von 0,5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, fällig mit Schließung der Gesellschaft, (ii) nach der<br />

Schließung der Gesellschaft für ihre Tätigkeit als Treuhänderin<br />

eine laufende jährliche Vergütung von 0,25% des gezeichneten<br />

Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig jeweils zu<br />

einem Viertel am Ende eines jeden Kalenderquartals. Die Regelung<br />

im vorstehenden Absatz 1 Satz 2 gilt auch für die Vergütungen an<br />

die Treuhänderin.<br />

Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg, erhält für<br />

die Konzeption und Prospektierung eine Vergütung von 4,57% des<br />

gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung entsteht erfolgsabhängig mit der sukzessiven Platzierung<br />

des Emissionskapitals. Sie ist in Abhängigkeit von der Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft, spätestens jedoch am 30. Juni 2011 zu<br />

zahlen.<br />

Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg, übernimmt<br />

die Koordination der rechtlichen und steuerlichen Beratung sowie<br />

das Marketing und den Druck der vertrieblichen Unterlagen. Hierfür<br />

erhält sie eine Vergütung zur Abdeckung der ihr entstehenden<br />

Kosten in Höhe von EUR 75.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.


(6)<br />

(7)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

Die Vergütung entsteht mit Beginn der Platzierung des Eigenkapitals<br />

und ist auf gesonderte Anforderung durch die CH2 Contorhaus<br />

Hansestadt Hamburg AG zahlbar.<br />

Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg, erhält für<br />

die Platzierung des Eigenkapitals eine Vergütung in Höhe von 5%<br />

des gezeichneten Emissionskapitals und dem gemäß Beitrittserklärung<br />

zu zahlenden Agio, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung entsteht anteilig mit Zeichnung des Emissionskapitals.<br />

Sie ist in Abhängigkeit von der Liquiditätslage der Gesellschaft,<br />

spätestens jedoch am 30. Juni 2011 zu zahlen unter der Voraussetzung,<br />

dass die Bedingungen des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

erfüllt sind.<br />

Die Rahlfs Immobilien GmbH, Neustadt am Rübenberge, erhält gemäß<br />

dem Grundstücksverwaltungsvertrag für die Grundstücksverwaltung<br />

neben der erfolgsabhängigen Beteiligung am Liquidationsüberschuss<br />

nach § 17 Abs. 3 eine laufende Vergütung in Höhe von<br />

1,3% p.a. der mit den Mietern der jeweiligen Immobilien, auf die sich<br />

der Grundstücksverwaltungsvertrag bezieht, vereinbarten Jahresnettomiete<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

§ 19<br />

Übertragung und Belastung<br />

der Kommanditbeteiligung<br />

Die Verfügung und Übertragung über eine Kommanditbeteiligung im<br />

Ganzen oder über Teile davon bedarf der vorherigen Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin. Im Falle der Übertragung<br />

eines Teils der Kommanditbeteiligung muss der <strong>No</strong>minalbetrag sowohl<br />

des übertragenen als auch des verbleibenden Kommanditanteils<br />

glatt durch 1.000 teilbar sein. Das Zustimmungserfordernis gilt<br />

auch für Belastungen oder Verpfändungen der Kommanditbeteiligung<br />

sowie Verfügungen über die vermögensrechtlichen Gesellschafteransprüche.<br />

Eine ohne eine solche vorherige Zustimmung<br />

vorgenommene Verfügung, Übertragung, Belastung oder Verpfändung<br />

ist unwirksam. Die Verfügungs-, Übertragungs-, Belastungsbzw.<br />

Verpfändungsabsicht ist der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

von dem Gesellschafter schriftlich unter Beifügung des<br />

entsprechenden schriftlichen Vertrages anzuzeigen. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger<br />

Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Erwerber nicht<br />

vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Gesellschafters aus<br />

diesem Vertrag und aus dem Treuhandvertrag mit der Treuhänderin<br />

eintritt.<br />

Die Treuhänderin bedarf für die Einräumung der Treugeberstellung<br />

an einer Kommanditbeteiligung und die Abtretung einer für einen<br />

Anleger gehaltenen Kommanditbeteiligung an den Anleger keiner<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Wird die Kommanditbeteiligung einem Kreditinstitut zum Zweck der<br />

Finanzierung der Anschaffung der Kommanditbeteiligung verpfändet<br />

oder zur Sicherheit abgetreten, so gilt die erforderliche Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin als erteilt. Die Verpfändung<br />

bzw. Sicherungsabtretung ist der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin schriftlich anzuzeigen.<br />

Überträgt ein Anleger seine Kommanditbeteiligung auf seinen Ehegatten<br />

oder seinen eingetragenen Lebenspartner, so gilt die erforderliche<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin als<br />

(5)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

(7)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />

erteilt. Die Übertragung ist der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

Im Falle der Übertragung einer Kommanditbeteiligung gehen die Kapitalkonten<br />

des Übertragenden auf den Erwerber über, im Falle der<br />

Teilübertragung erfolgt der Übergang zu dem entsprechenden Teil.<br />

§ 20<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

Stirbt ein Gesellschafter, so geht seine Beteiligung auf seine Erben<br />

bzw. Vermächtnisnehmer (nachfolgend kurz „Berechtigte“) über<br />

und die Gesellschaft wird mit diesen fortgesetzt.<br />

Die Kapitalkonten des verstorbenen Gesellschafters in ihrem Stand<br />

zum Zeitpunkt des Todes teilen sich auf die Berechtigten im Verhältnis<br />

ihrer Erbquoten auf.<br />

Die Berechtigten haben sich gegenüber der Gesellschaft und ggf.<br />

der Treuhänderin durch Vorlage eines Erbscheins, eines notariellen<br />

Auseinandersetzungsvertrages oder einer entsprechenden Erklärung<br />

des Testamentsvollstreckers zu legitimieren.<br />

Mehrere Berechtigte dürfen bis zur Auseinandersetzung ihre Gesellschafterrechte<br />

nur durch einen gemeinsamen, schriftlich beauftragten<br />

Bevollmächtigten ausüben. Auszahlungen sind nur an<br />

den gemeinsamen Bevollmächtigten zu leisten. Bis zur Benennung<br />

des gemeinsamen Bevollmächtigten kann die Gesellschaft Erklärungen<br />

gegenüber jedem der Rechtsnachfolger mit Wirkung für und<br />

gegen die übrigen Rechtsnachfolger abgeben.<br />

Solange ein gemeinsamer Bevollmächtigter nicht bestellt ist oder<br />

die Legitimation des oder der Berechtigten nicht erfolgt ist, ruhen<br />

die Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung, insbesondere das<br />

Stimmrecht und das Recht auf Ergebnisbeteiligung und Liquiditätsauszahlungen.<br />

Wird eine Kommanditbeteiligung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung<br />

auf einen Erben oder in Erfüllung eines Vermächtnisses auf<br />

einen Vermächtnisnehmer übertragen, so gilt die hierfür notwendige<br />

Zustimmung der Geschäftsführung nach § 19 Absatz 1 dieses<br />

Vertrages als erteilt.<br />

Die im Zusammenhang mit dem Tod eines Gesellschafters bei der<br />

Gesellschaft oder der Treuhänderin anfallenden Kosten, insbesondere<br />

für etwaige im Zuge des Erbfalls notwendig werdende Anmeldungen<br />

beim Handelsregister, werden von dem bzw. den Erben /<br />

Vermächtnisnehmer(n) getragen.<br />

§ 21<br />

Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />

Frist von 12 Monaten jeweils zum Schluss des Geschäftsjahres –<br />

erstmals jedoch zum 31. Dezember 2024 – ordentlich kündigen.<br />

Ohne an die im vorstehenden Absatz 2 genannten Fristen und<br />

Termine gebunden zu sein, kann jeder Gesellschafter das Gesellschaftsverhältnis<br />

außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger<br />

Grund vorliegt.<br />

Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten und muss schriftlich<br />

mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen; ohne Einhaltung<br />

dieser Form und Übermittlungsart ist die Kündigung nicht wirksam.<br />

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang<br />

des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft.<br />

169


170<br />

(5) Eine Kündigung hat zur Folge, dass der kündigende Gesellschafter<br />

zum jeweiligen Stichtag aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />

(6) Das Recht zur Klage auf Auflösung der Gesellschaft ist ausgeschlossen.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(1)<br />

§ 22<br />

Ausschließung eines Gesellschafters<br />

Jeder Gesellschafter kann aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Gesellschafter<br />

seinen Verpflichtungen zur Leistung der von ihm gezeichneten<br />

Kommanditeinlage inkl. Agio gegenüber der Gesellschaft<br />

trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachgekommen ist. Die Treuhänderin<br />

ist in diesem Fall ermächtigt, den säumigen Gesellschafter<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen und eine schon erfolgte<br />

entsprechende Erhöhung der Kommanditeinlage gegenüber der<br />

Gesellschaft zu widerrufen, ohne dass es dazu eines Beschlusses<br />

der Gesellschafter bedarf.<br />

Im Übrigen erfordert die Ausschließung eines Gesellschafters stets<br />

einen Beschluss der Gesellschafter. Bei der Beschlussfassung ist<br />

der betroffene Gesellschafter nicht stimmberechtigt.<br />

Bei einer Ausschließung der Treuhänderin ist von den Gesellschaftern<br />

zusammen mit dem Beschluss über die Ausschließung eine<br />

neue Treuhänderin zu bestimmen, die nach dem Ausscheiden der<br />

Treuhänderin unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

eintritt.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin kann, wenn die Gesellschafter<br />

die Ausschließung eines Gesellschafters beschlossen<br />

haben, vom betreffenden Gesellschafter stattdessen auch verlangen,<br />

dass dieser seinen Kommanditanteil auf die Treuhänderin oder<br />

einen Dritten im Wege der Sonderrechtsnachfolge und unter der<br />

aufschiebenden Bedingung von dessen Eintragung in das Handelsregister<br />

überträgt. Im Falle der Übertragung auf die Treuhänderin ist<br />

diese berechtigt, diesen Kommanditanteil im Ganzen oder in Teilen<br />

für Rechnung eines anderen, ggf. neuen Gesellschafter zu halten.<br />

§ 23<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

Ein Gesellschafter scheidet in den folgenden Fällen aus der Gesellschaft<br />

aus:<br />

a) Bei Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch den Ge-<br />

sellschafter gemäß § 21 dieses Vertrages oder durch einen<br />

seiner Privatgläubiger gemäß § 135 HGB jeweils mit Wirksamwerden<br />

der Kündigung;<br />

b) Bei Ausschließung des Gesellschafters nach § 22 dieses<br />

Vertrages mit Zugang (i) der Mitteilung der Ausschließungserklärung<br />

der Treuhänderin bzw. (ii) des Ausschließungsbeschlusses;c)<br />

Wenn (i) über das Vermögen des Gesellschafters das Insol-<br />

venzverfahren eröffnet, (ii) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt oder (iii) die Beteiligung<br />

des Gesellschafters an der Gesellschaft von einem Gläubiger<br />

gepfändet wurde und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb<br />

von 6 Monaten aufgehoben wird und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin dies in den vorstehend genannten<br />

Fällen fordert. Zeitpunkt des Ausscheidens ist in diesen Fällen<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

(7)<br />

der Zugang der Erklärung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Statt des Ausscheidens kann die geschäftsführende Kommanditistin<br />

in den vorstehenden Fällen von dem betreffenden Gesellschafter<br />

auch verlangen, dass er seinen Kommanditanteil an die Treuhänderin<br />

oder einen Dritten im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

und unter der aufschiebenden Bedingung von dessen Eintragung<br />

in das Handelsregister überträgt.<br />

Für Anleger, die nicht unmittelbar sondern mittelbar über die Treuhänderin<br />

an der Gesellschaft beteiligt sind, gelten die vorstehenden<br />

Regelungen über die Kündigung, die Ausschließung und das Ausscheiden<br />

in den §§ 21 bis 23 entsprechend mit der Maßgabe, dass<br />

in einem solchen Fall die Treuhänderin mit der entsprechenden<br />

Kommanditbeteiligung des betreffenden Anlegers durch entsprechende<br />

Herabsetzung ihrer Kommanditeinlage und Haftsumme<br />

insoweit aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />

Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />

unter der bisherigen Firma fortgeführt. Die Regelung in § 24 Absatz<br />

8 dieses Vertrages bleibt unberührt.<br />

Die Komplementärin scheidet nur dann aus, wenn die übrigen Gesellschafter<br />

eine geeignete Person/Gesellschaft als neuen persönlich<br />

haftenden Gesellschafter wählen. Es kann sich hierbei um eine<br />

bereits zuvor der Gesellschaft beigetretene Person/Gesellschaft<br />

handeln oder um eine solche, die unter Ausschluss der Auseinandersetzung<br />

im Wege der Sonderechtsnachfolge für die Komplementärin<br />

in die Gesellschaft aufgenommen wird.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin scheidet nur dann aus,<br />

wenn die übrigen Gesellschafter auf den Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin eine geeignete<br />

Person/Gesellschaft als neue geschäftsführende Kommanditistin<br />

wählen. Es kann sich hierbei um eine bereits zuvor der Gesellschaft<br />

beigetretene Person/Gesellschaft handeln oder um eine solche, die<br />

unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderechtsnachfolge<br />

für die geschäftsführende Kommanditistin in die<br />

Gesellschaft aufgenommen wird.<br />

Scheidet die Treuhänderin durch Kündigung oder durch einen der<br />

in vorstehendem Absatz 1 lit. c. genannten Gründe aus der Gesellschaft<br />

aus, so muss unverzüglich nach der Kündigungserklärung<br />

bzw. nach Eintritt des zum Ausscheiden nach vorstehendem Absatz<br />

1 lit. c. führenden Grundes ein außerordentliches schriftliches<br />

Abstimmungsverfahren eingeleitet werden, in dem von den Gesellschaftern<br />

eine neue Treuhänderin zu bestimmen ist, die unter<br />

Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

in alle Rechte und Pflichten der Treuhänderin eintritt. Ist<br />

die Treuhänderin bei dieser Beschlussfassung noch nicht aus der<br />

Gesellschaft ausgeschieden, so ist sie dabei nicht mehr stimmberechtigt.<br />

Scheidet die Treuhänderin aus, ohne dass eine Nachfolgerin<br />

bestimmt worden ist, ist die Treuhänderin verpflichtet, die<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteile auf die Treugeber im<br />

Wege der Sonderrechtsnachfolge zu übertragen.<br />

Das Kommanditkapital eines ausscheidenden unmittelbar beteiligten<br />

Gesellschafters wächst, soweit es nicht gemäß § 22 Absatz 5<br />

dieses Vertrages oder nach vorstehendem Absatz 1 Satz 2 übertragen<br />

wird, den verbleibenden Gesellschaftern im Verhältnis ihrer<br />

festen Kapitalanteile gemäß dem Kapitalkonto I zu.


§ 24<br />

Abfindung<br />

(1) Scheidet ein Gesellschafter nach § 23 dieses Vertrages aus der<br />

Gesellschaft aus, so hat er, vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes<br />

8, einen Anspruch auf Abfindung nach Maßgabe der nachfolgenden<br />

Absätze.<br />

(2) Für die Berechnung des Abfindungsanspruches ist zunächst der<br />

Wert der Gesellschaft nach Liquidationswerten auf den letzten Tag<br />

des letzten vor dem Tag des Ausscheidens abgeschlossenen Geschäftsjahres<br />

der Gesellschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird von<br />

dem Abschlussprüfer, der für das jeweilige Geschäftsjahr gewählt<br />

ist, als Schiedsgutachter verbindlich für den ausscheidenden Gesellschafter<br />

und die Gesellschaft festgestellt. Ist kein Abschlussprüfer<br />

gewählt, so entscheidet ein von der Handelskammer Hamburg<br />

zu benennender Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter. Die<br />

Kosten dieser Wertfeststellung trägt der ausscheidende Gesellschafter.<br />

(3) Der Abfindungsanspruch entspricht der Zahlung, die gemäß § 17<br />

Absatz 3 dieses Vertrages bei einer Liquidation der Gesellschaft<br />

zu dem nach vorstehendem Absatz 2 festgestellten Wert der Gesellschaft<br />

an den ausscheidenden Gesellschafter zu leisten wäre,<br />

verringert um einen Sicherheitsabschlag in Höhe von 10%.<br />

(4) Die Abfindung ist dem ausscheidenden Gesellschafter in 4 gleichen<br />

Halbjahresraten auszuzahlen. Die erste Rate ist 6 Monate<br />

nach dem Tag des Ausscheidens des Gesellschafters fällig. Die<br />

noch nicht ausgezahlten Beträge der Abfindung sind mit 2 Prozentpunkten<br />

über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, die Abfindung oder die jeweils noch ausstehenden Teile<br />

davon jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig auszuzahlen.<br />

(5) Sicherheiten wegen einer möglichen Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />

oder Befreiung von den Geschäftsverbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft kann der ausscheidende Gesellschafter<br />

nicht verlangen.<br />

(6) Weitere Ansprüche stehen dem ausscheidenden Gesellschafter<br />

nicht zu.<br />

(7) Im Falle einer Übertragung des Kommanditanteils an die Treuhänderin<br />

oder einen Dritten gemäß § 22 Absatz 5 oder § 23 Absatz 1<br />

lit. c. Satz 2 dieses Vertrages wird die Abfindung nicht von der Gesellschaft,<br />

sondern als Kaufpreis von der Treuhänderin bzw. dem<br />

Dritten geschuldet, wofür die Gesellschaft bürgt. Die vorstehenden<br />

Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend.<br />

(8) Scheiden innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten auf Grund außerordentlicher<br />

Kündigungen des Gesellschaftsverhältnisses Gesellschafter,<br />

die zusammen mindestens 10% des Kommanditkapitals<br />

der Gesellschaft auf sich vereinigen, aus der Gesellschaft aus<br />

und beschließen die übrigen Gesellschafter daraufhin innerhalb<br />

von 3 weiteren Monaten die Auflösung der Gesellschaft, so haben<br />

die ausgeschiedenen Gesellschafter keinen Anspruch mehr auf die<br />

Abfindung nach den vorstehenden Regelungen, sondern sie nehmen<br />

in diesem Fall zusammen mit den anderen Gesellschaftern an<br />

der Liquidation der Gesellschaft nach Maßgabe von § 17 Absatz 3<br />

dieses Vertrages teil.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(1)<br />

(2)<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />

§ 25<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter,<br />

wobei ein solcher Beschluss nur zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

erfolgen soll. Dem Auflösungsbeschluss zum Ende<br />

des jeweiligen Geschäftsjahres steht es gleich, wenn kein Anlagevermögen<br />

mehr besteht.<br />

Sobald die letzte Immobilie der Gesellschaft veräußert ist, erfolgt<br />

die Auflösung der Gesellschaft, ohne dass es hierfür eines Beschlusses<br />

bedarf.<br />

Im Falle einer Auflösung ist die Gesellschaft durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin als Liquidator abzuwickeln.<br />

§ 26<br />

Mitteilungspflichten der Gesellschafter, Zugangsfiktion<br />

Die Gesellschafter sind verpflichtet, der Gesellschaft und der Treuhänderin<br />

bei ihrem Beitritt ihr Geburtsdatum sowie ihre Anschrift,<br />

Bankverbindung, das zuständige Finanzamt sowie ihre Steuernummer<br />

und Steueridentifikationsnummer mitzuteilen und die Gesellschaft<br />

über Änderungen unverzüglich schriftlich (per Brief oder<br />

Fax) zu informieren.<br />

Soweit der Gesellschafter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort im Ausland hat oder ins Ausland verlegen sollte, hat<br />

er der Gesellschaft einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten<br />

zu benennen.<br />

Kommt ein Gesellschafter seinen Mitteilungspflichten nach vorstehendem<br />

Absatz 1 oder der Pflicht zur Benennung eines inländischen<br />

Zustellungsbevollmächtigten nach vorstehendem Absatz 2 nicht<br />

nach, so ist die Gesellschaft dem jeweiligen Gesellschafter gegenüber<br />

berechtigt, Auszahlungen solange zurückzubehalten, bis der<br />

Gesellschafter diesen Pflichten nachgekommen ist.<br />

Schriftliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen an Gesellschafter<br />

erfolgen an die letzte der Gesellschaft vom Gesellschafter<br />

jeweils mitgeteilte Anschrift. Sie gelten 3 Werktage nach Absendung<br />

als beim Gesellschafter zugegangen. Dies gilt auch, wenn die<br />

Post oder ein anderer Zusteller nicht zustellen kann, gleich aus welchem<br />

Grund. Zum Nachweis der Absendung reicht die schriftliche<br />

Bestätigung des mit dem Versand beauftragten Mitarbeiters.<br />

§ 27<br />

Kostentragung<br />

Die Kosten der Gesellschaftsgründung sowie etwaige Kosten aus<br />

diesem Vertrag und seiner Durchführung trägt, soweit dieser Vertrag<br />

nichts anderes bestimmt, die Gesellschaft.<br />

Der Anleger trägt alle im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehenden<br />

Kosten selbst. Dazu gehören sämtliche eigene Kosten,<br />

insbesondere Kosten für Telefon, Internet, Porto, Bankgebühren<br />

und andere Kosten für den Zahlungsverkehr, Kosten für eine Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung, Steuerberatungskosten und Honorare<br />

für andere eigene Berater, Kosten für die Teilnahme an schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren oder Präsenzversammlungen, Reisekosten,<br />

Kosten für die Prüfung der Bücher der Gesellschaft sowie die<br />

Kosten für die Ermittlung eines Abfindungsguthabens beim Ausscheiden<br />

aus der Gesellschaft.<br />

171


172<br />

§ 28<br />

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

§ 29<br />

Schriftformerfordernis<br />

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen<br />

oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und<br />

sind nur wirksam, wenn ein zustimmender Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

vorliegt. Dies gilt auch für die Änderung oder einen Verzicht<br />

auf dieses Schriftformerfordernis selbst.<br />

§ 30<br />

Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen,<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame<br />

und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der<br />

nichtigen, unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten<br />

kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages<br />

eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

Hamburg, den 31. Mai 2010<br />

gez.Antje Montag / Christian Kuppig<br />

CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH<br />

Hamburg, den 31. Mai 2010<br />

gez. Anjte Montag / Christian Kuppig<br />

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />

Hamburg, den 31. Mai 2010<br />

gez. Antje Montag / Christian Kuppig<br />

CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH<br />

Hamburg, den 31. Mai 2010<br />

gez. Jörn Schulze<br />

CH2 Treuhand GmbH<br />

Hamburg, den 31. Mai 2010<br />

gez. Dirk Wilhelm Rahlfs<br />

Rahlfs Immobilien GmbH<br />

Anlage 1 – Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Anlage 2 – Handelsregistervollmacht


CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

– aktuelles Thema<br />

Schau mir in die Augen Kleines!<br />

173


174<br />

Anlage 1<br />

zum Gesellschaftsvertrag der<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG FÜR DIE TREU-<br />

HÄNDERISCHE BETEILIGUNG AN DER KOMMANDITGESELL-<br />

SCHAFT IN FIRMA CH2 DISCOUNTER NO. 1 GMBH & CO. KG<br />

zwischen<br />

der CH2 Treuhand GmbH, Hamburg<br />

— nachfolgend „Treuhänderin“ genannt —<br />

und<br />

dem der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

beitretenden Anleger<br />

— nachfolgend „Anleger“ oder „Treugeber“ genannt —<br />

mit Zustimmung<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

— nachfolgend „Gesellschaft“ genannt —<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

(1) Die Treuhänderin hat sich an der Gesellschaft als Treuhandkommanditistin<br />

mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 500 beteiligt.<br />

Sie ist nach § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Gesellschaft (nachfolgend „Gesellschaftsvertrag“ genannt) berechtigt,<br />

das Kommanditkapital der Gesellschaft durch Erhöhung<br />

ihrer Kommanditeinlage in einem oder in mehreren Schritten zu<br />

erhöhen. Sie ist weiterhin dazu berechtigt, das übernommene und<br />

erhöhte Kommanditkapital ganz oder teilweise für Dritte treuhänderisch<br />

zu halten und zu verwalten.<br />

(2) Die Anleger können der Gesellschaft mittelbar über die Treuhänderin<br />

beitreten. Die Treuhänderin hält und verwaltet die mittelbare<br />

Beteiligung der Anleger an der Gesellschaft. Jeder Anleger kann<br />

gemäß § 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages unter den dort<br />

genannten Voraussetzungen verlangen, dass die für ihn treuhänderisch<br />

gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft auf ihn übertragen<br />

und er unmittelbar als Kommanditist ins Handelsregister<br />

eingetragen wird. In diesem Fall setzt sich das Treuhandverhältnis<br />

zwischen Anleger und Treuhänderin als sog. „unechte“ bzw. „Verwaltungstreuhand“<br />

fort.<br />

(3) Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und den Anlegern<br />

sowie der Treuhänderin und der Gesellschaft wird durch diesen<br />

Treuhandvertrag, den Gesellschaftsvertrag sowie die Beitrittserklärung<br />

des Anlegers geregelt. Dies gilt auch dann, wenn dieser Treu-<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

(1)<br />

(2)<br />

(1)<br />

(2)<br />

handvertrag keinen ausdrücklichen Verweis auf die Rechte und<br />

Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag oder die Beitrittserklärung<br />

des Anlegers enthält.<br />

§ 1<br />

Vertragsabschluss<br />

Dieser Treuhandvertrag kommt mit der Annahme der vom jeweiligen<br />

Anleger abgegebenen Beitrittserklärung durch die Treuhänderin zustande.<br />

Für die Wirksamkeit der von der Treuhänderin erklärten Annahme<br />

genügt die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch die<br />

Treuhänderin. Der Treuhandvertrag wird unabhängig vom Zugang<br />

der Annahmeerklärung der Treuhänderin beim Anleger wirksam. Die<br />

Treuhänderin wird den Anleger jedoch unverzüglich von der Annahme<br />

der Beitrittserklärung unterrichten.<br />

Der Anleger hält sich für die Dauer von 4 Wochen ab Abgabe der<br />

Beitrittserklärung an sein Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrages<br />

gebunden, es sei denn, er macht fristgerecht von einem<br />

gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Treuhandverhältnisses<br />

Die Treuhänderin wird nach Abschluss des Treuhandvertrages<br />

mit einem Anleger im eigenen Namen, im Innenverhältnis jedoch<br />

im Auftrag und für Rechnung des Anlegers, ihre Beteiligung an der<br />

Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in Höhe<br />

des vom Anleger in der Beitrittserklärung gezeichneten Kapitals<br />

erhöhen und sodann für den Anleger treuhänderisch halten und<br />

verwalten. Dabei ist die Treuhänderin nicht verpflichtet, ihre Kommanditeinlage<br />

unverzüglich nach Beitritt eines jeden Anlegers zu<br />

erhöhen, sondern kann Erhöhungen nach ihrem pflichtgemäßen<br />

Ermessen in regelmäßigen Zeitabständen und für mehrere Anleger<br />

gemeinsam vornehmen.<br />

Der Anleger erteilt hiermit der Treuhänderin ausdrücklich Vollmacht<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für alle die<br />

treuhänderische Beteiligung betreffenden Handlungen, Tätigkeiten,<br />

Maßnahmen, Erklärungen und Rechtsgeschäfte der Treuhänderin<br />

im Namen des Anlegers. Etwaige Klagen gegen die Gesellschaft<br />

wird der Anleger indes selbst führen; insoweit ist eine Mitwirkung<br />

der Treuhänderin – mit Ausnahme einer gegebenenfalls erforderlichen<br />

Ermächtigungserteilung – nicht geschuldet. Hinsichtlich der


Wahrnehmung der Stimmrechte aus der treuhänderischen Beteiligung<br />

gilt § 6 dieses Vertrages.<br />

(3) Das Treuhandverhältnis erstreckt sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

auf die gesamte treuhänderische Beteiligung des<br />

Anlegers an der Gesellschaft mit allen seinen Rechten und Pflichten.<br />

(4) Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Anlegern<br />

an der Gesellschaft zu beteiligen und inhaltlich gleichlautende<br />

Treuhandverträge mit den weiteren Anlegern abzuschließen und<br />

für diese Beteiligungen an der Gesellschaft treuhänderisch zu erwerben<br />

sowie zu halten und zu verwalten.<br />

(5) Solange der Anleger nicht unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft<br />

beteiligt ist, hält im Außenverhältnis die Treuhänderin die<br />

Beteiligung des Anlegers zusammen mit den weiteren Beteiligungen<br />

anderer Anleger als eine einheitliche Kommanditbeteiligung. Im<br />

Innenverhältnis handelt die Treuhänderin jedoch ausschließlich im<br />

Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Anlegers; dies gilt ebenso<br />

für Beteiligungen von Anlegern, die ihre mittelbare Beteiligung gemäß<br />

§ 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags in eine unmittelbare<br />

Beteiligung an der Gesellschaft umgewandelt haben.<br />

(6) Im Verhältnis zur Gesellschaft und zu den übrigen Gesellschaftern<br />

werden die mittelbar beitretenden Anleger gemäß § 5 Absatz 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages – soweit gesetzlich zulässig – wie unmittelbar<br />

beteiligte Kommanditisten behandelt, obwohl sie nicht im<br />

Handelsregister eingetragen sind.<br />

(7) Der Anleger trägt in Höhe seiner Beteiligung zzgl. des von ihm zu leistenden<br />

Agios das anteilige wirtschaftliche Risiko der Gesellschaft in<br />

gleicher Weise wie ein im Handelsregister eingetragener unmittelbar<br />

beteiligter Kommanditist. Entsprechend nimmt der Anleger auch<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

und der gesetzlichen Bestimmungen teil. Die<br />

Haftung des Anlegers gegenüber Gläubigern der Gesellschaft ist<br />

auf seine Haftsumme in Höhe von 10% des in der Beitrittserklärung<br />

gezeichneten Betrages beschränkt; zu darüber hinausgehenden<br />

Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft oder Zahlungen gegenüber<br />

Dritten ist der Anleger nicht verpflichtet, soweit das von<br />

ihm in seiner Beitrittserklärung gezeichnete Kapital geleistet und<br />

nicht wieder entnommen oder zurückgewährt worden ist.<br />

(8) Verlangt ein Anleger gemäß § 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

von der Treuhänderin die Übertragung der für ihn treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung, so wird ihm die Treuhänderin einen<br />

seiner Beteiligung entsprechenden Teilkommanditanteil unter den<br />

in § 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages genannten Voraussetzungen<br />

übertragen. Die Übertragung erfolgt im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

aufschiebend bedingt auf die Eintragung des<br />

Anlegers als Kommanditist in das Handelsregister. Der Anleger hat<br />

der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

hierfür eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht, entsprechend<br />

dem als Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag beigefügten<br />

Muster, zu erteilen. Der Anleger hat die Kosten für die Übertragung<br />

der Beteiligung und seine Eintragung ins Handelsregister zu tragen.<br />

Das Treuhandverhältnis setzt sich auch nach einer solchen Über-<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(1)<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Verträge – Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

tragung als sog. „unechte“ bzw. „Verwaltungstreuhand“ fort; insbesondere<br />

ist die Treuhänderin auch in diesem Fall berechtigt, die<br />

Beteiligungsrechte des Anlegers als dessen Bevollmächtigte nach<br />

Maßgabe dieses Treuhandvertrages auszuüben.<br />

§ 3<br />

Leistung der Einlagen durch die Anleger<br />

Der Anleger ist verpflichtet, das von ihm in der Beitrittserklärung<br />

gezeichnete Kapital, welches mindestens EUR 10.000 betragen<br />

soll und glatt durch 1.000 teilbar sein muss, zzgl. dem in der Beitrittserklärung<br />

angegebenen Agio zu den in der Beitrittserklärung<br />

vereinbarten Terminen direkt auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />

Konto der Gesellschaft mit schuldbefreiender Wirkung im<br />

Verhältnis zur Treuhänderin einzuzahlen oder zu überweisen. Der<br />

Anleger erhält von der Treuhänderin zusammen mit der Mitteilung<br />

über die Annahme seiner Beitrittserklärung eine entsprechende<br />

Zahlungsaufforderung.<br />

Leistet ein Anleger seine Einlage und das Agio vorzeitig, so gelten<br />

die Bestimmungen in § 4 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Leistet ein Anleger seine Einlage und das darauf entfallende Agio<br />

nicht oder nicht fristgerecht, so gelten die Bestimmungen in § 4<br />

Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages über die Geltendmachung<br />

von Verzugszinsen und -schäden sowie § 4 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

über den Ausschluss des Gesellschafters aus<br />

der Gesellschaft. Darüber hinaus ist die Treuhänderin ermächtigt,<br />

von dem mit dem Anleger bestehenden Treuhandvertrag zurück zu<br />

treten.<br />

In dem Fall, dass die Treuhänderin nach vorstehendem Absatz 3<br />

vom Treuhandvertrag zurücktritt und ggf. den Anleger aus der Gesellschaft<br />

ausschließt, sind vom Anleger bereits erbrachte Teilzahlungen<br />

auf das von ihm gezeichnete Kapital, unter Abzug der von<br />

ihm nach nachstehendem Absatz 5 zu tragenden Kosten, an ihn zurück<br />

zu zahlen, sobald sein Ausschluss aus der Gesellschaft wirksam<br />

geworden ist. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Anlegers<br />

sind nicht zu verzinsen. Weitergehende Zahlungsansprüche gegen<br />

die Treuhänderin oder die Gesellschaft hat der Anleger nicht.<br />

Der Anleger trägt die im Zusammenhang mit der Beendigung des<br />

Treuhandvertrages und ggf. seinem Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

nach vorstehendem Absatz 3 entstehenden Kosten. Die<br />

Gesellschaft und die Treuhänderin sind zur Aufrechnung ihrer Ansprüche<br />

mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen des Anlegers berechtigt.<br />

§ 4<br />

Pflichten und Rechte der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin ist verpflichtet, die für den Anleger übernommene<br />

und treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft im<br />

Sinne einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand zu verwalten.<br />

Dies gilt auch für den Fall, dass die treuhänderisch gehaltene Beteiligung<br />

gemäß § 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages an den<br />

Anleger übertragen worden ist.<br />

175


176<br />

(2) Weisungen des Anlegers wird die Treuhänderin Folge leisten, soweit<br />

diese Weisungen nicht gegen das Gesetz, den Gesellschaftsvertrag<br />

oder diesen Treuhandvertrag verstoßen oder die Treuhänderin<br />

bei Befolgung der Weisungen gesetzliche oder vertragliche<br />

Pflichten insbesondere gegenüber der Gesellschaft oder den anderen<br />

Anlegern verletzten würde. Hinsichtlich der Wahrnehmung der<br />

Stimmrechte aus der treuhänderischen Beteiligung gilt § 6 dieses<br />

Vertrages. Die Weisungen des Anlegers haben schriftlich zu erfolgen.<br />

Weisungen, die nicht schriftlich erfolgen, hat die Treuhänderin<br />

nicht zu beachten.<br />

(3) Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im Rahmen dieses Treuhandverhältnisses<br />

erworbene Vermögen von ihrem eigenen oder dem<br />

von Dritten anvertraute Vermögen getrennt zu halten und zu verwalten.<br />

(4) Die Treuhänderin hat dem Anleger alles heraus zu geben, was sie<br />

in Ausübung dieses Treuhandvertrages, aufgrund des hierdurch<br />

begründeten Treuhandverhältnisses oder aufgrund ihrer Rechtsstellung<br />

als Treuhandkommanditistin bei der Gesellschaft für ihn erlangt,<br />

es sei denn, der Gesellschaftsvertrag oder dieser Treuhandvertrag<br />

regelt ausdrücklich etwas anderes.<br />

(5) Die Treuhänderin darf Dritten gegenüber die Beteiligung des Anlegers<br />

an der Gesellschaft nur mit dessen vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung offen legen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich<br />

zwingend vorgeschrieben oder dient der Zweckbestimmung<br />

des Gesellschaftsvertrages oder dieses Treuhandvertrages. Die<br />

Treuhänderin ist in jedem Fall zur Offenlegung gegenüber den deutschen<br />

Steuerbehörden, gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber<br />

deren von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Beratern (insbesondere Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern)<br />

berechtigt.<br />

(6) Die Treuhänderin übernimmt die Kommunikation zwischen den Anlegern<br />

und der Gesellschaft und das regelmäßige Reporting der<br />

Gesellschaft gegenüber den Anlegern. Die Treuhänderin wird die<br />

Anleger über die die Gesellschaft betreffenden Vorgänge mindestens<br />

einmal jährlich, grundsätzlich im Zusammenhang mit der Einberufung<br />

der ordentlichen Gesellschafterversammlung, schriftlich<br />

in Form eines Treuhandberichts unterrichten.<br />

(7) Zu den Aufgaben der Treuhänderin gehört nicht die Prüfung der<br />

Buchhaltung und des Jahresabschlusses der Gesellschaft, ebenso<br />

wenig wie die Kontrolle der Mittelverwendung oder die Überwachung<br />

der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Treuhänderin<br />

hat bei der Investitionsentscheidung des Anlegers nicht mitgewirkt;<br />

sie trifft keinerlei Pflicht zur Beratung des Anlegers und bietet eine<br />

solche auch nicht an.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

§ 5<br />

Rechte und Pflichten des Anlegers<br />

Der Anleger ist berechtigt, der Treuhänderin bezüglich der Wahrnehmung<br />

seiner Gesellschafterrechte schriftliche Weisungen zu<br />

erteilen. Die Treuhänderin hat diese Weisungen nach Maßgabe von<br />

§ 4 Absatz 2 Satz 1 dieses Vertrages zu befolgen.<br />

Die sich aus der treuhänderischen Beteiligung ergebenden steuerlichen<br />

Wirkungen treffen ausschließlich den Anleger.<br />

Der Anleger ist verpflichtet, die Treuhänderin auf erstes Anfordern<br />

von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die aus oder im Zusammenhang<br />

mit dem Treuhandverhältnis und der treuhänderischen<br />

(4)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft entstehen. Hat die<br />

Treuhänderin eine solche Verbindlichkeit bereits geleistet, so hat<br />

der Anleger ihr auf erstes Anfordern die geleisteten Aufwendungen<br />

zu erstatten. Vorstehende Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung<br />

des Treuhandvertrages fort. Die Verjährung der Ansprüche<br />

der Treuhänderin gegenüber dem Anleger auf Freistellung bzw. Erstattung<br />

nach diesem Absatz beginnt frühestens mit Beendigung<br />

dieses Vertrages.<br />

Der Anleger ist nicht berechtigt, gegen sich aus dem vorherigen Absatz<br />

3 ergebende Freistellungs- bzw. Erstattungsansprüche sowie<br />

gegenüber anderen Ansprüchen der Treuhänderin aus diesem Vertragsverhältnis<br />

gegen ihn mit Forderungen, die er aus diesem oder<br />

einem anderen Rechtsverhältnis gegen die Treuhänderin geltend<br />

macht, aufzurechnen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene<br />

oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.<br />

§ 6<br />

Rechte und Pflichten betreffend<br />

Gesellschafterversammlungen<br />

Die Treuhänderin hat den Anleger innerhalb von fünf Tagen nach<br />

Erhalt der Aufforderung zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren<br />

oder der Einladung zu einer Präsenzversammlung von der Einleitung<br />

des schriftlichen Abstimmungsverfahrens und den Abstimmungsgegenständen<br />

bzw. von der Einberufung einer Präsenzversammlung<br />

und der Tagesordnung zu unterrichten.<br />

Der Anleger ist, auch wenn er nicht selbst als Kommanditist ins<br />

Handelsregister eingetragen ist, berechtigt, selbst an schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren oder an Präsenzversammlungen teilzunehmen<br />

oder sich nach Maßgabe von § 13 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

durch einen mit schriftlicher Vertretungs- und<br />

Stimmrechtsvollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten zu<br />

lassen; rein vorsorglich erteilt die Treuhänderin hiermit dem Anleger,<br />

hinsichtlich der für ihn treuhänderisch gehaltenen Beteiligung, eine<br />

entsprechende Stimmrechtsvollmacht. Diese berechtigt auch, Untervollmacht<br />

zu erteilen.<br />

Macht der Anleger von dem im vorangegangenen Abs. 2 genannten<br />

Recht keinen Gebrauch so wird die Treuhänderin das Teilnahme-,<br />

Antrags- und Stimmrecht des Anlegers bei schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

und auf Präsenzversammlungen unter Beachtung<br />

etwa erteilter schriftlicher Weisungen des Anlegers hinsichtlich der<br />

Ausübung des Stimmrechts sowie der sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

und dem Gesetz ergebenden Treuepflichten gegenüber der<br />

Gesellschaft und den übrigen Gesellschaftern und Anlegern wahrnehmen.<br />

Werden der Treuhänderin nach Erhalt einer Weisung neue<br />

außerordentliche Sachverhalte im Hinblick auf die diesbezüglichen<br />

Abstimmungsgegenstände bekannt, deren vorherige Kenntnis den<br />

Anleger nach Einschätzung der Treuhänderin zu einer anders lautenden<br />

Weisung bewogen hätte, so darf die Treuhänderin von der<br />

Weisung abweichen und die Beteiligungsrechte des Anlegers nach<br />

pflichtgemäßen Ermessen ausüben. Werden der Treuhänderin vom<br />

Anleger keine schriftlichen Weisungen erteilt, wird sie sich mit den<br />

Stimmen des Anlegers bei der Stimmabgabe enthalten. Die Treuhänderin<br />

ist nach § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />

ihr Stimmrecht entsprechend den Kapitalanteilen der von<br />

ihr vertretenden Anleger, nach Maßgabe der ihr von diesen erteilten<br />

Weisungen, unterschiedlich auszuüben.


§ 7<br />

Übertragung der Beteiligung;<br />

Rechtsnachfolge<br />

(1) Der Anleger kann unter entsprechender Anwendung von § 19 des<br />

Gesellschaftsvertrages mit vorheriger Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin der Gesellschaft und der Treuhänderin<br />

seine Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag hinsichtlich<br />

der für ihn von der Treuhänderin treuhänderisch gehaltenen<br />

und/oder verwalteten Beteiligung an der Gesellschaft im Ganzen,<br />

aber nicht zum Teil, auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger<br />

Grund liegt insbesondere vor, wenn der übernehmende Dritte nicht<br />

vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Anlegers aus diesem<br />

Treuhandvertrag und dem Gesellschaftsvertrag eintritt.<br />

(2) Die Treuhänderin ist berechtigt, von dem übertragenden Anleger einen<br />

Nachweis für den Übergang und den Eintritt des übernehmenden<br />

Dritten in die Rechte und Pflichten des Anlegers aus diesem<br />

Treuhandvertrag und dem Gesellschaftsvertrag zu verlangen. Solange<br />

ein solcher Nachweis nach Anforderung durch die Treuhänderin<br />

nicht vorliegt, gilt die Übertragung als nicht erfolgt.<br />

(3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend<br />

für Belastungen oder sonstige Verfügungen, insbesondere für eine<br />

Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder die Bestellung eines<br />

Nießbrauches seitens des Anlegers betreffend seine mittelbare<br />

Beteiligung an der Gesellschaft.<br />

(4) Stirbt der Anleger, so gehen alle Rechte und Pflichten aus diesem<br />

Treuhandvertrag auf seinen/seine Rechtsnachfolger (nachfolgend<br />

„Rechtsnachfolger" genannt) über. Der/Die Rechtsnachfolger hat/<br />

haben sich gegenüber der Treuhänderin durch Vorlage eines Erbscheins,<br />

eines notariellen Auseinandersetzungsvertrages oder<br />

einer entsprechenden Erklärung des Testamentsvollstreckers zu<br />

legitimieren. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden, so haben<br />

diese ohne Aufforderung einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />

bestellen und der Treuhänderin schriftlich zu benennen, der gegenüber<br />

der Treuhänderin und der Gesellschaft für alle Rechtsnachfolger<br />

nur einheitlich handeln kann. Bis zur Bestellung und Benennung<br />

des gemeinsamen Bevollmächtigten gegenüber der Treuhänderin<br />

kann die Treuhänderin Erklärungen gegenüber jedem der Rechtsnachfolger<br />

auch mit Wirkung für und gegen die übrigen Rechtsnachfolger<br />

abgeben. Solange ein gemeinsamer Bevollmächtigter<br />

nicht bestellt und benannt ist oder die Legitimation des oder der Erben<br />

bzw. Vermächtnisnehmer nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus<br />

der Gesellschaftsbeteiligung, gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.<br />

Auszahlungen sind nur an den gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten zu leisten; sie haben schuldbefreiende Wirkung<br />

gegenüber allen Rechtsnachfolgern. Die Wahrnehmung der Rechte<br />

aus dem Treuhandvertrag durch einen Testamentsvollstrecker wird<br />

zugelassen; für die Dauer der Testamentsvollstreckung bedarf es<br />

keines gemeinsamen Bevollmächtigten.<br />

(5) Die im Zusammenhang mit dem Tod eines Gesellschafters bei der<br />

Gesellschaft oder der Treuhänderin anfallenden Kosten, insbesondere<br />

für etwaige im Zuge des Erbfalls notwendig werdende Anmeldungen<br />

beim Handelsregister, werden von dem oder den Erben getragen.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

(7)<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Verträge – Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

§ 8<br />

Laufzeit und Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses<br />

Dieser Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Der Treuhandvertrag endet automatisch bei einer Vollbeendigung<br />

der Gesellschaft und Eintragung der Löschung der Gesellschaft im<br />

Handelsregister.<br />

Das Treuhandverhältnis kann von der Treuhänderin und vom Anleger<br />

entsprechend den Regelungen über die ordentliche Kündigung<br />

des Gesellschaftsvertrages in § 21 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

mit einer Frist von 12 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres<br />

der Gesellschaft, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2024<br />

ordentlich gekündigt werden.<br />

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können die Treuhänderin<br />

und der Anleger das Treuhandverhältnis außerordentlich fristlos<br />

kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung der Treuhänderin<br />

liegt insbesondere dann vor, wenn<br />

a) die Tätigkeit der Treuhänderin genehmigungspflichtig wird,<br />

b) über das Vermögen des Anlegers das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt wird oder die Beteiligung des Anlegers<br />

an der Gesellschaft bzw. seine Rechte aus diesem<br />

Treuhandvertrag von einem Gläubiger gepfändet wurde und<br />

die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von 6 Monaten<br />

aufgehoben wird,<br />

c) der Anleger nach § 23 Absatz 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />

Die Kündigung muss schriftlich mittels eingeschriebenen Brief erfolgen.<br />

Das Treuhandverhältnis mit dem Anleger endet ferner, wenn die<br />

Treuhänderin mit dem für den betreffenden Anleger treuhänderisch<br />

gehaltenen Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft<br />

ausscheidet, ohne dass die betreffende Beteiligung gemäß § 5<br />

Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages an den Anleger übertragen<br />

wird.<br />

Die Treuhänderin überträgt bereits hiermit für die folgenden Fälle<br />

ihren Kommanditanteil auf die Treugeber im Verhältnis der für diese<br />

treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen, und zwar unter Aufteilung<br />

in entsprechend einzelne Beteiligungen, wenn<br />

a) über die Treuhänderin aus einem rechtskräftigen Titel die<br />

Zwangsvollstreckung betrieben und die Zwangsvollstreckung<br />

nicht innerhalb von 3 Monaten aufgehoben wird oder<br />

b) über die Treuhänderin das Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />

mangels Masse nicht eröffnet oder eingestellt wird.<br />

Die Übertragung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der<br />

Eintragung der Anleger ins Handelsregister. Die Treugeber nehmen<br />

diese Übertragung an. In diesem Fall endet der Treuhandvertrag mit<br />

der Wirksamkeit der Übertragung.<br />

Nach Beendigung des Treuhandverhältnisses hat die Treuhänderin<br />

die für den Anleger treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der<br />

Gesellschaft an den Anleger im Wege der Sonderrechtsnachfolge,<br />

aufschiebend bedingt auf seine Eintragung im Handelsregister, zu<br />

übertragen. Hierzu hat der Anleger der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

eine unwiderrufliche und über seinen Tod hinaus gültige<br />

notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht nach Maßgabe des<br />

177


178<br />

(8)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

dem Gesellschaftsvertrag als Anlage 2 beigefügten Musters zu<br />

erteilen.<br />

Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, so wird das<br />

Treuhandverhältnis mit der gemäß § 23 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

durch die Gesellschafter der Gesellschaft zu<br />

wählenden neuen Treuhänderin fortgesetzt. Solange noch keine<br />

neue Treuhänderin gewählt ist, nimmt der Anleger seine Beteiligungsrechte<br />

aus der treuhänderisch für ihn gehaltenen Beteiligung<br />

selbst wahr.<br />

§ 9<br />

Haftung der Treuhänderin; Verjährung<br />

Die Treuhänderin haftet auch für ein vor dem Abschluss dieses<br />

Treuhandvertrages liegendes Verhalten nur, soweit ihr Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung<br />

wesentlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag haftet sie auch<br />

für leichte Fahrlässigkeit. Die Treuhänderin haftet der Höhe nach<br />

– außer bei Vorsatz – nur für den typischen und vorhersehbaren<br />

Schaden. Der Umfang der Haftung ist in jedem Fall auf die jeweilige<br />

Höhe des vom Anleger gezeichneten Kapitals der Gesellschaft<br />

begrenzt.<br />

Grundlage der Eingehung der mittelbaren Beteiligung des Anlegers<br />

an der Gesellschaft sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt<br />

enthaltenen Informationen. Die Treuhänderin darf davon ausgehen,<br />

dass der Anleger den Verkaufsprospekt erhalten und sich anhand<br />

dessen über die Gesellschaft und alle sonstigen für die Beteiligungsentscheidung<br />

maßgebenden Umstände unterrichtet hat und<br />

sich vorher steuerlich und rechtlich durch Fachleute hat beraten<br />

lassen. Die Treuhänderin hat den Verkaufsprospekt und die darin<br />

enthaltenen Angaben keiner eigenen Überprüfung unterzogen. Sie<br />

haftet dem Anleger gegenüber daher auch nicht für den Inhalt des<br />

Verkaufsprospekts und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit und<br />

zu den steuerlichen Folgen der Beteiligung. Sie haftet des Weiteren<br />

auch nicht für die Werthaltigkeit der Beteiligung oder deren Ertragsfähigkeit<br />

oder für den Eintritt etwa angestrebter steuerlicher<br />

Wirkungen.<br />

Ansprüche des Anlegers gegen die Treuhänderin haben eine Verjährungsfrist<br />

von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt für alle<br />

Ansprüche gegen die Treuhänderin mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme<br />

der tatsächlichen Umstände, die den jeweiligen Anspruch<br />

begründen. Spätestens mit dem dritten Tag nach der Absendung<br />

des jeweiligen Jahresabschlusses der Gesellschaft und/oder des<br />

Treuhandberichts der Treuhänderin an die Anleger beginnt die Verjährungsfrist<br />

für Ansprüche, die während des Geschäftsjahres der<br />

Gesellschaft entstanden sind, auf die sich der Jahresabschluss<br />

und/oder der Treuhandbericht der Treuhänderin bezieht. Gelten<br />

nach dem Gesetz kürzere Verjährungsfristen oder ein früherer Verjährungsbeginn<br />

so bleiben diese anwendbar.<br />

§ 10<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Treuhandtätigkeit von der Gesellschaft<br />

eine Vergütung gemäß § 18 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

§ 11<br />

Mitteilungspflichten, Datenverarbeitungsklausel<br />

Hinsichtlich der schriftlichen Mitteilungspflichten des Anlegers,<br />

seiner Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten,<br />

des Rechts der Treuhänderin zur Zurückbehaltung<br />

von Auszahlungen und der Zugangsfiktion von Mitteilungen an den<br />

Anleger, gelten die Bestimmungen des § 26 des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

Der Anleger erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung<br />

seiner persönlichen Daten – unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage<br />

durch die Treuhänderin, im Rahmen dieses Treuhandvertrages<br />

zum Zwecke seiner Betreuung und der Verwaltung<br />

der für ihn treuhänderisch gehaltenen und/oder verwalteten Beteiligung<br />

– einverstanden.<br />

§ 12<br />

Salvatorische Klausel, Gerichtsstand<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die<br />

Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />

der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem<br />

wirtschaftlichen Zweck der nichtigen, unwirksamen bzw. undurchführbaren<br />

Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt,<br />

wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />

Lücke ergeben sollte.<br />

Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag unterliegt dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen<br />

und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />

sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages ist Hamburg,<br />

soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen oder die Kündigung oder Aufhebung dieses Vertrages<br />

bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder einen<br />

Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.<br />

FÜR DIE TREUHÄNDERIN<br />

Hamburg, den 31. Mai 2010<br />

gez. Jörn Schulze<br />

CH2 Treuhand GmbH<br />

ANLEGER<br />

– mittels Beitrittserklärung –<br />

FÜR DIE ZUSTIMMENDE CH2 DISCOUNTER NO. 1 GMBH & CO. KG<br />

Hamburg, den 31. Mai 2010<br />

gez. Antje Montag / Christian Kuppig<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG


Mit Speck fängt man Mäuse<<br />

Mit Gemüse... den reizenden<br />

Vegetarier von nebenan<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

179


180<br />

Anlage 2<br />

zum Gesellschaftsvertrag der<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />

in den Angelegenheiten der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

(nachfolgend die „Gesellschaft“ genannt)<br />

Ich, der/die Unterzeichnende<br />

Herr/Frau<br />

geboren am<br />

wohnhaft in<br />

(Name, Vorname)<br />

(Straße, PLZ, Ort)<br />

bevollmächtige hiermit die CH2 Logistica <strong>No</strong>.2 Asset GmbH, eingetragen<br />

im Handelsregister bei dem Amtsgerichts Hamburg unter HRB 107748,<br />

als geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft sowie die Komplementärin<br />

der Gesellschaft, die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH,<br />

eingetragen im Handelsregister bei dem Amtsgericht Hamburg unter<br />

HRB 113267, mich bei allen Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister<br />

hinsichtlich der Gesellschaft zu vertreten.<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Die Vollmacht berechtigt zu allen Anmeldungen, insbesondere betreffend<br />

� meinen Eintritt als Kommanditist in die Gesellschaft mit einer Haftsumme<br />

in Höhe von<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

EUR:<br />

(10% des Zeichnungsbetrages ohne Agio gem. Beitrittserklärung),<br />

mein Ausscheiden aus der Gesellschaft,<br />

den Eintritt und das Ausscheiden von anderen Kommanditisten<br />

sowie von persönlich haftenden Gesellschaftern bei der Gesellschaft,<br />

die Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der Ergebnisverteilung<br />

der Gesellschaft,<br />

die Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft,<br />

alle Umwandlungsvorgänge bei der Gesellschaft (einschließlich<br />

Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Ausgliederung),<br />

die Auflösung der Gesellschaft einschließlich der Anmeldung der<br />

Liquidatoren sowie<br />

die Löschung der Gesellschaft.<br />

Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit<br />

und berechtigt, Untervollmacht zu erteilen und den Unterbevollmächtigten<br />

von den Beschränkungen nach § 181 BGB zu befreien. Die Vollmacht<br />

ist unwiderruflich und gilt über meinen Tod hinaus.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Anlegers (notariell zu beglaubigen)<br />

<strong>No</strong>tarieller Beglaubigungsvermerk


MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

für die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

Zwischen<br />

der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –,<br />

der CH2 Treuhand GmbH<br />

– nachfolgend auch „Treuhänderin“ genannt –<br />

und<br />

Dipl.-Kfm. Christoph Wegner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,<br />

Neuer Wall 55, 20354 Hamburg,<br />

– nachfolgend auch „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt –<br />

PRÄAMBEL<br />

– alle gemeinsam auch die „Parteien“ genannt –<br />

wird Folgendes vereinbart:<br />

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten<br />

und Verwalten von Immobilien, insbesondere solchen, die für<br />

den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht<br />

sind und an solche vermietet werden. Beabsichtigt ist dabei der<br />

sukzessive Erwerb der Immobilien in vier Tranchen (§ 8 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Mittel zur Finanzierung dieser Vorhaben werden zu einem großen<br />

Teil von den der Gesellschaft beitretenden Anlegern durch Leistung<br />

jeweils einer Einlage und eines Agios (zusammen die „Eigenmittel“)<br />

auf das in der Beitrittserklärung angegebene Einzahlungskonto<br />

(„Einzahlungskonto“) erbracht.<br />

Auszahlungen der Eigenmittel von diesem Einzahlungskonto unterliegen<br />

der Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen<br />

Wirtschaftsprüfer.<br />

Im Hinblick auf diese Mittelverwendungskontrolle vereinbaren die<br />

Parteien Folgendes:<br />

(1)<br />

§ 1<br />

Mittelfreigabe/Mittelverwendungskontrolle<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt die Mittelverwendungskontrolle<br />

für die jeweilige Auszahlung vom Einzahlungskonto<br />

nach folgenden Maßgaben:<br />

a) Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die auf dem Einzahlungs-<br />

konto eingehenden Eigenmittel der Gesellschaft.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

b) Die Kontrolle erstreckt sich ausschließlich auf die Investitions-<br />

phase und ist mit vollständiger Abwicklung der im Investitionsund<br />

Finanzierungsplan gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung der<br />

nach der Abwicklung auf dem Einzahlungskonto verbleibenden<br />

Beträge an die Gesellschaft abgeschlossen.<br />

(2) Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt und verpflichtet,<br />

Zahlungsaufträge der Treuhänderin an die Bank freizugeben, wenn<br />

folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

a) Die Mittelverwendung erfolgt in Übereinstimmung mit dem in<br />

§ 7 des Gesellschaftsvertrages dargestellten Investitionsplan<br />

und den dort festgelegten Investitionskriterien sowie den entsprechenden<br />

Verträgen der Gesellschaft mit Dritten.<br />

b) Es werden Rechnungen mit einem Prüfvermerk zur sachlichen<br />

und rechnerischen Richtigkeit, Verträge bzw. Leistungsnachweise<br />

oder gleichwertige Unterlagen seitens der Treuhänderin<br />

vorgelegt. Die Belege müssen den Anforderungen der deutschen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen<br />

bzw. gleichermaßen nachweiskräftig sein.<br />

c) Die Zahlungen erfolgen an die in den Rechnungen bzw. Verträ-<br />

gen genannten Empfänger in der dort genannten Höhe.<br />

d) Sofern bereits einzelne in § 7 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Gesellschaft aufgeführte, der Mittelverwendungskontrolle unterliegende<br />

Kosten direkt von der Gesellschaft beglichen wurden,<br />

ist dem Mittelverwendungskontrolleur vor deren Erstattung<br />

ein entsprechender Zahlungsnachweis zu erbringen.<br />

e) Kostenpositionen, die prozentual zum Emissionskapital kalku-<br />

liert sind, erhöhen sich im Falle einer Kapitalerhöhung bzw. reduzieren<br />

sich im Fall einer Kapitalherabsetzung entsprechend.<br />

f) Werden dem Mittelverwendungskontrolleur Rechnungen über<br />

Kosten inkl. Umsatzsteuer vorgelegt, wurde diese jedoch in<br />

der Investitionsrechnung nicht berücksichtigt, kann die ausgewiesene<br />

Umsatzsteuer mit überwiesen werden. Sofern die<br />

Gesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist, überweist sie<br />

unverzüglich diesen Betrag nach Erhalt der entsprechenden<br />

Vorsteuer vom Finanzamt auf das Einzahlungskonto. Sollte<br />

die Gesellschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein, hat sie<br />

den Betrag entsprechend auszugleichen, sofern die Liquiditätslage<br />

auf dem Treuhandkonto dies erforderlich macht.<br />

g) Ein Ausgleich von Rechnungen über nicht geplante Kosten mit<br />

Eigenmitteln ist unzulässig.<br />

h) Im Falle einer verzinslichen Anlage zwischenzeitlich nicht be-<br />

nötigter Eigenmittel erfolgt eine Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

nur dann, wenn die Rückzahlung des<br />

angelegten Kapitals und der Zinsen auf das Einzahlungskonto<br />

sichergestellt ist.<br />

181


182<br />

(3) Weitere Kontrollpflichten treffen den Mittelverwendungskontrolleur<br />

nach diesem Vertrag nicht. Insbesondere ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht verpflichtet, den Verkaufsprospekt der Gesellschaft<br />

und die darin enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit,<br />

die Durchführung des Investitionsvorhabens sowie die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung und ggf. damit verfolgter steuerlicher Ziele<br />

zu prüfen. Ferner prüft der Mittelverwendungskontrolleur nicht,<br />

ob die von der Treuhänderin vorzunehmenden Zahlungen unter<br />

wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten<br />

notwendig oder sinnvoll sind. Des Weiteren nimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />

keine Prüfung der Bonität von beteiligten Personen,<br />

Unternehmen und Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit<br />

von Garantien vor.<br />

Die nach Absatz 2 b vorzulegenden schriftlichen Unterlagen überprüft<br />

der Mittelverwendungskontrolleur nicht daraufhin, ob die Unterschriften<br />

auf Originalurkunden von zeichnungsberechtigten Personen<br />

stammen und ob vorgelegte Fotokopien mit den Originalen<br />

übereinstimmen.<br />

(4) Die Gesellschaft und die Treuhänderin verpflichten sich, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

alle zur Durchführung seiner Pflichten<br />

nach diesem Vertrag erforderlichen Unterlagen und Informationen<br />

so rechtzeitig zu geben, dass eine angemessene Pflichterfüllung<br />

möglich ist.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(1)<br />

(2)<br />

§ 2<br />

Einzahlungskonto<br />

Die Zeichnungsberechtigung für das Einzahlungskonto ist so auszugestalten,<br />

dass die Treuhänderin nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

über die Eigenmittel verfügt.<br />

Die jeweils kontoführende Bank, welche eine Kopie dieses Vertrages<br />

erhält, ist daher anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich<br />

der Vertretungsberechtigung/Kontovollmachten der schriftlichen<br />

Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs als Zeichnungsberechtigtem<br />

bedürfen.<br />

§ 3<br />

Vergütung<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Durchführung seiner<br />

Pflichten von der Gesellschaft eine einmalige Gebühr in Höhe<br />

von EUR 15.000 zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Der Anspruch auf die Gebühr ist zu 50% fällig mit der Freigabe der<br />

ersten Eigenmittel und der Restbetrag, sobald nach Schließung der<br />

Gesellschaft die Zahlungen entsprechend dem Investitionsplan<br />

gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages – mit Ausnahme der Bezahlung<br />

der Mittelverwendungskontrolle – insoweit vollständig abgewickelt<br />

und Restbeträge ggf. gem. § 1 Abs. 1 lit. b) ausgekehrt worden<br />

sind. Bei vorzeitiger Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem<br />

Grund, den nicht der Mittelverwendungskontrolleur zu vertreten<br />

hat, ist der Restbetrag zum nächsten Quartalsende fällig.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

§ 4<br />

Vertragsdauer<br />

Der Vertrag endet, wenn sämtliche Eigenmittel – bis auf eine ggf. zu<br />

bildende Liquiditätsreserve – gem. § 1 dieses Vertrages verwendet<br />

wurden, spätestens mit Auflösung der Gesellschaft. Die vorherige<br />

Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur bestätigt der Treuhänderin und<br />

der Gesellschaft schriftlich die Beendigung der Mittelverwendungskontrolle<br />

nach Abschluss sämtlicher nach diesem Vertrag<br />

geschuldeten Kontrollarbeiten.<br />

§ 5<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

Für diesen Vertrag gelten ergänzend die den Parteien bekannten,<br />

diesem Vertag als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen<br />

Fassung vom 01. Januar 2002 („AAB“).<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

für fahrlässig verursachte Schäden nach Maßgabe<br />

von Ziffer 9 Abs. 2 der AAB grundsätzlich auf EUR 4.000.000<br />

beschränkt ist.<br />

Für Serienschäden, die fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs auf EUR 5.000.000 beschränkt.<br />

Als Serienschäden gelten mehrere Schäden, die auf der<br />

gleichen Pflichtverletzung im Rahmen mehrerer gleichartiger Beratungen<br />

bzw. Leistungen beruhen.<br />

Ist neben dem fahrlässigen Verhalten des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ein Verhalten Dritter für einen Schaden mitursächlich, so<br />

haftet der Mittelverwendungskontrolleur anteilig in Höhe seines<br />

Verursachungsbeitrages. Die Begrenzung der Höhe der Haftung<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Mittel aus einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

zum Schadensersatz möglicherweise<br />

nicht oder nicht ausreichend in dem in den AAB genannten Umfang<br />

zur Verfügung stehen, falls die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

bereits andere durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

verursachte Schäden ersetzt hat.<br />

§ 6<br />

Kosten<br />

Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft.<br />

(1)<br />

§ 7<br />

Schlussbestimmungen<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag<br />

oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit<br />

gesetzlich zulässig – Hamburg.


(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Ergänzungen und<br />

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch<br />

für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.<br />

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,<br />

so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch<br />

nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch<br />

eine solche Bestimmung ersetzt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise rechtlich und<br />

wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall<br />

des Vorliegens einer Lücke in diesem Vertrag.<br />

Hamburg den 04. Juni 2010<br />

gez. Antje Montag / Christian Kuppig<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

Hamburg, den 04. Juni 2010<br />

gez. Jörn Schulze<br />

CH2 Treuhand GmbH<br />

Hamburg, den 04. Juni 2010<br />

gez.Christoph Wegner<br />

Dipl.-Kfm. Christph Wegner<br />

Anlage (AAB)<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Verträge – Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

183


184<br />

Anlage (AAB)<br />

zum Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR WIRTSCHAFTS-<br />

PRÜFER UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFTEN<br />

VOM 1. JANUAR 2002<br />

1. GELTUNGSBEREICH<br />

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern<br />

oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden<br />

zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer" genannt) und<br />

ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige<br />

Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart<br />

oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<br />

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen<br />

auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als<br />

dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen<br />

Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.<br />

2. UMFANG UND AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES<br />

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein<br />

bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den<br />

Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der<br />

Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages<br />

sachverständiger Personen zu bedienen.<br />

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei<br />

betriebswirtschaftlichen Prüfungen — der ausdrücklichen schriftlichen<br />

Vereinbarung.<br />

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht<br />

auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts<br />

oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs-<br />

und Bewirtschaftungsrechts beachtet<br />

sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen<br />

oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden<br />

können. Die Ausführung eines Auftrages umfasst nur dann<br />

Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen<br />

und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn<br />

sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlass ergibt<br />

oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.<br />

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen<br />

Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet,<br />

den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende<br />

Folgerungen hinzuweisen.<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer und<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

3. AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS<br />

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer<br />

auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung<br />

des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden<br />

und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben<br />

wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein<br />

können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände,<br />

die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt<br />

werden.<br />

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die<br />

Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen<br />

Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten<br />

schriftlichen Erklärung zu bestätigen.<br />

4. SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT<br />

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die<br />

Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte.<br />

Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote,<br />

Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.<br />

5. BERICHTERSTATTUNG UND MÜNDLICHE AUSKÜNFTE<br />

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich<br />

darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen<br />

wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist,<br />

schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern<br />

des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind<br />

stets unverbindlich.<br />

6. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS DES WIRTSCHAFTS-<br />

PRÜFERS<br />

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages<br />

vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe,<br />

Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere<br />

Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet<br />

werden.<br />

7. WEITERGABE EINER BERUFLICHEN ÄUSSERUNG DES WIRT-<br />

SCHAFTSPRÜFERS<br />

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers<br />

(Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen<br />

Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits


(2)<br />

aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen<br />

bestimmten Dritten ergibt.<br />

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen<br />

von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben<br />

sind.<br />

Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers<br />

zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer<br />

zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten<br />

Aufträge des Auftraggebers.<br />

8. MÄNGELBESEITIGUNG<br />

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung<br />

durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der<br />

Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder<br />

Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von<br />

einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen<br />

Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlichrechtlichen<br />

Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber<br />

die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn<br />

die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für<br />

ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche<br />

bestehen, gilt Nr. 9.<br />

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber<br />

unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche<br />

nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen,<br />

verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.<br />

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und<br />

formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten<br />

und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können<br />

jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt<br />

werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen<br />

Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage<br />

zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber<br />

zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber<br />

vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.<br />

9. HAFTUNG<br />

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung<br />

des § 323 Abs. 2 HGB.<br />

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; Einzelner Schadensfall<br />

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht,<br />

ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche<br />

jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von<br />

Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten<br />

einzelnen Schadensfall gem. § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf ¤ 4 Mio.<br />

beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber<br />

einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte.<br />

Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren<br />

Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben.<br />

Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung<br />

ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in<br />

mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt<br />

(3)<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Verträge – Allgemeine Auftragsbedingungen für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes<br />

Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn<br />

die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder<br />

wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der<br />

Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von EUR 5 Mio. in Anspruch genommen<br />

werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme<br />

gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Pflichtprüfungen.<br />

Ausschlussfristen<br />

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der<br />

Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden<br />

Ereignis Kenntnis erlangt hat spätestens aber innerhalb<br />

von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der<br />

Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten<br />

seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage<br />

erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen<br />

wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen,<br />

bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />

10. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR PRÜFUNGSAUFTRÄGE<br />

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer<br />

geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen<br />

Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine<br />

Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung<br />

des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk<br />

nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den<br />

Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an<br />

anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher<br />

Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten<br />

Wortlaut zulässig.<br />

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf<br />

der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der<br />

Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat<br />

er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.<br />

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen.<br />

Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.<br />

11. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR HILFELEISTUNG IN STEU-<br />

ERSACHEN<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in<br />

steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die<br />

vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben,<br />

als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch<br />

für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von<br />

ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.<br />

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von<br />

Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer<br />

hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In<br />

diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für<br />

die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere<br />

185


186<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer<br />

eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.<br />

Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst<br />

die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden<br />

Tätigkeiten:<br />

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkom-<br />

mensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der<br />

Vermögensteuererklärungen, und zwar aufgrund der vom Auftraggeber<br />

vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für<br />

die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise<br />

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genann-<br />

ten Steuern<br />

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang<br />

mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheidend)<br />

Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergeb-<br />

nisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten<br />

Steuern<br />

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hin-<br />

sichtlich der unter a) genannten Steuern.<br />

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben<br />

die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.<br />

Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein<br />

Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen<br />

die unter Abs. 3d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert<br />

zu honorieren.<br />

Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer,<br />

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer<br />

sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,<br />

sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt aufgrund eines besonderen<br />

Auftrages. Dies gilt auch für<br />

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten,<br />

z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer,<br />

Grunderwerbsteuer,<br />

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten<br />

der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen<br />

und<br />

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang<br />

mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,<br />

Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters,<br />

Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.<br />

Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung<br />

als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die<br />

Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen<br />

sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen<br />

Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine<br />

Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung<br />

des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.<br />

12. SCHWEIGEPFLICHT GEGENÜBER DRITTEN, DATENSCHUTZ<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet,<br />

über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit<br />

für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewah-<br />

(2)<br />

(3)<br />

ren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder<br />

dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der<br />

Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.<br />

Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige<br />

schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten<br />

nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.<br />

Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene<br />

Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu<br />

verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.<br />

13. ANNAHMEVERZUG UND UNTERLASSENE MITWIRKUNG DES<br />

AUFTRAGGEBERS<br />

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer<br />

angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine<br />

ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer<br />

zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt<br />

bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm<br />

durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers<br />

entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens,<br />

und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht<br />

keinen Gebrauch macht.<br />

14. VERGÜTUNG<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung<br />

Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer<br />

wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse<br />

auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die<br />

Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner<br />

Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als<br />

Gesamtschuldner.<br />

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers<br />

auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder<br />

rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.<br />

15. AUFBEWAHRUNG UND HERAUSGABE VON UNTERLAGEN<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung<br />

eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst<br />

angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten<br />

Schriftwechsel zehn Jahre auf.<br />

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer<br />

auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben,<br />

die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag von<br />

diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den<br />

Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber<br />

und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift<br />

oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen,<br />

die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien<br />

anfertigen und zurückbehalten.<br />

16. ANZUWENDENDES RECHT<br />

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden<br />

Ansprüche gilt nur deutsches Recht.


Shit happens<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

187


188


Anhang<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz 190<br />

Angabenvorbehalt 195<br />

Als Anlage beigefügt<br />

Beitrittserklärung und Treuhandauftrag<br />

(Stand: 25. Juni 2010)<br />

Überweisungsträger<br />

189


190<br />

Verbraucherinformation<br />

für den Fernabsatz<br />

Besondere Informationen gem. § 312 c BGB i. V. m. Artikel 246 §§ 1 und 2 des<br />

Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)<br />

INHALT<br />

I. Informationen zur Anbieterin und anderen gegenüber den<br />

Anlegern auftretenden Personen<br />

II. Informationen zur angebotenen Beteiligung<br />

III. Weitere Informationen<br />

— * —<br />

I. INFORMATIONEN ZUR ANBIETERIN UND ANDEREN GE-<br />

GENÜBER DEN ANLEGERN AUFTRETENDEN PERSONEN<br />

1. EMITTENT / BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 111406<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />

Geschäftsführer: Antje Montag, Christian Kuppig<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 113267<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />

Geschäftsführer: Antje Montag, Christian Kuppig<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 107748<br />

Hauptgeschäftstätigkeit des Emittenten<br />

Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere<br />

solche, die für den Betrieb von Einzelhandelsgesellschaften<br />

(„<strong>Discounter</strong>n“) gedacht sind und an solche vermietet werden.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und<br />

Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den<br />

Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu<br />

fördern, und die mit ihm im Zusammenhang stehen. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

kann die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen<br />

zweckmäßigen Handlungen selbst und / oder durch<br />

Dritte vernehmen lassen. Freie Liquidität kann angelegt werden.<br />

2. TREUHÄNDERIN<br />

CH2 Treuhand GmbH<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 103958<br />

Geschäftsführer: Jörn Schulze<br />

Telefon: +49 (0)40 / 88 14 14-999<br />

Telefax: +49 (0)40 / 88 14 14-990<br />

E-Mail: info@ch2-treuhand.de<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Treuhänderin<br />

Der Unternehmensgegenstand der Treuhänderin ist der treuhänderische<br />

Erwerb, das treuhänderische Halten, Verwalten und<br />

Veräußern von Anteilen an geschlossenen Fonds.<br />

3. ANBIETERIN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 103292<br />

Vorstand: Antje Montag und Christian Kuppig<br />

Telefon: +49 (0)40 / 88 14 14-900<br />

Telefax: +49 (0)40 / 88 14 14-910<br />

E-Mail: info@ch2-ag.de<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Anbieterin<br />

Der Unternehmensgegenstand der Anbieterin ist der Erwerb, das<br />

Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />

und Gesellschaften im In- und Ausland, die Initiierung und<br />

Konzeption von Beteiligungsangeboten, die Übernahme und die<br />

Erbringung von Geschäftsführungsaufgaben sowie Marketing,<br />

Vertriebs- oder sonstige Dienstleistungen.<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Keine<br />

4. VERMITTLER – KONTAKTIERENDER UNTERNEHMER –<br />

– Siehe Vermittlungsvermerk auf der Beitrittserklärung –


II. INFORMATIONEN ZUR ANGEBOTENEN BETEILIGUNG<br />

Die detaillierte Beschreibung der angebotenen Beteiligung sowie<br />

der maßgeblichen vertraglichen Regelungen ist in diesem Verkaufsprospekt<br />

zum Beteiligungsangebot CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1,<br />

dem darin abgedruckten Gesellschaftsvertrag, dem Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag, dem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

sowie der Beitrittserklärung enthalten. Hinsichtlich der Einzelheiten<br />

wird auf diese Dokumente verwiesen.<br />

1. WESENTLICHE MERKMALE DES<br />

BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />

Bei der angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine Beteiligung<br />

an einer Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co.<br />

KG in Form einer (mittelbaren) Kommanditbeteiligung. Der Anleger<br />

beteiligt sich dabei auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages<br />

und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages mittelbar<br />

als Treugeber über die Treuhänderin, die CH2 Treuhand GmbH,<br />

an der Beteiligungsgesellschaft. Der Anleger ist unter den im Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft und dem Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag festgelegten Voraussetzungen<br />

nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft berechtigt, von<br />

der Treuhänderin die Übertragung der treuhänderisch gehaltenen<br />

Beteiligung zu verlangen. Bei der Beteiligung handelt es sich<br />

unabhängig davon, ob der Anleger mittelbar oder unmittelbar an<br />

der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist, um eine unternehmerische<br />

Beteiligung mit den sich daraus ergebenden wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Konsequenzen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird die Einlagen (inkl. Agio) ihrer<br />

Anleger konzeptionsgemäß zu 171,5% dazu verwenden, Einzelhandelsimmobilien<br />

zu erwerben sowie zu 14,3% für Vergütungen<br />

an die Anbieterin, zu 0,5% an die Treuhänderin, zu 2,0% für<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage und zu 2,5% für die Liquiditätsreserve<br />

verwenden (PROGNOSE). Dem Verkaufsprospekt<br />

sind die weiteren Einzelheiten der Beteiligung und insbesondere<br />

deren spezifischen Risiken, siehe hierzu Kapitel "Risiken" ab Seite<br />

21 ff., zu entnehmen.<br />

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES<br />

Durch Übermittlung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten<br />

Beitrittserklärung gibt der Anleger ein Angebot auf<br />

Erwerb einer (mittelbaren) Kommanditbeteiligung in Höhe des in<br />

der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages an der<br />

Beteiligungsgesellschaft und auf Abschluss des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages mit der Treuhänderin ab.<br />

Der Anleger ist für die Dauer von 4 Wochen ab Unterzeichnung<br />

und Übermittlung der Beitrittserklärung an sein Angebot gebunden,<br />

soweit er nicht fristgerecht von einem gesetzlichen Widerrufsrecht<br />

Gebrauch macht.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Anhang – Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Mit der Annahme des Angebots des Anlegers durch die Treuhänderin<br />

kommt es zum Vertrag über die (mittelbare) Beteiligung<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und zum Abschluss<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Die Annahme der<br />

Beitrittserklärung steht im Ermessen der Treuhänderin. Für die<br />

Wirksamkeit der Annahme genügt eine Gegenzeichnung der<br />

Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />

beim Anleger bedarf es für deren Wirksamkeit<br />

nicht. Die Treuhänderin wird den Anleger jedoch unverzüglich von<br />

der Annahme der Beitrittserklärung schriftlich unterrichten. Der<br />

Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft kann bis zur vollständigen<br />

Platzierung bzw. bis zur Schließung der Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgen, welche plangemäß am 31. Dezember 2010 durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin erfolgt. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin kann die Beteiligungsgesellschaft auch vor dem<br />

31. Dezember 2010 schließen oder die Schließung bis spätestens<br />

zum 30. Juni 2011 verschieben.<br />

3. PREIS<br />

Der Anleger hat die von ihm in der Beitrittserklärung gezeichnete<br />

Einlage (nachfolgend „Zeichnungsbetrag“ genannt) zzgl. Agio<br />

gemäß Beitrittserklärung zu leisten. Es ist ein Agio von 5% der<br />

gezeichneten Einlage vorgesehen. Der Zeichnungsbetrag muss<br />

mindestens EUR 10.000 betragen und bei darüber hinausgehenden<br />

Beträgen durch 1.000 glatt teilbar sein.<br />

4. ZAHLUNG<br />

Der Zeichnungsbetrag ist als Bareinlage zu 100% zzgl. Agio gemäß<br />

Beitrittserklärung (auf den gesamten Zeichnungsbetrag)<br />

14 Kalendertage nach Annahme der Beitrittserklärung und des<br />

Treuhandauftrages durch die Treuhänderin zur Zahlung fällig.<br />

Vorgesehen ist ein Agio in Höhe von 5% des Zeichnungsbetrages.<br />

Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />

ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über<br />

dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB bzw. einen nachgewiesenen<br />

höheren Verzugsschaden zu verlangen. Die Treuhänderin ist bei<br />

nicht fristgerechter Zahlung des Zeichnungsbetrages berechtigt,<br />

den betreffenden Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

auszuschließen und den Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu<br />

beenden.<br />

5. VOM ANLEGER ZUSÄTZLICH ZU TRAGENDE<br />

KOSTEN UND STEUERN<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Als<br />

weitere Kosten fallen Gebühren und Auslagen für die notarielle<br />

Beglaubigung der geforderten Handelsregistervollmacht an, die<br />

191


192<br />

der Anleger abzugeben hat, wenn er die Übertragung der mittelbar<br />

für ihn gehaltenen Beteiligung wünscht. Die Höhe der Kosten<br />

richtet sich nach der Kostenordnung der <strong>No</strong>tare. Sämtliche eigene<br />

Kosten insbesondere Kosten für Telefon, Internet und Porti,<br />

Bankgebühren, Kosten für den Zahlungsverkehr, Kosten für eine<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung, Steuerberatungskosten und<br />

Honorare für andere eigene Berater, Kosten für die Teilnahme an<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahren oder körperlichen Gesellschafterversammlungen,<br />

Reisekosten, Kosten für die Prüfung<br />

der Bücher der Beteiligungsgesellschaft sowie die Kosten für die<br />

Ermittlung eines Abfindungsguthabens beim Ausscheiden aus<br />

der Beteiligungsgesellschaft hat der Anleger selbst zu tragen.<br />

Der Anleger hat die Treuhänderin von Verbindlichkeiten, die aus<br />

oder im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis und der für<br />

den Anleger gehaltenen Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

entstehen, freizuhalten.<br />

7. LAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE<br />

KÜNDIGUNGSREGELUNGEN<br />

Die Dauer der Beteiligungsgesellschaft ist unbestimmt. Eine ordentliche<br />

Kündigung der Beteiligungsgesellschaft durch den<br />

Anleger kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Schluss eines<br />

Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft erstmals allerdings<br />

zum 31. Dezember 2024 erfolgen. Unberührt bleibt das<br />

Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Kündigung des<br />

Gesellschaftsvertrages kann nur schriftlich mittels eingeschriebenen<br />

Briefs erfolgen und ist an die Beteiligungsgesellschaft zu<br />

richten.<br />

Der Anleger kann aus wichtigem Grund durch Gesellschafterbeschluss<br />

oder, wenn er seinen Zeichnungsbetrag nicht fristgerecht<br />

leistet, durch die Treuhänderin aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden. Der Anleger scheidet auch<br />

unter den im Gesellschaftsvertrag genannten Voraussetzungen<br />

(z.B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

des Anlegers) ohne Gesellschafterbeschluss aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

aus. Der Anleger hat bei seinem Ausscheiden<br />

grundsätzlich einen Anspruch auf eine Abfindung nach Maßgabe<br />

des Gesellschaftsvertrages (zur Ausnahme vgl. § 24 Abs. 8 des<br />

Gesellschaftsvertrages). Bei einer Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />

steht dem Anleger ein Anteil an der Liquidität der Gesellschaft<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages zu.<br />

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger<br />

wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt, insbesondere<br />

auf die Rubrik „Steuerliche Grundlagen“ (Seite 151 ff.) verwiesen.<br />

6. ERFÜLLUNG<br />

Nach Annahme der Beitrittserklärung und des Treuhandauftrages<br />

wird die Treuhänderin ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in Höhe<br />

des vom Anleger gezeichneten und eingezahlten Zeichnungsbetrages<br />

erhöhen und sodann für den Anleger treuhänderisch<br />

halten und verwalten. Dabei ist die Treuhänderin nicht verpflichtet,<br />

ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unverzüglich<br />

nach Beitritt eines Anlegers zu erhöhen, sondern kann Erhöhungen<br />

in regelmäßigen Zeitabständen und für mehrere Anleger gemeinsam<br />

vornehmen.<br />

Eine Übertragung der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

auf einen Dritten ist nach Maßgabe von § 19 des Gesellschaftsvertrages<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Er endet spätestens bei Vollbeendigung<br />

der Beteiligungsgesellschaft und Eintragung ihrer Löschung ins<br />

Handelsregister. Eine ordentliche Kündigung des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages kann mit einer Frist von 12 Monaten zum<br />

Schluss eines Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft,<br />

erstmals allerdings zum 31. Dezember 2024, erfolgen. Bei einem<br />

wichtigen Grund kann der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

außerordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung kann nur<br />

schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen. Adressat einer<br />

Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages durch<br />

den Anleger ist die Treuhänderin. Bei einer Beendigung des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat der Treuhänder die<br />

treuhänderisch gehaltene Beteiligung auf den Anleger im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge aufschiebend bedingt auf die Eintragung<br />

des Anlegers im Handelsregister zu<br />

übertragen.


III. WEITERE INFORMATIONEN<br />

1. WIDERRUFSRECHT<br />

Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§<br />

312d, 355 BGB zu. Der Anleger kann seine Beitrittserklärung<br />

nebst Treuhandauftrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben<br />

von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die<br />

Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, bei<br />

Fernabsatzverträgen, das heißt Verträgen, die unter ausschließlicher<br />

Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon,<br />

Fax, E-Mail, Internet etc.) abgeschlossen wurden, jedoch<br />

nicht vor Vertragsschluss (das heißt, nicht bevor Ihre Beitrittserklärung<br />

von der CH2 Treuhand GmbH angenommen wurde) und<br />

auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. § 312c<br />

Absatz 2 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1 und 2 EGBGB<br />

(das heißt, nicht bevor der Anleger die Verbraucherinformationen<br />

bei Fernabsatzverträgen in Textform erhalten hat). Zur Wahrung<br />

der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />

Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die<br />

CH2 Treuhand GmbH,<br />

Steckelhörn 9, 20457 Hamburg,<br />

Fax: +49 (0)40 88 14 14 - 990<br />

E-Mail: info@ch2-treuhand.de<br />

Der Widerruf wirkt auch gegenüber der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>.1<br />

GmbH & Co. KG.<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Anleger die<br />

empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf.<br />

Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Anleger die<br />

vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum<br />

Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstat-<br />

2. RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND<br />

Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anleger unterliegen<br />

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten<br />

für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten<br />

sind als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag der Sitz der<br />

Beteiligungsgesellschaft und für den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Hamburg vereinbart.<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Anhang – Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

tung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.<br />

Die Frist beginnt für den Anleger mit der Absendung seiner<br />

Widerrufserklärung, für die CH2 Treuhand GmbH mit dem Empfang<br />

der Widerrufserklärung.<br />

Das Widerrufsrecht erlischt bei Fernabsatzverträgen, das heißt<br />

Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln<br />

(insbesondere Brief, Telefon, Fax, E-Mail,<br />

Internet etc.) abgeschlossen wurden, vorzeitig, wenn der Vertrag<br />

von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers<br />

vollständig erfüllt ist, bevor der Anleger sein Widerrufsrecht<br />

ausgeübt hat.<br />

Finanzierte Geschäfte<br />

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen<br />

Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />

nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine<br />

wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen,<br />

wenn wir gleichzeitig ihr Darlehensgeber sind oder wenn<br />

sich ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />

Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden<br />

des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können<br />

Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern<br />

auch an ihren Darlehensgeber halten. Letzteres gilt nicht, wenn<br />

der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen,<br />

Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.<br />

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich<br />

vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.<br />

Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Beitrittserklärung<br />

und dort gesondert vom Anleger zu unterschreiben.<br />

3. SPRACHE<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />

4. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG<br />

GESTELLTEN INFORMATIONEN<br />

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der vorliegenden Informationen<br />

besteht nicht. Diese gelten bis zur Mitteilung von Änderungen<br />

in Form eines zu veröffentlichenden Nachtrags. Preisanpassungen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

193


194<br />

5. AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG<br />

Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der<br />

Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

besteht die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung<br />

ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle<br />

Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt<br />

Der Anleger hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch<br />

kein Gericht, keine andere Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle,<br />

die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen<br />

außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat.<br />

6. EINLAGENSICHERUNG<br />

Eine Einlagensicherung besteht nicht.<br />

– Ende der Verbraucherinformation für den Fernabsatz –


Angabenvorbehalt<br />

Angabenv<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

– aktuelles Thema<br />

Die Angaben dieses Verkaufsprospektes V<br />

beruhen auf dem gegenwärti-<br />

gen Planungsstatus,<br />

den angegebenen Verträgen sowie den geltenden<br />

gesetzlichen Vorschr Vorschriften und deren Interpretation.<br />

Für den Eintritt der prognostizierten pro<br />

Ergebnisse und Auszahlungen sowie<br />

zukünftige wirtschaftliche, wirtschaft steuerliche und rechtliche Änderungen wird,<br />

soweit gesetzlich zu zulässig, keine Haftung übernommen. Abweichen-<br />

de Angaben und Zusicherungen Zu<br />

Dritter bedürfen ausdrücklich einer<br />

schriftlichen Bestätig Bestätigung ihrer Gültigkeit durch die Anbieterin, ansonsten<br />

sind diese unwirksam<br />

unwirksam. Für die persönliche Beratung des Anlegers durch<br />

Anlageberater oder -vermittler und deren Mitarbeiter ist der Prospektverantwortliche<br />

weder verantwortlich noch wird für jene eine Haftung<br />

übernommen.<br />

Als Anlage beigefügt<br />

�<br />

�<br />

Beitrittserklärung und Treuhandauftrag (Stand: 25. Juni 2010)<br />

Überweisungsträger<br />

Bildnachweis<br />

Titelbild, Seite 77, 150 | ©iStockphoto.com/DonBayley<br />

Seite 12 | ©Deklofenak-Fotolia.com<br />

Seite 19 | ©sonya etchison-Fotolia.com<br />

Seite 37, 187 | ©Corbis-Fotolia.com<br />

Seite 81, 87, 101 | ©F1online<br />

Seite 73 | ©Imagesource<br />

Seite 173 | ©i love images-Fotolia.com<br />

Seite 179 | ©Yuri Arcurs-Fotolia.com<br />

195


CH2 - Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />

Steckelhörn 9 · D-20457 Hamburg<br />

Fon: +49 (0)40 / 88 14 14 - 900<br />

Fax: +49 (0)40 / 88 14 14 - 910<br />

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