Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
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<strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1
Mit Freude<br />
sparen<br />
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6 Vorwort<br />
INHALT<br />
9 Einführung<br />
10 Die Vermögensanlage im Überblick<br />
18 Prospektverantwortung<br />
21 Risiken<br />
23 Anlegergefährdende Risiken<br />
24 Anlage- und prognosegefährdende Risiken<br />
32 Steuerliche Risiken<br />
35 Die Anbieterin<br />
36 Die Anbieterin: CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />
39 Investitionsstrategie<br />
40 Gewerbeimmobilien<br />
42 Das Marktumfeld des Einzelhandels<br />
44 Mehr Wert für weniger Geld<br />
46 Anlageziele und Anlagepolitik<br />
52 Immobiliendarstellung<br />
63 Die Partner
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65 Wirtschaftliche Angaben<br />
66 Investitionsrechnung<br />
70 Ergebnis- und Liquiditätsprognose<br />
78 Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der Prognose)<br />
80 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
82 Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
89 Rechtliche und steuerliche Angaben<br />
90 Vertragspartner<br />
104 Rechtliche Grundlagen<br />
149 Weitere Angaben nach VermVerkProspV<br />
151 Steuerliche Grundlagen<br />
<strong>Discounter</strong> <strong>No</strong> 1<br />
159 Verträge<br />
161 Gesellschaftsvertrag<br />
174 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
180 Handelsregistervollmacht<br />
181 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
184 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
189 Anhang<br />
190 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
195 Angabenvorbehalt<br />
Als Anlage beigefügt<br />
Beitrittserklärung und Treuhandauftrag (Stand: 25. Juni 2010)<br />
Überweisungsträger<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt<br />
gemachten Angaben ist nicht<br />
Gegenstand der Prüfung des Prospektes<br />
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Vorwort<br />
Hamburg, den 25. Juni 2010<br />
mit der vorliegenden Vermögensanlage CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 haben Sie die Möglichkeit, sich an<br />
einem geschlossenen Fonds zu beteiligen, der beabsichtigt, ein Portfolio aus 17 Einzelhandelsimmobilien<br />
zu erwerben. Die Objekte befinden sich an verschiedenen Standorten in Deutschland,<br />
schwerpunktmäßig jedoch in Niedersachsen.<br />
Investitionen in konjunkturunabhängige Sachwertanlagen erfahren gerade in den letzten<br />
Jahren wieder deutlich mehr Aufmerksamkeit. Zu Recht, denn Sachinvestitionen ermöglichen<br />
auch in unsicheren Zeiten nachhaltigen Werterhalt.<br />
Tatsächlich bietet der Einstieg zum heutigen Zeitpunkt attraktive Wertsteigerungspotentiale für<br />
die Zukunft. Speziell discountorientierte Einzelhandelsunternehmen profitieren von der aktuellen<br />
Marktsituation. Hochwertige Eigenmarken, konsequente Konzentration auf das Wesentliche<br />
und kompromisslos gute Qualität zu niedrigen Preisen machen die <strong>Discounter</strong> zu Umsatzgewinnern<br />
der Einzelhandelsbranche. Und damit zu bonitätsstarken Mietern für Gewerbeimmobilien.<br />
Das Fondskonzept sieht die langfristige Vermietung an führende deutsche Einzelhandelsketten<br />
vor. Die größtenteils bereits fest abgeschlossen Hauptmietverträge haben eine durchschnittliche<br />
Restlaufzeit von rund 13,2 Jahren *) .<br />
*) nach Mietfläche gewichtet, ohne Berücksichtigung etwaiger Sonderkündigungsrechte
Als modernes Emissionshaus für geschlossene Fonds stellt die CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Hamburg AG die Bedürfnisse ihrer Anleger in den Mittelpunkt des eigenen Handelns, das durch<br />
eine langfristige und ergebnisorientierte Denkweise bestimmt wird. Anhand detaillierter Marktanalysen<br />
entwickeln wir für Sie sicherheitsorientierte und innovative Kapitalanlageprodukte.<br />
„Wer alleine arbeitet addiert, wer zusammen arbeitet multipliziert“<br />
Für den CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 haben wir mit der Rahlfs Immobilien GmbH und Behringer Harvard<br />
Europe Real Estate GmbH versierte Partner in diesem Produktsegment gewonnen. Wir multiplizieren<br />
deren Expertise rund um die Anlageklasse Immobilien mit unserer langjährigen Erfahrung<br />
und Leidenschaft für geschlossene Fonds und realisieren so attraktive Anlagebedingungen, die<br />
Ihren Qualitätserwartungen entsprechen.<br />
Gehen Sie auf den nächsten Seiten auf Entdeckungsreise und entdecken Sie die Vorzüge<br />
unsers Immobilen-Beteiligungsangebots CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1.<br />
Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen<br />
Ihre CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg amburg AG<br />
Antje Montag<br />
Christian Chr Ch C istian KKu Kuppig ppig<br />
Vorstandsvorsitzende Vorstandsmitglied<br />
Vor Vo standsmitglied<br />
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8<br />
Logistica <strong>No</strong>. 1<br />
1
Einführung<br />
Die Vermögensanlage im Überblick 10<br />
Prospektverantwortung 18<br />
9<br />
1
10<br />
Anlegerkreis<br />
Das Angebot richtet sich primär an Anleger, die<br />
in Deutschland ansässig und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
sind. Es eignet sich für<br />
unternehmerisch orientierte Anleger mit einem<br />
Anlagehorizont von ca. 14 Jahren, die zudem<br />
über Erfahrungen mit geschlossenen Fonds<br />
Emittentin &<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Komplementärin &<br />
Gründungsgesellschafterin<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
& Gründungsgesellschafterin<br />
Anbieterin &<br />
Gründungskommanditistin<br />
Treuhänderin &<br />
Gründungskommanditistin<br />
Verkäufer der Immobilien & voraussichtlich<br />
zukünftige Kommanditistin<br />
& Grundstücksverwalter<br />
für die Immobilien<br />
Die Vermögensanlage im Überblick<br />
verfügen und mit den wirtschaftlichen Zusammenhängen<br />
im Bereich der Immobilienmärkte<br />
vertraut sind. Eine Investition sollte insbesondere<br />
vor dem Hintergrund einer Beimischung zu<br />
einem bereits bestehenden Anlage-Portfolio erfolgen<br />
und damit zur Vermögensdiversifikation<br />
beitragen.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG , Hamburg. Sie wird im vorliegenden Verkaufsprospekt<br />
auch CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 genannt.<br />
CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, Hamburg<br />
CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, Hamburg<br />
CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg<br />
CH2 Treuhand GmbH, Hamburg<br />
Rahlfs Immobilien GmbH, Neustadt am Rübenberge<br />
Art der Beteiligung Angeboten werden Kommanditbeteiligungen.<br />
Die Anleger treten der Beteiligungsgesellschaft — einer Personengesellschaft in der Rechtsform<br />
einer GmbH & Co. KG – mittelbar über die Treuhänderin als deren Treugeber (so genannte<br />
Treugeberkommanditisten) bei, wobei jeweils die Bestimmungen sowohl des Gesellschaftsvertrages<br />
als auch des Treuhand- und Verwaltungsvertrages gelten.<br />
Nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft ist jeder Treugeber berechtigt, von der Treuhänderin<br />
die Übertragung der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung zu verlangen<br />
und so in die Stellung eines unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligten<br />
(Direkt-) Kommanditisten zu wechseln.
Erwerbspreis/<br />
Mindestbeteiligung<br />
Anzahl und Gesamtbetrag<br />
der angebotenen Vermögensanlage<br />
Angebotsperiode<br />
(Zeichnungsfrist)<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />
Der Erwerbspreis entspricht dem Betrag der vom Anleger gezeichneten Kommanditeinlage<br />
(nachfolgend: Zeichnungsbetrag). Dieser beträgt mindestens EUR 10.000. Höhere Summen<br />
müssen durch 1.000 glatt teilbar sein. Auf den Zeichnungsbetrag ist ein Agio in Höhe von<br />
5% vorgesehen.<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt EUR 18.507.000. Unter Berücksichtigung<br />
der Mindestbeteiligungssumme in Höhe von EUR 10.000 und des geplanten<br />
Volumens von EUR 18.507.000 ergibt sich eine maximale Anzahl von 1.850 angebotenen<br />
Anteilen. Die Mindestanzahl der angebotenen Kommanditanteile beträgt 1.<br />
Das tatsächliche Kommanditkapital kann von dem geplanten Betrag nach oben oder unten<br />
abweichen. Hinsichtlich der Folgen für die Anleger wird auf das Kapitel "Risiken", Rubrik „Anlage-<br />
und Prognosegefährdende Risiken“ Abschnitte „Erwerb der Immobilien / Platzierung<br />
des Eigenkapitals“ und "Vorzeitige Liquidation (Rückabwicklung) auf Seite 25 f. verwiesen.<br />
Das Angebot erfolgt nur in Deutschland.<br />
Das öffentliche Angebot beginnt frühestens einen Werktag nach Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospektes und endet mit der Schließung der Beteiligungsgesellschaft. Die<br />
Schließung ist für den 31. Dezember 2010 vorgesehen, kann jedoch durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin auf den 30. Juni 2011 verschoben werden. Es steht im Ermessen<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin, die Beteiligungsgesellschaft vorzeitig (vor dem<br />
31. Dezember 2010) zu schließen. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung<br />
vorzeitig zu schließen. Es besteht keine Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />
zu kürzen.<br />
Beitrittserklärung Die Zusendung der Beitrittserklärung erfolgt an die Treuhänderin, die CH2 Treuhand GmbH,<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg. Die Treuhänderin nimmt die auf den Erwerb der Anteile gerichtete<br />
Willenserklärung der Anleger entgegen und ist zur Annahme derselben berechtigt.<br />
Einzahlung Der Zeichnungsbetrag ist gemäß Beitrittserklärung 14 Kalendertage nach Annahme der Beitrittserklärung<br />
und des Treuhandauftrages durch die Treuhänderin zur Zahlung fällig. Vorgesehen<br />
ist die Zahlung zu 100% zzgl. 5% Agio (auf den gesamten Zeichnungsbetrag).<br />
Einzahlungskonto Die Einzahlungen sind auf das nachfolgende Einzahlungskonto der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu leisten:<br />
Kontoinhaber CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
Kontonummer 338 552 815<br />
Bankleitzahl 773 200 72<br />
Bank UniCredit Bank AG / Hypo- und Vereinsbank<br />
Zahlstelle Die CH2 Treuhand GmbH, Steckelhörn 9, 20457 Hamburg, führt bestimmungsgemäß die<br />
Zahlungen an die Anleger aus und hält die kostenlose Ausgabe des vorliegenden Verkaufsprospektes<br />
bereit. Zusätzlich wird der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe durch<br />
die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Steckelhörn 9, 20457 Hamburg, bereit gehalten.<br />
Die Kosten der Beteiligung Es ist vorgesehen, dass der Anleger auf den Zeichnungsbetrag ein Agio von 5% erbringt.<br />
Leistet ein Anleger den Zeichnungsbetrag und das darauf entfallende Agio gemäß Beitrittserklärung<br />
nicht bei Fälligkeit, so ist die Beteiligungsgesellschaft berechtigt, vom Anleger Verzugszinsen<br />
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB und ggf.<br />
Ersatz weiterer Verzugsschäden zu verlangen. Unabhängig davon kann der Anleger aus der<br />
Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen werden.<br />
11
12<br />
Spitzen Aktionsware
Fortsetzung:<br />
Die Kosten der Beteiligung<br />
Weitere, vom Anleger<br />
zu erbringende Leistungen<br />
Mit der Vermögensanlage<br />
verbundene Rechte des Anlegers<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />
Fordert der Anleger eine Abschrift des Jahresabschlusses an und lässt er diesen durch<br />
einen persönlichen Berater prüfen, trägt der Anleger die hierdurch entstehenden Kosten.<br />
Bei der Beteiligung als Direktkommanditist entstehen Kosten für die notarielle Beglaubigung<br />
der Handelsregistervollmacht sowie Gerichtskosten für die Eintragung in das Handelsregister<br />
und eine spätere Löschung aus dem Handelsregister. Diese Kosten sind von dem Anleger<br />
selbst zu tragen.<br />
Ebenso trägt der Anleger die anfallenden Kosten im Falle einer Übertragung der Vermögensanlage<br />
oder des Ausscheidens aus der Beteiligungsgesellschaft, insbesondere Makler- und<br />
<strong>No</strong>tarkosten sowie Gutachterkosten im Zusammenhang mit Abfindungsguthaben. Falls die<br />
Vermögensanlage fremdfinanziert wird, trägt der Anleger die anfallenden Zinsen, Gebühren,<br />
etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen und andere vergleichbare Vergütungen.<br />
Im Zusammenhang mit der Beteiligung können beim Anleger weitere Kosten entstehen, wie<br />
Bankgebühren, Telefongebühren, Porto, Vergütungen für eine persönliche Treuhandverwaltung,<br />
Steuerberatungskosten oder Reisekosten, die der jeweilige Anleger ebenfalls selbst<br />
zu tragen hat.<br />
Soweit die Höhe der genannten Kosten nicht angegeben ist, kann diese nicht genau quantifiziert<br />
werden.<br />
Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
keine weiteren Kosten.<br />
Über die Zahlung der in der Beitrittserklärung übernommenen Einzahlungsbeträge hinaus<br />
übernehmen die Anleger nach den vertraglichen Regelungen keine weiteren Zahlungs- oder<br />
Nachschussverpflichtungen.<br />
Die Haftung der als Treugeber sowie der als Direktkommanditisten beteiligten Anleger ist auf<br />
10% des Nennbetrages der gezeichneten Kommanditeinlage begrenzt (sog. Haftsumme).<br />
In dieser Höhe erfolgt eine Eintragung als Haftsumme in das Handelsregister. Die Haftung<br />
erlischt nach vollständiger Erbringung der Haftsumme. Die Haftung des Anlegers kann gem.<br />
§ 172 Absatz 4 HGB wieder aufleben, wenn und soweit dem Anleger seine Haftsumme aufgrund<br />
von Auszahlungen, die nicht aus handelsrechtlichen Gewinnen stammen, zurück gezahlt<br />
wird. Hat der Anleger seine Kommanditeinlage zurück erhalten, so besteht für ihn auch<br />
nach seinem Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft eine Nachhaftung bis zur Höhe<br />
der Haftsumme für die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten der<br />
Beteiligungsgesellschaft (§§ 160 und 161 HGB).<br />
Sofern Auszahlungen an Anleger entgegen den gesellschaftsvertraglichen Regelungen erfolgen,<br />
die zu einer Überschuldung bei der Beteiligungsgesellschaft und durch Haftungsinanspruchnahme<br />
auch bei der Komplementärin führen, können die Anleger zur Rückzahlung<br />
erhaltener Auszahlungen verpflichtet werden. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />
Leistungen zu erbringen.<br />
Mit der Beteiligung an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG ist eine Beteiligung am Ergebnis<br />
und Vermögen sowie an den Auszahlungen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen nach<br />
Maßgabe des Gesellschaftsvertrages verbunden. Jedem Anleger stehen Mitwirkungsrechte<br />
in Form von Stimm- und Kontrollrechten nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zu. Die Stimmrechte der Anleger richten sich nach<br />
ihrer jeweiligen Beteiligung am festen Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft (Kapitalkonto<br />
I). Die Anleger sind gem. § 166 Abs. 1 HGB berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des<br />
13
14<br />
Fortsetzung:<br />
Mit der Vermögensanlage<br />
verbundene Rechte des Anlegers<br />
Übertragungsmöglichkeit und<br />
Einschränkung der Handelbarkeit<br />
Wesentliche Grundlagen<br />
der steuerlichen Konzeption<br />
der Vermögensanlage<br />
Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere<br />
der Beteiligungsgesellschaft auf eigene Kosten durch eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpflichteten Person, wie z.B. einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater,<br />
prüfen zu lassen. Das Widerspruchsrecht gem. § 164 Satz 1, 2. Halbsatz HGB ist abweichend<br />
von der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen, wenn die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehenden Maßnahmen bereits Gegenstand einer Beschlussfassung<br />
der Gesellschafter waren oder eine solche Beschlussfassung nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
nicht erforderlich ist. Der mittelbar über die Treuhänderin beteiligte Anleger<br />
ist, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, einem unmittelbar beteiligten Kommanditisten<br />
gleichgestellt; dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />
und die persönliche Ausübung von Stimmrechten. Diesbezüglich hat der Anleger ein<br />
Weisungsrecht an die Treuhänderin. Die Rechte des Anlegers werden in der Rubrik "Rechtliche<br />
Grundlagen" ab Seite 104 ff. erläutert.<br />
Eine Kündigung durch den Anleger kann mit einer Frist von 12 Monaten jeweils zum Schluss<br />
des Geschäftsjahres, jedoch erstmals mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 erfolgen. Die<br />
entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einer Kommanditbeteiligung im Ganzen oder<br />
in Teilen ist durch Abtretung jederzeit möglich, bedarf aber der vorherigen Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin. Bei der Übertragung von Teilen einer Kommanditbeteiligung<br />
muss der <strong>No</strong>minalbetrag sowohl des übertragenen als auch des verbleibenden<br />
Teils durch 1.000 glatt teilbar sein. Die vorherige Zustimmung ist auch bei Belastungen oder<br />
Verpfändungen der Kommanditbeteiligung sowie Verfügungen über die vermögensrechtlichen<br />
Gesellschafteransprüche Voraussetzung. Überträgt ein Anleger seine Kommanditbeteiligung<br />
auf seinen Ehegatten oder seinen eingetragenen Lebenspartner, so gilt die erforderliche<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin als erteilt.<br />
Für den Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen Fonds existiert kein organisierter<br />
Zweitmarkt. Durch das Zustimmungserfordernis der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
und das Fehlen eines organisierten Zweitmartktes ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage<br />
eingeschränkt (siehe hierzu Kapitel „Risiken“, Rubrik „Anlegergefährdende<br />
Risiken“, Abschnitt „Ausscheiden des Anlegers / Handelbarkeit der Vermögensanlage“ auf<br />
Seite 23). Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen aus der Übertragung der Beteiligung<br />
wird eine Erörterung mit dem persönlichen steuerlichen Berater empfohlen.<br />
Nach den wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />
erzielt der Anleger als Beteiligter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung.<br />
Der Investitionsplan sieht den Erwerb von Immobilien vor, die im Schwerpunkt an Einzelhandelsmärkte<br />
längerfristig vermietet sind bzw. werden sollen. Die hieraus erzielten Einkünfte<br />
sind solche aus Vermietung und Verpachtung, die auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt werden. Das steuerliche<br />
Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft wird dann anteilig den Anlegern zugewiesen und<br />
gesondert festgestellt. Auf Ebene des Anlegers unterliegt das steuerliche Ergebnis dessen<br />
individuellem Steuersatz.<br />
Soweit die Beteiligungsgesellschaft Zinseinkünfte aus der Anlage frei verfügbarer Liquidität<br />
erzielt, die nicht im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
stehen, sind diese daneben zu versteuern.
Fortsetzung:<br />
Das steuerliche Konzept<br />
Investitionsplan<br />
(PROGNOSE)<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />
Weder die Anbieterin noch die Beteiligungsgesellschaft übernehmen die Zahlung von<br />
Steuern für den Anleger. Nähere Angaben und Erläuterungen befinden sich in der Rubrik<br />
„Steuerliche Grundlagen“ im Kapital „Rechtliche und steuerliche Angaben“ ab Seite 151 ff.<br />
Zusätzlich wird auf die Ausführungen über „Steuerliche Risiken“ im Kapitel „Risiken“ ab Seite<br />
32 ff. verwiesen.<br />
Bei prognosegemäßer Kapitalerhöhung ist eine Investition des Emissionskapitals inkl. Agio<br />
wie folgt vorgesehen:<br />
� zu 171,5% zum Erwerb der Einzelhandelsimmobilien<br />
(inklusive Erwerbsnebenkosten)<br />
� zu 14,3% für Vergütungen an die Anbieterin<br />
� zu 0,5% an die Treuhänderin<br />
� zu 2,0% für Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
� zu 2,5% für die Liquiditätsreserve<br />
Die Finanzierung des Gesamtaufwandes in Höhe von 190,8% des Emissionskapitals inkl.<br />
Agio erfolgt plangemäß zu 102,1% des Emissionskapitals inkl. Agio über Kommanditkapital<br />
sowie in Höhe von 88,7% des Emissionskapitals inkl. Agio in Form langfristiger Hypothekendarlehen.<br />
Nähere Angaben und Erläuterungen befinden sich im Kapitel „Wirtschaftliche<br />
Angaben“ ab Seite 65 ff.<br />
Anlageobjekte Die Anlageobjekte sind 17 Einzelhandelsimmobilien, die durch Kaufverträge von der Verkäuferin<br />
Rahlfs Immobilien GmbH, die auch zukünftige Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft<br />
werden soll, erworben werden sollen. Diese Immobilien sind überwiegend langfristig<br />
an Einzelhandelsmärkte („<strong>Discounter</strong>“) vermietet. Die durchschnittliche, nach Mietflächen<br />
gewichtete Restlaufzeit der bereits abgeschlossenen Hauptmietverträge beträgt (ohne Berücksichtigung<br />
von etwaigen Sonderkündigungsrechten) rund 13,2 Jahre. Eine detaillierte<br />
Darstellung der Anlageobjekte befindet sich im Kapitel „Investitionsstrategie, Rubrik „Immobiliendarstellung“<br />
ab Seite 52 ff.<br />
Der Erwerb der Einzelhandelsimmobilien soll in vier Tranchen erfolgen. Zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung hat die Beteiligungsgesellschaft bereits Kaufverträge hinsichtlich der<br />
ersten 3 Tranchen über den Erwerb von insgesamt elf Einzelhandelsimmobilien mit der<br />
Verkäuferin, der Rahlfs Immobilien GmbH, abgeschlossen. Es handelt sich um Kaufverträge,<br />
die jeweils unter der aufschiebenden Bedingung der Einwerbung und Einzahlung einer<br />
bestimmten Höhe des Emissionskapitals, entsprechend der jeweiligen Tranche stehen,<br />
so dass ein Kaufvertrag erst mit Erreichen einer bestimmten Höhe des Emissionskapitals<br />
wirksam wird. Wird hingegen das jeweils im Kaufvertrag festgelegte Emissionskapital nicht<br />
erreicht, wird der betreffende Kaufvertrag nicht wirksam. Hinsichtlich des Erwerbs der 6 Immobilien<br />
der vierten Tranche, besteht zwischen dem Verkäufer der Immobilien und der Beteiligungsgesellschaft<br />
eine Absichtserklärung zum Erwerb unter bestimmten Bedingungen.<br />
Die Absichtserklärung beinhaltet auch die Option, einzelne Immobilien einer Tranche – in<br />
dann zu verhandelnder Form – zu erwerben, sollte z.B. das eingeworbene Emissionskapital<br />
nicht zum Erwerb der nächsten Tranche ausreichen. Vgl. auch die Ausführungen im Kapitel<br />
"Rechtliche und steuerliche Angaben", Abschnitt "Kaufverträge" und "Absichtserklärung"<br />
auf Seite 111 ff.<br />
Prognosen<br />
15
Prognosen<br />
16<br />
Gesamthöhe der<br />
Provisionen<br />
(PROGNOSE)<br />
Laufzeit<br />
(PROGNOSE)<br />
Anlageerfolg<br />
(PROGNOSE)<br />
Erfolgsbeteiligung von Rahlfs<br />
Immobilien GmbH am<br />
Liquidationsüberschuss<br />
Von der Beteiligungsgesellschaft sind bei einem geplanten Emissionskapital in Höhe von<br />
EUR 18.507.000 prognosegemäß Vergütungen an die Anbieterin und ihr nahe stehende Unternehmen<br />
für die Eigenkapitalbeschaffung, die Konzeption und Prospektierung, Koordination<br />
der rechtlichen und steuerlichen Beratung, Marketing und Druck sowie für die Einrichtung<br />
der Treuhandverwaltung in Höhe von EUR 2.864.005 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
zu zahlen; entsprechend 14,8% des Emissionskapitals inkl. Agio. Für die Objektbeschaffung<br />
und Finanzierungsvermittlung fallen prognosegemäß Provisionen in Höhe von insgesamt<br />
EUR 544.586 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an Beringer Harvard Europe Real Estate GmbH<br />
an. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Mittelverwendungskontrolle i. H. v. EUR 15.000<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und geplante nicht abziehbare Vorsteuer in Höhe von EUR<br />
ca. 15.000. Im Rahmen der geplanten Finanzierung der Tranchen 1 bis 3 fallen Bearbeitungsgebühren<br />
von 0,75% des Ursprungsdarlehensbetrages sowie eine Zusageprovision von<br />
0,35% p.a. ab Abschluss des Darlehensvertrages für die noch nicht ausgezahlten Darlehensteile<br />
an. Für die Kreditbearbeitung entstehen Kosten in Höhe von EUR 129.150 sowie<br />
Wertermittlungskosten in Höhe von EUR 39.000. Es wird davon ausgegangen, daß keine<br />
Zusageprovision der Bank anfällt. Die Gesamthöhe der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
bereits feststehenden Provisionen beträgt EUR 3.606.741 ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Für die Finanzierung der Tranche 4 wird von analogen Kosten ausgegangen. Für<br />
den Verkauf von Immobilien am Ende der Laufzeit können Verkaufsprovisionen anfallen. Soweit<br />
die Höhe der genannten Provisionen nicht angegeben ist, kann diese nicht genau beziffert<br />
werden. Die Gesamthöhe der Provisionen kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht abschließend angegeben werden. Nähere Angaben und Erläuterungen befinden sich<br />
im Kapitel „Wirtschaftliche Angaben", Rubrik "Investitionsrechnung" ab Seite 66 ff.<br />
Nach dem Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes wird davon ausgegangen,<br />
dass die Einzelhandelsimmobilien nach einem Zeitraum von ca. 14 Jahren wieder verkauft<br />
werden und die Beteiligungsgesellschaft nach dem Verkauf aller ihrer Immobilien<br />
im Dezember 2024 aufgelöst wird.<br />
Die prognostizierten Auszahlungen vor Steuern für im Jahr 2010 beigetretene Kommanditisten<br />
bezogen auf das Emissionskapital (ohne Agio) in % sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.<br />
Die dargestellten prognostizierten Auszahlungen vor Steuern beinhalten die anteilige<br />
Rückzahlung der Einlage des Anlegers, eine gesonderte Kapitelrückzahlung am Ende der<br />
Laufzeit findet nicht statt.<br />
2011 – 2016 2017 2018 – 2020 2021 – 2024 Verkauf Gesamt<br />
6,0% p.a. 6,25% p.a. 6,5% p.a. 7,0% p.a. 116,83% 206,58%<br />
Auszahlungen sind für im Jahr 2010 beitretende Anleger für das Jahr 2011 im Juni und Dezember<br />
geplant. Anleger, die im Jahr 2011 beitreten, erhalten ihre erste geplante Ausschüttung i. H. v.<br />
3% voraussichtlich im Dezember 2011. Ab 2012 ist eine quartalsweise Ausschüttung geplant.<br />
Alle Zahlungen an die Anleger erfolgen in EUR.<br />
Nach der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten Immobilienportfolios und der<br />
nachfolgenden Liquidation der Beteiligungsgesellschaft ist der Liquidationsüberschuss<br />
wie folgt zu verteilen: Auf der ersten Stufe erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile (Kapitalkonto 1), bis eine durchschnittliche jährliche<br />
Vermögensmehrung vor Steuern von mindestens 6,5% bezogen auf die Pflichteinlage<br />
entfällt. Die durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung bezieht sich auf die im
Fortsetzung:<br />
Erfolgsbeteiligung von Rahlfs<br />
Immobilien GmbH am<br />
Liquidationsüberschuss<br />
DIE STRUKTUR DER VERMÖGENSANLAGE<br />
Komplementärin<br />
CH2 Immobilien-<br />
verwaltungs GmbH<br />
Geschäftsführende<br />
Kommanditistin<br />
CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2<br />
Asset GmbH<br />
Anbieterin / Kommanditistin<br />
CH2 Contorhaus Hanse-<br />
stadt Hamburg AG<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />
Jahr 2010 begründeten Beteiligungen bis zum Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie. Die<br />
durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung ist gleich der Gesamtvermögensmehrung<br />
bzgl. der im Jahr 2010 begründeten Beteiligungen geteilt durch die Anzahl der vollen<br />
Kalenderjahre der Laufzeit der Beteiligung. Das Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie<br />
gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs als letztes volles Kalenderjahr der Laufzeit<br />
der Beteiligung. Die Gesamtvermögensmehrung ist gleich der Summe der getätigten Entnahmen<br />
und Ausschüttungen (einschließlich der Ausschüttung des Liquidationsüberschusses)<br />
abzüglich der Pflichteinlage und abzüglich des Agios. Auf der zweiten Stufe<br />
wird von einem überschießenden Betrag ein Anteil von 20% an die Rahlfs Immobilien<br />
GmbH ausgezahlt. Auf der dritten Stufe erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Anteils<br />
von 80% des überschießenden Betrages wiederum an alle Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer festen Kapitalanteile (Kapitalkonto I).<br />
ANLEGER<br />
Beteiligung<br />
Treuhänderin / Kommanditistin<br />
CH2<br />
Treuhand GmbH<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
CH2<br />
<strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
GmbH & Co. KG<br />
Erwerb<br />
Investition<br />
Immobilien<br />
portfolio<br />
Grundstücksverwalter und<br />
Verkäufer der Immobilien und<br />
voraussichtlich zukünftige<br />
Kommanditistin<br />
Rahlfs Immobilien GmbH<br />
Assetmanager,<br />
Objektbeschaffung,<br />
Finanzierungsvermittlung<br />
Behringer Harvard Europe<br />
Real Estate GmbH<br />
Finanzierende Bank<br />
Fremdkapital<br />
17
18<br />
VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG<br />
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes übernimmt<br />
die Anbieterin der vorliegenden Vermögensanlage, die CH2<br />
Contorhaus Hansestadt Hamburg AG mit Sitz in Hamburg, Steckelhörn<br />
9, 20457 Hamburg (Prospektverantwortlicher).<br />
Der Prospektverantwortliche erklärt hiermit, dass seines Wissens<br />
die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen worden sind. Der Inhalt dieses Verkaufsprospektes<br />
berücksichtigt die bis zum Datum der Aufstellung bekannten<br />
und erkennbaren Sachverhalte.<br />
ANGABENVORBEHALT<br />
Die Angaben dieses Verkaufsprospektes beruhen auf dem<br />
gegenwärtigen Planungsstatus und Annahmen, den angegebenen<br />
Verträgen sowie den geltenden gesetzlichen<br />
Vorschriften und deren Interpretation. Für den Eintritt der<br />
prognostizierten Ergebnisse und Auszahlungen sowie die Auswirkungen<br />
zukünftiger wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher<br />
Änderungen wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung<br />
übernommen. Abweichende Angaben und Zusicherungen Dritter<br />
bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung<br />
durch die Anbieterin, ansonsten sind diese unwirksam. Für die<br />
persönliche Beratung des Anlegers durch Anlageberater oder -vermittler<br />
und deren Mitarbeiter ist der Prospektverantwortliche weder<br />
verantwortlich noch wird für jene eine Haftung übernommen.<br />
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes:<br />
25. Juni 2010<br />
CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />
Antje Montag<br />
Vorstandsvorsitzende der Anbieterin<br />
Christian Christ st stian Kuppig<br />
Vorstandsmitglied der Anbieterin<br />
Prospektverantwortung
Tragende Rolle<br />
19
20<br />
2<br />
Logistica <strong>No</strong>. 1
Risiken<br />
Anlegergefährdende Risiken 23<br />
Anlage- und prognosegefährdende Risiken 24<br />
Steuerliche Risiken 32<br />
21<br />
2
22<br />
Dieser Abschnitt informiert den Anleger über<br />
die mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen<br />
Risiken.<br />
UNTERNEHMERISCHE BETEILIGUNG<br />
Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine<br />
Beteiligung an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG,<br />
Hamburg, deren Gegenstand der Erwerb, das Halten und Verwalten<br />
von Immobilien ist, insbesondere solchen, die für den Betrieb<br />
von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht sind und an<br />
solche vermietet werden. Der Anleger erwirbt damit eine unternehmerisch<br />
geprägte Kapitalanlage, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht<br />
vorhersehbar ist.<br />
Der Anleger sollte nur Anteile an der Beteiligungsgesellschaft erwerben,<br />
wenn er in der Lage ist, das Risiko eines Totalverlustes seiner<br />
Kommanditeinlage zzgl. Agio zu tragen. Weitere Vermögensnachteile<br />
sind nicht ausgeschlossen.<br />
Über die hier dargestellten Risiken hinausgehende mögliche Risiken,<br />
die sich aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können,<br />
können in der nachfolgenden Darstellung nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
Interessierten Anlegern wird daher empfohlen, soweit sie nicht über<br />
das erforderliche wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Wissen<br />
verfügen, sich vor der Anlageentscheidung fachkundig beraten zu<br />
lassen.<br />
ALLGEMEINE RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE<br />
RISIKEN<br />
Die in diesem Verkaufsprospekt getroffenen Aussagen zum möglichen<br />
wirtschaftlichen Verlauf der Beteiligung basieren auf dem derzeit<br />
geltenden Recht sowie auf unterschiedlichen Annahmen. Die<br />
Darstellung ist daher mit einer hohen Unsicherheit belastet, da sie<br />
von in der Zukunft liegenden Ereignissen abhängig ist.<br />
Die Höhe und Häufigkeit der Auszahlungen an den Anleger hängt von<br />
vielen Faktoren ab und kann Schwankungen unterliegen. Dies kann<br />
dazu führen, dass in einzelnen Jahren keine Auszahlungen erfolgen.<br />
Es besteht weiterhin das Risiko, dass durch ein Ereignis oder das<br />
Aufeinandertreffen verschiedener Ereignisse zu keinem Zeitpunkt<br />
Auszahlungen vorgenommen werden können.<br />
Auch ist nicht auszuschließen, dass sich die steuerlichen und rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen nach der Prospektaufstellung verändern.<br />
Dies kann zu Abweichungen von den in diesem Verkaufsprospekt<br />
unterstellten Annahmen und entsprechend negativen Folgen<br />
für die Beteiligungsgesellschaft und deren Anleger führen.<br />
Derzeit gibt es insbesondere eine rechtliche Diskussion, ob geschlossene<br />
Fonds zukünftig umfassender der Regulierung durch die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen sollen<br />
(zum Beispiel AIFM-Richtlinie). In diesem Fall ist mit in der Prognoserechnung<br />
nicht kalkulierten zusätzlichen Kosten für die Erfüllung<br />
der Auflagen zu rechnen, die von der Fondsgesellschaft getragen<br />
werden müssten und zu niedrigeren Auszahlungen beim Anleger<br />
führen könnten.<br />
Der Verkaufsprospekt enthält diverse Angaben und Aussagen Dritter,<br />
deren Richtigkeit von der Anbieterin zwar angenommen wird, die<br />
aber nicht abschließend geprüft und plausibilisiert wurden. Dies betrifft<br />
beispielsweise die Ausführungen zum Marktumfeld, welche im<br />
Wesentlichen auf Marktinformationen eines Institutes für Konsumgüterforschung<br />
basieren, die dargestellten Bonitätsauskünfte oder<br />
das Wertgutachten der Immobilien der Tranchen 1 bis 3.<br />
Die nachfolgend im Einzelnen dargestellten Risiken können sich unterschiedlich<br />
auf die Ertragskraft der Vermögensanlage, die Vermögensanlage<br />
selbst und den Anleger auswirken. Sie können sowohl<br />
einzeln als auch kumuliert und jeweils in unterschiedlich starken<br />
Ausprägungen auftreten.
Anlegergefährdende Risiken können über den<br />
Verlust der Kommanditeinlage hinaus auch das<br />
weitere Vermögen des Anlegers gefährden.<br />
FREMDFINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE DURCH<br />
DEN ANLEGER<br />
Anleger, die ihre Beteiligung ganz oder teilweise durch die Aufnahme<br />
eines persönlichen Darlehens finanzieren, sind verpflichtet, Zins- und<br />
Tilgungsleistungen für dieses Darlehen zu leisten. Diese Verpflichtung<br />
kann unabhängig davon bestehen, ob die Auszahlungen an<br />
den Anleger geringer ausfallen, sich verzögern oder entfallen. Bei<br />
einer Fremdfinanzierung besteht daher das Risiko, dass der Anleger<br />
regelmäßig Kapitaldienst leisten muss, ohne entsprechende Auszahlungen<br />
aus seiner Beteiligung zu erhalten.<br />
Im Falle einer Anteilsfinanzierung besteht darüber hinaus das Risiko,<br />
dass auch bei einem Totalverlust der Beteiligung die Zins- und<br />
Tilgungsleistungen bzw. bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens<br />
anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen aus dem weiteren Vermögen<br />
des Anlegers zu leisten sind. Eine persönliche Anteilsfinanzierung<br />
wird daher von der Anbieterin nicht empfohlen.<br />
KÜNDIGUNG DES TREUHANDVERTRAGES<br />
Gemäß dem Treuhandvertrag besteht für die Treuhänderin die Möglichkeit,<br />
den Treuhandvertrag mit dem Anleger zu kündigen. Der<br />
Anleger tritt in diesem Fall in die Stellung eines unmittelbar an der<br />
Beteiligungsgesellschaft beteiligten (Direkt-) Kommanditisten. Die<br />
Übertragung wäre mit Kosten für den Anleger verbunden.<br />
AUSSCHEIDEN DES ANLEGERS /<br />
HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE<br />
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ist mit einer Frist von 12<br />
Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2024 möglich. Eine Veräußerung<br />
der Beteiligung ist nur mit Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin zulässig. Daher besteht das Risiko, dass der Anleger<br />
mangels Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin seine<br />
Beteiligung nicht veräußern kann.<br />
Ein Anleger kann aus wichtigem Grund aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden. Wann ein wichtiger Grund vorliegt,<br />
regelt der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft. Für<br />
den ausscheidenden Anleger wird ein Abfindungsguthaben ermit-<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
telt, so dass der Anleger einen Vermögensverlust erleiden kann. Die<br />
Abfindung ist gem. § 24 des Gesellschaftsvertrages dem ausscheidenden<br />
Gesellschafter in 4 gleichen Halbjahresraten auszuzahlen.<br />
Die erste Rate ist 6 Monate nach dem Tag des Ausscheidens des<br />
Gesellschafters fällig. Daher besteht das Risiko, dass der Anleger bei<br />
seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft nur zeitlich verzögert auf<br />
seine Abfindung zugreifen und somit nicht kurzfristig über die Abfindung<br />
verfügen kann.<br />
Für den Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen Fonds existiert<br />
kein ausreichend organisierter Zweitmarkt, wodurch die Handelbarkeit<br />
eingeschränkt ist. Es besteht das Risiko, dass der Anleger zu<br />
dem von ihm gewünschten Verkaufszeitpunkt keinen Käufer findet,<br />
oder dass er die Beteiligung nicht zu einem angemessenen Preis<br />
veräußern kann. Es besteht ferner das Risiko, dass der Anleger bei<br />
einer Veräußerung seiner Beteiligung nicht seinen Zeichnungsbetrag<br />
zzgl. des Agios als Verkaufspreis erzielt und/oder der Veräußerungspreis<br />
nicht ausreicht, um eine eventuell vorgenommene persönliche<br />
Fremdfinanzierung zu tilgen bzw. eventuell anfallende Steuerzahlungen<br />
zu leisten. Der Kapitaldienst und die Steuerzahlungen wären<br />
dann aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers zu erbringen.<br />
FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG<br />
Die Treugeber sind verpflichtet, die Treuhänderin von allen Kosten<br />
und Verbindlichkeiten, die aus der Beteiligung des Treugebers resultieren,<br />
freizuhalten (§ 5 Abs. 3 Treuhandvertrag). Hieraus kann eine<br />
anteilige Zahlungsverpflichtung für den Anleger entstehen. Durch<br />
das Aufrechnungsverbot (§ 5 Abs. 4 Treuhandvertrag) kann es<br />
dazu kommen, dass der Anleger eventuelle eigene Ansprüche gegenüber<br />
der Treuhänderin nicht gegen den Freistellungsanspruch<br />
aufrechnen kann. Hierdurch können dem Anleger Vermögensnachteile<br />
entstehen.<br />
MAXIMALES RISIKO FÜR DEN ANLEGER<br />
Das maximale Risiko für den Anleger besteht im Totalverlust des<br />
Zeichnungsbetrages zzgl. des Agios. Darüber hinaus können auf<br />
Ebene des Anlegers weitere Vermögensnachteile dadurch hinzutreten,<br />
dass Zahlungsverpflichtungen aus einer individuellen Fremdfinanzierung<br />
erfüllt werden müssen oder dass Steuerzahlungen zu<br />
leisten sind. Das maximale Risiko kann zur Zahlungsunfähigkeit/<br />
Überschuldung bis hin zur Insolvenz des Anlegers führen.<br />
23
24<br />
Risiken können zu geringeren, verspäteten oder<br />
zu einem Ausfall der Zahlungen an die Anleger<br />
führen. Sie können je nach Art und Umfang<br />
und insbesondere dann, wenn mehrere Risiken<br />
gleichzeitig eintreten, anlage- und prognosegefährdend<br />
wirken und somit zu einem vollständigen<br />
Verlust der Kommanditeinlage führen.<br />
Daher wird im Folgenden nicht zwischen prognose-<br />
und anlagegefährdenden Risiken unterschieden.<br />
HAFTUNG DES ANLEGERS<br />
Die Haftung des als Treugeber oder Direktkommanditist beteiligten<br />
Anlegers besteht in Form der im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme. Die Haftsumme beträgt 10% des Nennbetrages der<br />
gezeichneten Kommanditeinlage. Nach vollständiger Leistung der<br />
Kommanditeinlage entfällt die Haftung.<br />
Die Haftung eines Anlegers kann gem. § 172 Abs. 4 HGB in Höhe der<br />
an den Anleger ausgezahlten Beträge wieder aufleben, wenn und<br />
soweit diese nicht aus Gewinnen stammen und seine Haftsumme<br />
gemindert haben. Prognosegemäß stehen den Auszahlungen nur<br />
zum Teil kumulierte Gewinne gegenüber. Ein Wiederaufleben der<br />
Haftung ist ebenfalls möglich, wenn Gewinnanteile entnommen<br />
werden, während der Kapitalanteil des Anlegers durch Verlust oder<br />
Entnahmen unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert<br />
ist.<br />
Hat der Anleger seine Haftsumme ganz oder in Teilen zurückerhalten,<br />
so besteht gem. §§ 160, 161 HGB auch nach seinem Ausscheiden<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft eine gesetzliche Nachhaftung für<br />
die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten<br />
der Beteiligungsgesellschaft bis maximal zur Höhe seiner Haftsumme.<br />
Zum Zeitpunkt der Auflösung der Beteiligungsgesellschaft lebt<br />
die Haftung der Anleger in Höhe der jeweiligen Haftsumme für bis<br />
dahin begründete Verbindlichkeiten für fünf Jahre wieder auf.<br />
Des Weiteren kann der Anleger zur Rückzahlung der empfangenen<br />
Auszahlungen an die Beteiligungsgesellschaft entsprechend §§ 30,<br />
31 GmbHG verpflichtet sein, wenn Auszahlungen vorgenommen<br />
wurden, die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />
und dadurch mittelbar dazu führen, dass bei der<br />
Komplementärin, die für die Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft<br />
haftet, eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird.<br />
Anlage- und<br />
prognosegefährdende Risiken<br />
Sofern Anlegern bis zum Zeitpunkt einer Insolvenz der Emittentin<br />
Auszahlungen zufließen sollten, könnte der Insolvenzverwalter diese<br />
teilweise oder ganz zurückfordern.<br />
Der mittelbar als Treugeber beteiligte Anleger ist einem als Direktkommanditist<br />
unmittelbar beteiligten Anleger hinsichtlich seiner Haftung<br />
wirtschaftlich gleichgestellt, da er die Treuhänderin von jeder Inanspruchnahme<br />
freizuhalten hat. Insoweit besteht das Risiko, dass<br />
bereits an den Anleger ausgezahlte Beträge – unabhängig von einer<br />
Beteiligung als Treugeber oder als Direktkommanditist und ohne Begrenzung<br />
auf die Haftsumme – zurückgefordert werden können.<br />
Fehlende Einflussmöglichkeit der Anleger<br />
Der Anleger ist an der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar als Direktkommanditist<br />
oder mittelbar über die Treuhänderin mit der Stellung<br />
als beschränkt haftender Gesellschafter beteiligt. Aus dieser<br />
Stellung heraus hat der Anleger bei der Beteiligungsgesellschaft nur<br />
eingeschränkte Mitwirkungs- und Mitspracherechte, insbesondere<br />
stehen ihm keine Weisungsrechte hinsichtlich der laufenden Geschäftsführung<br />
zu. Der Anleger verfügt lediglich über ein allgemeines<br />
Informations- und Kontrollrecht.<br />
Sofern Anleger der Treuhänderin Weisungen im Zusammenhang mit<br />
deren Teilnahme-, Antrags- und Stimmrechten auf Gesellschaftsversammlungen<br />
erteilen, kann die Treuhänderin von diesen Weisungen<br />
abweichen, sofern der Treuhänderin neue außerordentliche<br />
Sachverhalte bekannt werden, deren vorherige Kenntnis die Anleger<br />
– nach Einschätzung der Treuhänderin – zu anders lautenden Weisungen<br />
bewogen hätte.<br />
Auch kann die Wahrnehmung der Rechte des Anlegers als Gesellschafter<br />
der Beteiligungsgesellschaft dadurch beeinflusst sein,<br />
dass Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen im schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren gefasst werden und die Anleger sich<br />
nicht persönlich kennen. Diese Situation erschwert die Bildung von<br />
Mehrheiten zur Durchsetzung von Anlegerinteressen.<br />
Ein Anleger kann aufgrund des Verhältnisses seiner Zeichnungssumme<br />
zu dem gesamten Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
nur geringen Einfluss ausüben. Es besteht das Risiko, dass<br />
andere Anleger sich mit einer höheren Kommanditeinlage beteiligt<br />
haben und dadurch größeren Einfluss auf die Beschlussfassungen<br />
der Gesellschaft haben. Dies könnte in Bezug auf die zukünftige<br />
Kommanditistin Rahlfs Immobilien GmbH, die sich planmäßig je<br />
Tranche mit EUR 100.000 beteiligt, eintreten. Es kann des Weiteren<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Anleger aufgrund der<br />
Höhe ihrer Beteiligung einen beherrschenden Einfluss auf die Ent-
scheidungen der Gesellschafterversammlung erlangen. Es besteht<br />
daher das Risiko, dass der Anleger seine Interessen in der Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht durchsetzen kann. Des Weiteren kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass die Geschäftsführung Entscheidungen<br />
trifft, die nicht dem Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
unterliegen und sich im Ergebnis als nicht vorteilhaft erweisen.<br />
Die aufgeführten Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden<br />
Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
RISIKOASPEKTE DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />
Erwerb der Immobilien / Platzierung des Eigenkapitals<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Beteiligungsgesellschaft<br />
noch kein Eigentum an den 17 Immobilien erworben. Der<br />
Erwerb der Immobilien soll in vier Tranchen erfolgen. Über die ersten<br />
3 Tranchen (11 Immobilien) wurden bereits Kaufverträge abgeschlossen,<br />
die unter der aufschiebenden Bedingung einer bestimmten<br />
Höhe des platzierten und eingezahlten Emissionskapitals bis<br />
spätestens zum 30. Juni 2011 stehen. Hinsichtlich des Erwerbs der<br />
Immobilien der vierten Tranche (6 Immobilien) liegt noch kein Kaufvertrag,<br />
sondern nur eine Absichtserklärung vor. Verläuft die Einwerbung<br />
des Eigenkapitals nicht zufriedenstellend, d.h. wird bis zum<br />
30. September 2010 nicht mindestens die erste Tranche mit TEUR<br />
4.570 an Emissionskapital und bis zum 31. Dezember 2010 nicht weiterhin<br />
die zweite und dritte Tranche in Höhe von insgesamt weiteren<br />
TEUR 8.870 eingeworben, hat der Verkäufer, die Rahlfs Immobilien<br />
GmbH, gem. der Absichtserklärung zu den jeweiligen Terminen die<br />
Möglichkeit, die Immobilien der Tranche 4 anderweitig zu veräußern.<br />
Weiterhin besteht das Risiko, dass ein Kaufvertrag für die geplanten<br />
Immobilien der Tranche 4 nicht abgeschlossen werden kann oder<br />
dass der Verkäufer entgegen der Absichtserklärung die Immobilien<br />
der Tranche 4 nicht an die Beteiligungsgesellschaft veräußern<br />
wird. Sollte nicht ausreichend Emissionskapital zu den vorstehend<br />
genannten Zeitpunkten (30. Juni 2011 für den Erwerb der Tranchen 1<br />
bis 3 und 30. September 2010 bzw. 31. Dezember 2010 für den Erwerb<br />
der Tranche 4) eingeworben und eingezahlt sein, können die geplanten<br />
Immobilien nicht oder nicht im geplanten Umfang erworben werden.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Rahlfs Immobilien<br />
GmbH ihre jeweilige Kommanditeinlage nicht fristgerecht einzahlt<br />
und die kaufvertraglich vereinbarte aufschiebende Bedingung nicht<br />
erfüllt werden kann. Weiterhin besteht das Risiko, dass kaufvertragliche<br />
Rücktrittsrechte eintreten. Hierdurch wäre nur eine geringere<br />
Diversifikation des Investitionsportfolios möglich, mit entsprechend<br />
negativen Folgen für die Risikostruktur und die Anlagestrategie der<br />
Beteiligungsgesellschaft. Auch besteht das Risiko, dass keine Immobilien<br />
erworben werden können. Die genannten Risiken können zu<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />
geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger und zu<br />
einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes führen.<br />
Die Kaufverträge sehen eine tranchenweise Veräußerung der Immobilien<br />
vor. Der Verkauf einzelner Objekte einer Tranche ist vertraglich<br />
nicht vorgesehen. Sollte nicht genügend Emissionskapital eingeworben<br />
werden können, um eine vollständige Tranche zu erwerben,<br />
und der Verkäufer sich nicht bereit erklären, einzelne Objekte einer<br />
Tranche zu veräußern, könnte dies zu einer geringeren Investitionsquote<br />
bzw. einer höheren Liquiditätsreserve führen. Dies könnte zu<br />
geringeren oder ausbleibenden Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. den Kaufverträgen nur<br />
eine vollständige Tranche veräußert wird und der Verkauf einzelner<br />
Objekte nicht vorgesehen ist.<br />
Es besteht weiterhin das Risiko, dass nach Abschluss der aufschiebend<br />
bedingten Kaufverträge für die Tranchen 1 bis 3, die Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
für den Kaufpreis (100% Vermietung der<br />
Gewerbemietflächen der Ankermieter und 95% der Plan-Jahresnettokaltmiete<br />
für den Kaufgegenstand) nicht erfüllt werden. In diesem<br />
Fall könnte die Beteiligungsgesellschaft vom Kaufvertrag zurücktreten<br />
oder die Objekte zu einem dann ungünstigeren Kaufpreisfaktor<br />
erwerben, da eine Kaufpreisreduktion bei Unterschreiten der genannten<br />
Schwellen der Kaufpreisfälligkeit ausgeschlossen ist. Dies<br />
hätte geringere oder ausbleibende Auszahlungen an die Anleger zur<br />
Folge und könnte auch zu einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes<br />
führen.<br />
Ferner besteht das Risiko, dass die Kaufverträge und/oder die Absichtserklärung<br />
unwirksam sind oder unwirksame Bestimmungen<br />
enthalten, wodurch die geplanten Ankäufe nicht oder nur zu anderen<br />
Bedingungen möglich sein könnten. Im Übrigen besteht das<br />
Risiko, dass einzelne Immobilien aus tatsächlichen oder rechtlichen<br />
Gründen nicht in das Eigentum der Beteiligungsgesellschaft übergehen<br />
können. Daraus ergibt sich das Risiko, dass ggf. eine Alternativinvestition<br />
zu höheren Kosten und schlechteren Bedingungen<br />
erfolgen müsste. Dies könnte zu geringeren oder ausbleibenden<br />
Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Es ist auch denkbar, dass gar keine geeigneten Alternativinvestitionen<br />
gefunden werden können. In diesem Fall müsste die Gesellschafterversammlung<br />
über die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />
beschließen. Durch bereits angefallene Kosten wird in einem<br />
solchen Fall das Abfindungsguthaben an die Gesellschafter geringer<br />
ausfallen als das ursprünglich investierte Kapital.<br />
Hinsichtlich der Höhe des platzierten Eigenkapitals besteht ferner<br />
das Risiko, dass bei einer Einwerbung des Eigenkapitals in nur geringerem<br />
als dem geplanten Umfang Aufwandspositionen, die nicht<br />
von der Höhe des platzierten Kommanditkapitals abhängen (z.B.<br />
steuerliche und sonstige Beratungskosten oder <strong>No</strong>tarkosten), sich<br />
25
26<br />
verhältnismäßig stärker auswirken. Dies hätte eine Verschlechterung<br />
der Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaft und somit<br />
verminderte Auszahlungen an die Anleger zur Folge.<br />
Erfolgt eine Erhöhung des Zeichnungskapitals über das prognostizierte<br />
Kapital hinaus, besteht das Risiko, dass sich der Gewinnanteil<br />
und damit die Auszahlungen für den einzelnen Anleger verringern.<br />
Vorzeitige Liquidation (Rückabwicklung)<br />
Sofern die Beteiligungsgesellschaft, z.B. aufgrund der nicht genügenden<br />
Einwerbung von Eigenkapital, nicht in der Lage ist, die Immobilien<br />
zu erwerben, könnte eine vorzeitige Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />
bzw. eine Rückabwicklung der Vermögensanlage auf der<br />
Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses erforderlich werden.<br />
Dabei kann die nicht ausreichende Einzahlung von Kommanditkapital<br />
auch darauf beruhen, dass zwar Anleger mit ausreichend Beteiligungsbeträgen<br />
ihren Beitritt erklärt haben, diese ihre fälligen Beteiligungsbeträge<br />
jedoch nicht eingezahlt haben. Ferner kann der Ausfall<br />
wichtiger Partner eine Liquidation der Beteiligungsgesellschaft oder<br />
eine Herabsetzung des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />
erforderlich machen. In jedem Fall können bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
bereits Kosten angefallen sein. Die Anleger würden insoweit<br />
lediglich ihre um die anteilig angefallenen Kosten geminderte Einlage<br />
ohne Agio zurückerhalten. Auch der vollständige Verlust der Einlage<br />
ist möglich. Immobilien, die zu diesem Zeitpunkt bereits angekauft<br />
wurden, können eventuell nur mit deutlichen Preisabschlägen wieder<br />
veräußert werden. Dies würde zu Lasten des Kapitalrückflusses<br />
an die Anleger gehen. Entsprechendes gilt auch, sofern aufgrund<br />
zu geringen Eigenkapitalvolumens die angestrebte Diversifikation<br />
nicht erreicht werden kann und die Gesellschafterversammlung die<br />
vorzeitige Liquidation der Beteiligungsgesellschaft beschließt. Dies<br />
könnte zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger<br />
führen.<br />
Sollte die Beteiligungsgesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />
von Anlegern zur Rücknahme von Gesellschaftsanteilen<br />
verpflichtet werden, und kann die Beteiligungsgesellschaft diese<br />
Ansprüche nicht aus der vorhandenen Liquidität erfüllen, so ist die<br />
Liquidation der Gesellschaft möglicherweise erforderlich und der<br />
Anleger könnte seine eingezahlte Einlage nicht oder nicht vollständig<br />
zurückerhalten.<br />
Durchführung der Investition<br />
Es besteht das Risiko, dass es zu Fehleinschätzungen (z.B. beim<br />
Kaufpreis oder Standort) bei dem Ankauf von Immobilien kommt. Es<br />
kann hierdurch zu einer negativen Entwicklung der Liquiditätslage<br />
und/oder des wirtschaftlichen Ergebnisses der Beteiligungsgesellschaft<br />
kommen, und es können die Auszahlungen an die Anleger<br />
ggf. ganz oder teilweise entfallen. Schließlich kann es bezüglich der<br />
in der Investitionsrechnung genannten Positionen zu Kostenüberschreitungen<br />
kommen. Dies kann zu geringeren oder ausbleibenden<br />
Auszahlungen bis hin zum Totalverlust der Zeichnungssumme inkl.<br />
Agio der Anleger führen.<br />
Fremdfinanzierung<br />
In der Konzeption der Vermögensanlage ist für die Finanzierung der<br />
Immobilien die Inanspruchnahme von Fremdkapital vorgesehen.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt eine Darlehenszusage<br />
für 11 Immobilien der ersten 3 Tranchen in Form eines Binding<br />
Term Sheets vor. Der Darlehensvertrag zur Finanzierung der ersten<br />
3 Tranchen kann zu gegebener Zeit – spätestens jedoch bis zum<br />
31. Dezember 2010 – abgeschlossen werden. Für die 6 Immobilien<br />
der Tranche 4 beinhaltet das Binding Term Sheet eine Wohlwollenserklärung<br />
zur Prüfung der Finanzierung, eine Finanzierungszusage<br />
besteht jedoch nicht. Es besteht das Risiko, dass die Ausfertigung<br />
des Darlehensvertrages für die Tranchen 1 bis 3 nicht oder nur zu<br />
schlechteren Konditionen erfolgt. In diesen Fällen müsste eine Alternativfinanzierung<br />
gefunden oder zusätzliches Eigenkapital eingeworben<br />
werden. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Bank die<br />
Darlehensbeträge nicht auszahlt bzw. auszahlen kann. Dies könnte<br />
zu schlechteren Finanzierungskonditionen und/oder geringeren oder<br />
ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust<br />
der Zeichnungssumme inkl. Agio führen. Ein analoges Risiko besteht<br />
auch dann, wenn die Bank einer Finanzierung der Tranche 4 nicht<br />
oder nur zu schlechteren Konditionen zustimmt.<br />
Gemäß Binding Term Sheet setzt die Bank bei der Finanzierungsstruktur<br />
der einzelnen Tranchen einen höheren Eigenkapitalanteil<br />
voraus, als die vorgesehenen Eigenkapitalanteile der kaufvertraglichen<br />
aufschiebenden Bedingungen. Sollte daher bei Erfüllung der<br />
kaufvertraglichen aufschiebenden Bedingungen kein zusätzliches<br />
Eigenkapital aufgebracht werden können oder die finanzierende<br />
Bank bei der Ausstellung des Darlehensvertrages keine niedrigeren<br />
Eigenkapitalanteile gegenüber dem Binding Termsheet vorsehen,<br />
könnten die einzelnen Objekte nicht erworben werden und/oder<br />
Vertragsstrafen bzw. Verzugszinsen anfallen. Dies könnte zu geringeren<br />
oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger bis hin zum<br />
Totalverlust ihrer Einlage führen.<br />
Das Binding Term Sheet und somit auch der noch auszufertigende<br />
Darlehensvertrag sehen für das gewährte Fremdkapital Sicherheiten<br />
vor. Als Sicherheit dienen in erster Linie erstrangige Buchgrundschulden<br />
der Immobilien. Es ist dabei vorgesehen, dass Gesamtgrundschulden<br />
je Tranche (jedes Grundstück einer Tranche haftet für den<br />
gesamten Grundschuldbetrag einer Tranche) eingetragen werden.<br />
Darüber hinaus erfolgen noch weitere Sicherheitsleistungen wie z.B.<br />
die Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus Miet-/Pachtverträgen<br />
oder die Verpfändung der Mietkonten. Wird die Tilgung<br />
oder Zinszahlung durch die Beteiligungsgesellschaft nicht, nicht in<br />
der vereinbarten Höhe oder nicht rechtzeitig erbracht, besteht das<br />
Risiko, dass die finanzierende Bank die bestellten Sicherheiten verwertet,<br />
z.B. durch zwangsweise Verwertung der Immobilien.
Das Binding Term Sheet sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung<br />
und während der Darlehenslaufzeit bestimmte wirtschaftliche<br />
Anforderungen (so genannte Financial Convenants) erfüllt sein<br />
müssen. Bei Verletzung der Anforderungen ist nach den Regelungen<br />
des Binding Term Sheets die finanzierende Bank berechtigt, die Bestellung<br />
oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen bzw. den<br />
Darlehensvertrag zu kündigen.<br />
Sollten nach Auffassung der Bank die Marktwerte der Immobilien<br />
sinken, ist die Bank berechtigt, Sondertilgungen zu verlangen oder<br />
den Darlehensvertrag nicht auszufertigen bzw. zu kündigen. Sollten<br />
die finanziellen Mittel der Beteiligungsgesellschaft dann nicht ausreichen,<br />
um die Sondertilgungen zu leisten bzw. den Darlehensbetrag<br />
zurückzuführen, wird die Bank die gestellten Sicherheiten verwerten.<br />
Dies kann auch zu einem zwangsweisen Verkauf einzelner oder<br />
sämtlicher Immobilien führen. Es besteht in diesem Fall das Risiko,<br />
dass kein angemessener Kaufpreis für die Immobilien erzielt werden<br />
kann. Es besteht ferner das Risiko, dass die finanzierende Bank aufgrund<br />
besonderer Vertragsbestimmungen Sondertilgungen fordert<br />
oder Darlehen vorzeitig teilweise oder ganz zurückgeführt werden<br />
müssen oder die Bank das Darlehen kündigt. Dies könnte zu einem<br />
Eigentumsverlust der Beteiligungsgesellschaft an Immobilien oder<br />
dazu führen, dass abgetretene Mietforderungen an die Bank gezahlt<br />
werden müssten. Die genannten Risiken hätten negative Auswirkungen<br />
auf die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und somit<br />
auf die Ausschüttungen an die Anleger. Möglich sind durch diese<br />
Risiken auch der Verlust des gesamten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Totalverlust der Einlage eines Anlegers. Die oben<br />
genannten Risiken gelten für den geplanten Darlehensvertrag der<br />
Tranche 4 entsprechend.<br />
Das Darlehen der Tranchen 1 bis 3 wird gemäß Binding Term Sheet<br />
eine Laufzeit von 8 Jahren ab erster Ausnutzung aufweisen. Die<br />
Laufzeit des Darlehens ist demnach geringer als die geplante Fondslaufzeit.<br />
Sollte eine Anschlussfinanzierung nicht vereinbart werden<br />
können, besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft nicht<br />
über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und einzelne oder alle<br />
Immobilien zwangsweise veräußern muss. Weiterhin besteht das<br />
Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung nur zu schlechteren Konditionen<br />
vereinbart werden kann. Die genannten Risiken können zu geringeren<br />
oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Entsprechende Risiken können auch für den noch abzuschließenden<br />
Darlehensvertrag hinsichtlich der Tranche 4 relevant sein.<br />
Des Weiteren besteht für die Beteiligungsgesellschaft das Risiko,<br />
dass bei Auszahlung und während der Laufzeit der Darlehen höhere<br />
Sollzinsen, Margen, Bearbeitungskosten, Zusageprovisionen oder<br />
Gutacherkosten anfallen als prognostiziert. Laut Binding Term Sheet<br />
ist das Darlehen der Tranchen 1 bis 3 tranchenweise mit geeigneten<br />
Zinssicherungsinstrumenten über die gesamte Darlehenslaufzeit<br />
und den gesamten Darlehensbetrag bei der finanzierenden Bank<br />
zu versehen. Es besteht das Risiko, dass durch den Abschluss der<br />
Zinssicherungsinstrumente zusätzliche Kosten anfallen und/oder<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />
die Konditionen gegenüber denen anderer Kreditinstitute nachteilig<br />
ausgestaltet sind. Gleiches gilt entsprechend für die geplante Darlehensaufnahme<br />
zur Finanzierung der Tranche 4. Ferner können<br />
niedrigere Zinserträge aufgrund von Abweichungen des Liquiditätsbestandes<br />
oder des prognostizierten Habenzinssatzes auftreten.<br />
Die genannten Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden<br />
Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Mittelverwendungskontrolle ist auf die formelle Überprüfung der<br />
im Mittelverwendungskontrollvertrag definierten Voraussetzungen<br />
und damit auf die Kontrolle der Zahlungen nach Maßgabe der Investitionsrechnung<br />
beschränkt. Sie endet, wenn sämtliche Eigenmittel<br />
– bis auf eine ggf. zu bildende Liquiditätsreserve – gem. § 1<br />
des Mittelverwendungskontrollvertrages verwendet wurden,<br />
spätestens mit Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Sofern der<br />
Mittelverwendungskontrolleur seinem Prüfungsauftrag nicht nachkommt,<br />
besteht das Risiko der Zweckentfremdung der eingezahlten<br />
Kommanditeinlagen und des Agios und somit des teilweisen oder<br />
vollständigen Verlustes der Einlagen der Anleger. Es besteht zudem<br />
das Risiko, dass der Mittelverwendungskontrolleur seinen Prüfauftrag<br />
nur zeitlich verzögert erfüllt und dies auf eine ordnungsmäßige<br />
Investition Auswirkungen hat. Eventuelle Schadensersatzansprüche<br />
können, z.B. aufgrund der vereinbarten Haftungsbeschränkung,<br />
nicht durchsetzbar sein.<br />
Ferner besteht das Risiko, dass durch deliktisches oder kollusives<br />
Handeln der Vertragspartner Zahlungen vom Einzahlungskonto<br />
ohne die Kontrolle durch den Mittelverwendungskontrolleur erfolgen<br />
können.<br />
Da es sich bei dem Einzahlungskonto um ein Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />
handelt, besteht weiter das Risiko, dass ein Gläubiger<br />
der Beteiligungsgesellschaft das Guthaben auf dem Einzahlungskonto<br />
pfändet und somit die Einlage weder investiert noch an den<br />
Anleger zurückgezahlt werden kann. Dies kann zu geringeren oder<br />
ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Interessenkonflikte<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
dieses Verkaufsprospektes ein Unternehmen der CH2-Gruppe.<br />
Die Anteile der Treuhänderin, der CH2 Treuhand GmbH, der Komplementärin,<br />
der CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, sowie die Anteile<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin, der CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset<br />
GmbH, werden vollständig von der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Hamburg AG gehalten. Die alleinigen Geschäftsführer der Komplementärin<br />
der Beteiligungsgesellschaft bzw. der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, Frau Antje Montag und Herr Christian Kuppig, sind<br />
ebenfalls die alleinigen Vorstandsmitglieder der CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG. Beide sind des Weiteren Geschäftsführer<br />
in verschiedenen anderen Unternehmen der CH2-Gruppe. Herr Jörn<br />
Schulze ist Geschäftsführer der CH2 Treuhand GmbH und gleich-<br />
27
28<br />
zeitig bei der Anbieterin, der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />
AG, angestellt. Die Verkäuferin der Immobilien, die Rahlfs Immobilien<br />
GmbH, wird zukünftige Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft<br />
und an ihr mit einem Kommanditanteil beteiligt sein, welches sich<br />
abhängig vom platzierten Eigenkapital erhöht und je Tranche EUR<br />
100.000 beträgt. Gesellschafter, die mittelbar an der Behringer Harvard<br />
Europe Real Estate GmbH beteiligt sind, haben der Rahlfs Immobilien<br />
GmbH ein Mezzaninedarlehen zur Verfügung gestellt.<br />
Aufgrund der Vielzahl der Verflechtungen können sich Interessenkonflikte<br />
ergeben, die negative Auswirkungen auf das Beteiligungsangebot<br />
haben können.<br />
Vertragserfüllung<br />
Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen<br />
nicht oder nur teilweise aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit<br />
oder Leistungsbereitschaft nachkommen. Der Verlauf<br />
der Vermögensanlage hängt im Wesentlichen von den Fähigkeiten<br />
der Geschäftsführung, der Verwaltung / des Managements der Immobilien<br />
und der Bonität der Mieter ab.<br />
Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene bzw. noch abzuschließende<br />
Verträge in Teilen oder vollständig unwirksam, unvollständig<br />
oder fehlerhaft sind bzw. werden oder die geplanten Konditionen<br />
nicht zustande kommen. Außerdem besteht das Risiko, dass<br />
Rücktritts- oder Kündigungsrechte bei abgeschlossenen oder abzuschließenden<br />
Verträgen wahrgenommen werden.<br />
Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Geschäftsführung bei der<br />
Beteiligungsgesellschaft ganz ausfällt und durch einen anderen<br />
(Direkt-)Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft ersetzt werden<br />
muss, so dass es dadurch zu einer vorübergehenden Handlungsunfähigkeit<br />
der Beteiligungsgesellschaft kommen kann. Sofern<br />
Vertragspartner ausfallen, Vertragsbrüche auftreten bzw. bei<br />
Vertragsablauf Verträge nicht verlängert werden und neue Dienstleister<br />
beauftragt werden müssen, besteht das Risiko, diese nur zu<br />
schlechteren Bedingungen verpflichten zu können.<br />
Es besteht zudem das Risiko, dass andere für die Beteiligungsgesellschaft<br />
maßgebliche Schlüsselpersonen ausfallen.<br />
Sämtliche dieser Risiken können beim Anleger zu geringeren Auszahlungen<br />
bzw. zu einem Verlust seiner Zeichnungssumme einschließlich<br />
Agio führen.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird freie Liquidität verzinslich anlegen.<br />
Es besteht das Risiko, dass so angelegte Mittel aufgrund der<br />
Insolvenz von Kreditinstituten nicht oder nicht vollständig an die<br />
Beteiligungsgesellschaft zurückgeführt werden können. Hierdurch<br />
kann es zu geringeren als geplanten Auszahlungen an die Anleger<br />
kommen.<br />
RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN IMMOBILIEN<br />
Die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft hängen im Wesentlichen<br />
von den Einnahmen aus der Vermietung und den zu erzielenden<br />
Verkaufspreisen der Immobilien ab. Mängel an den Immobilien<br />
können zu niedrigeren oder ausbleibenden Mieteinnahmen sowie<br />
niedrigeren als den erwarteten Verkaufspreisen führen. Die Investitionen<br />
in die Immobilien können sich folglich anders entwickeln als<br />
von der Anbieterin erwartet und dadurch die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />
negativ beeinflussen.<br />
Mängel-, Schadstoff- oder Altlasten-Risiko<br />
Da es sich bei den zu erwerbenden Immobilien der Tranchen 1 bis 3<br />
zwar überwiegend um neuwertige, jedoch nicht um neu hergestellte<br />
Immobilien handelt und die Gewährleistungsansprüche teilweise<br />
ausgelaufen oder nicht durchsetzbar sein können, können die erworbenen<br />
Immobilien mit verdeckten Mängeln, Schadstoffen oder<br />
Altlasten behaftet sein. Da auf die Erstellung von technischen Gutachten<br />
durch einen sachverständigen Dritten verzichtet wurde, wird<br />
das vorstehende Risiko verstärkt. Die Bauplanung wurde bei allen<br />
Immobilien durch die Neustädter Bauplanung GmbH durchgeführt.<br />
Die Rahlfs Immobilien GmbH und die Neustädter Bauplanung GmbH<br />
sind kapitalmäßig und personell miteinander verflochten. Es besteht<br />
das Risiko, dass sich hieraus ergebende Ansprüche gegenüber<br />
dem Verkäufer oder anderen Personen nicht durchsetzbar oder<br />
nicht werthaltig sind. Ferner besteht das Risiko, dass aufgrund von<br />
Mängeln, Schadstoffen oder Altlasten Mieter zur Minderung der<br />
Mietzahlungen oder zur Kündigung der Mietverträge berechtigt sind,<br />
oder sich Nutzungsverbote oder weiterführende Schäden, wie z.B.<br />
die Beseitigung der Altlasten, ergeben. Die durch Altlastenbeseitigung<br />
entstehenden Kosten können den Wert der Objekte übersteigen.<br />
Diese Risiken können zu einer Verschlechterung des Ergebnisses<br />
bis hin zur Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft und damit zu<br />
geringeren oder ganz ausfallenden Auszahlungen an die Anleger<br />
führen. Möglich sind durch diese Risiken auch der Verlust des gesamten<br />
Kapitals der Beteiligungsgesellschaft und der Totalverlust<br />
der Einlage eines Anlegers.<br />
Vermietungsrisiko/ Mietausfallrisiko<br />
Die Beteiligungsgesellschaft trägt das Risiko, dass die Mieter der<br />
Immobilien ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem jeweiligen<br />
Mietvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen, ggf. vorhandene<br />
(Sonder-)Kündigungsmöglichkeiten und/oder Rücktrittsmöglichkeiten<br />
nutzen oder eine Option zur Verlängerung des Mietverhältnisses<br />
nicht wahrnehmen. Hinsichtlich der Hauptmieter der<br />
Objekte wurden Bonitätsauskünfte eingeholt. Da diese Auskünfte<br />
zeitpunktbezogen sind, kann selbst bei guter oder sehr guter Bonitätseinstufung<br />
keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Mieter<br />
ihre Verpflichtungen über die gesamte Mietlaufzeit (und über die<br />
Fondslaufzeit) erfüllen können.
Ferner besteht das Risiko, dass die Ansprüche aus den Mietverhältnissen<br />
nicht durchsetzbar sind oder Minderungen unterliegen.<br />
Zudem besteht das Risiko, dass einzelne Regelungen der Mietverträge<br />
z.B. Renovierungsregelungen nicht wirksam sind. Es kann des<br />
Weiteren dazu kommen, dass hinsichtlich der Immobilien der vierten<br />
Tranche eine Neuvermietung und hinsichtlich aller Objekte eine<br />
Anschlussvermietung von Flächen nicht, nur zu einem späteren als<br />
dem geplanten Zeitpunkt oder nur zu niedrigeren als dem geplanten<br />
Mietzins möglich ist und dass die dauerhafte Vermietung der Objekte<br />
nicht oder nicht wie erwartet gelingt und der Mietausfall/Leerstand<br />
höher ausfällt als erwartet. Beim Ausfall eines Mieters müssten auch<br />
die anfallenden Nebenkosten von der Beteiligungsgesellschaft getragen<br />
werden. Diese Risiken können negative Auswirkungen auf<br />
Mieteinnahmen haben und/oder höhere Kosten verursachen, was<br />
zu geringeren oder ausbleibenden Ausschüttungen an die Anleger<br />
führen kann.<br />
Ferner besteht das Risiko, dass die Vemietungsituation durch den<br />
Wettbewerb im Umfeld der einzelnen Objekte negativ beeinflusst<br />
werden kann. Einige Mieter sind zu einer außerordentlichen Kündigung<br />
des Mietverhältnisses berechtigt, wenn bestimmte Nachbargeschäfte<br />
länger als den im Mietvertrag festgelegten Zeitraum<br />
– entweder durch bestimmte oder auch unbestimmte Betreiber/<br />
Inhaber – nicht betrieben werden und die Mieträume für einen im<br />
Mietvertrag festgelegten Zeitraum nicht als Verkaufsstelle genutzt<br />
werden oder eine wesentliche Einschränkung der Öffnungszeiten<br />
durch den jeweiligen Betreiber erfolgt.<br />
Dies kann zu einem erhöhten Mietausfallrisiko bzw. Neuvermietungsrisiko<br />
führen, das zu erheblichen Mehrkosten führen könnte<br />
mit der Folge, dass Auszahlungen nicht oder nicht in vollem Umfang<br />
geleistet werden können.<br />
Die Mietverträge sehen zum Teil Konkurrenzschutzvereinbarungen<br />
vor. Sollte sich die Beteiligungsgesellschaft nicht an diese Vereinbarungen<br />
halten, kann der Mieter Anspruch auf Schadensersatz, Vertragsstrafen,<br />
außerordentliche Kündigung und/oder Mietminderung<br />
haben. Dies hätte geringere oder ausbleibende Auszahlungen an die<br />
Anleger zur Folge.<br />
Eine Untervermietung ist zum Teil auch ohne Einverständnis des<br />
Vermieters möglich. Sollte es zu einer Untervermietung kommen,<br />
besteht das Risiko, dass ggf. Sonderkündigungs- oder Mietminderungsrechte<br />
anderer Mieter bestehen. Dies könnte zu geringeren<br />
oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Die Vermietung der einzelnen Immobilien erfolgt im Wesentlichen<br />
an Hauptmieter der REWE-Gruppe und der EDEKA-Gruppe. Hieraus<br />
können sich im Immobilienportfolio bei einem Mieterausfall (z.B.<br />
in Folge einer Insolvenz) oder dem Ausnutzen der Marktmacht im<br />
Rahmen von zukünftigen Vertragshandlungen Risiken ergeben. Diese<br />
können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die<br />
Anleger führen.<br />
Soweit die Höhe der Mieten an Indizes, z.B. den Lebenshaltungskostenindex,<br />
gekoppelt ist, kann eine Veränderung des Index Rückgän-<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />
ge der Mieteinnahmen bewirken. Dies gilt insbesondere für gewerbliche<br />
Mietverhältnisse. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass geplante<br />
bzw. vertraglich vereinbarte Mieterhöhungen bei den Mietern nicht<br />
durchzusetzen sind. Dies kann zu geringeren oder ausbleibenden<br />
Auszahlungen an die Anleger führen. Die Standortbedingungen der<br />
einzelnen Immobilien sowie die wirtschaftliche Situation der Mieter<br />
können sich im Laufe der Zeit aufgrund verschiedener Einflüsse (z.B.<br />
verändertes Kaufverhalten, Abwertung der Umgebung) verschlechtern,<br />
so dass der Auszug von Mietern, geringere Mieteinnahmen<br />
und eine erschwerte Neuvermietung die Folge sein können. Nach<br />
Einschätzung des Wertgutachters, der REAG GmbH Real Estate<br />
Advisory Group Germany, liegen die Mieten der bewerteten Objekte<br />
(Objekte der Tranchen 1 bis 3) zudem überwiegend über dem<br />
Marktniveau. Es besteht daher das Risiko, dass eine Neu- oder Anschlussvermietung<br />
gegenüber der Prognose nur zu ungünstigeren<br />
Konditionen möglich ist. Weiterhin könnten Mieter in Nachverhandlungen<br />
bestehender Mietverträge eintreten, die zu geringeren Mieteinnahmen<br />
führen. Dabei wirken sich negative Veränderungen bei<br />
einem einzelnen Objekt stärker auf das Gesamtergebnis aus, wenn<br />
die Anzahl der in der Beteiligungsgesellschaft befindlichen Immobilienobjekte<br />
geringer ist.<br />
Mietmindereinnahmen bzw. Mietausfälle sowie Kosten über die Annahmen<br />
im Verkaufsprospekt hinaus können zur Folge haben, dass<br />
die tatsächliche Ertragsentwicklung der Immobilien hinter den in der<br />
Prognoserechnung kalkulierten Ergebnissen zurückbleibt und dass<br />
die Aufnahme von weiteren Fremdmitteln zur Deckung von Finanzierungslücken<br />
erforderlich ist, wodurch es letztendlich zu einer<br />
Reduzierung bzw. einem Ausfall der Auszahlungen an die Anleger<br />
kommen kann.<br />
SPEZIFISCHE RISIKEN DES LEBENSMITTEL-<br />
EINZELHANDELS UND VON DISCOUNTERN<br />
Folgende soziodemografische Entwicklungen könnten die Strategie<br />
der <strong>Discounter</strong> beeinflussen und zu einer Änderung des Geschäftsmodells<br />
in der Zukunft führen. Dadurch könnten sich negative Auswirkungen<br />
auf die Mieteinnahmen und / oder die Wiederverkaufspreise<br />
der Immobilien ergeben. Dies könnte zu geringeren oder<br />
ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.<br />
Das Kundenpotenzial für den diskontierenden Einzelhandel ist weitestgehend<br />
aktiviert. Rund 98% der Konsumenten besuchen mindestens<br />
einmal im Jahr ein Discount-Konzept, d.h. sie kennen diese<br />
Betriebsform aus eigener Erfahrung. Das Neukundenpotenzial für<br />
den Discount ist somit marginal.<br />
In dem für <strong>Discounter</strong> wichtigen "Aktionssortiment" der Haushaltswaren<br />
ist eine hohe Marktsättigung zu verzeichnen. Der Markt wurde<br />
in den letzten Jahren mit preisgünstiger Ware aus Asien 'geflutet'.<br />
An diesem Geschäft haben sich zudem auch Versender und Baumärkte<br />
beteiligt. Aufgrund der geringeren Verschleißquote dieser<br />
Warengruppe wird sich das Wachstum in diesem Segment nicht<br />
aufrecht erhalten lassen.<br />
29
30<br />
Das Wachstum des Discountsektors geht einher mit einer Ausdifferenzierung<br />
der Angebote und Sortimente. Das Original der "Harddiscounter"<br />
wird immer häufiger durch sogenannte "Softdiscounter"<br />
ergänzt oder abgelöst. Bei dieser Form des Discounts wird das<br />
kompakte, preisaggressive und meist durch eigene Handelsmarken<br />
bestimmte Kernsortiment durch eine Vielzahl von Markenprodukten<br />
ergänzt. Wodurch ursprünglich auch Besserverdienende in die<br />
Läden gezogen werden sollten, können auf der anderen Seite des<br />
Einkommensspektrums Kundenpotenziale und Umsatz verloren gehen.<br />
Der zunehmende Anteil minderwertiger, extrem preisgünstiger<br />
Aktionsware aus Ostasien hat die kritische öffentliche Diskussion<br />
bereits erreicht: Rückstände von Chemikalien in Textilien und Spielzeug,<br />
Unfälle aufgrund mangelhafter elektronischer Bauteile sowie<br />
Berichte von Kinderarbeit und moderner Sklaverei ängstigen den<br />
Verbraucher.<br />
Marktforschungsstudien haben Lebensstilgruppen identifiziert, die<br />
zu den Hauptkundengruppen des diskontierenden Einzelhandels<br />
zählen. Dies sind Haushalts- und Familiengründer, Familien im mittleren<br />
Alter, Studenten sowie Menschen im Niedriglohnsektor ("Working<br />
poor"). Mit Ausnahme der Working poor wird der Anteil der übrigen<br />
Kernzielgruppen bis 2020 signifikant zurückgehen. Die Studien<br />
zeigen zudem, dass sich das Konsumverhalten der Verbraucher im<br />
Lauf des Lebens verändert. In den kommenden Jahren muss daher<br />
mit veränderten Rahmenbedingungen auf der Nachfrageseite gerechnet<br />
werden.<br />
Nach eher ruhigem Start des kommerziellen "Online shopping"<br />
Anfang dieses Jahrhunderts hat das Wachstum dieser jungen<br />
Vertriebsform an Fahrt gewonnen. Mit zunehmender Zahl der Internet-Anwender<br />
wird sich das Wachstum auf unabsehbare Zeit<br />
fortsetzen. Basierend auf der Grundannahme, dass der klassische<br />
Discount-Kunde besonders dann auf Discount-Produkte zurückgreift,<br />
wenn das Risiko eines Fehlkaufs gering ist, erwächst aus dem<br />
Internet eine grundsätzliche Konkurrenz. Beide Vertriebskanäle, das<br />
Internet sowie der diskontierende Ladeneinzelhandel, bieten attraktive<br />
Preise bei geringem Service. Untersuchungen zeigen, dass der<br />
Internethandel insbesondere bei Hartwaren an Marktanteilen zulegt.<br />
Die oben beschriebenen möglichen Änderungen des Konsumentenverhaltens<br />
können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der<br />
Mieter und damit auf ihre Bonität auswirken. Dies könnte zu geringeren<br />
Mieteinnahmen und damit zu geringeren Ausschüttungen an<br />
die Anleger führen.<br />
Kostenrisiko durch Betrieb, Instandhaltung, Modernisierung und<br />
Revitalisierung<br />
Es besteht das Risiko, dass Kosten für den Betrieb, für Reparaturen,<br />
für die Instandhaltung und/oder die Modernisierung der Immobilien<br />
entstehen, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können und<br />
von der Beteiligungsgesellschaft zu tragen sind. Ferner können<br />
kalkulierte Kosten höher ausfallen. Dadurch kann es zu Ertrags-<br />
einbußen der Immobilien bis hin zu Vermögensverlusten bei der<br />
Beteiligungsgesellschaft kommen. Zudem besteht das Risiko, dass<br />
heute noch nicht vorhersehbare Investitionen zur Instandhaltung<br />
und Modernisierung erforderlich sein werden. Auch können Kosten<br />
aufgrund eines Mieterwechsels entstehen bzw. höher ausfallen als<br />
geplant. Sofern Mieter zur Instandhaltung verpflichtet sind, besteht<br />
das Risiko, dass diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und<br />
eine Geltendmachung entsprechender Ansprüche erfolglos und/<br />
oder mit Kosten verbunden ist. Über kalkulierte Beträge hinausgehender<br />
Investitionsbedarf müsste aus einer bestehenden Rücklage,<br />
der Liquiditätsreserve, einer Kreditaufnahme oder aus Einnahmeüberschüssen<br />
gedeckt werden. Im Falle eines Leerstandes und der<br />
beabsichtigten Neuvermietung besteht das Risiko, dass aufgrund<br />
der bisherigen Nutzung Umbaumaßnahmen erforderlich sind (Revitalisierung),<br />
die auch mit dem Erfordernis behördlicher Genehmigungen<br />
und entsprechender nicht eingeplanter Kosten verbunden<br />
sein können.<br />
Die in diesem Abschnitt genannten Risiken können negative Auswirkungen<br />
auf das Ergebnis und das bestehende Kapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
haben, in Folge dessen die Ausschüttungen an<br />
die Anleger geringer oder ganz ausfallen.<br />
Schadens- und Versicherungsrisiko<br />
Es besteht das Risiko von Schadensfällen bis hin zum vollständigen<br />
Verlust einzelner oder aller Immobilien. Bezüglich der Versicherungsverträge<br />
besteht das Risiko, dass im Schadensfall die Versicherungsgesellschaften<br />
ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht<br />
vollständig nachkommen oder dass einzelne Risiken nicht versicherbar<br />
oder ausdrücklich ausgeschlossen sind (z.B. Schäden in Folge<br />
höherer Gewalt, Kriegs- und Nuklearschäden). In diesem Fall wären<br />
sämtliche mit einem Schadensfall verbundenen Kosten ganz oder<br />
teilweise von der Beteiligungsgesellschaft zu tragen. Der wirtschaftliche<br />
Verlauf kann auch durch versicherte Schadensfälle beeinflusst<br />
werden, da die Versicherungsverträge häufig Selbstbehalte vorsehen.<br />
Darüber hinaus kann das Auftreten von Versicherungsfällen zu<br />
höheren Versicherungsprämien oder zur Kündigung des Versicherungsvertrages<br />
durch die Versicherungsgesellschaft führen. Sofern<br />
ein Versicherungsvertrag gekündigt wurde, besteht das Risiko, dass<br />
die neue Versicherung zu schlechteren Bedingungen abgeschlossen<br />
werden muss bzw. dass keine neue Versicherungsgesellschaft<br />
gefunden werden kann. Zudem können die tatsächlichen Versicherungsbeiträge<br />
die prognostizierten Versicherungsbeiträge übersteigen.<br />
Die in diesem Abschnitt genannten Risiken wären mit negativen<br />
Auswirkungen auf das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft und<br />
damit mit geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger<br />
verbunden. Möglich sind durch die Risiken auch der Verlust des<br />
gesamten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft und der Totalverlust<br />
der Einlage eines Anlegers.
Veräußerungs- und Wertentwicklungsrisiko<br />
Der Verkauf der Immobilien wird von den Anlegern auf der Gesellschafterversammlung<br />
der Beteiligungsgesellschaft beschlossen.<br />
Daher steht der genaue Veräußerungszeitpunkt einer Immobilie<br />
noch nicht fest. Der Verkauf einer Immobilie kann früher oder später<br />
als geplant erfolgen, denn der Zeitpunkt kann durch die Marktbedingungen<br />
beeinflusst werden. Ebenso wenig steht der Verkaufspreis<br />
der Immobilie fest. Dieser hängt sehr von der jeweiligen Marktsituation<br />
bzw. dem Vermietungsstand zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />
ab. Es besteht das Risiko, dass niedrigere Verkaufserlöse erzielt<br />
werden als prognostiziert. Zudem besteht das Risiko, dass sich die<br />
Marktbedingungen negativ entwickeln und dass die Wertentwicklung<br />
der Immobilien schlechter ausfällt als geplant. Es können daher<br />
erhebliche Wertrückgänge bis hin zum Totalverlust auftreten. Dies<br />
gilt insbesondere, wenn im Zusammenhang mit einer Veräußerung<br />
erhebliche Umgestaltungen einer Immobilie erforderlich werden<br />
(sog. Revitalisierungskosten). Es besteht weiterhin das Risiko, dass<br />
im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilien, Maklerkosten<br />
von der Beteiligungsgesellschaft zu tragen sind und/oder<br />
die angesetzten Verkaufskosten überschritten werden. Sollte ein<br />
außerplanmäßiger Verkauf einer Immobilie erforderlich werden, so<br />
besteht das Risiko, dass nur ein deutlich geminderter Verkaufspreis<br />
erzielt werden kann.<br />
Der Kaufpreis der Immobilien bestimmt sich jeweils auf Grundlage<br />
des 11,8-fachen der jährlichen Soll-Nettomiete. Das von der Fondsgesellschaft<br />
in Auftrag gegebene Bewertungsgutachten der REAG<br />
GmbH Real Estate Advisory Group Germany (REAG) bewertet einzelne<br />
Immobilien höher oder niedriger als die kaufvertraglich vereinbarten<br />
Werte. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das REAG-Gutachten<br />
für die Tranche 1 insgesamt einen niedriger Wert als den kaufvertraglich<br />
vereinbarten annimmt. Die Objekte der Tranchen 2 und 3 werden<br />
dagegen von der REAG höher bewertet. Sollte die Fondsgesellschaft<br />
nicht alle Immobilien der Tranchen 1 bis 3 erwerben, besteht das Risiko,<br />
dass die Objekte über dem Verkehrswert eingekauft werden und<br />
der geplante Veräußerungspreis nicht erzielt werden kann. Zudem<br />
hat die finanzierende Bank den Marktwert der Objekte der Tranche<br />
1 bis 3 unter den vereinbarten Kaufpreis bewertet. Dies erhöht das<br />
Risiko, dass der geplante Veräußerungserlös nicht erzielt werden<br />
kann.<br />
Hinsichtlich der Immobilien der Tranche 4 wurde kein Wertgutachten<br />
durch einen sachverständigen Dritten eingeholt. Es besteht daher<br />
ein erhöhtes Risiko, dass die Immobilien der Tranche 4 über deren<br />
Wert eingekauft werden und der geplante Veräußerungspreis nicht<br />
erzielt werden kann. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Risiken<br />
können dazu führen, dass die Auszahlungen an die Anleger geringer<br />
als geplant anfallen oder ganz ausfallen. Weiter besteht das Risiko,<br />
dass die Anleger ihr investiertes Kapital nicht oder nur teilweise zurückerhalten.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Risiken – Anlage- und Prognosegefährdende Risiken<br />
Erbpachtverträge<br />
Bei den Grundstücken in Bad Nenndorf, Bovenden und Holle handelt<br />
es sich nicht um Realeigentum, sondern diese Grundstücke wurden<br />
per Erbpachtvertrag langfristig gepachtet.<br />
Die Erbpachtverträge enthalten Rechts- oder Nutzungsbeschränkungen.<br />
Umbauten, Abrisse und das Errichten neuer Gebäude sowie<br />
eine anderweitige Nutzung sind ggf. nur mit Zustimmung des<br />
Grundstückseigentümers möglich. Daher besteht das Risiko, dass<br />
der Wert der Gebäude z.B. aufgrund nicht durchgeführter Umbauten<br />
sinken kann. Die Erbbauzinsen unterliegen einer Wertanpassungsklausel.<br />
Bei einer Änderung des deutschen Verbraucherpreisindex<br />
werden die Erbbauzinsen dementsprechend angepasst.<br />
Es besteht das Risiko, dass Grundstückseigentümer ein Vorkaufsrecht<br />
auf das Erbpachtrecht ausüben. Dies hätte zur Folge, dass<br />
der entsprechende Kaufvertrag der Tranche 1, 2 und/oder 3 mit der<br />
Fondsgesellschaft nicht zustande kommt. In diesem Fall würde der<br />
gesamte Kaufvertrag für die jeweils betroffene Tranche unwirksam.<br />
Dies könnte dazu führen, dass der Fonds nur eine geringere Anzahl<br />
oder gar keine Immobilien von der Rahlfs Immobilien GmbH erwerben<br />
kann oder sich nach Alternativinvestments umsehen müsste. Dies<br />
könnte zu geringeren als den geplanten Ausschüttungen führen.<br />
Ferner besteht das Risiko, dass Erbpachtgeber der Eintragung einer<br />
Grundschuld an seinem Grundstück nicht zustimmen. Dies hätte zur<br />
Folge, dass die Bank die Auszahlung der Finanzierung verweigern<br />
kann. Weiterhin besteht das Risiko, dass Erbpachtgeber der Veräußerung<br />
an die Beteiligungsgesellschaft nicht zustimmen. Dies kann<br />
dazu führen, dass eine oder mehrere Immobilientranchen nicht erworben<br />
werden könnten.<br />
Alle in diesem Abschnitt genannten Risiken wären mit negativen<br />
Auswirkungen auf das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft und<br />
damit mit geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger<br />
verbunden. Möglich sind durch die Risiken auch der Verlust des<br />
gesamten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft und der Totalverlust<br />
der Einlage eines Anlegers.<br />
Grunddienstbarkeiten<br />
Es bestehen teilweise Grunddienstbarkeiten an den von dem Fonds<br />
zu erwerbenden Grundstücken. Es besteht das Risiko, dass Dritte<br />
ihre Nutzungsrechte geltend machen. Dies könnte zu verminderten<br />
Einnahmen aus der Vermietung der Objekte sowie Wertminderungen<br />
der Objekte und damit zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen<br />
an die Anleger führen.<br />
31
32<br />
ALLGEMEINE STEUERLICHE RISIKEN<br />
Die steuerlichen Ausführungen in diesem Prospekt basieren auf den<br />
derzeit in Deutschland geltenden Gesetzen, dem aktuellen Stand<br />
der Rechtsprechung sowie den Verlautbarungen der Finanzverwaltung.<br />
Es besteht das Risiko, dass sich die Gesetzgebung oder die<br />
Rechtsprechung in der Zukunft ändern und damit die steuerliche<br />
Behandlung einer Beteiligung an der Vermögensanlage von der Darstellung<br />
im Verkaufsprospekt abweichen kann. Weiterhin unterstellt<br />
die Darstellung der steuerlichen Grundlagen typisierend, dass es<br />
sich bei den Anlegern ausschließlich um in Deutschland ansässige,<br />
unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen<br />
handelt, die ihren Anteil an der Beteiligungsgesellschaft in ihrem<br />
steuerlichen Privatvermögen halten und diesen in vollem Umfang<br />
aus Eigenkapital finanzieren. Da individuelle steuerliche Aspekte<br />
des einzelnen Anlegers hierbei nicht berücksichtigt werden konnten,<br />
besteht das Risiko, dass die steuerlichen Auswirkungen für<br />
den einzelnen Anleger von der Prospektdarstellung abweichen. Die<br />
abschließende steuerliche Würdigung einer Beteiligung an der Vermögensanlage<br />
erfolgt erst durch die Finanzverwaltung im Rahmen<br />
einer Betriebsprüfung beziehungsweise durch die Finanzgerichte.<br />
Auch unter diesem Gesichtspunkt besteht das Risiko einer Abweichung<br />
von der Prospektdarstellung. Die genannten Abweichungen<br />
können negative Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung der<br />
Beteiligungsgesellschaft bzw. der an ihr beteiligten Anleger und damit<br />
auch auf das Nachsteuerergebnis der Anleger haben.<br />
RISIKO GEWERBLICHER EINKÜNFTE<br />
Das steuerliche Konzept der Vermögensanlage unterstellt, dass die<br />
Beteiligungsgesellschaft steuerlich als vermögensverwaltende Personengesellschaft<br />
zu qualifizieren ist. Es besteht das Risiko, dass die<br />
Finanzverwaltung hiervon abweichend gewerbliche Einkünfte annimmt.<br />
Sollte nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung<br />
überschritten werden, würden den Anlegern aus ihrer Beteiligung an<br />
der Vermögensanlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugerechnet<br />
werden. Dies hätte zur Folge, dass die erzielten Einkünfte auf Gesellschaftsebene<br />
zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet werden. Zudem<br />
wären mögliche Veräußerungsgewinne auch nach Ablauf der<br />
zehnjährigen Haltefrist der Gewerbesteuer und auf Anlegerebene<br />
der Einkommensteuer zu unterwerfen. Insgesamt ergäbe sich aus<br />
einer gewerblichen Qualifikation der Einkünfte voraussichtlich eine<br />
höhere steuerliche Belastung der Ergebnisse aus der Vermögensanlage.<br />
Steuerliche Risiken<br />
EINKÜNFTEERMITTLUNG<br />
Der Anbieter hat bei der Erstellung der Prognoserechnungen Annahmen<br />
zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen getroffen. So<br />
wurde beispielsweise eine Aufteilung der Anschaffungskosten einschließlich<br />
der zu aktivierenden Vorlaufkosten auf Grund und Boden<br />
zum Gebäudewert geschätzt. Zusätzlich wurden Aufwendungen, die<br />
in der Investitionsphase im Zusammenhang mit der Konzeption der<br />
Vermögensanlage sowie mit der Anschaffung der Fondsimmobilien<br />
anfallen, als Anschaffungskosten der Immobilien erfasst, während<br />
andere Aufwendungen, die der Vermietungsphase zugeordnet wurden,<br />
als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt wurden. Weiterhin<br />
wurde angenommen, dass die Einzelhandelsimmobilien eine<br />
tatsächliche Nutzungsdauer von nicht mehr als 33 Jahren haben,<br />
so dass sich gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)<br />
diesbezüglich ein jährlicher Abschreibungssatz von 3% ergibt.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung eine abweichende<br />
Aufteilung der Aufwendungen oder eine abweichende Abgrenzung<br />
von Investitions- und Vermietungsphase vornimmt, bzw. von einer<br />
längeren tatsächlichen Nutzungsdauer der Einzelhandelsimmobilien<br />
ausgeht, was jeweils zu einem höheren steuerlichen Ergebnis führen<br />
könnte. Hieraus ergäben sich negative Auswirkungen auf das Nachsteuerergebnis<br />
der Anleger.<br />
PRIVATE VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE<br />
Die Veräußerung eines Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch den Anleger gilt steuerlich als Veräußerung der anteiligen<br />
Einzelhandelsimmobilien. Sollte ein Anleger seinen Anteil innerhalb<br />
eines Zeitraums von 10 Jahren nach seinem Beitritt veräußern oder<br />
sollte die Beteiligungsgesellschaft eine Einzelhandelsimmobilie innerhalb<br />
eines Zeitraums von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung oder<br />
nach dem Anteilserwerb des Anlegers veräußern, läge ein sog.<br />
privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG vor. Gewinne aus<br />
privaten Veräußerungsgeschäften sind mit dem individuellen Steuersatz<br />
des Anlegers zu versteuern. Bei einem vorzeitigen Verkauf<br />
von Einzelhandelsimmobilien oder von Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft<br />
besteht daher das Risiko, dass der Anleger aufgrund<br />
der zusätzlichen Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn ein<br />
niedrigeres Nachsteuerergebnis erzielt.<br />
GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHANDEL<br />
Die Veräußerung der Einzelhandelsimmobilien durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
und die Veräußerung des Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch den Anleger können auf der jeweiligen
Ebene einen so genannten „Gewerblichen Grundstückshandel“<br />
begründen. In der Folge würden die Anleger aus der Beteiligung insgesamt<br />
gewerbliche Einkünfte erzielen (vgl. Risiko gewerblicher Einkünfte).<br />
Dies gilt allerdings nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
nur, wenn der Anleger mit mindestens 10% an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligt ist oder der Verkehrswert seiner Beteiligung oder<br />
seines Anteils am veräußerten Grundstück im Veräußerungszeitpunkt<br />
mehr als EUR 250.000 beträgt. Wenn diese Voraussetzungen<br />
erfüllt sind, besteht das Risiko, dass auch das sonstige unbewegliche<br />
Vermögen des Anlegers, soweit es nicht selbst genutzt wird, als<br />
Betriebsvermögen qualifiziert wird, und dass die in diesem Zusammenhang<br />
stehenden laufenden Einkünfte ggf. auch rückwirkend als<br />
gewerbliche Einkünfte qualifiziert werden. In der Folge können sich<br />
für den Anleger ggf. auch rückwirkend laufende Gewerbesteuerzahlungen<br />
sowie eine steuerliche Belastung von bisher steuerfreien<br />
Veräußerungsgewinnen mit Gewerbesteuer und Einkommensteuer<br />
ergeben. Die entsprechenden Steuerzahlungen wären vom Anleger<br />
aus seinem übrigen Vermögen zu leisten.<br />
GRUNDERWERBSTEUER<br />
Der Erwerb oder die Veräußerung von im Inland belegenen Grundstücken<br />
unterliegt der Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus liegt<br />
ein Grunderwerbsteuertatbestand vor, wenn sich der Gesellschafterbestand<br />
innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar<br />
dergestalt ändert, dass mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen<br />
auf neue Gesellschafter übergehen (vgl. § 1 Abs.<br />
2a Grunderwerbsteuergesetz). Nach dem steuerlichen Konzept der<br />
Vermögensanlage ist ein grunderwerbsteuerlicher Vorgang in Form<br />
eines Wechsels im Gesellschafterbestand der Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht vorgesehen. Es besteht das Risiko, dass abweichend<br />
vom steuerlichen Konzept Grunderwerbsteuer auslösende Vorgän-<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Risiken – Steuerliche Risiken<br />
ge realisiert werden, die zu einer entsprechenden Steuerbelastung<br />
auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft führen. Damit besteht das<br />
Risiko, dass der Anleger die planmäßigen Auszahlungen auf seine<br />
Einlage nicht oder nicht vollständig erhält.<br />
UMSATZSTEUER<br />
Die Emittentin ist Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes<br />
und damit grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit<br />
sie zulässigerweise auf die Umsatzsteuerfreiheit eines Vermietungsumsatzes<br />
verzichtet. Eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung<br />
ist jedoch nur an Gewerbemieter möglich. Es ist vorgesehen, dass<br />
auch an andere Mieter umsatzsteuerfrei vermietet wird, was zur<br />
Folge hat, dass die in diesem Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge<br />
nicht abgezogen werden dürfen. Aus diesem Grund erfolgt<br />
in der Prognoserechnung eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge in<br />
einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Teil. Die Aufteilung<br />
wurde anhand der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze<br />
bzw. der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze im<br />
Verhältnis zu den Gesamtumsätzen vorgenommen. Sollte die Finanzverwaltung<br />
diesem Aufteilungsschlüssel nicht folgen, würden<br />
sich daraus geringere abziehbare Vorsteuerbeträge und damit eine<br />
niedrigere Liquidität der Emittentin ergeben. Dies könnte zu niedrigeren<br />
Ausschüttungen an die Anleger führen<br />
WEITERE RISIKEN<br />
Nach Kenntnis des Anbieters sind alle wesentlichen Risiken aufgeführt.<br />
33
34<br />
3<br />
Logistica <strong>No</strong>. 1
Die Anbieterin<br />
Die Anbieterin:<br />
CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG 36<br />
3<br />
35
36<br />
Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG initiiert und vertreibt<br />
als modernes Emissionshaus Vermögensanlagen und individuelle<br />
Exklusivprojekte. Mit einer Beteiligung an einem CH2-Fonds haben<br />
Anleger die Möglichkeit, sich an den weltweit zukunftsträchtigsten<br />
Wachstumsmärkten wie beispielsweise der Transport- und Logistikbranche,<br />
maritimen Investments, Erneuerbare Energien und mit der<br />
vorliegenden Vermögensanlage auch an Immobilien zu beteiligen<br />
und erfolgreich daran zu partizipieren.<br />
Vorstandsvorsitzende der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />
AG ist Antje Montag, geboren am 26. September 1966 in Gütersloh,<br />
die über eine mehr als 20-jährige Berufspraxis im Bank- und Finanzwesen<br />
sowie eine langjährige Vertriebserfahrung in der Bank- und<br />
Finanzdienstleistungsbranche verfügt.<br />
Weiteres Vorstandsmitglied der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />
AG ist Christian Kuppig, geboren am 10. Juni 1969 in Lübeck, der<br />
über 10 Jahre in einem großen börsennotierten Emissionshaus in<br />
Hamburg tätig war und dort u.a. als Generalbevollmächtigter einen<br />
Großteil der Meilensteine auf dem Wachstumspfad des Unternehmens<br />
begleitet und mitgestaltet hat.<br />
Die "CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1" ist die siebte Vermögensanlage der CH2<br />
Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, die im Herbst 2007 gegründet<br />
wurde. Eine Leistungsbilanz wurde seitens der CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG bislang nicht erstellt. Die Platzierung der<br />
ersten Vermögensanlage "CH2 Logistica <strong>No</strong>. 1“ begann im Mai 2008<br />
und wurde im Oktober 2008 abgeschlossen. Es wurden insgesamt<br />
TEUR 10.788 von Anlegern eingeworben (Soll: TEUR 10.800). Die<br />
Kosten der Investitionsphase beliefen sich zum Ende der Investitionsphase<br />
im Februar 2009 auf TEUR 20.182 (Soll: TEUR 20.656). Die<br />
erste Auszahlung an die Anleger ist prospektgemäß im Dezember<br />
2008 erfolgt. Ebenso wurde im Juli 2009 die zweite Ausschüttung<br />
prospektgemäß geleistet. Eine geplante Ausschüttung im Dezember<br />
2009 und Juli 2010 konnte aufgrund der Auswirkungen der<br />
Finanz- und Wirtschaftskrise nicht erfolgen. Das Guthaben bei<br />
Kreditinstituten zum 31. Dezember 2008 betrug EUR 122.409 (Soll:<br />
EUR 154.705). Das steuerliche Ergebnis im Jahr 2008 bezogen auf die<br />
Zeichnungssumme betrug 0,19% (Soll: 0,00%). Die Schiffsbeteiligung<br />
"CH2 Audacia“ (Prospektaufstellungsdatum: 08. August 2008)<br />
ist die zweite Vermögensanlage der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Die Anbieterin:<br />
CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG<br />
Hamburg AG. Die allgemeine Wirtschafts-, Finanz- und Schifffahrtskrise<br />
hat dazu geführt, dass der Fonds durch die Inanspruchnahme<br />
einer werthaltigen Platzierungsgarantie im Juli 2009 geschlossen<br />
werden musste. Die Platzierungsgarantie wurde zur Ablösung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
verwendet. Die beigetretenen Kommanditisten<br />
haben aufgrund der aktuellen Krise ihre Einlage nebst<br />
Agio im September 2009 vollständig zurückerhalten und sind aus<br />
der Fondsgesellschaft ausgeschieden. Die als Private Placement<br />
aufgelegte Schiffsbeteiligung "CH2 Portfolia Ship <strong>No</strong>. 1“, die dritte<br />
Vermögensanlage der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG,<br />
befindet sich noch in der Platzierung (Angebotsbeginn: 11. Mai 2009).<br />
Bei diesem Private Placement handelt es sich um eine Vermögensanlage,<br />
bei der aufgrund der Ausnahmeregelung § 8f Abs. 2 Nr. 3 Verkaufsprospektgesetz<br />
keine Prospektpflicht besteht, da der Zeichnungsbetrag<br />
mindestens EUR 200.000 beträgt. Neben dem Private<br />
Placement gibt es zwei weitere Vermögensanlagen im Bereich der<br />
Schiffsbeteiligungen, als Publikumsfonds, den "CH2 Portfolia Ship<br />
<strong>No</strong>. 2" (Prospektaufstellungsdatum: 31. Juli 2009) und "CH2 Portfolia<br />
Ship <strong>No</strong>. 3" (Prospektaufstellungsdatum: 21. September 2009). Beide<br />
Vermögensanlagen investieren im Schwerpunkt in Containerschiffe<br />
im Größensegment bis 3.500 TEU. Die "Portfolia Ship <strong>No</strong>. 2" ist ein Exklusivprojekt<br />
und befindet sich ebenso wie die "Portfolia Ship <strong>No</strong>. 3" in<br />
der Platzierung. Die Vermögensanlagen sind als Blind Pool konzipiert<br />
und sollen sukzessive zur Platzierung investieren. Das eingeworbene<br />
Eigenkapital der beiden oben genannten Publikumsfonds betrug<br />
bis Ende Juni 2010 ca. EUR 5,6 Mio. Davon waren Ende Juli 2010 EUR<br />
1,43 Mio in Zweitmarkt-Schiffsbeteiligungen investiert. Die sechste<br />
Vermögensanlage engagiert sich im Bereich Erneuerbare Energien.<br />
Mit dem Solarfonds „CH2 Solaris <strong>No</strong>. 1“ ist die CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Hamburg AG im April 2010 in die Platzierung gegangen. Eine<br />
Schließung des Fonds ist für den 31. Oktober 2010 vertraglich vorgesehen,<br />
kann jedoch auf den 31. Januar 2011 verschoben werden.<br />
Eine 100%ige Tochtergesellschaft der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Hamburg AG bietet derzeit darüber hinaus die Direktbeteiligung an<br />
Containern und Logistik-Equipment an. Nähere Informationen zu den<br />
Produkten der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG erhalten<br />
Sie über Ihren Anlageberater oder unter www.ch2-ag.de.
Hier muss doch<br />
irgendwo Schokolade<br />
stehen!<br />
Vitamine zum Naschen<br />
37
38<br />
4<br />
Logistica <strong>No</strong>. 1
Investitionsstrategie<br />
Gewerbeimmobilien 40<br />
Das Marktumfeld des Einzelhandels 42<br />
Mehr Wert für weniger Geld 44<br />
Anlageziele und Anlagepolitik 46<br />
Immobiliendarstellung 52<br />
Die Partner 63<br />
4<br />
39
40<br />
WACHSTUMSSTARKE DISCOUNTER ALS<br />
LANGFRISTIGE TRAUMMIETER<br />
Investitionen in konjunkturunabhängige Sachwertanlagen erfahren<br />
gerade in den letzten Jahren wieder deutlich mehr Aufmerksamkeit.<br />
Zu Recht, denn Sachinvestitionen können auch in unsicheren Zeiten<br />
einen nachhaltigen Werterhalt ermöglichen.<br />
Die Strategie der Beteiligungsgesellschaft zielt darauf ab, ein Investment<br />
in den Sachwert Immobilie mit dem wirtschaftlichen Erfolg der<br />
großen Einzelhandelsdiscounter zu kombinieren.<br />
Als <strong>Discounter</strong> werden Einzelhandelsunternehmen bezeichnet, die<br />
ein reduziertes, wenig diverses und vor allem sehr kostengünstiges<br />
Warensortiment anbieten. Auf etablierte Markenprodukte wird<br />
größtenteils verzichtet, stattdessen befinden sich preisgünstige<br />
Handels- und Eigenmarken im Angebot. Die Verkaufsräume sind in<br />
aller Regel minimalistisch eingerichtet. Meist werden Waren lediglich<br />
der Transportverpackung entledigt und dem Kunden paletten– bzw.<br />
kartonweise präsentiert. <strong>Discounter</strong> funktionieren nach dem Selbstbedienungsprinzip.<br />
Im Gegensatz zum stark beratungsintensiven<br />
Fachhandel wird weitgehend auf Beratung und persönliche Betreuung<br />
verzichtet. Personal kommt ausschließlich aus logistischen und<br />
administrativen Gründen zum Einsatz und selbstverständlich im<br />
Kassenbereich.<br />
Der Schwerpunkt des Immobilienportfolios liegt auf der gewerblichen<br />
Nutzung und dem langfristigen Betrieb. Ankermieter des Immobilienportfolios<br />
sind überwiegend Unternehmen der REWE- sowie<br />
der EDEKA-Gruppe.<br />
Gewerbeimmobilien<br />
Die Bonität der jeweiligen Mieter ist erfolgsentscheidend und diese<br />
müssen entsprechend sorgfältig ausgewählt werden. Ideal sind<br />
nach Ansicht der Anbieterin Unternehmen mit etablierten Marktkonzepten,<br />
Wachstumspotenzialen und einer starken Reputation,<br />
denn bei diesen ist davon auszugehen, dass sie auch zukünftig das<br />
Wohlwollen ihrer Kunden behalten und eine angemessene Ertragslage<br />
vorweisen können. Bei solchen Mietern ist davon auszugehen,<br />
dass sie an Anschlussmietverträgen interessiert sind, um bereits<br />
etablierte Standorte zu erhalten. Das wiederum wirkt sich äußerst<br />
positiv auf die Attraktivität der Anlageobjekte aus.<br />
Die Netto-Anfangsrenditen 1) für Einzelhandelsinvestments haben<br />
sich in den letzten Jahren leicht verbessert. Besonders attraktiv<br />
sind nach Ansicht der Anbieterin die Netto-Anfangs-Renditen von<br />
<strong>Discounter</strong>immobilien, die nach Angabe einer deutschen Gesellschaft<br />
für Konsumgüterforschung Ende 2009 im TOP Segment bei<br />
ca. 7,0% lagen. 2)<br />
1) Unter Netto-Anfangsrendite wird die Netto-Mieteinnahme des ersten Jahres ausgedrückt in<br />
Prozenten des Objektpreises einschließlich der Erwerbsnebenkosten verstanden. Es handelt<br />
sich annährend um den reziproken Wert des Ankaufsfaktors, bei dem allerdings die Erwerbsnebenkosten<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
2) Aggregierte Durchschnittswerte aus der Datenbank einer deutschen Gesellschaft für<br />
Konsumgüterforschung
Netto-Anfangsrendite (in %)<br />
ENTWICKLUNG DER SPITZENRENDITEN IM TOP SEGMENT<br />
(NETTO-ANFANGSRENDITE) 2008 – 2010, (PROGNOSE 2010)<br />
8<br />
7,5<br />
7<br />
6,5<br />
6<br />
5,5<br />
5<br />
4,5<br />
4<br />
Stand alone / <strong>Discounter</strong><br />
Fachmarktzentrum<br />
Shoppingcenter<br />
High Street<br />
2008 – Q2<br />
Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />
PROGNOSE<br />
2008 – Q4 2009 – Q2 2009 – Q4<br />
2010 – Q2<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
2010 – Q4<br />
41
42<br />
AUSZUG AUS EINER MARKTINFORMATION VOM 21. JANUAR<br />
2010 EINER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR KONSUMGÜ-<br />
TERFORSCHUNG IM AUFTRAG DER CH2 CONTORHAUS HAN-<br />
SESTADT HAMBURG AG<br />
Typisch für Industriestaaten ist, dass der Anteil der Einzelhandelsausgaben<br />
am Gesamtkonsum langsam, aber stetig zurück geht.<br />
Gemessen am Gesamtkonsum weist Deutschland in Europa die geringste<br />
relative Einzelhandelsnachfrage pro Kopf aus. Ein Grund ist<br />
in dem hohen Marktanteil der <strong>Discounter</strong> zu sehen, der die Gesamtausgaben<br />
aufgrund des niedrigen Preisniveaus signifikant drückt. Im<br />
europäischen Kontext sind die deutschen Konsumenten traditionell<br />
für ihre Sparsamkeit, ihr Preisbewusstsein und ihre vergleichsweise<br />
geringe Modeorientierung bekannt. Das verfügbare Einkommen wird<br />
eher als im Ausland gespart, in Versicherungen oder in die Altersvorsorge<br />
investiert.<br />
„Value for money“ ist in einer Reihe europäischer Kernländer und in<br />
den USA ein genereller Trend. Der Erfolg des Discount-Prinzips im Lebensmittel-<br />
und Drogeriesektor seit den 1990er Jahren spiegelt sich<br />
in der Abbildung rechts oben zu der Verkaufsflächenentwicklung<br />
ausgewählter, prägender Einzelhandelstypen eindeutig wider. Dabei<br />
zeigt sich, dass insbesondere die <strong>Discounter</strong> nach einem sehr hohen<br />
Expansionsschub in den 1990er Jahren auch aktuell die höchsten<br />
Flächenexpansionsraten aufweisen.<br />
Im gesamten betrachteten Zeitraum ab 1991 bis Mitte 2008 konnten<br />
die <strong>Discounter</strong> immer eine Zunahme der Verkaufsflächen verzeichnen<br />
(vgl. hierzu nebenstehende Grafik „Verkaufsflächenentwicklung<br />
ausgewählter Einzelhandelstypen in Deutschland, 1990 bis 2008“).<br />
Dieser Trend dürfte sich zukünftig mit Blick auf die bereits zu erkennenden<br />
Marktsättigungstendenzen sowie der jüngsten Rechtssprechung,<br />
die der Neuansiedlung respektive Erweiterung von<br />
<strong>Discounter</strong>n selbst in städtebaulich integrierten Lagen restriktiv gegenübersteht,<br />
etwas relativieren.<br />
Der diskontierende Einzelhandel weist weiterhin überdurchschnittliche<br />
Wachstumsraten auf, während tradierte Formen des<br />
Das Marktumfeld<br />
des Einzelhandels<br />
Einzelhandels, insbesondere Fachgeschäfte und Warenhäuser,<br />
anhaltend stark unter Druck sind. Im Jahr 2008 gaben die deutschen<br />
Haushalte durchschnittlich mehr als EUR 1.200 pro Jahr<br />
bei <strong>Discounter</strong>n aus. Während sich bei Lebensmitteldiscountern<br />
die Marktausdehnung beruhigt hat und sich das Wachstum<br />
– allerdings auf hohem Niveau – leicht abschwächt, setzen diskontierende<br />
<strong>No</strong>n-Food-Anbieter ihr Wachstum bis auf Weiteres fort.<br />
Konzepte, die im Wettbewerb mit den <strong>Discounter</strong>n Marktanteile bzw.<br />
Expansionstempo einbüßen, sind insbesondere die Waren- und<br />
Kaufhäuser sowie die großen SB-Warenhäuser. Trotz schwacher<br />
oder aktuell sogar negativer Reallohnentwicklung in Deutschland,<br />
die <strong>Discounter</strong> grundsätzlich begünstigt, ist zu erwarten, dass ihre<br />
Wachstumskurve künftig flacher ausfallen wird. Umso mehr wird es<br />
auf das spezifische Erfolgskonzept jedes einzelnen Discountformates<br />
ankommen.<br />
FAZIT<br />
Die diskontierende Nahversorgung wird in Deutschland von etablierten,<br />
zumeist finanzstarken Einzelhandelsunternehmen repräsentiert.<br />
Unter der Beachtung elementarer Voraussetzungen bezüglich der<br />
Güte des Standortes sowie der Erreichbarkeit zeigt insbesondere<br />
die Nahversorgung eine weitgehende Krisenresistenz, da die Verbraucher<br />
sich im Zeichen des Abschwungs zunächst bei den längerfristigen<br />
Anschaffungen zurückhalten. Innerhalb der Nahversorgung<br />
stellen die <strong>Discounter</strong> das nach wie vor wachstumsstärkste<br />
Segment dar. Vor dem Hintergrund der hohen Marktdurchdringung<br />
und mittelfristig auch mit dem Hinweis auf Veränderungen in der<br />
Demografie und im Verbraucherverhalten werden sich die Wachstumsraten<br />
in den nächsten Jahren abschwächen. Im Vergleich mit<br />
der Umsatzentwicklung im Gesamtmarkt des Einzelhandels stellt<br />
sich Situation der <strong>Discounter</strong> gleichwohl recht positiv dar.
Veränderung ggü. Vorjahr in %<br />
Durchschnittliche Ausgaben je Haushalt p.a. in EUR<br />
VERKAUFSFLÄCHENENTWICKLUNG<br />
AUSGEWÄHLTER EINZELHANDELSTYPEN IN DEUTSCHLAND (1990 BIS 2008)<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
-5<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Investitionsstrategie – Das Marktumfeld des Einzelhandels<br />
Supermarkt<br />
<strong>Discounter</strong><br />
SB-Warenhaus/Verbrauchermärkte<br />
1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008<br />
Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />
AUSGABEVERHALTEN DEUTSCHER HAUSHALTE. AUSGABENENTWICKLUNG JE HAUSHALT<br />
2005 – 2008 NACH BETRIEBSTYPEN IM NAHVERSORGUNGSSEGMENT (IN EUR P.A.)<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
<strong>Discounter</strong> Verbrauchermarkt Verbrauchermarkt Supermärkte Drogeriemärkte<br />
(groß)<br />
(klein)<br />
Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
43
44<br />
MITTELFRISTIGE CHANCEN IM DISKONTIERENDEN<br />
EINZELHANDEL<br />
Alterung der Gesellschaft<br />
Die Alterung der Gesellschaft verlangt mit ihren negativen Folgen für<br />
die künftige Mobilität der Menschen eine wohnortnahe, leicht verständliche<br />
und gut nutzbare Nahversorgung.<br />
Im Gegensatz zu großen Verbrauchermärkten oder SB-Warenhäusern,<br />
Einkaufszentren oder Fachmarktparks außerhalb der<br />
Wohnquartiere sichern schon heute überwiegend die <strong>Discounter</strong><br />
die wohnortnahe Versorgung der Menschen. Gleiches trifft auf die<br />
Versorgung ländlicher Gebiete zu, wo Supermärkte und Fachgeschäfte<br />
schon kaum mehr anzutreffen sind und lediglich <strong>Discounter</strong><br />
die Stellung halten. Die kurze räumliche Distanz als ein Aspekt des<br />
Einkaufskomforts wird ein entscheidender Faktor bei der künftigen<br />
Entwicklung von Nahversorgungskonzepten sein, wobei sich viele<br />
<strong>Discounter</strong> bereits in einer guten Ausgangssituation befinden.<br />
Polarisierung der Einkommen und Gehälter<br />
Die Zwei-Drittel-Gesellschaft in Deutschland, die bisher durch<br />
eine starke Mittelschicht geprägt war, verändert sich schleichend.<br />
Mehr und mehr wird sichtbar, dass sich der Abstand<br />
zwischen den niedrigeren und höheren Einkommen ver-<br />
größert. Aktuell geben rund 25% der Verbraucher in Umfragen an,<br />
dass sie sich kaum etwas leisten können. Dieser Anteil der Bevölkerung<br />
wird langfristig durch die Abschmelzung des Mittelstandes<br />
anwachsen. Es ist zu erwarten, dass diese ungünstige Entwicklung<br />
den diskontierenden Einzelhandel weiterhin trägt und gegebenenfalls<br />
auch die Entstehung neuer Discount-Konzepte befördern wird.<br />
Migration<br />
Ca. 7,5 Millionen Einwohner Deutschlands sind Ausländer, weitere<br />
rund 8 Millionen haben einen Migrationshintergrund. Diese Gruppen<br />
machen rund 20% der Konsumenten aus, stehen beim deutschen<br />
Einzelhandel bisher aber weitgehend nicht im Fokus der Zielgruppenansprache.<br />
Genau diese Aspekte, auf die das Discount-Prinzip<br />
auch abzielt, bieten noch ungenutzte Potenziale.<br />
Wachstumspotenzial der Handelsmarken<br />
Die Stärke der <strong>Discounter</strong> in Deutschland gründet sich zu einem<br />
wesentlichen Teil auf die Stärke ihrer Handelsmarken. Handelsmarken<br />
haben oftmals ihren Produktionsursprung bei bekannten<br />
Markenherstellern, die bestimmte Kontingente unter einem anderen<br />
Mehr Wert für weniger Geld<br />
Namen in großen Mengen und mit signifikanten Rabattierungen an<br />
die <strong>Discounter</strong> abgeben. Da die <strong>Discounter</strong> oftmals die Lieferkette<br />
der Handelsmarken durch ihre hohen Abnahmemengen bestimmen,<br />
können sie hier auch am besten die Produkt- und Preispolitik zu ihren<br />
Gunsten beeinflussen. Handelsmarken sind das am schnellsten<br />
wachsende Segment der <strong>Discounter</strong>, das zudem noch keine Marktsättigung<br />
erkennen lässt. Das Beispiel Großbritannien zeigt einen<br />
Marktanteil von Handelsmarken von über 50% am Lebensmittelumsatz,<br />
während in Deutschland dieser bei rund 40% liegt. Insofern<br />
werden hier noch erhebliche Wachstumsreserven vermutet.<br />
LEBENSMITTELUMSATZ IN DER KRISE NUR MINIMAL<br />
GESUNKEN/ MARKTEINSCHÄTZUNG DER FONDSGE-<br />
SCHÄFTSFÜHRUNG<br />
In den Jahren 2007 und 2008 entwickelten sich die privaten Konsumausgaben<br />
relativ stabil. Der reale Einzelhandelsumsatz ist nach<br />
Schätzungen des Statistischen Bundesamtes 1) im Krisenjahr 2009<br />
nur um ca. 2% gesunken. Bei Supermärkten, SB-Warenhäusern<br />
und Verbrauchermärkten wurden im <strong>No</strong>vember 2009 nominal 3,2%<br />
bzw. real 2,4% weniger als im Vorjahresmonat abgesetzt, beim<br />
Facheinzelhandel mit Lebensmitteln lagen die Umsätze nominal um<br />
0,5% und real um 0,7% niedriger. Im Jahr 2010 zeichnet sich ein<br />
weiterer Rückgang der privaten Konsumausgaben unter das Niveau<br />
des Jahres 2006 ab.<br />
Die Fondsgeschäftsführung geht jedoch davon aus, dass die Ausgaben<br />
für Lebensmittel von diesem Rückgang nur leicht betroffen sein<br />
werden. Die Fondsgeschäftsführung geht weiter davon aus, dass<br />
sich die <strong>Discounter</strong> als Gewinner in der Krise positionieren können.<br />
REVOLUTION IM EINZELHANDEL –<br />
DISCOUNTER SENKEN DIE PREISE<br />
Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte Franklin Winfield Woolworth,<br />
der mit seiner Warenhauskette „Woolworth“ Einzelhandelsgeschichte<br />
geschrieben hat, das Selbstbedienungs-Einzelhandelskonzept.<br />
1927 wurde das erste Woolworth Kaufhaus in Deutschland eröffnet<br />
und brachte damit die Selbstbedienung nach Deutschland. Bis dahin<br />
war es üblich gewesen, Waren, ganz gleich welcher Art, nicht<br />
im großen Stil auf Verkaufsflächen zu präsentieren. Stattdessen<br />
wurden Waren in Lagern, Schubladen und Regalen für Kunden nicht<br />
einsehbar bereit gehalten und auf Wunsch den Kunden vorgelegt.<br />
Woolworth brachte nun die Idee auf, dass Kunden alle Waren betrachten,<br />
vergleichen und ggf. anfassen können sollten und es eine<br />
transparente Preispolitik geben müsse.<br />
1) Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 004 vom 07. Januar 2010
108<br />
106<br />
104<br />
102<br />
100<br />
98<br />
INDEX PRIVATE KONSUMAUSGABEN<br />
Preisbereinigt, Kettenindex (Jahr 2000 = 100)<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt, aktualisiert am 21. Mai 2010<br />
Ein höheres Preisbewusstsein begann sich trotz der wirtschaftlich<br />
„fetten“ Jahre des Wirtschaftswunders in den ausgehenden 1950er<br />
und beginnenden 1960er Jahren abzuzeichnen. 1962 eröffneten die<br />
Gebrüder Albrecht das erste Lebensmittelgeschäft in Deutschland,<br />
das grundsätzlich dem <strong>Discounter</strong>prinzip entsprach. Der Markenname,<br />
den die Brüder ihrem neuen Geschäft gaben, Albrecht Discount,<br />
kurz ALDI wurde beinahe zum Synonym für eine ganze Branche.<br />
Anders als bei den damals marktführenden Supermärkten war das<br />
Angebot auf wesentliche Grundmerkmale reduziert. Neu war ein<br />
kleines und flaches Sortiment. Auf Duplikate wurde vollständig verzichtet.<br />
Markenartikel, für die eine nationale Preisbindung vorgegeben<br />
war, verschwanden weitgehend aus dem Angebot, stattdessen<br />
Wert<br />
Trend<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Investitionsstrategie – Mehr Wert für weniger Geld<br />
2006 2007 2008 2009 2010<br />
wurden entweder Eigenmarken entwickelt oder Handelsmarken eingeführt.<br />
Die Waren wurden nicht mehr einzeln preislich gekennzeichnet,<br />
sondern nur noch am jeweiligen Produktstandort ausgewiesen,<br />
die Kassiererinnen mussten als Folge die Preise auswendig kennen,<br />
auf das Auspacken der Ware wurde verzichtet und aufgeschnittene<br />
Versandkartons auf Paletten und einfachen Aufstellern platziert.<br />
Auch an der Raumgestaltung und Dekoration wurde gespart. Kombiniert<br />
mit einer erfolgreichen Einkaufspolitik, die von Anfang an keine<br />
Abstriche an der Qualität zuließ, erreichte ALDI mit diesen Rationalisierungsmaßnahmen<br />
ganz erhebliche Kostenvorteile gegenüber<br />
herkömmlichen Supermärkten.<br />
45
46<br />
Anlageziel der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG ist der Erwerb von<br />
17 Einzelhandelsimmobilien, die an <strong>Discounter</strong> vermietet werden. Die<br />
Anlagepolitik umfasst die Einwerbung von Eigenkapital zur Durchführung<br />
der Investitionen. Der Erwerb der Immobilien in vier Tranchen erfolgt<br />
abhängig von der jeweiligen Höhe des eingeworbenen Eigenkapitals.<br />
Die Nettoeinnahmen aus diesem Beteiligungsangebot werden für<br />
den Erwerb, den Betrieb und die Wartung der Einzelhandelsimmobilien<br />
sowie den Aufbau einer Liquiditätsreserve verwendet. Freie Liquidität<br />
kann verzinslich angelegt werden. Für sonstige Zwecke werden die<br />
Nettoeinnahmen nicht genutzt. Die Nettoeinnahmen reichen für die<br />
Realisierung des Anlageziels nicht aus, daher erfolgt eine Aufnahme<br />
von Fremdkapital (siehe hierzu Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“,<br />
'Rubrik „Investitionsrechnung“, Abschnitt „Fremdkapital“ Seite 66 ff.)<br />
BESCHREIBUNG DER ANLAGEOBJEKTE<br />
Die Beteiligungsgesellschaft CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 plant in bis zu 17 Immobilien<br />
zu investieren. Die Immobilien sind oder werden an <strong>Discounter</strong><br />
vermietet. Die Gebäude sind auf diese Mietergruppe ausgelegt. Unter<br />
<strong>Discounter</strong>n sind Selbstbedienungseinzelhandelsgeschäfte mit einem<br />
überschaubaren Sortiment, meist aus Eigen- oder Handelsmarken zu<br />
verstehen. Die Waren werden meist auf Paletten oder direkt aus den<br />
Umverpackungen angeboten. Zusätzlich befinden sich am gleichen<br />
Standort meist weitere Unternehmen mit ergänzendem Angebot wie<br />
z.B. Bäcker oder Getränkemärkte. Die Objekte in Bad Nenndorf und<br />
Berlin beinhalten auch Wohnungen.<br />
Die Objekte sind schwerpunktmäßig an Markendiscounter der beiden<br />
großen deutschen Einzelhandelsgruppen EDEKA (EDEKA, NP und<br />
Netto) und REWE (REWE und Penny Markt) vermietet. Beide Konzerne<br />
befinden sich laut einer Studie aus Januar 2010 der amerikanischen<br />
Unternehmensberatung Deloitte Touche Tohmatsu und STORES Media<br />
unter den Top 20 der 250 weltweit größten Handelsunternehmen<br />
(Deloitte & Touche: Global Powers of Retailing 2010). Der Umsatz der<br />
REWE-Gruppe im Jahr 2009 betrug voraussichtlich über EUR 50 Mrd.<br />
Die REWE-Gruppe baute ihr Vertriebsnetz in Europa bzw. Deutschland<br />
im Jahr 2009 um 5,0% bzw. 5,6% aus. 1)<br />
Der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel der EDEKA-Gruppe betrug im<br />
Geschäftsjahr 2009 rund EUR 38,0 Mrd. Dies bedeutete eine Umsatzsteigerung<br />
im Lebensmitteleinzelhandel um 18,7% gegenüber dem<br />
Vorjahr. 2)<br />
Der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an einem<br />
großen Portfolio aus Immobilien an unterschiedlichen Standorten<br />
1) Pressemeldung der REWE-Gruppe „REWE Group auch in der Krise stark: Umsatz auf über 50<br />
Mrd. EUR gesteigert“, Köln 17 März 2010<br />
2) Pressemitteilung der EDEKA-Gruppe „EDEKA-Unternehmer sind Wachstumsmotoren, www.<br />
EDEKA.de, Hamburg 28 April 2010<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
zu beteiligen und dabei an den Mieteinnahmen bonitätsstarker Mieter<br />
zu partizipieren (vgl. hierzu Bonitätsauskünfte der Wirtschaftsauskunft<br />
Creditreform auf Seite 48).<br />
Der Realisierungsgrad stellt sich wie folgt dar: Die 11 Objekte der Tranchen<br />
1 bis 3 wurden bereits fertig gestellt. Es liegen alle erforderlichen<br />
behördlichen Genehmigungen vor. Die 6 Objekte der Tranche 4 befinden<br />
sich derzeit noch in Erstellung. Eine Fertigstellung ist jeweils im<br />
Laufe des Jahres 2010 bzw. beim Objekt in Jochimsthal im Jahr 2011<br />
geplant. Mit Ausnahme der Objekte in Jochimsthal und Werningerode<br />
liegen alle behördlichen Genehmigungen vor. Zum jetzigen Zeitpunkt<br />
sind alle Objekte Eigentum der Rahlfs Immobilien GmbH. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
wird plangemäß die Objekte tranchenweise (in 4<br />
Tranchen) erwerben, sobald jeweils genügend Emissionskapital eingeworben<br />
wurde. Die Tranchen 1 bis 3 (11 Immobilien) sind per Kaufvertrag<br />
mit aufschiebender Bedingung für den Fonds zur Investition<br />
angebunden. Für die Tranche 4 (6 Immobilien), die ausschließlich aus<br />
Immobilien besteht, die 2010/2011 fertig gestellt werden, besteht eine<br />
Absichtserklärung der Rahlfs Immobilien GmbH, diese an die Beteiligungsgesellschaft<br />
zu veräußern, sofern zu bestimmten Zeitpunkten<br />
genügend Emissionskapital eingeworben wurde.<br />
Als Besonderheit des CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 ist hervorzuheben, dass<br />
der Projektentwickler, die Rahlfs Immobilien GmbH, für die gesamte<br />
Fondslaufzeit von voraussichtlich rund 14 Jahren als Grundstücksverwalter<br />
die Beteiligungsobjekte betreuen wird. Eine Erfolgsbeteiligung<br />
am Liquidationsüberschuss beim Abverkauf der Fondsobjekte stellt<br />
einen außerordentlichen Anreiz dar, die Voraussetzungen für eine<br />
ausgezeichnete Mieterzufriedenheit, damit langfristig kalkulierbare<br />
Mieterträge und somit attraktive Investitionsbedingungen für den<br />
Weiterverkauf zu schaffen.<br />
Die durchschnittliche, nach Mietfläche gewichtete, Restlaufzeit (ohne<br />
Berücksichtigung von etwaigen Sonderkündigungsrechten) der bereits<br />
abgeschlossenen Hauptmietverträge beträgt rund 13,2 Jahre. 5<br />
Objekte der Tranche 4 sind über die Fondlaufzeit hinaus an die jeweiligen<br />
Hauptmieter vermietet.<br />
Die Kaufpreise für die Immobilien der Tranchen 1 bis 3 wurden im Kaufvertrag<br />
vereinbart. Der Kaufpreis berechnet sich auf der Grundlage<br />
des 11,8-fachen der jährlichen Sollmieten (vgl. hierzu Kapitel „Rechtliche<br />
und steuerliche Grundlagen“, Rubrik „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitt<br />
„Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die<br />
wesentlichen Verträge“ Unterabschnitt „Kaufverträge“, Seite 111).
Kaufpreisfaktor<br />
Für die Tranche 4 besteht eine Absichtserklärung der Ralfs Imobilien<br />
GmbH, die Objekte an die Beteiligungsgesellschaft zu verkaufen, sofern<br />
die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Finanzkrise<br />
hat auch bei den Einkaufsfaktoren für Einzelhandelsimmobilien ihre<br />
Spuren hinterlassen. Betrug der durchschnittliche Kaufpreisfaktor für<br />
Fachmarkt/Nahversorger stand alone (zu diesen zählen auch die Discountmärkte)<br />
Mitte/Ende 2007 noch das rund 14-fache der Jahresnettosmiete,<br />
so bewegen sich die Preise derzeit prognosegemäß um den<br />
13-fachen Jahresnettomietertrag (Die Daten ab 2010 sind Prognosen<br />
einer deutschen Gesellschaft für Konsumgüterforschung).<br />
Ein von der Emittentin beauftragtes renommiertes Marktforschungsinstitut<br />
kommt in seiner Marktinformation vom 08. April 2010 zu folgen-<br />
1) Unter Netto-Anfangsrendite wird die Netto-Mieteinnahme des ersten Jahres ausgedrückt in<br />
Prozenten des Objektpreises einschließlich der Erwerbsnebenkosten verstanden. Es handelt<br />
sich annährend um den reziproken Wert des Ankaufsfaktors, bei dem allerdings die Erwerbsnebenkosten<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
ENTWICKLUNG KAUFPREISFAKTOREN IM FACHMARKTBEREICH<br />
VERVIELFÄLTIGER DER NETTOMIETE (AUF BASIS VON ANGEBOTSPREISEN)<br />
2004 – 2009 (PROGNOSE 2010 – 2015)<br />
15<br />
14<br />
13<br />
12<br />
11<br />
Fachmarktzentrum / Nahversorgungszentrum<br />
Fachmarkt / Nahversorger stand alone<br />
(darunter auch <strong>Discounter</strong>)<br />
Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Investitionsstrategie – Anlageziele und Anlagepolitik<br />
dem Schluss: Im Vergleich zu den Geschäftshäusern in den Haupteinkaufsstraßen,<br />
Shopping- oder Fachmarktzentren bietet der Assettyp<br />
Lebensmitteldiscounter die beste Netto-Anfangsrendite 1) , da das<br />
Verhältnis zwischen Investment und Mietertrag das günstigste ist. Der<br />
Abstand hat sich aktuell sogar noch vergrößert, da die im Markt um<br />
sich greifende Risikoaversion bei Investoren und Banken die Aufmerksamkeit<br />
auf 1a-Lagen Core-Investments lenkt. Während bei letztgenannten<br />
bereits erste Anzeichen von "Blasenbildung" erkennbar sind,<br />
haben sich die Anfangsrenditen 1) bei <strong>Discounter</strong>n seit dem Ende des<br />
opportunistischen Equity-Booms im Jahre 2008 stetig nach oben<br />
entwickelt. Nach Einschätzung des Marktforschungsinstitutes dürfte<br />
sich jedoch im Jahresverlauf 2010 diese Entwicklung nicht fortsetzen,<br />
da zunehmend neue Initiatoren auf die attraktive Renditesituation bei<br />
<strong>Discounter</strong>n aufmerksam werden.<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />
PROGNOSE<br />
47
48<br />
AUSGEWÄHLTE MIETERSPEZIFISCHE KENNDATEN<br />
Discountkonzepte konnten seit 2001 ihre Brutto-Umsätze stetig steigern<br />
und weisen somit eine nachhaltige Umsatzentwicklung auf. Dies<br />
begründet sich nach Ansicht des Anbieters durch die hohe Akzeptanz<br />
beim Endverbraucher, aber auch durch die intensiven Expansionsmaßnahmen<br />
und die klaren Discountkonzepte der ausgewählten Betreiber.<br />
Auch die nicht discount-orientierten Marken der Unternehmen<br />
EDEKA und Rewe weisen seit 2001 Umsatzzuwächse auf, was - nach<br />
Ansicht des Anbieters - nicht zuletzt auf deren außerordentliche Produkt-<br />
und Servicequalität zurückzuführen ist.<br />
BONITÄTSINDEX DER HAUPTMIETER<br />
Es liegen Bonitätsauskünfte von der Wirtschaftsauskunft Creditreform<br />
für die Hauptmieter vor. Allen Hauptmietern werden gute bis sehr<br />
gute Bonitäten bestätigt. In der nachfolgenden Aufstellung werden die<br />
Bonitäten des Index dargestellt. Dabei ist 100 die bestmögliche Bonität<br />
und 600 die schlecht möglichste Bonität.<br />
Die Hauptmieter der <strong>Discounter</strong>immobilien des Beteiligungsprojekts<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 wurden durch ein Marktforschungsunternehmen<br />
untersucht. Es wurden Leistungsdaten erfasst und ausgewertet<br />
sowie Einschätzungen zur Marktposition erstellt. Die Abbildung<br />
auf der rechten Seite zeigt die wichtigsten Merkmale.<br />
Firma Bonitäts-index Bewertung<br />
Datum<br />
der Bewertung<br />
Dirk Rossmann GmbH 180 sehr gute Bonität<br />
20.04.2010<br />
EDEKA MIHA Immobilien-Service-GmbH 208 gute Bonität 20.04.2010<br />
Netto Marken-Discount AG & Co. KG 234 gute Bonität 19.04.2010<br />
Penny-Markt GmbH 183 sehr gute Bonität 19.04.2010<br />
REWE Deutscher Supermarkt KGaA 233 gute Bonität 19.04.2010<br />
Trinkgut Fachdiscount GmbH 224 gute Bonität 19.04.2010<br />
Quelle: Wirtschaftsauskunft Creditreform
MIETER-<br />
EINSCHÄTZUNG UNG<br />
EDEKA<br />
SUPER- UND VERBRAUCHERMARKT<br />
Erster Platz unter den Top 30 des<br />
Lebensmittelhandels in Deutschland<br />
2008.<br />
NETTO<br />
DISCOUNTER<br />
Im Jahr 2008 rangierte NETTO weit<br />
hinter den Marktführern Aldi und Lidl.<br />
Nachdem NETTO Teile des Plus-<br />
Netzes übernommen hat, kann dieser<br />
als starker Marktteilnehmer eingestuft<br />
werden.<br />
ROSSMANN<br />
DROGERIEMARKT<br />
Im Jahr 2008 rangierte ROSSMANN<br />
umsatzseitig auf Platz drei der deutschen<br />
Drogeriemarktunternehmen.<br />
Quelle: Namhafter Gutachter aus dem Bereich Konsumforschung<br />
PENNY<br />
DISCOUNTER<br />
REWE<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
– aktuelles Thema<br />
Umfang des Filialnetzes und Umsatzsituation<br />
belegen einen Mittelfeldplatz<br />
im <strong>Discounter</strong>segment.<br />
SUPER- UND VERBRAUCHERMARKT<br />
Dritter Platz unter den Top 30 des<br />
Lebensmittelhandels in Deutschland<br />
2008.<br />
KIK<br />
TEXTILDISCOUNTER<br />
Das Unternehmen KiK der Tengelmann-Gruppe<br />
stellt im Diskont-Textilsegment<br />
den Marktführer hinsichtlich<br />
Dichte und Umfang des Filialnetzes<br />
dar.<br />
49
Prognosen<br />
50<br />
Tranche 1<br />
Tranche 2<br />
Tranche 3<br />
Tranche 4<br />
PLZ Ort Anschrift<br />
Grundstücksgröße<br />
/ qm<br />
Haupt-<br />
mieter<br />
Miet-<br />
beginn<br />
Laufzeit Mietverträge<br />
/ Jahre<br />
37120 Bovenden Sonnenberg 3 8.328 *) Netto 04/2007 15<br />
10967 Berlin Urbanstraße 122-123 2.805 Netto 11/2007 15<br />
32805 Horn-Bad Meinberg Kampstraße 45+47 2.324 Rossmann 05/2009 10<br />
31089 Duingen Industriestraße 2 4.658 NP (EDEKA) 11/2009 15<br />
31542 Bad Nenndorf Hauptstraße 20-24 6.410 *) Penny<br />
Rossmann<br />
10/2007<br />
10/2007<br />
37574 Einbeck Hansestraße 8 4.614 Trinkgut 07/2007 rd. 12<br />
38820 Halberstadt Rabahne 16 + 17 8.370 Penny 11/2007 15<br />
29690 Lindwedel Im Nettelfelde 2 4.260 NP (EDEKA) 12/2009 12<br />
31855 Aerzen Höpperkrug 1 7.635 Penny 11/2008 15<br />
03042 Cottbus Hermannstraße 16 8.796 REWE<br />
Takko<br />
Rossmann<br />
31188 Holle Bahnhofstraße 7 5.281 *) Netto<br />
KiK<br />
*) es handelt sich um ein Erbbaurecht<br />
Im Bau befindlich:<br />
09/2007<br />
08/2007<br />
08/2007<br />
11/2009<br />
11/2009<br />
29549 Bad Bevensen Fritz-Reuter-Weg 16 5.974 Penny 11/2010 15<br />
31303 Burgdorf Mönkeburgstraße 4.690 Penny 09/2010 15<br />
37127 Scheden Schulstraße 7.000 Netto<br />
Schlecker<br />
09/2010<br />
11/2010<br />
16247 Joachimsthal AngermünderStraße 19b 4.710 Netto 03/2011 15<br />
30900 Wedemark, OT Bissendorf Scherenbosteler Straße 28 4.752 Penny 08/2010 15<br />
38855 Wernigerode Minslebener Straße 53 3.953 in Vertragsverhandlungen<br />
Kurzüberblick der<br />
Anlageobjekte<br />
15<br />
10<br />
15<br />
10<br />
10<br />
15<br />
10<br />
15<br />
7
Bad Bevensen<br />
Bad Nenndorf<br />
Lindwedel<br />
Wedemark<br />
Burgdorf<br />
Horn-Bad Meinberg<br />
Hannover<br />
Aerzen Holle<br />
Duingen<br />
Einbeck<br />
Magdeburg<br />
Halberstadt<br />
Wernigerode<br />
Duisburg<br />
Essen<br />
Boven Bo Bove ven ennden<br />
nd nden n d dden<br />
dden den n<br />
Sc S Sc Sch Scheden Sc SSch Sc Sch Sche Sc Sch Sche Sc Schh<br />
he hede de den<br />
Düsseldorf<br />
Kassel<br />
Bonn<br />
Köln<br />
Saa aarbrücken<br />
aa<br />
Wiesbbade<br />
b d n<br />
Mannheim<br />
Karlsruhe<br />
Bremerhaven<br />
Frankfurt<br />
Bremen<br />
Stuttgart<br />
Kiel<br />
Lübeck<br />
Hamburg H<br />
Erfurt<br />
Nürnberg<br />
Augsburg<br />
München<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Investitionsstrategie – Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Rossto<br />
Joachimsthal<br />
Leipzig<br />
Im Bau befindlich.<br />
Dresden<br />
Berlin<br />
Cottbus<br />
Geografische Lage<br />
der Anlageobjekte<br />
51
52<br />
Tranche 1<br />
1. OBJEKT IN BOVENDEN<br />
Anschrift Sonnenberg 3, 37120 Bovenden<br />
Kennzahl<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 1) | 105,0%<br />
Einwohner 2) | ca. 13.500<br />
Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />
Nebenmieter<br />
Vermietungsstand 65%<br />
Hauptmietvertrag bis 2022<br />
Vermietbare Fläche 1.588 qm<br />
Anzahl Parkplätze 97<br />
Eichsfelder Backwaren KG<br />
Getränkemarkt, zur Zeit nicht vermietet<br />
Standort<br />
Die Gemeinde Bovenden liegt 3 km vom nördlichen Rand des Oberzentrums<br />
Göttingen entfernt direkt an der Bundesstraße B3. Eine<br />
gute Infrastruktur sowie die zentrale Lage machen Bovenden zu<br />
einem begehrten Wohn- und Gewerbestandort. Hightech und modernes<br />
Handwerk sind genauso standorttypisch wie das Dienstleistungsgewerbe<br />
oder internationale Speditionen.<br />
Der Standort ist auch deshalb für Unternehmen attraktiv, weil er<br />
nahe der Stadt Göttingen mit ihren universitären Einrichtungen liegt.<br />
Göttingen/Niedersachsen ist weltweites Zentrum für Messtechnik.<br />
Forschung, Entwicklung und Produktion befinden sich in unmittelbarer<br />
Nähe zueinander. Diese Konzentration wissenschaftlicher und<br />
wirtschaftlicher Kompetenz führte zu einem Zusammenschluss unter<br />
der Dachmarke „Measurement Valley“.<br />
1) Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft ist der Teil der Kaufkraft,<br />
der für den Einzelhandel zur Verfügung steht.<br />
2) Bezieht sich –soweit nicht anders angegeben –<br />
auf die Einwohner der benannten Orte.<br />
Immobiliendarstellung<br />
Grundstück<br />
Das Erbpachtgrundstück ist 8.328 qm groß und befindet sich am<br />
Südrand des Ortes in der Nähe der Bundesstraße B3. Es handelt<br />
sich um ein vertraglich zugesichertes Erbbaurecht bis zum 31. Oktober<br />
2056.<br />
Fondsobjekt<br />
In dem Gebäude befindet sich ein von Netto betriebener Lebensmittelmarkt<br />
und ein Backshop. An das Hauptgebäude ist ein Getränkemarkt<br />
angebaut, der unabhängig vom Lebensmittelmarkt betrieben<br />
wird. Der Netto-Markt hat eine vermietbare Fläche von 987 qm (davon<br />
775 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang, zzgl. 212 qm Lager-<br />
und Nebenräume). Der Backshop hat eine vermietbare Fläche von<br />
50 qm. Der momentan nicht vermietete Getränkefachmarkt hat eine<br />
vermietbare Fläche von 551 qm (davon 484 qm Verkaufsfläche, zzgl.<br />
67 qm Lager- und Nebenräume). Auf dem Grundstück stehen 97<br />
Parkplätze zur Verfügung.<br />
Konstruktion<br />
Die tragenden und aussteifenden Wände sowie das Hintermauerwerk<br />
sind in massiver Bauweise errichtet worden. Die Fassade<br />
besteht aus einem Verblendmauerwerk. Die Raumhöhen des SB-<br />
Marktes, des Getränkemarktes und des Backshops betragen 3 m.<br />
Das Dach ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgeführt und<br />
die Giebeldreiecke sind mit Zinkblech verkleidet.<br />
2. OBJEKT IN BERLIN (FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG)<br />
Anschrift Urbanstraße 122/123, 10967 Berlin<br />
Kennzahl<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 96,3%<br />
Einwohner | ca. 269.000
Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co.KG<br />
Detlev Kasper – Bäckerei<br />
Nebenmieter<br />
Frau Sibel Alinsöz – Glaswelt (Büro und Lager)<br />
7 Wohnungen<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2022<br />
Vermietbare Fläche 1.395 qm<br />
Anzahl Parkplätze 44<br />
Standort<br />
Das Objekt befindet sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem<br />
kleinsten und am stärksten besiedelten Stadtbezirk Berlins. Die vierspurige<br />
Urbanstraße ist eine der Hauptverkehrsadern des Bezirkes.<br />
Eine im Jahre 2008 durchgeführte Verkehrszählung ergab, dass die<br />
Straße täglich von 19.000 bis 24.000 Fahrzeugen durchquert wird.<br />
Grundstück<br />
Das in zentraler Stadtteillage befindliche Grundstück hat eine Fläche<br />
von rund 2.805 qm. Der Markt ist über je eine Zu- und Abfahrt für<br />
Fahrzeuge gut zu erreichen.<br />
Fondsobjekt<br />
Das Fondsobjekt besteht aus einem denkmalgeschützten vierstöckigen<br />
Wohnhaus aus dem Jahre 1912 und einem von Netto betriebenen<br />
Lebensmittelmarkt mit Backshop, der im <strong>No</strong>vember 2007 fertig<br />
gestellt worden ist. Der Markt befindet sich im Hof des Objektes<br />
und ist über eine Durchfahrt zu erreichen. Der Netto-Markt verfügt<br />
über eine vermietbare Fläche von 904 qm (davon 711 qm Verkaufsfläche<br />
inklusive Windfang, zzgl. 193 qm Lager- und Nebenräume). Der<br />
Backshop hat eine vermietbare Fläche von 40 qm. Im zur Straßenfront<br />
gelegenen Wohnhaus gibt es insgesamt 7 Wohnungen mit einer<br />
Gesamtfläche von 443 qm sowie eine kleine Gewerbeeinheit von<br />
8 qm. Auf dem Hof sind 44 Parkplätze vorhanden.<br />
Konstruktion<br />
Der SB-Markt ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />
mit gestrichener Putzfassade sowie einem Flachdach) errichtet.<br />
Der Penny-Markt besitzt einen stützenfreien Verkaufsraum<br />
und hat eine Höhe von 3 m. Der Backshop hat die gleiche Höhe.<br />
3. OBJEKT IN HORN-BAD MEINBERG<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Anschrift Kampstraße 45+47, 32805 Horn-Bad Meinberg<br />
Kennzahl<br />
Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 93,8%<br />
Einwohner | ca. 18.300<br />
Hauptmieter Dirk Rossmann GmbH<br />
Nebenmieter Ernsting's family GmbH & Co. KG<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2019<br />
Vermietbare Fläche 891 qm<br />
Anzahl Parkplätze 24<br />
Standort<br />
Die Stadt Horn-Bad Meinberg (Landkreis Lippe/ <strong>No</strong>rdrhein-Westfalen)<br />
entstand 1970 durch den Zusammenschluss der über 700 Jahre<br />
alten, überwiegend industriell ausgerichteten Stadt Horn mit dem<br />
seit über 300 Jahre aus dem Schrifttum gelehrter Ärzte bekannten<br />
Bad Meinberg. Zur Stadt gehören 14 weitere überwiegend landwirtschaftlich<br />
strukturierte und auf Fremdenverkehr eingestellte Gemeinden.<br />
Horn-Bad Meinberg liegt in günstiger Entfernung zu den<br />
Städten Bielefeld (38 km), Detmold (10 km) und Paderborn (28 km)<br />
und ist als Wohn- und Kurort sehr beliebt.<br />
Das Fondsobjekt befindet sich in einem Gewerbegebiet in der Nähe<br />
eines Aldi-Marktes.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat eine Fläche von 2.324 qm. Es befindet sich in<br />
einem Gewerbegebiet mit weiteren Einzelhandelsgeschäften am<br />
Rand des Ortsteiles Horn.<br />
53
54<br />
Fondsobjekt<br />
Der Drogeriefachmarkt hat eine vermietbare Fläche von 701 qm (davon<br />
594 qm Verkaufsfläche, zzgl. 107 qm Lager- und Nebenräume).<br />
Der Textilfachmarkt hat eine vermietbare Fläche von 190 qm (davon<br />
150 qm Verkaufsfläche, zzgl. 40 qm Lager- und Nebenräume). Auf<br />
dem Gelände befinden sich 24 Parkplätze.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Gasbetonwände auf Stahlbetonplatte,<br />
helle Putzfassaden, Steildach mit Betondachsteinen)<br />
ausgeführt. Beide Märkte verfügen über stützenfreie Verkaufsräume<br />
mit einer lichten Höhe von jeweils 3 m.<br />
4. OBJEKT IN DUINGEN<br />
Anschrift Industriestraße 2, 31089 Duingen<br />
Kennzahl<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 97,3%<br />
Einwohner | ca. 2.990<br />
Hauptmieter EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2024<br />
Vermietbare Fläche 1.106 qm<br />
Anzahl Parkplätze 78<br />
Standort<br />
Die Städte Hameln und Hildesheim sind 35 km entfernt. Die Landeshauptstadt<br />
Hannover (48 km) ist über die Bundesstraße B3 in gut<br />
50 Minuten zu erreichen. Das Fondsobjekt befindet sich in einer innerörtlichen<br />
Lage.<br />
Bei dem Fondsobjekt handelt es sich um einen von EDEKA betriebenen<br />
Niedrigpreis-Markt, der von seinem alten Standort auf das<br />
Nachbargrundstück verlagert worden ist. In unmittelbarer Nachbarschaft<br />
befindet sich ein REWE-Markt. Als Vollsortimenter bildet dieser<br />
Markt eine gute Ergänzung zu dem EDEKA-<strong>Discounter</strong>.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat eine Fläche von 4.658 qm. Es befindet sich in einer<br />
innerörtlichen Lage und ist über eine der Hauptverkehrsstraßen<br />
des Ortes gut zu erreichen.<br />
Fondsobjekt<br />
Der von EDEKA betriebene Niedrigpreis-Markt (NP) hat eine vermietbare<br />
Fläche von 1.106 qm (davon 906 qm Verkaufsfläche inklusive<br />
Windfang, zzgl. 200 qm Lager- und Nebenräume). Auf dem Grundstück<br />
gibt es 78 Parkplätze.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Gasbetonwände auf Stahlbetonplatte<br />
mit weißen Putzfassaden und Verkleidung der Giebeldreiecke<br />
mit Zink sowie ein mit Ziegeln eingedecktes Steildach)<br />
ausgeführt. Der Niedrigpreis-Markt besteht aus einem stützenfreien<br />
Verkaufsraum und hat eine lichte Höhe von 3 m.<br />
Tranche 2<br />
5. OBJEKT IN BAD NENNDORF<br />
Anschrift Hauptstraße 20-24, 31542 Bad Nenndorf<br />
Kennzahl<br />
Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 106,3%<br />
Einwohner | ca. 10.500<br />
Dirk Rossmann GmbH<br />
Ernsting's family GmbH & Co. KG<br />
Modehaus Hermann Rollwage<br />
Nebenmieter<br />
Matthias Soyck (Zahnarztpraxis)<br />
Frank Hanisch Bäckerei-Konditorei<br />
3 Wohnungen<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2022<br />
Vermietbare Fläche 2.621 qm<br />
Anzahl Parkplätze 91
Standort<br />
Der innerstädtische Bereich von Bad Nenndorf ist geprägt durch<br />
die Kurbetriebe mit der Landgrafentherme, dem Kurpark und das Tagungszentrum<br />
„Wandelhalle“. Im Gewerbegebiet „<strong>No</strong>rd“ gibt es eine<br />
Reihe von Metall und Holz verarbeitenden Betrieben und andere<br />
Unternehmen beispielsweise aus dem Bereich der Verpackungsherstellung.<br />
Die direkte Lage am Autobahnanschluss Bad Nenndorf (Autobahn<br />
A2) und die Nähe zu Hannover (32 km) sind wichtige Standortfaktoren<br />
für Gewerbe, Handel und Handwerk.<br />
Das Fondsobjekt befindet sich in zentraler Lage an der innerstädtischen<br />
Fußgängerzone.<br />
Grundstück<br />
Das Erbpachtgrundstück hat eine Fläche von 6.410 qm. Es handelt<br />
sich hierbei um ein vertraglich zugesichertes Erbbaurecht bis Mitte<br />
2077.<br />
Fondsobjekt<br />
In dem Gebäude befinden sich ein von Penny betriebener Lebensmittelmarkt,<br />
ein Backshop, ein Drogeriemarkt (Rossmann), zwei<br />
Bekleidungsmärkte, eine Zahnarztpraxis und 3 Wohnungen. Das<br />
Gebäude wurde im Oktober 2007 fertig gestellt. Der Penny-Markt<br />
verfügt über eine vermietbare Fläche von 1.100 qm (davon 845 qm<br />
Verkaufsfläche inklusive Windfang, zzgl. 255 qm Lager- und Nebenräume).<br />
Der Backshop hat eine vermietbare Fläche von 49 qm. Der<br />
Drogeriemarkt (Rossmann) hat eine vermietbare Fläche von 593 qm<br />
(davon 473 qm Verkaufsfläche, zzgl. 120 qm Lager- und Nebenräume).<br />
Die beiden Bekleidungsmärkte haben eine vermietbare Fläche<br />
von 200 (Ernsting’s family) beziehungsweise 204 qm (Modehaus<br />
Rollwage, davon sind 161 qm Verkaufsfläche und 43 qm Lager- und<br />
Nebenflächen). Die Zahnarztpraxis hat eine Fläche von 115 qm. Die 3<br />
Wohnungen haben eine Gesamtfläche von 360 qm. Auf dem Grundstück<br />
sind 91 PKW-Stellplätze sowie ein Außenaufzug vorhanden.<br />
Konstruktion<br />
Das Fondobjekt ist ein dreistöckiges Wohn- und Geschäftshaus in<br />
Massivbauweise mit einem Steildach mit mehreren Giebeln an der<br />
Vorderseite und rückseitig abgestuften Flachdächern. Das Gebäude<br />
ist komplett mit einer Wärmedämmung versehen und verputzt. Es<br />
verfügt über 2 Aufzugsanlagen.<br />
6. OBJEKT IN EINBECK<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Anschrift Hansestraße 8, 37574 Einbeck<br />
Kennzahl<br />
Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 97,2<br />
Einwohner | ca. 27.500<br />
Hauptmieter Trinkgut Fachdiscount GmbH<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2019<br />
Vermietbare Fläche 1.141 qm<br />
Anzahl Parkplätze 42<br />
Standort<br />
Der Standort wird geprägt durch eine Vielzahl vornehmlich mittelständischer<br />
Unternehmen. In über 1.200 Unternehmen sind insgesamt<br />
5.500 Frauen und 7.500 Männer beschäftigt. Das produzierende<br />
Gewerbe hält mit 49% den größten Anteil am Einbecker<br />
Arbeitsmarkt mit starker Ausprägung von Automobilzulieferbetrieben.<br />
Täglich kommen rund 2.500 Berufspendler in die Stadt. Sie ist<br />
über die Bundesstraße B3 und die Autobahn A7 gut zu erreichen.<br />
Das Fondsobjekt befindet sich in einem, an der in den Ort führenden<br />
Hauptverkehrsstraße gelegenen Gewerbegebiet.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat eine Fläche von 4.614 qm. Es befindet sich an<br />
der in den Ort führenden Hauptverkehrsstraße.<br />
Fondsobjekt<br />
Der von Trinkgut betriebene Getränkemarkt hat eine vermietbare Fläche<br />
von 1.141 qm (davon 800 qm Verkaufsfläche zzgl. 341 qm Lager-<br />
und Nebenräume).<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude ist in Fertigteilbauweise ausgeführt. Die Wände bestehen<br />
aus wärmegedämmten Sicht-/ Stahlbetonplatten, die Tragkonstruktion<br />
des Flachdachs aus Betonfertigteilbindern. Der Getränkemarkt<br />
hat einen stützenfreien Verkaufsraum mit einer Höhe von<br />
über 5,50 m.<br />
55
56<br />
7. OB JEK T IN HALBERSTADT<br />
Anschrift Rabahne 16+17, 38820 Halberstadt<br />
Kennzahl<br />
Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />
Nebenmieter<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2022<br />
Vermietbare Fläche 1.537 qm<br />
Anzahl Parkplätze 105<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 85,7%<br />
Einwohner | ca. 38.279<br />
Markgrafen-Getränkevertrieb-GmbH<br />
Backhaus Siemer<br />
Standort<br />
Halberstadt, Kreisstadt des Landkreises Harz (Sachsen-Anhalt), ist<br />
ein Zentrum der Kunststoff- und Medizintechnik, des Maschinenbau,<br />
der Holzverarbeitung, der Nahrungsmittelindustrie (Halberstädter<br />
Würstchen) und der Nanotechnologie. Zudem gibt es einen stark<br />
ausgeprägten Dienstleistungssektor. In den vor Ort ansässigen Unternehmen<br />
und Behörden sind rund 14.000 Menschen tätig.<br />
Das Fondsobjekt befindet sich an einer der Hauptausfallsstraßen<br />
(Bundesstraße B79) gelegenen Gewerbegebiet.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat eine Fläche von 8.370 qm.<br />
Fondsobjekt<br />
Der Penny-Markt verfügt über eine vermietbare Fläche von 987 qm<br />
(davon 775 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang, zzgl. 212 qm Lager-<br />
und Nebenräume). Der Getränkefachmarkt hat eine vermietbare<br />
Fläche von 502 qm (davon 400 qm Verkaufsfläche, zzgl. 102 qm<br />
Lager- und Nebenräume). Der Backshop umfasst eine vermietbare<br />
Fläche von 49 qm. Auf dem Gelände sind 105 Parkplätze verfügbar.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonfundamenten,<br />
Klinkerfassaden (Penny) bzw. Putzfassaden<br />
(Getränkemarkt), Giebelverkleidungen aus Zinkblech, Steildach mit<br />
Ziegeleindeckung) ausgeführt. Der Penny- und der Getränkemarkt<br />
sowie der Bäcker haben jeweils einen stützenfreien Verkaufsraum<br />
mit einer lichten Höhe von 3 m.<br />
8. OBJEKT IN LINDWEDEL<br />
Anschrift Im Nettelfelde 2, 29690 Lindwedel<br />
Kennzahl<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 104,3%<br />
Einwohner | ca. 2.600<br />
Hauptmieter EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2021<br />
Vermietbare Fläche 959 qm<br />
Anzahl Parkplätze 67<br />
Standort<br />
Die Gemeinde Lindwedel liegt im Landkreis Soltau-Fallingbostel in<br />
Niedersachsen. Lindwedel, das zur Samtgemeinde Schwarmstedt<br />
gehört, liegt verkehrsgünstig zwischen Hamburg, Bremen und Hannover.<br />
Die Landeshauptstadt ist rund 40 km entfernt. Lindwedel bietet<br />
eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen, insbesondere für<br />
Logistikunternehmen, und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert<br />
und intakten Umweltbedingungen.<br />
Der SB-Markt befindet sich im Zentrum von Lindwedel in der Nähe<br />
des Bahnhofs und unmittelbar neben einer Bushaltestelle und einer<br />
Sparkasse.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück ist 4.260 qm groß. Es befindet sich in einer zentralen<br />
Wohngebietslage.
Fondsobjekt<br />
Das Fondsobjekt ist ein in Massivbauweise errichtetes Einzelhandelsobjekt.<br />
Der von EDEKA betriebene Niedrigpreis-Markt (NP) hat<br />
eine vermietbare Fläche von 959 qm (davon sind 753 qm Verkaufsfläche<br />
(inkl. Backshop), zzgl. 206 qm Nebenflächen und Lager). Auf<br />
dem Gelände stehen 67 Parkplätze zur Verfügung.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Gasbetonwände auf<br />
Stahlbetonplatte mit weißer Putzfassade und partieller Zinkblechverkleidung<br />
der Giebel sowie mit Ziegeln gedecktem Steildach) errichtet.<br />
Der SB-Markt verfügt über einen stützfreien Verkaufsraum<br />
mit einer lichten Höhe von 3 m.<br />
Tranche 3<br />
9. OBJEKT IN AERZEN<br />
Anschrift Höpperkrug 1, 31855 Aerzen<br />
Kennzahl<br />
Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 99,4%<br />
Einwohner | ca. 12.000<br />
Nebenmieter Hajener Landbrot, Wilhelm-Hauke Bente<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2023<br />
Vermietbare Fläche 1.067 m<br />
Anzahl Parkplätze 77<br />
Standort<br />
Die Wirtschaftsstruktur der Gemeinde Aerzen ist geprägt durch<br />
zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe. Das trägt dazu<br />
bei, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze<br />
überdurchschnittlich hoch ist. Einer der wichtigsten Arbeitgeber ist<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
die 1864 gegründete Aerzener Maschinenfabrik, die sich zu einem<br />
modernen Unternehmen des Spezialmaschinenbaus entwickelt hat.<br />
Ein im Ortsteil Groß Berkel ansässiger Maschinenbauer produziert<br />
Antriebs- und Automatisierungstechnik.<br />
Aerzen liegt zwischen Hannover (57 km) und Hildesheim (60 km)<br />
und ist über die Bundesstraßen B1 und B83 gut zu erreichen.<br />
Das Fondsobjekt ist Teil eines Gewerbezentrums und befindet sich in<br />
unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B1.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat eine Größe von 7.635 qm und befindet sich innerhalb<br />
einer Gewerbeansiedlung im Ortsteil Groß Berkel.<br />
Fondsobjekt<br />
In dem Gebäude befinden sich ein von Penny betriebener Lebensmittelmarkt<br />
und ein Backshop. Das Gebäude wurde im <strong>No</strong>vember<br />
2008 fertig gestellt. Der Penny-Markt verfügt über eine vermietbare<br />
Fläche von 1.016 qm (davon 801 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang,<br />
zzgl. 215 qm Lager- und Nebenräume). Der Backshop hat eine<br />
vermietbare Fläche von 51 qm. Auf dem Grundstück sind 77 PKW-<br />
Stellplätze vorhanden.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />
mit vorgesetzter Klinkerfassade, Verkleidung der Giebelflächen<br />
mit Aluminiumwellprofilen, Satteldach) errichtet. Der Penny-<br />
Markt besteht aus einem stützenfreien Verkaufsraum und hat eine<br />
lichte Höhe von 3 m. Der Backshop hat die gleiche lichte Höhe.<br />
10. OBJEKT IN COTTBUS<br />
Anschrift Hermannstraße 16, 03042 Cottbus<br />
Kennzahl<br />
Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 91,1%<br />
Einwohner | ca. 100.000<br />
Hauptmieter REWE Deutscher Supermarkt KG auf Aktien<br />
57
58<br />
Nebenmieter<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2022<br />
Vermietbare Fläche 3.079 qm<br />
Anzahl Parkplätze 106<br />
Dirk Rossmann GmbH<br />
Takko Holding GmbH<br />
Pham Xuan Thuy (Textilgeschäft)<br />
Doung Thi Kha<br />
Bäckerei Peter und Cornelia Dreißig KG<br />
Standort<br />
Seit der Wiedervereinigung hat sich in Cottbus ein wirtschaftlicher<br />
Strukturwandel vollzogen. Die Stadt hat sich von einem Zentrum<br />
der Textilindustrie und Energiewirtschaft zu einem Dienstleistungs-,<br />
Wissenschafts- und Verwaltungsstandort entwickelt und erfüllt die<br />
Funktionen eines Oberzentrums in Südbrandenburg. Größte Arbeitgeber<br />
sind die Vattenfall Europe Mining & Generation und die Carl-<br />
Thiem-Klinikum Cottbus GmbH.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat eine Fläche von 8.796 qm. Es befindet sich in<br />
einer Wohngebietslage im östlichen Stadtgebiet von Cottbus.<br />
Fondsobjekt<br />
Das Fondsobjekt ist ein errichtetes Stadtteilzentrum mit mehreren<br />
Fachmärkten und je einem Lebensmittel- und Drogeriemarkt. Der<br />
von REWE betriebene Lebensmittelmarkt hat eine vermietbare Fläche<br />
von 1.760 qm (davon 1.467 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang,<br />
zzgl. 293 qm Lager- und Nebenräume). Der Drogeriemarkt<br />
(Rossmann) umfasst eine vermietbare Fläche von 581 qm (davon<br />
480 qm Verkaufsfläche, zzgl. 101 qm Lager- und Nebenräume). Der<br />
Takko-Markt hat eine vermietbare Fläche von 450 qm. Die Bäckerei<br />
besitzt eine vermietbare Fläche von 110 qm. Die verbleibenden Geschäfte<br />
verfügen über eine vermietbare Fläche von 100 und 78 qm.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonfundamenten<br />
mit gestrichenen Putzfassaden und Blechverkleidung<br />
aus Titanzink der Giebelflächen sowie Steildächern mit Ziegeleindeckung<br />
und teilbegrünten Flachdächern) ausgeführt.<br />
11. OBJEKT IN HOLLE<br />
Anschrift Bahnhofstraße 7, 31188 Holle<br />
Kennzahlen<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 104,6%<br />
Einwohner | ca. 7.400<br />
Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />
Nebenmieter KiK Textilien und <strong>No</strong>n-Food GmbH<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2024<br />
Vermietbare Fläche 1.618 qm<br />
Anzahl Parkplätze 75<br />
Standort<br />
Die Gemeinde Holle im Landkreis Hildesheim (Niedersachsen) umfasst<br />
zehn Ortschaften. Mit 2.500 Einwohnern ist Holle der größte<br />
Ortsteil der zwischen Hannover, Hildesheim und Göttingen gelegenen<br />
Gemeinde. Durch die Nähe zu den Autobahnen A7 (Kassel/Hannover)<br />
und A39 (Braunschweig/Berlin) bietet Holle eine hervorragende<br />
Verkehrsanbindung.<br />
In fast allen Ortsteilen der Gemeinde Holle sind in den vergangenen<br />
Jahren Neubaugebiete entstanden.<br />
Das Fondsobjekt liegt im Zentrum des Ortsteils Holle. Die Umgebungsbebauung<br />
ist geprägt durch Wohnnutzung.<br />
Grundstück<br />
Das Erbpachtgrundstück hat eine Größe von 5.281 qm und befindet<br />
sich in einer innerörtlichen Lage zwischen Bahnhof- und Schlesierstraße.<br />
Dabei handelt es sich um ein vertraglich zugesichertes Erbbaurecht<br />
bis Mitte 2059.<br />
Fondsobjekt<br />
Der größere Teil des Gebäudes wird durch einen Netto-Markt genutzt.<br />
In dem kleineren befindet sich ein Textilmarkt (KiK). Der von<br />
Netto betriebene Supermarkt wurde im <strong>No</strong>vember 2009 fertig gestellt.<br />
Er verfügt über eine vermietbare Fläche von 1.086 qm (davon
831 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang, zzgl. 255 qm Lager- und<br />
Nebenräume). Der separate Bekleidungsmarkt wurde ebenfalls im<br />
<strong>No</strong>vember 2009 fertig gestellt und verfügt über eine vermietbare<br />
Fläche von 532 qm (501 qm Verkaufsfläche und 31 qm Lager- und<br />
Nebenräume). Auf dem Grundstück sind 75 Stellplätze vorhanden.<br />
Im Straßenseitenraum der Bahnhofsstraße befinden sich weitere<br />
Parkbuchten.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude ist in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte,<br />
gestrichene Putzfassade und Aluminiumpaneel-Verkleidung<br />
des Eingangsgiebels sowie Satteldach) errichtet. Beide Märkte<br />
verfügen über stützenfreie Verkaufsräume und haben eine lichte<br />
Höhe von 3,10 m (Netto) bzw. 3,25 m (KIK).<br />
Tranche 4<br />
Alle Objekte im Bau befindlich:<br />
12. OBJEKT IN BAD BEVENSEN<br />
Anschrift Fritz-Reuter-Weg 16, 29549 Bad Bevensen<br />
Kennzahlen<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 92,8%<br />
Einwohner | ca. 8.700<br />
Hauptmieter REWE Deutscher Supermarkt KG auf Aktien<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2025<br />
Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.035 qm<br />
Anzahl Parkplätze voraussichtlich 69<br />
Standort<br />
Die Stadt Bad Bevensen (Landkreis Uelzen/ Niedersachsen) liegt<br />
zwischen Hamburg und Hannover am Ostrand der Lüneburger Heide.<br />
Die Bevölkerung ist überwiegend in Dienstleistungsberufen tätig.<br />
Produzierendes Gewerbe, Handel, Verkehr und das Gastgewerbe<br />
spielen eine nennenswerte Rolle.<br />
Bad Bevensen ist über die Bundesstraße B4 gut zu erreichen.<br />
Das Fondsobjekt befindet sich in verkehrsgünstiger Lage an einer<br />
Haupteinfallstraße zum Ortszentrum. Grünflächen, ein Sportplatz<br />
sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser prägen die nähere Umgebung.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück wird über eine der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet,<br />
die Demminer Allee, erschlossen und hat eine Fläche von<br />
5.974 qm.<br />
Fondsobjekt<br />
Das Fondsobjekt ist an Penny vermietet und soll spätestens bis zum<br />
1. <strong>No</strong>vember 2010 an den Mieter übergeben werden. Der SB-Markt<br />
verfügt voraussichtlich über eine vermietbare Fläche von 1.035 qm<br />
(davon 794 qm Verkaufsfläche inklusive Windfang sowie 241 qm<br />
Lager- und Nebenräume). Auf dem Grundstück sind 69 Parkplätze<br />
geplant.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />
mit vorgesetzter Klinkerfassade und Verkleidung der<br />
Giebel mit Aluminiumwellprofilen sowie einem mit Ziegeln gedeckten<br />
Satteldach) ausgeführt. Der SB-Markt hat einen stützenfreien Verkaufsraum<br />
und eine lichte Höhe von 3 m.<br />
13. OBJEKT IN BURGDORF<br />
Anschrift Mönkeburgstraße, 31303 Burgdorf<br />
Kennzahl<br />
Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />
Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 109,8%<br />
Einwohner | ca. 30.000<br />
Nebenmieter Backshop (noch nicht vermietet)<br />
Vermietungsstand 96%<br />
Hauptmietvertrag bis 2025<br />
Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.080 qm<br />
Anzahl Parkplätze voraussichtlich 62<br />
Standort<br />
Das Stadt Burgdorf liegt im nordöstlichen Bereich des Großraumes<br />
Hannover im Städteviereck Hannover-Celle-Braunschweig-Hildesheim.<br />
Die Stadt ist ein begehrter Wohnort vor den Toren Hannovers<br />
(23 km). Das Zentrum der niedersächsischen Landeshauptstadt ist<br />
über die Autobahn A37 Burgdorf-Hannover in ca. 22 Minuten zu erreichen.<br />
Burgdorf liegt an der Bahnstrecke Hannover-Celle. Bahnhöfe<br />
befinden sich in der Burgdorfer City sowie in den Ortsteilen Otze<br />
und Ehlershausen und sind mit der S-Bahn von Hannover aus zu<br />
59
60<br />
erreichen. Das Fondsobjekt wird in einem neu erschlossenen Wohngebiet<br />
in der Nähe einer Einfallsstraße und dem S-Bahnhof Burgdorf<br />
errichtet.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat eine Fläche von 4.690 qm. Angrenzend befindet<br />
sich ein neu erschlossenes Wohngebiet mit weiteren Entwicklungs-<br />
und Reserveflächen.<br />
Fondsobjekt<br />
Die vermietbare Fläche des Penny-Marktes wird voraussichtlich<br />
1.035 qm betragen (davon 778 qm Verkaufsfläche, zzgl. 257 qm Lager-<br />
und Nebenräume). Der Backshop wird plangemäß eine Fläche<br />
von 45 qm haben. Auf dem Gelände werden sich voraussichtlich<br />
62 Parkplätze befinden.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />
mit gestrichener Putzfassade, teilweise Verblendung<br />
(Backshop) und Klinkerlisenen, Verkleidung der Giebeldreiecke mit<br />
Aluminiumwellprofilen) ausgeführt. Die Raumhöhen des SB-Marktes<br />
und des Backshops sollen plangemäß 3 m betragen.<br />
14. OBJEKT IN SCHEDEN<br />
Anschrift Schulstraße, 37127 Scheden<br />
Kennzahl<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 99,3%<br />
Einwohner | ca. 2.000<br />
Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />
Nebenmieter<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2025<br />
Firma Anton Schlecker<br />
Volksbank Dransfeld eG<br />
Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.528 qm<br />
Anzahl Parkplätze voraussichtlich 80<br />
Standort<br />
Die Gemeinde Scheden (Landkreis Göttingen/Niedersachsen)<br />
liegt an der wichtigen Pendlerachse zwischen dem Mittelzentrum<br />
„Hannoversch Münden“ und dem Oberzentrum Göttingen. Der Ort<br />
ist über die Bundesstraße B3 gut zu erreichen.<br />
Scheden ist ein traditioneller Gewerbestandort, der über rund 350<br />
Arbeitsplätze verfügt. Die Pendlerquote liegt bei 50%.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat voraussichtlich eine Größe von 7.000 qm (es<br />
handelt sich um eine noch zu vermessene Teilfläche). Es befindet<br />
sich in einem Gewerbegebiet unmittelbar an der Bundesstraße B3.<br />
Das mittlere Gefälle des Standortes beträgt 6% bis 10% in Ost-<br />
West-Richtung. Das Gelände grenzt im Südosten an die Schule und<br />
Sportplatzanlagen der Gemeinde an.<br />
Fondsobjekt<br />
Geplant ist ein aus 2 Teilen bestehendes Handelsobjekt in Massivbauweise.<br />
Der von Netto betriebene SB-Markt soll eine vermietbare<br />
Fläche von 1.087 qm umfassen (davon 831 qm Verkaufsfläche inklusive<br />
Windfang, zzgl. 256 qm Lager- und Nebenräume). Der Drogeriemarkt<br />
wird eine vermietbare Fläche von 400 qm haben (davon<br />
380 qm Verkaufsfläche, zzgl. 20 qm Lager- und Nebenräume). Der<br />
Bereich für einen Geldautomaten soll eine vermietbare Fläche von<br />
41 qm umfassen. Auf dem Gelände werden 80 Parkplätze zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude wird voraussichtlich in massiver Bauweise (Ziegelwände<br />
auf Stahlbetonplatte, teilweise Stahlbetonwände mit Außendämmung<br />
an erdberührten Flächen, gestrichene Putzfassade<br />
und Verkleidung der Giebel mit Aluminiumpaneelen, Steildach mit<br />
Ziegeleindeckung) errichtet. Beide Märkte sollen über stützenfreie<br />
Verkaufsräume verfügen und haben eine lichte Höhe von ungefähr<br />
3 m.<br />
15. OBJEKT IN JOACHIMSTHAL<br />
Anschrift Angermünder Straße 19b, 16247 Joachimsthal<br />
Kennzahlen<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2007 | 84,31%<br />
Einwohner | ca. 3.400<br />
Hauptmieter Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />
Vermietungsstand 100%<br />
Hauptmietvertrag bis 2026<br />
Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.087 qm<br />
Anzahl Parkplätze voraussichtlich 75<br />
Standort<br />
Die Stadt Joachimsthal liegt im <strong>No</strong>rden Brandenburgs im Landkreis<br />
Barnim. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Wirtschaftsstruktur<br />
grundlegend verändert. Während bis 1990 die Land- und<br />
Forstwirtschaft sowie die Fischerei wichtige Arbeitgeber der Region<br />
waren, sind es heute die Maschinen- und Stahlbau GmbH, die Euro-
päische Jugend- und Begegnungsstätte am Werbellinsee sowie die<br />
Wohnungsverwaltungs-, Bauservice- und Dienstleistungs-GmbH.<br />
Eine wichtige Rolle spielt auch der Tourismus. Joachimstahl liegt verkehrsgünstig<br />
nahe der A11 Berlin – Stettin (Ausfahrt Joachimsthal).<br />
Das Fondsobjekt befindet sich am Ortsrand von Joachimsthal an der<br />
Zufahrtstraße zur Autobahn.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat voraussichtlich eine Fläche von rund 4.710 qm<br />
(es handelt sich um eine noch zu vermessene Teilfläche).<br />
Fondsobjekt<br />
Der Netto-Markt soll inklusive Backshop eine vermietbare Fläche<br />
von 1.087 qm umfassen. Auf dem Gelände werden 75 Parkplätze<br />
eingerichtet.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonplatte<br />
mit gestrichener Putzfassade und Aluminiumpaneelverkleidung<br />
der Giebel sowie Satteldach mit Ziegeleindeckung) errichtet.<br />
Der SB-Markt wird über einen stützfreien Verkaufsraum mit einer<br />
lichten Höhe von rund 3,10 m verfügen.<br />
16. OBJEKT IN WEDEMARK, OT BISSENDORF<br />
Anschrift Scherenbosteler Straße 28, 30900 Wedemark<br />
Kennzahlen<br />
Hauptmieter Penny-Markt GmbH<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft | 114,7%<br />
Einwohner | ca. 30.000<br />
Nebenmieter Backshop (noch nicht vermietet)<br />
Vermietungsstand 96%<br />
Hauptmietvertrag bis 2025<br />
Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.068 qm<br />
Anzahl Parkplätze voraussichtlich 70<br />
Standort<br />
Die Gemeinde Wedemark (Soltau-Fallingbostel/ Niedersachsen) ist<br />
etwa 20 km von Hannover entfernt. Sie gliedert sich in 16 Ortsteile.<br />
Durch das Gemeindegebiet führen die Bundesautobahn A7 mit<br />
den Anschlussstellen Berkhof und Mellendorf sowie die Bundesautobahn<br />
A352 mit dem Autobahndreieck Hannover-<strong>No</strong>rd, erreichbar<br />
über die Anschlussstelle Kaltenweide. Eine S-Bahn-Verbindung<br />
nach Hannover besteht von den Haltepunkten Bennemühlen, Mellendorf<br />
und Bissendorf im 30-Minuten-Takt.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Wedemark gehört zur Metropolregion Hannover-Braunschweig-<br />
Göttingen-Wolfsburg, in der der Dienstleistungssektor und das produzierende<br />
Gewerbe stark ausgeprägt sind. Im Ortsteil Wennebostel<br />
hat das weltweit tätige Audiotechnikunternehmen Sennheiser seinen<br />
Sitz. An diesem Standort sind 600 Mitarbeiter beschäftigt.<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück ist 4.752 qm groß und befindet sich im Zentrum des<br />
Ortsteils Bissendorf.<br />
Fondsobjekt<br />
Der von der Penny-Markt GmbH betriebene Lebensmittelmarkt soll<br />
eine vermietbare Fläche von 1.020 qm (davon 800 qm Verkaufsfläche<br />
inklusive Windfang, zzgl. 220 qm Lager- und Nebenräume)<br />
haben. Der Backshop soll eine vermietbare Fläche von 48 qm aufweisen.<br />
Auf dem Grundstück stehen den Kunden voraussichtlich 70<br />
Parkplätze zur Verfügung.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude wird in massiver Bauweise (Ziegelwände auf Stahlbetonfundamenten<br />
mit gestrichener Putzfassade, teilweiser Verblendung<br />
(Backshop) und Klinkerlisenen, Giebelverkleidung mit Aluminiumwellprofilen,<br />
Satteldach mit Ziegeleindeckung) errichtet. Der<br />
Penny-Markt wird über einen stützenfreien Verkaufsraum mit einer<br />
lichten Höhe von 3 m verfügen.<br />
17. OBJEKT IN WERNIGERODE<br />
Anschrift Minslebener Straße 53, 38855 Wernigerode<br />
Kennzahl<br />
Hauptmieter<br />
Investitionsstrategie – Immobiliendarstellung<br />
Vermietungsstand 0%<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2007 | 87,0%<br />
Einwohner | ca. 34.000<br />
EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH<br />
(in Vertragsverhandlungen)<br />
Hauptmietvertrag (in Vertragsverhandlungen)<br />
Vermietbare Fläche voraussichtlich 1.045 qm<br />
Anzahl Parkplätze voraussichtlich 80<br />
Standort<br />
Wernigerode (Landkreis Harz/ Sachsen-Anhalt) ist stark vom Tourismus<br />
geprägt. Weitere wichtige Wirtschaftszweige sind die Metallindustrie,<br />
der Automobilzulieferbereich und der Maschinenbau. Die<br />
Stadt ist über die Bundesstraßen B6 und B244 gut zu erreichen.<br />
61
62<br />
Grundstück<br />
Das Grundstück hat eine Größe von 3.953 qm. Es befindet sich in<br />
einem dicht besiedelten, innerstädtischen Wohngebiet an der Ecke<br />
Minslebener Straße und Ernst-Pörner Straße.<br />
Fondsobjekt<br />
Bei dem Fondsobjekt wird es sich voraussichtlich um ein in Massivbauweise<br />
errichtetes Handelsobjekt handeln. Das Objekt wird voraussichtlich<br />
eine vermietbare Fläche von etwa 1.045 qm (davon ca.<br />
735 qm Verkaufsfläche, zzgl. 210 qm Lager- und Nebenräume) aufweisen.<br />
Auf dem Grundstück stehen den Kunden prognosegemäß<br />
80 Parkplätze zur Verfügung . Die Vertragsverhandlungen mit der<br />
EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH befinden sich im Endstadium.<br />
Konstruktion<br />
Das Gebäude wird voraussichtlich in massiver Bauweise (Gasbetonwände<br />
auf Stahlbetonplatte mit weißen Putzfassaden und Verkleidung<br />
der Giebeldreiecke mit Zink sowie ein mit Ziegeln eingedecktes<br />
Steildach) ausgeführt werden. Der Markt besitzt einen stützenfreien<br />
Verkaufsraum und hat eine lichte Höhe von 3 m.
Die Partner<br />
ASSETMANAGEMENT:<br />
BEHRINGER HARVARD EUROPE REAL ESTATE GMBH<br />
Behringer Harvard Europe baut auf der Expertise und den Ressourcen<br />
der US-amerikanischen Muttergesellschaft Behringer Harvard<br />
auf. Das anerkannte Management Team verfügt über eine breite<br />
langjährige Markt-, Transaktions- und Asset-Management-Erfahrung<br />
in Europa und <strong>No</strong>rdamerika. Behringer Harvard Europe hat bereits<br />
über 50 geschlossene Immobilienfonds mit insgesamt 120 Immobilien<br />
in Deutschland, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz<br />
und <strong>No</strong>rdamerika mit einem Fondsvolumen von über EUR 1,25 Milliarden<br />
aufgelegt und gesteuert. Das Unternehmen gilt als Spezialist für<br />
Immobilien mit Wertsteigerungspotenzial.<br />
Grundlage der Geschäftstätigkeit ist die umfassende wirtschaftliche<br />
und technische Optimierung von Einzelimmobilien und Portfolios<br />
während des gesamten Lebenszyklus einer Immobilieninvestition.<br />
Das Asset-Management von Behringer Harvard Europe ist darauf<br />
ausgerichtet, die Opportunitäten von Immobilien und Portfolios zu<br />
erkennen und auszuschöpfen. Diese Leistungen bietet Behringer<br />
Harvard Europe institutionellen und privaten Investoren an.<br />
Als Asset-Manager übernimmt Behringer Harvard Europe für seine<br />
Kunden alle strategischen und operativen immobilienwirtschaftlichen<br />
Aufgaben, von der Akquisition bis zum Verkauf, sowohl für<br />
einzelne Objekte als auch für ganze Portfolios. Zu den Leistungen<br />
gehören auch die langfristige Planung, das Controlling und das Reporting.<br />
Für das Beteiligungsangebot / die Beteiligungsgesellschaft CH2 <strong>Discounter</strong><br />
<strong>No</strong>. 1 wird Behringer Harvard Europe das Asset Management<br />
der Fondsimmobilien übernehmen und in dieser Funktion Controlling<br />
Aufgaben rund um das Portfolio in enger Abstimmung mit dem<br />
Grundstücksverwalter Rahlfs Immobilien GmbH übernehmen.<br />
Darüber hinaus hat die Beringer Harvard Europe die Vermittlung der<br />
Anlageobjekte und der Fremdfinanzierung an die Beteiligungsgesellschaften<br />
übernommen.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
GRUNDSTÜCKSVERWALTUNG:<br />
RAHLFS IMMOBILIEN GMBH<br />
Die Firmengruppe Rahlfs befindet sich seit ihrer Gründung im Jahre<br />
1905 im Familienbesitz und ist traditionell im Baugewerbe und Immobilienbereich<br />
tätig. In der Firmengruppe ist die Neustädter Bauplanung<br />
Dipl.-Ing. G. Rahlfs GmbH für den Bereich Planung, Architektur<br />
und Bauleitung verantwortlich. Die Rahlfs Immobilien GmbH entwickelt<br />
und investiert in Immobilienprojekte.<br />
Die Rahlfs Immobilien GmbH hat sich in der Vergangenheit zu einem<br />
Spezialisten für Einzelhandelsimmobilien entwickelt. Seit Anfang der<br />
1990er Jahre hat das Unternehmen mehr als 80 Objekte für Top Adressen<br />
im Einzelhandel wie Lidl, Plus, Rewe, EDEKA, KiK, Takko, Schlecker<br />
etc. entwickelt. Das jährliche Neubauvolumen beträgt zur Zeit<br />
zwischen EUR 15 Mio. und 20 Mio.<br />
Die Firmengruppe Rahlfs versteht sich als Ansprechpartner über<br />
den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie. Das Bilanzvolumen der<br />
Unternehmensgruppe betrug im Jahre 2008 EUR 35 Mio. Das Eigenkapital<br />
EUR 6,5 Mio.<br />
Im Zusammenhang mit der Beteiligungsgesellschaft ist die Rahlfs<br />
Immobilen GmbH zunächst als Projektentwickler und Verkäufer der<br />
Immobilien involviert. Weiter wird die Rahlfs Immobilien GmbH über<br />
die gesamte Laufzeit des Fonds als Grundstücksverwalter für die<br />
Verwaltung der Immobilien und die Betreuung der Mieter zuständig<br />
sein. Zudem wird sich die Rahlfs Immobilien GmbH planmäßig an<br />
der Beteiligungsgesellschaft beteiligen. Als zusätzlicher Anreiz für<br />
eine erfolgreiche Bewirtschaftung der Immobilien erhält der Grundstücksverwalter<br />
über die laufende Vergütung hinaus eine Erfolgsbeteiligung<br />
am Liquidationsüberschuß der Beteiligungsgesellschaften.<br />
Insofern besteht für die Rahlfs Immobilien GmbH auch in der Verkaufsphase<br />
der Immobilien der Anreiz, möglichst optimale Erträge für<br />
die Anleger zu realisieren.<br />
63
64<br />
5<br />
Logistica <strong>No</strong>. 1
Wirtschaftliche Angaben<br />
Investitionsrechnung 66<br />
Ergebnis- und Liquiditätsprognose 70<br />
Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der Prognose) 78<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 80<br />
Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 82<br />
5<br />
65
Prognosen<br />
66<br />
Investitionsrechnung<br />
Prognose zu den Investitionen<br />
sowie deren Kosten und Finanzierungen<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
Prognostizierte Mittelverwendung<br />
Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte EUR<br />
in %<br />
vom<br />
Gesamt-<br />
aufwand<br />
in % des<br />
Emissions-<br />
kapitals<br />
(inkl. Agio)<br />
in EUR je<br />
qm Nutz-<br />
u. Wohnfläche<br />
∧ Kaufpreis der Immobilien 31.292.980 84,5 161,0 1.312<br />
∧ Grunderwerbssteuer 1.152.868 3,1 5,9 48<br />
∧ Objektbeschaffung 372.386 1,0 1,9 16<br />
∧ <strong>No</strong>tar und Grundbuch 469.395 1,3 2,4 20<br />
∧ Objektbewertung 52.674 0,1 0,3 2<br />
Summe der Anschaffungskosten 33.340.303 90,0 171,5 1.398<br />
Fondsabhängige Kosten: Vergütungen<br />
∧ Kapitalbeschaffung (inkl. Agio) 1.850.700 5,0 9,5 78<br />
∧ Treuhandvergütung 92.535 0,2 0,5 4<br />
∧ Konzeption und Prospektierung 845.770 2,3 4,4 35<br />
∧ Koordination der rechtlichen<br />
und steuerlichen Beratung<br />
75.000 0,2 0,4 3<br />
Summe der Vergütungen 2.864.005 7,7 14,8 120<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
∧ Gründungkosten 30.000 0,1 0,2 1<br />
∧ Finanzierungsvermittlung 172.200 0,5 0,9 7<br />
∧ Finanzierungskosten 129.150 0,3 0,7 6<br />
∧ Wertermittlungskosten 39.000 0,1 0,2 2<br />
Summe der Nebenkosten 370.350 1,0 2,0 16<br />
Liquiditätsreserve 479.192 1,3 2,5 20<br />
Gesamtaufwand 37.053.850 100,0 190,8 1.554<br />
Prognostizierte Mittelherkunft<br />
Eigenkapital<br />
∧ Kapital der Gründungsgesellschafter 1.500 0,0 0,0 0<br />
∧ Rahlfs Immobilien GmbH 400.000 1,1 2,1 17<br />
∧ Emissionskapital 18.507.000 49,9 95,2 776<br />
∧ Agio i.H.v. 5% bezogen auf<br />
das Emissionskapital<br />
925.350 2,5 4,8 39<br />
Fremdkapital 17.220.000 46,5 88,7 722<br />
Gesamtmittel 37.053.850 100,0 190,8 1.554<br />
Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen.
ERLÄUTERUNGEN - PROGNOSE ZU DEN INVESTITIONEN<br />
SOWIE DEREN KOSTEN UND FINANZIERUNGEN<br />
Vorbemerkungen<br />
Die Übersicht über die prognostizierten Investitions- und Finanzierungskosten<br />
spiegelt die mit der Realisierung des Gesellschaftszwecks<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG verbundenen<br />
Investitionen in die anzuschaffenden Einzelhandelsimmobilien und<br />
den daraus resultierenden Eigenkapitalbedarf wider. Soweit einzelne<br />
Positionen auf geschlossenen Verträgen beruhen, sind weitere<br />
Ausführungen hierzu im Kapitel „Rechtliche“ und steuerliche Angaben,<br />
Rubrik „Rechtliche Grundlagen“ auf den Seiten 104 ff. erläutert.<br />
Der Gesellschaft steht ein Vorsteuerabzugsrecht zu, so dass die<br />
Vergütungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Der nicht<br />
abziehbare Teil der Vorsteuerbeträge wird unter den Gründungskosten<br />
ausgewiesen.<br />
Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte<br />
� Kaufpreis der Immobilien<br />
Der Erwerb der Einzelhandelsimmobilien erfolgt planmäßig in vier<br />
Tranchen. Für die ersten drei Tranchen (11 Immobilien) liegen aufschiebend<br />
bedingte Kaufverträge vor. Die Immobilien werden von<br />
der Rahls Immobilien GmbH erworben, die auch mit der laufenden<br />
Grundstücksverwaltung der Objekte betraut ist und sich pro Immobilientranche<br />
mit EUR 100.000 an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen<br />
wird. Der Kaufpreis für die 11 Immobilien wurde in Höhe von<br />
EUR 22.315.210 vertraglich vereinbart, kann jedoch im Rahmen der<br />
kaufvertraglichen Regelungen noch einer Anpassung unterliegen<br />
(z.B. bei einem Mieterausfall). Es handelt sich um Kaufverträge, die<br />
jeweils unter der aufschiebenden Bedingung der Einwerbung und<br />
Einzahlung einer bestimmten Höhe des Emissionskapitals, entsprechend<br />
der jeweiligen Tranche stehen, so dass ein Kaufvertrag erst<br />
mit Erreichen einer bestimmten Höhe des Emissionskapitals wirksam<br />
wird. Wird hingegen das jeweils im Kaufvertrag festgelegte Emissionskapital<br />
nicht erreicht, wird der betreffende Kaufvertrag nicht<br />
wirksam. Auf die Darstellung der Kaufverträge im Kapitel "Rechtliche<br />
und steuerliche Angaben" auf den Seiten 111 ff. wird verwiesen.<br />
Es liegt eine Absichtserklärung der Rahlfs Immobilien GmbH vor, die<br />
Immobilien der Tranche 4 unter bestimmten Voraussetzungen an die<br />
Beteiligungsgesellschaft zu veräußern. Der Kaufpreis für die Immobilien<br />
der vierten Tranche wird mit EUR 9.006.126 prognostiziert. In<br />
der Absichtserklärung erklärt sich die Rahlfs Immobilien GmbH ferner<br />
dazu bereit, sofern das Emissionskapital für eine Tranche nicht<br />
vollständig eingeworben werden kann, die Immobilien einer Tranche<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Wirtschaftliche Angaben – Investitionsrechnung<br />
auch teilweise, in dann zu verhandelnder Form, an die Beteiligungsgesellschaft<br />
zu veräußern. Im Rahmen der Prognoserechnung wird<br />
davon ausgegangen, dass zum 31. Dezember 2010 das geplante<br />
Emissionskapital vollständig eingeworben und eingezahlt wird und<br />
die Immobilien daher zu diesem Zeitpunkt angeschafft werden können.<br />
Auf die Darstellung der Absichtserklärung im Kapitel „Rechtliche<br />
und steuerliche Angaben“ auf der Seite 118. wird verwiesen.<br />
Die REAG GmbH Real Estate Advisory Group Germany hat am 25. Mai<br />
2010 im Auftrag der Fondsgesellschaft ein Wertgutachten über die 11<br />
Immobilien der Tranche 1 bis 3 erstellt. Darin kommt die REAG GmbH<br />
zu folgendem Ergebnis:<br />
Basierend auf den vorgelegten Unterlagen, den erfolgten Besichtigungen,<br />
den rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften,<br />
der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Grundstücke<br />
ist der Gutachter der Meinung, dass sich die Verkehrswerte der<br />
bewerteten Liegenschaften in der Grössenordnung von insgesamt<br />
EUR 22.400.000 bewegen. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis der<br />
Tranchen 1 bis 3 beträgt – ohne Berücksichtigung möglicher Kaufpreisanpassungen<br />
– insgesamt TEUR 22.315 und damit rund TEUR<br />
85 unter dem Gutachterwert der REAG GmbH Real Estate Advisory<br />
Group Germany.<br />
Darüber hinaus hat die finanzierende Bank (der Name der Bank darf<br />
aus vertraglichen Gründen nicht genannt werden) gemäß Aussage<br />
des Termsheets vom 27. Mai 2010 über die anteilige Fremdfinanzierung<br />
der 11 Immobilien der Tranchen 1 bis 3 ein Marktwertgutachten<br />
für diese Immobilien erstellt. In diesem wurde laut Termsheet ein Gesamtwert<br />
der Immobilien der Tranchen 1 bis 3 von EUR 21.330.000<br />
ermittelt. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis der Tranchen 1 bis 3<br />
beträgt – ohne Berücksichtigung möglicher Kaufpreisanpassungen<br />
– insgesamt TEUR 22.315 und damit rund TEUR 985 über dem<br />
Gutachterwert der finanzierenden Bank.<br />
Das Gutachten liegt der Anbieterin jedoch nicht vor und somit kann<br />
eine Aussage über das Datum des Gutachtens nicht gemacht werden.<br />
Weitere Gutachten wurden nicht erstellt.<br />
� Grunderwerbsteuer<br />
Die Grunderwerbsteuer wurde auf den Kaufreis der Fondsobjekte<br />
berechnet und beträgt je nach Bundesland 3,5% bzw. 4,5% des<br />
Kaufpreises. Es wird in der Prognose mit einer Grunderwerbsteuer<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien in Höhe von insgesamt<br />
EUR 1.152.868 ausgegangen.<br />
67
68<br />
� Objektbeschaffung<br />
Für die Vermittlung der Immobilien der Tranchen 1 bis 3 fällt gemäß<br />
den Kaufverträgen eine fest vereinbarte Provision für die Behringer<br />
Harvard Europe Real Estate GmbH in Höhe von 1,19% des Kaufpreises<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Für die Tranche 4 ist in der<br />
Absichtserklärung eine Vergütung in entsprechender Höhe vorgesehen.<br />
Für die Tranchen 1 bis 4 wurden daher Objektbeschaffungskosten<br />
in der Kalkulation in Höhe von insgesammt EUR 372.386 angenommen.<br />
� <strong>No</strong>tar und Grundbuch<br />
Die Kosten für die Beurkundung der notariellen Kaufverträge und der<br />
Grundschuldbestellungen inklusive Grundbuch- und Registerkosten<br />
wurden mit 1,5% bezogen auf die Kaufpreise der Fondsobjekte,<br />
entsprechend EUR 469.395 prognostiziert. Hierin enthalten sind<br />
die Kosten für die Vormerkung im Grundbuch in Höhe von ca. EUR<br />
20.000.<br />
� Objektbewertung<br />
Die Position enthält bereits fest vereinbarte Kosten für die Bewertung<br />
der Immobilien, der Mieter und des Marktumfeldes in Höhe von<br />
EUR 26.700 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Es können noch zusätzliche<br />
Kosten für die Bewertung anfallen. Es wurden insgesamt<br />
Bewertungskosten in Höhe von EUR 52.674 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
prognostiziert.<br />
Fondsabhängige Kosten<br />
� Vergütungen<br />
Für die Beschaffung des Eigenkapitals zahlt die Beteiligungsgesellschaft<br />
auf Grundlage der Vereinbarung über die Beschaffung des<br />
Eigenkapitals eine Vergütung in Höhe von 5% des gezeichneten<br />
Emissionskapitals und in Höhe des gemäß Beitrittserklärung zu<br />
zahlenden Agio, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an die CH2<br />
Contorhaus Hansestadt Hamburg AG. In der Prognoserechnung<br />
wird von einem Agio in Höhe von 5% des gesamten Emissionskapitals<br />
ausgegangen. Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />
erhält des Weiteren eine vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe<br />
von 4,57% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer für die Fondskonzeption und Prospektierung. Ferner<br />
erhält die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG eine vertraglich<br />
vereinbarte Vergütung in Höhe von EUR 75.000 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer für die Koordination der rechtlichen und steuerlichen<br />
Beratung sowie des Drucks der Marketingunterlagen.<br />
Die CH2 Treuhand GmbH, eine Tochtergesellschaft der Anbieterin,<br />
erhält für ihre Tätigkeit als Treuhänderin während der Platzierungsphase<br />
eine einmalige vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe von<br />
0,5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütungen stellen handelsrechtlich Aufwand dar, der nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung als Anschaffungsnebenkosten in<br />
der Steuerbilanz zu aktivieren ist.<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
Die Position „Nebenkosten der Vermögensanlage“ beinhaltet teilweise<br />
geplante Gründungskosten, Finanzierungsvermittlungskosten,<br />
Finanzierungskosten und Wertermittlungskosten. In den<br />
Gründungskosten wurde die vereinbarte Vergütung für den Mittelverwendungskontrolleur<br />
in Höhe von EUR 15.000 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer berücksichtigt. Weiterhin ist in den Gründungskosten<br />
ein prognostizierter Betrag in Höhe von EUR 15.000 für den Anteil<br />
nicht abzugfähiger Vorsteuer enthalten. Der Anteil der nicht umsatzsteuerpflichtigen<br />
Mieten beträgt ca. 2,4%.<br />
Für die Finanzierungsvermittlung erhält die Behringer Harvard Europe<br />
Real Estate GmbH eine vereinbarte Vergütung in Höhe von 1%<br />
des vermittelten Fremdkapitalbetrages zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
entsprechend voraussichtlich EUR 172.200 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die finanzierende Bank erhält für die Darlehensbearbeitung<br />
eine Vergütung in Höhe von 0,75% des Darlehenbetrages,<br />
welche für die Tranchen 1 bis 3 bereits im Rahmen des Termsheets<br />
vereinbart wurde. Das Termsheet sieht des Weiteren eine Zusageprovision<br />
in Höhe von 0,35% p.a. ab Abschluss des Darlehensvertrages<br />
für die noch nicht ausgezahlten Darlehensteile vor. Eine<br />
Bereitstellungsprovision wurde jedoch nicht kalkuliert, da annahmegemäß<br />
die Darlehensverträge erst kurz vor Übernahme der Immobilien<br />
ausgefertigt werden sollen. Es werden daher Finanzierungskosten<br />
in Höhe von insgesamt EUR 129.150 prognostiziert. Weiterhin<br />
erhält die finanzierende Bank für die Bewertung der Immobilien im<br />
Zuge der Bereitstellung der Fremdfinanzierung fest vereinbarte Bewertungskosten<br />
für die Tranchen 1 bis 3 in Höhe von EUR 25.922 zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer; insgesamt werden Bewertungskosten<br />
in Höhe von EUR 39.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer prognostiziert.<br />
Die Nebenkosten der Vermögensanlage stellen handelsrechtlich<br />
sofort abzugsfähigen Aufwand dar, steuerlich sind diese Aufwendungen<br />
zu aktivieren.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Ausgewiesen wird die vorgehaltene Liquidität, die nach prospektgemäßem<br />
Verlauf zur Abdeckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs<br />
bei der Beteiligungsgesellschaft verbleibt.<br />
Eigenkapital<br />
Das geplante Eigenkapital setzt sich aus dem geplanten Kommanditkapital<br />
(EUR 18.908.500) und dem geplanten Agio in Höhe von<br />
5% des Emissionskapitals (EUR 925.350) zusammen. Das geplante<br />
Kommanditkapital setzt sich aus dem Kapital der Gründungskommanditisten<br />
(EUR 1.500), dem geplanten Kapital der Rahlfs Immobili-
en GmbH (EUR 400.000) und dem geplanten Emissionskapital (EUR<br />
18.507.000) zusammen. Das Kapital der Gründungskommanditisten<br />
ist bereits voll eingezahlt. Das geplante Kapital der Rahlfs Immobilien<br />
GmbH ist gemäß § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sukzessive<br />
in Tranchen zu je EUR 100.000 jeweils 14 Tage nach Erreichen der<br />
genannten Schwellen des eingeworbenen Emissionskapitals einzuzahlen.<br />
Die Einzahlung des Emissionskapitals zzgl. Agio erfolgt nach<br />
den Bestimmungen der Beitrittserklärung.<br />
Fremdkapital<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit einer großen deutschen Bank eine Finanzierungszusage<br />
(Binding Term Sheet) vereinbart, in der die langfristige<br />
Finanzierung mit 8-jähriger Laufzeit (ab 31. 12. 2010) der Im-<br />
DARLEHEN AUF BASIS DES BINDING TERM SHEET FÜR DIE TRANCHEN 1 BIS 3.<br />
Es wird von einer Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung der Tranche 4<br />
in Höhe von EUR 4.940.000 zu identischen Konditionen ausgegangen.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Wirtschaftliche Angaben – Investitionsrechnung<br />
mobilien den Tranchen 1 bis 3 in Höhe von maximal EUR 12.280.000<br />
vereinbart wurde. Für die Finanzierung der Tranche 4 wird eine Darlehensaufnahme<br />
in Höhe von EUR 4.940.000 geplant. Es besteht eine<br />
Absichtserklärung der finanzierenden Bank, eine verbindliche Zusage<br />
steht noch aus. Zwischenfinanzierungen wurden nicht angefragt<br />
und somit auch nicht verbindlich zugesagt. Zu den Einzelheiten der<br />
Finanzierung siehe Kapitel Rechtliche und steuerliche Grundlagen,<br />
Rubrik Rechtliche Grundlagen, Abschnitt „Binding Term Sheet“.<br />
Darlehenshöhe Maximal EUR 12.280.000 gemäß Termsheet für die Tranchen 1 bis 3 sowie geplantes Darlehen in Höhe von EUR 4.940.000<br />
für die Tranche 4; insgesamt geplant EUR 17.220.000<br />
Laufzeit 8 Jahre ab erster Ausnutzung für die Tranchen 1 bis 3 gemäß Termsheet. Nach Ablauf der Laufzeit wird von einer Verlängerung<br />
des Darlehens zu identischen Konditionen ausgegangen.<br />
Auszahlung geplant 31. Dezember 2010<br />
Zinssatz Gemäß Termsheet Refinanzierungssatz der Bank zzgl. banküblicher Marge (insgesamt geplant: 5,35% p.a. über die<br />
Fondslaufzeit)<br />
Tilgungsrate Gemäß Termsheet 2% Tilgung linear p.a. auf den Ursprungsdarlehensbetrag, entsprechend EUR 344.400 p.a. sowie<br />
Tilgung des verbleibenden Restbetrages am Ende der Darlehenslaufzeit. Es wird von einer Verlängerung des Darlehens<br />
zu identischen Konditionen ausgegangen.<br />
69
Prognosen<br />
70<br />
Ergebnis- und Liquiditätsprognose<br />
2011 2012<br />
TEUR<br />
2013 2014 2015 2016<br />
1. Mieteinnahmen 2.660 2.719 2.725 2.730 2.741 2.785<br />
2. Mietausfall 0 0 0 0 0 -14<br />
3. Bewirtschaftung/<br />
Instandhaltung -180 -184 -184 -184 -185 -188<br />
4. Erbbauzinsen -63 -64 -65 -65 -65 -66<br />
5. Zinseinnahmen 0 2 1 1 1 1<br />
6. Zinsausgaben -914 -896 -878 -859 -841 -822<br />
7. Verwaltungskosten -138 -140 -155 -141 -142 -159<br />
Liquides Betriebsergebnis 1.365 1.437 1.444 1.482 1.509 1.537<br />
8. Tilgung Darlehen -344 -344 -344 -344 -344 -344<br />
9. Auszahlung -1.135 -1.135 -1.135 -1.135 -1.135 -1.135<br />
10. in Prozent (%) 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00<br />
Liquiditätsreserve<br />
aus der Investitionsphase<br />
479<br />
Liquidität kumuliert 365 323 288 291 321 379<br />
Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen.<br />
ERGEBNIS- UND LIQUIDITÄTSPROGNOSE –<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNIS- UND LIQUIDITÄTSPROGNOSE<br />
Mieteinnahmen und Mietausfall (PROGNOSE)<br />
Die Einzelhandelsimmobilien werden schwerpunktmäßig an Markendiscounter vermietet. Weitere<br />
Flächen werden an Backshops, Drogeriemärkte, Gastronomiebetriebe oder Textildiscounter vermietet.<br />
In den Objekten in Berlin und Bad Nenndorf werden zudem insgesamt 10 Wohneinheiten<br />
vermietet. Die kalkulierten Mieteinnahmen beruhen auf den im Wesentlichen bereits abgeschlossenen<br />
Mietverträgen. Es wurde angenommen, dass die Mieter etwaige Mietoptionen ausüben<br />
und die Mieter die Mietverträge bis zum Ende der Fondslaufzeit nicht kündigen. Gleichzeitig wurde<br />
angenommen, dass zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vermietete Flächen bis<br />
spätestens zum Jahr 2011 vermietet werden. Vergleiche hierzu auch die Ausführungen bei der Darstellung<br />
der wesentlichen Mietverträge, Seite 121 ff. und die Objektdarstellungen, Seite 52 ff. Dort<br />
ist insbesondere auch der Vermietungsstand der einzelnen Objekte angegeben. Ab dem Jahr 2014<br />
wird ein Mietausfall von 0,5% der Mieteinnahmen eingeplant. Es wurden über die Fondslaufzeit<br />
Mietsteigerungen eingeplant. Bei den Gewerbeimmobilien wurde mit einer Inflation von 2% pro
.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Wirtschaftliche Angaben – Ergebnis- und Liquiditätsprognosen<br />
TEUR<br />
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Veräusserung<br />
Gesamt<br />
1. 2.828 2.842 2.894 2.910 2.963 3.015 3.034 3.093 34.020 73.959<br />
2. -14 -14 -14 -15 -15 -15 -15 -16 -132<br />
3. -191 -192 -195 -195 -200 -204 -205 -209<br />
-2.696<br />
4. -68 -70 -71 -71 -72 -73 -76 -77 -966<br />
5. 1 2 2 2 3 3 4 4 27<br />
6. -804 -785 -767 -749 -730 -712 -693 -674 -11.124<br />
7. -145 -146 -163 -149 -150 -168 -153 -156 -680 -2.785<br />
1.607 1.637 1.686 1.733 1.799 1.846 1.896 1.965 33.340 56.283<br />
8. -344 -344 -344 -344 -344 -344 -344 -344 -12.404 -17.220<br />
9. -1.181 -1.229 -1.229 -1.229 -1.323 -1.323 -1.323 -1.323 -22.572 -39.542<br />
10. 6,25 6,50 6,50 6,50 7,00 7,00 7,00 7,00<br />
461 525 638 798 930 1.109 1.338 1.636<br />
Jahr gerechnet. Eine Mieterhöhung wurde berücksichtigt, wenn die<br />
im jeweiligen Mietvertrag vereinbarten Kriterien annahmegemäß erfüllt<br />
sind. Bei den Wohnungen wurde eine Mietsteigerung von 1%<br />
p.a. ab dem Jahr 2012 angenommen.<br />
Es ist geplant die Immobilien zum Ende des Jahres 2024 zu veräußern.<br />
Als Veräußerungserlös wird das 11,0-fache der Jahresmieten<br />
für das Jahr 2024, entsprechend TEUR 34.020, eingeplant .<br />
Bewirtschaftung/Instandhaltung (PROGNOSE)<br />
Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der<br />
Objekte werden mit 6,75% der Mieteinnahmen angenommen.<br />
Erbbauzinsen (PROGNOSE)<br />
Für die Objekte Bad Nenndorf, Bovenden und Holle wurden Erbbauzinsen<br />
von anfänglich insgesamt TEUR 63 fest vereinbart. Die Erb-<br />
bauzinsen unterliegen individuellen Wertsteigerungsklauseln, die in<br />
Kapitel "Rechtliche und steuerliche Angaben", Abschnitt "Erbpachtverträge",<br />
Seite 145 ff., dargestellt werden. Die Erbbauzinsen sind an<br />
den Lebenshaltungsindex gekoppelt. Für die Kalkulation wurde mit<br />
einer jährlichen Steigerung des Lebenshaltungsindex von 2% und<br />
einer Erbbauzinserhöhung gemäß den vorgesehenen Regelungen<br />
der Erpachtverträgen gerechnet.<br />
Zinseinnahmen (PROGNOSE)<br />
Aus der Anlage freier Liquidität wurden Bruttozinseinnahmen von<br />
0,5% p.a. prognostiziert. Da diese Einnahmen im Zusammenhang<br />
mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehen, werden<br />
sie dieser Einkunftsart zugerechnet.<br />
71
72<br />
Zinsausgaben und Tilgung (PROGNOSE)<br />
Zur Finanzierung der Einzelhandelsimmobilien plant die Beteiligungsgesellschaft,<br />
eine langfristige Finanzierung von einer deutschen<br />
Bank aufzunehmen. Hierfür wurde mit der Bank eine Finanzierungszusage<br />
(Binding Term Sheet) für die ersten 3 Tranchen vereinbart,<br />
welche ein Fremdkapital in Höhe von EUR 12.280.000 mit einer Laufzeit<br />
von 8 Jahren vorsieht. Das Darlehen kann in drei Tranchen, entsprechend<br />
den Immobilientranchen aufgenommen werden. Über die<br />
Finanzierung der Tranche 4 besteht noch keine Vereinbarung mit der<br />
Bank. Es wird unterstellt, dass die Konditionen der Finanzierung der<br />
Tranche 4 mit den Konditionen des Binding Term Sheet übereinstimmen.<br />
Da in der Prospektkalkulation der Erwerb aller vier Tranchen<br />
zum 31. Dezember 2010 unterstellt wird, wurde mit einem gesamten<br />
Fremdkapital in Höhe von EUR 17.220.000 kalkuliert. Das Darlehen<br />
soll mit 2,0% p.a. des ursprünglichen Darlehenbetrages getilgt<br />
werden. Der jährliche Tilgungsbetrag wurde entsprechend mit EUR<br />
344.400 einkalkuliert. Es wurden vierteljährlichen Tilgungen angenommen.<br />
Der verbleibende Restbetrag des Darlehens wird am Ende<br />
der Laufzeit getilgt. Es wird in der Planrechnung unterstellt, dass die<br />
Darlehen auf die Fondslaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 zu identischen<br />
Konditionen verlängert werden können.<br />
Als Zinssatz wird gemäß Term Sheet der Refinanzierungssatz der<br />
Bank zzgl. einer banküblichen Marge vereinbart. Das Darlehen für die<br />
Tranchen 1 bis 3 ist tranchenweise mit geeigneten Zinssicherungsinstrumenten<br />
über die Darlehenslaufzeit und den Darlehensbetrag zu<br />
versehen. In der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz von 5,35%<br />
p.a. über die Fondslaufzeit angenommen.<br />
Bei der Veräußerung der Immobilien im Jahr 2024 wird mit einer vollständigen<br />
Rückführung der noch ausstehenden Darlehensbeträge<br />
in Höhe von plangemäß TEUR 12.404 gerechnet.<br />
Verwaltungskosten (PROGNOSE)<br />
Folgende jährliche Kosten wurden als %-Satz der Mieteinnahmen<br />
eingeplant:<br />
� Grundstücksverwaltung: 1,3% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
an die Rahlfs Immobilien GmbH (fest vereinbart)<br />
� Assetmanagement: 0,8% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an die<br />
Beringer Harvard Europe Real Estate GmbH (fest vereinbart)<br />
� Geschäftsführung: 0,25% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an<br />
die geschäftsführende Kommanditistin, die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2<br />
Asset GmbH (fest vereinbart)<br />
Des Weiteren ist in den Verwaltungskosten die laufende Treuhandgebühr<br />
an die CH2 Treuhand GmbH in Höhe von 0,25% des gezeichneten<br />
Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer enthalten.<br />
Für Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuerberatung wurden<br />
anfänglich EUR 25.000 p.a. einkalkuliert. Diese Kosten werden<br />
ab dem Jahr 2012 jährlich mit 2% gesteigert. Die Haftungsvergütung<br />
für die Komplementärin beträgt laut Gesellschaftsvertrag EUR 2.500<br />
p.a. Die Verwaltungskosten beinhalten zusätzlich einen geschätzten<br />
Betrag für nicht abzugsfährige Vorsteuern in Höhe von jährlich ca<br />
EUR 1.500. Ferner wurden alle 3 Jahre, erstmals für das Jahr 2013,<br />
ein Betrag von EUR 15.000 für die mit der finanzierenden Bank vertraglich<br />
vereinbarten Bewertungen der Immobilien angesetzt. Dieser<br />
Betrag wurde alle 3 Jahre mit 2% gesteigert.<br />
Im Rahmen des Verkaufs der Immobilien werden Verkaufskosten in<br />
Höhe von 2% des kalkulierten Verkaufspreises, entsprechend TEUR<br />
680 geplant.<br />
Ausschüttungen an die Kommanditisten (PROGNOSE)<br />
Die laufenden Ausschüttungen an die Kommanditisten erfolgen für<br />
im Jahr 2010 beigetretene Anleger annahmegemäß in Höhe von 6%<br />
p.a. für die Jahre 2011 bis 2016, 6,25% p.a. für das Jahr 2017, 6,5%<br />
p.a. für die Jahre 2018 bis 2020 sowie 7% p.a. für die Jahre 2021 bis<br />
2024. Anleger, die der Beteiligungsgesellschaft im Jahr 2011 beitreten,<br />
erhalten für das Jahr 2011 eine geplante Ausschüttung in Höhe von<br />
3%. Die dargestellten prognostizierten Ausschüttungen beinhalten<br />
die anteilige Rückzahlung der Einlage des Anlegers; eine gesonderte<br />
Kapitalrückzahlung am Ende der Laufzeit findet nicht statt.<br />
Die Immobilien werden prognosegemäß im Dezember 2024 für TEUR<br />
34.020 veräußert. Nach Abzug der Kosten der Veräußerung von<br />
prognosegemäß 2% des Veräußerungserlöses (TEUR 680) und der<br />
plangemäßen Tilgung der Restdarlehen (TEUR 12.404), verbleibt eine<br />
voraussichtliche Liquidität (inklusive Liquiditätsreserve von TEUR<br />
1.636) in Höhe von TEUR 22.573. Die Verteilung der verbleibenden<br />
Liquidität an die Gesellschafter erfolgt nach den Bestimmungen des<br />
§ 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages:<br />
Auf der ersten Stufe erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer Kapitalanteile, bis auf die im Jahr 2010 begründeten<br />
Beteiligungen, bis zum Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie<br />
eine durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung vor Steuern<br />
von mindestens 6,5% bezogen auf die Pflichteinlage (ohne Agio)<br />
entfällt. Auf der zweiten Stufe wird von einem überschießenden Betrag<br />
ein Anteil von 20% an Rahlfs Immobilien GmbH ausgezahlt. Auf<br />
der dritten Stufe erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Anteils<br />
von 80% des überschießenden Betrages wiederum an alle Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer Kapitalanteile.<br />
Prognosegemäß erhält die Rahlfs Immobilien GmbH eine Ausschüttung<br />
aus Verkauf in Höhe von TEUR 950 und die übrigen Gesellschafter<br />
TEUR 21.623. Insgesamt wird prognostiziert, dass für im<br />
Jahr 2010 beigetretene Anleger über die gesamte Fondslaufzeit Ausschüttungen<br />
vor Steuern (inkl. Rückzahlung der Einlage) in Höhe von<br />
ca. 206,6% der Kommanditeinlagen (ohne Agio) erfolgen werden.<br />
Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass alle<br />
auf ein Jahr bezogene Zahlungsströme auch im selben Kalenderjahr<br />
erfolgen.
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Ciao Bella, ..... willst Du meine Frau werden?<br />
73
Prognosen<br />
74<br />
Steuersatz 45% zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag 5,5%<br />
EUR<br />
2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />
1. Kommanditkapital -105.000<br />
2. Auszahlungen 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000<br />
3. Einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
0 3 2 2 2<br />
Zwischensumme 6.000 6.003 6.002 6.002 6.002<br />
4. · davon Gewinnausschüttung 0 0 0 0 2.767<br />
5. · davon Eigenkapitalrückzahlungen 6.000 6.003 6.002 6.002 3.235<br />
6. Steuerzahlungen -1.511 -1.693 -1711 -1805 -1873<br />
7.<br />
· davon bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
0 -3 -2 -2 -2<br />
8. Liquiditätszufluss -105.000 4.489 4.310 4.292 4.197 4.130<br />
Gebundenes Kapital -105.000 -100.511 -96.200 -91.909 -87.711 -83.582<br />
9. Anteiliges Fremdkapital 91.070 89.249 87.427 85.606 83.785 81.963<br />
10. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />
Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen<br />
Steuersatz 30% zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag 5,5%<br />
EUR<br />
2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />
1. Kommanditkapital -105.000<br />
2. Auszahlungen 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000<br />
3. Einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
0 3 2 2 2<br />
Zwischensumme 6.000 6.003 6.002 6.002 6.002<br />
4. · davon Gewinnausschüttung 0 0 0 0 2.767<br />
5. · davon Eigenkapitalrückzahlungen 6.000 6.003 6.002 6.002 3.235<br />
6. Steuerzahlungen -1.007 -1.128 -1.140 -1.203 -1.248<br />
7.<br />
· davon bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
0 -3 -2 -2 -2<br />
8. Liquiditätszufluss -105.000 4.993 4.875 4.862 4.799 4.754<br />
Gebundenes Kapital -105.000 -100.007 -95.133 -90.271 -85.472 -80.718<br />
9. Anteiliges Fremdkapital 91.070 89.249 87.427 85.606 83.785 81.963<br />
10. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />
Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen<br />
PROGNOSE DER KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG<br />
Darstellung einer Kapitalrückflussrechnung für den Anleger<br />
bei einer Beteiligung über EUR 100.000 zzgl. 5% Agio (PROGNOSE)
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Wirtschaftliche Angaben – Prognose der Kapitalrückflussrechnung<br />
EUR<br />
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Veräusserung<br />
Gesamt<br />
1. -105.000<br />
2. 6.000 6.250 6.500 6.500 6.500 7.000 7.000 7.000 7.000 116.826 206.576<br />
3. 2 2 3 3 4 5 6 7 9 0 51<br />
6.002 6.252 6.503 6.503 6.504 7.005 7.006 7.007 7.009 116.826 206.627<br />
4. 4.453 4.827 4.977 5.233 5.486 5.833 6.091 6.347 6.720 48.893 101.627<br />
5. 1.549 1.426 1.526 1.271 1.018 1.172 915 660 288 67.933 105.000<br />
6. -1.945 -2.122 -2.193 -2.315 -2.435 -2.600 -2.722 -2.844 -3.021 0 -30.787<br />
7. -2 -2 -3 -3 -4 -5 -6 -7 -9 -51<br />
8. 4.058 4.131 4.310 4.189 4.069 4.405 4.284 4.163 3.988 116.826 175.840<br />
-79.524 -75.394 -71.084 -66.896 -62.826 -58.421 -54.137 -49.974 -45.986<br />
9. 80.142 78.320 76.499 74.678 72.856 71.035 69.213 67.392 65.571<br />
10. 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Veräusserung<br />
Gesamt<br />
1. -105.000<br />
2. 6.000 6.250 6.500 6.500 6.500 7.000 7.000 7.000 7.000 116.826 206.576<br />
3. 2 2 3 3 4 5 6 7 9 0 51<br />
6.002 6.252 6.503 6.503 6.504 7.005 7.006 7.007 7.009 116.826 206.627<br />
4. 4.453 4.827 4.977 5.233 5.486 5.833 6.091 6.347 6.720 48.893 101.627<br />
5. 1.549 1.426 1.526 1.271 1.018 1.172 915 660 288 67.933 105.000<br />
6. -1.296 -1.415 -1.462 -1.543 -1.623 -1.733 -1.815 -1.896 -2.014 0 -20.525<br />
7. -2 -2 -3 -3 -4 -5 -6 -7 -9 -51<br />
8. 4.706 4.838 5.041 4.960 4.881 5.272 5.191 5.111 4.995 116.826 186.102<br />
-76.012 -71.174 -66.134 -61.173 -56.293 -51.021 -45.830 -40.718 -35.724<br />
9. 80.142 78.320 76.499 74.678 72.856 71.035 69.213 67.392 65.571<br />
10 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
EUR<br />
75
76<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR PROGNOSE<br />
DER KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG<br />
Die auf Basis der getroffenen Annahmen und der abgeschlossenen<br />
Verträge ermittelten Werte stellen lediglich einen möglichen Verlauf<br />
der Vermögensanlage dar. Dargestellt wurde der erwartete Kapitalrückfluss<br />
für einen Anleger mit einer gezeichneten Kommanditeinlage<br />
von EUR 100.000 und einem zu zahlenden Agio in Höhe von 5%<br />
bezogen auf die gezeichnete Kommanditeinlage.<br />
Aus der Darstellung lassen sich insbesondere die geplanten Auszahlungen,<br />
die erwarteten Steuerzahlungen und der sich hieraus<br />
ergebende Anlageerfolg über die geplante Laufzeit der Beteiligung<br />
entnehmen. Bei der Ermittlung der Steuerzahlungen wurde zum einen<br />
der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer von 45% und zum<br />
anderen ein Steuersatz von 30% sowie jeweils der Solidaritätszuschlag<br />
von 5,5%, aber keine Kirchensteuer berücksichtigt.<br />
Aus Vereinfachungsgründen wurden im Zusammenhang mit dem<br />
Haftungsvolumen in der vorstehenden Übersicht jeweils die Werte<br />
zum Jahresende dargestellt. Es wird auf die Darstellung des Risikos<br />
der wiederauflebenden Haftung auf das Kapitel „Risiken“, Rubrik<br />
„Anlage und Prognosegefährdende Risiken“, Abschnitt „Haftung des<br />
Anlegers“ ab Seite 24 verwiesen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der jeweiligen Summenzeile<br />
alle Ungewissheiten der Prognose aus den einzelnen Jahreszeilen<br />
addieren und ihre Aussage deshalb mit einer sehr hohen Unsicherheit<br />
belastet sein kann.
Chefsessel<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
77
Abweichungen von der Prognose<br />
78<br />
Gesamtmittelrückfluss<br />
nach Steuern<br />
(in EUR) bei einer<br />
Beteiligung EUR<br />
100.000<br />
Gesamtmittelrückfluss<br />
nach Steuern<br />
(in EUR) bei einer<br />
Beteiligung EUR<br />
100.000<br />
Gesamtmittelrückfluss<br />
nach Steuern<br />
(in EUR) bei einer<br />
Beteiligung EUR<br />
100.000<br />
200.000<br />
190.000<br />
180.000<br />
170.000<br />
160.000<br />
150.000<br />
200.000<br />
190.000<br />
180.000<br />
170.000<br />
160.000<br />
150.000<br />
200.000<br />
190.000<br />
180.000<br />
170.000<br />
160.000<br />
150.000<br />
Sensitivitätsanalysen<br />
(Abweichungen von der Prognose)<br />
ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE<br />
bei einer Veränderung der Zinsen<br />
-10%<br />
Prospektannahme<br />
Abweichungen gegenüber Prospektwert<br />
ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE<br />
bei einer Veränderung Bewirtschaftungskosten<br />
Prospektannahme<br />
+10%<br />
-10% Abweichung gegenüber Prospektwert<br />
+10%<br />
ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE<br />
bei einer Veränderung des Verkaufsfaktors<br />
Prospektannahme<br />
10-fache Abweichungen gegenüber Prospektwert<br />
12-fache
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN SENSITIVITÄTSANALYSEN<br />
Für die Berechnung des Gesamtmittelrückflusses nach Steuern<br />
wurde der Höchststeuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag angenommen.<br />
Die Sensitivitätsanalysen sollen beispielhaft darstellen, welche<br />
Auswirkungen einzelne Abweichungen von den wesentlichen<br />
Prognoseannahmen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Beteiligungsangebotes<br />
haben. Es handelt sich hierbei jeweils um Abweichungen<br />
von den Liquiditätsprognosen der Emittentin. Eine Abweichung<br />
der genannten Einzelgrößen von den Prognoseannahmen<br />
ist als wahrscheinlich anzusehen, wobei keine Aussage über die<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit und die Dauer einzelner Abweichungen<br />
möglich ist.<br />
Die Grafiken zeigen die Abweichungen von den prognostizierten<br />
prozentualen Auszahlungen nach Steuern an den Anleger bei<br />
verschiedenen Szenarien und beinhalten die Rückführung der ge-<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Wirtschaftliche Angaben – Sensitivitätsanalysen<br />
zeichneten Kommanditeinlage und des Agios, sowie Steuerzahlungen<br />
für einen Spitzensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag. Bei den<br />
Berechnungen wurde nur die jeweils genannte Annahme geändert;<br />
die anderen Annahmen bleiben unverändert. Zum Vergleich wird die<br />
prognostizierte prozentuale Auszahlung nach Steuern an den Anleger<br />
in Höhe von 175,8% der Kommanditeinlage (ohne Agio) angegeben.<br />
Bei den nebenstehenden Szenarien wurden die Bewirtschaftungs-<br />
und Instandhaltungskosten, der Veräußerungserlös sowie die Betrachtung<br />
einer abweichenden Zinsbelastung variiert. Die Veränderungen<br />
werden vom angegebenen Zeitpunkt bis zum Ende der<br />
Fondslaufzeit wirksam. Eine Ausnahme bildet lediglich die Darstellung<br />
des Veräußerungserlöses.<br />
79
80<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Die Emittentin ist vor weniger als 18 Monaten gegründet worden und<br />
hat noch keinen Jahresabschluss erstellt.<br />
Eröffnungsbilanz<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
EUR<br />
Eröffnungsbilanz<br />
Aktiva<br />
zum 01.04.2010<br />
Ausstehende Einlagen von Kommanditisten 1.500<br />
Bilanzsumme 1.500<br />
Passiva<br />
Eigenkapital<br />
∧ Kapitalanteile: Komplementärin 0<br />
∧ Kapitalanteile: Kommanditisten 1.500<br />
Bilanzsumme 1.500<br />
Gemäß § 242 HGB ist die Eröffnungsbilanz auf den Beginn des Handelsgewerbes aufzustellen.<br />
Das Handelsgewerbe der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG beginnt gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
mit der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.<br />
ZWISCHENÜBERSICHT<br />
Seit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister bzw. seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz<br />
haben keine bilanz- und erfolgswirksamen Veränderungen und Geschäftsvorfälle<br />
stattgefunden, so dass eine Zwischenübersicht keine Änderungen gegenüber der Eröffnungsbilanz<br />
aufweist. Es wird daher auf die Darstellung einer Zwischenübersicht verzichtet.
Verstecken zwecklos<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
81
Prognosen<br />
82<br />
Prognostizierte<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Die Planbilanzen, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen, der Plan-<br />
Cash Flow und die Planzahlen basieren auf den im Investitionsplan<br />
enthaltenen Annahmen der Anbieterin sowie den nachfolgend beschriebenen<br />
ergänzenden Annahmen. Es wird unterstellt, dass das<br />
Eigenkapital vollständig im Jahr 2010 platziert werden wird.<br />
Die Aufstellung der Planbilanzen und der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
der Beteiligungsgesellschaft erfolgt entsprechend den<br />
gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.<br />
Prognostizierte Planbilanzen<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
– Aktiva<br />
Aktiva<br />
Anlagevermögen<br />
EUR<br />
Planbilanz<br />
zum<br />
31.12.2010<br />
(Prognose)<br />
Planbilanz<br />
zum<br />
31.12.2011<br />
(Prognose)<br />
∧ Sachanlagen: Grundstücke,<br />
grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />
Umlaufvermögen<br />
33.338.396 32.642.218<br />
∧ Guthaben bei Kreditinstituten 479.192 365.720<br />
Bilanzsumme 33.817.588 33.007.938
Passiva<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Wirtschaftliche Angaben – Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Prognostizierte Planbilanzen<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
– Passiva<br />
Planbilanz<br />
zum<br />
31.12.2010<br />
(Prognose)<br />
EUR<br />
Planbilanz<br />
zum<br />
31.12.2011<br />
(Prognose)<br />
Eigenkapital<br />
∧ Kapitalanteile: Komplementärin<br />
∧ Kapitalanteile: Kommanditisten<br />
0 0<br />
» Festes Kapitalkonto 18.908.500 18.908.500<br />
» Gewinn- und Verlustvortragskonto -2.310.912 -1.641.652<br />
» Entnahmekonto 0 -1.134.510<br />
Verbindlichkeiten<br />
∧ gegenüber Kreditinstituten 17.220.000 16.875.600<br />
Bilanzsumme 33.817.588 33.007.938<br />
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PROGNOSTIZIERTEN PLANBILANZEN<br />
Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
Die Investitionen in die Einzelhandelsimmobilien werden mit ihren geplanten Anschaffungskosten<br />
in Höhe von EUR 33.340.303, vermindert um die erfolgten Abschreibungen, auf der Aktivseite<br />
unter den Sachanlagen ausgewiesen. In der prognostizierten Planbilanz wird unterstellt, dass zum<br />
31. Dezember 2010 das geplante Emissionskapital vollständig eingeworben und eingezahlt wird<br />
und die Immobilien daher zu diesem Zeitpunkt angeschafft werden.<br />
Auf der Passivseite der Bilanz werden die Kapitalanteile der Gesellschafter bestehend aus den<br />
Festkapitalkonten, den Entnahmekonten sowie den Gewinn- und Verlustvortragskonten ausgewiesen.<br />
Für das Jahr 2011 werden Auszahlungen an die im Jahr 2010 beigetretenen Anleger in Höhe<br />
von 6,0% geplant.<br />
83
Prognosen<br />
84<br />
Prognostizierte Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
EUR<br />
Plan-GuV<br />
vom<br />
01.04. bis<br />
31.12.2010<br />
Plan-GuV<br />
vom<br />
01.01. bis<br />
31.12.2011<br />
Umsatzerlöse 0 2.660.447<br />
Materialaufwand: Aufwendungen für bezogene Leistungen 0 -242.930<br />
Abschreibungen auf Sachanlagen -1.907 -696.178<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.234.355 -137.719<br />
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 -914.360<br />
Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.236.262 669.260<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0<br />
Jahresfehlbetrag /-überschuss -3.236.262 699.260<br />
Belastung Kapitalrücklagekonto 925.350 0<br />
Belastung / Gutschrift Gewinn- und Verlustvortragskonto 2.310.912 -669.260<br />
Bilanzgewinn 0 0<br />
Die Angaben wurden gerundet.<br />
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PROGNOSTIZIERTEN<br />
PLAN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGEN<br />
Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
Die Beteiligungsgesellschaft erzielt plangemäß Umsatzerlöse aus langfristig abgeschlossenen<br />
Mietverträgen. Die Übergabe der Immobilien wurde für den 31. Dezember 2010 eingeplant. Die<br />
Zurechnung der Mieteinnahmen an die Beteiligungsgesellschaft erfolgt plangemäß ab dem Jahr<br />
2011. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Instandhaltung sowie die Aufwendungen<br />
für die Erbpachten für das Jahr 2011 in Höhe von insgesamt EUR 242.930 werden unter den Aufwendungen<br />
für bezogene Leistungen ausgewiesen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />
werden die Verwaltungskosten und die Gründungskosten/Anlaufkosten ausgewiesen.<br />
Die jährlichen Verwaltungskosten (Assetmanagement, Treuhand, Geschäftsführungsvergütung,<br />
Haftungsvergütung, Buchführung und Steuerberatung, Bewertungskosten sowie nicht abziehbare<br />
Vorsteuer) der Beteiligungsgesellschaft werden im Jahr 2011 in Höhe von EUR 137.718 prognostiziert.<br />
Da die Übernahme der Immobilien planmäßig zum 31. Dezember 2010 erfolgt, wurden<br />
für das Jahr 2010 keine Verwaltungskosten eingerechnet. Die voraussichtlich im Jahr 2010 anfallenden<br />
Gründungskosten/Anlaufkosten in Höhe von EUR 3.234.355 setzen sich zusammen aus<br />
den fondsabhängigen Kosten in Höhe von EUR 2.864.005 und den Nebenkosten in Höhe von EUR<br />
370.350 (Vgl. Seite 68). Die Zinsaufwendungen werden ab 2011 mit einem Zinssatz in Höhe von<br />
5,35% p.a. einkalkuliert. Zinserträge wurden für die Jahre 2010 und 2011 nicht eingeplant.
ERLÄUTERUNGEN ZU DER CASHFLOW-PROGNOSE<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Wirtschaftliche Angaben – Prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Cashflow-Prognose<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
Einzahlungen<br />
Kapital<br />
EUR<br />
01.04. bis<br />
31.12.2010<br />
01.01. bis<br />
31.12.2011<br />
∧ Gründungskommanditisten 1.500 0<br />
∧ Rahlfs Immobilien GmbH 400.000<br />
∧ Beitretende Kommanditisten 18.507.000 0<br />
∧ Agio 925.350 0<br />
Fremdkapitalaufnahme 17.220.000 0<br />
Zinserträge nach Abzug von KESt und Soli 0 0<br />
Mieteinnahmen 0 2.660.447<br />
Summe der Einzahlungen 37.053.850 2.660.447<br />
Auszahlungen<br />
Investitionen in Einzelhandelsimmobilie 33.340.303 0<br />
Gründungskosten 3.234.355 0<br />
Laufende Kosten 0 380.649<br />
Zinsen und Tilgung 0 1.258.760<br />
Auszahlungen an Gesellschafter 0 1.134.510<br />
Summe der Auszahlungen 36.574.658 2.773.919<br />
Jahresliquidität 479.192 -113.472<br />
Zahlungsmittel am Ende des Geschäftsjahres 479.192 365.720<br />
Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
In der Cash Flow-Prognose werden die für die Jahre 2010 und 2011 erwarteten Zahlungsströme<br />
dargestellt. Als Einzahlungen werden die Einlagen der Gesellschafter nebst Agio, die Mieteinnahmen,<br />
die Zinseinnahmen und der Mittelzufluss aus der Inanspruchnahme des Fremdkapitals<br />
dargestellt; diese Einzahlungen sind die Mittelzuflüsse der Beteiligungsgesellschaft. Hiervon<br />
werden die Mittelabflüsse, im Wesentlichen die Investitionen in die Einzelhandelsimmobilien, die<br />
Gründungs- und die laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft, die Zinsaufwendungen und<br />
Tilgungen sowie die Auszahlungen an die Gesellschafter abgezogen. Die Differenz wird als Jahresliquidität<br />
ausgewiesen.<br />
85
Prognosen<br />
86<br />
Prognostizierte Planzahlen<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
Investition<br />
(Erwerb der Einzelhandelsimmobilien)<br />
Umsatz<br />
(Erträge)<br />
Ergebnis<br />
(Jahresfehlbetrag/-überschuss)<br />
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PROGNOSTIZIERTEN PLANZAHLEN<br />
Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
Annahmegemäß wird im Jahr 2010 eine Investition in die Einzelhandelsimmobilien in Höhe von EUR<br />
33.340.303 erfolgen. Es ist vorgesehen, dass die Objekte planmäßig zum 31. Dezember 2010 übergeben<br />
werden und ab dem 01. Januar 2011 der Beteiligungsgesellschaft die Mieteinnahmen zugerechnet<br />
werden. Die prognostizierten handelsrechtlichen Jahresergebnisse ergeben sich durch<br />
den Abzug der Aufwendungen von den Erträgen. Für das negative Ergebnis 2010 sind die Gründungskosten/Anlaufkosten<br />
verantwortlich. Wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis haben<br />
zudem die Mieteinnahmen, die Zinsaufwendungen, die Aufwendungen für die Bewirtschaftung<br />
und Instandhaltung sowie die Verwaltungskosten.<br />
Es können keine Angaben zur Produktion gemacht werden, da die Beteiligungsgesellschaft keinen<br />
Produktionsbetrieb unterhält.<br />
EUR<br />
2010 2011 2012 2013<br />
33.340.303 0 0 0<br />
0 2.660.447 2.718.657 2.724.528<br />
-3.236.262 669.260 741.673 748.816<br />
Produktion 0 0 0 0
Im Dutzend billiger<br />
87
88<br />
6<br />
Logistica <strong>No</strong>. 1
Rechtliche und<br />
steuerliche Angaben<br />
Vertragspartner 90<br />
Rechtliche Grundlagen 104<br />
Weitere Angaben nach VermVerkProspV 149<br />
Steuerliche Grundlagen 151<br />
6<br />
89
90<br />
Funktion<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
der Gesellschaft<br />
Datum der Gründung<br />
Rechtsordnung<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
Beteiligungsgesellschaft (Emittentin)<br />
20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />
15. Februar 2010<br />
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 111406<br />
Tag der ersten Eintragung 01. April 2010<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Persönlich haftender Gesellschafter<br />
(Komplementärin)<br />
Vertragspartner<br />
Die Beteiligungsgesellschaft und<br />
ihre Gesellschafter<br />
Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
angabenpflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die<br />
Angabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben,<br />
existieren nicht.<br />
Beiräte und Aufsichtsgremien bestehen bei der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht. Ein Anlegerbeirat kann gebildet werden, siehe hierzu Kapitel "Rechtliche und steuerliche<br />
Angaben", Rubrik "Rechtliche Grundlagen", Abschnitt "Anlegerbeirat oder andere Aufsichtsgremien"<br />
auf Seite 107.<br />
Für das Angebot dieser Vermögensanlage, für deren Verzinsung oder Rückzahlung hat keine juristische<br />
Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />
Sonstige die Anlageobjekte, deren Erwerb, Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder Verwertung<br />
betreffende wesentliche Vereinbarungen zwischen den nachstehend genannten Parteien bestehen<br />
nach Kenntnis des Prospektverantwortlichen nicht.<br />
Über die auf den Seiten 91 bis 95 genannten Vergütungen stehen den Gründungsgesellschaftern<br />
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere solche, die für den Betrieb<br />
von Einzelhandelsgesellschaften („<strong>Discounter</strong>n“) gedacht sind und an solche vermietet<br />
werden. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die<br />
geeignet erscheinen den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern<br />
und die mit ihm im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres<br />
Zweckes erforderlichen zweckmäßigen Handlungen selbst und/oder durch Dritte vornehmen<br />
lassen. Freie Liquidität kann angelegt werden.<br />
CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, Hamburg (siehe Angaben zur "CH2 Immobilien Verwaltungs<br />
GmbH" in diesem Abschnitt sowie nachfolgende Rubrik "Rechtliche Grundlagen“ ab Seite<br />
104 ff.)
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
Kommanditisten<br />
Funktion<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
der Gesellschaft<br />
Datum der Gründung<br />
Rechtsordnung<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />
CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH (siehe Angaben hierzu in diesem Abschnitt sowie nachfolgende<br />
Rubrik „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitt “Geschäftsführung und Vertretung“ ab Seite<br />
108.<br />
CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg (EUR 500, voll eingezahlt), CH2 Treuhand<br />
GmbH, Hamburg (EUR 500, voll eingezahlt), CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, Hamburg (EUR<br />
500, voll eingezahlt). Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das Kommanditkapital<br />
EUR 1.500. Eine Erhöhung auf bis zu EUR 18.908.500 oder darüber hinaus durch den Beitritt von<br />
Anlegern und der Rahlfs Immobilien GmbH ist geplant.<br />
CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH<br />
Komplementärin<br />
20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />
15. Februar 2010<br />
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 113267<br />
Tag der ersten Eintragung 31. März 2010<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als Komplementärin an von der CH2<br />
Contorhaus Hansestadt Hamburg AG angebotenen Immobilienfonds, ausdrücklich zunächst<br />
an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg.<br />
Stammkapital EUR 25.000 (EUR 12.500 eingezahlt)<br />
Alleingesellschafter CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg<br />
Geschäftsführer Antje Montag, Christian Kuppig<br />
Geschäftsanschrift<br />
der Geschäftsführer<br />
Kapitaleinlage<br />
Vergütung<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />
Die Komplementärin leistet keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen der Emittentin nicht<br />
beteiligt.<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme des Haftungsrisikos und die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />
eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.500, die jeweils zum 31.<br />
Dezember eines jeden Jahres fällig ist. Die Haftungsvergütung ist Aufwand der Beteiligungsgesellschaft<br />
und ist auch in Jahren zu zahlen, in denen die Beteiligungsgesellschaft einen Verlust<br />
erwirtschaftet. Der Gesamtbetrag der Vergütung über die gesamte geplante Laufzeit beträgt<br />
EUR 37.500 (PROGNOSE) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Im übrigen stehen der Gründungsgesellschafterin<br />
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
91
92<br />
Fortsetzung:<br />
Vergütung<br />
Personelle Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
der Gesellschaft<br />
Datum der Gründung<br />
Rechtsordnung<br />
Der Komplementärin und ihren Geschäftsführern wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />
keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeglicher Art gewährt.<br />
Die Geschäftsführer Antje Montag und Christian Kuppig sind zugleich Geschäftsführer der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft und zugleich Vorstände der<br />
Anbieterin, die wiederum Alleingesellschafterin der Treuhänderin und der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin ist. Vgl. auch die Ausführungen zur CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG.<br />
CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH<br />
Geschäftsführende Kommanditistin (Gründungskommanditistin)<br />
20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />
08. Dezember 2008<br />
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 107748<br />
Tag der ersten Eintragung 18. Dezember 2008<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Konzeption von geschlossenen Fonds, deren Vermittlung und die diesbezügliche Beratung sowie<br />
die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere als Komplementärin an der CH2 Logistica<br />
Portfolioverwaltung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hamburg.<br />
Stammkapital EUR 25.000 (EUR 12.500 eingezahlt)<br />
Alleingesellschafter CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg<br />
Geschäftsführer Antje Montag, Christian Kuppig<br />
Geschäftsanschrift der<br />
Geschäftsführer<br />
Kapitaleinlage<br />
Vergütung<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg. Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin sind keine<br />
festen Funktionsbereiche zugeordnet.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist an der Emittentin mit einer Kommanditeinlage in Höhe<br />
von EUR 500 (EUR 500, voll eingezahlt) beteiligt.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Wahrnehmung der Geschäftsführung und<br />
die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft eine jährliche Vergütung von 0,25% der mit den<br />
Mietern der Immobilien der Beteiligungsgesellschaft vereinbarten Jahresnettomiete zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, die jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres fällig ist. Bei einem Erwerb<br />
der Immobilien bis zum 31. Dezember 2010, beträgt der Gesamtbetrag der Vergütung über die<br />
gesamte geplante Laufzeit EUR 99.848 (PROGNOSE) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Daneben<br />
ist die geschäftsführende Kommanditistin entsprechend ihrer geleisteten Kommanditeinlage am<br />
Ergebnis der Emittentin beteiligt. Im übrigen hinaus stehen der Gründungsgesellschafterin keine<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,
Fortsetzung:<br />
Vergütung<br />
Personelle Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
der Gesellschaft<br />
Datum der Gründung<br />
Rechtsordnung<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art zu. Der geschäftsführenden Kommanditistin und ihren Geschäftsführern<br />
wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeglicher Art gewährt.<br />
Die Geschäftsführer Antje Montag und Christian Kuppig sind zugleich Geschäftsführer der Komplementärin<br />
der Beteiligungsgesellschaft und zugleich Vorstände der Anbieterin, die wiederum<br />
Alleingesellschafterin der Treuhänderin und der Komplementärin ist. Vgl. auch die Ausführungen<br />
zur CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG.<br />
CH2 Treuhand GmbH<br />
Treuhänderin (Gründungskommanditistin)<br />
20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />
17. Januar 2008<br />
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 103958<br />
Tag der ersten Eintragung 24. Januar 2008<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Stammkapital EUR 25.000<br />
Gegenstand der Gesellschaft ist der treuhänderische Erwerb, das treuhänderische Halten,<br />
Verwalten und Veräußern von Anteilen an geschlossenen Fonds.<br />
Alleingesellschafter CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />
Geschäftsführer Jörn Schulze<br />
Geschäftsanschrift<br />
der Geschäftsführung<br />
Kapitaleinlage<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />
der Tätigkeit der Treuhänderin<br />
Wesentliche Rechte und<br />
Pflichten der Treuhänderin<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />
Die Treuhänderin hält an der Emittentin eine Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />
insgesamt EUR 500, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung voll einbezahlt ist.<br />
Die Treuhänderin wird auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
tätig. Sie ist Gründungskommanditistin. Der Treuhänderin obliegt es, die Gesellschafteranteile<br />
neu eintretender Gesellschafter treuhänderisch für diese zu halten und zu<br />
verwalten. Im Fall der späteren Umwandlung einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung in<br />
eine direkt gehaltene Beteiligung obliegt ihr die Verwaltung der Beteiligung.<br />
Mitwirkung bei der Aufnahme der Neugesellschafter gem. §§ 3 ff. des Gesellschaftsvertrages;<br />
treuhänderisches Halten und Verwalten der Beteiligungen für die beigetretenen Gesellschafter<br />
gem. § 5 des Gesellschaftsvertrages und §§ 2 und 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
93
94<br />
Gesamtbetrag der mit der<br />
Treuhänderin vereinbarten Vergütung<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
der Gesellschaft<br />
Datum der Gründung<br />
Rechtsordnung<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit als Treuhänderin während der Platzierungsphase eine<br />
einmalige Vergütung von 0,5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Diese Vergütung ist fällig mit der Schließung der Beteiligungsgesellschaft. Des Weiteren<br />
erhält die Treuhänderin nach der Schließung der Beteiligungsgesellschaft für ihre Tätigkeit als<br />
Treuhänderin eine laufende jährliche Vergütung von 0,25% des gezeichneten Emissionskapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zu einem Viertel am Ende eines<br />
jeden Kalenderquartals fällig. Bei einem prognostizierten Emissionskapital in Höhe von EUR<br />
18.507.000, eingezahlt bis zum 31. Dezember 2010, beträgt der Gesamtbetrag der Treuhandvergütung<br />
bis zum Dezember 2024 EUR 740.280 (PROGNOSE) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Daneben ist die Treuhänderin entsprechend ihrer geleisteten Kommanditeinlage am Ergebnis<br />
der Emittentin beteiligt. Im übrigen stehen der Gründungsgesellschafterin keine Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art zu.<br />
Der Geschäftsführer der Treuhänderin Herr Jörn Schulze ist gleichzeitig Angestellter der Anbieterin.<br />
Die Anbieterin, die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, ist alleinige Gesellschafterin<br />
der Treuhänderin, der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin. Aufgrund<br />
dieser Umstände und Beziehungen können sich Interessenkonflikte bei der Treuhänderin ergeben.<br />
CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />
Anbieterin (Gründungskommanditistin)<br />
20457 Hamburg, Steckelhörn 9<br />
14. September 2007<br />
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
Rechtsform Aktiengesellschaft (AG)<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 103292<br />
Tag der ersten Eintragung 28. <strong>No</strong>vember 2007<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften<br />
im In- und Ausland, die Initiierung und Konzeption von Beteiligungsangeboten, die<br />
Übernahme und die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen sowie von Marketing-, Vertriebs-<br />
oder sonstigen Dienstleistungen. Außerdem werden folgende Tätigkeiten ausgeübt:<br />
a) Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Ver-<br />
trägen über den Erwerb von
Fortsetzung:<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Geschäftsanschrift des Vorstandes<br />
b)<br />
Grundkapital EUR 525.000<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />
⋅ Anteilsscheinen aus einer Kapitalanlagengesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen,<br />
die nach dem Auslands-lnvestment Gesetz vertrieben werden dürfen,<br />
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind;<br />
⋅ sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung<br />
der Anleger verwaltet werden;<br />
⋅ öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />
und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft,<br />
soweit keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist;<br />
Vermittlungsdienstleistungen beim An- und Verkauf von Vermögensgütern sowie deren<br />
Finanzierung.<br />
Vorstand Antje Montag (Vorsitzende), Christian Kuppig<br />
Der Vorstand ist erreichbar unter der Anschrift der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG,<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />
Aufsichtsrat Christian Angermayer (Vorsitzender), Günther Flick, Stefan Schütze<br />
Kapitaleinlage<br />
Vergütung<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Die Anbieterin hält an der Emittentin eine Kommanditbeteiligung in Höhe von insgesamt EUR<br />
500, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung einbezahlt ist.<br />
Die Anbieterin erhält für die Konzeption und Prospektierung 4,57% des gezeichneten Emissionskapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung entsteht erfolgsabhängig mit der<br />
sukzessiven Platzierung des Emissionskapitals. Für die Koordination der rechtlichen und steuerlichen<br />
Beratung sowie für den Druck der vertrieblichen Unterlagen erhält sie weiterhin eine<br />
Vergütung in Höhe von EUR 75.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung entsteht mit<br />
Beginn der Platzierung des Eigenkapitals. Ferner erhält die Anbieterin für die Platzierung des<br />
Eigenkapitals eine Vergütung in Höhe von 5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. das<br />
gemäß der Beirittserklärung zu zahlende Agio, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei einem<br />
Emissionskapital in Höhe von EUR 18.507.000 und einem vorgesehenen Agio von 5% auf<br />
das Emissionskapital beträgt der Gesamtbetrag der Vergütung EUR 2.771.470 (PROGNOSE) zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Daneben ist die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG entsprechend<br />
ihrer geleisteten Kommanditeinlage am Ergebnis der Emittentin beteiligt. Im übrigen stehen<br />
der Gründungsgesellschafterin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige<br />
Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG ist Gründungskommanditistin der Emittentin<br />
und Alleingesellschafterin der geschäftsführenden Kommanditistin, der Komplementärin und<br />
der Treuhänderin. Die Vorstände der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG sind zugleich<br />
Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin und der Komplementärin. Herr Jörn<br />
Schulze ist Angestellter der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG und Geschäftsführer der<br />
Treuhänderin.<br />
95
96<br />
Funktion<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage der Tätigkeit<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
Wesentliche<br />
Rechte und Pflichten<br />
Dipl.-Kfm. Christoph Wegner,<br />
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Anschriftt Neuer Wall 55, 20354 Hamburg<br />
Gesamtbetrag<br />
der Vergütung<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Mittelverwendungskontrolle auf dem Einzahlungskonto eingehender Einzahlungen. Für weitere<br />
Einzelheiten wird auf den abgedruckten Mittelverwendungskontrollvertrag vom 04. Juni 2010<br />
auf Seite 181 ff. verwiesen. Rechtsgrundlage der Mittelverwendungskontrolle ist der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
vom 04. Juni 2010..<br />
Rechte und Pflichten zur Kontrolle, ob die von den Anlegern auf das Einzahlungskonto eingehenden<br />
Einlagen gemäß dem im Gesellschaftsvertrag der Emittentin geregelten Investitions- und<br />
Finanzierungsplan investiert werden, und zur Freigabe der Zahlungsaufträge der Treuhänderin<br />
an die Bank, sofern die im Mittelverwendungskontrollvertrag der Emittentin genannten Voraussetzungen<br />
erfüllt sind. Andernfalls hat der Mittelverwendungskontrolleur das Recht und die<br />
Pflicht, die Freigabe der Mittel zu verweigern. Weiterhin hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />
das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Durchführung seiner Pflichten von der Beteiligungsgesellschaft<br />
eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 15.000 zzgl. Umsatzsteuer. Der Anspruch<br />
auf die Gebühr ist zu 50% fällig mit der Freigabe der ersten Eigenmittel und der Restbetrag,<br />
sobald nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft die Zahlungen entsprechend dem<br />
Investitionsplan – mit Ausnahme der Bezahlung der Mittelverwendungskontrolle – insoweit<br />
vollständig abgewickelt und Restbeträge ggf. ausgekehrt worden sind.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur zeichnet u.a. die Zahlungen für die Mittelverwendungskontrolle<br />
gemeinsam mit der Treuhänderin frei. Mit der Anbieterin, der Komplementärin der Emittentin,<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin und der Emittentin selbst bestehen keine personellenund<br />
oder kapitalmäßigen Verflechtungen. Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die<br />
Interessenskonflikte bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Mittelverwendungskontrolleur<br />
begründen können.
Funktion<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
der Gesellschaft<br />
Datum der Gründung<br />
Rechtsordnung<br />
Projekt- und Vertragspartner<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />
Partnerschaft setzt Vertrauen voraus. Aus diesem Grund haben wir bei der Auswahl unserer Vertrags-<br />
und Projektpartner größten Wert auf Kompetenz im fachlichen und persönlichen Bereich<br />
gelegt. Durch Einbeziehung verschiedener Projektpartner erreichen wir eine Bündelung von Kompetenzen<br />
und haben uns hierdurch ein Netzwerk und die Grundlage für eine partnerschaftliche<br />
Zusammenarbeit geschaffen. Die Vertragspartner im Einzelnen sind:<br />
Rahlfs Immobilien GmbH<br />
Verkäufer der Immobilien/Grundstücksverwalter für die zu erwerbenden Immobilien der<br />
Tranchen 1 bis 4 / geplante zukünftige Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft<br />
Lindenstraße 30, 31535 Neustadt am Rübenberge<br />
26. April 1994<br />
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Handelsregister Amtsgericht Hannover, HRB 110968<br />
Tag der ersten Eintragung 17. Oktober 2001<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Stammkapital EUR 750.100<br />
Gesellschafter<br />
Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung von Ein- u. Mehrfamilienhäusern<br />
sowie gewerblichen/industriellen Bauten auf eigenen und fremden Grundstücken,<br />
für eigene wie für fremde Rechnung sowie im eigenen sowie im fremden Namen, die<br />
technische und wirtschaftliche Betreuung von Baumaßnahmen aller Art. Die Vermietung und<br />
Verpachtung von Baulichkeiten zu gewerblicher und sonstiger Nutzung sowie die Verwertung<br />
und Veräußerung.<br />
Dipl.-Ing. Günter Rahlfs<br />
Dipl.-Ing. Dirk Wilhelm Rahlfs,<br />
Rahlfs Immobilien Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH<br />
Geschäftsführer Günter Rahlfs, Dirk Wilhelm Rahlfs<br />
Geschäftsanschrift<br />
der Geschäftsführung<br />
Kapitaleinlage<br />
Gesamtbetrag der Vergütung<br />
(PROGNOSE<br />
Die Geschäftsführer sind erreichbar unter der Anschrift der Rahlfs Immobilien GmbH, Lindenstraße<br />
30, 31535 Neustadt am Rübenberge<br />
Die Rahlfs Immobilien GmbH ist zum Prospektaufstellungsdatum an der Emittentin nicht beteiligt.<br />
Es ist geplant, dass sich die Rahlfs Immobilien GmbH an der Emittentin mit jeweils EUR<br />
100.000 pro Tranche, insgesamt somit mit EUR 400.000, beteiligen wird.<br />
Für die kaufmännische und technische Immobilienverwaltung der Immobilien, welche die Beteiligungsgesellschaft<br />
erwirbt, erhält die Rahlfs Immobilien GmbH gemäß Grundstücksverwaltungsvertrag<br />
eine Vergütung in Höhe von 1,3% der mit den Mietern der Immobilien vereinbarten<br />
Jahresnettomiete zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rahlfs Immobilien GmbH erhält<br />
weiterhin gemäß den Kaufverträgen der Tranchen 1 bis 3 bzw. dem gemäß Absichtserklärung<br />
für die Tranche 4 abzuschließenden Kaufvertrag den Kaufpreis der Anlageobjekte in Höhe von<br />
97
98<br />
Fortsetzung:<br />
Gesamtbetrag der Vergütung<br />
(PROGNOSE)<br />
Aufgaben und<br />
Rechtsgrundlage<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Sitz der Gesellschaft Hamburg<br />
Geschäftsanschrift<br />
Datum der Gründung<br />
Rechtsordnung<br />
voraussichtlich EUR 31.292.980 (PROGNOSE). Bei einem Erwerb der Immobilien bis zum 31. Dezember<br />
2010 beträgt der Gesamtbetrag der Vergütung über die gesamte geplante Laufzeit EUR<br />
31.812.190 (PROGNOSE) ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Des Weiteren erhält die Rahlfs<br />
Immobilien GmbH voraussichtlich gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages eine Erfolgsbeteiligung<br />
am Liquidationsüberschuss der Beteiligungsgesellschaft (nach Veräußerung der<br />
letzten Immobilie) und wird entsprechend ihrer zu leistenden Kommanditeinlage am Ergebnis<br />
der Emittentin beteiligt sein.<br />
Verkauf der Immobilien der Tranchen 1 bis 3 über aufschiebend bedingte Kaufverträge vom<br />
06 Mai 2010 an die Beteiligungsgesellschaft. Beabsichtigter Verkauf der Immobilien der<br />
Tranche 4 gemäß Absichtserklärung vom 04. Januar 2010. und vom 25. Mai 2010. Kaufmännische<br />
und technische Verwaltung der Immobilien der Beteiligungsgesellschaft auf Grundlage<br />
des Grundstücksverwaltungsvertrages vom 05. Mai 2010 und des Addendums Nr. 1 vom<br />
04. Juni 2010.<br />
Die Rahlfs Immobilien GmbH ist gleichzeitig Verkäufer der von der Beteiligungsgesellschaft zu<br />
erwerbenden Immobilien sowie zukünftig plangemäß Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Darüber hinaus ist die Rahlfs Immobilien GmbH mit der Grundstücksveraltung der Immobilien<br />
der Beteiligungsgesellschaft beauftragt.<br />
Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH<br />
Assetmanagement (Immobilien-Controlling) /<br />
Finanzierungsvermittlung / Objektvermittlung<br />
Alstertor 17, 20095 Hamburg<br />
27. Februar 2008<br />
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 107178<br />
Tag der ersten Eintragung 31. März 2008<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Der Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften<br />
sowie der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Immobilien. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften<br />
und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann<br />
zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen,<br />
auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann<br />
Dienstleistungen hinsichtlich der Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien, Vermögensverwaltung<br />
für gewerbliche Immobilien, Verwaltung von gewerblichen Immobilien, Planung<br />
und Initiierung von Vermögensanlageprogrammen in gewerblichen Immobilien und Tätigkeiten,<br />
die einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4 a und 4 b GewO bedürfen, erbringen.
Stammkapital EUR 100.000<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsanschrift der Geschäftsführung<br />
Behringer Harvard Europe Holdings LLC<br />
Oliver Georg<br />
Olaf Fortmann<br />
Geschäftsführer Oliver Georg, Olaf Fortmann<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />
Gesamtbetrag der Vergütung<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
der Gesellschaft<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Die Geschäftsführer sind erreichbar unter der Anschrift der Behringer Harvard Europe Real<br />
Estate GmbH, Alstertor 17, 20095 Hamburg<br />
Assetmanagement der Fondsimmobilien auf Grundlage des am 26. April 2010 geschlossenen<br />
Vertrages über Assetmanagement- Leistungen. Vermittlung der Fondsimmobilien sowie Vermittlung<br />
der Finanzierung auf Grundlage der Kaufverträge der Tranchen 1 bis 3 jeweils vom 6.<br />
Mai 2010 bzw. der Absichtserklärung vom 04. Januar 2010/25. Mai 2010 für die Tranche 4.<br />
Die jährliche Vergütung für das Assetmanagement beträgt 0,8% der jährlichen Sollmiete<br />
der Fondsobjekte zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Über die geplante Laufzeit insgesamt<br />
EUR 319.514 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Objektbeschaffung wird eine Vergütung<br />
in Höhe von 1,19% der Kaufpreise für die Immobilien zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer anfallen,<br />
voraussichtlich somit EUR 372.386 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Vermittlung etwaiger<br />
Finanzierungen wird eine Vergütung in Höhe von 1% des vermittelten Fremdmittelbetrages<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer anfallen, voraussichtlich somit EUR 172.200 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Gesamtbetrag der Vergütung voraussichtlich EUR 864.100 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer (PROGNOSE).<br />
Gesellschafter, die mittelbar an der Behringer Harvard Europe Holdings LLC beteiligt sind, haben<br />
der Rahlfs Immobilien GmbH ein Darlehen zur Verfügung gestellt. Zum Prospektaufstellungsdatum<br />
ist das Darlehen noch nicht vollständig zurückgeführt.<br />
REAG GmbH Real Estate Advisory Group Germany<br />
Wertgutachter der Fondsimmobilien der Tranchen 1 bis 3<br />
Bockenheimer Landstraße 22, 60323 Frankfurt a.M.<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />
99
100<br />
Funktion<br />
Anschrift<br />
Allgemeine Hannoversche Klosterfonds –<br />
Stiftung des öffentlichen Rechts<br />
Erbpachtgeber des Grundstücks Bovenden<br />
Eichenstraße 4, 30161 Hannover<br />
Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts<br />
Rechtsgrundlage<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Erbpachtvertrag vom 04. Dezember 2006; 09. Februar 2007; 23. März 2007 (vgl. Rubrik „Rechtliche<br />
Grundlagen“, Abschnitt „Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen<br />
Verträge“, Unterabschnitt „Erbpachtverträge“ ab Seite 145 ff. in diesem Kapitel.<br />
Es bestehen – nach erfolgten Recherchen der Anbieterin - keine personellen und/oder kapitalmäßigen<br />
Verflechtungen mit den wesentlichen Vertragspartnern.<br />
Klaus-Dieter Meyer<br />
Erbpachtgeber des Grundstücks Holle<br />
Anschriftt Am Knick 12, 31188 Holle<br />
Rechtsordnung<br />
Rechtsgrundlage<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Natürliche Person<br />
Erbpachtvertrag vom 19. Juni 2009; 28. Juli 2009 (vgl. Rubrik „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitt<br />
„Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen Verträge“, Unterabschnitt<br />
„Erbpachtverträge“ ab Seite 145 ff. in diesem Kapitel.<br />
Es bestehen – nach erfolgten Recherchen der Anbieterin - keine personellen und/oder kapitalmäßigen<br />
Verflechtungen mit den wesentlichen Vertragspartnern.<br />
Stadt Bad Nenndorf<br />
Erbpachtgeber des Grundstücks Bad Nenndorf<br />
Anschrift Rodenberger Allee 12, 31542 Bad Nenndorf<br />
Rechtsgrundlage<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Erbpachtvertrag vom 28. <strong>No</strong>vember 2006 (vgl. Rubrik „Rechtliche Grundlagen“, Abschnitt<br />
„Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen Verträge“, Unterabschnitt<br />
„Erbpachtverträge“ ab Seite 145 ff. in diesem Kapitel.<br />
Es bestehen – nach erfolgten Recherchen der Anbieterin – keine personellen und/oder kapitalmäßigen<br />
Verflechtungen mit den wesentlichen Vertragspartnern.
SIX-PACK<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
101
102<br />
Funktion<br />
Anschrift<br />
Rechtsform<br />
Handelsregister<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Im Folgenden werden die Hauptmieter<br />
der Immobilien dargestellt.<br />
Penny-Markt GmbH<br />
Hauptmieter der Objekte Aerzen, Burgdorf, Wedemark, Bad Nenndorf,<br />
Halberstadt , Bad Bevensen<br />
Domstraße 20, 50668 Köln<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Amtsgericht Köln, HRB 27043<br />
Die Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist – wie die REWE Deutscher Supermarkt<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien – ein Unternehmen der REWE Group.<br />
REWE Deutscher Supermarkt KGaA<br />
Hauptmieter des Objektes Cottbus<br />
Anschriftt Domstr. 20, 50668 Köln<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)<br />
Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 68840<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Die REWE Deutscher Supermarkt KGaA ist – wie die Penny-Markt GmbH – ein Unternehmen<br />
der REWE-Gruppe.<br />
.<br />
EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH<br />
Hauptmieter der Objekte Duingen und Lindwedel und voraussichtlich Wernigerode (es liegt<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch kein Mietvertrag vor).<br />
Anschrift Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden<br />
Rechtsform<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Handelsregister Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5104<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH ist – wie die Netto Marken Discount AG & Co. KG –<br />
ein Unternehmen der EDEKA-Gruppe. NP-Markt ist eine Vertriebslinie der EDEKA-Gruppe.
Funktion<br />
Trinkgut Fachdiscount GmbH<br />
Hauptmieter des Objektes Einbeck<br />
Anschrift Westpreußenstr. 32-38, 47809 Krefeld<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Handelsregister Amtsgericht Krefeld, HRB 7032<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Funktion<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Laut Zeitungsberichten vom März 2010 werden Gespräche über einen möglichen Verkauf an<br />
ein Unternehmen der EDEKA-Gruppe geführt.<br />
Netto Marken-Discount AG & Co. KG<br />
Hauptmieter der Objekte Holle, Joachimsthal, Scheden, Bovenden, Berlin<br />
Anschrift Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft (AG & Co. KG)<br />
Handelsregister Amtsgericht Amberg, HRA 1747<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Funktion<br />
Die Netto Marken-Discount AG & Co. KG ist – wie die EDEKA-MIHA Immobilien-Service<br />
GmbH – ein Unternehmen der EDEKA-Gruppe.<br />
Dirk Rossmann GmbH<br />
Hauptmieter des Objektes Horn-Bad Meinberg<br />
Anschrift Isernhägener Str. 16, 30938 Burgwedel<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
Handelsregister Amtsgericht Hannover, HRB 120546<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verflechtungen<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Vertragspartner<br />
Es bestehen – nach erfolgten Recherchen der Anbieterin – keine personellen und/oder kapitalmäßigen<br />
Verflechtungen mit den wesentlichen Vertragspartnern.<br />
103
104<br />
Die nachfolgenden Ausführungen geben dem<br />
Anleger einen zusammenfassenden Überblick<br />
über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen<br />
der Vermögensanlage. Die rechtlichen Grundlagen<br />
dieser Beteiligung sind dieser Verkaufsprospekt<br />
mit dem darin abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH<br />
& Co. KG, dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
sowie die beigefügte Beitrittserklärung<br />
nebst Widerrufsbelehrung.<br />
ANGABEN ZUR EMITTENTIN<br />
Emittentin des Beteiligungsangebots ist die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
GmbH & Co. KG. Sitz der Emittentin ist Hamburg. Die Geschäftsanschrift<br />
ist Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />
Die Emittentin (nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt)<br />
wurde am 15. Februar 2010 gegründet und am 01. April 2010<br />
unter HRA 111406 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.<br />
Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet, unterliegt<br />
deutschem Recht und hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
(KG) in der speziellen Ausgestaltung als GmbH & Co. KG.<br />
Der Unternehmensgegenstand der Emittentin ist der Erwerb, das<br />
Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere solchen, die für<br />
den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht<br />
sind und an solche vermietet werden. Die Emittentin ist zu allen<br />
Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />
erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar<br />
zu fördern, und die mit diesem im Zusammenhang stehen.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks<br />
erforderlichen zweckmäßigen Handlungen selbst und/oder durch<br />
Dritte vornehmen lassen. Freie Liquidität kann angelegt werden.<br />
Der persönlich haftende Komplementär einer GmbH & Co. KG ist in<br />
Abweichung von dem gesetzlichen Regelfall einer KG keine natürliche<br />
Person, sondern eine GmbH. Im Unterschied zu einer unbeschränkt<br />
haftenden natürlichen Person als Komplementärin ist die<br />
Haftung der Komplementär-GmbH auf ihr Gesellschaftsvermögen<br />
beschränkt. Das Stammkapital der Komplementärin, der CH2 Immobilien<br />
Verwaltungs GmbH, beträgt EUR 25.000 und ist zur Hälfte<br />
eingezahlt. Geschäftsführer sind Antje Montag und Christian<br />
Kuppig. Alleingesellschafter der Komplementärin ist die CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER EMITTENTIN / HAUPT-<br />
MERKMALE DER ANTEILE<br />
Das Kapital der Emittentin ist ausschließlich in Kommanditanteile<br />
zerlegt. Die Höhe des gezeichneten Kommanditkapitals beträgt<br />
EUR 1.500. Die Kommanditanteile werden zu gleichen Teilen von den<br />
Gründungsgesellschaftern CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />
AG, CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH und CH2 Treuhand GmbH gehalten.<br />
Die Gründungsgesellschafter haben ihre Einlageverpflichtung<br />
von jeweils EUR 500 erfüllt. Es stehen somit keine Einlagen auf das<br />
Kapital aus.<br />
Die Rahlfs Immobilien GmbH hat sich vertraglich verpflichtet, der<br />
Beteiligungsgesellschaft als Kommanditist beizutreten, sofern die<br />
in § 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages genannten Bedingungen<br />
erfüllt sind. Die Kommanditeinlage beträgt EUR 100.000 pro Immobilientranche<br />
(insgesamt somit EUR 400.000) und ist nach den im<br />
Gesellschaftsvertrag festgelegten Bedingungen einzuzahlen.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Rahlfs Immobilien<br />
GmbH noch keine Kommanditanteile gezeichnet.<br />
Die Hauptmerkmale der bereits gezeichneten Kommanditanteile der<br />
derzeitigen Kommanditisten entsprechen denen der beitretenden<br />
Anleger, deren Rechte und Pflichten in den nachfolgenden Abschnitten<br />
dargestellt sind. Hiervon ausgenommen sind die Haftsumme,<br />
die für die derzeitigen Kommanditisten in Höhe von 100% der Kommanditeinlage<br />
ins Handelsregister eingetragen ist, das Agio, dass die<br />
derzeitigen Kommanditisten nicht einzahlen, und die Vergütungen<br />
für die Gründungsgesellschafter.<br />
Die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH ist zur alleinigen Geschäftsführung<br />
der Emittentin berechtigt.<br />
Die Komplementärin CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH leistet keine<br />
Einlage und ist weder am Kapital und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligt noch nimmt sie am Gewinn oder Verlust der Beteiligungsgesellschaft<br />
teil. Sie hat kein Stimmrecht. Im übrigen stimmen<br />
die Hauptmerkmale und Rechte der derzeitigen Gesellschafter<br />
mit denen der zukünftig beigetretenen Anleger überein.<br />
Das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft soll planmäßig durch<br />
die Beteiligung von Anlegern auf EUR 18.908.500 zzgl. eines Agios<br />
in Höhe von 5% auf das geplante Emissionskapital (EUR 925.350)<br />
erhöht werden. Das tatsächliche Eigenkapital kann von diesem geplanten<br />
Betrag nach oben oder unten abweichen. Die Anleger treten<br />
mittelbar über die Treuhänderin der Emittentin bei (s.u. Abschnitt<br />
„Beitritt der Anleger“ auf Seite 109). Die CH2 Treuhand GmbH ist als<br />
Treuhänderin daher berechtigt, ihre Kommanditeinlage um bis zu<br />
EUR 18.507.000 („Emissionskapital“) oder darüber hinaus zu erhö-
hen, wobei gemäß Beitrittserklärung ein Agio anfällt. Vorgesehen ist<br />
ein Agio in Höhe von 5% auf das gezeichnete Emissionskapital. Die<br />
beitretenden Anleger bzw. die Treuhänderin mit den für die Anleger<br />
treuhänderisch übernommenen Anteilen werden mit 10% des Zeichnungsbetrages<br />
als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />
Es wurden bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im<br />
Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
Da die Emittentin weder eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien ist, existieren auch keine umlaufenden<br />
Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht<br />
auf Aktien einräumen, so dass kein Nennbetrag der umlaufenden<br />
Wertpapiere und keine Bedingungen und Verfahren für den Umtausch<br />
oder Bezug von Aktien angegeben werden können.<br />
BETEILIGUNG AM ERGEBNIS UND AM VERMÖGEN<br />
Die Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen sowie an der Auszahlung<br />
von Liquiditätsüberschüssen erfolgt nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
nach Maßgabe der Beteiligungen am festen Kommanditkapital<br />
(Kapitalkonto I) der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Auf Vorschlag der geschäftsführenden Kommanditistin können die<br />
Gesellschafter die Auszahlung der nach Abzug einer angemessenen<br />
Liquiditätsrücklage verbleibenden Liquiditätsüberschüsse im<br />
Verhältnis ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I<br />
beschließen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist bei entsprechenden<br />
Liquiditätsüberschüssen auch ohne einen vorherigen<br />
Gesellschafterbeschluss unter Berücksichtigung der vorstehend<br />
beschriebenen Ergebniszurechnungen sowie der nachstehend beschriebenen<br />
Schlusszahlungen nach § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt, Voraus-Auszahlungen von überschüssiger<br />
Liquidität an die Gesellschafter vorzunehmen. An der ersten Auszahlung,<br />
die im Jahr 2011 erfolgen soll, nehmen die bis zum 31. Dezember<br />
2010 beigetretenen Gesellschafter in doppelter Höhe teil wie die<br />
nach diesem Datum beigetretenen Gesellschafter.<br />
Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist der Liquidationsüberschuss<br />
nach der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten<br />
Immobilienportfolios wie folgt zu verteilen: Auf der ersten Stufe<br />
erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I, bis auf die im Jahr<br />
2010 begründeten Beteiligungen bis zum Jahr des Verkaufs der letzten<br />
Immobilie eine durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung<br />
vor Steuern von mindestens 6,5% bezogen auf die Pflichteinlage<br />
entfällt. Die durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung ist gleich<br />
der Gesamtvermögensmehrung bzgl. der im Jahr 2010 begründeten<br />
Beteiligungen geteilt durch die Anzahl der vollen Kalenderjahre der<br />
Laufzeit der Beteiligung. Das Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie<br />
gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs als letztes volles Kalenderjahr<br />
der Laufzeit der Beteiligung. Die Gesamtvermögensmehrung<br />
ist gleich der Summe der getätigten Entnahmen und Ausschüttun-<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
gen (einschließlich der Ausschüttung des Liquidationsüberschusses)<br />
abzüglich der Pflichteinlage und abzüglich des Agios. Auf der<br />
zweiten Stufe wird von einem überschießenden Betrag ein Anteil<br />
von 20% an Rahlfs Immobilien GmbH ausgezahlt. Auf der dritten<br />
Stufe erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Anteils von 80%<br />
des überschießenden Betrages wiederum an alle Gesellschafter im<br />
Verhältnis ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I.<br />
VERGÜTUNGEN / ERGEBNISBETEILIGUNG<br />
Vergütungen für Leistungen in der Investitionsphase<br />
Die Treuhänderin und Gründungsgesellschafterin, die CH2 Treuhand<br />
GmbH, erhält während der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />
von 0,5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer, welche mit Schließung der Beteiligungsgesellschaft<br />
fällig ist.<br />
Die Anbieterin und Gründungsgesellschafterin, die CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG, erhält für die Konzeption und Prospektierung<br />
eine Vergütung von 4,57% des gezeichneten Emissionskapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung entsteht erfolgsabhängig<br />
mit der sukzessiven Platzierung des Emissionskapitals<br />
und ist in Abhängigkeit von der Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft,<br />
spätestens jedoch am 30. Juni 2011 zu zahlen. Darüber<br />
hinaus hat die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG die Koordination<br />
der rechtlichen und steuerlichen Beratung sowie das Marketing<br />
und den Druck der vertrieblichen Unterlagen übernommen. Hierfür<br />
erhält sie eine Vergütung zur Abdeckung der ihr entstehenden<br />
Kosten in Höhe von EUR 75.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />
Vergütung entsteht mit Beginn der Platzierung des Eigenkapitals und<br />
ist auf gesonderte Anforderung der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Hamburg AG zahlbar.<br />
Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG erhält während der<br />
Platzierungsphase für die Platzierung des Eigenkapitals eine Vergütung<br />
in Höhe von 5% des gezeichneten Emissionskapitals sowie<br />
dem gemäß Beitrittserklärung zu zahlenden Agio, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Vorgesehen ist ein Agio in Höhe von 5% des Emissionskapitals.<br />
Die Vergütung entsteht anteilig mit Zeichnung des Emissionskapitals.<br />
Darüber hinaus erhält die Behringer Harvard Europe Real Estate<br />
GmbH für die Vermittlung der Immobilien gemäß den Kaufverträgen<br />
bzw. der Absichtserklärung eine Vergütung in Höhe von 1,19% zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer der von der Beteiligungsgesellschaft an<br />
die Rahlfs Immobilien GmbH zu zahlenden Kaufpreise der Immobilien.<br />
Diese Vergütung ist mit Fälligkeit der Kaufpreise fällig. Weiterhin<br />
erhält die Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH für die Vermittlung<br />
etwaiger Finanzierungen eine Provision in Höhe von 1% des<br />
vermittelten Fremdmittelbetrages zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
fällig mit der Auszahlung der Fremdmittelbeträge.<br />
105
106<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Mittelverwendungskontrolle<br />
eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 15.000 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Der Anspruch auf die Gebühr ist zu 50% fällig<br />
mit der Freigabe der ersten Eigenmittel und der Restbetrag, sobald<br />
nach Schließung der Gesellschaft die Zahlungen entsprechend dem<br />
Investitionsplan gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages – mit Ausnahme<br />
der Bezahlung der Mittelverwendungskontrolle – insoweit vollständig<br />
abgewickelt und Restbeträge ausgekehrt worden sind.<br />
Vergütungen für Leistungen während der Betriebsphase<br />
Die Komplementärin und Gründungsgesellschafterin erhält für die<br />
Übernahme des Haftungsrisikos und die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />
eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von<br />
EUR 2.500, die jeweils zum 31. Dezember jeden Jahres fällig ist.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin<br />
erhält für die Wahrnehmung der Geschäftsführung und Vertretung<br />
der Beteiligungsgesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe<br />
von 0,25% der mit den Mietern der Immobilien der Beteiligungsgesellschaft<br />
vereinbarten Jahresnettomiete zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
die jeweils zum 31. Dezember jeden Jahres fällig ist.<br />
Nach der Schließung der Beteiligungsgesellschaft erhält die Treuhänderin<br />
und Gründungskommanditistin für ihre Tätigkeit eine laufende<br />
jährliche Vergütung von 0,25% des gezeichneten Emissionskapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig jeweils zu einem<br />
Viertel am Ende eines jeden Kalenderquartals.<br />
Die Rahlfs Immobilien GmbH erhält gemäß Grundstücksverwaltungsvertrag<br />
für die Grundstücksverwaltung eine Vergütung in<br />
Höhe von 1,3% p.a. der mit den Mietern der jeweiligen Immobilien<br />
der Beteiligungsgesellschaft, auf die sich der Grundstücksverwaltungsvertrag<br />
bezieht, vereinbarten Jahresnettomiete zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Zusätzlich steht der Rahlfs Immobilien GmbH<br />
gemäß § 17 Abs. 3 eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung zu.<br />
Nach der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten Immobilienportfolios<br />
und der nachfolgenden Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist der Liquidationsüberschuss wie folgt zu verteilen:<br />
Auf der ersten Stufe erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile, bis auf die im Jahr 2010<br />
begründeten Beteiligungen bis zum Jahr des Verkaufs der letzten<br />
Immobilie eine durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung vor<br />
Steuern von mindestens 6,5% bezogen auf die Pflichteinlage entfällt.<br />
Die durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung ist gleich<br />
der Gesamtvermögensmehrung bzgl. der im Jahr 2010 begründeten<br />
Beteiligungen geteilt durch die Anzahl der vollen Kalenderjahre der<br />
Laufzeit der Beteiligung. Das Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie<br />
gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs als letztes volles Kalenderjahr<br />
der Laufzeit der Beteiligung. Die Gesamtvermögensmehrung<br />
ist gleich der Summe der getätigten Entnahmen und Ausschüttungen<br />
(einschließlich der Ausschüttung des Liquidationsüberschusses)<br />
abzüglich der Pflichteinlage und abzüglich des Agios. Auf der<br />
zweiten Stufe wird von einem überschießenden Betrag ein Anteil<br />
von 20% an die Rahlfs Immobilien GmbH ausgezahlt. Auf der dritten<br />
Stufe erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Anteils von 80%<br />
des überschießenden Betrages wiederum an alle Gesellschafter im<br />
Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile.<br />
Darüber hinaus erhält Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH<br />
eine jährliche Vergütung von 0,8% der jährlichen Sollmiete der Immobilien<br />
der Beteiligungsgesellschaft, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist fällig und zahlbar zu 4 gleichen Raten, jeweils nach<br />
Rechnungsstellung 14 Tage nach Ende eines Quartals.<br />
Sonstige Vergütungen<br />
Die Gründungsgesellschafter, die CH2 Treuhand GmbH, die CH2<br />
Contorhaus Hansestadt Hamburg AG und die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2<br />
Asset GmbH sind entsprechend ihrer geleisteten Kommanditeinlage<br />
am Ergebnis der Emittentin beteiligt.<br />
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE UND MITWIRKUNGSRECH-<br />
TE DER ANLEGER<br />
Die Gesellschafter und die Treugeber entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse,<br />
insbesondere über die in § 9 Abs. 3, § 10 und<br />
§ 14 des Gesellschaftsvertrages genannten Beschlussgegenstände.<br />
Dies gilt insbesondere für Verfügungen über die Immobilien (mit<br />
Ausnahme der Bestellung als Sicherheit), die Aufnahme von Krediten<br />
in Höhe von mehr als EUR 250.000 (soweit diese nicht ohnehin<br />
im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen sind) sowie den<br />
Erwerb von Immobilien, die nicht in den Tranchen 1 bis 4 festgelegt<br />
sind. Das gem. § 164 Satz 1 HGB bestehende Widerspruchsrecht<br />
von Kommanditisten, den Maßnahmen der Geschäftsführung dann<br />
widersprechen zu können, wenn diese über den gewöhnlichen Betrieb<br />
des Handelsgewerbes der Beteiligungsgesellschaft hinausgehen,<br />
ist ausgeschlossen, wenn eine solche Maßnahme im Rahmen<br />
der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Geschäftsführungsbefugnisse,<br />
insbesondere im Rahmen des Investitionsplanes erfolgt<br />
oder dieser Maßnahme durch einen Gesellschafterbeschluss zugestimmt<br />
wurde, vgl. § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Gesellschafterversammlungen sollen gem. § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft in der Regel in einem schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren und nur in Ausnahmefällen als Präsenzversammlungen<br />
abgehalten werden. Innerhalb von 9 Monaten<br />
nach Ende eines Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft soll<br />
eine ordentliche Gesellschafterversammlung stattfinden. Eine Gesellschafterversammlung<br />
muss als Präsenzversammlung einberufen<br />
werden, wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 25%<br />
des Kommanditkapitals vertreten, einer Abstimmung im schriftlichen<br />
Verfahren widersprechen. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
sind von der geschäftsführenden Kommanditistin in<br />
den im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag bestimmten Fällen einzuberufen<br />
oder, wenn es das Interesse der Beteiligungsgesellschaft<br />
erfordert, oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens
25% des Kommanditkapitals auf sich vereinigen, dies aus wichtigem<br />
Grund verlangen. Für die Beschlussfähigkeit ist erforderlich, dass<br />
alle Gesellschafter ordnungsgemäß zur schriftlichen Stimmabgabe<br />
aufgefordert oder zur Präsenzversammlung eingeladen wurden und<br />
wenigstens 25% aller Stimmen an der Abstimmung teilgenommen<br />
haben bzw. in einer Präsenzversammlung wenigstens 25% aller<br />
Stimmen anwesend oder vertreten sind. Gesellschafterbeschlüsse<br />
werden, sofern nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes geregelt<br />
ist oder im Gesetz eine höhere Mehrheit zwingend vorgeschrieben<br />
ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />
Beschlussfassungen u.a. über Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />
Kapitalerhöhungen, Ergebnisabführungsverträge, Veräußerungen<br />
des gesamten Gesellschaftsvermögens, die Auflösung der<br />
Beteiligungsgesellschaft, alle Verfügungen über die Immobilien, mit<br />
Ausnahme der Belastung durch Bestellung als Sicherheit für die<br />
im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehenen Geschäfte,<br />
grundsätzlich auch den Ausschluss von Gesellschaftern sowie die<br />
Bildung eines Anlegerbeirats bedürfen einer Mehrheit von 75% der<br />
abgegebenen Stimmen (§ 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Stimmrechte der Gesellschafter richten sich nach der Summe<br />
des Kapitalkontos I. Auf je EUR 1.000 der Beteiligung am Kommanditkapital<br />
der Beteiligungsgesellschaft entfällt eine Stimme. Die<br />
Komplementärin hat kein Stimmrecht. Die Anleger haben auch als<br />
Treugeber das Recht, selbst an schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
oder einer Präsenzversammlung teilzunehmen oder sich durch einen<br />
mit schriftlicher Vertretungs- und Stimmrechtsvollmacht ausgestatteten<br />
Bevollmächtigten vertreten zu lassen.<br />
Die Kommanditisten sind gem. § 166 Absatz 1 HGB berechtigt, eine<br />
Abschrift des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit<br />
unter Einsicht der Bücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft<br />
auf eigene Kosten zu prüfen. Das Prüfungsrecht ist allerdings<br />
insoweit begrenzt, als die Prüfung nur durch eine von Berufs wegen<br />
zur Verschwiegenheit verpflichtete Person (z.B. Wirtschaftsprüfer,<br />
Steuerberater) erfolgen darf, § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft.<br />
ANLEGERBEIRAT ODER ANDERE AUFSICHTSGREMIEN<br />
Ein Anlegerbeirat oder andere Aufsichtsgremien bestehen bei der<br />
Beteiligungsgesellschaft nicht. Durch Gesellschafterbeschluss,<br />
der einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen bedarf,<br />
kann zur Beratung der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung<br />
ein Anlegerbeirat gebildet werden. Der Anlegerbeirat<br />
besteht aus 3 Mitgliedern, wobei 2 Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung<br />
gewählt werden und ein Beiratsmitglied von<br />
der Geschäftsführung ernannt wird. Der Anlegerbeirat ist für die Erteilung<br />
der Zustimmung im Hinblick auf die im Gesellschaftsvertrag<br />
genannten zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
zuständig und kann die Zustimmung zu weiteren zustimmungsbedürftigen<br />
Geschäftsführungsmaßnahmen erteilen, wenn ihm dieses<br />
Recht durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
übertragen wurde. Die Rechte und Pflichten des Anlegerbeirats sind<br />
im Übrigen in § 11 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Jedes Mitglied<br />
des Anlegerbeirates erhält neben der Erstattung seiner Auslagen<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 2.500, der Beiratsvorsitzende<br />
von EUR 3.000.<br />
ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG/ AUS-<br />
SCHEIDEN AUS DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />
Anleger können ihre Beteiligung grundsätzlich jederzeit ganz oder<br />
teilweise durch Abtretung an Dritte übertragen, § 19 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Der übertragene und verbleibende Kommanditanteil<br />
müssen glatt durch 1.000 teilbar sein. Die Abtretung bedarf der<br />
vorherigen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
wobei die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden<br />
darf. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Erwerber<br />
nicht vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Gesellschafters<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag und aus dem Treuhandvertrag<br />
mit der Treuhänderin eintritt. Das Zustimmungserfordernis gilt<br />
auch für Belastungen oder Verpfändungen der Kommanditbeteiligung<br />
sowie Verfügungen über die vermögensrechtlichen Gesellschafteransprüche.<br />
Eine Kündigung durch den Anleger kann mit einer Frist von 12 Monaten<br />
jeweils zum Schluss des Geschäftsjahres – erstmals jedoch<br />
zum 31. Dezember 2024 – erfolgen, § 21 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus<br />
wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
scheidet der Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
aus. Dem Anleger steht grundsätzlich ein Abfindungsanspruch zu,<br />
für dessen Berechnung zunächst der Wert der Beteiligungsgesellschaft<br />
nach Liquidationswerten auf den letzten Tag des letzten vor<br />
dem Tag des Ausscheidens abgeschlossenen Geschäftsjahres der<br />
Beteiligungsgesellschaft zu ermitteln ist. Der Abfindungsanspruch<br />
entspricht der Zahlung, die gemäß § 17 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
bei einer Liquidation der Beteiligungsgesellschaft zu dem<br />
vorstehend ermittelten Wert an den ausscheidenden Gesellschafter<br />
zu leisten wäre, verringert um einen Sicherheitsabschlag in Höhe<br />
von 10%.<br />
Die Abfindung ist dem ausscheidenden Gesellschafter in 4 gleichen<br />
Halbjahresraten auszuzahlen, wobei die erste Rate 6 Monate nach<br />
dem Tag des Ausscheidens des Gesellschafters fällig ist.<br />
Ein Gesellschafter kann auch aus wichtigem Grund aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden, § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft. Ein wichtiger Grund<br />
zum Ausschluss eines Anlegers liegt insbesondere in der Nichterfüllung<br />
seiner Einlageverpflichtung. Ferner scheidet ein Anleger aus<br />
der Beteiligungsgesellschaft aus, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt oder seine Beteiligung von einem Gläubiger<br />
gepfändet wurde und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb<br />
von 6 Monaten aufgehoben wird und die geschäftsführende<br />
107
108<br />
Kommanditistin dies in den vorstehend genannten Fällen fordert.<br />
Auch in diesen Fällen steht dem Anleger ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
wie vorstehend dargelegt zu.<br />
Scheiden innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten auf Grund<br />
außerordentlicher Kündigungen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
Gesellschafter, die zusammen mindestens 10% des Kommanditkapitals<br />
der Beteiligungsgesellschaft auf sich vereinigen, aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
aus und beschließen die übrigen Gesellschafter<br />
daraufhin innerhalb von 3 weiteren Monaten die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft,<br />
so haben die ausgeschiedenen Gesellschafter<br />
keinen Anspruch mehr auf die Abfindung nach den vorstehenden<br />
Regelungen, sondern sie nehmen in diesem Fall zusammen mit den<br />
anderen Gesellschaftern an der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />
nach Maßgabe von § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
teil.<br />
GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />
Zur Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft ist ausschließlich<br />
die geschäftsführende Kommanditistin, die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2<br />
Asset GmbH, berechtigt und verpflichtet, § 9 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Komplementärin, die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH,<br />
ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind Frau Antje<br />
Montag und Herr Christian Kuppig als Geschäftsführer der Komplementärin<br />
und als Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft erfolgt durch die Komplementärin<br />
und die geschäftsführende Kommanditistin, die von der<br />
Komplementärin zur Einzelvertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />
bevollmächtigt wird. Die Komplementärin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin sowie ihre jeweiligen die Geschäftsführung ausübenden<br />
Organe (Frau Antje Montag und Herr Christian Kuppig) sind<br />
von den Beschränkungen des § 112 HGB und des § 181 BGB befreit.<br />
Die Geschäftsführer sind funktional in der Geschäftsführung nicht<br />
beschränkt. Die Geschäftsanschrift der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
der Komplementärin und ihrer Geschäftsführer lautet:<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />
Für alle nach Art, Umfang und Risiko über den üblichen Betrieb der<br />
Beteiligungsgesellschaft hinausgehenden Geschäfte bedarf die geschäftsführende<br />
Kommanditistin eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses,<br />
soweit es sich nicht um Rechtsgeschäfte, Handlungen<br />
oder sonstige Geschäftsführungsmaßnahmen handelt, die<br />
bereits im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen sind oder<br />
damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen.<br />
Der geschäftsführenden Kommanditistin und der Komplementärin<br />
sowie ihren Geschäftsführern wurden für das letzte abgeschlossene<br />
Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeglicher Art gewährt.<br />
Die Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin der<br />
Beteiligungsgesellschaft, Frau Antje Montag und Herr Christian<br />
Kuppig, sind ebenfalls als Geschäftsführer der Komplementärin der<br />
Beteiligungsgesellschaft und als Vorstände für die mit dem Vertrieb<br />
dieser angebotenen Vermögensanlage betrauten CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG tätig. Im Übrigen sind die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die Komplementärin und ihre Geschäftsführer<br />
nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage betraut sind, der Emittentin Fremdkapital geben<br />
oder im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN<br />
Persönlich haftende Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg,<br />
Geschäftsanschrift Steckelhörn 9, 20457 Hamburg. Sie wurde<br />
am 15. Februar 2010 gegründet und am 31. März 2010 unter HRB<br />
113267 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.<br />
Alleingesellschafterin der Komplementärin ist die CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG. Das Stammkapital der Komplementärin<br />
in Höhe von EUR 25.000 ist zur Hälfte eingezahlt. Sie ist am Kapital<br />
der Emittentin nicht beteiligt und haftet als Komplementärin grundsätzlich<br />
unbeschränkt; aufgrund ihrer Rechtsform als Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung (GmbH) haftet sie allerdings nur mit ihrem<br />
Gesellschaftsvermögen. Der Unternehmensgegenstand der Komplementärin<br />
ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere<br />
als Komplementärin an von der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Hamburg AG angebotenen Immobilienfonds, ausdrücklich zunächst<br />
an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg.<br />
Weitere Gründungsgesellschafter sind als Kommanditisten die<br />
CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg, die CH2 Logistica<br />
<strong>No</strong>. 2 Asset GmbH mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift Steckelhörn<br />
9, 20457 Hamburg, und die CH2 Treuhand GmbH mit Sitz in<br />
Hamburg, Geschäftsanschrift Steckelhörn 9, 20457 Hamburg.<br />
Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt<br />
gezeichneten Einlage beträgt EUR 1.500. Es handelt sich dabei<br />
ausschließlich um Kommanditkapital. Die gezeichnete Einlage ist<br />
vollständig eingezahlt. Zu den Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />
vgl. den gleichnamigen Abschnitt.<br />
KONZERNZUGEHÖRIGKEIT DER EMITTENTIN<br />
Die Emittentin gehört zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />
der CH2-Gruppe an. Es handelt sich bei der<br />
CH2 Gruppe um keinen Konzern. Die Anteile der CH2 Logistica <strong>No</strong>.<br />
2 Asset GmbH, der CH2 Treuhand GmbH und der CH2 Immobilien<br />
Verwaltungs GmbH werden vollständig von der CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG gehalten, trotzdem ist die Emittentin kein<br />
Konzernunternehmen im Sinne der Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung.<br />
Sobald die Anleger der Emittentin beigetreten sind,<br />
ist keine Abhängigkeit von der CH2-Gruppe gegeben. Aufgrund der<br />
Regelungen der §§ 290, 296 HGB wird die Emittentin nicht in einen
handelsrechtlichen Konzernabschluss aufgenommen, da sie kein<br />
Konzernunternehmen in diesem Sinne ist. Die Emittentin ist auch<br />
selber nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />
Die Emittentin hat auch keinen Konzernabschluss erstellt.<br />
Die alleinigen Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
Frau Antje Montag und Herr Christian Kuppig, sind ebenfalls<br />
die alleinigen Vorstandsmitglieder der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Hamburg AG. Beide sind des Weiteren Geschäftsführer in verschiedenen<br />
anderen Unternehmen der CH2-Gruppe.<br />
BEITRITT DER ANLEGER<br />
Der Beitritt der Anleger erfolgt über die Treuhänderin, die CH2 Treuhand<br />
GmbH. Mit seiner Beitrittserklärung und dem darin enthaltenen<br />
Treuhandauftrag beauftragt der Anleger die Treuhänderin, für ihn<br />
eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im eigenen<br />
Namen, jedoch treuhänderisch in seinem Auftrag und für seine<br />
Rechnung in Höhe des von ihm in der Beitrittserklärung gezeichneten<br />
Kommanditkapitals zu erwerben und sodann treuhänderisch für<br />
ihn zu halten und zu verwalten. Der Anleger hält sich für die Dauer<br />
von 4 Wochen ab Abgabe der Beitrittserklärung an sein Angebot auf<br />
Abschluss des Treuhandvertrages gebunden, soweit er nicht fristgerecht<br />
von einem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht<br />
hat.<br />
Mit Annahme der Beitrittserklärung und des Treuhandauftrages<br />
durch die Treuhänderin kommt der Treuhandvertrag zwischen dem<br />
Anleger und der Treuhänderin zustande. Für die Wirksamkeit der<br />
Annahme genügt eine Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch<br />
die Treuhänderin; eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem<br />
Anleger bedarf es für deren Wirksamkeit nicht. Die Treuhänderin<br />
wird sodann im eigenen Namen im Innenverhältnis, jedoch im Auftrag<br />
und für Rechnung des Anlegers, ihre Kommanditbeteiligung an<br />
der Beteiligungsgesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
in Höhe des vom Anleger gezeichneten Kommanditkapitals<br />
erhöhen und diese sodann entsprechend für den Anleger treuhänderisch<br />
halten und verwalten. Die Treuhänderin ist nicht verpflichtet,<br />
ihre Kommanditbeteiligung unverzüglich nach Beitritt des Anlegers<br />
zu erhöhen, sondern kann Erhöhungen nach ihrem pflichtgemäßen<br />
Ermessen in regelmäßigen Zeitabständen und für mehrere Anleger<br />
gemeinsam vornehmen. Die Anleger können der Beteiligungsgesellschaft<br />
ab dem 1. Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
bis zur Schließung der Beteiligungsgesellschaft beitreten.<br />
Diese erfolgt plangemäß am 31. Dezember 2010, spätestens<br />
jedoch am 30. Juni 2011. Die geschäftsführende Kommanditistin kann<br />
die Beteiligungsgesellschaft auch vorzeitig (vor dem 31. Dezember<br />
2010) schließen.<br />
Die vom Anleger gezeichneten Kommanditeinlagen müssen mindestens<br />
EUR 10.000 betragen und durch 1.000 glatt teilbar sein.<br />
Neben der gezeichneten Kommanditeinlage hat der Anleger gemäß<br />
Beitrittserklärung ein Agio zu leisten. Als Agio ist ein Betrag in Höhe<br />
von 5% der gezeichneten Kommanditeinlage vorgesehen. Die vom<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Anleger gezeichnete Kommanditeinlage und das Agio sind vom Anleger<br />
zu den in der Beitrittserklärung genannten Terminen auf das in<br />
der Beitrittserklärung genannte Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu zahlen. Leistet ein Anleger seinen Zeichnungsbetrag und das<br />
darauf entfallende Agio nicht bei Fälligkeit, so ist die Beteiligungsgesellschaft<br />
berechtigt, vom Anleger Verzugszinsen in Höhe von 5<br />
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen.<br />
Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden der<br />
Beteiligungsgesellschaft oder der Treuhänderin bleibt davon unberührt.<br />
Im Fall der ganz oder teilweise nicht fristgerechten Leistung<br />
ist die Treuhänderin zudem berechtigt, den säumigen Anleger aus<br />
der Beteiligungsgesellschaft auszuschließen und zugleich das entsprechende<br />
Treuhandverhältnis mit dem betreffenden Anleger zu<br />
beenden.<br />
Jeder Anleger hat nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft,<br />
der vollständigen Leistung seiner Einlageverpflichtung zzgl. Agio, der<br />
Eintragung der mit seinem Beitritt korrespondierenden Erhöhung der<br />
Haftsumme der Treuhänderin im Handelsregister sowie der Vorlage<br />
einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht, welche die<br />
Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag bildet, das Recht, die Übertragung<br />
der von der Treuhänderin für ihn gehaltenen Beteiligung schriftlich<br />
zu verlangen und sich auf eigene Kosten als unmittelbar beteiligter<br />
Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen.<br />
HAFTUNG UND LEISTUNGSPFLICHT DER ANLEGER<br />
Die Haftung des als Treugeber oder Direktkommanditist beteiligten<br />
Anlegers ist auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt.<br />
Die Haftsumme beträgt 10% des Nennbetrages der gezeichneten<br />
Kommanditeinlage. Nach vollständiger Leistung der Kommanditeinlage<br />
entfällt die Haftung. Eine Nachschusspflicht des Anlegers<br />
besteht nicht.<br />
Die Haftung eines Anlegers kann gem. § 172 Abs. 4 HGB in Höhe der<br />
an den Anleger ausgezahlten Beträge wieder aufleben, wenn und<br />
soweit diese nicht aus Gewinnen stammen und seine Haftsumme<br />
gemindert haben. Ein Wiederaufleben der Haftung ist ebenfalls möglich,<br />
wenn Gewinnanteile entnommen werden, während der Kapitalanteil<br />
des Anlegers durch Verlust oder Entnahmen unter den Betrag<br />
der geleisteten Haftsumme herabgemindert ist.<br />
Hat der Anleger seine Haftsumme ganz oder in Teilen zurückerhalten,<br />
so besteht gem. §§ 160, 161 HGB auch nach seinem Ausscheiden<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft eine gesetzliche Nachhaftung<br />
für die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten<br />
der Beteiligungsgesellschaft bis maximal zur Höhe seiner Haftsumme.<br />
Zum Zeitpunkt der Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />
lebt die Haftung der Anleger grundsätzlich in Höhe der jeweiligen<br />
Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten für 5 Jahre<br />
wieder auf.<br />
Sofern entgegen den Bestimmungen des § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />
Auszahlungen vorgenommen wurden, die zur Überschuldung<br />
oder Zahlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft und dadurch<br />
109
110<br />
mittelbar dazu führen, dass bei der Komplementärin, die für die Verbindlichkeiten<br />
der Beteiligungsgesellschaft haftet, eine Unterbilanz<br />
entsteht oder vertieft wird, kann der Anleger entsprechend den Regelungen<br />
der §§ 30, 31 GmbHG ohne Begrenzung auf seine Kommanditeinlage<br />
zur Rückzahlung von erhaltenen Auszahlungen an die<br />
Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sein.<br />
Sofern Anlegern bis zum Zeitpunkt einer Insolvenz der Emittentin<br />
Auszahlungen zufließen sollten, könnte der Insolvenzverwalter diese<br />
teilweise oder ganz zurückfordern.<br />
Der mittelbar als Treugeber beteiligte Anleger ist einem als Direktkommanditist<br />
unmittelbar beteiligten Anleger hinsichtlich seiner<br />
Haftung wirtschaftlich gleichgestellt und hat insofern die Treuhänderin<br />
von jeder Inanspruchnahme freizuhalten. Gegen diesen Freistellungsanspruch<br />
kann der Anleger grundsätzlich nicht mit seinen<br />
Forderungen aufrechnen.<br />
DAUER DER GESELLSCHAFT, KÜNDIGUNG UND AUSSCHEI-<br />
DEN AUS DER GESELLSCHAFT UND ABFINDUNG DES AUS-<br />
SCHEIDENDEN GESELLSCHAFTERS<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Jeder<br />
Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Kündigungsfrist<br />
von 12 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres,<br />
erstmals jedoch zum 31. Dezember 2024, ordentlich kündigen. Wenn<br />
ein wichtiger Grund vorliegt, kann das Gesellschaftsverhältnis außerordentlich<br />
fristlos gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur wirksam,<br />
wenn sie schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes an die<br />
Beteiligungsgesellschaft erfolgt.<br />
Bei Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses scheidet der Anleger<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft aus. Der Anleger scheidet auch<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft aus, wenn er aus wichtigem Grund<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen wird. Ein wichtiger<br />
Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Anleger seine<br />
Kommanditeinlage inkl. Agio nicht fristgemäß leistet. Zudem scheidet<br />
ein Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft aus, wenn über<br />
sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt oder<br />
seine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft von einem seiner<br />
Gläubiger gepfändet wurde und die Vollstreckungsmaßnahme nicht<br />
innerhalb von 6 Monaten aufgehoben wird und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin dies in den vorgenannten 3 Fällen fordert.<br />
Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgeführt.<br />
In allen Fällen des Ausscheidens hat der Anleger einen Anspruch auf<br />
eine Abfindung. Für die Bemessung der Höhe der Abfindung ist zunächst<br />
der Wert der Beteiligungsgesellschaft nach Liquidationswerten<br />
bezogen auf den letzten Tag des vor dem Tag des Ausscheidens<br />
des betreffenden Anlegers zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahres<br />
der Beteiligungsgesellschaft zu ermitteln. Dieser Wert hat durch<br />
den Abschlussprüfer oder, wenn kein Abschlussprüfer gewählt ist<br />
durch einen von der Handelskammer Hamburg zu benennenden<br />
Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter zu erfolgen, wobei die Kosten<br />
der Wertfeststellung der ausscheidende Anleger zu tragen hat.<br />
Der Abfindungsanspruch entspricht der Zahlung, die gemäß §17<br />
Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages bei einer Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu dem vorstehend ermittelten Wert an den<br />
ausscheidenden Gesellschafter zu leisten wäre, verringert um einen<br />
Sicherheitsabschlag in Höhe von 10%.<br />
Der Abfindungsanspruch ist dem Anleger in 4 gleichen Halbjahresraten<br />
auszuzahlen, wobei die 1. Rate 6 Monate nach seinem Ausscheiden<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft fällig wird. <strong>No</strong>ch nicht<br />
ausgezahlte Beträge des Abfindungsanspruchs sind mit 2 Prozentpunkten<br />
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der ausgeschiedene<br />
Gesellschafter kann keine Sicherheiten wegen einer möglichen Inanspruchnahme<br />
durch Gesellschaftsgläubiger oder Befreiung von<br />
den Geschäftsverbindlichkeiten der Gesellschaft verlangen.<br />
Scheiden innerhalb von 3 Monaten aufgrund außerordentlicher<br />
Kündigungen des Gesellschaftsverhältnisses Gesellschafter, die<br />
zusammen mindestens 10% des Kommanditkapitals auf sich vereinigen,<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft aus und beschließen die<br />
übrigen Gesellschafter daraufhin innerhalb von 3 weiteren Monaten<br />
die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft, so haben die ausgeschiedenen<br />
Gesellschafter keinen Anspruch auf eine Abfindung,<br />
sondern sie nehmen zusammen mit den anderen Gesellschaftern<br />
nur am Liquidationserlös der Beteiligungsgesellschaft nach Maßgabe<br />
von § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages teil.<br />
BETEILIGUNGEN DER GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER<br />
Die Gründungsgesellschafterin CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg<br />
AG ist mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt. Die<br />
Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin, Frau Antje Montag<br />
und Herr Christian Kuppig, sind gleichzeitig auch als Geschäftsführer<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin und Vorstände der<br />
mit dem Vertrieb dieser angebotenen Vermögensanlage betrauten<br />
CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG tätig.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch mittelbar<br />
an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />
beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen.<br />
ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN<br />
UND DIE WESENTLICHEN VERTRÄGE<br />
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Beteiligungsgesellschaft<br />
sind der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere<br />
solchen, die für den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften<br />
(„<strong>Discounter</strong>“) gedacht sind und an solche vermietet werden. Die<br />
Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />
beeinflusst worden. Verträge, die von wesentlicher Bedeutung für
die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind, werden<br />
im Folgenden genannt. Der Kaufvertrag und die Absichtserklärung<br />
sind von wesentlicher Bedeutung, da diese die Beschaffung der Anlageobjekte<br />
regeln. Der Grundstücksverwaltungsvertrag und Asset-<br />
Management-Vertag sind von wesentlicher Bedeutung, da diese<br />
den laufenden Betrieb und die Verwaltung der Anlageobjekte sicherstellen.<br />
Das Binding Term Sheet ist von wesentlicher Bedeutung, da<br />
es die Fremdfinanzierung der Anlageobjekte sicherstellt. Die Mietvertäge<br />
sind von wesentlicher Bedeutung, da sie die Einnahmen der<br />
Beteiligungsgesellschaft regeln. Die Vereinbarung über die Eigenkapitalbeschaffung<br />
ist von wesentlicher Bedeutung, da auf der Grundlage<br />
dieses Vertrages das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
eingeworben werden soll, das für die geplante Investition der Immobilien<br />
benötigt wird. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sind von<br />
wesentlicher Bedeutung, da dieser die Verwaltung der Kommanditanteile<br />
für den Anleger regelt. Der Mittelverwendungskontrollvertag<br />
ist von wesentlicher Bedeutung, da dieser die Verfügung über die<br />
Eigenmittel gem. dem im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
geregelten Investitions- und Finanzierungsplan regelt.<br />
Darüber hinaus ist die Emittentin nicht von Verträgen, Patenten, Lizenzen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung<br />
für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin<br />
sind, abhängig. Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig,<br />
die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage<br />
der Emittentin haben können. Mit Ausnahme des Erwerbs der dargestellten<br />
Immobilien bestehen keine laufenden Investitionen.<br />
Kaufverträge<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Rahlfs Immobilien GmbH<br />
3 aufschiebend bedingte Kaufverträge über die Fondsimmobilien<br />
der Tranchen 1 bis 3 jeweils am 06. Mai 2010 geschlossen. Die Rahlfs<br />
Immobilien GmbH ist Eigentümer der Einzelhandelsimmobilien samt<br />
zugehörigen Bauten sowie der Grundstücke, soweit diese nicht als<br />
Erbpacht überlassen wurden.<br />
Der Kaufgegenstand umfasst die Immobilien, die Grundstücke<br />
– sofern es sich nicht um Erbpachtverträge handelt – und alle damit<br />
verbundenen Rechte, Pflichten und Bestandteile sowie das gesetzliche<br />
Zubehör, soweit es im Eigentum des Verkäufers steht. Bewegliche<br />
Gegenstände gehören nicht zum Kaufgegenstand, soweit sie<br />
nicht gesetzliches Zubehör sind, eben so wenig im Eigentum Dritter<br />
stehende etwaige Energiever- und Entsorgungsleitungen sowie im<br />
Eigentum Dritter stehende sonstige Leitungstrassen. Der Kaufpreis<br />
wird einheitlich für alle Objekte einer Tranche fällig. Die Fälligkeit wird<br />
nach Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen vom <strong>No</strong>tar angezeigt.<br />
Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die Veräußerung<br />
des Kaufgegenstands eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung<br />
im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG darstellt und Umsatzsteuer auf den<br />
Kaufpreis nicht zu entrichten ist.<br />
Der Käufer übernimmt die jeweils aufgeführten Belastungen in Abteilung<br />
III der Grundbücher nicht. Diese sind vom Verkäufer zur Lö-<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
schung zu bringen. Die in Abteilung II der Grundbücher aufgeführten<br />
Belastungen werden vom Käufer ohne Anrechnung auf den Kaufpreis<br />
übernommen. Etwaige Baulasten werden vom Käufer ohne<br />
Minderung des Kaufpreises übernommen.<br />
Grundlage der Kaufpreisbemessung sind die geplanten Jahresnettomieteinnahmen<br />
(abzüglich ggf. anfallender Erbbauzinsen), die mit<br />
dem Faktor 11,8 multipliziert werden.<br />
Der Kaufpreis ist jeweils für eine gesamte Tranche 4 Wochen nach<br />
Vorliegen aller im Kaufvertrag aufgeführten Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
fällig. Fälligkeitsvoraussetzungen sind u.a.:<br />
a) Die Eigentumsverschaffungsvormerkung zugunsten des Käu-<br />
fers Ist im jeweiligen Grundbuch eingetragen worden;<br />
b) Die Freistellung des jeweiligen Einzelkaufgegenstandes von<br />
sämtlichen nicht zu übernehmenden Rechten;<br />
c) Zustimmungen der Grundstückseigentümer zur Übertragung,<br />
soweit erforderlich;<br />
d) Vorliegen sämtlicher für die Rechtswirksamkeit des jeweiligen<br />
Vertrages und alle zu deren Vollzug erforderlichen weiteren Voraussetzungen<br />
einschließlich der Genehmigung der Sanierungsbehörden<br />
in Bad Nenndorf (Tranche 2) und aller erforderlichen<br />
Verzichtserklärungen oder Negativatteste über gesetzliche<br />
und vertragliche Vorkaufsrechte (insbesondere nach etwaigen<br />
Erbbaurechtsverträgen und Vereinbarungen mit der jeweiligen<br />
Gemeinde) vor (mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
des zuständigen Finanzamtes);<br />
e) Mitteilung über den Eintritt der aufschiebenden Bedingung;<br />
f) Vorliegen einer Auskunft zum Kartellvorbehalt;<br />
g) Vorliegen des folgendes Vermietungsstandes: 100% der Ge-<br />
werbemietflächen für die Ankermieter (grds. mit einer Mietfläche<br />
von mehr als 150 qm) und 95% der Plan-Jahresnettokaltmiete<br />
für den Kaufgegenstand insgesamt.<br />
Für den Fall, dass bis eine Woche nach Eingang der Mitteilung über<br />
die Fälligkeit des Kaufpreises einer oder mehrere der Mietverträge für<br />
den Kaufgegenstand gekündigt oder aus sonstigem Grund beendet<br />
werden, reduziert sich der auf den jeweiligen Einzelkaufgegenstand<br />
bezogene und damit der gesamte Kaufpreis um das 11,8-fache der<br />
nach jenem Mietvertrag vereinbarten Jahresnettomiete. Für den Fall,<br />
dass durch die Beendigung von Mietverträgen die oben unter g) angegebenen<br />
Vermietungsschwellen von 100% der Ankermieter bzw.<br />
95% der Plan-Jahresnettokaltmiete insgesamt unterschritten werden,<br />
findet keine weitere Kaufpreisreduktion statt, insoweit bleibt lediglich<br />
das Rücktrittsrecht wegen Verzögerung der Fälligkeit. Gehen<br />
bis eine Woche nach Mitteilung über die Fälligkeit des Kaufpreises<br />
noch neue Vermietungen (Festlaufzeit mind. 5 bis 12 Jahre, je nach<br />
Objekt und Monatsmiete maximal 10% über und maximal 10% unter<br />
der letzten bzw. marktüblichen Miete) ein, erhöht sich der Kaufpreis<br />
wieder entsprechend um das 11,8fache der Jahresnettomiete.<br />
Der Besitzübergang des Kaufgegenstandes an den Käufer erfolgt<br />
zu Beginn des auf die vertragsgemäße Zahlung des Kaufpreises folgenden<br />
Kalendertages (0:00 Uhr). Mit dem Besitzübergang gehen<br />
111
112<br />
die Gefahren des zufälligen Untergangs oder der unverschuldeten<br />
Verschlechterung, Nutzungen, Lasten sowie sämtliche den Kaufgegenstand<br />
betreffenden Verkehrssicherungspflichten (einschließlich<br />
der Streupflicht) auf den Käufer über. Der Verkäufer ermächtigt den<br />
Käufer, ab dem Tag des Besitzübergangs die sich aus den für den<br />
Kaufgegenstand betreffenden Mietverträgen ergebenden Rechte<br />
gegenüber den Mietern auszuüben.<br />
Der Käufer verpflichtet sich im jeweiligen Kaufvertrag, das Erfordernis<br />
der Anmeldung des jeweiligen Kaufvertrages bei der Kartellbehörde<br />
gemäß §§ 40ff. GWB zu prüfen und erforderlichenfalls auf<br />
seine Kosten einen entsprechenden Antrag zu stellen.<br />
Alle 3 Kaufverträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung der<br />
Einwerbung des Emissionskapitals in Höhe der jeweiligen Tranche.<br />
Demnach werden die Kaufverträge erst wirksam, wenn Kommanditanteile<br />
(inklusive der Einlage der Rahlfs Immobilien GmbH) von<br />
mindestens EUR 4.570.000 für die Tranche 1 plus weiteren EUR<br />
4.450.000 für die Tranche 2 und weiteren EUR 4.420.000 für die<br />
Tranche 3 eingeworben und vollständig auf das Einzahlungskonto<br />
der Beteiligungsgesellschaft eingezahlt worden sind. Sollte das Eigenkapital<br />
in der jeweils vorgesehenen Höhe nicht bis spätestens<br />
30. Juni 2011 eingeworben sein, gilt die aufschiebende Bedingung für<br />
den jeweiligen Kaufvertrag als nicht eingetreten und der betreffende<br />
Kaufvertrag ist endgültig unwirksam. Der Käufer ist jederzeit – längstens<br />
bis zum 30. Juni 2011 – berechtigt, einseitig auf den Eintritt der<br />
aufschiebenden Bedingung zu verzichten.<br />
Der Käufer zahlt für die Beratung sowie die Vermittlung des Kaufgegenstandes<br />
durch Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH, Alstertor<br />
17, 20095 Hamburg, an diese eine Provision in Höhe von 1,19%<br />
der von der Käuferin an die Verkäuferin zu zahlenden Kaufpreise. Die<br />
Provision ist mit Fälligkeit des Kaufpreises fällig.<br />
Des Weiteren erhält Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH für<br />
die Vermittlung etwaiger Finanzierungen eine Provision in Höhe von<br />
1% des vermittelten Fremdmittelbetrages. Diese Provision ist jeweils<br />
mit der Auszahlung des Fremdmittelbetrages an die Käuferin fällig.<br />
Sämtliche Beträge verstehen sich jeweils zzgl. der geltenden gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer.<br />
Liegen die oben genannten Fälligkeitsvoraussetzungen 16 Monate<br />
nach Beurkundung des jeweiligen Kaufvertrages noch nicht für<br />
sämtliche Einzelkaufsgegenstände vor, steht dem Käufer und dem<br />
Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag zu.<br />
Der Rücktritt ist gegenüber der jeweils anderen Partei oder gegenüber<br />
dem <strong>No</strong>tar oder seinem Vertreter im Amt schriftlich zu erklären.<br />
Ein entsprechendes Rücktrittsrecht besteht auch, wenn für einen<br />
oder mehrere Kaufgegenstände ein Vorkaufsrecht (gemeindlich<br />
oder des Grundstückseigentümers für ein Erbbaurecht) ausgeübt<br />
wird.<br />
Ein solcher Rücktritt kann nur für den Kaufgegenstand insgesamt,<br />
d.h. für sämtliche Einzelkaufgegenstände ausgeübt werden.<br />
Im Falle eines Rücktritts des Käufers aufgrund des vorgenannten<br />
Rücktrittsrechts hat der Verkäufer – soweit er den Nichteintritt<br />
der Fälligkeitsvoraussetzungen zu vertreten hat – alle durch den<br />
Rücktritt anfallenden Kosten und alle bis dahin im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag angefallenen Kosten des <strong>No</strong>tars, des Grundbuchamtes<br />
sowie eine etwa vom Finanzamt nicht zurückerstattete<br />
Grunderwerbsteuer zu tragen. Ist der Rücktritt von keiner Seite<br />
zu vertreten, werden die Kosten der Beurkundung von Verkäufer<br />
getragen, die Kosten der Eintragung und Löschung der Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />
und etwaiger Finanzierungsgrundpfandrechte<br />
hingegen vom Käufer.<br />
Der Verkauf der beweglichen Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher<br />
Haftung und Gewährleistung für Sachmängel.<br />
Der Verkäufer schuldet den ungehinderten Besitz- und Eigentumsübergang<br />
sowie die Lastenfreiheit von Rechten und Ansprüchen<br />
Dritter und verpflichtet sich, nicht übernommene Belastungen zu<br />
beseitigen. Ausgenommen von Grundsatz des lastenfreien Erwerbs<br />
sind die im jeweiligen Kaufvertrag ausdrücklich übernommenen<br />
Rechte, im Grundbuch nicht eingetragene bzw. nicht ersichtlich altrechtliche<br />
Dienstbarkeiten, Baulasten und vergleichbare Eintragungen<br />
in den Bauakten oder Rechte, die mit Zustimmung des Käufers<br />
oder auf seine Veranlassung neu bestellt werden.<br />
Der Verkäufer versichert, dass ihm im Grundbuch nicht eingetragene<br />
bzw. nicht ersichtliche altrechtliche Dienstbarkeiten oder Rechte<br />
sowie mit Ausnahme der dem Käufer offengelegten Baulast(en)<br />
weitere Baulasten oder vergleichbare Eintragungen in den Bauakten<br />
nicht bekannt sind.<br />
Der Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes wird mit dem Antrag<br />
auf grundbuchamtlichen Vollzug zugestimmt.<br />
Der bauliche Zustand der auf den Grundstücken stehenden Gebäude<br />
und der Zustand der Grundstücke sind dem Käufer bekannt.<br />
Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels der<br />
Grundstücke und der Gebäude werden vorbehaltlich der in dem jeweiligen<br />
Kaufvertrag ausdrücklich von Verkäufer übernommenen<br />
Garantien, Gewährleistungen, Wissenserklärungen, Freistellungsverpflichtungen<br />
und sonstige Verpflichtungen ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es<br />
sei denn, der Verkäufer hat grob fahrlässig, vorsätzlich oder arglistig<br />
gehandelt. Unberührt bleiben auch Ansprüche des Käufers auf<br />
Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />
der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten<br />
hat. Einer Pflichtverletzung der Verkäuferin im Sinne der vorstehenden<br />
Regelungen steht eine Pflichtverletzung der gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin gleich.<br />
Der Verkäufer haftet auch nicht für die Richtigkeit der im jeweiligen<br />
Grundbuch angegebenen Größe. Der Verkäufer versichert, dass ihm<br />
versteckte, dem Käufer nicht offengelegte, Sachmängel nicht bekannt<br />
sind. Diese Zusicherung gilt sowohl für die Gebäude als auch<br />
für den Grund und Boden. Der vorstehende Ausschluss der Rechte<br />
und Ansprüche wegen Sachmängeln wurde bei der Kaufpreisgestaltung<br />
berücksichtigt. Unbeschadet der vorstehenden Regelung<br />
haftet der Verkäufer für alle ab dem Tag der Beurkundung bis zum
Zeitpunkt des Besitzübergangs entstandene Mängel (mit Ausnahme<br />
solcher Mängel, die auf gewöhnlicher Abnutzung basieren) nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Unbeschadet der vorstehenden Haftungsbeschränkungen übernimmt<br />
der Verkäufer folgende Garantien im Sinne von §443 BGB<br />
– wo entsprechend gekennzeichnet, kenntnisabhängig – dahingehend,<br />
a) dass die auf dem Kaufgegenstand errichteten Gebäude und die<br />
sonstigen vom Verkäufer eingebrachten baulichen Anlagen in<br />
vollen Umfang der öffentlichen-rechtlichen, bauordnungs- und<br />
bauplanungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, dass für<br />
die auf dem Kaufgegenstand aufstehenden Gebäude und die<br />
sonstigen baulichen Anlagen Baugenehmigungen und etwaige<br />
sonst erforderliche Genehmigungen vorliegen, dass die Gebäude<br />
und die sonstigen baulichen Anlagen entsprechend der<br />
Vorgaben der jeweiligen Genehmigungen errichtet und betrieben<br />
wurden und durch Änderungen und Abweichungen jedenfalls<br />
kein materiell baurechtswidriger Zustand entsteht, dass<br />
die erforderlichen Stellplätze in ausreichender Zahl auf dem<br />
Kaufgegenstand nachgewiesen sind oder in der Vergangenheit<br />
abgelöst worden sind, dass für den Stellplatznachweis keine<br />
Ablösebeträge vom Käufer mehr zu entrichten sind, dass keiner<br />
der Stellplätze auf dem Kaufgegenstand als Stellplatznachweis<br />
für ein anderes Grundstück dient, dass alle erforderlichen Zuwegungen<br />
dauerhaft entsprechend der öffentlich-rechtlichen<br />
Vorgaben gesichert und dass die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Abstandsflächen eingehalten sind, all dies nach heutiger Kenntnis<br />
des Verkäufers;<br />
b) dass nach Kenntnis des Verkäufers zum heutigen Tage keine<br />
unerledigten behördlichen oder gerichtlichen Auflagen betreffend<br />
den Kaufgegenstand bestehen oder angedroht sind, dass<br />
alle Auflagen der Berufsgenossenschaften, des TÜV, des Verbandes<br />
der Sachversicherer erfüllt sind und dass keine nachbarrechtlichen<br />
Einwendungen hinsichtlich des Kaufgegenstandes<br />
vorliegen;<br />
c) dass die Grundstücksgrenzen des Kaufgegenstandes nach<br />
heutiger Kenntnis des Verkäufers weder unter- noch überbaut<br />
sind;<br />
d) dass – soweit im jeweiligen Kaufvertrag nicht anders geregelt –<br />
es für den Kaufgegenstand keine Nachbarschaftsvereinbarungen<br />
oder sonstige privat- oder öffentlich-rechtlich Vereinbarungen<br />
gibt, die auf den Käufer übergehen oder ihn binden;<br />
e) dass der Kaufgegenstand nach Kenntnis des Verkäufers zum<br />
heutigen Tage nicht in einem Umlegungs-, Sanierungs- oder<br />
städtebaulichen Entwicklungsgebiet oder in einem Gebiet, für<br />
das eine Erhaltungssatzung gilt, liegt, wenn nicht in dem jeweiligen<br />
Kaufvertrag vermerkt oder in sonstiger Weise dem Käufer<br />
offengelegt;<br />
f) dass der Kaufgegenstand diejenigen Beschaffenheit aufweist,<br />
welche die Mieter gemäß der Mietverträge beanspruchen<br />
g) <br />
h)<br />
i)<br />
j)<br />
k)<br />
l)<br />
m)<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
n)<br />
können, insbesondere dass die in den Mietverträgen genannten<br />
Flächen den tatsächlichen Maßen entsprechen, alle vom<br />
Vermieter geschuldeten Bau- und Umbaumaßnahmen termingerecht,<br />
vollständig und mangelfrei durchgeführt wurden und<br />
eventuell vom Vermieter zu zahlende Baukostenzuschüsse<br />
vollständig beglichen worden sind;<br />
dass die im jeweiligen Kaufvertrag bzw. der zugehörigen Be-<br />
zugsurkunde angegebenen Mietverträge abgeschlossen wurden,<br />
wobei der Verkäufer allerdings ausdrücklich nicht für die<br />
Formwirksamkeit der Mietverträge (Einhaltung der gesetzlichen<br />
Schriftform, §§ 550, 578, 581 Absatz 2 BGB) einsteht, dass keinerlei<br />
mündliche oder schriftliche Nebenabsprachen zu dem<br />
Mietverträgen bestehen, dass die Mietverträge unter Beachtung<br />
der jeweiligen Vertretungsverhältnisse zustande gekommen<br />
sind und dass bis zum Tag der Beurkundung Mietverhältnisse<br />
nicht gekündigt worden sind;<br />
dass bis zum Tage vor der Unterzeichnung der jeweilige Kauf-<br />
verträge keine Mietminderungen geltend gemacht oder angedroht<br />
worden sind, dass keine Mieten unter Vorbehalt der<br />
Rückforderung gezahlt worden sind und dass die angegebenen<br />
aktuellen Sollmieten in der Vergangenheit auch tatsächlich von<br />
den Mietern bezahlt worden sind;<br />
dass die von den Mietern gestellten Mietsicherheiten nicht in<br />
Anspruch genommen worden sind;<br />
dass er bezogen auf den Kaufgegenstand sämtliche fälligen<br />
Steuern fristgerecht entrichtet hat und bis zum Besitzübergang<br />
noch fällig werdende Steuern fristgerecht entrichten wird und<br />
dass auf den Käufer keine Nachforderungen für Steuern zukommen<br />
können, welche die Zeit vor dem Besitzübergang betreffen,<br />
und dass den Käufer keine Haftung gemäß § 75 AO trifft;<br />
dass seit Abschluss der Mietverträge keine Änderung der Ver-<br />
hältnisse eingetreten ist, die für den Käufer mit umsatzsteuerlichen<br />
Risiken behaftet sind und dass im Zusammenhang mit<br />
dem Kaufgegenstand keinerlei Vorsteuerabzüge des Verkäufers<br />
nach derzeitigem Stand einer Berichtigung nach §§ 15, 15 a<br />
UStG unterliegen können und dem Käufer oder seinem umsatzsteuerlichen<br />
Organträger auch keine „nachgeholten Berichtigungen“<br />
für die auf Verkäuferseite zu hoch in Anspruch genommenen<br />
Vorsteuerabzüge drohen (vgl. Abschnitt 217 Absatz 3<br />
der Umsatzsteuerrichtlinien 2005);<br />
dass er keine Vorausverfügungen über den Mietzins getroffen<br />
hat und alle vorgenommenen Sicherungs- oder sonstige Abtretungen<br />
von Ansprüchen auf Mietzahlungen durch Rückabtretungsvereinbarungen<br />
mit den Abtretungsempfängern rückgängig<br />
gemacht worden sind;<br />
dass derzeit keine Prozesse betreffend den Kaufgegenstand<br />
und kein Prozesse mit Mietern anhängig oder angekündigt<br />
sind;<br />
dass zum Kaufgegenstand kein Arbeitsverhältnis – insbeson-<br />
dere nicht mit einem Hauswart – gehört, welches gemäß § 613a<br />
113
114<br />
BGB auf den Käufer übergeht; der Verkäufer wird dem Käufer<br />
alle Kosten, die dem Käufer aufgrund von gemäß § 613a BGB<br />
gleichwohl übergehender Arbeitsverhältnisse entstehen, ersetzen<br />
und ihn insoweit freistellen; dies gilt insbesondere auch für<br />
rückständige oder noch entstehende Sozialabgaben und Steuern,<br />
soweit der Käufer zur Zahlung entsprechender Steuern<br />
und Sozialabgaben von den zuständigen Stellen herangezogen<br />
wird. Das bestehende Arbeitsverhältnis mit einem Hausmeister<br />
wird rechtzeitig vor Fälligkeit beendet.<br />
Der Verkäufer erklärt, dass nach seiner heutigen Kenntnis der<br />
Kaufgegenstand frei von Altlasten, Boden- und/oder Bodenluftverunreinigungen,<br />
sonstige schädlichen Bodenveränderungen,<br />
Gebäudeschadstoffen und Gewässerverunreinigungen und gesundheits-<br />
und umweltgefährdenden Stoffen (wie z.B. giftigen,<br />
krebserregenden, ätzenden, gesundheitsschädlichen, brandfördernden,<br />
leicht entzündlichen, wassergefährdenden Stoffen) ist,<br />
soweit sich Belastungen der vorgenannten Art nicht aus dem Käufer<br />
bekannten Altlastengutachten und sonstigen Unterlagen zu Altlasten<br />
ergeben.<br />
Ansprüche des Käufers aus den Garantien, Beschaffenheitsvereinbarungen,<br />
Mängelrechten, Freistellungen und etwaige Rechte des<br />
Käufers wegen unrichtiger Erklärungen des Verkäufers nach dem jeweiligen<br />
Kaufvertrag sind ausgeschlossen, soweit ihm die Unrichtigkeit<br />
bzw. Unvollständigkeit von Garantien oder die dies begründeten<br />
Tatsachen aufgrund der im Rahmen der Due Diligence überreichten<br />
Unterlagen bekannt waren.<br />
Die Rechte des Käufers aus den Garantien, Beschaffenheitsvereinbarungen,<br />
Mängelrechten, Freistellungen und etwaige Rechte des<br />
Käufers wegen unrichtiger Erklärungen des Verkäufers nach dem<br />
jeweiligen Kaufvertrag verjähren binnen 18 Monaten nach dem Tag<br />
des Besitzübergangs.<br />
Der Verkäufer tritt dem diese Abtretung annehmenden Käufer hiermit<br />
aufschiebend bedingt zum Tag des Besitzübergangs sämtliche<br />
ihm jetzt oder zukünftig zustehenden Ansprüche gegen Generalunternehmer,<br />
Werksunternehmer, Architekten, Bauhandwerker, Ingenieure,<br />
Fachplaner usw. ab, die aus der Herstellung, Instandsetzung<br />
oder Instandhaltung des Kaufgegenstandes resultieren. Der Verkäufer<br />
verpflichtet sich zudem, dem Käufer zum vorbezeichneten<br />
Zeitpunkt alle eventuell bestehenden Gewährleistungssicherheiten<br />
abzutreten bzw. zu übertragen und die hierzu bestehenden Unterlagen<br />
(Bürgschaftsurkunden etc.) zu übergeben. Soweit der Verkäufer<br />
nach diesem Vertrag dem Käufer für bestimmte Tatbestände<br />
haftet, wird der Käufer dem Verkäufer für einen solchen Tatbestand<br />
bestehende, vorstehend beschriebe Ansprüche gegen Dritte zurück<br />
abtreten; bis dahin sind entsprechende Einstandspflichten des Verkäufers<br />
ausgesetzt.<br />
Soweit der Verkäufer den Werkunternehmern weiter für die Rückgabe<br />
der Sicherheiten haftet, wird er die Sicherheiten ab dem Besitzübergang<br />
treuhänderisch für die betreffenden Käufer verwahren.<br />
Der Verkäufer wird diese Sicherheiten, für deren Rückgabe er wei-<br />
terhin haftet, an den Käufer übergeben und etwaige Sicherungseinbehalte<br />
an ihn auszahlen, sofern der Käufer ihm eine Erklärung des<br />
betreffenden Werksunternehmers vorlegt, dass er den Verkäufer<br />
aus der Verpflichtung zur Rückgabe der Sicherheiten bzw. zur Auszahlung<br />
des als Sicherheit einbehaltenen Werkslohns entlässt.<br />
Der Verkäufer tritt dem diese Abtretung annehmenden Käufer hiermit<br />
die ihm von den Architekten übertragenden Nutzungsrechte am<br />
Urheberrecht der Architekten in vollen Umfang zum Tag des Besitzüberganges<br />
ab, soweit ihm diese zustehen. Diese Abtretung umfasst<br />
sowohl solche Nutzungsrechte, die dem Verkäufer von fremden Architekten<br />
übertragen worden sind, als auch solche Urheberrechte,<br />
die dem Verkäufer aufgrund eigener Architektenleistungen zustehen.<br />
Für das Bestehen und die Durchsetzbarkeit dieser Rechte steht<br />
der Verkäufer nicht ein.<br />
Sollte der Käufer nach dem Besitzübergang wegen Altlasten in Anspruch<br />
genommen werden, stehen ihm daraus keine Ansprüche<br />
gegen den Verkäufer zu, insbesondere auch nicht aus § 24 Abs. 2<br />
BBodSchG. Sollte der Verkäufer als früherer Eigentümer oder in<br />
sonstiger Weise öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich wegen Altlasten,<br />
schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Umwelttatbestände<br />
in Anspruch genommen werden, hat der Käufer den<br />
Verkäufer von einer solchen Inanspruchnahme freizustellen. Dies<br />
alles gilt nicht, wenn der Verkäufer wegen Altlasten in Anspruch<br />
genommen wird, die gleichzeitig einen Haftungsfall des Verkäufers<br />
nach diesem Vertrag begründen.<br />
Die Grundstücke mit ihren Bestandteilen wurde verkauft, wie sie<br />
liegen und stehen, d.h. die Haftung des Verkäufers für Sach- und<br />
Rechtsmängel ist vorbehaltlich teilweise kenntnisabhängiger Garantien<br />
im Sinne von § 443 BGB ausgeschlossen. Ansprüche sind<br />
ausgeschlossen, wenn die Sach- oder Rechtsmängel dem Käufer<br />
bekannt sind.<br />
Bei den Grundstücken Duingen, Bad Nenndorf, Halberstadt und Aerzen<br />
liegen Eintragungen im Altlastenverzeichnis vor. Die Altlasten<br />
wurden jedoch nach aktuellem Kenntnisstand beseitigt.<br />
Für die Grundstücke Bovenden, Duingen, Einbeck, Lindwedel, Halberstadt,<br />
Aerzen und Holle liegen Eintragungen im Baulastenverzeichnis<br />
vor. Bei den Baulasten handelt es sich im Wesentlichen<br />
um Zuwege- und Abstandsbaulasten, sowie das dulden von Feuerwehrzufahrten<br />
oder das Verlegen, Benutzen und Instandhalten von<br />
Abwasseranlagen.<br />
Gerät der Käufer mit der Zahlung des geschuldeten Kaufpreises in<br />
Verzug, so ist im jeweiligen Kaufvertrag ein Verzugszins gem. § 288<br />
Abs. 2 BGB vereinbart, sofern nicht ein höherer Verzugsschaden<br />
nachgewiesen wird. Der Käufer kommt gegenüber dem Verkäufer in<br />
Verzug, wenn trotz Fälligkeit und trotz einer schriftlichen Mahnung<br />
des Verkäufers mit einer Nachfrist von 8 Kalendertagen nach Fälligkeit<br />
die an den Verkäufer geschuldete Zahlung nicht bis zum Ablauf<br />
der Nachfrist bewirkt hat. Während der Nachfrist ist ein Rücktritt des<br />
Verkäufers ausgeschlossen. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtung<br />
zur Zahlung des geschuldeten Kaufpreises auch binnen der acht-
tägigen Nachfrist nicht, ist der Verkäufer zum Rücktritt von diesem<br />
Vertrag berechtigt. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kaufpreis<br />
vor Zugang der Rücktrittserklärung gezahlt worden ist.<br />
Der Käufer unterwirft sich gegenüber dem Verkäufer hinsichtlich der<br />
Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen seit Fälligkeit<br />
der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dem jeweiligen Kaufvertrag<br />
in sein gesamtes Vermögen.<br />
� KAUFVERTRAG – TRANCHE 1<br />
Der Kaufvertrag für die Fondsimmobilien der Tranche 1 umfasst die<br />
folgenden Objekte:<br />
Objekt Grundstücks-<br />
größe (qm)<br />
Kaufpreis<br />
(EUR)<br />
Berlin 2.805 2.551.015<br />
Bovenden 8.3281) 1.862.717<br />
Duingen 4.658 1.472.994<br />
Horn-Bad Meinberg 2.324 1.231.920<br />
Gesamt 7.118.646<br />
1) Es handelt sich um ein Erbbaurecht.<br />
Berlin<br />
Das Grundstück hat eine Fläche von rund 2.805 qm und ist beim<br />
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg im Grundbuch von Tempelhofer<br />
Vorstadt, Blatt 2656 als Flur 3, Flurstück 2672 bezeichnet.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />
⋅ Grundschuld ohne Brief in Höhe von EUR 2.050.000,00 für die<br />
<strong>No</strong>rddeutsche Landesbank, Girozentrale Hannover, mit 15% Zinsen<br />
und 3,5% einmaliger Nebenleistung eingetragen, die nach<br />
§ 800 ZPO vollstreckbar ist.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2007<br />
Baujahr des Wohngebäudes: um 1900<br />
Bovenden<br />
Das Erbbau-Grundstück ist 8.328 qm groß. Es handelt sich um die<br />
beim Amtsgericht Göttingen im Grundbuch von Bovenden, Blatt<br />
4570 verzeichneten Grundstücke Flur 7, Flurstücke 137/3, 137/4, 137/6.<br />
Es handelt sich um ein vertraglich zugesichertes Erbbaurecht bis<br />
zum 31. Oktober 2056 (vgl. die Ausführungen zum Erbpachtverträge<br />
auf den Seiten 145 ff.).<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung II und III<br />
⋅ Als Belastungen sind in Abteilung II der Erbbauzins von EUR<br />
24.950,04 jährlich mit Wertsicherungsklausel vom Tage der Eintragung<br />
ab und die Vereinbarung über das Bestehenbleiben des<br />
Rechts gemäß §9 Abs. 3 Ziff. 1 ErbbauVO (beides Abt. II Nr. 1),<br />
sowie ein Vorkaufsrecht für den jeweiligen Grundstücksseigentümer<br />
(Abt. II Nr. 2), die beide im Rang vor Abt. III Nr. 1 stehen,<br />
eingetragen. Belastungen im Grundbuch – Abteilung III – ist eine<br />
brieflose Grundschuld in Höhe von EUR 1.600.000 mit 15% Zinsen<br />
und 10% einmaliger Nebenleistung für die <strong>No</strong>rddeutsche<br />
Landesbank, Girozentrale, mit Sitz in Braunschweig, eingetragen,<br />
die nach § 800 ZPO vollstreckbar ist und im Rang nach Abt. II<br />
Nr. 1 und 2 steht.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2007<br />
Duingen<br />
Das Grundstück hat eine Fläche von 4.658 qm und ist beim Amtsgericht<br />
Alfeld/Leine im Grundbuch von Duingen, Blatt 2178, Flur 2, Flurstück<br />
299/18 eingetragen.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung II und III<br />
Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des<br />
Flurstücks 299/9 der Flur 2 (Blatt 2033) eingetragen. Belastung im<br />
Grundbuch – Abteilung III – ist eine brieflose Grundschuld in Höhe<br />
von EUR 1.250.000 mit 14% Zinsen und EUR 62.500 einmaliger Nebenleistung<br />
für die Sparkasse Hannover, mit Sitz in Hannover, eingetragen,<br />
die nach § 800 ZPO vollstreckbar ist.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2009<br />
Horn-Bad Meinberg<br />
Das Grundstück ist beim Amtsgericht Detmold im Grundbuch von<br />
Horn-Bad Meinberg, Blatt 6502, Flur 19, Flurstück 513 eingetragen.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung II<br />
⋅ Lfd. Nr. 3: Grunddienstbarkeit – Leitungsrecht – für den jeweiligen<br />
Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Horn Flur 4 Flurstück<br />
1046 zur Zeit eingetragen in Horn-Bad Meinberg Blatt 7711.<br />
⋅ Lfd. Nr. 6: Grunddienstbarkeit (Bebauungsbeschränkung) für<br />
den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Horn<br />
Flur 19 Flurstück 512 eingetragen.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />
⋅ EUR 1.000.000 (Eine Million Euro) Grundschuld- ohne Brief- mit<br />
15% Jahreszinsen und 5% Nebenleistung einmalig für die Volksbank<br />
Schaumburg eG, Rinteln. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2009<br />
115
116<br />
� KAUFVERTRAG – TRANCHE 2<br />
Der Kaufvertrag für die Immobilien der Tranche 2 umfasst die folgenden<br />
Objekte:<br />
Objekt Grundstücks-<br />
größe (qm)<br />
Kaufpreis<br />
(EUR)<br />
Einbeck 4.614 1.034.183<br />
Lindwedel 4.260 936.684<br />
Bad Nenndorf 6.4101) 3.494.907<br />
Halberstadt 8.370 2.060.280<br />
Gesamt 7.526.054<br />
1) Es handelt sich um ein Erbbaurecht.<br />
Einbeck<br />
Das Grundstück ist beim Amtsgericht Einbeck im Grundbuch von<br />
Einbeck, Blatt 11406, Flur 3, Flurstück 5/55 eingetragen.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung II<br />
⋅ Keine Eintragungen<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />
⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 850.000 (Achthundertfünfzigtausend Euro) brieflose<br />
Grundschuld mit 15% Zinsen jährlich und eine Nebenleistung<br />
von 10% einmalig für die <strong>No</strong>rddeutsche Landesbank – Girozentrale,<br />
Braunschweig. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2007<br />
Lindwedel<br />
Das Grundstück ist beim Amtsgericht Walsrode im Grundbuch von<br />
Lindwedel, Blatt 1199, Flur 3, Flurstück 5/75 und 5/77 eingetragen.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung II<br />
⋅ Lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Bohr-. Schürfund<br />
Ausbeuterecht für Salze und Mineralien aller Art, Sole, Oele<br />
und andere bituminöse Stoffe) für die Kali und Salz AG in Kassel<br />
⋅ Lfd. Nr. 2: Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs<br />
auf Rückübertragung des Eigentums für die Gemeinde Lindwedel.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />
⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 700.000 (Siebenhunderttausend Euro) brieflose<br />
Grundschuld mit 15% Zinsen jährlich und 5% Nebenleistung<br />
einmalig für die Hannoversche Volksbank eG, Hannover. Vollstreckbar<br />
nach § 800 ZPO.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2009<br />
Bad Nenndorf<br />
Das Erbbaugrundstück ist beim Amtsgericht Stadthagen im Grundbuch<br />
von Bad Nenndorf, Blatt 4933, Flur 22, Flurstück 44/7 und 35/8<br />
eingetragen. Erbbaurecht, eingetragen an dem Grundstück Blatt<br />
2341, Bestandsverzeichnis Nr. 11 in Abteilung II Nr. 4 für die Dauer von<br />
70 Jahren vom Tag der Eintragung ab. Es ist ein Vorrecht auf Erneuerung<br />
nach Fristablauf vereinbart. Das Erbbaurecht erstreckt sich<br />
auch auf den für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks.<br />
Die Veräußerung sowie die Belastung mit Grundpfandrechten, Reallasten,<br />
Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten bedürfen der Zustimmung<br />
des Grundstückseigentümers. Eigentümer des belasteten<br />
Grundstücks: Stadt Bad Nenndorf.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung II – Blatt 4933<br />
⋅ Lfd. Nr. 2: Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für den jeweiligen<br />
Grundstückseigentümer.<br />
⋅ Lfd. Nr. 3: Erbbauzins von EUR 500 (Fünfhundert Euro) jährlich<br />
mit Wertsicherungsklausel für den jeweiligen Grundstückseigentümer.<br />
Das Bestehenbleiben des Rechts gemäß § 9 Absatz<br />
3 Ziffer 1 ErbbauVO ist vereinbart.<br />
⋅ Lfd. Nr. 4: Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung<br />
weiterer Erbbauzinsreallasten für den jeweiligen Grundstückseigentümer.<br />
⋅ Lfd. Nr. 5: Grunddienstbarkeit (Schmutz- und Regenwasserleitungsrecht)<br />
für den jeweiligen Eigentümer Blatt 4094, Bestandsverzeichnis<br />
Nr. 6<br />
⋅ Lfd. Nr. 6: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Transformatorenstations-<br />
und Leitungsrecht) für die E.ON Westfalen Weser<br />
AG, Herford. Flurstück 35/8<br />
⋅ Lfd. Nr. 7: Ein Sanierungsverfahren wird durchgeführt.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />
⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 2.900.000 (Zwei Millionen neunhunderttausend<br />
Euro) brieflose Grundschuld mit 15% Zinsen jährlich und 5% Nebenleistung<br />
einmalig für die Hannoversche Volksbank eG, Hannover.<br />
Vollstreckbar nach § 800 ZPO.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2007<br />
Halberstadt<br />
Das Grundstück ist beim Amtsgericht Halberstadt im Grundbuch von<br />
Halberstadt, Blatt 15832, Flur 35, Flurstück 158 und 160 eingetragen.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung II – Blatt 15832<br />
Lfd. Nr. 1:<br />
⋅ bzgl. lfd. Nr. 1 des BV nur lastend auf dem Flurstück 160<br />
des Flur 35 - Grunddienstbarkeit (Regenwasserleitungs- und<br />
Wegerecht sowie Bebauungsverbot) für den jeweiligen Eigentümer<br />
der Grundstücke Gemarkung Halberstadt Flurstück 111 und<br />
113 der Flur 35 (zur Zeit eingetragen in Halberstadt Blatt 9035).<br />
Lfd. Nr. 2:<br />
⋅ Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für<br />
den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Halberstadt Flur 35<br />
Flurstück 162, z.Z. eingetragen in Halberstadt Blatt 8250.<br />
Lfd. Nr. 3:<br />
⋅ Grunddienstbarkeit (Anschlussrecht an Versorgungsleitungen)<br />
für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Halberstadt<br />
Flur 35 Flurstück 162, z.Z. eingetragen in Halberstadt<br />
Blatt 8250<br />
Lfd. Nr. 4:<br />
⋅ Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für<br />
den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 35 Flurstück 113<br />
der Gemarkung Halberstadt, z.Z. eingetragen in Halberstadt Blatt<br />
8863. Gleichrangig mit Abt. II Nr. 5
⋅ Lfd. Nr. 5: Grunddienstbarkeit (Entsorgungsleitungsrecht) für<br />
den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 35 Flurstück 161<br />
der Gemarkung Halberstadt, z.Z. eingetragen in Halberstadt Blatt<br />
15832. Gleichrangig mit Abt. II Nr. 4<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />
⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 1.800.000 (Eine Millionen achthunderttausend<br />
00/100 Euro) Grundschuld für das Bankhaus Lampe KG, Bielefeld<br />
mit 18% Zinsen jährlich und sofort vollstreckbar nach § 800<br />
ZPO.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2007<br />
� KAUFVERTRAG – TRANCHE 3<br />
Der Kaufvertrag für die Fondsimmobilien der Tranche 3 umfasst die<br />
folgenden Objekte:<br />
Objekt Grundstücks-<br />
größe (qm)<br />
Kaufpreis<br />
(EUR)<br />
Aerzen 7.635 1.744.512<br />
Cottbus 8.796 4.357.070<br />
Holle 5.281 1) 1.568.928<br />
Gesamt 7.670.510<br />
1) Es handelt sich um ein Erbbaurecht.<br />
Aerzen<br />
Das Grundstück ist beim Amtsgericht Hameln im Grundbuch von<br />
Groß Berkel, Blatt 1953, Flur 2, Flurstück 37/31, 37/34, 37/35 und 49/45<br />
eingetragen.<br />
Belastungen im Grundbuch – Blatt 1953: – Abteilung II<br />
⋅ Keine Eintragungen<br />
Belastungen im Grundbuch –Abteilung III<br />
⋅ EUR 1.400.000 (Eine Million vierhunderttausend Euro) Grundschuld<br />
- ohne Brief- mit 15% Zinsen jährlich und 10% Nebenleistung<br />
einmalig für die <strong>No</strong>rddeutsche Landesbank – Girozentrale,<br />
Hannover. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2008<br />
Cottbus<br />
Das Grundstück ist beim Amtsgericht Cottbus im Grundbuch von<br />
Sandow, Blatt 15060, Flur 100, Flurstück 631 und 636 eingetragen.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung II<br />
⋅ Lfd. Nr. 2: beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzungsbeschränkung<br />
– Errichtung und Betreibung einer Einzelhandelseinrichtung)<br />
für die Stadt Cottbus.<br />
⋅ Lfd. Nr. 3: Auflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) für die<br />
Stadt Cottbus.<br />
⋅ Lfd. Nr. 4: Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall für die Stadt<br />
Cottbus.<br />
⋅ Lfd. Nr. 5: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht)<br />
für die Stadt Cottbus.<br />
⋅ Lfd. Nr. 6: Auflassungsvormerkung (Rückübertragung) für die<br />
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH (GWC), in Cottbus.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
⋅ Lfd. Nr. 7: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht<br />
bzgl. Regenwasserleitungen DN 250 Stz u.a. mit Zubehör) für die<br />
LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Cottbus.<br />
⋅ Lfd. Nr. 2,3,4,5,6: Die Rechte Abt. II Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 haben Rang<br />
nach Abt. III Nr. 2<br />
⋅ Lfd. Nr. 8: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Anlagen- und<br />
Leitungsrecht bzgl. Regenwasserleitung und Mischwasserkanals<br />
mit Zubehör) für die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG,<br />
Cottbus. Gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG und Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
der unteren Wasserbehörde der Stadt<br />
Cottbus vom 11. Juli 2007<br />
⋅ Lfd. Nr. 9: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Anlagen- bzgl.<br />
Stromversorgungsnetz, Mittelspannung nebst Einbauten, Zubehör,<br />
Neben- und Sonderanlagen) für die Elektroenergieversorgung<br />
Cottbus GmbH, Cottbus. Gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG und<br />
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung des Landesamt für<br />
Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg in Kleinmachnow<br />
vom 23. September 2008<br />
⋅ Lfd. Nr. 10: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Anlagenund<br />
Leitungsrecht bzgl. Regenwasserleitung und Mischwasserkanals<br />
mit Zubehör) für die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co.<br />
KG, Cottbus. Gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG und Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
der unteren Wasserbehörde der Stadt<br />
Cottbus vom 11. Juli 2007<br />
⋅ Lfd. Nr. 11: Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Stadt<br />
Cottbus<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung III –Blatt 15060<br />
⋅ Lfd. Nr. 1: EUR 500.000 (Fünfhunderttausend Euro) Grundschuld<br />
-ohne Brief- mit 15% Zinsen für die Deutsche Bank Privat- und<br />
Geschäftskunden AG Filiale Hamburg in Hamburg. Vollstreckbar<br />
nach § 800 ZPO.<br />
⋅ Lfd. Nr. 2: EUR 3.440.000 (Drei Millionen vierhundertvierzigtausend<br />
Euro) Grundschuld – ohne Brief – mit 15% Zinsen für<br />
die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden Aktiengesellschaft<br />
Filiale Deutschlandgeschäft, Frankfurt am Main. Vollstreckbar<br />
nach § 800 ZPO.<br />
Baujahr des Gebäudes: 2007<br />
Holle<br />
Die Fondsgesellschaft soll in den Erbbaurechtsvertrag anstelle der<br />
Rahlfs Immobilien GmbH eintreten. Im Grundbuch ist im Moment das<br />
Grundstück des Erbpachtgebers eingetragen. Die Erbpacht ist noch<br />
nicht im Grundbuch eingetragen. Nach dem Erbbaurechtsvertrag<br />
wird die Rahlfs Immobilien GmbH Erbbauberechtigter der folgenden<br />
Grundstücke: Das Grundstück ist beim Amtsgericht Hildesheim im<br />
Grundbuch von Holle, Blatt 607 und 817, Flur 17, Flurstücke 36/3, 36/5,<br />
36/7 eingetragen.<br />
Belastungen im Grundbuch – Blatt 817, Flurstück 36/3 – Abteilung II<br />
⋅ Lfd. Nr. 3: Erbbaurecht bis zum 31. Dezember 2055 für Volker<br />
Schwarz, Grabsen,<br />
⋅ Lfd. Nr. 4: Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle während der Dauer<br />
des unter Nr. 3 eingetragenen Erbbaurechts für dessen jeweiligen<br />
Berechtigten.<br />
117
118<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />
⋅ Keine Eintragungen<br />
Belastungen im Grundbuch – Blatt 607, Flurstück 36/7 – Abteilung II<br />
⋅ Lfd. Nr. 6: Altenteil für Erich Meyer, geboren am 06. August 1931,<br />
und Hanna Meyer, geborene Grefe, geboren am 30. März 1932,<br />
als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB. Löschbar bei Todesnachweis.<br />
Belastungen im Grundbuch – Abteilung III<br />
⋅ Keine Eintragungen<br />
Baujahr des Gebäudes: 2009<br />
Darüber hinaus bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />
Belastungen und keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeit an den Anlageobjekten, insbesondere<br />
im Hinblick auf das Anlageziel.<br />
Absichtserklärung<br />
Die Absichtserklärung über die Veräußerung der Fondsimmobilien<br />
der Tranche 4 umfasst die folgenden Objekte:<br />
Objekt Grundstücks-<br />
größe (qm)<br />
(PROGNOSE)<br />
Kaufpreis<br />
(EUR)<br />
(PROGNOSE)<br />
Wedemark 4.752 1.656.720<br />
Bad Bevensen 5.974 1.571.760<br />
Burgdorf 4.690 1.515.120<br />
Scheden 7.000 1.635.480<br />
Joachimsthal 4.710 1.476.263<br />
Wernigerode 3.953 1.150.783<br />
Gesamt 31.079 9.006.126<br />
Eine nähere Beschreibung der Immobilien findet sich in der Rubrik<br />
„Immobiliendarstellung“ im Kapitel „Investitionsstrategie“.<br />
In der Absichtserklärung vom 25. Mai 2010 bzw. vom 04. Januar 2010<br />
erklärt sich die Rahlfs Immobilien GmbH grundsätzlich bereit, die Immobilien<br />
der Tranche 4 an die Fondsgesellschaft zu verkaufen. Voraussetzung<br />
hierfür ist, dass das gesamte geplante Eigenkapital am<br />
Kapitalmarkt eingeworben werden kann. Des weiteren hat die Rahlfs<br />
Immobilien GmbH die Möglichkeit, die Immobilien der Tranche 4 anderweitig<br />
zu veräußern, wenn durch die Fondsgesellschaft nicht bis<br />
zum 30. September 2010 EUR 4.570.000 und bis zum 31. Dezember<br />
2010 weitere EUR 8.870.000 eingeworben werden.<br />
Für den Fall, dass das Eigenkapital für eine der Tranchen nicht vollständig<br />
eingeworben werden kann, und in der Folge der entsprechende<br />
der oben genannten Kaufverträge nicht wirksam wird, erklärt sich<br />
die Rahlfs Immobilien GmbH dazu bereit, die entsprechende Tranche<br />
auch teilweise, in dann zu verhandelnder Form, an die Fondsgesellschaft<br />
zu veräußern. Der Kaufpreis für die Tranche 4 soll sich analog<br />
zu den Tranchen 1 bis 3 auf der Grundlage des 11,8-fachen der geplanten<br />
Jahresnettomieten berechnen.<br />
Die Absichtserklärung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />
ist Hamburg.<br />
Da noch keine Kaufvertragsverhandlungen über die Anlageobjekte<br />
in der Tranche 4 geführt wurden, sind der Prospektverantwortlichen<br />
keine Informationen über dingliche Belastungen bekannt.<br />
Grundstückverwaltungsvertrag<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat am 05. Mai 2010 nebst Addendum<br />
vom 04. Juni 2010 mit der Rahlfs Immobilien GmbH einen Grundstücksverwaltungsvertrag<br />
geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages<br />
ist die Verwaltung der zu erwerbenden Immobilien, insbesondere<br />
die kaufmännische und technische Immobilienverwaltung sowie<br />
die Objektbuchhaltung. Eine Immobilie wird erst zu dem Zeitpunkt<br />
Objekt des Grundstückverwaltungsverwaltungsvertrages, in dem<br />
die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG Eigentümerin der Immobilien<br />
geworden ist.<br />
Die Tätigkeiten der kaufmännischen Verwaltung hängen von den<br />
bestehenden Mietverträgen der einzelnen Objekte ab und beinhalten,<br />
neben der reinen Verwaltung, die Kontrolle und Koordination der<br />
Festlegungen des Mietvertrages und die Beratung der Eigentümer<br />
zu Themen der Objektbetreuung.<br />
Die Dienstleistungen der kaufmännischen Verwaltung umfassen die<br />
Objekteinrichtung und Objektpflege, die Nebenkostenabrechnung,<br />
das Objekt-Controlling und die Zusammenarbeit mit dem Eigentümer.<br />
Der Arbeitsumfang der technischen Verwaltung umfasst die stetige<br />
Werterhaltung und Verbesserung des Objektzustandes. Die Kontrollfunktion<br />
der beauftragten Dienstleister sowie die stetige Objektkontrolle<br />
vor Ort ist ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung.<br />
In Zusammenarbeit mit dem Eigentümer werden die anstehenden<br />
Budgetplanungen oder Investitionen erarbeitet und in Absprache<br />
und Genehmigung umgesetzt.<br />
Die Objektbuchhaltung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />
Buchführung (periodische Abgrenzung) und nach deutschem<br />
Recht geführt. Die Hauswährung ist der Euro. Falls keine andere Vereinbarung<br />
getroffen wurde, ist die Abrechnung in deutscher Sprache<br />
zu erstellen. Die Dienstleistungen der Objektbuchhaltung umfassen<br />
die Verbuchung der Geldein- und -ausgänge, das Mahnwesen sowie<br />
die Buchung und Begleichung von Eingangsrechnungen. Die Rahlfs<br />
Immobilien GmbH wird den im Rahmen der Verwaltung der Objekte<br />
anfallenden Zahlungsverkehr abwickeln.<br />
Der Auftraggeber (die Emittentin) erteilt der Rahlfs Immobilien GmbH<br />
Vollmacht, ihn bei der Verwaltung der Objekte rechtsgeschäftlich zu<br />
vertreten.<br />
Rahlfs Immobilien GmbH verwaltet die Objekte im Namen und auf<br />
Rechnung des Auftraggebers vollumfänglich alleine. Rahlfs Immobilien<br />
GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten<br />
unter diesem Vertrag Dritte einzusetzen. Der Auftraggeber (die Emit-
tentin) unterlässt es während der Vertragslaufzeit, das Objekt ganz<br />
oder teilweise selbst zu verwalten oder durch Dritte verwalten zu<br />
lassen.<br />
Der Grundstücksverwaltungsvertrag läuft für die Dauer von der<br />
Übergabe bis zum Verkauf und der Übergabe des Projektes an einen<br />
Dritten. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu<br />
kündigen, wenn die andere Partei<br />
⋅ insolvent ist oder Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung<br />
bestehen<br />
⋅ oder sie sich im Zahlungsverzug befindet und nach Fristsetzung<br />
von wenigstens 10 Kalendertagen nicht zahlt.<br />
Dem Auftraggeber steht außerdem ein Sonderkündigungsrecht mit<br />
einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu, falls bei Rahlfs eine erhebliche<br />
Änderung der Mehrheitsverhältnisse der Gesellschafter eintritt.<br />
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen bleibt unberührt.<br />
Rahlfs Immobilien GmbH erhält als Vergütung einen Betrag in Höhe<br />
von 1,3% der mit den Mietern der Objekte vereinbarten Jahresnettomiete<br />
(Miete ausschließlich von Mietern etwa geschuldeter Umsatzsteuer<br />
und Nebenkostenvorauszahlungen) zuzüglich der von den<br />
Mietern eventuell gezahlten Verwaltungskostenpauschalen. Diese<br />
Vergütung ist der Rahlfs Immobilien GmbH zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt am Ende eines jeden<br />
Quartals. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Darüber hinaus erhält die<br />
Rahlfs Immobilien GmbH eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung<br />
nach Maßgabe des § 17 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages (vgl. auch<br />
die Ausführungen auf der Seite 168).<br />
Die erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung steht der Rahlfs Immobilien<br />
GmbH auch dann zu, wenn der Grundstücksverwaltungsvertrag im<br />
Zeitpunkt des Verkaufs der Objekte (oder Teilen davon) bereits beendet<br />
ist, es sei denn, der Grundstücksverwaltungsvertrag wurde<br />
vom Auftraggeber aus einem von der Rahlfs Immobilien GmbH zu<br />
vertretenden wichtigen Grund gekündigt. Eine wesentliche Veränderung<br />
der Mehrheitsverhältnisse bei der Rahlfs Immobilien GmbH<br />
zählt dabei nicht als wichtiger Grund.<br />
Die Rahlfs Immobilien GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit<br />
sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit. Die Haftung der Rahlfs Immobilien GmbH für die leicht<br />
fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist beschränkt<br />
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im<br />
Übrigen ist eine Haftung der Rahlfs Immobilien GmbH wegen leichter<br />
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung<br />
gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische Ansprüche. Die<br />
persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />
der Rahlfs Immobilien GmbH ist gem. den vorstehenden Bestimmungen<br />
beschränkt wie die eigene Haftung der Rahlfs Immobilien<br />
GmbH.<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Assetmanagement-Vertrag mit<br />
Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 26. April 2010 mit der Behringer Harvard<br />
Europe Real Estate GmbH (im Folgenden „Behringer Harvard“)<br />
einen Vertrag über die Erbringung von Assetmanagement-Leistungen<br />
geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die professionelle<br />
Kontrolle des Immobilienmanagements. Die Leistungen umfassen im<br />
Einzelnen:<br />
⋅ Fortlaufender Research im betreffenden Miet- und Investmentmarkt,<br />
⋅ Prüfen von Mietangeboten und Verträgen im Hinblick auf die<br />
wirtschaftlichen Rahmendaten,<br />
⋅ Plausibilitätsprüfung der vom Grundstücksverwalter vorgelegten<br />
Jahresbudgetplanung,<br />
⋅ Plausibilitätsprüfung des vom Grundstücksverwalter vorgelegten<br />
Reportings,<br />
⋅ Vertretung des Auftraggebers bei Übergaben und Abnahmen,<br />
soweit die Größe der übergebenen Fläche oder andere Umstände<br />
dies erforderlich machen,<br />
⋅ Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf den Abschluss neuer<br />
Mietverträge und mögliche Verkäufe,<br />
⋅ Unmittelbare Information des Auftraggebers über vom üblichen<br />
Tagesgeschäft abweichende Geschäftsvorfälle wie Mieterinsolvenzen,<br />
Kündigungen, erhebliche Sachbeschädigungen usw.,<br />
soweit vom Grundstücksverwalter übermittelt,<br />
⋅ Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf die notwendige Beauftragung<br />
von Fachleuten wie Architekten, Ingenieure, Gutachter<br />
usw.,<br />
⋅ Unterstützung des Auftraggebers bei der Formulierung von Geschäftsberichten.<br />
Soweit erforderlich können umfangreiche Konzeptions- und Planungsaufgaben<br />
(z.B. bei umfangreichen Umbauten an Gebäuden)<br />
zusätzlich beauftragt werden, die dann gesondert abzurechnen<br />
sind.<br />
Die jährliche Vergütung des Auftragnehmers für seine Leistungen<br />
beträgt 0,8% der jährlichen Sollmiete der Fondsimmobilien zzgl. jeweils<br />
gültige MwSt. Die Gebühr ist fällig und zahlbar zu 4 gleichen<br />
Raten, jeweils nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer 14<br />
Tage nach Ende eines Quartals. Bei einem unterjährigen Beginn oder<br />
Beendigung der Beauftragung sowie bei einer nur teilweisen Übernahme<br />
oder Abgabe der Objekte in die oder aus der Beauftragung<br />
wird die Gebühr für das betreffende Kalenderjahr zeitanteilig bzw.<br />
anteilig gemäß der Sollmiete abgerechnet. Zusätzlich zur Vergütung<br />
erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Nachweis Reise-,<br />
Übernachtungs- und Bewirtungskosten in üblicher Höhe. Sonstige<br />
Kostenübernahmen werden im Einzelfall vereinbart.<br />
Der Vertrag beginnt mit dem 20. April 2010 und wird fest abgeschlossen<br />
bis zum Verkauf der Objekte. Das Recht zur außerordentlichen<br />
ggf. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
119
120<br />
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für<br />
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen<br />
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter<br />
oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der<br />
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für<br />
Schäden, die nicht nach vorstehendem Satz erfasst werden und die<br />
nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen<br />
sowie Arglist des Auftragnehmers, der gesetzlichen Vertreter oder<br />
der Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung<br />
auf den typischen und vorhersehbaren, tatsächlich<br />
eintretenden Schaden bis zu einem maximalen Betrag in Höhe einer<br />
Jahresvergütung begrenzt, soweit Auftragnehmer, die gesetzlichen<br />
Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt<br />
haben. Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle höherer Gewalt für<br />
etwaige Verzögerungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
Binding Term Sheet<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 27. Mai 2010 ein Binding Term Sheet<br />
mit einer deutschen Landesbank für die anteilige Finanzierung der<br />
Tranchen 1 bis 3 geschlossen. Das Termsheet stellt die Grundlage für<br />
die Erstellung des Darlehensvertrages dar. Die Finanzierungszusage<br />
verliert nach dem 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Das Binding<br />
Term Sheet entspricht der positiven Beschlusslage der Kreditgremien<br />
der Bank hinsichtlich der anteiligen Finanzierung des Ankaufs der<br />
Tranchen 1 bis 3. Die Bank stellt einen Kreditbetrag von maximal EUR<br />
12.280.000 (davon EUR 3.627.000 für die Tranche 1, EUR 4.240.000<br />
für die Tranche 2 und EUR 4.413.000 für die Tranche 3) zu den nachfolgend<br />
dargestellten Konditionen zur Verfügung. Der Darlehensbetrag<br />
ist ausnutzbar als Rollover Darlehen mit variablem Zinssatz und<br />
fester Tilgungsstruktur. Ab Auszahlung der jeweiligen Tranche hat<br />
eine Zinssicherung je Tranche jeweils für den gesamten anteiligen<br />
Darlehensbetrag mindestens über die gesamte Darlehenslaufzeit<br />
zu erfolgen. Für die anteilige Finanzierung der 4. Tranche wird eine<br />
Wohlwollenserklärung abgegeben. Die Bank erklärt sich bereit, die<br />
anteilige Finanzierung der 4. Tranche in Höhe von voraussichtlich<br />
EUR 4.950.000 zu gegebener Zeit wohlwollend zu prüfen. Die anteilige<br />
Finanzierung soll zu vergleichbaren Objekt- bzw. Finanzierungsparametern<br />
erfolgen. Die Bank wird bei Bedarf diesen Finanzierungsteil<br />
zu gegebener Zeit prüfen und ihren Gremien zur Entscheidung<br />
vorlegen.<br />
Kondition laut Binding Term Sheet für die Tranchen 1 bis 3; Prognose<br />
für die Tranche 4<br />
� Laufzeit<br />
8 Jahre ab erster Ausnutzung.<br />
� Tilgung<br />
2,0% linear p.a. auf den Ursprungsdarlehensbetrag. Die Tilgung erfolgt<br />
tranchenweise jeweils beginnend mit Auszahlung der Tranche.<br />
Die Tilgung kann entweder vierteljährlich oder halbjährlich nachträglich<br />
erfolgen. Der verbleibende Restbetrag ist am Ende der Laufzeit<br />
fällig.<br />
Zinssatz<br />
�<br />
Refinanzierungssatz der Bank zzgl. banküblicher Marge. Die Zahlungsweise<br />
ist noch abzustimmen. Diese kann entweder vierteljährlich<br />
oder halbjährlich nachträglich erfolgen. Das Darlehen ist tranchenweise<br />
mit geeigneten Zinssicherungsinstrumenten über die<br />
gesamte Darlehenslaufzeit und den gesamten Darlehensbetrag zu<br />
versehen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Zinssicherung<br />
bei der finanzierenden Bank abzuschließen, die hierfür marktgerechte<br />
Konditionen anbieten wird. Die Derivate-Linie in Höhe von EUR<br />
1.150.000 ist dinglich zu besichern.<br />
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,75% der Darlehenssumme, fällig<br />
mit Erstauszahlung. Die Zusageprovision beträgt 0,35% p.a. ab<br />
Abschluss des Darlehensvertrages für die noch nicht ausgezahlten<br />
Darlehensteile bis diese in Anspruch genommen werden oder vom<br />
Darlehensnehmer gekündigt werden. Die Zusageprovision wurde<br />
jedoch nicht einkalkuliert, da davon ausgegangen wird, dass der<br />
Darlehensvertrag erst kurz vor dem Erwerb der Immobilien fest abgeschlossen<br />
wird. Darüber hinaus sind die Kosten für die von der<br />
Bewertungsgesellschaft der Bank zu erstellenden Gutachten vom<br />
Darlehensnehmer zu tragen.<br />
Sofern die Finanzierung nicht – aus Gründen die beim Darlehensnehmer<br />
liegen – zustande kommt, wird der Darlehensnehmer eine<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25.000 auf erstes Anfordern<br />
an die Bank zahlen.<br />
Im Falle einer vorzeitigen, unplanmäßigen Rückzahlung des als Rollover<br />
mit variablem Zinssatz und fester Tilgungsstruktur in Anspruch<br />
genommenen Darlehens bzw. von Darlehensteilen werden folgende<br />
Gebühren fällig:<br />
Jahr 1 bis 4: 0,5% der Rückzahlungsvaluta<br />
⋅<br />
Jahr 5 bis 8: 0,25% der Rückzahlungsvaluta.<br />
⋅<br />
Im Falle des vorzeitigen Verkaufs von einzelnen Beleihungsobjekten<br />
während der Darlehenslaufzeit ist der gesamte Kaufpreis zur Darlehensrückführung<br />
einzusetzen, jedoch mindestens ein Betrag von<br />
115% des anteiligen verbliebenen Darlehensbetrages. Bei vorzeitigem<br />
Komplettverkauf des Gesamtportfolios erfolgt die Rückzahlung<br />
in Höhe des Gesamtdarlehensrestbetrages zzgl. sämtlicher Kosten.<br />
Voraussetzung für die Auszahlung ist die Einhaltung banküblicher<br />
Auszahlungsvoraussetzungen und die Bereitstellung banküblicher<br />
Sicherheiten wie z.B.:<br />
Erstrangige Buchgrundschulden in Darlehenshöhe (zzgl. TEUR<br />
⋅<br />
1.150 zu besichernde Derivatelinie), davon 80% zunächst nicht<br />
vollstreckbar und 20% dinglich und persönlich vollstreckbar;<br />
beide verzinslich mit 15% p.a. und 10% Nebenleistung einmalig,<br />
gleichrangig einzutragen auf dem Beleihungsobjekt. Generell ist<br />
vorgesehen, Gesamtgrundschulden je Tranche einzutragen.<br />
Schuldrechtlicher Haftungsverbund über weite Zweckerklärun-<br />
⋅<br />
gen
⋅ Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Rechte<br />
und Ansprüchen aus Miet-, Pacht- und Kaufverträgen, sowie<br />
Absichtserklärungen bezogen auf den An- und Verkauf der Objekte<br />
⋅ Abtretung sämtlicher zukünftiger Rechte und Ansprüche aus<br />
Versicherungsverträgen sowie sonstigen die Objekte betreffenden<br />
Verträgen<br />
⋅ Verpfändung der Mietenkonten<br />
⋅ Verpfändung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Rechte<br />
und Ansprüche aus Zinssicherungsinstrumenten nach deutschem<br />
Recht.<br />
Weiterhin sind bankübliche Kennzahlen (Loan to Value, Kapitaldienstdeckungsgrad,<br />
Vermietungsstände) vor und während der<br />
Auszahlung je Tranche einzuhalten.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt<br />
am Main.<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
31855 Aerzen, Höpperkrug 1<br />
Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />
Domstraße 20, 50668 Köln,<br />
HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Mietverträge<br />
Im folgenden Abschnitt werden die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
bereits abgeschlossenen wesentlichen Mietverträge detailliert<br />
dargestellt. Eine Darstellung der Vermietungsstände der<br />
einzelnen Objekte sowie weitere Informationen finden sich im Kapitel<br />
"Investitionsstrategie", Rubrik "Immobiliendarstellung" ab Seite 52<br />
ff. des Verkaufsprospektes. Auf die Darstellung von Mietverträgen<br />
mit einer Mietfläche unter 100 qm sowie bei Wohnungen und einer<br />
Zahnarztpraxis wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Auf<br />
die Darstellung der Miethöhe, der vereinbarten Mietanpassung und<br />
der Regel zur Instandhaltung wurde mit Rücksicht auf Betriebsgeheimnisse<br />
der Rahlfs Immobilien GmbH sowie der einzelnen Mieter<br />
verzichtet. Alle nachfolgend dargestellten Mieter haben zur Umsatzsteuer<br />
optiert. Mietflächenangaben werden im Folgenden gerundet<br />
dargestellt.<br />
Mietvertrag vom 13. Juni 2007 – 1. Nachtrag vom 23. Juli 2008 – 2. Nachtrag vom 19. September 2008 – 3. Nachtrag<br />
vom 18. Dezember 2008<br />
1.016<br />
im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />
Übergabe 06. <strong>No</strong>vember 2008<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe zum Ablauf des darauf folgenden Monats (bis zum 31. Dezember 2023) ,<br />
Option: 5 x 3 Jahre. Diese Optionen treten jeweils stillschweigend in Kraft, wenn der Mieter nicht spätestens 12 Monate<br />
vor Ablauf der Mietzeit eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. Der Mieter hat weiterhin das Recht, durch einseitige<br />
Erklärung eine Option zeitlich nur teilweise wahrzunehmen. Nach Ablauf der Mietzeit und der Optionszeiträume<br />
verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht von einem der Vertragspartner<br />
12 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als insgesamt<br />
50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />
mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der Vermieter<br />
ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen. Kommt der<br />
Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das Recht, den<br />
Vertrag zu kündigen. Der Vermieter verpflichtet sich, mindestens 70% des Stadtteilcenters (außer dem REWE-Markt)<br />
vermietet und geöffnet zu halten, ansonsten hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.<br />
keine<br />
Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters ist der Mieter berechtigt, das Mietobjekt ganz oder teilweise<br />
unterzuvermieten. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht zur Unteruntervermietung. Der Vermieter kann die<br />
Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Mit einer Nutzung des Mietobjektes durch eine andere zur REWE<br />
Group gehörenden Gesellschaft ist der Vermieter einverstanden.<br />
Der Mieter ist berechtigt Ein- und Umbauten vorzunehmen, eine Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes<br />
nach Beendigung des Mietverhältnisses besteht nicht. Er ist jedoch berechtigt, die eingebauten Einrichtungen<br />
auszubauen, eine eventuelle Wertminderung des Gebäudes wird jedoch nicht vergütet. Das Mietobjekt ist im Übrigen<br />
bei Beendigung der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />
121
122<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Weiterer Mieter<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Der Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />
sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die<br />
sachgerechte Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften<br />
für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />
Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />
betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />
Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der Mieter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />
eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />
Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in entsprechender<br />
Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />
Hajener Landbrot, Wilhelm-Hauke Bente, Thingstr. 10/12, 31860 Emmerthal/Hajen<br />
Auf eine Darstellung des Mietvertrages wird verzichtet.<br />
31542 Bad Nenndorf, Hauptstraße 20 - 24<br />
Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />
Domstraße 20, 50668 Köln,<br />
HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />
Mietvertrag vom 27. <strong>No</strong>vember 2006 – 1. Nachtrag vom 05. Dezember 2007<br />
1.100<br />
im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeden Monats<br />
Übergabe 18. Oktober 2007<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 17. Oktober 2022, Option: 5 x 3 Jahre. Die Optionsausübung erfolgt durch schriftliche Erklärung,<br />
die dem Vermieter spätestens 12 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zugehen muss.<br />
keine<br />
Der Mieter hat das Recht, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten. Auch für den Fall einer Untervermietung<br />
haftet der Mieter dem Vermieter jedoch weiterhin für die Erfüllung aller Mieterpflichten.<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit bauliche Veränderungen im/am Mietobjekt auf eigene Kosten vorzunehmen,<br />
wobei er bei Beendigung des Mietvertrages nicht zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet ist.<br />
Der Vermieter gewährleistet während der Dauer des gesamten Mietverhältnisses die reibungslose Anlieferung von Waren<br />
zum Mietobjekt sowie die ungehinderte Zufahrt für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum Mietobjekt. Sollten die<br />
Warenanlieferung wie auch die ungehinderte Zufahrt wesentlich eingeschränkt werden oder in Wegfall geraten, so ist<br />
der Mieter nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Herbeiführung des vertragsgemäßen Zustandes berechtigt,<br />
das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche und/oder ertragliche Ansprüche des Mieters<br />
bleiben hiedurch unberührt.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages, auf seinen ihm jetzt oder zukünftig gehörenden Grundstücken,<br />
die im Umkreis um das Mietobjekt herum mit einem Radius von 1.500 m liegen, keinen weiteren Lebensmittelmarkt<br />
zu betreiben noch durch Dritte betreiben zu lassen. Zur Durchsetzung des Wettbewerbsverbots unterwirft sich<br />
der Vermieter ggü. dem Mieter einer Vertragsstrafenverpflichtung des Inhalts, dass der Mieter berechtigt ist, für jeden<br />
angefangenen Monat, in welchem der Vermieter dem vorstehenden Wettbewerbsverbot zuwiderhandelt, den Mietzins<br />
um 50% zu kürzen. Weitergehende Ansprüche des Mieters bleiben von dieser Vertragsstrafenpflicht unberührt.
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Dirk Rossmann GmbH,<br />
Isernhägener Straße 16, 30938 Burgwedel,<br />
HRB 120546, HR Hannover<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Mietvertrag vom 24. August 2006 – 1. Nachtrag vom 31. Juli 2007 – 2. Nachtrag vom 15. <strong>No</strong>vember 2007<br />
593<br />
bis spätestens zum 7. Werktag monatlich im Voraus.<br />
Übergabe 26. Oktober 2007<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 25. Oktober 2017, Option: 3 x 3 Jahre. Jede Option muss jeweils 12 Monate vor Ablauf der<br />
Mietzeit schriftlich ausgeübt werden. Nach Ablauf der Gesamtmietzeit verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend<br />
um jeweils 1 Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Mietjahres<br />
kündigt.<br />
keine<br />
Es ist der Mieterin unwiderruflich gestattet, das Mietobjekt insgesamt oder teilweise nach freiem Ermessen unterzuvermieten<br />
oder zu verpachten, oder anderweitig zu nutzen. Die Mieterin haftet dessen ungeachtet für die Miete während<br />
der ganzen Laufzeit des Mietvertrages. Die Mieterin ist berechtigt, den Mietvertrag auf eine Gesellschaft zu übertragen,<br />
an der sie beteiligt ist. Änderungen der Firma oder der Gesellschaftsform lassen das bestehende Mietverhältnis<br />
unberührt.<br />
Die Mieterin darf bauliche Veränderungen mit Zustimmung des Vermieters vornehmen. Die Zustimmung darf nur verweigert<br />
werden, wenn dem Vermieter dadurch wesentliche Nachteile entstehen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die<br />
Mieterin in keinem Fall zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet. Die getätigten Aufwendungen gehen<br />
nach Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum des Vermieters über. Das Mietobjekt ist im Übrigen bei Beendigung<br />
der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />
Dem Vermieter obliegt die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm und Wasserschäden. Er schließt eine Gebäudehaftpflichtversicherung<br />
ab. Der Vermieter hat im Schadenfalle die Versicherungsleistungen zur unverzüglichen<br />
Wiederherstellung der Mieträume zu verwenden und diese Räume so dann auf der Grundlage des vorliegenden Vertrages<br />
der Mieterin erneut zu überlassen. Die Miete ist bei völligem Ausschluss der Benutzbarkeit ausgesetzt und wird<br />
im Übrigen entsprechend der Beeinträchtigung der Benutzbarkeit bis zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes<br />
herabgesetzt. Die Mieterin schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt keine Objekte an einen Drogeriemarkt zu vermieten.<br />
Sortimentsüberschneidungen mit den anderen Mietern des Objektes sind hiervon ausgeschlossen. Weiterhin<br />
ist der Vermieter nicht berechtigt, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt einen Drogeriemarkt zu eröffnen, direkt oder<br />
indirekt zu betreiben oder sich mittelbar oder unmittelbar daran zu beteiligen.<br />
Ernsting's family GmbH & Co. KG,<br />
Industriestraße 1, 58653 Coesfeld-Lette<br />
Mietvertrag vom 25. Januar 2007<br />
200<br />
monatlich im Voraus<br />
Übergabe 25. Oktober 2007<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Festlaufzeit: bis zum 31. Dezember 2017, Option: 5 x 3 Jahre. Jede Option ist 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit zu erklären.<br />
Der Mietvertrag verlängert sich im Übrigen jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht 4 Monate vorher schriftlich gekündigt wird.<br />
Dem Mieter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende<br />
eingeräumt, falls Rossmann den Standort aufgibt.<br />
123
124<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
keine<br />
Bei eventueller Untervermietung ist auf die Wünsche des Vermieters und auf diesen Vertrag Rücksicht zu nehmen. Die<br />
Ablehnung eines Untermieters durch den Vermieter kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.<br />
Um- und Ausbauten gehen zu Lasten des Mieters. Eine Rückbauverpflichtung entfällt. Bei Auszug ist das Ladenlokal<br />
besenrein und gebrauchsfähig zurückzugeben.<br />
Der Mieter verpflichtet sich Schaufensterscheiben bei Bruch auf eigene Kosten zu ersetzten. Der Mieter ist gegen alle<br />
Geschäftsbetrieb betreffenden Risiken versichert.<br />
Modehaus Hermann Rollwage, Herr Lars Rollwage,<br />
Lange Straße 59, 31832 Springe<br />
Mietvertrag vom 09. Juli 2007<br />
204<br />
monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Kalendermonats<br />
Übergabe 25 Oktober 2007<br />
Weitere Mieter<br />
Festlaufzeit: bis zum 30. <strong>No</strong>vember 2012, Option: 2 x 5 Jahre; Das Verlängerungsverlangen muss jeweils schriftlich erfolgen<br />
und spätestens 12 Monate vor Vertragsende beim Vermieter eingehen.<br />
7.500<br />
Der Mieter darf die Mieträume nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters untervermieten.<br />
Bauliche Veränderungen an und in den Mieträumen, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen etc. dürfen nur mit<br />
vorheriger Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Will der Mieter Einrichtungen bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />
wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. Will dieser die Einrichtungen<br />
übernehmen, hat er nach seiner Wahl entweder dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen<br />
Betrags für die Abnutzung zu erstatten oder in sonstiger Weise einen angemessenen Ausgleich zu leisten. Macht er<br />
von diesem Recht keinen Gebrauch, so ist der Mieter zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet<br />
(vollständiger Rückbau). Der Mieter hat weder während noch nach Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf<br />
Ersatz der Aufwendungen für die oder des Wertes der baulichen Veränderungen.<br />
� Frank Hanisch Bäckerei - Konditorei, Manhornerstraße 6, 31515 Wunstorf<br />
� Zahnarztpraxis Soyck, Hauptstrasse 20 und 24, 31524 Bad Nenndorf<br />
� drei Wohnungen<br />
Auf eine Darstellung der Mietverträge wurde verzichtet.
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
10967 Berlin, Urbanstraße 122-123<br />
Netto Marken-Discount AG & Co. KG,<br />
Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof,<br />
HRA 1747 Amberg<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Mietvertrag vom 04. Januar 2006 – 1. Nachtrag vom 02. April 2007 – 2. Nachtrag vom 14. Dezember 2007<br />
904<br />
jeweils im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeden Monats<br />
Übergabe 14. <strong>No</strong>vember 2007<br />
Weitere Mieter<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 13. <strong>No</strong>vember 2022, Option: 3 x 3 Jahre; Der Mieter ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung,<br />
die dem Vermieter spätestens 6 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zugehen muss, das jeweilige<br />
Optionsrecht zu nutzen und den Mietvertrag entsprechend zu verlängern. Im Falle einer vollständigen Zerstörung des<br />
Mietobjektes kann der Mieter den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />
Sonderkündigungsrecht zum 14. <strong>No</strong>vember 2020. Unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit des Mietverhältnisses<br />
ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis einmalig unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf des 13.<br />
Mietjahres zu kündigen, ohne dass der Vermieter deswegen irgendwelche Ansprüche gleich welcher Art gegenüber<br />
dem Mieter geltend machen könnte. Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen,<br />
wenn über das Vermögen des Vermieters die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, der Antrag mangels<br />
Masse abgelehnt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder wenn objektbezogene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
durchgeführt werden.<br />
keine<br />
Der Mieter hat das Recht, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten; diese Berechtigung umfasst auch<br />
das Recht zur Unteruntervermietung. Auch für den Fall einer Untervermietung haftet der Mieter dem Vermieter jedoch<br />
weiterhin für die Erfüllung aller Mieterpflichten.<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit bauliche Veränderungen im/am Mietobjekt auf eigene Kosten vorzunehmen,<br />
wobei er bei Beendigung des Mietvertrages nicht zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet ist.<br />
Der Vermieter gewährleistet während der Dauer des gesamten Mietverhältnisses die reibungslose Anlieferung von<br />
Waren zum Mietobjekt, die ungehinderte Zufahrt für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum Mietobjekt sowie die notwendige<br />
öffentlich rechtliche Genehmigung zum Abstellen der Anlieferfahrzeuge des Mieters. Sollte sich der Vermieter<br />
an die oben genannten Gewährleistungen nicht halten, ist der Mieter berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.<br />
Weitergehende gesetzliche und/oder vertragliche Ansprüche des Mieters bleiben hierdurch unberührt.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages, auf seinen ihm jetzt oder zukünftig gehörenden Grundstücken,<br />
die im Umkreis um das Mietobjekt herum mit einem Radius von 3.000 m liegen, keinen weiteren Lebensmittelmarkt/Lebensmitteldiscountmarkt/Getränkemarkt<br />
zu betreiben noch durch Dritte betreiben zu lassen. Zur Durchsetzung<br />
des vorstehend vereinbarten Wettbewerbsverbotes unterwirft sich der Vermieter gegenüber dem Mieter einer<br />
Vertragsstrafenverpflichtung des Inhalts, dass der Mieter berechtigt ist, für jeden angefangenen Monat, in welchem der<br />
Vermieter dem vorstehenden Wettbewerbsverbot zuwiderhandelt, den Mietzins um 50% zu kürzen. Weitergehende<br />
Ansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt. Der Vermieter räumt dem Mieter ein Vormietrecht am Mietobjekt für<br />
das nächste vom Vermieter abgeschlossene Mietverhältnis ein.<br />
� Detlef Kasper – Bäckerei, Graefestraße 67, 10967 Berlin,<br />
� Frau Sibel Alinsöz - Glaswelt und<br />
� sieben Wohnungen<br />
Auf eine Darstellung der Mietverträge wurde verzichtet.<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
125
126<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
37120 Bovenden, Sonnenberg 3<br />
Netto Marken-Discount G & CoKG,<br />
Industriepark, Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />
HRA 1747 Amberg<br />
Mietvertrag vom 20. Juli 2005 – 1. Nachtrag vom 22. Mai 2007<br />
987<br />
Übergabe 18. April 2007<br />
Weitere Mieter<br />
im Voraus bis zum 5.Werktag eines jeden Monats<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 17. April 2022, Option: 5 x 3 Jahre. Der Mieter ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung,<br />
die dem Vermieter spätestens 12 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zugehen muss, die Optionszeiträume<br />
auszuüben bzw. den Mietvertrag zu verlängern.<br />
keine<br />
Der Mieter hat das Recht, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten. Auch für den Fall einer Untervermietung<br />
haftet der Mieter dem Vermieter jedoch weiterhin für die Erfüllung aller Mieterpflichten.<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit bauliche Veränderungen im/am Mietobjekt auf eigene Kosten vorzunehmen,<br />
wobei er bei Beendigung des Mietvertrages nicht zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet ist.<br />
Der Vermieter gewährleistet während des gesamten Mietverhältnisses die reibungslose Anlieferung von Waren zum<br />
Mietobjekt sowie die ungehinderte Zufahrt für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum Mietobjekt. Sollte sich der<br />
Vermieter an die oben genannten Gewährleistungen nicht halten, ist der Mieter berechtigt das Mietverhältnis fristlos<br />
zu kündigen.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages, auf seinen ihm jetzt oder zukünftig gehörenden<br />
Grundstücken, die im Umkreis um das Mietobjekt herum mit einem Radius von 1.500 m liegen, keinen weiteren Lebensmittelmarkt/Lebensmitteldiscountmarkt<br />
zu betreiben noch durch Dritte betreiben zu lassen. Zur Durchsetzung<br />
des vorstehend vereinbarten Wettbewerbsverbotes unterwirft sich der Vermieter gegenüber dem Mieter einer Vertragsstrafenverpflichtung<br />
des Inhalts, dass der Mieter berechtigt ist, für jeden angefangenen Monat, in welchem der<br />
Vermieter dem vorstehenden Wettbewerbsverbot zuwiderhandelt, den Mietzins um 50% zu kürzen. Weitergehende<br />
Ansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt.<br />
Eichsfelder Backwaren KG, Berghof 1, 37434 Bilshausen<br />
Auf eine Darstellung des Mietvertrages wurde verzichtet.
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
03042 Cottbus, Hermannstraße 16<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
REWE Deutscher Supermarkt Kommanditgesellschaft auf Aktien, Niederlassung Rüsseina, OT Starbach,<br />
Domstraße 20, 50668 Köln<br />
HRB 68850, Köln<br />
Mietvertrag vom 10. April 2006 – 1. Nachtrag vom 30. Oktober 2006<br />
1.760<br />
Im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />
Übergabe 04. September 2007<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 03. September 2022, Optionen: 5 x 3 Jahre. Die Optionen treten stillschweigend in Kraft,<br />
wenn nicht 12 Monate vor Ablauf der Mietzeit aktiv gekündigt wird. Optionen können zeitlich auch nur teilweise in<br />
Anspruch genommen werden. Nach Ablauf der Mietzeit verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um jeweils<br />
1 Jahr, wenn es nicht von einem Vertragspartner 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als insgesamt<br />
50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />
mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der Vermieter<br />
ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen. Kommt der<br />
Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das Recht, den<br />
Vertrag zu kündigen.<br />
keine<br />
Der Mieter ist zur Untervermietung berechtigt.<br />
Der Mieter ist berechtigt, Einbauten und Umbauten, vorzunehmen sowie den Eingang, die Außenwände, die Fenster<br />
und die Werbeanlage nach seinen Wünschen zu gestalten. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />
nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.<br />
Der Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />
sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die<br />
sachgerechte Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften<br />
für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />
Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />
betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />
Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der MIeter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />
eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />
Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in enstsprechender<br />
Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />
Takko Holding GmbH,<br />
Alfred-Krupp-Straße 21, 48291 Telgte<br />
Mietvertrag vom 02. Mai 2006 – 1. Nachtrag vom 06. August 2006 – 2. Nachtrag vom 24. September 2007<br />
450<br />
im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
127
128<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Übergabe 30. August 2007<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 29. August 2017, Option: 3 x 5 Jahre. Diese Optionsrechte sind jeweils 12 Monate vor Ablauf<br />
des Mietverhältnisses auszusprechen. Nach Ablauf der Mietzeit (einschließlich der Optionszeiträume) verlängert sich<br />
das Mietverhältnis jeweils um 5 Jahre, falls nicht seitens einer Vertragspartei spätestens 12 Monate vor seiner Beendigung<br />
gekündigt wird.<br />
Die Mieterin hat das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn die<br />
Firma Rewe oder Rossmann vor Ablauf der Festmietzeit der Mieterin ihre Mietflächen nicht mehr betreiben und es dem<br />
Vermieter nicht gelingt, innerhalb von 6 Monaten die Flächen an gleichwertige Partner dieser Branchen zu vermieten<br />
um die weitere Betreibung dieser Mietflächen sicherzustellen.<br />
keine<br />
Die Mieterin ist zur Untervermietung berechtigt, mit der Einschränkung, nicht an Sex-Shops, Spielhallen oder gastronomische<br />
Betriebe zu vermieten.<br />
Die Mieterin darf bauliche Veränderungen vornehmen, ohne bei Beendigung des Mietverhältnisses zu Rückbaumaßnahmen<br />
verpflichtet zu sein.<br />
Der Vermieter wird – soweit er darauf Einfluss hat – dafür Sorge tragen, dass die Zulieferfahrzeuge der Mieterin ungehindert<br />
be- und entladen werden können und insbesondere die auf seinem Grundstück gelegenen Zu- und Abfahrten<br />
freihalten sowie rechtzeitig alle Möglichkeiten wahrnehmen, Einschränkungen der Zufahrts-/Belieferungsmöglichkeiten<br />
aus rechtlichen Gründen zu verhindern/beseitigen.<br />
Dirk Rossmann GmbH,<br />
Isernhägener Straße 16, 30938 Burgwedel,<br />
HRB 120546, HR Hannover<br />
Mietvertrag vom 04. August 2006 – 1. Nachtrag vom 06. Dezember 2007<br />
581<br />
monatlich bis spätestens zum 7. Werktag<br />
Übergabe 16. August 2007<br />
Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 15. August 2017, Option: 3 x 3 Jahre, muss jeweils 12 Monate vor Ablauf des Vermietverhältnisses<br />
schriftlich ausgeübt werden. Nach Ablauf der Festmietzeit oder – sofern eine Option ausgeübt wird – jeweils<br />
nach Ablauf des Optionszeitraums, verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um jeweils 1 Jahr, wenn nicht einer<br />
der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Festmietzeit bzw. des Optionszeitraumes kündigt.<br />
Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />
Der Mieterin steht ein Recht zu, das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende außerordentlich zu<br />
kündigen, wenn während der Mietzeit über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten kein "REWE" Lebensmittelverbrauchermarkt<br />
mit mindestens 900 qm Verkaufsfläche, kein "REWE" Getränkemarkt mit ca. 400 qm Verkaufsfläche oder<br />
kein "Takko" Textilfachmarkt mit ca. 400 qm Verkaufsfläche im Fachmarktcenter betrieben wird.<br />
keine<br />
Es ist der Mieterin unwiderruflich gestattet, das Mietobjekt insgesamt oder teilweise nach freiem Ermessen unterzuvermieten<br />
oder zu verpachten, oder anderweitig zu nutzen. Die Mieterin haftet dessen ungeachtet für die Miete während<br />
der ganzen Laufzeit des Mietvertrages. Die Mieterin ist berechtigt, den Mietvertrag auf eine Gesellschaft zu übertragen,<br />
an der sie beteiligt ist. Änderungen der Firma oder der Gesellschaftsform lassen das bestehende Mietverhältnis<br />
unberührt.<br />
Die Mieterin darf bauliche Veränderungen mit Zustimmung des Vermieters vornehmen. Die Zustimmung darf nur verweigert<br />
werden, wenn dem Vermieter dadurch wesentliche Nachteile entstehen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die<br />
Mieterin in keinem Fall zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet.
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Weiterer Mieter<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Dem Vermieter obliegt die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm und Wasserschäden. Er schließt eine Gebäudehaftpflichtversicherung<br />
ab. Der Vermieter hat im Schadenfalle die Versicherungsleistungen zur unverzüglichen<br />
Wiederherstellung der Mieträume zu verwenden und diese Räume so dann auf der Grundlage des vorliegenden Vertrages<br />
der Mieterin erneut zu überlassen. Die Miete ist bei völligem Ausschluss der Benutzbarkeit ausgesetzt und wird<br />
im Übrigen entsprechend der Beeinträchtigung der Benutzbarkeit bis zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes<br />
herabgesetzt. Die Mieterin schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt keine Objekte an einen Drogeriemarkt zu vermieten.<br />
Sortimentsüberschneidungen mit den anderen Mietern des Objektes sind hiervon ausgeschlossen. Weiterhin<br />
ist der Vermieter nicht berechtigt, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt einen Drogeriemarkt zu eröffnen, direkt oder<br />
indirekt zu betreiben oder sich mittelbar oder unmittelbar daran zu beteiligen. Für den Fall des Verstoßes gegen diese<br />
Vereinbarung, verpflichtet sich der Vermieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3 Monatsmieten, wobei es<br />
der Mieterin daneben unbenommen bleibt, Schadensersatz vom Vermieter einzufordern sowie Minderungsrechte geltend<br />
zu machen.<br />
� Bäckerei Peter und Cornelia Dreißig KG, Gewerbestraße 24, 03172 Guben<br />
� Pham Xuan Thuy (Textilgeschäft), Hermannstraße 16, 03042 Cottbus<br />
� Doung Thi Kha, Hermannstraße 16, 03042 Cottbus<br />
Auf eine Darstellung der Mietverträge wurde verzichtet.<br />
37574 Einbeck, Hansestraße 8<br />
Trinkgut Fachdiscount GmbH,<br />
Westpreußenstraße 32 - 38, 47809 Krefeld<br />
HRB 7032, HR Krefeld<br />
Mietvertrag vom 13. März 2006 – 1. Nachtrag vom 18. Februar 2007<br />
1.141<br />
Übergabe 02. Juli 2007<br />
jeweils bis zum 5. Werktag jedes Monats im Voraus<br />
Festlaufzeit: bis zum 31. Mai 2019, Option: 2 x 5 Jahre. Diese Optionen gelten als in Anspruch genommen, wenn der<br />
Mieter nicht ausdrücklich widerspricht. Der Widerspruch muss spätestens 9 Monate vor Beendigung der vereinbarten<br />
Mietlaufzeit schriftlich beim Vermieter durch Einschreiben mit Rückschein eingegangen sein.<br />
Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger<br />
Grund ist für den Vermieter u.a. dann gegeben, wenn: der Mieter das Objekt abweichend von den mietvertraglichen<br />
Vereinbarungen nutzt oder den mietvertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommt, der Mieter trotz zweimaliger Mahnung<br />
mit einem Betrag im Rückstand ist, welcher 2 Monatsmieten entspricht oder über das Vermögen des Mieters der<br />
Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahrens gestellt ist. Ein wichtiger Grund ist für den Mieter u.a.<br />
dann gegeben, wenn dem Mieter das Mietobjekt nicht wie im Mietvertrag vereinbart zur Verfügung steht.<br />
keine<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Der Mieter ist zur Untervermietung der Mietfläche berechtigt. Der Vermieter kann der Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung<br />
an Dritte durch den Mieter nur aus wichtigem Grund widersprechen. In jedem Fall haftet der Mieter weiterhin<br />
für die Erfüllung dieses Vertrages.<br />
Der Mieter darf bauliche Veränderungen mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters vornehmen. Bei Beendigung des<br />
Mietverhältnisses muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Mit Zustimmung des Vermieters<br />
kann der Mieter die Ein- bzw. Umbauten auch im Mietobjekt belassen. In diesem Fall steht ihm kein Entschädigungs-<br />
bzw. Wertersatzanspruch gegenüber dem Vermieter zu.<br />
129
130<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
38820 Halberstadt, Rabahne 16 - 17<br />
Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />
Domstraße 20, 50668 Köln,<br />
HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />
Mietvertrag vom 07. <strong>No</strong>vember 2006 – 1. Nachtrag vom 20. Juli 2007 – 2. Nachtrag vom 16. <strong>No</strong>vember 2007<br />
987<br />
im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeden Monats<br />
Übergabe 07. <strong>No</strong>vember 2007<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 06. <strong>No</strong>vember 2022 , Option: 5 x 3 Jahre; Eine schriftliche Verlängerungserklärung muss<br />
dem Vermieter jeweils spätestens 12 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses zugegangen sein.<br />
Sollten während der Dauer des Mietverhältnisses die Warenanlieferung zum Mietobjekt wie auch die ungehinderte Zufahrt<br />
für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum Mietobjekt wesentlich eingeschränkt werden oder in Wegfall geraten,<br />
so ist der Mieter nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Herbeiführung des vertragsgemäßen Zustandes<br />
berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche und/oder vertragliche Ansprüche des<br />
Mieters bleiben hierdurch unberührt.<br />
keine<br />
Die Mieterin hat das Recht, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten; diese Berechtigung umfasst auch das<br />
Recht zur Unteruntervermietung. Auch für den Fall einer Untervermietung – auch der Unteruntervermietung – haftet<br />
der Mieter dem Vermieter jedoch weiterhin für die Erfüllung aller Mieterpflichten.<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit bauliche Veränderungen im/am Mietobjekt auf eigene Kosten vorzunehmen,<br />
wobei er bei Beendigung des Mietvertrages nicht zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet ist.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt auf eigene Kosten gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden<br />
versichert zu halten. Der Vermieter gewährleistet während der Dauer des gesamten Mietverhältnisses die reibungslose<br />
Anlieferung von Waren zum Mietobjekt sowie die ungehinderte Zufahrt für Mitarbeiter und Kunden des Mieters zum<br />
Mietobjekt.<br />
Markgrafen-Getränkevertrieb-GmbH,<br />
Lichtenfelser Straße 6, 95326 Kulmbach<br />
Mietvertrag vom 13. März 2007<br />
rund 502<br />
monatlich im Voraus bis zum 3. eines Kalendermonats<br />
Übergabe 07. <strong>No</strong>vember 2007<br />
Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 06. <strong>No</strong>vember 2017, Option: 4 x 5 Jahre; eine schriftliche Verlängerungserklärung muss<br />
dem Vermieter jeweils spätestens 12 Monate vor Ablauf der Festmietzeit bzw. vor Ablauf der verlängerten Mietzeit nach<br />
Ausübung des ersten Optionsrechtes zugegangen sein. Die Option geht der Kündigung vor.
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Weiterer Mieter<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende,<br />
wenn Nachbargeschäfte länger als 6 Monate – gleich durch welchen Inhaber – nicht betrieben werden oder eine<br />
wesentliche Einschränkung der Öffnungszeiten durch den jeweiligen Betreiber erfolgt. Darüber hinaus kann von beiden<br />
Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung<br />
gekündigt werden.<br />
keine<br />
Zur Untervermietung oder sonstigen ganzen oder teilweisen Überlassung der vermieteten Räume an Dritte bedarf der<br />
Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Untervermietung<br />
aus wichtigem Grund versagen.<br />
Der Vermieter darf Instandhaltungsarbeiten und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietgegenstandes<br />
oder zur Abwehr drohender Gefahr notwendig sind, auch ohne Genehmigung des Mieters durchführen.<br />
Der Vermieter wird im Einzugsbereich dieses Mietobjektes (Radius 3 km Luftlinie vom Mietobjekt) für die Dauer des<br />
Mietvertrages an Dritte, welche im Wettbewerb mit Markgrafen stehen, Geschäftsräume weder vermieten oder veräußern,<br />
noch Grundstücke sonst überlassen. Der Vermieter wird weder mittelbar noch unmittelbar mit Markgrafen in<br />
Wettbewerb treten. Hiervon ausgenommen sind die weiteren Mietflächen gem. Anlage 2 des Mietvertrages, insbesondere<br />
Getränkeabteilungen im Lebensmittelmarkt.<br />
Backhaus Siemer, Inhaber Burkhard Siemer, Straße der Jugend 1, 38835 Schauen<br />
Auf eine Darstellung des Mietvertrages wurde verzichtet.<br />
32805 Horn-Bad Meinberg, Kampstraße 45 - 47<br />
Dirk Rossmann GmbH,<br />
Isernhägener Straße 16, 30938 Burgwedel<br />
HRB 120546, HR Hannover<br />
Mietvertrag vom 27. <strong>No</strong>vember 2008<br />
701<br />
Übergabe 07. Mai 2009<br />
monatlich bis spätestens zum 7. Werktag<br />
Festlaufzeit: 10 Jahre bis zum 06. Mai 2019 , Option: 3 x 3 Jahre; Die Option muss jeweils 12 Monate vor Ablauf der Mietzeit<br />
schriftlich ausgeübt werden. Nach Ablauf der Festmietzeit oder – sofern eine Option ausgeübt wird – jeweils nach<br />
Ablauf des Optionszeitraums, verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um jeweils 1 Jahr, wenn nicht einer der<br />
Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Festmietzeit bzw. des Optionszeitraumes kündigt.<br />
Der Mieterin steht ein Recht zu, das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende außerordentlich zu<br />
kündigen, wenn während der Mietzeit über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten kein "Aldi" Lebensmitteldiscounter<br />
mit mindestens 790 qm Verkaufsfläche oder kein "Ernstings" Textilfachmarkt mit ca. 150 qm Verkaufsfläche auf der Fläche,<br />
die von den Straßen Hessenring, Kampstraße und Faule Trift sowie dem Gewässer "Wiembecke" eingegrenzt wird<br />
(wie in Anlage Nr. 1 des Mietvertrages blau umrandet) betrieben wird.<br />
keine<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
131
132<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Es ist der Mieterin unwiderruflich gestattet, das Mietobjekt insgesamt oder teilweise nach freiem Ermessen unterzuvermieten<br />
oder zu verpachten, oder anderweitig zu nutzen. Die Mieterin haftet dessen ungeachtet für die Miete während<br />
der ganzen Laufzeit des Mietvertrages. Bei einer Untervermietung hat der Vermieter das Recht, unter Ausscheiden der<br />
Mieterin das Mietverhältnis unmittelbar mit dem Untermieter fortzusetzen. Die Mieterin ist berechtigt, den Mietvertrag<br />
auf eine Gesellschaft zu übertragen, an der sie beteiligt ist. Änderungen der Firma oder der Gesellschaftsform lassen<br />
das bestehende Mietverhältnis unberührt.<br />
Die Mieterin darf bauliche Veränderungen mit Zustimmung des Vermieters vornehmen. Die Zustimmung darf nur verweigert<br />
werden, wenn dem Vermieter dadurch wesentliche Nachteile entstehen. Nach Beendigung der Mietzeit ist die<br />
Mieterin in keinem Fall zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet. Die getätigten Aufwendungen gehen<br />
nach Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum des Vermieters über.<br />
Dem Vermieter obliegt die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm und Wasserschäden. Er schließt eine<br />
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab. Der Vermieter hat im Schadenfalle die Versicherungsleistungen<br />
zur unverzüglichen Wiederherstellung der Mieträume zu verwenden und diese Räume so dann auf der Grundlage des<br />
vorliegenden Vertrages der Mieterin erneut zu überlassen. Die Miete ist bei völligem Ausschluss der Benutzbarkeit<br />
ausgesetzt und wird im Übrigen entsprechend der Beeinträchtigung der Benutzbarkeit bis zur Wiederherstellung des<br />
vertragsgemäßen Zustandes herabgesetzt. Die Mieterin schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.<br />
Ernsting's family GmbH & Co. KG,<br />
Industriestraße 1, 58653 Coesfeld-Lette<br />
Mietvertrag vom 16. Oktober 2008<br />
190<br />
monatlich im Voraus<br />
Übergabe 11. Mai 2009<br />
Festlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019, Optionen: 5 x 3 Jahre. 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit muss die jeweilige Verlängerungsoption<br />
erklärt werden. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn es nicht 6 Monate vorher<br />
schriftlich gekündigt wird.<br />
keine<br />
Bei eventueller Untervermietung ist auf die Wünsche des Vermieters, sowie auf den Mietvertrag Rücksicht zu nehmen.<br />
Die Ablehnung eines Untermieters kann nur aus wichtigem Grund geschehen.<br />
Um- und Ausbauten gehen zu Lasten des Mieters. Rückbauverpflichtung entfällt. Das Ladenlokal ist bei Auszug besenrein,<br />
geräumt und gebrauchsfähig zurückzugeben.<br />
Der Mieter verpflichtet sich Schaufensterscheiben bei Bruch auf eigene Kosten zu ersetzten.<br />
Dem Mieter wird ein Konkurrenzschutz bei Erstanmietung gegenüber den Firmen KIK, NKD, Takko und C&A Kids gewährt.
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
31089 Duingen, Industriestraße 2<br />
EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH,<br />
Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden,<br />
HRB 5104, Bad Oeynhausen<br />
Mietvertrag vom 19. Mai 2009 – 1. Nachtrag vom 23. Juni 2009 – 2. Nachtrag vom 18. Januar 2010<br />
1.106<br />
spätestens am 5. Werktag eines jeden Monats im Voraus<br />
Übergabe 30. <strong>No</strong>vember 2009<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 29. <strong>No</strong>vember 2024 , Option: 3 x 5 Jahre; Eine entsprechende schriftliche Erklärung muss<br />
dem Vermieter spätestens 9 Monate vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein. Nach Inanspruchnahme jeder Option<br />
wird der Mieterin ein weiteres Optionsrecht um 5 Jahre gewährt. Dieses schließt sich jeweils den vorstehenden Optionen<br />
an, falls der Vermieter nicht binnen 3 Monate nach Inanspruchnahme einer Option dieser Regelung widerspricht.<br />
Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Vertragsende gekündigt werden, jedoch von beiden<br />
Vertragsparteien frühestens auf den Ablauf der Festmietzeit. Sollte das Mietverhältnis nicht 9 Monate vor Ablauf der<br />
vereinbarten Mietzeit gekündigt und von dem Optionsrecht kein Gebrauch gemacht werden, so verlängert sich der<br />
Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr.<br />
Der Mietvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung<br />
schriftlich gekündigt werden. Es besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn<br />
die Dienstbarkeit nicht in das Grundbuch eingetragen wird. Zum Prospektaufstellungsdatum ist die Eintragung noch<br />
nicht erfolgt.<br />
keine<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Die Mieterin ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Vertrages das Mietobjekt ganz oder teilweise auch<br />
branchenfremd unterzuverpachten oder unterzuvermieten (sofern bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtliche Vorgaben<br />
dem nicht widersprechen). Die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag verbleiben bei der Mieterin. Die Mieterin<br />
ist berechtigt, ihren Untermietern weitere Untervermietungen zu gestatten.<br />
Bauliche Veränderungen werden nach Ablauf des Mietvertrages nicht verrechnet, es sei denn, dass im Einzelfall Sonderregelungen<br />
vereinbart worden sind. Andererseits kann der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen<br />
Zustandes nicht verlangen. Bewegliche Einrichtungen und Einbauten können im Objekt belassen oder weggenommen<br />
werden. Vermieterin kann aber verlangen, dass die Sachen bei Beendigung des Mietverhältnisses in den Räumen<br />
zurückgelassen werden, wenn soviel gezahlt wird, wie es dem Zeitwert entspricht. Im Falle der Entfernung oder Wegnahme<br />
kann die Vemieterin nicht verlangen, dass der alte Zustand auf Kosten der Mieterin wieder herzustellen ist. Das<br />
Mietobjekt ist im Übrigen bei Beendigung der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand für alle Gefahren, insbesondere Feuer, Sturm, Gewässer- und Leitungswasserschäden,<br />
sach- und haftpflichtversichert zu unterhalten. Die Nutzungsrechte der Mieterin sowie deren<br />
Ansprüche auf Zahlung geleisteter Standortinvestitionen sollen dinglich gesichert werden. Zu diesem Zweck bewilligt<br />
und beantragt der Vermieter die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an rangbereiter Stelle<br />
am im Grundbuch von Duingen eingetragenen Grundstück, Gemarkung Duingen, Flecken-Duingen, Flur 2, Flurstücke<br />
299/14, 979/311 und 299/10 mit folgendem Inhalt: "Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH in Minden hat das ausschließliche<br />
Recht, auf dem hier belasteten Grundstück ein Einzelhandelsgeschäft mit Food- und <strong>No</strong>nfood-Artikeln zu<br />
betreiben und das gesamte Grundstück – inkl. aufstehender Gebäude – uneingeschränkt zu nutzen. Die Mieterin kann<br />
die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit einem Dritten übertragen". Soweit zum Zeitpunkt der Eintragung Rechte<br />
vorgehen, verpflichtet sich der Vermieter unverzüglich, Rangrücktrittserklärungen beizubringen.<br />
133
134<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Vermieter, im Einzugsgebiet des Mietobjektes an Dritte weder<br />
Geschäftsräume noch Grundstücke zu vermieten, zu verpachten, zu veräußern oder zu überlassen zum Betreiben<br />
von Vertriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels mit Randsortimenten, Drogerien, Tier- und Zoofachmärkten, Bäckereien,<br />
Fleischereien oder Geschäften mit Obst, Gemüse, Getränken, Blumen, Schreibwaren o.ä. Der Einzugsbereich<br />
wird auf 3 km Luftlinie vom Mietobjekt festgelegt. Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Vermieter,<br />
in Duingen oder im Umkreis von 3 km keinen weiteren Supermarkt/Verbrauchermarkt/Drogeriemarkt/C+C-Markt, kein<br />
SB-Warenhaus oder ähnliche Märkte zu vermieten, zu verpachten oder sonst zu überlassen, zu erwerben, zu bauen,<br />
zu betreiben oder sich an vorstehenden Handlungen mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen noch diese Handlungen<br />
durch Dritte vornehmen zu lassen oder zu begünstigen. Vorstehendes gilt auch für Fachgeschäfte mit vorwiegend lebensmittelartigem<br />
Sortiment. Der Vermieter sichert zu, dass er in demselben Objekt keine Räume an solche Geschäfte<br />
oder Betriebe vermietet, die chemische oder biologische Schadstoffe emittieren. Dies gilt auch dann, wenn geringe<br />
Emissionsmengen verwaltungstechnisch zulässig sind, die Emissionen jedoch geeignet sind, Lebensmittel und Bedarfsgegenstände<br />
zu kontaminieren. Die Beweislast dafür obliegt dem Vermieter. Wenn der Vermieter für die Zeit nach<br />
Beendigung des Mietverhältnisses einen Mietvertrag über den Mietgegenstand oder einzelne Teile davon mit einem<br />
Dritten abschließt, so räumt er hiermit der Mieterin ein innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der Mitteilung auszuübendes<br />
Vormietrecht ein, auf das im übrigen die Bestimmungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht entsprechend<br />
anzuwenden sind. Sofern die Mieterin eine Erweiterung des Mietgegenstandes wünscht, verpflichtet sich der Vermieter<br />
bereits jetzt, die Erweiterungsmaßnahme mit der Mieterin abzustimmen und durchzuführen, sofern eine entsprechende<br />
Baugenehmigung erteilt wird. Der Vermieter ist verpflichtet innerhalb von 6 Wochen nach schriftlicher Aufforderung<br />
durch die Mieterin, einen prüffähigen Bauantrag zu stellen. Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund bereits<br />
jetzt, das Mietverhältnis für die Bestands- und Erweiterungsfläche mit Übergabe der Erweiterungsfläche für 10 Jahre<br />
und 6 Monate nach schriftlicher Aufforderung durch die Mieterin zur Durchführung der Erweiterung, neu abzuschließen,<br />
sofern zum Zeitpunkt der Übergabe eine Restlaufzeit von weniger als 10 Jahren besteht. Die Jahresmiete für die<br />
Erweiterungsfläche beträgt insgesamt 9% der vom Vermieter nachgewiesenen Investitionen für die Erweiterungsmaßnahme<br />
und ist monatlich entsprechend zu entrichten. Die Parteien werden hierüber einen separaten Nachtrag<br />
schließen.<br />
31188 Holle, Bahnhofstraße 7<br />
Netto Marken-Discount AG & Co. KG,<br />
Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />
HRA 1747, Amberg<br />
Mietvertrag vom 15. Juni 2009<br />
1.086<br />
monatlich im Voraus bis zum 10. Werktag eines Kalendermonats<br />
Übergabe 18. <strong>No</strong>vember 2009<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 17. <strong>No</strong>vember 2024, Option: 3 x 5 Jahre; Mieter muss per Einschreiben an den Vermieter<br />
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit die Option ausüben oder den Vertrag kündigen. Der Vermieter verpflichtet<br />
sich, den Mieter rechtzeitig schriftlich daran zu erinnern, sich zu der Verlängerungsmöglichkeit zu erklären. Wird der<br />
Vertrag nicht gekündigt und das Optionsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der<br />
Maßgabe, dass er per Einschreiben mit 12 monatiger Frist zum 30. Juni eines Jahres gekündigt werden kann.<br />
Das Mietverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger<br />
Wirkung von den Vertragsteilen gekündigt werden.<br />
keine<br />
Der Mieter hat das Recht, die Räume und Flächen einschließlich Reklameflächen ganz oder teilweise, auch zu anderen<br />
Geschäftszwecken, unterzuvermieten. Falls er von diesem Recht Gebrauch macht, besteht, dessen ungeachtet, seine<br />
Verpflichtung zur Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Vermieter, einschließlich der Zahlung des Mietzinses und<br />
der Nebenkosten, unvermindert weiter.
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit an dem Mietgegenstand alle baulichen Veränderungen, die er für zweckmäßig<br />
hält, auf eigene Kosten vorzunehmen. Bauliche Veränderungen an Dach und Fach sind jedoch nur mit Zustimmung<br />
des Vermieters zulässig. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt, die eingebauten<br />
Gegenstände im Gebäude zu belassen. Der Vermieter kann verlangen, dass die vom Mieter eingebauten Gegenstände<br />
in der Mietsache verbleiben. In diesem Falle hat er dem Mieter den Zeitwert der Gegenstände zu ersetzen.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, in einem Umkreis von 5 km kein weiteres branchenbezogenes Unternehmen oder Geschäft<br />
mit Teilbereichen der Mietersortimente zu betreiben, noch zu bauen, sich nicht an einem solchen zu beteiligen<br />
oder dafür geeignete Mieträume zu diesem Zwecke zu vermieten. Der Vermieter räumt dem Mieter für den ersten Vermietungsfall<br />
nach Vertragsablauf in sinngemäßer Anwendung der gesetzliche Bestimmungen über das Vorkaufsrecht<br />
ein Vormietrecht ein. Der Vermieter verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachbarräume<br />
ausschließlich als Einzelhandelsgeschäfte aus dem <strong>No</strong>n-Food-Bereich genutzt werden.<br />
KIK Textilien und <strong>No</strong>n-Food GmbH,<br />
Siemensstraße 21, 59199 Bönen<br />
Mietvertrag vom 26. Juni 2008 – 1. Nachtrag vom 09. September 2008 – 2. Nachtrag vom 29. Dezember 2008 –<br />
3. Nachtrag vom 02. Mai 2009 – 4. Nachtrag vom 13. Oktober 2009 – 5. Nachtrag vom 01. März 2010<br />
532<br />
bis zum 5. eines Monats im Voraus<br />
Übergabe 18. <strong>No</strong>vember 2009<br />
Laufzeit: 10 Jahre bis zum 17. <strong>No</strong>vember 2019, Option: 6 x 3 Jahre auf Verlangen der Mieterin. Macht eine der Parteien von<br />
ihrem Kündigungsrecht oder die Mieterin von ihren Optionsrechten Gebrauch, so ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten,<br />
erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um weitere 5 Jahre.<br />
Die Mieterin hat ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum Ende des 30. Mietmonats, wenn der Netto-Umsatz dieser<br />
Filiale im Jahresdurchschnitt (der ersten beiden vollen Mietjahre) ab Eröffnung weniger als EUR 450.000 beträgt. Dieses<br />
einmalige Sonderkündigungsrecht ist spätestens 5 Monate vor Ablauf des 30. Mietmonats schriftlich per Einschreiben/<br />
Rückschein auszusprechen und gleichzeitig unaufgefordert dem Vermieter die Umsatzaufstellung der ersten 2 Jahre<br />
nach Übergabe zur Prüfung vorzulegen, die Umsatzaufstellung ist vor Vorlage durch einen <strong>No</strong>tar oder Angehörigen der<br />
steuerprüfenden Berufe zu prüfen und zu bestätigen. Unabhängig von den vorstehenden dargestellten Regelungen,<br />
ist die Mieterin berechtigt, den Mietvertrag jährlich unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zu kündigen, erstmalig<br />
zum 24. Mietmonat.<br />
keine<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Die Mieterin ist mit Zustimmung des Vermieters berechtigt, die von ihr gemieteten Räume komplett oder Teilflächen<br />
unterzuvermieten. Die Zustimmung des Vermieters darf nur aus wichtigem Grunde versagt werden.<br />
Die Mieterin ist berechtigt, bauliche Veränderungen zur Herstellung eines modernen Ladenlokales auf eigene Kosten<br />
vorzunehmen.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, der Mieterin Konkurrenzschutz für die von ihr geführten Sortimente zu gewähren: Textilien<br />
aller Art. Es ist den Mietern im Gesamtobjekt bewusst, dass es zeitweise zu Sortimentsüberschneidungen kommen<br />
kann. Sollte während der Mietzeit der Mieterin, eine der auf dem Lageplan des Mietvertrages genannten Firmen/Betreiber<br />
nämlich die Firma Netto vor Ablauf der Mietzeit der Mieterin ihre Mietfläche nicht mehr betreiben, so hat die Mieterin<br />
die Möglichkeit, den Mietvertrag ständig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Ab Zeitpunkt des<br />
Leerstandes reduziert sich die Mindest-/Kaltmiete um 50% des ursprünglich vereinbarten Mietzinses.<br />
135
136<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
29690 Lindwedel, Im Nettelfelde 2<br />
EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH,<br />
Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden<br />
HRB 5104, Bad Oeynhausen<br />
Mietvertrag vom 19. Mai 2009 – 1. Nachtrag vom 07. Dezember 2009<br />
959<br />
spätestens am 5. Werktag eines jeden Monats im Voraus<br />
Übergabe 01. Dezember 2009<br />
Festlaufzeit: 12 Jahre bis zum 31. Dezember 2021, Option: 3 x 5 Jahre; Eine entsprechende schriftliche Erklärung muss<br />
dem Vermieter spätestens 9 Monate vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein. Nach Inanspruchnahme jeder Option<br />
wird der Mieterin ein weiteres Optionsrecht um 5 Jahre gewährt. Dieses schließt sich jeweils den vorstehenden Optionen<br />
an, falls der Vermieter nicht binnen 3 Monate nach Inanspruchnahme einer Option dieser Regelung widerspricht.<br />
Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Vertragsende gekündigt werden, jedoch von beiden<br />
Vertragsparteien frühestens auf den Ablauf der Festmietzeit. Sollte das Mietverhältnis nicht 9 Monate vor Ablauf der<br />
vereinbarten Mietzeit gekündigt und von dem Optionsrecht kein Gebrauch gemacht werden, so verlängert sich der<br />
Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Sofern die Mieterin von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht, kann<br />
der Vermieter zu keinem Zeitpunkt eine Kündigung des Vertragsverhältnisses vornehmen.<br />
Der Mietvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung<br />
schriftlich gekündigt werden. Die Mieterin ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen einmalig<br />
nach Ablauf von 10 Jahren zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht ist gegenüber dem Vermieter 9 Monate vorher<br />
auszuüben. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht dem Vermieter eine Abstandszahlung von 2 Monatsmieten<br />
zu. Es besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die Dienstbarkeit nicht in<br />
das Grundbuch eingetragen wird. Zum Prospektaufstellungsdatum ist die Eintragung noch nicht erfolgt.<br />
keine<br />
Die Mieterin ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit des Vertrages das Mietobjekt ganz oder teilweise auch<br />
branchenfremd unterzuverpachten oder unterzuvermieten (sofern bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtliche Vorgaben<br />
dem nicht widersprechen). Die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag verbleiben bei der Mieterin. Die Mieterin<br />
ist berechtigt, ihren Untermietern weitere Untervermietungen zu gestatten.<br />
Bauliche Veränderungen des Mietobjektes bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind auf eigene Kosten vorzunehmen.<br />
Hält die Mieterin diese baulichen Veränderungen zur Erfüllung der Geschäftszwecke für notwendig, verzichtet<br />
der Vermieter bereits jetzt auf Widerrede. Bauliche Veränderungen werden nach Ablauf des Mietvertrages nicht verrechnet,<br />
es sei denn, dass im Einzelfall Sonderregelungen vereinbart worden sind. Andererseits kann der Vermieter die<br />
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht verlangen. Bewegliche Einrichtungen und Einbauten können im<br />
Objekt belassen oder weggenommen werden. Vermieterin kann aber verlangen, dass die Sachen bei Beendigung des<br />
Mietverhältnisses in den Räumen zurückgelassen werden, wenn soviel gezahlt wird, wie es dem Zeitwert entspricht.<br />
Im Falle der Entfernung oder Wegnahme kann die Vermieterin nicht verlagen, dass der alte Zustand auf Kosten der Mieterin<br />
wieder herzustellen ist. Das Mietobjekt ist im Übrigen bei Beendigung der Mietzeit besenrein zurückzugeben.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand für alle Gefahren, insbesondere Feuer, Sturm, Gewässer- und Leitungswasserschäden,<br />
sach- und haftpflichtversichert zu unterhalten. Die Nutzungsrechte der Mieterin sowie deren<br />
Ansprüche auf Zahlung geleisteter Standortinvestitionen sollen dinglich gesichert werden. Zu diesem Zweck bewilligt<br />
und beantragt der Vermieter die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an rangbereiter Stelle<br />
am im Grundbuch von Walsrode eingetragenen Grundstück, Gemarkung Lindwedel, Flur 3, Flurstücke 5/28 und 5/44<br />
mit folgendem Inhalt: "Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH in Minden hat das ausschließliche Recht, auf dem<br />
hier belasteten Grundstück ein Einzelhandelsgeschäft mit Food- und <strong>No</strong>nfood-Artikeln zu betreiben und das gesamte<br />
Grundstück – inkl. aufstehender Gebäude – uneingeschränkt zu nutzen. Die Mieterin kann die Befugnis zur Ausübung<br />
der Dienstbarkeit einem Dritten übertragen". Soweit zum Zeitpunkt der Eintragung Rechte vorgehen, verpflichtet sich<br />
der Vermieter unverzüglich, Rangrücktrittserklärungen beizubringen.
Besondere Verpflichtungen<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Sofern die Mieterin eine Erweiterung des Mietgegenstandes wünscht, verpflichtet sich der Vermieter bereits jetzt, die<br />
Erweiterungsmaßnahme mit der Mieterin abzustimmen und durchzuführen, sofern eine entsprechende Baugenehmigung<br />
erteilt wird. Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die<br />
Mieterin, einen prüffähigen Bauantrag zu stellen. Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund bereits jetzt, das<br />
Mietverhältnis für die Bestands- und Erweiterungsfläche mit Übergabe der Erweiterungsfläche für 10 Jahre und 6 Monate<br />
nach schriftlicher Aufforderung durch die Mieterin zur Durchführung der Erweiterung, neu abzuschließen, sofern zum<br />
Zeitpunkt der Übergabe eine Restlaufzeit von weniger als 10 Jahren besteht. Die Jahresmiete für die Erweiterungsfläche<br />
beträgt insgesamt 9% der vom Vermieter nachgewiesenen Investitionen für die Erweiterungsmaßnahme und ist monatlich<br />
entsprechend zu entrichten. Die Parteien werden hierüber einen separaten Nachtrag schließen. Wenn der Vermieter<br />
für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Mietvertrag über den Mietgegenstand oder einzelne<br />
Teile davon mit einem Dritten abschließt, so räumt er hiermit der Mieterin ein innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der<br />
Mitteilung auszuübendes Vormietrecht ein, auf das im übrigen die Bestimmungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht<br />
entsprechend anzuwenden sind. Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Vermieter, im Einzugsgebiet<br />
des Mietobjektes an Dritte weder Geschäftsräume noch Grundstücke zu vermieten, zu verpachten, zu veräußern oder<br />
zu überlassen zum Betreiben von Vertriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels mit Randsortimenten, Drogerien,<br />
Tier- und Zoofachmärkten, Bäckereien, Fleischereien oder Geschäften mit Obst, Gemüse, Getränken, Blumen, Schreibwaren<br />
o.ä. Der Einzugsbereich wird auf 3 km Luftlinie vom Mietobjekt festgelegt. Für die Dauer des Mietverhältnisses<br />
verpflichtet sich der Vermieter, in Lindwedel oder im Umkreis von 3 km keinen weiteren Supermarkt/verbrauchermarkt/<br />
Drogeriemarkt/C+C-Markt, kein SB-Warenhaus oder ähnliche Märkte zu vermieten, zu verpachten oder sonst zu überlassen,<br />
zu erwerben, zu bauen, zu betreiben oder sich an vorstehenden Handlungen mittelbar oder unmittelbar zu<br />
beteiligen noch diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen oder zu begünstigen. Vorstehendes gilt auch für<br />
Fachgeschäfte mit vorwiegend lebensmittelartigem Sortiment. Der Vermieter sichert zu, dass er in demselben Objekt<br />
keine Räume an solche Geschäfte oder Betriebe vermietet, die chemische oder biologische Schadstoffe emittieren.<br />
Dies gilt auch dann, wenn geringe Emissionsmengen verwaltungstechnisch zulässig sind, die Emissionen jedoch geeignet<br />
sind, Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zu kontaminieren. Die Beweislast dafür obliegt dem Vermieter.<br />
30900 Wedemark OT Bissendorf, Scherenbosteler Str. 28<br />
Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />
Domstr. 20, 50668 Köln<br />
HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />
Mietvetrag vom 09. <strong>No</strong>vember 2008 – 1. Nachtrag vom 23. April 2010<br />
voraussichtlich 1020<br />
im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />
Übergabe geplant 24. August 2010<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe zum Ablauf des darauf folgenden Monats (voraussichtlich bis zum 31. September<br />
2025), Option: 5 x 3 Jahre. Diese Optionen treten jeweils stillschweigend in Kraft, wenn der Mieter nicht spätestens<br />
12 Monate vor Ablauf der Mietzeit eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. Der Mieter hat weiterhin das Recht,<br />
durch einseitige Erklärung eine Option zeitlich nur teilweise wahrzunehmen. Nach Ablauf der Mietzeit (einschließlich<br />
der ausgeübten Optionszeiträume) verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht von einem der<br />
Vertragspartner 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.<br />
137
138<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als<br />
insgesamt 50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />
mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der<br />
Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen.<br />
Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das<br />
Recht, den Vertrag zu kündigen. Sofern die endgültigen Mietflächen und Parkplätze um mehr als 5% unterschritten<br />
werden, hat der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des<br />
gemeinsamen Aufmaßes ausgeübt werden kann. Wird über das Vermögen des Vermieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
beantragt, der Antrag mangels Masse abgelehnt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder werden objektbezogene<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht.<br />
Sollte die Übergabe bis zum 28. September 2010 erfolgt sein, kann der Mieter danach innerhalb von 4 Wochen vom<br />
Vertrag zurücktreten.<br />
keine<br />
Der Mieter darf bei Bestehenbleiben seiner Verpflichtung dem Vermieter gegenüber den Mietgegenstand ganz oder<br />
teilweise untervermieten. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht zur Unteruntervermietung. Mit einer Nutzung<br />
des Mietobjektes durch eine andere zur REWE Group gehörenden Gesellschaft ist der Vermieter einverstanden.<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der gesamten Mietzeit innerhalb des Mietobjektes Einbauten und Umbauten, auch in<br />
die vermieterseits geleistete Bausubstanz, vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />
nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Er ist jedoch berechtigt, die eingebauten Einrichtungen<br />
bei schonender Behandlung der Mietsache auszubauen. Bei Ausbau wird eine eventuelle Wertminderung des<br />
Gebäudes nicht vergütet.<br />
Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />
sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die sachgerechte<br />
Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften für alle<br />
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />
Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />
betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />
Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der Mieter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />
eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />
Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in entsprechender<br />
Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />
29549 Bad Bevensen, Fritz-Reuter-Weg 16<br />
Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />
Domstraße 20, 50668 Köln,<br />
HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />
Mietvertrag vom 25. Juli 2008 – 1. Nachtrag vom 03. Juni 2010<br />
voraussichtlich 1035<br />
im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />
Übergabe geplant 01. <strong>No</strong>vember 2010
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe zum Ablauf des darauf folgenden Monats (voraussichtlich bis zum 31. Dezember<br />
2025), Option: 5 x 3 Jahre. Diese Optionen treten jeweils stillschweigend in Kraft, wenn der Mieter nicht spätestens<br />
12 Monate vor Ablauf der Mietzeit eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. Der Mieter hat weiterhin das Recht,<br />
durch einseitige Erklärung eine Option zeitlich nur teilweise wahrzunehmen. Nach Ablauf der Mietzeit (einschließlich<br />
der ausgeübten Optionszeiträume) verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht von einem der<br />
Vertragspartner 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.<br />
Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als insgesamt<br />
50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />
mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der Vermieter<br />
ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen. Kommt der<br />
Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das Recht, den<br />
Vertrag zu kündigen. Sofern die endgültigen Mietflächen und Parkplätze um mehr als 5% unterschritten werden, hat<br />
der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des gemeinsamen<br />
Aufmaßes ausgeübt werden kann. Wird über das Vermögen des Vermieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
beantragt, der Antrag mangels Masse abgelehnt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder werden objektbezogene<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sollte die<br />
Übergabe nicht bis zum 01. <strong>No</strong>vember 2010 erfolgt sein, kann der Mieter danach innerhalb von 4 Wochen vom Vertrag<br />
zurücktreten.<br />
keine<br />
Der Mieter darf bei Bestehenbleiben seiner Verpflichtung dem Vermieter gegenüber den Mietgegenstand ganz oder<br />
teilweise untervermieten. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht zur Unteruntervermietung. Mit einer Nutzung<br />
des Mietobjektes durch eine andere zur REWE Group gehörenden Gesellschaft ist der Vermieter einverstanden.<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der gesamten Mietzeit innerhalb des Mietobjektes Einbauten und Umbauten, auch in<br />
die vermieterseits geleistete Bausubstanz, vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />
nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Er ist jedoch berechtigt, die eingebauten Einrichtungen<br />
bei schonender Behandlung der Mietsache auszubauen. Bei Ausbau wird eine eventuelle Wertminderung des<br />
Gebäudes nicht vergütet.<br />
Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />
sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die sachgerechte<br />
Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften für alle<br />
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />
Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />
betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />
Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der Mieter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />
eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />
Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in entsprechender<br />
Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />
31303 Burgdorf, Mönkeburgstraße<br />
Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />
Domstraße 20, 50668 Köln<br />
HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />
Mietvertrag vom 26. Februar 2010<br />
voraussichtlich 1035<br />
im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
139
140<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Übergabe geplant 28. September 2010<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe zum Ablauf des darauf folgenden Monats (voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2025),<br />
Option: 5 x 3 Jahre. Diese Optionen treten jeweils stillschweigend in Kraft, wenn der Mieter nicht spätestens 12 Monate<br />
vor Ablauf der Mietzeit eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgibt. Der Mieter hat weiterhin das Recht, durch einseitige<br />
Erklärung eine Option zeitlich nur teilweise wahrzunehmen. Nach Ablauf der Mietzeit (einschließlich der ausgeübten<br />
Optionszeiträume) verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht von einem der Vertragspartner<br />
12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.<br />
Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als<br />
insgesamt 50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />
mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der<br />
Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen.<br />
Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das<br />
Recht, den Vertrag zu kündigen. Sofern die endgültigen Mietflächen und Parkplätze um mehr als 5% unterschritten<br />
werden, hat der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des<br />
gemeinsamen Aufmaßes ausgeübt werden kann. Wird über das Vermögen des Vermieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
beantragt, der Antrag mangels Masse abgelehnt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder werden objektbezogene<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht.<br />
Sollte die Übergabe bis zum 16. <strong>No</strong>vember 2010 erfolgt sein, kann der Mieter danach innerhalb von 4 Wochen vom<br />
Vertrag zurücktreten.<br />
keine<br />
Der Mieter darf bei Bestehenbleiben seiner Verpflichtung dem Vermieter gegenüber den Mietgegenstand ganz oder<br />
teilweise untervermieten. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht zur Unteruntervermietung. Mit einer Nutzung<br />
des Mietobjektes durch eine andere zur REWE Group gehörenden Gesellschaft ist der Vermieter einverstanden.<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der gesamten Mietzeit innerhalb des Mietobjektes Einbauten und Umbauten, auch in<br />
die vermieterseits geleistete Bausubstanz, vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />
nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Er ist jedoch berechtigt, die eingebauten Einrichtungen<br />
bei schonender Behandlung der Mietsache auszubauen. Bei Ausbau wird eine eventuelle Wertminderung des<br />
Gebäudes nicht vergütet.<br />
Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />
sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die sachgerechte<br />
Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften für alle<br />
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />
Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />
betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />
Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der Mieter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />
eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />
Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in entsprechender<br />
Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />
37127 Scheden, Schulstraße<br />
Netto Marken-Discount AG & Co. KG,<br />
Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />
HRA 1747, Amberg<br />
Mietvertrag vom 30. September 2009<br />
voraussichtlich 1087<br />
monatlich im Voraus bis zum 5. Werktag eines Kalendermonats
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Übergabe geplant 15. September 2010<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe (voraussichtlich bis zum 14. September 2025), Option:5 x bis zu 3 Jahre. Der Mieter<br />
muss per Einschreiben an den Vermieter spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit die Option ausüben oder<br />
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt und das Optionsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich der Vertrag<br />
auf unbestimmte Zeit mit der Maßgabe, dass er per Einschreiben mit zwölfmonatiger Frist zum 30. Juni eines Jahres<br />
gekündigt werden kann.<br />
Das Mietverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger<br />
Wirkung von den Vertragsteilen gekündigt werden. Bei Unter- oder Überschreitungen der Mietfläche von mehr als 1%<br />
der ursprünglich geplanten und vertraglich vereinbarten Fläche hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Grundlage für die genaue Größe der Mieträume ist ein zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit von den Parteien gemeinsam<br />
ermitteltes Aufmaß nach DIN 277. Erfolgt die Übergabe des Mietobjektes an den Mieter nicht bis zum 16. Februar 2011,<br />
hat der Mieter das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag ohne Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die behördlichen Genehmigungen zur Führung<br />
eines Lebensmittelgeschäftes auf der Grundlage der Planung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, bei Vertragsbeginn<br />
nicht erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, die einer Führung des Geschäftes nach kaufmännischen Grundsätzen<br />
entgegenstehen.<br />
keine<br />
Der Mieter hat mit Zustimmung des Vermieters das Recht, die Räume und Flächen einschließlich Reklameflächen ganz<br />
oder teilweise, auch zu anderen Geschäftszwecken, unterzuvermieten. Der Vermieter ist verpflichtet, die Zustimmung<br />
zu erteilen, wenn kein wichtiger Grund für die Versagung der Zustimmung vorliegt. Seine Verpflichtung zur Erfüllung<br />
dieses Vertrages gegenüber dem Vermieter, einschließlich der Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten, besteht<br />
unvermindert weiter.<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit an dem Mietgegenstand alle baulichen Veränderungen, die er für zweckmäßig<br />
hält, auf eigene Kosten vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt,<br />
die eingebauten Gegenstände im Gebäude zu belassen. Der Vermieter kann verlangen, dass die vom Mieter eingebauten<br />
Gegenstände in der Mietsache verbleiben. In diesem Falle hat er dem Mieter den Zeitwert der Gegenstände<br />
zu ersetzen.<br />
Wird der vom Vermieter verbindlich mitgeteilte Bezugsfertigkeitstermin nicht eingehalten und nicht spätestens 4 Monate<br />
vor seinem Eintritt berichtigt, ist der Mieter berechtigt die ihm entstehenden Kosten der verspäteten Übergabe dem<br />
Vermieter zu belasten. Vorbehaltlich der Möglichkeit der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird ein<br />
pauschalierter Schadensersatz in Höhe von EUR 500 für jeden Kalendertag vereinbart, den der Mietgegenstand später<br />
als zugesagt übergeben wird, längstens jedoch für die Dauer von 3 Monaten.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachbarräume ausschließlich<br />
als Einzelhandelsgeschäfte aus dem <strong>No</strong>n-Food-Bereich genutzt werden. Der Mieter ist aber auch damit einverstanden,<br />
wenn die Nachbarräume als Drogeriemarkt und als SB-Bankfiliale genutzt werden. Der Vermieter verpflichet sich in<br />
einem Umkreis von 6 km kein weiteres branchenbezogenes Unternehmen oder Geschäft mit Teilbereichen der Mietersortimente<br />
zu betreiben, noch zu bauen, sich nicht an einem solchen zu beteiligen oder dafür geeignete Mieträume zu<br />
diesem Zwecke zu vermieten.<br />
Firma Anton Schlecker, Talstraße 12-14,<br />
89579 Ehingen/Donau<br />
HRA 490456, Ulm<br />
Mietvertrag vom 25. Januar 2010<br />
voraussichtlich 400<br />
im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats<br />
Übergabe geplant 22. <strong>No</strong>vember 2010<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Das Mietverhältnis beginnt am 22. <strong>No</strong>vember 2010, es wird auf die Dauer von 7 Jahren unkündbar abgeschlossen und<br />
kann während dieser Zeit von keiner der Vertragsparteien einseitig gekündigt oder geändert werden. Option: 6 x 3<br />
Jahre. Die Verlängerung tritt stillschweigend in Kraft, sofern der Mieter 6 Monate vor Vertragsablauf keine gegenteilige,<br />
schriftliche Erklärung abgibt. Die Option geht der Kündigung vor.<br />
141
142<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Weiterer Mieter<br />
Dem Mieter steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Firma Netto oder ein vergleichbarer Betrieb wie Aldi, <strong>No</strong>rma,<br />
Plus usw. die Mieträume nicht beziehen bzw. die Mieträume während der Laufzeit länger als 2 Monate nicht als<br />
Verkaufsstelle mit ihrem Sortiment, Schwerpunkt Lebensmittel, nutzen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 4<br />
Wochen zum Monatsende. Den Parteien ist bekannt, dass die Baugenehmigung zum Vertragsdatum des Mietvertrages<br />
nicht vorliegt. Sollte die Baugenehmigung nicht bis zum 01. Mai 2010 erteilt bzw. nicht mit dem Bau bis zum 01. Juni 2010<br />
begonnen worden sein, hat der Mieter ein Rücktrittsrecht ohne dass es der Einräumung einer Nachfrist bedarf. Nimmt<br />
der Mieter sein Rücktrittsrecht wahr, hat der Vermieter auf erste Anforderung EUR 5.000 als pauschalen Schadensersatz<br />
zu zahlen.<br />
keine<br />
Eine Untervermietung im ganzen oder teilweise ist möglich. Diese Untervermietung kann nur verweigert werden, wenn<br />
ein wichtiger Grund in der Person oder Sache des Untermieters vorliegt. Eine Untervermietung oder Übertragung des<br />
Mietvertrages innerhalb des Konzerns Anton Schlecker oder an eine Firma, an der Anton Schlecker, seine Kinder Lars<br />
bzw. Meike Schlecker oder Familienangehörige zu mindestens 50% beteiligt sind, gilt bereits jetzt als genehmigt. Im Falle<br />
der Untervermietung haftet der Mieter für die Erfüllung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.<br />
Der Mieter ist berechtigt, Ein- und Umbauten auf seine Kosten vorzunehmen. Bei Auszug aus den Mieträumen ist der<br />
Mieter nicht verpflichtet, dieselben zu renovieren. Er hat sie besenrein zurückzugeben.<br />
Der Vermieter gewährleistet, dass die vor dem Mietobjekt befindlichen Parkplätze bzw. Freiflächen, nicht für Verkaufsaktivitäten<br />
anderer Branchen (z.B. fliegende Händler, Imbiss etc.) genutzt werden und dass die Ladenfront während<br />
der Mietzeit, uneingeschränkt in ihrer gesamten Länge, frei einsehbar ist. Sollte der Vermieter das Mietgrundstück verkaufen,<br />
bevor die Firma Schlecker die Nutzung des Objektes übernommen hat, verpflichtet er sich in den Kaufvertrag<br />
aufzunehmen, dass der potentielle Käufer in den Mietvertrag in vollem Umfang mit allen Rechten und Pflichten eintritt.<br />
Sollte diese Verpflichtung in den Kaufvertrag nicht aufgenommen werden, hat der Vermieter auf erste Anforderung an<br />
die Firma Schlecker EUR 10.000 zu bezahlen.<br />
Der Vermieter räumt dem Mieter ein Vormietrecht ein. Will der Mieter dies aufgrund des ihm zur Verfügung gestellten<br />
Mietvertrages ausüben, hat er innerhalb von 3 Wochen dem Vermieter eine entsprechende Erklärung zu übermitteln.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer des Mietverhältnisses weder eine Drogerie noch einen Drogeriemarkt auf<br />
dem Mietgrundstück oder auf einem in der Nähe (Umkreis von 3000 m) von diesem gelegenen Grundstück selbst zu<br />
errichten, zu betreiben oder betreiben zu lassen, noch sich unmittelbar oder mittelbar an einem solchen zu beteiligen.<br />
Der Mieter unterliegt keiner Gebrauchsbeschränkung, insbesondere dürfen in den Mieträumen alle Waren des täglichen<br />
Ge- und Verbrauchs einschließlich der in einem Schlecker-Markt geführten Artikel verkauft werden. Der Vermieter<br />
leistet im Falle des zuwiderhandelns eine Vertragsstrafe pro Monat in der Höhe von EUR 1.500. Der Mieter ist berechtigt,<br />
den darüber hinausgehenden Schaden extra geltend zu machen. Der Vermieter zahlt für jeden Tag der verspäteten<br />
Übergabe eine Vertragsstrafe uns zwar vom 1.-5. Tage EUR 250 je Tag, 6.-10.Tag EUR 150 je Tag und für jeden weiteren<br />
Tag EUR 50.<br />
Volksbank eG Dransfeld Groß Schneen Hann. Münden Staufenberg,<br />
Heinrich-Sohnrey-Straße 1, 37127 Dransfeld<br />
Auf eine Darstellung des Mietvertrages wurde verzichtet.
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
16247 Joachimsthal, Angermünder Straße 19b<br />
Netto Marken-Discount AG & Co. KG,<br />
Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />
HRA 1747, Amberg<br />
Mietvertrag vom 28. September 2009<br />
voraussichtlich 1087<br />
monatlich im Voraus bis zum 10. Werktag eines Kalendermonats<br />
Übergabe geplant 30. März 2011<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Festlaufzeit: 15 Jahre ab Übergabe (voraussichtlich bis zum 29. März 2026) , Option: 3 x um bis zu 5 Jahre; Der Mieter<br />
muss per Einschreiben an den Vermieter spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit die Option ausüben oder den<br />
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt und das Optionsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich der Vertrag<br />
auf unbestimmte Zeit mit der Maßgabe, dass er per Einschreiben mit zwölfmonatiger Frist zum 30. Juni eines Jahres<br />
gekündigt werden kann.<br />
Das Mietverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger<br />
Wirkung von den Vertragsteilen gekündigt werden. Bei Unter- oder Überschreitungen der Mietfläche von mehr als 1%<br />
der ursprünglich geplanten und vertraglich vereinbarten Fläche hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Grundlage für die genaue Größe der Mieträume ist ein zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit von den Parteien gemeinsam<br />
ermitteltes Aufmaß nach DIN 277. Wird die vereinbarte Anzahl der Parkplätze wesentlich unterschritten, ist der Mieter<br />
zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Erfolgt die Übergabe des Mietobjektes<br />
an den Mieter nicht bis zum 28. September 2011, hat der Mieter das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten.-<br />
Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen,<br />
wenn die behördlichen Genehmigungen zur Führung eines Lebensmittelgeschäftes auf der Grundlage der Planung,<br />
die Bestandteil des Mietvertrages ist, bei Vertragsbeginn nicht erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, die einer<br />
Führung des Geschäftes nach kaufmännischen Grundsätzen entgegenstehen.<br />
keine<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Mieter hat das Recht, die Räume und Flächen einschließlich Reklameflächen ganz oder teilweise, auch zu anderen<br />
Geschäftszwecken, unterzuvermieten. Seine Verpflichtung zur Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Vermieter,<br />
einschließlich der Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten, besteht unvermindert weiter.<br />
Der Mieter ist berechtigt, während der Mietzeit an dem Mietgegenstand alle baulichen Veränderungen auf eigene Kosten<br />
vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt, die eingebauten Gegenstände<br />
im Gebäude zu belassen. Der Vermieter kann verlangen, dass die vom Mieter eingebauten Gegenstände in der<br />
Mietsache verbleiben. In diesem Falle hat er dem Mieter den Zeitwert der Gegenstände zu ersetzen.<br />
Wird der vom Vermieter verbindlich mitgeteilte Bezugsfertigkeitstermin nicht eingehalten und nicht spätestens 4 Monate<br />
vor seinem Eintritt berichtigt, ist der Mieter berechtigt die ihm entstehenden Kosten der verspäteten Übergabe dem<br />
Vermieter zu belasten. Vorbehaltlich der Möglichkeit der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird ein<br />
pauschalierter Schadensersatz in Höhe von EUR 500 für jeden Kalendertag vereinbart, den der Mietgegenstand später<br />
als zugesagt übergeben wird, längstens jedoch für die Dauer von 3 Monaten.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich in einem Umkreis von 5 km kein weiteres branchenbezogenes Unternehmen oder Geschäft<br />
mit Teilbereichen der Mietersortimente zu betreiben, noch zu bauen, sich nicht an einem solchen zu beteiligen<br />
oder dafür geeignete Mieträume zu diesem Zwecke zu vermieten. Der Vermieter räumt dem Mieter für den ersten Vermietungsfall<br />
nach Vertragsablauf in sinngemäßer Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über das Vorkaufsrecht<br />
ein Vormietrecht ein.<br />
143
144<br />
Vereinbarung über die Eigenkapitalbeschaffung<br />
Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG erhält gem. der Vereinbarung<br />
vom 31. Mai 2010 während der Platzierungsphase für<br />
die Platzierung des Eigenkapitals eine Vergütung von 5% des gezeichneten<br />
Emissionskapitals und dem gemäß Beitrittserklärung zu<br />
zahlenden Agio, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Als Agio ist ein Betrag<br />
in Höhe von 5% des gezeichneten Emissionskapitals vorgesehen.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft überträgt der CH2 Contorhaus Hansestadt<br />
Hamburg AG das Alleinvertriebsrecht; diese wird selbst vermittelnd<br />
tätig und kann aber auch Untervermittler einschalten. Die<br />
ggf. beauftragten Untervermittler erhalten von der CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG eine Vergütung. Sollte ein Untervermittler<br />
seinerseits einen weiteren Vermittler im Unterverhältnis beauftragen,<br />
bekäme dieser seine Vergütung von dem betreffenden Untervermittler.<br />
Die jeweilige Vergütung, die von der CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG an die einzelnen Untervermittler gezahlt<br />
wird, hängt von den individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit<br />
den Untervermittlern ab. Die genaue Provisionshöhe kann der Anleger<br />
bei dem jeweiligen Untervermittler erfragen. Die oben genannte<br />
Vergütung in Höhe von 5% des gezeichneten Emissionskapitals<br />
und dem gemäß Beitrittserklärung zu zahlenden Agio, das in Höhe<br />
von 5% der gezeichneten Kommanditeinlage vorgesehen ist, jeweils<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, stellt die maximale Vergütung für die<br />
Beschaffung des Eigenkapitals dar. Die Vergütung entsteht anteilig<br />
mit Zeichnung des Emissionskapitals und ist abhängig von der Liquiditätslage<br />
der Beteiligungsgesellschaft, spätestens jedoch am 30.<br />
Juni 2011 zu zahlen unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen<br />
des Mittelverwendungskontrollvertrages erfüllt sind. Untervermittler<br />
und von diesen beauftragte Dritte können mit der Anbieterin, CH2<br />
Contorhaus Hansestadt Hamburg AG und/oder ihren Gesellschaftern,<br />
kapitalmäßig und/oder personell verflochten sein.<br />
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag ist Hamburg.<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Die Gründungsgesellschafterin CH2 Treuhand GmbH mit Sitz in<br />
Hamburg, Geschäftsanschrift Steckelhörn 9, 20457 Hamburg, ist<br />
Treuhänderin für die Anleger, die der Beteiligungsgesellschaft mittelbar<br />
beitreten.<br />
Die Treuhänderin erwirbt und verwaltet die Beteiligungen im eigenen<br />
Namen, jedoch für Rechnung der Anleger. Sie nimmt für die Anleger<br />
die Gesellschafterrechte, insbesondere das Stimmrecht, nach deren<br />
Weisung wahr, soweit sie diese nicht selbst ausüben. Sie berichtet<br />
über die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft und leitet die<br />
Auszahlungen an die Anleger weiter.<br />
Gemäß Treuhandvertrag wird die Treuhänderin von den als Treugeber<br />
beteiligten Anlegern von der Inanspruchnahme aus Verbindlichkeiten,<br />
die im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis und der<br />
treuhänderischen Beteiligung des Anlegers entstehen, freigestellt<br />
bzw. entsprechende Leistungen werden erstattet. Die Verjährung<br />
dieses Anspruchs beginnt frühestens mit Beendigung des Treuhandvertrages.<br />
Gegen Ansprüche der Treuhänderin kann der Anleger<br />
nicht mit anderen Forderungen aufrechnen, es sei denn diese<br />
sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit während der Platzierungsphase<br />
eine einmalige Vergütung von 0,5% und nach Schließung<br />
der Beteiligungsgesellschaft eine laufende jährliche Vergütung von<br />
0,25% jeweils des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Bei dem geplanten Emissionskapital von EUR<br />
18.507.000 erhält die Treuhänderin demnach eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von EUR 92.535 sowie eine – nach Schließung der<br />
Beteiligungsgesellschaft – jährliche Vergütung von EUR 46.267,50<br />
jeweils zzgl. Umsatzsteuer, demnach bis zum Dezember 2024 eine<br />
Vergütung mit einem Gesamtbetrag von EUR 740.280 (PROGNOSE).<br />
Die einmalige Vergütung ist mit Schließung der Beteiligungsgesellschaft,<br />
die laufende Vergütung ist jeweils zu einem Viertel am Ende<br />
eines Quartals fällig.<br />
Die Treuhänderin haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />
auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Treuhänderin haftet der Höhe<br />
nach – außer bei Vorsatz – nur für den typischen und vorhersehbaren<br />
Schaden. Der Umfang der Haftung ist in jedem Fall auf die<br />
jeweilige Höhe des vom Anleger gezeichneten Kapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />
begrenzt.<br />
Die Treuhänderin ist eine Gesellschaft der CH2-Gruppe. Ihr Alleingesellschafter,<br />
die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, ist<br />
zugleich Anbieterin der Vermögensanlage und Gründungskommanditistin<br />
der Beteiligungsgesellschaft sowie Alleingesellschafterin der<br />
Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin der<br />
Beteiligungsgesellschaft. Aufgrund dieser Umstände und Beziehungen<br />
können sich Interessenkonflikte bei der Treuhänderin ergeben.<br />
Jeder Anleger hat nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft, der<br />
vollständigen Leistung seiner Einlageverpflichtung zzgl. Agio gemäß<br />
Beitrittserklärung, der Eintragung der mit seinem Beitritt korrespondierenden<br />
Erhöhung der Haftsumme der Treuhänderin im Handelsregister<br />
sowie der Vorlage einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht,<br />
welche Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag bildet, das<br />
Recht, die Übertragung der von der Treuhänderin für ihn gehaltenen<br />
Beteiligung zu verlangen und sich auf eigene Kosten als unmittelbar<br />
beteiligter Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen.<br />
Gerichtsstand für diesen am 31. Mai 2010 gezeichneten Vertrag ist<br />
Hamburg. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Christoph Wegner,<br />
Hamburg, Geschäftsanschrift Neuer Wall 55, 20354 Hamburg,<br />
ist am 04. Juni 2010 von der Beteiligungsgesellschaft mit der Mittelverwendungskontrolle<br />
beauftragt worden.
Der Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert, ob die Verfügungen<br />
über die Eigenmittel gem. dem im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
geregelten Investitions- und Finanzierungsplan<br />
investiert werden. Die Zeichnungsberechtigung für das Einzahlungskonto<br />
der Beteiligungsgesellschaft, auf welches die Eigenmittel<br />
eingezahlt werden, ist so auszugestalten, dass die Treuhänderin<br />
nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur über die Eigenmittel<br />
verfügt. Die Kontrolle erstreckt sich ausschließlich auf die<br />
Investitionsphase und ist mit vollständiger Abwicklung der im Investitions-<br />
und Finanzierungsplan gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung der nach<br />
der Abwicklung auf dem Einzahlungskonto verbleibenden Beträge<br />
an die Beteiligungsgesellschaft abgeschlossen.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur gibt Zahlungsaufträge der Treuhänderin<br />
an die Bank nach den im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
festgelegten Maßgaben frei. Die wesentlichen Tätigkeiten des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs beinhalten den Erhalt von Rechnungen<br />
bzw. Leistungsnachweisen oder gleichwertigen Unterlagen mit<br />
dem Prüfvermerk zur sachlichen und rechnerischen Richtigkeit vor<br />
Freigabe der Zeichnungsaufträge der Treuhänderin an die Bank. Die<br />
ordnungsgemäße Verwendung wird durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />
anhand dieser Unterlagen kontrolliert. Dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
sind diese Unterlagen so rechtzeitig zur Verfügung<br />
zu stellen, dass ihm eine angemessene Pflichterfüllung möglich ist.<br />
Als Vergütung erhält der Mittelverwendungskontrolleur eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 15.000 zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Die Gebühr ist hälftig mit der Freigabe der ersten Eigenmittel fällig<br />
und zur anderen Hälfte mit vollständiger Abwicklung der im Investitionsplan<br />
gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages genannten Zahlungen<br />
und anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem<br />
Einzahlungskonto verbleibenden Beträge an die Beteiligungsgesellschaft.<br />
Der Mittelverwendungskontrollvertrag endet, wenn sämtliche Eigenmittel<br />
– bis auf eine ggf. zu bildende Liquiditätsreserve – verwendet<br />
wurden. Die vorherige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund<br />
möglich.<br />
Für den Mittelverwendungskontrollvertrag gelten die allgemeinen<br />
Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen<br />
Fassung vom 01. Januar 2002 (AAB). Die Haftung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs ist für fahrlässig verursachte Schäden<br />
nach Maßgabe von Ziffer 9 Abs. 2 der AAB grundsätzlich auf<br />
EUR 4 Mio. beschränkt. Für Serienschäden, die fahrlässig verursacht<br />
werden, ist die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs auf EUR<br />
5 Mio. beschränkt. Als Serienschäden gelten mehrere Schäden, die<br />
auf der gleichen Pflichtverletzung im Rahmen mehrerer gleichartiger<br />
Beratungen bzw. Leistungen beruhen. Ist neben dem fahrlässigen<br />
Verhalten des Mittelverwendungskontrolleurs ein Verhalten Dritter<br />
für einen Schaden mitursächlich, so haftet der Mittelverwendungs-<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
kontrolleur anteilig in Höhe seines Verursachungsbeitrages. Die Begrenzung<br />
der Höhe der Haftung bleibt hiervon unberührt.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>.1 GmbH & Co.KG<br />
Die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG unterliegt als Kommanditgesellschaft<br />
der deutschen Rechtsordnung. Sie wurde am 15. Februar<br />
2010 gegründet und am 01. April 2010 in das Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag<br />
regelt die Rechte und Pflichten zwischen den Anlegern und der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie den Gesellschaftern untereinander.<br />
Der Gesellschaftsvertrag weicht – wie im Folgenden dargestellt<br />
wird – entsprechend der Rechtspraxis bei sogenannten Publikumsgesellschaften<br />
in der Frage der Rechte des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters (vgl. §§ 3, 9, 10, 11, 18, 22 und 23 des Gesellschaftsvertrages),<br />
des Beitritts und der Einbringung der Einlagen (vgl. §§ 3<br />
bis 5 des Gesellschaftsvertrages), der Kapitalkonten (vgl. § 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages), der Ergebnisbeteiligung und Entnahmeberechtigung<br />
(vgl. §§ 16 und 17 des Gesellschaftsvertrages), der Geschäftsführung<br />
und Vertretung der Gesellschaft (vgl. §§ 9 und 10<br />
des Gesellschaftsvertrages), der Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />
und Fassung von Gesellschafterbeschlüssen (vgl.<br />
§§ 12 bis 14 des Gesellschaftsvertrages), der übrigen Mitwirkungsrechte<br />
der Gesellschafter (vgl.§ 10 des Gesellschaftsvertrages),<br />
des Ausscheidens von Gesellschaftern (vgl. §§ 19 bis 24 des Gesellschaftsvertrages),<br />
der Verteilung des Gesellschaftsvermögens<br />
in der Liquidation (vgl. § 17 des Gesellschaftsvertrages) sowie den<br />
Mitteilungspflichten der Gesellschafter (vgl. § 26 des Gesellschaftsvertrages)<br />
von den gesetzlichen Regelungen ab.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weicht in folgenden<br />
Punkten von den gesetzlichen Bestimmungen ab: Verfügungen über<br />
Geschäftsanteile bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter und<br />
jeder Gesellschafter ist verpflichtet, der Geschäftsführung Veränderungen<br />
in seiner Person oder seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />
schriftlich mitzuteilen (§ 4 des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin)<br />
sowie beim Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer<br />
wird die Gesellschaft durch 2 Geschäftsführer gemeinschaftlich<br />
oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen<br />
vertreten (§ 5 des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin).<br />
Erbpachtverträge<br />
Bei den Grundstücken in Bovenden, Bad Nenndorf und Holle handelt<br />
es sich nicht um Realeigentum sondern diese Grundstücke wurden<br />
per Erbpachtvertrag langfristig gepachtet. Im Folgenden werden die<br />
wesentlichen Punkte der jeweiligen Erbpachtverträge dargestellt.<br />
145
146<br />
� Holle<br />
Hinsichtlich des Grundstücks in Holle wurde am 19. Juni 2009 ein Erbbaurechtvertrag<br />
zwischen dem Eigentümer des Grundstücks, Herrn<br />
Klaus-Dieter Meyer, und der Rahlfs Immobilien GmbH geschlossen.<br />
Dieser stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Aufhebung<br />
des Erbbaurechts eines zuvor Erbbauberechtigten wirksam<br />
und der Vollzug des Inhaberwechsels des Erbbaurechts sichergestellt<br />
sei, die bis zum 31. August 2009 eingetreten sein musste, da<br />
ansonsten der Erbbaurechtvertrag als von Anfang an als nicht zustande<br />
gekommen gelten würde. Der Erbbaurechtvertrag betrifft die<br />
Grundstücke Flur 17 Flurstücke 36/5, 36/3 und 36/7 der Gemarkung<br />
Holle mit einer Gesamtgröße von 5.281 qm. Auf dem Grundstück Flur<br />
17 Flurstück 36/7 lastet ein Altenteil für 2 Personen. Das Erbbaurecht<br />
beginnt mit der Eintragung im Grundbuch und endet von diesem<br />
Zeitpunkt an gerechnet in 50 Jahren. Alle Ansprüche wegen Sachmängeln<br />
an dem Erbbaugrundstück sind ausgeschlossen, es sei<br />
denn, es läge Vorsatz oder Arglist vor.<br />
Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich in dem Vertrag, die sich auf<br />
dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten auf seine Kosten abzureißen,<br />
und ist berechtigt, auf dem Grundstück einen Einzelhandelsmarkt<br />
mit Nebengebäuden zu errichten. Nicht wertmindernde<br />
Um- und Anbauten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Einzelhandelsmarktes<br />
werden dem Erbbauberechtigten von dem Eigentümer<br />
gestattet und müssen diesem auch nicht angezeigt werden.<br />
Ebenfalls gestattet wird die Verpachtung / Vermietung der Grundstücke.<br />
Wesentliche Veränderungen an dem zu errichtenden Bauwerk<br />
sowie eine anderweitige Benutzung der Bauwerke oder des Grundstücks<br />
als zum Betrieb eines Einzelhandelsmarktes sowie damit zusammenhängende<br />
Geschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung des Grundstückseigentümers.<br />
Der Erbbauzins beträgt monatlich EUR 1.470 und ist jeweils am 1. des<br />
laufenden Monats zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtung beginnt am<br />
1. des Monats, der auf die Übergabe folgt. Der Erbbauzins ist für die<br />
folgenden 5 Jahre festgelegt und ändert sich danach jeweils, wenn<br />
Änderungen des vom statistischen Bundesamt Deutschland festgestellten<br />
Verbraucherpreisindex in Höhe von mehr als 10% (nach<br />
oben oder unten) vorliegen. Die Änderungen des Erbbauzinses betragen<br />
dann vom nächsten Fälligkeitszeitpunkt an 60% des veränderten<br />
Verbraucherpreisindex. Der Erbbauzins und seine Änderung<br />
werden im Grundbuch dinglich gesichert.<br />
Der Erbbauberechtigte trägt die öffentlichen Lasten und Abgaben<br />
(Grundsteuern, Reinigungsgebühren etc.) sowie die privaten Lasten<br />
(Versicherungsprämien, Kosten für Wasser, Strom, Gas etc.). Der<br />
Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Bauwerk und alle dazugehörigen<br />
Anlagen gegen Feuer und sonstige Gefahren zu versichern.<br />
Der Grundstückseigentümer kann die sofortige Übertragung (Heimfall)<br />
des Erbbaurechts an ihn verlangen, wenn der Erbbauberechtigte<br />
mit der Zahlung des Erbbauzinses in Höhe eines Jahresbetrages<br />
in Rückstand kommt oder das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren<br />
über sein Vermögen eröffnet wird. Der Erbbauberechtigte hat in einem<br />
solchen Fall ein Vergütungsanspruch in Höhe von 60% des<br />
Verkehrswertes des jeweiligen Bauwerks zum Zeitpunkt des Heimfalls<br />
.<br />
Der jeweilige Erbbauberechtigte, ausgenommen die Firma Rahlfs<br />
Immobilien GmbH, bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts die<br />
Zustimmung des Grundstückseigentümers. Bei einer Veräußerung<br />
durch die Rahlfs Immobilien GmbH erhöht sich der monatliche Erbbauzins<br />
um EUR 200. Zur Belastung mit Grundpfandrechten ist die<br />
Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht erforderlich. Der<br />
Grundstückseigentümer hat das Recht, das Bauwerk während der<br />
Geschäftsstunden zu besichtigen. Der Grundstückseigentümer<br />
räumt dem Erbbauberechtigten für die Dauer des Erbbaurechts ein<br />
Vorkaufsrecht an dem Grundstück ein, der Erbbauberechtigte räumt<br />
dem Grundstückseigentümer ein Vorkaufsrecht an dem Erbbaurecht<br />
ein. Die Vorkaufsrechte sind im Grundbuch einzutragen.<br />
Bei Beendigung des Erbbaurechts geht das Eigentum an dem auf<br />
dem jeweiligen Grundstück befindlichen Bauwerk auf den jeweiligen<br />
Eigentümer des Grundstücks über; dieser hat dafür eine Entschädigung<br />
in Höhe von 60% des Verkehrswertes des jeweiligen Bauwerks<br />
zum Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechts zu leisten.<br />
Sofern der Grundstückseigentümer nicht eine anderweitige Erklärung<br />
abgibt, bietet dieser jeweils eine Verlängerung des Erbbaurechts<br />
um 20 Jahre an. Wenn diese durch den Erbbauberechtigten<br />
nicht angenommen wird, entfällt dessen Anspruch auf Entschädigung.<br />
Der Erbbauberechtigte erhält das Vorrecht auf Erneuerung<br />
des Erbbaurechts eingeräumt.<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre vertraglichen Pflichten<br />
ihren Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. Das Erbbaurecht wurde am<br />
28. Juli 2009 bestellt.<br />
� Bovenden<br />
Rahlfs Immobilien GmbH hat am 04. Dezember 2006 mit dem Grundstückseigentümer<br />
des Grundstücks in Bovenden, dem Allgemeinen<br />
Hannoverschen Klosterfonds, einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen.<br />
Gegenstand des Erbbaurechtsvertrages sind die Grundstücke<br />
Flur 7 Flurstück 137/3 und 137/4 mit einer Gesamtgröße von 8.212 qm.<br />
Auf dem Grundstück lastet ein Funkfeststationsrecht als beschränkte<br />
persönliche Dienstbarkeit zugunsten eines Mobilfunkbetreibers.<br />
Das Erbaurecht wird vom Tage seiner Eintragung ins Grundbuch bis<br />
zum 31. Oktober 2056 bestellt.<br />
Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf dem<br />
Grundstück einen SB-Markt mit Back-Shop und Getränkemarkt einschließlich<br />
Einstellplätzen auf seine Kosten zu haben. Dem Grundstückseigentümer<br />
sind die Pläne/Bauvorlagen zu übergeben; Bauwerke<br />
dürfen nur mit seiner Zustimmung verändert werden. Das<br />
Errichten weiterer Wohneinheiten oder eine Nutzungsänderung bedarf<br />
der Vertragsänderung.
Die vorgesehenen Bauwerke sind von dem Erbbauberechtigten innerhalb<br />
von 3 Jahren unter Verwendung von guten Baustoffen nach<br />
den Regeln der Bautechnik zu erstellen. Für alle Bauwerke muss die<br />
schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers eingeholt<br />
werden. Der Erbbauberechtigte ist zur Unterhaltung, Versicherung<br />
und ggf. Wiederaufbau verpflichtet. Er trägt die öffentlichen und privaten<br />
Lasten des Grundstücks, u. U. auch die Kosten für den Straßenbau<br />
und -unterhaltung. Dem Grundstückseigentümer steht ein<br />
Besichtigungsrecht zu.<br />
Die Veräußerung oder Belastung des Erbbaurechts durch den Erbbauberechtigten<br />
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers.<br />
Der Grundstückseigentümer kann u.a. bei bestimmten<br />
Vertragsverletzungen, bei einem Verzug des Erbbauzinses<br />
in Höhe von 2 Jahresbeträgen oder im Insolvenzfall des Erbbauberechtigten<br />
die Übertragung (Heimfall) des Erbbaurechts verlangen.<br />
Der Grundstückseigentümer räumt dem jeweiligen Erbbauberechtigten<br />
ein Vorrecht auf Erneuerung des Erbbaurechts ein.<br />
Bei einem Heimfall oder zeitlichen Erlöschen des Erbbaurechts zahlt<br />
der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten für Bauwerke,<br />
die auschließlich Wohnzwecken dienen, eine Entschädigung in<br />
Höhe von 2/3 des Verkehrswertes zu diesem Zeitpunkt; andere Bauwerke<br />
hat der Erbbauberechtigte dann zu beseitigen.<br />
Der Erbbauzins beträgt jährlich EUR 24.532,44 und wird jeweils am<br />
01. Mai eines Jahres fällig. Nach der Wertsicherungsklausel ändert<br />
sich der Erbbauzins jeweils nach Ablauf von 5 Jahren in dem prozentualen<br />
Verhältnis, in dem der Verbraucherpreisindex des Statistischen<br />
Bundesamtes der Bundesrepublik Deutschland in dem Kalenderjahr,<br />
das der Anpassung vorausgeht, gegenüber dem ersten<br />
Kalenderjahr des vorangegangenen Zeitabschnitts nach oben oder<br />
unten abweicht. Der Grundstückseigentümer kann eine Überprüfung<br />
und ggf. Anpassung des Erbbauzinses verlangen, wenn auf<br />
dem Grundstück andere Bauwerke, Anlagen etc. errichtet werden.<br />
Der Erbbauzins und seine Änderung werden im Grundbuch dinglich<br />
gesichert.<br />
Der Grundstückseigentümer räumt dem Erbbauberechtigten an dem<br />
Grundstück und der Erbbauberechtigte räumt dem Grundstückseigentümer<br />
an dem Erbbaurecht ein dingliches Vorkaufsrecht ein.<br />
Der Grundstückseigentümer haftet nicht für Mängel am Grundstück<br />
und übernimmt keine Haftung dafür, dass das Grundstück für die<br />
Errichtung der beabsichtigten Bauwerke geeignet ist und die Genehmigungen<br />
erteilt werden. Der Grundstückseigentümer übernimmt<br />
keine Gewähr für die Freiheit von nicht im Grundbuch eingetragenen<br />
Rechten. Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz<br />
besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, außer bei Tod<br />
oder Körper-/Gesundheitsschäden. Ist das Erbbaugrundstück verpachtet,<br />
hat der Erbbauberechtigte sich auf seine Kosten mit dem<br />
Pächter auseinanderzusetzen. Der Erbbauberechtigte trägt die Verkehrssicherungspflicht.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Der Erbbauberechtigte unterwirft sich u.a. wegen des Erbbauzinses<br />
der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Die<br />
Vertragsparteien verpflichten sich, ihre vertraglichen Pflichten ihren<br />
Rechtsnachfolgern aufzuerlegen.<br />
Der Erbbauberechtigte übernimmt die im Baulastenverzeichnis für<br />
das Grundstück eingetragene Baulast sowie den Gestattungsvertrag<br />
über die Verlegung einer Schmutzwasserleitung.<br />
Der Erbbaurechtsvertrag wurde am 23. März 2007 um das Grundstück<br />
Flur 7, Flurstück 137/6 mit der Größe von 116qm ergänzt, der<br />
jährliche Erbbauzins auf EUR 24.950,04 erhöht und das Funkfeststationsrecht<br />
als beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten<br />
eines Mobilfunkbetreibers gelöscht. Ferner wurde die am 9. Februar<br />
2007 bestellte Buchgrundschuld in Höhe von EUR 1.600.000 nebst<br />
15% jährlichen Zinsen sowie einer einmaligen Nebenleistung von<br />
10% zugunsten der <strong>No</strong>rddeutschen Landesbank auf das Flurstück<br />
137/6 erstreckt.<br />
� Bad Nenndorf<br />
Mit Erbbaurechtsvertrag vom 28. <strong>No</strong>vember 2006 hat die Eigentümerin<br />
der Grundstücke Flur 22 Flurstücke 28/5, 33/6, 35/4, 37/1, 43/4,<br />
43/6, 43/8, 44/11, 48/13, 393/44, (die genannten Flurstücke sind nach<br />
dem Liegenschaftskataster berichtigt und nun insgesamt Flurstück<br />
35/8) und 44/7, die Stadt Bad Nenndorf, Rahlfs Immobilien GmbH<br />
das Erbbaurecht eingeräumt. Ungeachtet der tatsächlichen Eintragung<br />
des Erbbaurechts im Grundbuch werden die Vertragsparteien<br />
sich vom 01. Januar 2007 an so verhalten, als wäre das Erbbaurecht<br />
entstanden.<br />
Bei den Grundstücken bestehen zum Teil beschränkt persönliche<br />
Dienstbarkeiten (vgl. die Ausführungen auf Seite 116). Der Erbbauberechtigte<br />
übernimmt die 4 bestehenden Miet- und Nutzungsverträge,<br />
für die keine Mietsicherheiten geleistet wurden bzw. zurückgezahlt<br />
wurden. Sachmängelansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Das Erbbaurecht beginnt mit seiner Eintragung im Grundbuch und<br />
endet nach siebzig Jahren. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich,<br />
auf dem Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus zu betreiben,<br />
wobei insbesondere Standort der Anlage, Art der baulichen Nutzung,<br />
Anzahl der Einstellplätze, Fassaden- und Dachgestaltung<br />
sowie Zufahrt und Zugänge inhaltlich festgelegt sind. Der Erbbauberechtigte<br />
ist verpflichtet, das auf dem Grundstück befindliche alte<br />
Geschäftshaus vollständig abzureißen. Der Erbbauberechtigte hat<br />
dem Grundstückseigentümer den Bauantrag vorgelegt; alle Nachträge,<br />
Änderungen und Auflagen der Baugenehmigungsbehörde bedürfen<br />
der Zustimmung des Eigentümers.<br />
Der Erbbauberechtigte ist zur Instandhaltung des Bauwerks verpflichtet<br />
und hat schädliche Bodenveränderungen und Emissionen<br />
zu vermeiden und zu beseitigen bzw. den Grundstückseigentümer<br />
von einer daraus resultierenden Inanspruchnahme freizustellen.<br />
Ferner obliegt dem Erbbauberechtigten die Pflicht zur Versicherung<br />
gegen bestimmte Gefahren. Der Erbbauberechtigte ist bei Zerstö-<br />
147
148<br />
rung zum Wiederaufbau der Bauwerke verpflichtet. Der Erbbauberechtigte<br />
trägt die öffentlichen Lasten und Abgaben.<br />
Im Vorfeld der Erbbaurechtsbestellung wurden 2 Grundstücke getauscht<br />
und im Zuge dessen hatte sich die Stadt Bad Nenndorf<br />
verpflichtet, auf dem weggegebenen Grundstück Einstellplätze<br />
herzustellen; diese Verpflichtung übernimmt der Erbbauberechtigte.<br />
Ein anderes Grundstück hat der Erbbauberechtigte als Fußweg<br />
anzulegen. Ferner wird eine Grunddienstbarkeit zugunsten eines<br />
anderen Grundstücks für Entwässerungsleitungen bestellt. Die<br />
für ein anderes Grundstück eingetragene Baulast muss vom Erbbauberechtigten<br />
übernommen werden, wenn diese notwendig ist<br />
und nicht gelöscht werden kann. Der Erbbauberechtigte stellt den<br />
Grundstückseigentümer von etwaigen Haftungs- und/oder Sanierungsansprüchen<br />
frei, nachdem früher eine Tankstelle auf dem<br />
Grundstück betrieben wurde; der Erbbauberechtigte wird auf seine<br />
Kosten ein Gutachten einholen und kann bei einem Nachweis einer<br />
Bodenverunreinigung innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe<br />
des Gutachtens von dem Vertrag zurücktreten. Der Erbbauberechtigte<br />
bewilligt und beantragt eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />
hinsichtlich einer Transformatorenstation zugunsten eines Energieversorgers.<br />
Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit hinsichtlich<br />
eines Geh-, Fahr- und Leistungsrechts zugunsten der Stadt Bad<br />
Nenndorf bleibt bestehen und wird nötigenfalls von dem Erbbauberechtigten<br />
übernommen.<br />
Der monatlich, jeweils am 5., zu entrichtende Erbbauzins beträgt ab<br />
dem 01. Januar 2007 EUR 500 und erhöht sich jeweils nach Ablauf<br />
eines Jahres zum 01. Januar um EUR 200 monatlich bis zu einem<br />
Höchstbetrag von EUR 1.500. Wegen des Erbbauzinses wurde eine<br />
Wertsicherungsklausel vereinbart, nach der sich der Erbbauzins im<br />
gleichen prozentualen Verhältnis nach oben oder untern ändert, wie<br />
der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex.<br />
Der künftig geschuldete Betrag errechnet sich aus dem bisher<br />
geschuldeten Erbbauzins, der mit dem Index 6 Monate vor der Neufestsetzung<br />
multipliziert wird, geteilt durch den Index 6 Monate vor<br />
der letzten Erbbauzinsfestlegung. Die Änderung der Zahlungspflicht<br />
setzt eine schriftliche Aufforderung durch den Grundstückseigentümer<br />
unter Angabe der Indexzahlen und des künftig zu zahlenden<br />
Betrages voraus; eine Veränderung aufgrund des Verbraucherpreisindex<br />
kann erstmals nach Ablauf von 5 Jahren erfolgen. Der Erbbauzins<br />
und seine Änderung werden im Grundbuch dinglich gesichert.<br />
Der Erbbauberechtigte unterwirft sich hinsichtlich der Erbbauzinszahlung<br />
der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.<br />
Der Grundstückseigentümer räumt dem Erbbauberechtigten an<br />
dem Grundstück und der Erbbauberechtigte räumt dem Grundstückseigentümer<br />
an dem Erbbaurecht ein dingliches Vorkaufsrecht<br />
ein. Der Erbbauberechtigte bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers<br />
zur (teilweisen) Veräußerung oder Belastung<br />
des Erbbaurechts. Dem Erbbauberechtigten wird gestattet, die im<br />
Obergeschoss herzustellenden Wohnungen und Arztpraxen als<br />
Wohnungserbbaurechte oder Teilerbbaurechte separat zu bilden<br />
und zu veräußern, wobei der Erbbauberechtigte weiterhin für die<br />
Erbbauzinszahlung haftet und sich die Vertragsteile verpflichten,<br />
Nachträge, Ergänzungen und separate Vereinbarungen zu erklären,<br />
die notwendig sind, um Wohnungs- und Teilerbbaurechte zu schaffen.<br />
Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich gegenüber dem<br />
Erbbauberechtigten, der Belastung mit Grundpfandrechten bis zur<br />
Höhe von 80% des Gebäudewertes unter bestimmten Voraussetzungen<br />
zuzustimmen.<br />
Unter konkret festgelegten Voraussetzungen ist der Erbbauberechtigte<br />
zur Übertragung des Grundstücks verpflichtet (Heimfall), u.a.<br />
bei bestimmten Vertragsverletzungen, bei einem Verzug des Erbbauzinses<br />
in Höhe von 2 Jahresbeträgen oder im Insolvenzfall des<br />
Erbbauberechtigten. Diesbezüglich unterwirft sich der Erbbauberechtigte<br />
der sofortigen Zwangsvollstreckung. Der Heimfallanspruch<br />
verjährt 12 Monate nach Kenntniserlangung von dem Vorhandensein<br />
einer Voraussetzung.<br />
Macht der Grundstückseigentümer von seinem Heimfallrecht Gebrauch<br />
oder endet das Erbbaurecht durch Zeitablauf, hat der Erbbauberechtigte<br />
einen Anspruch auf Entschädigung in Geld. Diese<br />
richtet sich lediglich nach dem Wert der aufstehenden Gebäude und<br />
beträgt zwei Drittel deren Verkehrswertes zum Zeitpunkt der Ausübung<br />
des Heimfallrechts. Der Grundstückseigentümer kann seine<br />
Entschädigungspflicht bei Zeitablauf abwenden, wenn er gegenüber<br />
dem Erbbauberechtigten das Erbbaurecht um 15 Jahre verlängert.<br />
Dem Erbbauberechtigten steht ein Vorrecht auf Erneuerung des<br />
Erbbaurechts zu. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre vertraglichen<br />
Pflichten ihren Rechtsnachfolgern mit jeweiliger Weiterübertragungsverpflichtung<br />
aufzuerlegen. Es besteht keine Verpflichtung<br />
des Grundstückseigentümers, das Grundstück dem jeweiligen Erbbauberechtigten<br />
zu verkaufen. Wegen der Herausgabe des Grundstücks<br />
nach Zeitablauf hat sich der Erbbauberechtigte der sofortigen<br />
Zwangsvollstreckung unterworfen.<br />
Es bestehen Vereinbarungen zum einen wegen eines eventuellen<br />
Umbaus nach Ablauf eines Mietvertrages und der damit zu verbindenden<br />
Herstellung einer Fußgängerverbindung, die auch grundbuchlich<br />
gesichert werden soll, und zum anderen hinsichtlich der<br />
Einrichtung und dem Betrieb eines öffentlichen Personenaufzugs,<br />
dessen Zugangs- und Nutzungsrecht nötigenfalls durch eine Dienstbarkeit<br />
ebenfalls grundbuchlich gesichert werden soll.
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Die folgende Rubrik stellt dem Leser die in diesem Verkaufsprospekt bislang noch nicht aufgeführten<br />
Angaben in Bezug auf die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)<br />
mit Ausfertigungsdatum vom 16. Dezember 2004 vor.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2<br />
Dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern der<br />
Emittentin, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der<br />
Treuhänderin und dem Mittelverwendungskontrolleur stehen oder<br />
stand das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile<br />
derselben oder eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />
aus anderen Gründen nicht zu.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 3<br />
Alle dinglichen Belastungen der Anlageobjekte sind in der Rubrik<br />
"Rechtliche Grundlagen", Abschnitt „Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
der Emittentin und die wesentlichen Verträge“, Unterabschnitt<br />
„Kaufverträge“ in den Unterabschnitten "Belastungen im Grundbuch<br />
– Abt. II und III" auf den Seiten 115 bis 118 angegeben. Darüber hinaus<br />
bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen an<br />
den Anlageobjekten.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />
Alle rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Anlageobjekte<br />
sind in der Rubrik "Rechtliche Grundlagen", Abschnitt „Angaben<br />
über die Geschäftstätigkeit der Emittentin und die wesentlichen<br />
Verträge“, Unterabschnitt „Kaufverträge“ in den Unterabschnitten<br />
"Belastungen im Grundbuch – Abt. II und III" auf den Seiten 115 bis<br />
118 angegeben. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder<br />
tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit der<br />
Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel und die<br />
Umsetzung der Anlagepolitik.<br />
Weitere Angaben nach<br />
VermVerkProspV<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 5<br />
Bis auf die erforderlichen Baugenehmigungen in Verbindung mit den<br />
Entwässerungsgenehmigungen der Standorte Joachimsthal und<br />
Wernigerode liegen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />
zur Realisierung der Anlageziele und Umsetzung der Anlagepolitik<br />
zum Prospektaufstellungsdatum vor.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 6<br />
Der Emittent hat neben den Kaufverträgen vom 06. Mai 2010 für die<br />
Tranchen 1 bis 3 und der Absichtserklärung für die Tranche 4 vom<br />
25. Mai 2010 bzw. 04. Januar 2010 keine Verträge über die Anschaffung<br />
oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon<br />
geschlossen.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr.8<br />
Es werden nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen durch<br />
den Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter der<br />
Emittentin, die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, die<br />
Treuhänderin und den Mittelverwandungskontrolleur nicht erbracht.<br />
149
150<br />
Sonntagsbraten
VORBEMERKUNG<br />
In dem nachfolgenden Abschnitt werden die wesentlichen Grundlagen<br />
der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage CH2 <strong>Discounter</strong><br />
<strong>No</strong>. 1 und die wesentlichen zu beachtenden steuerlichen<br />
Aspekte einer Beteiligung erläutert. Hierbei wird die am Prospektaufstellungsdatum<br />
geltende Rechtslage, die sich aus den zu diesem<br />
Zeitpunkt gültigen Steuergesetzen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />
und Gerichtsentscheidungen ergibt, zugrunde gelegt.<br />
Zukünftige Änderungen der Gesetze, nicht offiziell veröffentlichte<br />
Verwaltungsanweisungen und sonstige nicht verbindliche Äußerungen<br />
zum deutschen Steuerrecht wurden nicht berücksichtigt.<br />
Eventuell während der Laufzeit der Vermögensanlage auftretende<br />
Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis<br />
können dazu führen, dass letztlich eine von dieser<br />
Darstellung abweichende steuerliche Beurteilung der Beteiligung<br />
vorzunehmen ist.<br />
Die Ausführungen in diesem Abschnitt ersetzen nicht die individuelle<br />
Beratung des einzelnen Anlegers durch seinen Steuerberater. Im<br />
Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption aus dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung an der CH2<br />
<strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG dargestellt. Da dabei nicht auf alle<br />
individuellen steuerlichen Aspekte einer Beteiligung eingegangen<br />
werden kann, wird jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen<br />
Konsequenzen einer Beteiligung an dieser Vermögensanlage<br />
mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern.<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen unterstellt,<br />
dass es sich bei den Anlegern ausschließlich um in Deutschland<br />
ansässige, unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche<br />
Personen handelt, die die Beteiligung an der CH2 <strong>Discounter</strong><br />
<strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG (im Folgenden auch Beteiligungsgesellschaft<br />
genannt) im Privatvermögen halten und diese in vollem Umfang aus<br />
Eigenkapital finanzieren.<br />
Für Anleger, die eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse<br />
nach § 1 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG)<br />
darstellen oder die ihre Beteiligung in einem Betriebsvermögen<br />
halten wollen, können sich erhebliche Abweichungen gegenüber<br />
der folgenden Darstellung ergeben, so dass insbesondere auch in<br />
diesem Fall der persönliche steuerliche Berater konsultiert werden<br />
sollte.<br />
Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption gliedert sich nach den verschiedenen Phasen<br />
der Vermögensanlage. Hier wird typisierend zwischen der Investitionsphase,<br />
der Vermietungsphase und der Phase der Beendigung<br />
der Vermögensanlage unterschieden. Anschließend folgt eine Erläuterung<br />
weiterer steuerliche Aspekte, die für alle Phasen relevant<br />
sind, sowie eine Darstellung der Erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Auswirkungen.<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
BESTEUERUNG IN DER INVESTITIONSPHASE<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Der Erwerb von im Inland belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen<br />
Rechten unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz<br />
(GrEStG) der Grunderwerbsteuer. Diese Steuer<br />
beläuft sich in den meisten Bundesländern auf 3,5% bzw. auf 4,5%<br />
in Sachsen-Anhalt und Berlin. des Grundstückskaufpreises. Die aufgrund<br />
des Grundstückskaufs anfallende Grunderwerbsteuer wird<br />
planmäßig durch die Beteiligungsgesellschaft getragen.<br />
Darüber hinaus liegt ein Grunderwerbsteuertatbestand vor, wenn<br />
sich der Gesellschafterbestand innerhalb von fünf Jahren unmittelbar<br />
oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 95% der<br />
Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen<br />
(vgl. § 1 Abs. 2a GrEStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
fällt grundsätzlich auch der Beitritt von Anlegern im Rahmen<br />
der Platzierungsphase eines geschlossenen Immobilienfonds in<br />
den Anwendungsbereich der vorstehenden Regelung. Bei den einzelnen<br />
Anteilsübertragungen ist dabei jedoch auf das Verhältnis<br />
der Beteiligung zum insgesamt geplanten Eigenkapital der Personengesellschaft<br />
abzustellen (vgl. gleichlautender Ländererlass vom<br />
26. Februar 2003, BStBl I 2003, S. 271). Konzeptionsgemäß wird die<br />
Beteiligungsgesellschaft die Einzelhandelsimmobilien in mehreren<br />
Tranchen, jeweils unter der aufschiebenden Bedingung einer Platzierung<br />
des Eigenkapitals in der benötigten Höhe erwerben. Somit<br />
werden bereits bei Erwerb der Objekte der ersten Tranche Anleger,<br />
die insgesamt einen Anteil am geplanten Eigenkapital von mehr als<br />
5% halten, der Beteiligungsgesellschaft beigetreten sein. Im Ergebnis<br />
kommt daher voraussichtlich die Regelung des § 1 Abs. 2a<br />
GrEStG für die Vermögensanlage nicht zur Anwendung.<br />
Einkommensteuer<br />
� Vorlaufkosten<br />
Auf Basis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die<br />
Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen,<br />
die in der Investitionsphase im Zusammenhang mit der Konzeption<br />
der Vermögensanlage sowie mit der Anschaffung der Fondsimmobilien<br />
anfallen, Stellung genommen. Nach dem Schreiben des<br />
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 20. Oktober 2003<br />
(BStBl. I 2003, 564) – so genannter 5. Bauherrenerlass oder neuer<br />
Fondserlass - sind derartige Aufwendungen bei Fonds, bei denen<br />
sich der Anleger, wie im vorliegenden Fall, aufgrund eines im Voraus<br />
abschließend erstellten Vertragswerks an der Vermögensanlage<br />
beteiligt, als Anschaffungsnebenkosten der Immobilien zu erfassen.<br />
151
152<br />
Entsprechend der Erlasslage wurden daher derartige Aufwendungen<br />
im Rahmen der Planrechnungen zusammen mit den Immobilien<br />
aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Von den während der<br />
Investitionsphase entstandenen Aufwendungen, sind solche abzugrenzen,<br />
die sich auf die laufende Bewirtschaftung der Immobilie<br />
beziehen und die auch ein Erwerber eines bebauten Grundstücks<br />
außerhalb eines modellhaft gestalteten Immobilienfonds als Werbungskosten<br />
abziehen kann.<br />
BESTEUERUNG IN DER VERMIETUNGSPHASE<br />
Einkommensteuer<br />
Die Anleger beteiligen sich unmittelbar als Kommanditist (Direktkommanditist)<br />
oder mittelbar als Treugeber an einer Personengesellschaft<br />
in der Rechtsform der GmbH & Co. KG (Beteiligungsgesellschaft),<br />
deren Gesellschaftszweck der Erwerb, das Halten und<br />
Verwalten von Immobilien ist, insbesondere von solchen, die für den<br />
Betrieb von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht sind<br />
und an solche vermietet werden.<br />
Personengesellschaften, wie hier die Beteiligungsgesellschaft sind<br />
als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Vielmehr werden für Besteuerungszwecke<br />
die steuerlichen Ergebnisse einer Personengesellschaft<br />
ihren Gesellschaftern anteilig zugerechnet und unterliegen<br />
erst auf deren Ebene der Einkommensbesteuerung nach den<br />
persönlichen Merkmalen des jeweiligen Gesellschafters. Die Personengesellschaften<br />
sind daher in einkommensteuerlicher Hinsicht<br />
transparent. Gleichwohl sind Personengesellschaften in der gesamthänderischen<br />
Verbundenheit ihrer Gesellschafter Subjekte der<br />
Einkunftserzielung und der Einkunftsermittlung. Dies hat zur Folge,<br />
dass hinsichtlich der Bestimmung der Einkunftsart und der Einkünfteerzielungsabsicht<br />
bei jedem Anleger auch auf die Verhältnisse bei<br />
der Beteiligungsgesellschaft abgestellt wird. Das steuerliche Konzept<br />
der Vermögensanlage CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 sieht vor, dass den<br />
Anlegern durch ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft die<br />
von dieser erzielten Einkünfte vermittelt werden. Die vorstehenden<br />
Ausführungen gelten unabhängig davon, ob der Anleger sich als Direktkommanditist<br />
oder als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligt. Da der Anleger aufgrund der im Treuhandvertrag getroffenen<br />
Regelungen das Treuhandverhältnis beherrscht, sind die aus<br />
der Beteiligung resultierenden Einkünfte nicht dem Treuhänder sondern<br />
dem Anleger als Treugeber zuzurechnen, der diese Einkünfte<br />
im Rahmen seines Besteuerungsverfahrens zu berücksichtigen hat.<br />
Überschusserzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der erzielten Einkünfte<br />
ist, dass jeweils auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft sowie<br />
auch auf Ebene der einzelnen Gesellschafter die Absicht vorliegt,<br />
über den Zeitraum der voraussichtlichen Dauer der Geschäftstätigkeit<br />
einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />
zu erzielen. In diese Betrachtung sind sowohl steuerfreie als auch<br />
nach § 23 EStG steuerpflichtige Veräußerungsgewinne nicht mit<br />
einzubeziehen. Nach der von der Anbieterin erstellten steuerlichen<br />
Ergebnisprognose wird die Beteiligungsgesellschaft während der<br />
geplanten Fondslaufzeit einen steuerlichen Totalüberschuss erzielen.<br />
Aus diesem Grund scheidet eine Qualifikation der Tätigkeiten<br />
dieser Gesellschaft, als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei aus.<br />
Zusätzlich zur Gesellschaftsebene muss auch auf Ebene des beteiligten<br />
Anlegers die Überschusserzielungsabsicht gegeben sein. Im<br />
Rahmen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage ist eine<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung nicht vorgesehen. Falls Anleger<br />
ihre Beteiligung ganz oder teilweise durch einen Kredit finanzieren,<br />
könnten die hieraus resultierenden beteiligungsbezogenen Aufwendungen<br />
auf Ebene des Anlegers die steuerliche Anerkennung<br />
der Überschusserzielungsabsicht gefährden. Gleiches gilt für den<br />
betreffenden Anleger, wenn eine Beteiligung innerhalb eines kurzen<br />
Zeitraumes nach Zeichnung, in dem kein Totalüberschuss erzielt<br />
wurde, veräußert wird.<br />
EINKÜNFTE AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG<br />
Die Beteiligungsgesellschaft erzielt aus der langfristigen Vermietung<br />
der Einzelhandelsimmobilien voraussichtlich Einkünfte aus der Vermietung<br />
und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen gem. § 21<br />
Abs. 1 Nr. 1 EStG.<br />
Die im Zusammenhang mit der Vermietung der Einzelhandelsimmobilien<br />
erzielten Einkünfte stellen auch nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
voraussichtlich keine gewerblichen Einkünfte im Sinne<br />
des § 15 EStG dar, da die Beteiligungsgesellschaft den Bereich der<br />
Verwaltung eigenen Vermögens im Rahmen der vorgesehenen Vermietungstätigkeit<br />
nicht überschreiten wird (vgl. R 15.7 Abs. 1 Satz 1<br />
Einkommensteuerrichtlinien 2008 (EStR)). Abweichend hiervon<br />
kann eine gewerbliche Vermietungstätigkeit erst in Betracht gezogen<br />
werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten,<br />
die dazu führen, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung<br />
überschritten wird. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs<br />
beispielsweise der Fall, wenn die Vermietung beweglicher<br />
Wirtschaftsgüter mit deren An- und Verkauf aufgrund eines<br />
einheitlichen Geschäftskonzeptes verklammert ist und beispielsweise<br />
ein Gewinn konzeptionsgemäß erst durch die Veräußerung<br />
des Wirtschaftsguts erzielt wird (BFH Urteil vom 26 Juni 2007 – IV R<br />
49/04, DStR 2007, 1575).<br />
Nach der Prognoserechnung erzielt die Beteiligungsgesellschaft<br />
allerdings bereits während der geplanten Fondslaufzeit aus der<br />
laufenden Vermietung der Einzelhandelsimmobilien einen Totalüberschuss.<br />
Eine wirtschaftliche Verklammerung der Vermietung der<br />
Einzelhandelsimmobilien mit einem späteren Verkauf, etwa dadurch,<br />
dass erst durch den Verkauf der Einzelhandelsimmobilien ein Totalüberschuss<br />
erzielt werden kann, liegt demnach nicht vor.<br />
Da die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH als Komplementärin<br />
ohne Geschäftsführungsbefugnis und die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset<br />
GmbH als geschäftsführende Kommanditistin an der Beteiligungs-
gesellschaft beteiligt sind, ist diese auch nicht im Sinne des § 15<br />
Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt.<br />
EINKÜNFTEERMITTLUNG<br />
Zufluss- Abflussprinzip (§11 EStG)<br />
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind als Überschuss<br />
der (Miet-)Einnahmen über die Werbungskosten, die innerhalb eines<br />
Veranlagungszeitraumes zugeflossen bzw. abgeflossen sind oder<br />
nach den Regelungen des § 11 EStG als zugeflossen bzw. abgeflossen<br />
gelten, zu ermitteln. Die im Zusammenhang mit den Einkünften<br />
stehenden Werbungskosten können dabei sowohl auf Ebene der<br />
Beteiligungsgesellschaft oder auch als so genannte Sonderwerbungskosten<br />
auf Ebene des Anlegers anfallen.<br />
SONDERWERBUNGSKOSTEN<br />
Sofern der einzelne Anleger Aufwendungen tätigt, die im direkten<br />
Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
stehen, kann er diese als Sonderwerbungskosten geltend<br />
machen. Dazu ist es erforderlich, dass die Anleger die Art und Höhe<br />
derartiger Aufwendungen der CH2 Treuhand GmbH mitteilen und<br />
entsprechende Nachweise beifügen. Ein Abzug solcher Kosten im<br />
Rahmen der persönlichen Steuererklärung eines Anlegers ist nicht<br />
möglich. Seit dem Jahr 2009 ist ein Abzug von Sonderwerbungskosten,<br />
die anteilig auf Einkünfte aus Kapitalvermögen entfallen nicht<br />
mehr möglich, da insoweit die sogenannte Abgeltungsteuer zur Anwendung<br />
kommt (vgl. hierzu die nachfolgenden Ausführungen im<br />
Unterabschnitt „Einkommensteuersatz / Annexsteuern“).<br />
ABSCHREIBUNG<br />
Für Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einkünften verwendet<br />
werden und die einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung<br />
unterliegen, ist eine Absetzung für Abnutzung (AfA) von den<br />
Anschaffungskosten vorzunehmen. Die Anschaffungskosten des<br />
Grund und Bodens können nicht mittels planmäßiger AfA als Werbungskosten<br />
geltend gemacht werden. Bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage<br />
sind als Anschaffungsnebenkosten auch die<br />
vorstehend erwähnten Vorlaufkosten der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Realisierung der<br />
Vermögensanlage in der Investitionsphase beziehungsweise mit<br />
der Anschaffung der Einzelhandelsimmobilien in wirtschaftlichem<br />
Zusammenhang stehen (vergleiche „Vorlaufkosten“ siehe oben). Die<br />
AfA wird bei den gewerblich genutzten Flächen in Höhe von jährlich<br />
3% zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Anschaffung der jeweiligen Immobilie<br />
vorgenommen (bei Privatwohnungen i.H.v. 2% jährlich). Der<br />
Anbieter hat im Rahmen der Planrechnungen eine Aufteilung der Anschaffungskosten<br />
einschließlich der zu aktivierenden Vorlaufkosten<br />
auf Grundstücke und Gebäude nach dem Verhältnis der jeweiligen<br />
Verkehrswerte vorgenommen.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Steuerliche Grundlagen<br />
Eine abweichende Aufteilung bzw. Beurteilung der Höhe der Bemessungsgrundlage<br />
für die Abschreibung durch die Finanzverwaltung im<br />
Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung würde dazu führen, dass<br />
die steuerlichen Ergebnisse von den Planrechnungen abweichen.<br />
SONSTIGE WERBUNGSKOSTEN<br />
Sämtliche Aufwendungen die in wirtschaftlichem Zusammenhang<br />
mit der laufenden Bewirtschaftung der Immobilien nach Beendigung<br />
der Investitionsphase stehen, sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG<br />
grundsätzlich unabhängig davon, ob sie auf Ebene des Anlegers oder<br />
auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft anfallen, als abzugsfähige<br />
Werbungskosten zu qualifizieren. Hierzu zählen beispielsweise die<br />
Vergütungen für laufende Dienstleistungen wie Treuhandtätigkeit,<br />
laufende Steuerberatung, Assetmanagement und Grundstücksverwaltung<br />
sowie die laufende Geschäftsführungs- und Komplementärvergütung.<br />
Weiterhin sind hier insbesondere die Finanzierungskosten<br />
und die Kosten der laufenden Instandhaltung zu nennen.<br />
Soweit ein Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
besteht, ist das Verbot des Abzugs tatsächlicher Werbungskosten<br />
gem. § 20 Abs. 9 EStG zu beachten.<br />
ERGEBNISBETEILIGUNG<br />
Nach der gesellschaftsvertraglichen Abrede in § 16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft sollen alle beitretenden<br />
Gesellschafter unabhängig von ihrem Beitrittszeitpunkt im<br />
Hinblick auf die Zuweisung der steuerlichen Ergebnisse im Verhältnis<br />
der eingezahlten Kommanditeinlagen zueinander relativ gleich<br />
behandelt werden (Gleichverteilungsabrede). Maßgebend ist dabei<br />
der Stand des Kapitalkontos I zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres.<br />
Im Beitrittsjahr und in den Folgejahren sollen die Direktkommanditisten/Treugeber<br />
grundsätzlich disquotal am Ergebnis teilnehmen,<br />
bis eine ergebnismäßig relative Gleichstellung im Verhältnis<br />
ihrer zum 31. Dezember eines Jahres eingezahlten Einlagen zueinander<br />
erfolgt ist. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. März 1987<br />
(VIII R 293/82 – BStB. II 1987, 558) entschieden, dass derartige gesellschaftsvertragliche<br />
Ergebnisverteilungsabreden grundsätzlich<br />
auch steuerlich anzuerkennen sind.<br />
EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN<br />
Soweit auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft Zinserträge aus der<br />
Anlage von Liquidität erzielt werden, sind die Zinserträge nach der<br />
Auffassung der Finanzverwaltung den Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung zuzurechnen, wenn die angelegten Mittel zur Erhaltung<br />
und Verwaltung der Immobilien verwendet werden sollen.<br />
Im Übrigen sind Zinserträge aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />
als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu<br />
erfassen. Grundsätzlich ist auf die erzielten Zinserträge Kapitalertragsteuer<br />
in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag einzubehalten.<br />
Soweit keine Zurechnung der Zinserträge zu den Einkünften aus<br />
153
154<br />
Vermietung und Verpachtung erfolgt, hat der Kapitalertragsteuerabzug<br />
abgeltende Wirkung (sog. Abgeltungsteuer), da diese Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen einem gesonderten Einkommensteuertarif in<br />
Höhe von 25% unterliegen (vgl. auch nachfolgende Ausführungen<br />
zum Einkommensteuersatz / Annexsteuern).<br />
STEUERLICHE ABZIEHBARKEIT VON VERLUSTEN<br />
Verlustabzugsbeschränkung nach § 15b EStG<br />
Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem<br />
Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />
noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen oder<br />
nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch<br />
die Einkünfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben<br />
Einkunftsquelle erzielt werden. Ein Steuerstundungsmodell liegt vor,<br />
wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile<br />
in Form von negativen Einkünften erzielt werden sollen und die prognostizierten<br />
Verluste in der Anfangsphase 10% des gezeichneten<br />
Kapitals übersteigen. Auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
nach § 21 EStG, ist § 15b EStG gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG<br />
sinngemäß anwendbar. Allerdings geht der Anbieter auf Basis der<br />
Prognoserechnungen davon aus, dass auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
in der Anfangsphase eine Verlustzuweisung von mehr<br />
als 10% des aufzubringenden Kommanditkapitals nicht erreicht<br />
wird, so dass die Regelung des § 15b EStG auf die Vermögensanlage<br />
voraussichtlich keine Anwendung findet.<br />
Verlustverrechnungsbeschränkung nach §15a EStG<br />
Da es sich vorliegend bei der Beteiligungsgesellschaft um eine Kommanditgesellschaft<br />
handelt, ist die Vorschrift des § 15a EStG zu<br />
beachten. Die Anleger sind Direktkommanditisten/Treugeber der Beteiligungsgesellschaft<br />
und haften zivilrechtlich lediglich, sofern die<br />
Haftsumme noch nicht oder nicht in voller Höhe erbracht ist bzw.<br />
wenn die Einlage zurückgewährt wurde.<br />
Aufgrund dieser beschränkten Haftung sieht § 15a EStG eine besondere<br />
Behandlung von Verlusten vor, die beim Anleger zu einem<br />
negativen Kapitalkonto führen bzw. ein negatives Kapitalkonto erhöhen.<br />
Sobald sich durch die anteilige Zuweisung eines Verlustes ein<br />
negatives Kapitalkonto beim einzelnen Anleger ergibt oder erhöht,<br />
können diese Verluste nicht mehr mit anderen positiven Einkünften<br />
des Anlegers ausgeglichen werden. Diese Verluste werden als so<br />
genannte verrechenbare Verluste gesondert festgestellt und können<br />
nur mit zukünftig im Rahmen der Beteiligung entstehenden Gewinnen<br />
verrechnet werden.§ 15a Abs. 3 EStG erfasst den Fall, dass<br />
sich durch Entnahmen (also durch die Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft)<br />
ein negatives Kapitalkonto des Anlegers ergibt<br />
bzw. sich erhöht. Ist dies der Fall, hat der betroffene Anleger einen<br />
fiktiven Gewinn in Höhe des Betrages zu versteuern, um den das Kapitalkonto<br />
negativ wird oder ein negatives Kapitalkonto sich erhöht.<br />
In Höhe der Gewinnfiktion entstehen gleichzeitig verrechenbare Ver-<br />
luste, die in den Folgejahren mit Gewinnen aus der Beteiligung an<br />
der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft verrechnet werden können.<br />
Allerdings sieht § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG die Zurechnung eines<br />
fiktiven Gewinns nur insoweit vor, als im Jahr der Einlageminderung<br />
(Entnahme) und in den zehn vorangegangenen Jahren Verluste ausgleichs-<br />
oder abzugsfähig waren. Nach der vorliegenden Prognoserechnung<br />
des Anbieters wird ein negatives Kapitalkonto für den<br />
Anleger voraussichtlich nicht entstehen, so dass die Regelung des<br />
§ 15a EStG voraussichtlich nicht zur Anwendung kommt.<br />
Allgemeiner Verlustabzug<br />
Gemäß § 10d EStG sind Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags<br />
der Einkünfte des Anlegers in einem Veranlagungszeitraum<br />
nicht ausgeglichen werden können, auf den vorangegangenen<br />
Veranlagungszeitraum nur bis zu EUR 511.500 (EUR 1.023.000 bei<br />
Zusammenveranlagung) rücktragbar. Vorgetragene Verluste können<br />
bis zu EUR 1 Mio. (EUR 2 Mio. bei Zusammenveranlagung) unbeschränkt<br />
und darüber hinaus nur zu 60% des übersteigenden<br />
Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden.<br />
Verlustverrechnungsbeschränkung<br />
für Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 dürfen Verluste aus Kapitalvermögen<br />
gem. § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG nicht mehr mit anderen<br />
Einkünften verrechnet oder nach § 10d EStG abgezogen, sondern<br />
nur noch mit künftigen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet<br />
werden. Nach den von dem Anbieter aufgestellten Prognoserechnungen<br />
ist jedoch im Hinblick auf die vorliegende Vermögensanlage<br />
voraussichtlich nicht mit negativen Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
zu rechnen.<br />
AUSSCHÜTTUNGEN<br />
Nach den Planrechnungen ist vorgesehen, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />
ab dem Jahr 2011 Ausschüttungen an die Anleger leistet.<br />
Bei diesen prognostizierten Auszahlungen handelt es sich steuerlich<br />
um Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, die grundsätzlich<br />
keiner Steuerpflicht unterliegen. Steuerpflichtig sind ausschließlich<br />
die für jeden Gesellschafter einheitlich und gesondert festgestellten<br />
Einkünfte des jeweiligen Veranlagungszeitraums.<br />
GRUNDSTEUER<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat für die Einzelhandelsimmobilien<br />
jährlich Grundsteuer zu entrichten. Die Höhe der Grundsteuer ergibt<br />
sich aus dem Einheitswert des betreffenden Grundstücks, der Steuermesszahl<br />
sowie einem von der zuständigen Gemeinde zu bestimmenden<br />
Hebesatz. Die Gemeinden sind grundsätzlich berechtigt,<br />
die Hebesätze neu zu bestimmen, so dass sich der Grundsteueraufwand<br />
jährlich ändern kann.
BEENDIGUNG DER VERMÖGENSANLAGE<br />
Private Veräußerungsgeschäfte<br />
Veräußerungsgewinne sind bei Erzielung von Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung gem. § 21 Nr. 1 EStG grundsätzlich nur<br />
dann als sog. „Privates Veräußerungsgeschäft“ steuerpflichtig,<br />
wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie ein<br />
Zeitraum von weniger als zehn Jahren verstrichen ist. Diese so genannte<br />
Spekulationsfrist gilt ebenso für die Beteiligungsgesellschaft<br />
wie auch für die Gesellschafter. Der relevante Zeitraum beginnt für<br />
den Anleger frühestens mit seinem Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft.<br />
Für Einzelhandelsimmobilien, die erst nach dem Beitritt des<br />
Anlegers erworben werden, beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt der<br />
Anschaffung der Immobilie durch die Beteiligungsgesellschaft. Da<br />
die Veräußerung der Beteiligung an einer Personengesellschaft<br />
nach der derzeit gültigen Gesetzeslage als die anteilige Veräußerung<br />
der Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft beurteilt wird,<br />
ist die 10-Jahresfrist auch auf Ebene der Gesellschafter zu beachten.<br />
Dementsprechend würde sich sowohl eine Steuerpflicht bei Verkauf<br />
einer Einzelhandelsimmobilie als auch bei Verkauf der Beteiligung an<br />
der Beteiligungsgesellschaft innerhalb von zehn Jahren seit Beitritt<br />
bzw. nach Anschaffung der Immobilie ergeben.<br />
Gewerblicher Grundstückshandel<br />
Die Veräußerung der Einzelhandelsimmobilien durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
und die Veräußerung des Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />
durch den Anleger kann auf der jeweiligen Ebene<br />
einen so genannten „Gewerblichen Grundstückshandel“ begründen.<br />
In der Folge würden die Anleger aus der Beteiligung insgesamt<br />
gewerbliche Einkünfte erzielen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
soll ein gewerblicher Grundstückshandel regelmäßig nicht<br />
angenommen werden, wenn innerhalb eines Zeitraumes von fünf<br />
Jahren nicht mehr als 3 Objekte veräußert werden (vgl. BMF Schreiben<br />
vom 26. März 2004, BStBl I 2004, S. 434). Als „Objekt“ sind<br />
Grundstücke jeder Art, unabhängig von Größe, Wert oder Nutzungsart<br />
anzusehen. Bei einer Haltedauer von mindestens 10 Jahren geht<br />
die Finanzverwaltung regelmäßig davon aus, dass kein gewerblicher<br />
Grundstückshandel vorliegt. Die Beteiligung an vermögensverwaltenden<br />
Personengesellschaften wie der Beteiligungsgesellschaft ist<br />
für Zwecke der „Drei-Objekt-Grenze“ ebenfalls einzubeziehen. Dabei<br />
werden den Gesellschaftern anteilig so viele Zählerobjekte zugerechnet,<br />
wie sich Grundstücke im Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft<br />
befinden. Dies gilt allerdings nach Auffassung der<br />
Finanzverwaltung nur, wenn der Anleger mit mindestens 10% an der<br />
Gesellschaft beteiligt ist, oder der Verkehrswert seiner Beteiligung<br />
oder seines Anteils am veräußerten Grundstück im Veräußerungszeitpunkt<br />
mehr als EUR 250.000 beträgt.<br />
Das voraussichtliche Investitionskonzept der Beteiligungsgesellschaft<br />
sieht eine Veräußerung der Immobilien vor Ablauf der zur<br />
Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels erforder-<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Steuerliche Grundlagen<br />
lichen Mindesthaltedauer von 10 Jahren nicht vor. Somit ist davon<br />
auszugehen dass die Voraussetzungen für einen gewerblichen<br />
Grundstückshandel auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft voraussichtlich<br />
nicht erfüllt werden.<br />
Allerdings sollten die möglichen Auswirkungen eines gewerblichen<br />
Grundstückshandels im Falle der Veräußerung oder Übertragung eines<br />
Anteils an der Beteiligungsgesellschaft durch einen Anleger vor<br />
Ablauf der Zehnjahresfrist im Voraus mit dem persönlichen steuerlichen<br />
Berater erörtert werden.<br />
WEITERE STEUERLICHE ASPEKTE<br />
Einkommensteuersatz / Annexsteuern<br />
Die steuerlichen Ergebnisse aus der Vermögensanlage CH2 <strong>Discounter</strong><br />
<strong>No</strong>. 1 unterliegen bei den Anlegern grundsätzlich der Besteuerung<br />
mit deren individuellem Steuersatz. Für ein zu versteuerndes<br />
Einkommen ab EUR 250.731 (EUR 501.462 bei Zusammenveranlagung)<br />
beträgt der Spitzensteuersatz 45% und wurde entsprechend<br />
im Rahmen der Planrechnungen berücksichtigt. Ausgenommen hiervon<br />
sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie etwa Zinserträge, die<br />
im vollen Umfang einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25% unterliegen.<br />
Steuerpflichtige haben aber auch die Möglichkeit, auf Antrag mit<br />
ihrem individuellen Steuersatz veranlagt zu werden, wenn dies zu<br />
einer niedrigeren Einkommensteuer führt (sog. Günstigerprüfung).<br />
Tatsächlich angefallene Werbungskosten können bei den Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen nicht mehr geltend gemacht werden. Als<br />
Werbungskosten wird lediglich ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe<br />
von EUR 801 (bei zusammen veranlagten Ehegatten: EUR 1.602) berücksichtigt<br />
(§ 20 Abs. 9 EStG n. F.).<br />
Neben der Einkommensteuer erhöht sich die Steuerbelastung der<br />
Anleger um den Solidaritätszuschlag in Höhe von zurzeit 5,5% der<br />
festgesetzten Einkommensteuer. Die Laufzeit des Solidaritätszuschlages<br />
ist derzeit nicht befristet und wurde in der Prognoserechnung<br />
für die gesamte Laufzeit der Beteiligung berücksichtigt. Zusätzlich<br />
ist bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern die Belastung mit<br />
Kirchensteuer zu berücksichtigen, die je nach Bundesland 8% oder<br />
9% der Einkommensteuer beträgt. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer werden auch bei den mit dem Abgeltungssteuersatz<br />
zu versteuernden Einkünften erhoben. Im Rahmen der Planrechnungen<br />
wurde eine etwaige Kirchensteuerpflicht eines Anlegers nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist zur Abgabe einer Erklärung zur gesonderten<br />
und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />
beim zuständigen Finanzamt verpflichtet. Die steuerlichen<br />
Ergebnisse und die jeweils auf die persönliche Einkommensteuerschuld<br />
der Anleger anrechenbaren anteiligen Beträge an einbehaltener<br />
Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag werden von dem<br />
zuständigen Finanzamt zunächst auf der Ebene der Beteiligungsge-<br />
155
156<br />
sellschaft insgesamt einheitlich und gleichzeitig gesondert für jeden<br />
Gesellschafter entsprechend seiner Beteiligungsquote festgestellt<br />
(§ 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) und Abs. 5 Nr. 1 AO). Des Weiteren sind auf<br />
dieser Ebene eventuelle Sonderwerbungskosten der einzelnen Gesellschafter<br />
geltend zu machen. Sie können nicht unmittelbar bei<br />
dem Wohnsitzfinanzamt des Gesellschafters geltend gemacht werden.<br />
Die anteiligen Ergebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern<br />
der beteiligten Anleger von Amts wegen mitgeteilt und bilden jeweils<br />
die Grundlage für die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung<br />
der Anleger anzusetzenden Werte. Gleichwohl müssen die Anleger<br />
die auf sie entfallenden Beträge in ihrer Einkommensteuererklärung<br />
angeben.<br />
UMSATZSTEUER<br />
Die Beteiligungsgesellschaft betreibt konzeptionsgemäß das Halten<br />
und Verwalten von Immobilien, insbesondere von solchen, die<br />
für den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht<br />
sind. Damit ist die Beteiligungsgesellschaft Unternehmer i. S.<br />
d. UStG. Allerdings stellt die langfristige Vermietung von Einzelhandelsimmobilien<br />
eine umsatzsteuerbare aber gem. § 4 Nr. 12 a UStG<br />
umsatzsteuerfreie Leistung dar. Ein Verzicht auf die Steuerfreiheit<br />
ist bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien jedoch grundsätzlich<br />
möglich. Soweit die Vermietung an Gewerbemieter erfolgt, die<br />
wiederum Umsätze erzielen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen,<br />
kann die Beteiligungsgesellschaft auf die Umsatzsteuerfreiheit des<br />
Vermietungsumsatzes verzichten. Insoweit können Vorsteuerbeträge,<br />
die auf umsatzsteuerpflichtig vermietete Flächen entfallen,<br />
beim Finanzamt geltend gemacht werden. Vorsteuerbeträge, die auf<br />
nicht umsatzsteuerpflichtig vermieteten Flächen entfallen, können<br />
dagegen nicht geltend gemacht werden. Im Rahmen der Planrechnung<br />
wird eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren<br />
und einen nicht-abziehbaren Teil vorgenommen. Die Aufteilung<br />
wurde anhand der zum Vorsteuerabzug berechtigten Umsätze im<br />
Verhältnis zu den Gesamtumsätzen durchgeführt. Die sich hieraus<br />
ergebenden Risiken sind dem Kapitel „Risiken“, Rubrik „Steuerliche<br />
Risiken“ ab Seite 32 zu entbehmen.<br />
GEWERBESTEUER<br />
Die Beteiligungsgesellschaft betreibt als vermögensverwaltende<br />
Personengesellschaft voraussichtlich kein gewerbliches Unternehmen<br />
und sie ist auch nicht gewerblich geprägt. Somit unterhält die<br />
Beteiligungsgesellschaft keinen Gewerbebetrieb und unterliegt daher<br />
nicht der Gewerbesteuer.<br />
Investmentsteuergesetz<br />
Auf die Vermögensanlage findet das Investmentsteuergesetz keine<br />
Anwendung. Die Anleger erwerben im Rahmen des vorliegenden Beteiligungsangebots<br />
ausschließlich unmittelbar als Direktkommanditisten<br />
oder mittelbar über die Treuhänderin einen Kommanditanteil<br />
an einer Personengesellschaft, die nicht als inländisches Investmentvermögen<br />
zu qualifizieren ist.<br />
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />
Allgemeines<br />
Die Übertragung der Beteiligungen eines in Deutschland ansässigen<br />
Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft durch Schenkung<br />
oder Erbschaft unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer,<br />
sofern eine der beteiligten Personen im Inland ansässig<br />
ist. Unabhängig von der Ansässigkeit der beteiligten Personen<br />
ist der in Inlandsvermögen bestehende Vermögensanfall, zu dem<br />
auch inländisches Grundvermögen zählt, stets steuerpflichtig. Der<br />
Erwerb eines Anteils an der vermögensverwaltenden Beteiligungsgesellschaft<br />
gilt als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter der Gesellschaft<br />
(§ 10 Abs. 1 Satz 4 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)). Die<br />
Erbschaftsteuer ist in Deutschland doppelt progressiv gestaltet: Der<br />
Steuersatz richtet sich gem. § 19 Abs. 1 ErbStG einerseits nach dem<br />
Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem bzw.<br />
Erblasser und Erben und andererseits nach der Gesamthöhe der Bereicherung.<br />
Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 7% und 50%.<br />
Bewertung<br />
Im Zusammenhang mit der Übertragung eines Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist für jedes Wirtschaftsgut der Beteiligungsgesellschaft<br />
der Wert anhand der allgemeinen Bewertungsgrundsätze<br />
des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Die entsprechenden Werte<br />
sind durch das für die Beteiligungsgesellschaft zuständige Finanzamt<br />
festzustellen.<br />
Die Bewertung von gemischt genutzten Grundstücken für Zwecke<br />
der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt grundsätzlich mit dem<br />
gemeinen Wert nach dem so genannten Ertragswertverfahren.<br />
Beim Ertragswertverfahren werden der Bodenwert und der Gebäudeertragswert<br />
getrennt ermittelt, wobei mindestens der Bodenwert<br />
anzusetzen ist. Dabei orientiert sich der Bodenwert an den ungekürzten<br />
Bodenrichtwerten. Der Gebäudeertragswert wird aus dem<br />
um die Bewirtschaftungskosten geminderten Rohertrag errechnet,<br />
wobei eine Kürzung um die so genannte Bodenwertverzinsung gem.<br />
§ 185 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) vorgenommen wird. Kapitalforderungen<br />
sind regelmäßig mit dem Nennwert anzusetzen. Mit<br />
nach den Einzelhandelsimmobilien in Zusammenhang stehende<br />
Schulden sind bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Bereicherung<br />
abzugsfähig. Wird der Anteil an der Beteiligungsgesellschaft durch<br />
Schenkung unter Lebenden übertragen, kommen die Grundsätze<br />
der gemischten Schenkung zur Anwendung (vgl. R 26 Abs. 2 i.V.m.<br />
R 17 Erbschaftsteuerrichtlinien). Hiernach sind die Schulden lediglich<br />
im Verhältnis des Steuerwerts der Immobilien zu deren Verkehrswert<br />
entsprechend anteilig abzugsfähig. Dies bedeutet, dass die anteilig<br />
auf die Beteiligung entfallenden Schulden insoweit bei der Ermittlung
der steuerpflichtigen Bereicherung ggf. nicht in vollem Umfang abgezogen<br />
werden dürfen.<br />
Mittelbare Beteiligung als Treugeber<br />
Für Beteiligungen als Treugeber über die Treuhänderin findet der<br />
Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 14.<br />
Juni 2005 (S 3811 -13 – 2, DStR 2005, S. 1231) Anwendung, der im<br />
Einvernehmen mit den Obersten Finanzbehörden des Bundes und<br />
der Länder ergangen ist. Nach dem koordinierten Ländererlass ist<br />
Gegenstand der Zuwendung einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />
der Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667<br />
BGB gegen die Treuhänderin auf Rückübereignung des Treuguts<br />
(Sachleistungsanspruch). Dieser Sachleistungsanspruch wird mit<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Steuerliche Grundlagen<br />
dem gemeinen Wert, der im Hinblick auf die Immobilien der unter<br />
Umständen über dem nach dem Ertragswertverfahren ermittelten<br />
Wert liegen kann, bewertet. Vor diesem Hintergrund kann es ratsam<br />
sein, vor einer unentgeltlichen Übertragung ggf. in die Stellung eines<br />
unmittelbar im Handelsregister eingetragenen Direktkommanditisten<br />
zu wechseln.<br />
Zu den konkreten erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen<br />
der Übertragung einer Beteiligung im Wege der Schenkung<br />
und im Erbfall sollte grundsätzlich ein steuerlicher Berater befragt<br />
werden.<br />
Hinsichtlich der Steuerlichen Risiken, siehe gleichnahmige Rubrik, im<br />
Kapitel „Risiken“ ab Seite 32.<br />
157
158<br />
7<br />
Logistica <strong>No</strong>. 1
Verträge<br />
Gesellschaftsvertrag 161<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag 174<br />
Handelsregistervollmacht 180<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag 181<br />
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 184<br />
7<br />
159
160
Gesellschaftsvertrag der<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(1)<br />
(2)<br />
§ 1<br />
Rechtsform, Firma, Sitz, Gegenstand und<br />
Beginn der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />
Die Firma der Gesellschaft lautet: CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co.<br />
KG.<br />
Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />
Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung im Handelsregister.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten<br />
von Immobilien, insbesondere solchen, die für den Betrieb<br />
von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht sind und an<br />
solche vermietet werden.<br />
Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />
berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des<br />
Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern, und die mit<br />
ihm im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung<br />
ihres Zwecks erforderlichen zweckmäßigen Handlungen<br />
selbst und/oder durch Dritte vornehmen lassen. Freie Liquidität<br />
kann angelegt werden.<br />
§ 3<br />
Gesellschafter und Beteiligung<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die CH2 Immobilien Verwaltungs<br />
GmbH, Hamburg, (nachstehend auch „Komplementärin“<br />
genannt). Die Komplementärin leistet keine Kapitaleinlage und ist<br />
weder am Kapital und Vermögen der Gesellschaft beteiligt, noch<br />
nimmt sie am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft teil.<br />
Kommanditisten der Gesellschaft sind zunächst<br />
a) die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg, mit<br />
einer festen Kommanditeinlage von EUR 500,<br />
b) die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, Hamburg, mit einer fes-<br />
ten Kommanditeinlage von EUR 500 – im Folgenden auch geschäftsführende<br />
Kommanditistin genannt –,<br />
c) die CH2 Treuhand GmbH, Hamburg, als Treuhänderin mit einer<br />
Kommanditeinlage in Höhe von EUR 500 – im Folgenden auch<br />
Treuhänderin genannt –.<br />
Diese Gründungskommanditisten leisten ihre Einlage zu 100% bei<br />
Vertragsschluss. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />
der Gründungskommanditisten entspricht zunächst der<br />
Höhe nach dieser Pflichteinlage.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
(3) Die Rahlfs Immobilien GmbH, Neustadt am Rübenberge, wird sich<br />
an der Gesellschaft beteiligen, sobald Emissionskapital in Höhe von<br />
EUR 4.470.000 gezeichnet worden ist. Die Beteiligung erfolgt zudem<br />
aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Rahlfs Immobilien<br />
GmbH als Kommanditistin ins Handelsregister; von dem Zeitpunkt<br />
des Eintritts der Bedingung nach Satz 1 bis zur Eintragung fungiert<br />
die Rahlfs Immobilien GmbH als atypisch stiller Gesellschafter. Die<br />
Rahlfs Immobilien GmbH wird des Weiteren ihre Kommanditeinlage<br />
im Laufe des Platzierungsprozesses um EUR 100.000 je Tranche,<br />
d.h. auf insgesamt bis zu EUR 400.000 erhöhen. Dies geschieht<br />
sukzessive mit der weiteren Einwerbung des Emissionskapitals je<br />
Tranche. Sobald also Emissionskapital in Höhe von EUR 8.820.000<br />
eingeworben ist, erhöht die Rahlfs Immobilien GmbH ihre Kommanditeinlage<br />
um EUR 100.000. Eine weitere Erhöhung ihrer Kommanditeinlage<br />
je Tranche um weitere EUR 100.000 erfolgt bei Erreichen<br />
einer Höhe des Emissionskapitals von EUR 13.140.000 bzw. EUR<br />
18.408.500. Die Kommanditeinlage bzw. der jeweilige Erhöhungsbetrag<br />
ist 14 Tage nach Erreichen dieser vorgenannten Höhen des<br />
Emissionskapitals fällig. In Höhe von 10% der jeweiligen Kommanditeinlage<br />
ist die Haftsumme der Rahlfs Immobilien GmbH in das<br />
Handelsregister einzutragen.<br />
(4) Die Treuhänderin ist unter Befreiung von den Beschränkungen gemäß<br />
§ 181 BGB berechtigt, mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft<br />
und sämtliche Gesellschafter ohne Zustimmung der übrigen<br />
Gesellschafter das Kommanditkapital der Gesellschaft durch Erhöhung<br />
ihrer Pflichteinlage für Rechnung der betreffenden Anleger in<br />
einem oder in mehreren Schritten um bis zu EUR 18.507.000 („Emissionskapital“)<br />
oder darüber hinaus zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt<br />
dadurch, dass die Treuhänderin im eigenen Namen, aber im Auftrag<br />
und für Rechnung von Dritten, die der Gesellschaft über die Treuhänderin<br />
mittelbar beitreten (nachstehend auch „Anleger“ oder<br />
„Treugeber“ genannt), ihre Kommanditeinlage um den vom Anleger<br />
jeweils gezeichneten Betrag (nachfolgend auch „gezeichnete Kommanditeinlage“<br />
genannt) erhöht und den entsprechenden Anteil<br />
der Kommanditbeteiligung sodann für die Anleger treuhänderisch<br />
hält und verwaltet. Der mittelbare Beitritt eines Anlegers erfolgt<br />
durch die Annahme seiner Beitrittserklärung und seines Treuhandauftrages<br />
durch die Treuhänderin. Für das treuhänderische Halten<br />
und Verwalten der Kommanditbeteiligungen für die Anleger gelten<br />
zwischen der Treuhänderin und dem Anleger jeweils die Bestimmungen<br />
des Treuhandvertrages, der Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages<br />
und diesem als Anlage 1 beigefügt ist. Die Anleger<br />
werden zusammen mit der Komplementärin, der geschäftsführen-<br />
161
162<br />
den Kommanditistin, der Treuhänderin und den weiteren in vorstehenden<br />
Absätzen 2 und 3 genannten Kommanditisten, CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG sowie Rahlfs Immobilien GmbH, als<br />
Gesellschafter bezeichnet.<br />
(5) Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme der Treuhänderin,<br />
die aufgrund der Erhöhung ihrer Pflichteinlage durch den Beitritt<br />
der Anleger nach vorangehendem Absatz 4 erfolgt, entspricht<br />
jeweils 10% der von der Treuhänderin für die Anleger übernommenen<br />
Pflichteinlage. Im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft<br />
haften die Anleger, die über die Treuhändern beteiligt sind, nur indirekt,<br />
da sie der Treuhänderin gegenüber zur Freistellung verpflichtet<br />
sind (§ 5 Abs. 3 des Treuhandvertrages), und nur bis zur Höhe<br />
ihres jeweiligen Anteils an dieser im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme.<br />
(6) Neben der von ihm gezeichneten Kommanditeinlage hat der Anleger<br />
gemäß Beitrittserklärung ein Agio jeweils nach den in der Beitrittserklärung<br />
angegebenen Bedingungen zu leisten. Als Agio ist<br />
ein Betrag in Höhe von 5% der gezeichneten Kommanditeinlage<br />
vorgesehen.<br />
(7) Die Schließung der Gesellschaft erfolgt plangemäß am 31. Dezember<br />
2010 durch die geschäftsführende Kommanditistin. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin kann die Schließung auf den<br />
30.Juni 2011 verschieben. Sie kann die Gesellschaft aber auch vorzeitig<br />
schließen. Die Berechtigung der Treuhänderin nach vorstehendem<br />
Absatz 4 zur Erhöhung des Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
endet mit der Schließung der Gesellschaft.<br />
(8) Die Treuhänderin ist berechtigt, die für einen Anleger gehaltene<br />
und verwaltete Kommanditbeteiligung nach § 5 Absatz 4 dieses<br />
Vertrages an den Anleger im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
zu übertragen, ohne dass es dafür der Zustimmung der übrigen<br />
Gesellschafter bedarf. Die in das Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme dieser Anleger entspricht jeweils 10% der von ihnen<br />
übernommenen Pflichteinlage. Im Verhältnis zu den Gläubigern der<br />
Gesellschaft haften die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer im<br />
Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />
(9) Die Kommanditeinlagen der Kommanditisten sind fest. Sie bilden<br />
zusammen das feste Kommanditkapital der Gesellschaft.<br />
(10) Die Gesellschafter sind von einem Wettbewerbsverbot befreit.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
§ 4<br />
Erbringung der Kommanditeinlagen<br />
Die Kommanditeinlagen der Gründungskommanditisten sind gemäß<br />
§ 3 Absatz 2 Satz 2 dieses Vertrages in Höhe von 100% bei<br />
Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages als Bareinlage zu erbringen.<br />
Nach der Annahme der Beitrittserklärung eines Anlegers erhöht<br />
die Treuhänderin ihre Kommanditeinlage in Höhe der vom Anleger<br />
gezeichneten Kommanditeinlage. Dabei ist die Treuhänderin nicht<br />
verpflichtet, ihre Kommanditeinlage unverzüglich nach jedem Beitritt<br />
eines Anlegers zu erhöhen, sondern kann Erhöhungen nach<br />
ihrem pflichtgemäßen Ermessen in regelmäßigen Zeitabständen<br />
und für mehrere Anleger gemeinsam vornehmen. Die erhöhten<br />
Kommanditeinlagen zzgl. des hierauf zu leistenden Agios sind als<br />
Bareinlagen zu leisten.<br />
Die Anleger haben die von ihnen gezeichneten Kommanditeinlagen,<br />
die jeweils mindestens EUR 10.000 betragen und glatt durch 1.000<br />
teilbar sein müssen, zzgl. Agio gemäß ihrer Beitrittserklärung und<br />
den darin angegebenen Terminen in Erfüllung der in ihrem Auftrag<br />
(4)<br />
(5)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
und für ihre Rechnung von der Treuhänderin übernommenen Einlageverpflichtung<br />
direkt auf das hierfür bei der Gesellschaft eingerichtete<br />
Einzahlungskonto zu überweisen. Leistet ein Anleger die<br />
von ihm gezeichnete Kommanditeinlage und das darauf entfallende<br />
Agio nicht bei Fälligkeit, so ist die Gesellschaft berechtigt, vom<br />
Anleger Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem<br />
Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung<br />
weitergehender Verzugsschäden der Gesellschaft oder der<br />
Treuhänderin bleibt davon unberührt. Die Gesellschaft kann nach<br />
eigenem pflichtgemäßem Ermessen von der Geltendmachung von<br />
Verzugszinsen und -schäden gegenüber den Anlegern absehen.<br />
Bei vorzeitiger Zahlung des gezeichneten Kapitals und des Agios ist<br />
der Anleger nicht zum Abzug von Zwischenzinsen berechtigt.<br />
Leistet ein Anleger die von ihm gezeichnete Kommanditeinlage zzgl.<br />
des Agios ganz oder teilweise nicht fristgerecht an die Gesellschaft,<br />
so ist die Treuhänderin berechtigt, eine schon erfolgte entsprechende<br />
Erhöhung der Kommanditeinlage gegenüber der Gesellschaft zu<br />
widerrufen und den säumigen Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen<br />
und zugleich das entsprechende Treuhandverhältnis mit<br />
dem betreffenden Anleger zu beenden.<br />
§ 5<br />
Rechtsstellung der Anleger, Treuhandverhältnis<br />
Die Treuhänderin wird an der bzw. den geplanten Kapitalerhöhung(en)<br />
gemäß § 3 Absatz 4 dieses Vertrages zwar im eigenen<br />
Namen, jedoch als Treuhänderin im Auftrag und für Rechnung der<br />
Anleger teilnehmen. Die Treuhänderin wird das von ihr im Auftrag<br />
und für Rechnung der Anleger übernommene Kommanditkapital für<br />
die Anleger treuhänderisch halten und verwalten. Das Rechtsverhältnis<br />
zwischen der Treuhänderin und den Anlegern richtet sich<br />
nach dem zwischen ihnen jeweils durch Annahme der Beitrittserklärung<br />
des jeweiligen Anlegers abgeschlossenen Treuhandvertrag<br />
gemäß Anlage 1.<br />
Im Verhältnis zur Gesellschaft und zu den übrigen Gesellschaftern<br />
werden die der Gesellschaft mittelbar beigetretenen Anleger – soweit<br />
gesetzlich zulässig – wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten<br />
behandelt, auch wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen<br />
sind.<br />
Die Treuhänderin wird die Gesellschafterrechte der Anleger in ihrem<br />
jeweiligen Interesse ausüben und dabei den Weisungen der<br />
Anleger nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 des Treuhandvertrages<br />
grundsätzlich Folge leisten. Sie ist zur Aufspaltung ihres Stimmrechts<br />
nach § 13 Abs. 4 berechtigt. Werden Weisungen hinsichtlich<br />
der Ausübung des Stimmrechts nicht erteilt, wird die Treuhänderin<br />
mit diesen Stimmen bei der Stimmabgabe sich der Stimme enthalten.<br />
Nach Schließung der Gesellschaft kann jeder Anleger unter den<br />
nachfolgend genannten Voraussetzungen von der Treuhänderin<br />
verlangen, dass diese ihm die treuhänderisch für ihn gehaltene<br />
Kommanditbeteiligung im Wege der Sonderrechtsnachfolge und<br />
aufschiebend bedingt auf seine Eintragung als Kommanditist in das<br />
Handelsregister überträgt; das Verlangen muss schriftlich erfolgen.<br />
Voraussetzungen sind, dass<br />
a) der Anleger die von ihm gezeichnete Kommanditeinlage zzgl.<br />
Agio gemäß Beitrittserklärung nach Maßgabe von § 4 Absatz<br />
3 dieses Vertrages an die Gesellschaft gezahlt hat und<br />
b) die mit dem mittelbaren Beitritt des Anlegers korrespondieren-<br />
de Erhöhung des Kommanditkapitals der Treuhänderin erfolgt
(1)<br />
(2)<br />
c) <br />
d)<br />
ist sowie deren entsprechende Erhöhung der Haftsumme im<br />
Handelsregister eingetragen ist und<br />
der Anleger der geschäftsführenden Kommanditistin auf ei-<br />
gene Kosten eine unwiderrufliche und über seinen Tod hinaus<br />
gültige notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht nach<br />
Maßgabe des diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügten Musters<br />
erteilt hat.<br />
Die Übertragung hat schriftlich zu erfolgen. Die dafür anfallen-<br />
den Kosten trägt der jeweilige Treugeber. Nach einer solchen<br />
Übertragung setzt sich das Treuhandverhältnis gemäß § 2<br />
Absatz 8 des Treuhandvertrages als sog. „unechte“ bzw. „Verwaltungstreuhand“<br />
fort.<br />
§ 6<br />
Gesellschafterkonten<br />
Für jeden Gesellschafter werden bei der Gesellschaft ein festes Kapitalkonto<br />
I, ein Gewinn- und Verlustvortragskonto (Kapitalkonto II)<br />
und ein Entnahmekonto (Kapitalkonto III) geführt.<br />
Die Kommanditeinlage eines jeden Kommanditisten wird zu 100%<br />
auf dem Kapitalkonto I gebucht. Das Kapitalkonto I ist fest und bleibt<br />
unverändert.<br />
Prognostizierte Mittelverwendung<br />
Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte EUR<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />
(3) Das vom Gesellschafter geleistete Agio wird zunächst als Kapitalrücklage<br />
gebucht, die zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das<br />
Agio eingezahlt wurde, aufzulösen ist.<br />
(4) Auf dem Gewinn- und Verlustvortragskonto (Kapitalkonto II) werden<br />
die dem Gesellschafter zustehenden Gewinnanteile und die<br />
auf den Gesellschafter entfallenden Verlustanteile gebucht. Wenn<br />
und soweit das Gewinn- und Verlustvortragskonto einen positiven<br />
Saldo aufweist, werden auch Entnahmen und alle Auszahlungen<br />
an den Gesellschafter auf diesem Konto gebucht.<br />
(5) Auf dem Entnahmekonto (Kapitalkonto III) werden alle Entnahmen<br />
und Auszahlungen an den Gesellschafter gebucht, soweit sie nicht<br />
bereits auf seinem Gewinn- und Verlustvortragskonto gebucht<br />
wurden.<br />
(6) Die Gesellschafterkonten sind unverzinslich.<br />
(7) Ein negativer Saldo auf dem Gewinn- und Verlustvortragskonto begründet<br />
keine Nachschusspflicht der Kommanditisten.<br />
§ 7<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Die geplante Mittelverwendung und die geplante Mittelherkunft stellen<br />
sich wie folgt dar:<br />
in %<br />
vom<br />
Gesamt-<br />
aufwand<br />
in % des<br />
Emissions-<br />
kapitals<br />
(inkl. Agio)<br />
in EUR je qm<br />
Nutz-<br />
u. Wohnfläche<br />
∧ Kaufpreis der Immobilien 31.292.980 84,5 161,0 1.312<br />
∧ Grunderwerbssteuer 1.152.868 3,1 5,9 48<br />
∧ Objektbeschaffung 372.386 1,0 1,9 16<br />
∧ <strong>No</strong>tar und Grundbuch 469.395 1,3 2,4 20<br />
∧ Objektbewertung 52.674 0,1 0,3 2<br />
Summe der Anschaffungskosten 33.340.303 90,0 171,5 1.398<br />
Fondsabhängige Kosten: Vergütungen<br />
∧ Kapitalbeschaffung (inkl. Agio) 1.850.700 5,0 9,5 78<br />
∧ Treuhandvergütung 92.535 0,2 0,5 4<br />
∧ Konzeption und Prospektierung 845.770 2,3 4,4 35<br />
∧ Koordination der rechtlichen<br />
und steuerlichen Beratung<br />
75.000 0,2 0,4 3<br />
Summe der Vergütungen 2.864.005 7,7 14,8 120<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
∧ Gründungkosten 30.000 0,1 0,2 1<br />
∧ Finanzierungsvermittlung 172.200 0,5 0,9 7<br />
∧ Finanzierungskosten 129.150 0,3 0,7 6<br />
∧ Wertermittlungskosten 39.000 0,1 0,2 2<br />
Summe der Nebenkosten 370.350 1,0 2,0 16<br />
Liquiditätsreserve 479.192 1,3 2,5 20<br />
Gesamtaufwand 37.053.850 100,0 190,8 1.554<br />
Prognosen<br />
163
Prognosen<br />
164<br />
Prognostizierte Mittelherkunft<br />
Eigenkapital EUR<br />
(1)<br />
(2)<br />
§ 8<br />
Immobilienerwerb, Tranchen<br />
Es sollen 17 Einzelhandelsimmobilien in vier Tranchen erworben<br />
werden. Für die ersten 3 Tranchen ist jeweils ein aufschiebend bedingter<br />
Kaufvertrag mit der Rahlfs Immobilien GmbH geschlossen<br />
worden, über den Erwerb der Immobilien der vierten Tranche ist<br />
eine Absichtserklärung mit dem Verkäufer getroffen worden.<br />
Es handelt sich um folgende Tranchen:<br />
Immobilie Kaufpreis (in EUR)<br />
Tranche 1:<br />
37120 Bovenden, Sonnenberg 1.862.717<br />
10967 Berlin, Urbanstraße 2.551.015<br />
32805 Horn-Bad Meinberg, Kampstraße 1.231.920<br />
31089 Duingen, Triftstraße 1.472.994<br />
Tranche 2:<br />
31542 Bad Nenndorf, Hauptstraße 3.494.907<br />
37574 Einbeck, Hansestraße 1.034.183<br />
38820 Halberstadt, Rabahne 2.060.280<br />
29690 Lindwedel, Im Nettelfelde 936.684<br />
Tranche 3:<br />
31855 Aerzen, Höpperkrug 1.744.512<br />
03042 Cottbus, Hermannstraße 4.357.070<br />
31188 Holle, Bahnhofstraße 1.568.928<br />
Tranche 4:<br />
30900 Wedemark, OT Bissendorf,<br />
Scherenbosteler Straße 1.656.720<br />
29549 Bad Bevensen, Fritz-Reuter-Weg 1.571.760<br />
31303 Burgdorf, Mönkeburgstraße 1.515.120<br />
37127 Scheden, Schulstraße 1.635.480<br />
16247 Joachimsthal, Angermünder Straße 1.476.263<br />
38855 Wernigerode, Minslebener Straße 1.150.783<br />
(3) Für den Fall, dass das Eigenkapital für eine der Tranchen nicht vollständig<br />
eingeworben werden kann und in der Folge der entsprechende<br />
der oben genannten Kaufverträge nicht wirksam wird, hat<br />
sich Rahlfs Immobilien GmbH in der Absichtserklärung dazu bereit<br />
erklärt, die entsprechende Tranche auch teilweise, in dann zu verhandelnder<br />
Form, an die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG zu<br />
veräußern. Für den Kauf der Immobilien vorgesehenes Eigenkapital,<br />
das insoweit nicht verwendet wird, fließt in die Liquiditätsreserve.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
in %<br />
vom<br />
Gesamt-<br />
aufwand<br />
in % des<br />
Emissions-<br />
kapitals<br />
(inkl. Agio)<br />
in EUR je qm<br />
Nutz-<br />
u. Wohnfläche<br />
∧ Kapital der Gründungsgesellschafter 1.500 0,0 0,0 0<br />
∧ Rahlfs Immobilien GmbH 400.000 1,1 2,1 17<br />
∧ Emissionskapital 18.507.000 49,9 95,2 776<br />
∧ Agio i.H.v. 5% bezogen auf<br />
das Emissionskapital<br />
925.350 2,5 4,8 39<br />
Fremdkapital 17.220.000 46,5 88,7 722<br />
Gesamtmittel 37.053.850 100,0 190,8 1.554<br />
Es bestehen EDV-bedingte Rundungsdifferenzen.<br />
§ 9<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
Zur Geschäftsführung ist ausschließlich die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, Hamburg,<br />
berechtigt und verpflichtet. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
(Komplementärin), die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH, ist<br />
von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Für den Fall, dass die<br />
CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH aus der Gesellschaft ausscheidet,<br />
muss ein anderer (Direkt-)Kommanditisten als geschäftsführende<br />
Kommanditistin bestimmt werden. Dabei kann es sich auch um einen<br />
Neukommanditisten handeln, der durch Übertragung im Wege<br />
der Sonderrechtsnachfolge, z.B. durch Übertragung des Kommanditanteils<br />
der CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH, der Gesellschaft<br />
beitritt.<br />
Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch die Komplementärin<br />
und die geschäftsführende Kommanditistin, die hiermit von der<br />
Komplementärin zur Einzelvertretung der Gesellschaft bevollmächtigt<br />
wird. Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />
sowie ihre jeweiligen die Geschäftsführung ausübenden<br />
Organe sind von den Beschränkungen des § 112 HGB und des § 181<br />
BGB befreit.<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />
aller Geschäfte, die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />
Für die nach Art, Umfang oder Risiko über den üblichen Betrieb der<br />
Gesellschaft hinausgehenden Geschäfte bedarf es gemäß § 10<br />
dieses Vertrages eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses,<br />
soweit es sich nicht um Rechtsgeschäfte, Handlungen oder<br />
sonstige Geschäftsführungsmaßnahmen handelt, die bereits im
(4)<br />
(5)<br />
Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen sind oder damit in<br />
unmittelbarem Zusammenhang stehen.<br />
Abweichend von vorstehendem Absatz 3 hat die Geschäftsführung<br />
in außergewöhnlichen Situationen (z.B. die Wahrnehmung<br />
einer außergewöhnlichen, sonst der Gesellschaft entgehenden<br />
Chance) oder zur Abwendung einer Gefahr das Recht, Rechtsgeschäfte<br />
und/oder Rechtshandlungen, die über ihre Geschäftsführungsbefugnisse<br />
hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
vorzunehmen.<br />
Die Geschäftsführung erfolgt in Übereinstimmung mit diesem Gesellschaftsvertrag,<br />
unter Beachtung der von den Gesellschaftern<br />
gefassten Beschlüsse sowie mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmannes im Sinne von § 347 Absatz 1 HGB.<br />
§ 10<br />
Zustimmungsbedürftige<br />
Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
(1) Für Geschäfte, die über die in § 9 dieses Vertrages zugrunde gelegte<br />
Geschäftsführungsbefugnis hinausgehen, muss die Geschäftsführung<br />
zuvor einen zustimmenden Gesellschafterbeschluss einholen.<br />
Dies gilt insbesondere für folgende Geschäfte, soweit diese<br />
nicht bereits im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen<br />
sind:<br />
a) alle Verfügungen über die Immobilien (insbesondere deren<br />
Veräußerung), mit Ausnahme der Belastung durch Bestellung<br />
als Sicherheit für die im Investitions- und Finanzierungsplan<br />
vorgesehenen Geschäfte;<br />
b) die Aufnahme von Krediten in Höhe von mehr als EUR 250.000,<br />
soweit diese nicht im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehen<br />
sind;<br />
c) Erwerb von Immobilien, die nicht in § 8 Absatz 2 genannt sind.<br />
Sofern für die Gesellschaft ein Anlegerbeirat nach § 11 dieses Vertrages<br />
gebildet wurde und nicht nach § 14 die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
erforderlich ist, tritt in den in lit. b. + c. genannten<br />
Fällen sowie in weiteren Fällen, in denen dem Anlegerbeirat<br />
gemäß § 11 Abs. 4 das Zustimmungsrecht übertragen worden ist,<br />
an die Stelle des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ein<br />
Beschluss des Anlegerbeirats.<br />
(2) Sämtliche mit den im Investitions- und Finanzierungsplan genannten<br />
Investitionen verbundenen Geschäftstätigkeiten bedürfen zu<br />
ihrer Durchführung keiner gesonderten Zustimmung; insbesondere<br />
der Erwerb der in den Tranchen vorgesehenen Immobilien erfolgt<br />
durch die Geschäftsführung, ohne dass es hierfür eines zustimmenden<br />
Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />
(3) In den Fällen des Absatzes 1 lit. a. reicht es aus, dass über die wesentlichen<br />
Eckpunkte der beabsichtigten Verfügung Beschluss gefasst<br />
wird, insbesondere ist also im Falle der Veräußerung die Vorlage<br />
des Veräußerungsvertrages bzw. dessen endverhandelten<br />
Entwurfs nicht erforderlich. Die Geschäftsführung ist für den Fall,<br />
dass der betreffende Ermächtigungsbeschluss die erforderliche<br />
Mehrheit findet, ermächtigt, die betreffenden Maßnahmen durchzuführen,<br />
insbesondere die entsprechenden Verträge im Namen<br />
der Gesellschaft zu schließen.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
(4) Das Recht der Kommanditisten gemäß § 164 Satz 1 Halbsatz 2 HGB,<br />
einer Geschäftsführungsmaßnahme dann widersprechen zu können,<br />
wenn und soweit diese über den gewöhnlichen Betrieb des<br />
Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgeht, bleibt hinsichtlich<br />
solchen Geschäftsführungsmaßnahmen bestehen, die über den<br />
in § 9 dieses Vertrages festgelegten Rahmen der Geschäftsführerbefugnis<br />
hinausgehen und denen nicht durch Gesellschafterbeschluss<br />
zugestimmt wurde. Im Übrigen ist § 164 Satz 1 Halbsatz 2<br />
HGB ausgeschlossen.<br />
(5) Die Kommanditisten sind gemäß § 166 Absatz 1 HGB berechtigt, die<br />
abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und<br />
dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere der Gesellschaft<br />
auf eigene Kosten zu prüfen. Dabei darf die Prüfung allerdings<br />
nur durch eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete<br />
Person (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) erfolgen.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
(7)<br />
(8)<br />
Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />
§ 11<br />
Anlegerbeirat<br />
Bei der Gesellschaft kann ein Anlegerbeirat gebildet werden. Dieser<br />
besteht aus 3 Mitgliedern, wovon 2 durch die Gesellschafterversammlung<br />
gewählt werden und ein Mitglied von der Geschäftsführung<br />
bestimmt wird.<br />
Der Anlegerbeirat wird jeweils für die Dauer von 3 Jahren bestellt.<br />
Die Wiederwahl bzw. Wiederernennung von Beiratsmitgliedern ist<br />
zulässig. Die Mitglieder des Anlegerbeirates können einzeln und gemeinsam<br />
jederzeit durch das jeweilige Organ, das sie bestellt hat,<br />
abberufen werden. Scheidet ein Mitglied aus, so ist es durch ein<br />
neues Mitglied entsprechend der Regelung aus Absatz 1 Satz 2 zu<br />
ersetzen.<br />
Der Anlegerbeirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die der<br />
Genehmigung durch einen Beschluss der Gesellschafter bedarf.<br />
Der Anlegerbeirat berät die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.<br />
Er ist für die Erteilung der Zustimmung zu den in<br />
§10 Absatz 1 lit. b. und c. dieses Vertrages genannten zustimmungsbedürftigen<br />
Geschäftsführungsmaßnahmen zuständig und kann<br />
die Zustimmung zu weiteren zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
nach § 10 dieses Vertrages erteilen, wenn<br />
ihm dies durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />
übertragen wurde.<br />
Der Anlegerbeirat ist nicht berechtigt, der Geschäftsführung Weisungen<br />
zu erteilen. Der Anlegerbeirat ist jedoch berechtigt, von der<br />
Geschäftsführung Berichte über die einzelnen Geschäftsführungsangelegenheiten<br />
zu verlangen. Auf Beschluss des Anlegerbeirates<br />
ist eines seiner Mitglieder oder ein beauftragter Dritter auf Kosten<br />
der Gesellschaft berechtigt, die Geschäftsbücher der Gesellschaft<br />
einzusehen.<br />
Die Mitglieder des Anlegerbeirates haften nur für Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit.<br />
Jedes Mitglied des Anlegerbeirates erhält neben der Erstattung<br />
seiner notwendigen nachgewiesenen Auslagen eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von EUR 2.500, der Beiratsvorsitzende von EUR<br />
3.000.<br />
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Existenz<br />
des Anlegerbeirates beendet werden.<br />
165
166<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
§ 12<br />
Gesellschafterversammlung<br />
In jedem Geschäftsjahr soll innerhalb der ersten 9 Monate eine ordentliche<br />
Gesellschafterversammlung stattfinden. Die ordentliche<br />
Gesellschafterversammlung beschließt über die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses, über die Verwendung des Jahresergebnisses,<br />
die Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin und die<br />
Wahl des Abschlussprüfers.<br />
Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist von der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin in den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag<br />
bestimmten Fällen sowie dann einzuberufen,<br />
wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert. Darüber hinaus<br />
sind Gesellschafter, die zusammen mindestens 25% des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinigen, berechtigt, durch schriftlichen,<br />
an die geschäftsführende Kommanditistin gerichteten Antrag und<br />
unter Angabe der von ihnen gewünschten Tagesordnung und Abstimmungsgegenstände<br />
die Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung aus wichtigem Grund zu verlangen.<br />
Kommt die geschäftsführende Kommanditistin einem solchen, berechtigten<br />
und formgerechten Verlangen nicht binnen 2 Wochen<br />
nach, so sind die Gesellschafter, die den Antrag gestellt haben,<br />
selbst zur form- und fristgerechten Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung berechtigt.<br />
Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
finden in der Regel im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
statt. Die geschäftsführende Kommanditistin ist sowohl bei<br />
ordentlichen, als auch bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
jederzeit berechtigt, statt der Durchführung eines<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahrens die Gesellschafterversammlung<br />
im Wege einer Präsenzversammlung abzuhalten. Ebenso können<br />
dem schriftlichen Abstimmungsverfahren Gesellschafter, die<br />
zusammen mindestens 25% des Kommanditkapitals vertreten,<br />
unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der<br />
Aufforderung zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren – schriftlich<br />
gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin widersprechen;<br />
dann ist von der geschäftsführenden Kommanditistin unverzüglich<br />
eine Präsenzversammlung einzuberufen.<br />
Zur Einleitung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens ist den<br />
Gesellschaftern durch die geschäftsführende Kommanditistin die<br />
Aufforderung zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren zu übersenden.<br />
Dabei sind das schriftliche Abstimmungsverfahren und die<br />
Abstimmungsgegenstände ggf. mit Erläuterungen der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bekannt zu geben. Die Aufforderung zur<br />
schriftlichen Stimmabgabe hat an die von den Gesellschaftern der<br />
Gesellschaft jeweils zuletzt bekannt gegebene Adresse zu erfolgen.<br />
Die Stimmabgabe der Gesellschafter muss schriftlich innerhalb<br />
von 4 Wochen nach Absendung der Abstimmungsaufforderung,<br />
für die das Datum des Poststempels maßgebend ist, bei der<br />
Gesellschaft eingehen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch<br />
die Gesellschaft.<br />
Präsenzversammlungen sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />
durch schriftliche Einladung der Gesellschafter einzuberufen.<br />
Die Einberufungsfrist beträgt bei ordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
3 Wochen und bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
zehn Tage. Bei der Berechnung der Frist zählen der<br />
Tag der Absendung der Einladung an die Gesellschafter sowie der<br />
Tag der Versammlung mit. Die Einladung hat an die von den Gesellschaftern<br />
der Gesellschaft jeweils zuletzt bekannt gegebene Adresse<br />
zu erfolgen. Der Ort von Präsenzversammlungen ist der Sitz<br />
der Gesellschaft. Präsenzversammlungen sind von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin zu leiten.<br />
§ 13<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
(1) Die Gesellschafter beschließen gemäß § 12 Absatz 3 Satz 1 dieses<br />
Vertrages grundsätzlich im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
und nur dann, wenn diesem Verfahren gemäß § 12 Absatz 3 Satz 3<br />
dieses Vertrages widersprochen wurde oder die geschäftsführende<br />
Kommanditistin dies nach § 12 Abs. 3 Satz 2 beschlossen hat, in<br />
einer Präsenzversammlung.<br />
(2) Für die Beschlussfähigkeit im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
ist es erforderlich, dass alle Gesellschafter ordnungsgemäß zur<br />
schriftlichen Stimmabgabe aufgefordert wurden und wenigstens<br />
25% aller Stimmen – ggf. durch Vertreter gemäß Abs. 5 dieser<br />
Vorschrift - an der Abstimmung teilgenommen haben. Die Präsenzversammlung<br />
ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter<br />
ordnungsgemäß geladen und wenigstens 25% aller Stimmen anwesend<br />
oder vertreten sind. Fehlt es an der Beschlussfähigkeit, so<br />
ist ein neues schriftliches Abstimmungsverfahren bzw. eine neue<br />
Präsenzversammlung mit derselben Tagesordnung bzw. denselben<br />
Abstimmungsgegenständen einzuberufen bzw. einzuleiten. Bei diesem<br />
neuen schriftlichen Abstimmungsverfahren bzw. dieser neuen<br />
Präsenzversammlung ist die Beschlussfähigkeit nur noch daran<br />
geknüpft, dass alle Gesellschafter gemäß § 12 Absatz 4 bzw. Absatz<br />
5 dieses Vertrages ordnungsgemäß zur schriftlichen Stimmabgabe<br />
aufgefordert wurden bzw. ordnungsgemäß zur Präsenzversammlung<br />
geladen wurden, worauf in der Aufforderung zum<br />
neuen schriftlichen Abstimmungsverfahren bzw. in der Einladung<br />
zur neuen Präsenzversammlung ausdrücklich hinzuweisen ist.<br />
(3) Alle Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen, sofern nicht in diesem Vertrag etwas<br />
anderes geregelt ist oder das Gesetz zwingend eine höhere Mehrheit<br />
vorsieht. Beschlüsse über Gegenstände nach § 14 lit. e. bis l.<br />
dieses Vertrages sowie über die Zustimmung zu den in § 10 Abs. 1<br />
lit. a. dieses Vertrages genannten zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
bedürfen einer Mehrheit von 75%<br />
der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen bei der Beschlussfähigkeit<br />
mit, gelten aber als nicht abgegebene Stimmen für<br />
die Ermittlung der Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag<br />
als abgelehnt.<br />
(4) Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich nach der Summe<br />
des Kapitalkontos I. Auf je EUR 1.000 der Beteiligung am Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft entfällt eine Stimme. Die Komplementärin<br />
hat kein Stimmrecht. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr Stimmrecht<br />
unterschiedlich entsprechend den Kapitalanteilen der von ihr vertretenen<br />
Anleger auszuüben und zwar nach Maßgabe der ihr von<br />
den Treugebern erteilten Weisungen. Im Übrigen kann ein Gesellschafter<br />
sein Stimmrecht nur einheitlich ausüben.<br />
(5) Die Gesellschafter sind berechtigt, sich auf Präsenzversammlungen<br />
oder bei der schriftlichen Abgabe ihrer Stimme durch eine mit<br />
schriftlicher Vertretungs- und Stimmrechtsvollmacht versehene<br />
Person vertreten zu lassen. Die Treuhänderin ist generell bevoll-
(6)<br />
(7)<br />
mächtigt, die der Gesellschaft beigetretenen Anleger in Präsenzversammlungen<br />
und im schriftlichen Abstimmungsverfahren zu<br />
vertreten und ihr Stimmrecht auszuüben, ohne dass es der Vorlage<br />
einer gesonderten Vollmacht bedarf. Hiervon unberührt haben<br />
die Anleger das Recht, ihr Stimmrecht selbst oder durch einen im<br />
vorstehenden Satz 1 genannten Bevollmächtigten auszuüben. Rein<br />
vorsorglich wird die Treuhänderin jedem Anleger hinsichtlich der<br />
für ihn treuhänderisch gehaltenen Beteiligung eine entsprechende<br />
Stimmrechtsvollmacht mit dem Recht erteilen, Untervollmacht zu<br />
erteilen. Übt ein Anleger sein Stimmrecht selbst oder durch einen<br />
Vertreter aus, steht der Treuhänderin insoweit kein Stimmrecht zu.<br />
Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter bei der Stimmabgabe<br />
vertritt, kann, soweit ihm entsprechende Weisungen erteilt<br />
wurden, voneinander abweichende Stimmen abgeben.<br />
Die Beschlüsse im schriftlichen Abstimmungsverfahren und in<br />
Präsenzversammlungen sind einschließlich des Abstimmungsergebnisses<br />
(abgegebene Stimmen, Zustimmung, Ablehnung,<br />
Enthaltung) zu protokollieren. Das Protokoll ist im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
zu unterzeichnen und den Gesellschaftern unverzüglich zu übersenden.<br />
Einwendungen gegen das Protokoll sind innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugang des Protokolls beim<br />
jeweiligen Gesellschafter schriftlich gegenüber der Gesellschaft zu<br />
erklären. Über die Einwendungen gegen das Protokoll ist im Rahmen<br />
der nächsten Gesellschafterversammlung zu entscheiden.<br />
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />
kann nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach<br />
Zugang des Protokolls über das schriftliche Abstimmungsergebnis<br />
bzw. die Präsenzversammlung, auf der der Beschluss gefasst<br />
wurde, beim Gesellschafter, spätestens aber 3 Monate nach der<br />
Feststellung des schriftlichen Abstimmungsergebnisses bzw. dem<br />
Tag der Beschlussfassung in einer Präsenzversammlung, gerichtlich<br />
geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />
Mangel als geheilt.<br />
§ 14<br />
Gegenstand von Gesellschafterbeschlüssen<br />
Gegenstände von Gesellschafterbeschlüssen sind, außer den im Übrigen<br />
in diesem Vertrag genannten Beschlussgegenständen, insbesondere<br />
die folgenden Beschlussgegenstände:<br />
a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
b) Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnis-<br />
ses sowie über die endgültige Verwendung von Liquiditätsüberschüssen<br />
gemäß den §§ 16, 17 und 18 dieses Vertrages;<br />
c) Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin und der<br />
Treuhänderin und, soweit ein Anlegerbeirat gewählt ist, des<br />
Anlegerbeirates;<br />
d) ggf. Wahl des Abschlussprüfers nach § 15 Abs. 3 dieses Vertrages;<br />
e) Einsetzung eines Anlegerbeirates, Wahl der beiden von der<br />
Gesellschafterversammlung zu bestimmenden Mitglieder des<br />
Anlegerbeirates, Genehmigung der Geschäftsordnung des<br />
Anlegerbeirats, Übertragung von weiteren Aufgaben an den<br />
Anlegerbeirat sowie Auflösung des Anlegerbeirates nach § 11<br />
Abs. 8 dieses Vertrages;<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
f) Kapitalerhöhungen mit Ausnahme der in § 3 Absatz 3 und § 3<br />
Absatz 4 dieses Vertrages genannten Kapitalerhöhungen sowie<br />
Umwandlungen;<br />
g) den Abschluss von Verträgen, die eine Beteiligung am Gewinn<br />
oder am Vermögen der Gesellschaft zum Gegenstand haben;<br />
h) Änderungen von Verträgen, wenn diese Änderungen wesentli-<br />
che Auswirkungen auf den Investitionsplan haben können;<br />
i) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />
j) Ausschließung von Gesellschaftern gemäß § 22 dieses Vertrages<br />
mit Ausnahme des in § 22 Absatz 2 dieses Vertrages<br />
genannten Falles;<br />
k) Veräußerung des Vermögens der Gesellschaft im Ganzen;<br />
l) Auflösung der Gesellschaft gemäß § 25 dieses Vertrages.<br />
Hinsichtlich des Zustandekommens eines Beschlusses gelten die in<br />
§ 13 Abs. 3 genannten Mehrheitserfordernisse.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />
§ 15<br />
Geschäftsjahr und Jahresabschluss<br />
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste<br />
Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet<br />
am 31. Dezember 2010.<br />
Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist nach Abschluss eines<br />
jeden Geschäftsjahres ist von der Geschäftsführung unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung<br />
sowie der gesetzlichen Vorschriften der Jahresabschluss der<br />
Gesellschaft aufzustellen und zu unterzeichnen.<br />
Der Jahresabschluss kann, soweit keine gesetzliche Abschlussprüfung<br />
vorgeschrieben ist, auf Beschluss der Gesellschafter von<br />
einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
geprüft werden. Eine solche freiwillige Prüfung soll nach Art<br />
und Umfang einer gesetzlichen Pflichtprüfung gemäß § 316 ff. HGB<br />
entsprechen. Die Bestellung des Prüfers erfolgt durch Beschluss<br />
der Gesellschafter. Bis zur ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
entscheidet die geschäftsführende Kommanditistin<br />
über die Durchführung einer Abschlussprüfung sowie der Bestellung<br />
eines Abschlussprüfers. Die Kosten der Prüfung trägt die Gesellschaft.<br />
Der aufgestellte und ggf. geprüfte Jahresabschluss (bestehend<br />
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) ist den<br />
Gesellschaftern mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
schriftlich zu zusenden, in der der Jahresabschluss<br />
genehmigt und festgestellt werden soll.<br />
§ 16<br />
Ergebnisverwendung<br />
Für die Verteilung von Gewinn und Verlust ist der festgestellte Jahresabschluss<br />
maßgeblich.<br />
Am Ergebnis der Gesellschaft sind die Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I mit Stand<br />
zum 31. Dezember eines jeden Jahres beteiligt.<br />
Um eine ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung aller<br />
während der Platzierungsphase bis spätestens zum 30. Juni 2011<br />
der Gesellschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten beitretenden<br />
Kommanditisten zu erreichen, gilt, dass an den handelsrechtlichen<br />
wie steuerrechtlichen Ergebnissen (Gewinnen oder Verlusten) der<br />
Gesellschaft zunächst die beitretenden Kommanditisten in dem<br />
Umfang und so lange beteiligt werden, bis ihre Ergebnisbeteiligung<br />
167
168<br />
(4)<br />
(5)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
insgesamt der Ergebnisbeteiligung der zum Zeitpunkt ihres Beitritts<br />
zuvor beigetretenen Kommanditisten entspricht und eine ergebnismäßige<br />
Gleichstellung aller Kommanditisten erreicht wurde. An den<br />
danach verbleibenden Ergebnisanteilen sind die Gesellschafter<br />
gemäß vorstehendem Absatz 2 im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />
nach Maßgabe nur des Kapitalkontos I beteiligt. Verluste werden<br />
den Gesellschaftern auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe<br />
der Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I übersteigen.<br />
Die Komplementärin nimmt am Verlust nicht teil.<br />
Die im Verhältnis der Gesellschafter zueinander geltende Beteiligung<br />
der Kommanditisten an einem Verlust und der Ausschluss der<br />
Komplementärin von einer Verlustteilnahme begründen – auch im<br />
Falle der Liquidation – keine Nachschusspflicht der Kommanditisten<br />
und lässt die Beschränkung ihrer Haftung auf die im Handelsregister<br />
eingetragene Haftsumme unberührt. Ein Anspruch der<br />
Komplementärin gegen die Kommanditisten auf Freistellung von der<br />
Inanspruchnahme aus Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Erstattung<br />
gezahlter Gesellschaftsschulden besteht nicht.<br />
Im Jahr der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten Immobilienportfolios<br />
erfolgt die Ergebnisverteilung abweichend von<br />
Absatz 2 dieser Vorschrift unter sinngemäßer Anwendung der<br />
nachfolgend in § 17 Abs. 3 beschriebenen Regelung.<br />
§ 17<br />
Entnahme von Gewinnen, Auszahlung von<br />
Liquiditätsüberschüssen, Verteilung des<br />
Liquidationsüberschusses<br />
Die Gesellschafter können über die Entnahme der positiven Salden<br />
auf den Gewinn- und Verlustvortragskonten beschließen, wenn die<br />
Gesellschaft unter Berücksichtigung einer ausreichenden Liquiditätsreserve<br />
über ausreichende Liquidität verfügt.<br />
Auf Vorschlag der geschäftsführenden Kommanditistin können die<br />
Gesellschafter die Auszahlung der nach Abzug einer angemessenen<br />
Liquiditätsrücklage verbleibenden Liquiditätsüberschüsse<br />
im Verhältnis ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos<br />
I beschließen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist bei<br />
entsprechenden Liquiditätsüberschüssen auch ohne einen vorherigen<br />
Gesellschafterbeschluss unter Berücksichtigung der Ergebniszurechnungen<br />
nach vorstehendem § 16 Absatz 2 sowie<br />
der Schlusszahlungen nach nachstehendem Absatz 3 berechtigt,<br />
Voraus-Auszahlungen von überschüssiger Liquidität an die Gesellschafter<br />
vorzunehmen. An der ersten Auszahlung, die im Jahr 2011<br />
erfolgen soll, nehmen die bis zum 31. Dezember 2010 beigetretenen<br />
Gesellschafter in doppelter Höhe teil wie die nach diesem Datum<br />
beigetretenen Gesellschafter. Die Erhöhung einer Beteiligung wird<br />
in diesem Zusammenhang wie ein neuer Beitritt behandelt. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, im ersten Halbjahr<br />
2011 eine Voraus-Auszahlung in Höhe der Hälfte des voraussichtlich<br />
auf die im Jahr 2010 beigetretenen Gesellschafter entfallenden Betrages<br />
an diese auszuzahlen.<br />
Nach der Veräußerung der letzten Immobilie des gesamten Immobilienportfolios<br />
und der nachfolgenden Liquidation der Gesellschaft<br />
gemäß § 25 Abs. 2 ist der Liquidationsüberschuss wie folgt zu verteilen:<br />
Auf der ersten Stufe erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos<br />
I, bis auf die im Jahr 2010 begründeten Beteiligungen bis<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
zum Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie eine durchschnittliche<br />
jährliche Vermögensmehrung vor Steuern von mindestens 6,5%<br />
bezogen auf die Pflichteinlage entfällt. Die durchschnittliche jährliche<br />
Vermögensmehrung ist gleich der Gesamtvermögensmehrung<br />
bzgl. der im Jahr 2010 begründeten Beteiligungen geteilt durch die<br />
Anzahl der vollen Kalenderjahre der Laufzeit der Beteiligung. Das<br />
Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie gilt unabhängig vom Zeitpunkt<br />
des Verkaufs als letztes volles Kalenderjahr der Laufzeit der<br />
Beteiligung. Die Gesamtvermögensmehrung ist gleich der Summe<br />
der getätigten Entnahmen und Ausschüttungen (einschließlich<br />
der Ausschüttung des Liquidationsüberschusses) abzüglich der<br />
Pflichteinlage und abzüglich des Agios. Auf der zweiten Stufe wird<br />
von einem überschießenden Betrag ein Anteil von 20% an Rahlfs<br />
Immobilien GmbH ausgezahlt. Auf der dritten Stufe erfolgt eine Auszahlung<br />
des verbleibenden Anteils von 80% des überschießenden<br />
Betrages wiederum an alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I.<br />
§ 18<br />
Vergütungen<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme des Haftungsrisikos<br />
und die Vertretung der Gesellschaft eine jährliche Haftungsvergütung<br />
in Höhe von EUR 2.500, die jeweils zum 31. Dezember jeden<br />
Jahres fällig ist. Die Haftungsvergütung ist Aufwand der Gesellschaft<br />
und ist auch in Jahren zu zahlen, in denen die Gesellschaft<br />
einen Verlust erwirtschaftet.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Wahrnehmung<br />
der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,25% der mit den Mietern der<br />
Immobilien der Beteiligungsgesellschaft vereinbarten Jahresnettomiete<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, die jeweils zum 31. Dezember<br />
jeden Jahres fällig ist. Diese Vergütung ist Aufwand der Gesellschaft<br />
und ist auch in Jahren zu zahlen, in denen die Gesellschaft<br />
einen Verlust erwirtschaftet.<br />
Die Treuhänderin erhält (i) für ihre Tätigkeit als Treuhänderin während<br />
der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von 0,5% des gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, fällig mit Schließung der Gesellschaft, (ii) nach der<br />
Schließung der Gesellschaft für ihre Tätigkeit als Treuhänderin<br />
eine laufende jährliche Vergütung von 0,25% des gezeichneten<br />
Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig jeweils zu<br />
einem Viertel am Ende eines jeden Kalenderquartals. Die Regelung<br />
im vorstehenden Absatz 1 Satz 2 gilt auch für die Vergütungen an<br />
die Treuhänderin.<br />
Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg, erhält für<br />
die Konzeption und Prospektierung eine Vergütung von 4,57% des<br />
gezeichneten Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung entsteht erfolgsabhängig mit der sukzessiven Platzierung<br />
des Emissionskapitals. Sie ist in Abhängigkeit von der Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft, spätestens jedoch am 30. Juni 2011 zu<br />
zahlen.<br />
Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg, übernimmt<br />
die Koordination der rechtlichen und steuerlichen Beratung sowie<br />
das Marketing und den Druck der vertrieblichen Unterlagen. Hierfür<br />
erhält sie eine Vergütung zur Abdeckung der ihr entstehenden<br />
Kosten in Höhe von EUR 75.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(6)<br />
(7)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
Die Vergütung entsteht mit Beginn der Platzierung des Eigenkapitals<br />
und ist auf gesonderte Anforderung durch die CH2 Contorhaus<br />
Hansestadt Hamburg AG zahlbar.<br />
Die CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg, erhält für<br />
die Platzierung des Eigenkapitals eine Vergütung in Höhe von 5%<br />
des gezeichneten Emissionskapitals und dem gemäß Beitrittserklärung<br />
zu zahlenden Agio, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung entsteht anteilig mit Zeichnung des Emissionskapitals.<br />
Sie ist in Abhängigkeit von der Liquiditätslage der Gesellschaft,<br />
spätestens jedoch am 30. Juni 2011 zu zahlen unter der Voraussetzung,<br />
dass die Bedingungen des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
erfüllt sind.<br />
Die Rahlfs Immobilien GmbH, Neustadt am Rübenberge, erhält gemäß<br />
dem Grundstücksverwaltungsvertrag für die Grundstücksverwaltung<br />
neben der erfolgsabhängigen Beteiligung am Liquidationsüberschuss<br />
nach § 17 Abs. 3 eine laufende Vergütung in Höhe von<br />
1,3% p.a. der mit den Mietern der jeweiligen Immobilien, auf die sich<br />
der Grundstücksverwaltungsvertrag bezieht, vereinbarten Jahresnettomiete<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
§ 19<br />
Übertragung und Belastung<br />
der Kommanditbeteiligung<br />
Die Verfügung und Übertragung über eine Kommanditbeteiligung im<br />
Ganzen oder über Teile davon bedarf der vorherigen Zustimmung<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin. Im Falle der Übertragung<br />
eines Teils der Kommanditbeteiligung muss der <strong>No</strong>minalbetrag sowohl<br />
des übertragenen als auch des verbleibenden Kommanditanteils<br />
glatt durch 1.000 teilbar sein. Das Zustimmungserfordernis gilt<br />
auch für Belastungen oder Verpfändungen der Kommanditbeteiligung<br />
sowie Verfügungen über die vermögensrechtlichen Gesellschafteransprüche.<br />
Eine ohne eine solche vorherige Zustimmung<br />
vorgenommene Verfügung, Übertragung, Belastung oder Verpfändung<br />
ist unwirksam. Die Verfügungs-, Übertragungs-, Belastungsbzw.<br />
Verpfändungsabsicht ist der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
von dem Gesellschafter schriftlich unter Beifügung des<br />
entsprechenden schriftlichen Vertrages anzuzeigen. Die Zustimmung<br />
darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger<br />
Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Erwerber nicht<br />
vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Gesellschafters aus<br />
diesem Vertrag und aus dem Treuhandvertrag mit der Treuhänderin<br />
eintritt.<br />
Die Treuhänderin bedarf für die Einräumung der Treugeberstellung<br />
an einer Kommanditbeteiligung und die Abtretung einer für einen<br />
Anleger gehaltenen Kommanditbeteiligung an den Anleger keiner<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Wird die Kommanditbeteiligung einem Kreditinstitut zum Zweck der<br />
Finanzierung der Anschaffung der Kommanditbeteiligung verpfändet<br />
oder zur Sicherheit abgetreten, so gilt die erforderliche Zustimmung<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin als erteilt. Die Verpfändung<br />
bzw. Sicherungsabtretung ist der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin schriftlich anzuzeigen.<br />
Überträgt ein Anleger seine Kommanditbeteiligung auf seinen Ehegatten<br />
oder seinen eingetragenen Lebenspartner, so gilt die erforderliche<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin als<br />
(5)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
(7)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />
erteilt. Die Übertragung ist der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
schriftlich anzuzeigen.<br />
Im Falle der Übertragung einer Kommanditbeteiligung gehen die Kapitalkonten<br />
des Übertragenden auf den Erwerber über, im Falle der<br />
Teilübertragung erfolgt der Übergang zu dem entsprechenden Teil.<br />
§ 20<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
Stirbt ein Gesellschafter, so geht seine Beteiligung auf seine Erben<br />
bzw. Vermächtnisnehmer (nachfolgend kurz „Berechtigte“) über<br />
und die Gesellschaft wird mit diesen fortgesetzt.<br />
Die Kapitalkonten des verstorbenen Gesellschafters in ihrem Stand<br />
zum Zeitpunkt des Todes teilen sich auf die Berechtigten im Verhältnis<br />
ihrer Erbquoten auf.<br />
Die Berechtigten haben sich gegenüber der Gesellschaft und ggf.<br />
der Treuhänderin durch Vorlage eines Erbscheins, eines notariellen<br />
Auseinandersetzungsvertrages oder einer entsprechenden Erklärung<br />
des Testamentsvollstreckers zu legitimieren.<br />
Mehrere Berechtigte dürfen bis zur Auseinandersetzung ihre Gesellschafterrechte<br />
nur durch einen gemeinsamen, schriftlich beauftragten<br />
Bevollmächtigten ausüben. Auszahlungen sind nur an<br />
den gemeinsamen Bevollmächtigten zu leisten. Bis zur Benennung<br />
des gemeinsamen Bevollmächtigten kann die Gesellschaft Erklärungen<br />
gegenüber jedem der Rechtsnachfolger mit Wirkung für und<br />
gegen die übrigen Rechtsnachfolger abgeben.<br />
Solange ein gemeinsamer Bevollmächtigter nicht bestellt ist oder<br />
die Legitimation des oder der Berechtigten nicht erfolgt ist, ruhen<br />
die Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung, insbesondere das<br />
Stimmrecht und das Recht auf Ergebnisbeteiligung und Liquiditätsauszahlungen.<br />
Wird eine Kommanditbeteiligung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung<br />
auf einen Erben oder in Erfüllung eines Vermächtnisses auf<br />
einen Vermächtnisnehmer übertragen, so gilt die hierfür notwendige<br />
Zustimmung der Geschäftsführung nach § 19 Absatz 1 dieses<br />
Vertrages als erteilt.<br />
Die im Zusammenhang mit dem Tod eines Gesellschafters bei der<br />
Gesellschaft oder der Treuhänderin anfallenden Kosten, insbesondere<br />
für etwaige im Zuge des Erbfalls notwendig werdende Anmeldungen<br />
beim Handelsregister, werden von dem bzw. den Erben /<br />
Vermächtnisnehmer(n) getragen.<br />
§ 21<br />
Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />
Frist von 12 Monaten jeweils zum Schluss des Geschäftsjahres –<br />
erstmals jedoch zum 31. Dezember 2024 – ordentlich kündigen.<br />
Ohne an die im vorstehenden Absatz 2 genannten Fristen und<br />
Termine gebunden zu sein, kann jeder Gesellschafter das Gesellschaftsverhältnis<br />
außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger<br />
Grund vorliegt.<br />
Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten und muss schriftlich<br />
mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen; ohne Einhaltung<br />
dieser Form und Übermittlungsart ist die Kündigung nicht wirksam.<br />
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang<br />
des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft.<br />
169
170<br />
(5) Eine Kündigung hat zur Folge, dass der kündigende Gesellschafter<br />
zum jeweiligen Stichtag aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />
(6) Das Recht zur Klage auf Auflösung der Gesellschaft ist ausgeschlossen.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
(1)<br />
§ 22<br />
Ausschließung eines Gesellschafters<br />
Jeder Gesellschafter kann aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Gesellschafter<br />
seinen Verpflichtungen zur Leistung der von ihm gezeichneten<br />
Kommanditeinlage inkl. Agio gegenüber der Gesellschaft<br />
trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachgekommen ist. Die Treuhänderin<br />
ist in diesem Fall ermächtigt, den säumigen Gesellschafter<br />
aus der Gesellschaft auszuschließen und eine schon erfolgte<br />
entsprechende Erhöhung der Kommanditeinlage gegenüber der<br />
Gesellschaft zu widerrufen, ohne dass es dazu eines Beschlusses<br />
der Gesellschafter bedarf.<br />
Im Übrigen erfordert die Ausschließung eines Gesellschafters stets<br />
einen Beschluss der Gesellschafter. Bei der Beschlussfassung ist<br />
der betroffene Gesellschafter nicht stimmberechtigt.<br />
Bei einer Ausschließung der Treuhänderin ist von den Gesellschaftern<br />
zusammen mit dem Beschluss über die Ausschließung eine<br />
neue Treuhänderin zu bestimmen, die nach dem Ausscheiden der<br />
Treuhänderin unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege<br />
der Sonderrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />
eintritt.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin kann, wenn die Gesellschafter<br />
die Ausschließung eines Gesellschafters beschlossen<br />
haben, vom betreffenden Gesellschafter stattdessen auch verlangen,<br />
dass dieser seinen Kommanditanteil auf die Treuhänderin oder<br />
einen Dritten im Wege der Sonderrechtsnachfolge und unter der<br />
aufschiebenden Bedingung von dessen Eintragung in das Handelsregister<br />
überträgt. Im Falle der Übertragung auf die Treuhänderin ist<br />
diese berechtigt, diesen Kommanditanteil im Ganzen oder in Teilen<br />
für Rechnung eines anderen, ggf. neuen Gesellschafter zu halten.<br />
§ 23<br />
Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
Ein Gesellschafter scheidet in den folgenden Fällen aus der Gesellschaft<br />
aus:<br />
a) Bei Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch den Ge-<br />
sellschafter gemäß § 21 dieses Vertrages oder durch einen<br />
seiner Privatgläubiger gemäß § 135 HGB jeweils mit Wirksamwerden<br />
der Kündigung;<br />
b) Bei Ausschließung des Gesellschafters nach § 22 dieses<br />
Vertrages mit Zugang (i) der Mitteilung der Ausschließungserklärung<br />
der Treuhänderin bzw. (ii) des Ausschließungsbeschlusses;c)<br />
Wenn (i) über das Vermögen des Gesellschafters das Insol-<br />
venzverfahren eröffnet, (ii) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt oder (iii) die Beteiligung<br />
des Gesellschafters an der Gesellschaft von einem Gläubiger<br />
gepfändet wurde und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb<br />
von 6 Monaten aufgehoben wird und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin dies in den vorstehend genannten<br />
Fällen fordert. Zeitpunkt des Ausscheidens ist in diesen Fällen<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
(7)<br />
der Zugang der Erklärung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Statt des Ausscheidens kann die geschäftsführende Kommanditistin<br />
in den vorstehenden Fällen von dem betreffenden Gesellschafter<br />
auch verlangen, dass er seinen Kommanditanteil an die Treuhänderin<br />
oder einen Dritten im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
und unter der aufschiebenden Bedingung von dessen Eintragung<br />
in das Handelsregister überträgt.<br />
Für Anleger, die nicht unmittelbar sondern mittelbar über die Treuhänderin<br />
an der Gesellschaft beteiligt sind, gelten die vorstehenden<br />
Regelungen über die Kündigung, die Ausschließung und das Ausscheiden<br />
in den §§ 21 bis 23 entsprechend mit der Maßgabe, dass<br />
in einem solchen Fall die Treuhänderin mit der entsprechenden<br />
Kommanditbeteiligung des betreffenden Anlegers durch entsprechende<br />
Herabsetzung ihrer Kommanditeinlage und Haftsumme<br />
insoweit aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />
Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />
unter der bisherigen Firma fortgeführt. Die Regelung in § 24 Absatz<br />
8 dieses Vertrages bleibt unberührt.<br />
Die Komplementärin scheidet nur dann aus, wenn die übrigen Gesellschafter<br />
eine geeignete Person/Gesellschaft als neuen persönlich<br />
haftenden Gesellschafter wählen. Es kann sich hierbei um eine<br />
bereits zuvor der Gesellschaft beigetretene Person/Gesellschaft<br />
handeln oder um eine solche, die unter Ausschluss der Auseinandersetzung<br />
im Wege der Sonderechtsnachfolge für die Komplementärin<br />
in die Gesellschaft aufgenommen wird.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin scheidet nur dann aus,<br />
wenn die übrigen Gesellschafter auf den Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin eine geeignete<br />
Person/Gesellschaft als neue geschäftsführende Kommanditistin<br />
wählen. Es kann sich hierbei um eine bereits zuvor der Gesellschaft<br />
beigetretene Person/Gesellschaft handeln oder um eine solche, die<br />
unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderechtsnachfolge<br />
für die geschäftsführende Kommanditistin in die<br />
Gesellschaft aufgenommen wird.<br />
Scheidet die Treuhänderin durch Kündigung oder durch einen der<br />
in vorstehendem Absatz 1 lit. c. genannten Gründe aus der Gesellschaft<br />
aus, so muss unverzüglich nach der Kündigungserklärung<br />
bzw. nach Eintritt des zum Ausscheiden nach vorstehendem Absatz<br />
1 lit. c. führenden Grundes ein außerordentliches schriftliches<br />
Abstimmungsverfahren eingeleitet werden, in dem von den Gesellschaftern<br />
eine neue Treuhänderin zu bestimmen ist, die unter<br />
Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
in alle Rechte und Pflichten der Treuhänderin eintritt. Ist<br />
die Treuhänderin bei dieser Beschlussfassung noch nicht aus der<br />
Gesellschaft ausgeschieden, so ist sie dabei nicht mehr stimmberechtigt.<br />
Scheidet die Treuhänderin aus, ohne dass eine Nachfolgerin<br />
bestimmt worden ist, ist die Treuhänderin verpflichtet, die<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteile auf die Treugeber im<br />
Wege der Sonderrechtsnachfolge zu übertragen.<br />
Das Kommanditkapital eines ausscheidenden unmittelbar beteiligten<br />
Gesellschafters wächst, soweit es nicht gemäß § 22 Absatz 5<br />
dieses Vertrages oder nach vorstehendem Absatz 1 Satz 2 übertragen<br />
wird, den verbleibenden Gesellschaftern im Verhältnis ihrer<br />
festen Kapitalanteile gemäß dem Kapitalkonto I zu.
§ 24<br />
Abfindung<br />
(1) Scheidet ein Gesellschafter nach § 23 dieses Vertrages aus der<br />
Gesellschaft aus, so hat er, vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes<br />
8, einen Anspruch auf Abfindung nach Maßgabe der nachfolgenden<br />
Absätze.<br />
(2) Für die Berechnung des Abfindungsanspruches ist zunächst der<br />
Wert der Gesellschaft nach Liquidationswerten auf den letzten Tag<br />
des letzten vor dem Tag des Ausscheidens abgeschlossenen Geschäftsjahres<br />
der Gesellschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird von<br />
dem Abschlussprüfer, der für das jeweilige Geschäftsjahr gewählt<br />
ist, als Schiedsgutachter verbindlich für den ausscheidenden Gesellschafter<br />
und die Gesellschaft festgestellt. Ist kein Abschlussprüfer<br />
gewählt, so entscheidet ein von der Handelskammer Hamburg<br />
zu benennender Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter. Die<br />
Kosten dieser Wertfeststellung trägt der ausscheidende Gesellschafter.<br />
(3) Der Abfindungsanspruch entspricht der Zahlung, die gemäß § 17<br />
Absatz 3 dieses Vertrages bei einer Liquidation der Gesellschaft<br />
zu dem nach vorstehendem Absatz 2 festgestellten Wert der Gesellschaft<br />
an den ausscheidenden Gesellschafter zu leisten wäre,<br />
verringert um einen Sicherheitsabschlag in Höhe von 10%.<br />
(4) Die Abfindung ist dem ausscheidenden Gesellschafter in 4 gleichen<br />
Halbjahresraten auszuzahlen. Die erste Rate ist 6 Monate<br />
nach dem Tag des Ausscheidens des Gesellschafters fällig. Die<br />
noch nicht ausgezahlten Beträge der Abfindung sind mit 2 Prozentpunkten<br />
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Gesellschaft ist<br />
berechtigt, die Abfindung oder die jeweils noch ausstehenden Teile<br />
davon jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig auszuzahlen.<br />
(5) Sicherheiten wegen einer möglichen Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />
oder Befreiung von den Geschäftsverbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft kann der ausscheidende Gesellschafter<br />
nicht verlangen.<br />
(6) Weitere Ansprüche stehen dem ausscheidenden Gesellschafter<br />
nicht zu.<br />
(7) Im Falle einer Übertragung des Kommanditanteils an die Treuhänderin<br />
oder einen Dritten gemäß § 22 Absatz 5 oder § 23 Absatz 1<br />
lit. c. Satz 2 dieses Vertrages wird die Abfindung nicht von der Gesellschaft,<br />
sondern als Kaufpreis von der Treuhänderin bzw. dem<br />
Dritten geschuldet, wofür die Gesellschaft bürgt. Die vorstehenden<br />
Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend.<br />
(8) Scheiden innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten auf Grund außerordentlicher<br />
Kündigungen des Gesellschaftsverhältnisses Gesellschafter,<br />
die zusammen mindestens 10% des Kommanditkapitals<br />
der Gesellschaft auf sich vereinigen, aus der Gesellschaft aus<br />
und beschließen die übrigen Gesellschafter daraufhin innerhalb<br />
von 3 weiteren Monaten die Auflösung der Gesellschaft, so haben<br />
die ausgeschiedenen Gesellschafter keinen Anspruch mehr auf die<br />
Abfindung nach den vorstehenden Regelungen, sondern sie nehmen<br />
in diesem Fall zusammen mit den anderen Gesellschaftern an<br />
der Liquidation der Gesellschaft nach Maßgabe von § 17 Absatz 3<br />
dieses Vertrages teil.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(1)<br />
(2)<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Verträge – Gesellschaftsvertrag<br />
§ 25<br />
Auflösung der Gesellschaft<br />
Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter,<br />
wobei ein solcher Beschluss nur zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
erfolgen soll. Dem Auflösungsbeschluss zum Ende<br />
des jeweiligen Geschäftsjahres steht es gleich, wenn kein Anlagevermögen<br />
mehr besteht.<br />
Sobald die letzte Immobilie der Gesellschaft veräußert ist, erfolgt<br />
die Auflösung der Gesellschaft, ohne dass es hierfür eines Beschlusses<br />
bedarf.<br />
Im Falle einer Auflösung ist die Gesellschaft durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin als Liquidator abzuwickeln.<br />
§ 26<br />
Mitteilungspflichten der Gesellschafter, Zugangsfiktion<br />
Die Gesellschafter sind verpflichtet, der Gesellschaft und der Treuhänderin<br />
bei ihrem Beitritt ihr Geburtsdatum sowie ihre Anschrift,<br />
Bankverbindung, das zuständige Finanzamt sowie ihre Steuernummer<br />
und Steueridentifikationsnummer mitzuteilen und die Gesellschaft<br />
über Änderungen unverzüglich schriftlich (per Brief oder<br />
Fax) zu informieren.<br />
Soweit der Gesellschafter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort im Ausland hat oder ins Ausland verlegen sollte, hat<br />
er der Gesellschaft einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten<br />
zu benennen.<br />
Kommt ein Gesellschafter seinen Mitteilungspflichten nach vorstehendem<br />
Absatz 1 oder der Pflicht zur Benennung eines inländischen<br />
Zustellungsbevollmächtigten nach vorstehendem Absatz 2 nicht<br />
nach, so ist die Gesellschaft dem jeweiligen Gesellschafter gegenüber<br />
berechtigt, Auszahlungen solange zurückzubehalten, bis der<br />
Gesellschafter diesen Pflichten nachgekommen ist.<br />
Schriftliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen an Gesellschafter<br />
erfolgen an die letzte der Gesellschaft vom Gesellschafter<br />
jeweils mitgeteilte Anschrift. Sie gelten 3 Werktage nach Absendung<br />
als beim Gesellschafter zugegangen. Dies gilt auch, wenn die<br />
Post oder ein anderer Zusteller nicht zustellen kann, gleich aus welchem<br />
Grund. Zum Nachweis der Absendung reicht die schriftliche<br />
Bestätigung des mit dem Versand beauftragten Mitarbeiters.<br />
§ 27<br />
Kostentragung<br />
Die Kosten der Gesellschaftsgründung sowie etwaige Kosten aus<br />
diesem Vertrag und seiner Durchführung trägt, soweit dieser Vertrag<br />
nichts anderes bestimmt, die Gesellschaft.<br />
Der Anleger trägt alle im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehenden<br />
Kosten selbst. Dazu gehören sämtliche eigene Kosten,<br />
insbesondere Kosten für Telefon, Internet, Porto, Bankgebühren<br />
und andere Kosten für den Zahlungsverkehr, Kosten für eine Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung, Steuerberatungskosten und Honorare<br />
für andere eigene Berater, Kosten für die Teilnahme an schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren oder Präsenzversammlungen, Reisekosten,<br />
Kosten für die Prüfung der Bücher der Gesellschaft sowie die<br />
Kosten für die Ermittlung eines Abfindungsguthabens beim Ausscheiden<br />
aus der Gesellschaft.<br />
171
172<br />
§ 28<br />
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
§ 29<br />
Schriftformerfordernis<br />
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen<br />
oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und<br />
sind nur wirksam, wenn ein zustimmender Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
vorliegt. Dies gilt auch für die Änderung oder einen Verzicht<br />
auf dieses Schriftformerfordernis selbst.<br />
§ 30<br />
Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit<br />
dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen,<br />
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame<br />
und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der<br />
nichtigen, unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten<br />
kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages<br />
eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />
Hamburg, den 31. Mai 2010<br />
gez.Antje Montag / Christian Kuppig<br />
CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH<br />
Hamburg, den 31. Mai 2010<br />
gez. Anjte Montag / Christian Kuppig<br />
CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />
Hamburg, den 31. Mai 2010<br />
gez. Antje Montag / Christian Kuppig<br />
CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH<br />
Hamburg, den 31. Mai 2010<br />
gez. Jörn Schulze<br />
CH2 Treuhand GmbH<br />
Hamburg, den 31. Mai 2010<br />
gez. Dirk Wilhelm Rahlfs<br />
Rahlfs Immobilien GmbH<br />
Anlage 1 – Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Anlage 2 – Handelsregistervollmacht
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
– aktuelles Thema<br />
Schau mir in die Augen Kleines!<br />
173
174<br />
Anlage 1<br />
zum Gesellschaftsvertrag der<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG FÜR DIE TREU-<br />
HÄNDERISCHE BETEILIGUNG AN DER KOMMANDITGESELL-<br />
SCHAFT IN FIRMA CH2 DISCOUNTER NO. 1 GMBH & CO. KG<br />
zwischen<br />
der CH2 Treuhand GmbH, Hamburg<br />
— nachfolgend „Treuhänderin“ genannt —<br />
und<br />
dem der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
beitretenden Anleger<br />
— nachfolgend „Anleger“ oder „Treugeber“ genannt —<br />
mit Zustimmung<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
— nachfolgend „Gesellschaft“ genannt —<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
(1) Die Treuhänderin hat sich an der Gesellschaft als Treuhandkommanditistin<br />
mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 500 beteiligt.<br />
Sie ist nach § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Gesellschaft (nachfolgend „Gesellschaftsvertrag“ genannt) berechtigt,<br />
das Kommanditkapital der Gesellschaft durch Erhöhung<br />
ihrer Kommanditeinlage in einem oder in mehreren Schritten zu<br />
erhöhen. Sie ist weiterhin dazu berechtigt, das übernommene und<br />
erhöhte Kommanditkapital ganz oder teilweise für Dritte treuhänderisch<br />
zu halten und zu verwalten.<br />
(2) Die Anleger können der Gesellschaft mittelbar über die Treuhänderin<br />
beitreten. Die Treuhänderin hält und verwaltet die mittelbare<br />
Beteiligung der Anleger an der Gesellschaft. Jeder Anleger kann<br />
gemäß § 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages unter den dort<br />
genannten Voraussetzungen verlangen, dass die für ihn treuhänderisch<br />
gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft auf ihn übertragen<br />
und er unmittelbar als Kommanditist ins Handelsregister<br />
eingetragen wird. In diesem Fall setzt sich das Treuhandverhältnis<br />
zwischen Anleger und Treuhänderin als sog. „unechte“ bzw. „Verwaltungstreuhand“<br />
fort.<br />
(3) Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und den Anlegern<br />
sowie der Treuhänderin und der Gesellschaft wird durch diesen<br />
Treuhandvertrag, den Gesellschaftsvertrag sowie die Beitrittserklärung<br />
des Anlegers geregelt. Dies gilt auch dann, wenn dieser Treu-<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
(1)<br />
(2)<br />
(1)<br />
(2)<br />
handvertrag keinen ausdrücklichen Verweis auf die Rechte und<br />
Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag oder die Beitrittserklärung<br />
des Anlegers enthält.<br />
§ 1<br />
Vertragsabschluss<br />
Dieser Treuhandvertrag kommt mit der Annahme der vom jeweiligen<br />
Anleger abgegebenen Beitrittserklärung durch die Treuhänderin zustande.<br />
Für die Wirksamkeit der von der Treuhänderin erklärten Annahme<br />
genügt die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch die<br />
Treuhänderin. Der Treuhandvertrag wird unabhängig vom Zugang<br />
der Annahmeerklärung der Treuhänderin beim Anleger wirksam. Die<br />
Treuhänderin wird den Anleger jedoch unverzüglich von der Annahme<br />
der Beitrittserklärung unterrichten.<br />
Der Anleger hält sich für die Dauer von 4 Wochen ab Abgabe der<br />
Beitrittserklärung an sein Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrages<br />
gebunden, es sei denn, er macht fristgerecht von einem<br />
gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch.<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Treuhandverhältnisses<br />
Die Treuhänderin wird nach Abschluss des Treuhandvertrages<br />
mit einem Anleger im eigenen Namen, im Innenverhältnis jedoch<br />
im Auftrag und für Rechnung des Anlegers, ihre Beteiligung an der<br />
Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in Höhe<br />
des vom Anleger in der Beitrittserklärung gezeichneten Kapitals<br />
erhöhen und sodann für den Anleger treuhänderisch halten und<br />
verwalten. Dabei ist die Treuhänderin nicht verpflichtet, ihre Kommanditeinlage<br />
unverzüglich nach Beitritt eines jeden Anlegers zu<br />
erhöhen, sondern kann Erhöhungen nach ihrem pflichtgemäßen<br />
Ermessen in regelmäßigen Zeitabständen und für mehrere Anleger<br />
gemeinsam vornehmen.<br />
Der Anleger erteilt hiermit der Treuhänderin ausdrücklich Vollmacht<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für alle die<br />
treuhänderische Beteiligung betreffenden Handlungen, Tätigkeiten,<br />
Maßnahmen, Erklärungen und Rechtsgeschäfte der Treuhänderin<br />
im Namen des Anlegers. Etwaige Klagen gegen die Gesellschaft<br />
wird der Anleger indes selbst führen; insoweit ist eine Mitwirkung<br />
der Treuhänderin – mit Ausnahme einer gegebenenfalls erforderlichen<br />
Ermächtigungserteilung – nicht geschuldet. Hinsichtlich der
Wahrnehmung der Stimmrechte aus der treuhänderischen Beteiligung<br />
gilt § 6 dieses Vertrages.<br />
(3) Das Treuhandverhältnis erstreckt sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
auf die gesamte treuhänderische Beteiligung des<br />
Anlegers an der Gesellschaft mit allen seinen Rechten und Pflichten.<br />
(4) Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Anlegern<br />
an der Gesellschaft zu beteiligen und inhaltlich gleichlautende<br />
Treuhandverträge mit den weiteren Anlegern abzuschließen und<br />
für diese Beteiligungen an der Gesellschaft treuhänderisch zu erwerben<br />
sowie zu halten und zu verwalten.<br />
(5) Solange der Anleger nicht unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft<br />
beteiligt ist, hält im Außenverhältnis die Treuhänderin die<br />
Beteiligung des Anlegers zusammen mit den weiteren Beteiligungen<br />
anderer Anleger als eine einheitliche Kommanditbeteiligung. Im<br />
Innenverhältnis handelt die Treuhänderin jedoch ausschließlich im<br />
Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Anlegers; dies gilt ebenso<br />
für Beteiligungen von Anlegern, die ihre mittelbare Beteiligung gemäß<br />
§ 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags in eine unmittelbare<br />
Beteiligung an der Gesellschaft umgewandelt haben.<br />
(6) Im Verhältnis zur Gesellschaft und zu den übrigen Gesellschaftern<br />
werden die mittelbar beitretenden Anleger gemäß § 5 Absatz 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages – soweit gesetzlich zulässig – wie unmittelbar<br />
beteiligte Kommanditisten behandelt, obwohl sie nicht im<br />
Handelsregister eingetragen sind.<br />
(7) Der Anleger trägt in Höhe seiner Beteiligung zzgl. des von ihm zu leistenden<br />
Agios das anteilige wirtschaftliche Risiko der Gesellschaft in<br />
gleicher Weise wie ein im Handelsregister eingetragener unmittelbar<br />
beteiligter Kommanditist. Entsprechend nimmt der Anleger auch<br />
am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
und der gesetzlichen Bestimmungen teil. Die<br />
Haftung des Anlegers gegenüber Gläubigern der Gesellschaft ist<br />
auf seine Haftsumme in Höhe von 10% des in der Beitrittserklärung<br />
gezeichneten Betrages beschränkt; zu darüber hinausgehenden<br />
Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft oder Zahlungen gegenüber<br />
Dritten ist der Anleger nicht verpflichtet, soweit das von<br />
ihm in seiner Beitrittserklärung gezeichnete Kapital geleistet und<br />
nicht wieder entnommen oder zurückgewährt worden ist.<br />
(8) Verlangt ein Anleger gemäß § 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
von der Treuhänderin die Übertragung der für ihn treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung, so wird ihm die Treuhänderin einen<br />
seiner Beteiligung entsprechenden Teilkommanditanteil unter den<br />
in § 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages genannten Voraussetzungen<br />
übertragen. Die Übertragung erfolgt im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
aufschiebend bedingt auf die Eintragung des<br />
Anlegers als Kommanditist in das Handelsregister. Der Anleger hat<br />
der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
hierfür eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht, entsprechend<br />
dem als Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag beigefügten<br />
Muster, zu erteilen. Der Anleger hat die Kosten für die Übertragung<br />
der Beteiligung und seine Eintragung ins Handelsregister zu tragen.<br />
Das Treuhandverhältnis setzt sich auch nach einer solchen Über-<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
(1)<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Verträge – Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
tragung als sog. „unechte“ bzw. „Verwaltungstreuhand“ fort; insbesondere<br />
ist die Treuhänderin auch in diesem Fall berechtigt, die<br />
Beteiligungsrechte des Anlegers als dessen Bevollmächtigte nach<br />
Maßgabe dieses Treuhandvertrages auszuüben.<br />
§ 3<br />
Leistung der Einlagen durch die Anleger<br />
Der Anleger ist verpflichtet, das von ihm in der Beitrittserklärung<br />
gezeichnete Kapital, welches mindestens EUR 10.000 betragen<br />
soll und glatt durch 1.000 teilbar sein muss, zzgl. dem in der Beitrittserklärung<br />
angegebenen Agio zu den in der Beitrittserklärung<br />
vereinbarten Terminen direkt auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />
Konto der Gesellschaft mit schuldbefreiender Wirkung im<br />
Verhältnis zur Treuhänderin einzuzahlen oder zu überweisen. Der<br />
Anleger erhält von der Treuhänderin zusammen mit der Mitteilung<br />
über die Annahme seiner Beitrittserklärung eine entsprechende<br />
Zahlungsaufforderung.<br />
Leistet ein Anleger seine Einlage und das Agio vorzeitig, so gelten<br />
die Bestimmungen in § 4 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Leistet ein Anleger seine Einlage und das darauf entfallende Agio<br />
nicht oder nicht fristgerecht, so gelten die Bestimmungen in § 4<br />
Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages über die Geltendmachung<br />
von Verzugszinsen und -schäden sowie § 4 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
über den Ausschluss des Gesellschafters aus<br />
der Gesellschaft. Darüber hinaus ist die Treuhänderin ermächtigt,<br />
von dem mit dem Anleger bestehenden Treuhandvertrag zurück zu<br />
treten.<br />
In dem Fall, dass die Treuhänderin nach vorstehendem Absatz 3<br />
vom Treuhandvertrag zurücktritt und ggf. den Anleger aus der Gesellschaft<br />
ausschließt, sind vom Anleger bereits erbrachte Teilzahlungen<br />
auf das von ihm gezeichnete Kapital, unter Abzug der von<br />
ihm nach nachstehendem Absatz 5 zu tragenden Kosten, an ihn zurück<br />
zu zahlen, sobald sein Ausschluss aus der Gesellschaft wirksam<br />
geworden ist. Etwaige Rückzahlungsansprüche des Anlegers<br />
sind nicht zu verzinsen. Weitergehende Zahlungsansprüche gegen<br />
die Treuhänderin oder die Gesellschaft hat der Anleger nicht.<br />
Der Anleger trägt die im Zusammenhang mit der Beendigung des<br />
Treuhandvertrages und ggf. seinem Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
nach vorstehendem Absatz 3 entstehenden Kosten. Die<br />
Gesellschaft und die Treuhänderin sind zur Aufrechnung ihrer Ansprüche<br />
mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen des Anlegers berechtigt.<br />
§ 4<br />
Pflichten und Rechte der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin ist verpflichtet, die für den Anleger übernommene<br />
und treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft im<br />
Sinne einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand zu verwalten.<br />
Dies gilt auch für den Fall, dass die treuhänderisch gehaltene Beteiligung<br />
gemäß § 5 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages an den<br />
Anleger übertragen worden ist.<br />
175
176<br />
(2) Weisungen des Anlegers wird die Treuhänderin Folge leisten, soweit<br />
diese Weisungen nicht gegen das Gesetz, den Gesellschaftsvertrag<br />
oder diesen Treuhandvertrag verstoßen oder die Treuhänderin<br />
bei Befolgung der Weisungen gesetzliche oder vertragliche<br />
Pflichten insbesondere gegenüber der Gesellschaft oder den anderen<br />
Anlegern verletzten würde. Hinsichtlich der Wahrnehmung der<br />
Stimmrechte aus der treuhänderischen Beteiligung gilt § 6 dieses<br />
Vertrages. Die Weisungen des Anlegers haben schriftlich zu erfolgen.<br />
Weisungen, die nicht schriftlich erfolgen, hat die Treuhänderin<br />
nicht zu beachten.<br />
(3) Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im Rahmen dieses Treuhandverhältnisses<br />
erworbene Vermögen von ihrem eigenen oder dem<br />
von Dritten anvertraute Vermögen getrennt zu halten und zu verwalten.<br />
(4) Die Treuhänderin hat dem Anleger alles heraus zu geben, was sie<br />
in Ausübung dieses Treuhandvertrages, aufgrund des hierdurch<br />
begründeten Treuhandverhältnisses oder aufgrund ihrer Rechtsstellung<br />
als Treuhandkommanditistin bei der Gesellschaft für ihn erlangt,<br />
es sei denn, der Gesellschaftsvertrag oder dieser Treuhandvertrag<br />
regelt ausdrücklich etwas anderes.<br />
(5) Die Treuhänderin darf Dritten gegenüber die Beteiligung des Anlegers<br />
an der Gesellschaft nur mit dessen vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung offen legen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich<br />
zwingend vorgeschrieben oder dient der Zweckbestimmung<br />
des Gesellschaftsvertrages oder dieses Treuhandvertrages. Die<br />
Treuhänderin ist in jedem Fall zur Offenlegung gegenüber den deutschen<br />
Steuerbehörden, gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber<br />
deren von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Beratern (insbesondere Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern)<br />
berechtigt.<br />
(6) Die Treuhänderin übernimmt die Kommunikation zwischen den Anlegern<br />
und der Gesellschaft und das regelmäßige Reporting der<br />
Gesellschaft gegenüber den Anlegern. Die Treuhänderin wird die<br />
Anleger über die die Gesellschaft betreffenden Vorgänge mindestens<br />
einmal jährlich, grundsätzlich im Zusammenhang mit der Einberufung<br />
der ordentlichen Gesellschafterversammlung, schriftlich<br />
in Form eines Treuhandberichts unterrichten.<br />
(7) Zu den Aufgaben der Treuhänderin gehört nicht die Prüfung der<br />
Buchhaltung und des Jahresabschlusses der Gesellschaft, ebenso<br />
wenig wie die Kontrolle der Mittelverwendung oder die Überwachung<br />
der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Treuhänderin<br />
hat bei der Investitionsentscheidung des Anlegers nicht mitgewirkt;<br />
sie trifft keinerlei Pflicht zur Beratung des Anlegers und bietet eine<br />
solche auch nicht an.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
§ 5<br />
Rechte und Pflichten des Anlegers<br />
Der Anleger ist berechtigt, der Treuhänderin bezüglich der Wahrnehmung<br />
seiner Gesellschafterrechte schriftliche Weisungen zu<br />
erteilen. Die Treuhänderin hat diese Weisungen nach Maßgabe von<br />
§ 4 Absatz 2 Satz 1 dieses Vertrages zu befolgen.<br />
Die sich aus der treuhänderischen Beteiligung ergebenden steuerlichen<br />
Wirkungen treffen ausschließlich den Anleger.<br />
Der Anleger ist verpflichtet, die Treuhänderin auf erstes Anfordern<br />
von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die aus oder im Zusammenhang<br />
mit dem Treuhandverhältnis und der treuhänderischen<br />
(4)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft entstehen. Hat die<br />
Treuhänderin eine solche Verbindlichkeit bereits geleistet, so hat<br />
der Anleger ihr auf erstes Anfordern die geleisteten Aufwendungen<br />
zu erstatten. Vorstehende Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung<br />
des Treuhandvertrages fort. Die Verjährung der Ansprüche<br />
der Treuhänderin gegenüber dem Anleger auf Freistellung bzw. Erstattung<br />
nach diesem Absatz beginnt frühestens mit Beendigung<br />
dieses Vertrages.<br />
Der Anleger ist nicht berechtigt, gegen sich aus dem vorherigen Absatz<br />
3 ergebende Freistellungs- bzw. Erstattungsansprüche sowie<br />
gegenüber anderen Ansprüchen der Treuhänderin aus diesem Vertragsverhältnis<br />
gegen ihn mit Forderungen, die er aus diesem oder<br />
einem anderen Rechtsverhältnis gegen die Treuhänderin geltend<br />
macht, aufzurechnen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene<br />
oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.<br />
§ 6<br />
Rechte und Pflichten betreffend<br />
Gesellschafterversammlungen<br />
Die Treuhänderin hat den Anleger innerhalb von fünf Tagen nach<br />
Erhalt der Aufforderung zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren<br />
oder der Einladung zu einer Präsenzversammlung von der Einleitung<br />
des schriftlichen Abstimmungsverfahrens und den Abstimmungsgegenständen<br />
bzw. von der Einberufung einer Präsenzversammlung<br />
und der Tagesordnung zu unterrichten.<br />
Der Anleger ist, auch wenn er nicht selbst als Kommanditist ins<br />
Handelsregister eingetragen ist, berechtigt, selbst an schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren oder an Präsenzversammlungen teilzunehmen<br />
oder sich nach Maßgabe von § 13 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
durch einen mit schriftlicher Vertretungs- und<br />
Stimmrechtsvollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten zu<br />
lassen; rein vorsorglich erteilt die Treuhänderin hiermit dem Anleger,<br />
hinsichtlich der für ihn treuhänderisch gehaltenen Beteiligung, eine<br />
entsprechende Stimmrechtsvollmacht. Diese berechtigt auch, Untervollmacht<br />
zu erteilen.<br />
Macht der Anleger von dem im vorangegangenen Abs. 2 genannten<br />
Recht keinen Gebrauch so wird die Treuhänderin das Teilnahme-,<br />
Antrags- und Stimmrecht des Anlegers bei schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
und auf Präsenzversammlungen unter Beachtung<br />
etwa erteilter schriftlicher Weisungen des Anlegers hinsichtlich der<br />
Ausübung des Stimmrechts sowie der sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
und dem Gesetz ergebenden Treuepflichten gegenüber der<br />
Gesellschaft und den übrigen Gesellschaftern und Anlegern wahrnehmen.<br />
Werden der Treuhänderin nach Erhalt einer Weisung neue<br />
außerordentliche Sachverhalte im Hinblick auf die diesbezüglichen<br />
Abstimmungsgegenstände bekannt, deren vorherige Kenntnis den<br />
Anleger nach Einschätzung der Treuhänderin zu einer anders lautenden<br />
Weisung bewogen hätte, so darf die Treuhänderin von der<br />
Weisung abweichen und die Beteiligungsrechte des Anlegers nach<br />
pflichtgemäßen Ermessen ausüben. Werden der Treuhänderin vom<br />
Anleger keine schriftlichen Weisungen erteilt, wird sie sich mit den<br />
Stimmen des Anlegers bei der Stimmabgabe enthalten. Die Treuhänderin<br />
ist nach § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />
ihr Stimmrecht entsprechend den Kapitalanteilen der von<br />
ihr vertretenden Anleger, nach Maßgabe der ihr von diesen erteilten<br />
Weisungen, unterschiedlich auszuüben.
§ 7<br />
Übertragung der Beteiligung;<br />
Rechtsnachfolge<br />
(1) Der Anleger kann unter entsprechender Anwendung von § 19 des<br />
Gesellschaftsvertrages mit vorheriger Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin der Gesellschaft und der Treuhänderin<br />
seine Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag hinsichtlich<br />
der für ihn von der Treuhänderin treuhänderisch gehaltenen<br />
und/oder verwalteten Beteiligung an der Gesellschaft im Ganzen,<br />
aber nicht zum Teil, auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung<br />
darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger<br />
Grund liegt insbesondere vor, wenn der übernehmende Dritte nicht<br />
vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Anlegers aus diesem<br />
Treuhandvertrag und dem Gesellschaftsvertrag eintritt.<br />
(2) Die Treuhänderin ist berechtigt, von dem übertragenden Anleger einen<br />
Nachweis für den Übergang und den Eintritt des übernehmenden<br />
Dritten in die Rechte und Pflichten des Anlegers aus diesem<br />
Treuhandvertrag und dem Gesellschaftsvertrag zu verlangen. Solange<br />
ein solcher Nachweis nach Anforderung durch die Treuhänderin<br />
nicht vorliegt, gilt die Übertragung als nicht erfolgt.<br />
(3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend<br />
für Belastungen oder sonstige Verfügungen, insbesondere für eine<br />
Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder die Bestellung eines<br />
Nießbrauches seitens des Anlegers betreffend seine mittelbare<br />
Beteiligung an der Gesellschaft.<br />
(4) Stirbt der Anleger, so gehen alle Rechte und Pflichten aus diesem<br />
Treuhandvertrag auf seinen/seine Rechtsnachfolger (nachfolgend<br />
„Rechtsnachfolger" genannt) über. Der/Die Rechtsnachfolger hat/<br />
haben sich gegenüber der Treuhänderin durch Vorlage eines Erbscheins,<br />
eines notariellen Auseinandersetzungsvertrages oder<br />
einer entsprechenden Erklärung des Testamentsvollstreckers zu<br />
legitimieren. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden, so haben<br />
diese ohne Aufforderung einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />
bestellen und der Treuhänderin schriftlich zu benennen, der gegenüber<br />
der Treuhänderin und der Gesellschaft für alle Rechtsnachfolger<br />
nur einheitlich handeln kann. Bis zur Bestellung und Benennung<br />
des gemeinsamen Bevollmächtigten gegenüber der Treuhänderin<br />
kann die Treuhänderin Erklärungen gegenüber jedem der Rechtsnachfolger<br />
auch mit Wirkung für und gegen die übrigen Rechtsnachfolger<br />
abgeben. Solange ein gemeinsamer Bevollmächtigter<br />
nicht bestellt und benannt ist oder die Legitimation des oder der Erben<br />
bzw. Vermächtnisnehmer nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus<br />
der Gesellschaftsbeteiligung, gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.<br />
Auszahlungen sind nur an den gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten zu leisten; sie haben schuldbefreiende Wirkung<br />
gegenüber allen Rechtsnachfolgern. Die Wahrnehmung der Rechte<br />
aus dem Treuhandvertrag durch einen Testamentsvollstrecker wird<br />
zugelassen; für die Dauer der Testamentsvollstreckung bedarf es<br />
keines gemeinsamen Bevollmächtigten.<br />
(5) Die im Zusammenhang mit dem Tod eines Gesellschafters bei der<br />
Gesellschaft oder der Treuhänderin anfallenden Kosten, insbesondere<br />
für etwaige im Zuge des Erbfalls notwendig werdende Anmeldungen<br />
beim Handelsregister, werden von dem oder den Erben getragen.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
(7)<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Verträge – Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
§ 8<br />
Laufzeit und Beendigung<br />
des Treuhandverhältnisses<br />
Dieser Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Der Treuhandvertrag endet automatisch bei einer Vollbeendigung<br />
der Gesellschaft und Eintragung der Löschung der Gesellschaft im<br />
Handelsregister.<br />
Das Treuhandverhältnis kann von der Treuhänderin und vom Anleger<br />
entsprechend den Regelungen über die ordentliche Kündigung<br />
des Gesellschaftsvertrages in § 21 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
mit einer Frist von 12 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres<br />
der Gesellschaft, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2024<br />
ordentlich gekündigt werden.<br />
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können die Treuhänderin<br />
und der Anleger das Treuhandverhältnis außerordentlich fristlos<br />
kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung der Treuhänderin<br />
liegt insbesondere dann vor, wenn<br />
a) die Tätigkeit der Treuhänderin genehmigungspflichtig wird,<br />
b) über das Vermögen des Anlegers das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt wird oder die Beteiligung des Anlegers<br />
an der Gesellschaft bzw. seine Rechte aus diesem<br />
Treuhandvertrag von einem Gläubiger gepfändet wurde und<br />
die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von 6 Monaten<br />
aufgehoben wird,<br />
c) der Anleger nach § 23 Absatz 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />
Die Kündigung muss schriftlich mittels eingeschriebenen Brief erfolgen.<br />
Das Treuhandverhältnis mit dem Anleger endet ferner, wenn die<br />
Treuhänderin mit dem für den betreffenden Anleger treuhänderisch<br />
gehaltenen Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft<br />
ausscheidet, ohne dass die betreffende Beteiligung gemäß § 5<br />
Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages an den Anleger übertragen<br />
wird.<br />
Die Treuhänderin überträgt bereits hiermit für die folgenden Fälle<br />
ihren Kommanditanteil auf die Treugeber im Verhältnis der für diese<br />
treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen, und zwar unter Aufteilung<br />
in entsprechend einzelne Beteiligungen, wenn<br />
a) über die Treuhänderin aus einem rechtskräftigen Titel die<br />
Zwangsvollstreckung betrieben und die Zwangsvollstreckung<br />
nicht innerhalb von 3 Monaten aufgehoben wird oder<br />
b) über die Treuhänderin das Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />
mangels Masse nicht eröffnet oder eingestellt wird.<br />
Die Übertragung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der<br />
Eintragung der Anleger ins Handelsregister. Die Treugeber nehmen<br />
diese Übertragung an. In diesem Fall endet der Treuhandvertrag mit<br />
der Wirksamkeit der Übertragung.<br />
Nach Beendigung des Treuhandverhältnisses hat die Treuhänderin<br />
die für den Anleger treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der<br />
Gesellschaft an den Anleger im Wege der Sonderrechtsnachfolge,<br />
aufschiebend bedingt auf seine Eintragung im Handelsregister, zu<br />
übertragen. Hierzu hat der Anleger der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
eine unwiderrufliche und über seinen Tod hinaus gültige<br />
notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht nach Maßgabe des<br />
177
178<br />
(8)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
dem Gesellschaftsvertrag als Anlage 2 beigefügten Musters zu<br />
erteilen.<br />
Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, so wird das<br />
Treuhandverhältnis mit der gemäß § 23 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
durch die Gesellschafter der Gesellschaft zu<br />
wählenden neuen Treuhänderin fortgesetzt. Solange noch keine<br />
neue Treuhänderin gewählt ist, nimmt der Anleger seine Beteiligungsrechte<br />
aus der treuhänderisch für ihn gehaltenen Beteiligung<br />
selbst wahr.<br />
§ 9<br />
Haftung der Treuhänderin; Verjährung<br />
Die Treuhänderin haftet auch für ein vor dem Abschluss dieses<br />
Treuhandvertrages liegendes Verhalten nur, soweit ihr Vorsatz oder<br />
grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung<br />
wesentlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag haftet sie auch<br />
für leichte Fahrlässigkeit. Die Treuhänderin haftet der Höhe nach<br />
– außer bei Vorsatz – nur für den typischen und vorhersehbaren<br />
Schaden. Der Umfang der Haftung ist in jedem Fall auf die jeweilige<br />
Höhe des vom Anleger gezeichneten Kapitals der Gesellschaft<br />
begrenzt.<br />
Grundlage der Eingehung der mittelbaren Beteiligung des Anlegers<br />
an der Gesellschaft sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt<br />
enthaltenen Informationen. Die Treuhänderin darf davon ausgehen,<br />
dass der Anleger den Verkaufsprospekt erhalten und sich anhand<br />
dessen über die Gesellschaft und alle sonstigen für die Beteiligungsentscheidung<br />
maßgebenden Umstände unterrichtet hat und<br />
sich vorher steuerlich und rechtlich durch Fachleute hat beraten<br />
lassen. Die Treuhänderin hat den Verkaufsprospekt und die darin<br />
enthaltenen Angaben keiner eigenen Überprüfung unterzogen. Sie<br />
haftet dem Anleger gegenüber daher auch nicht für den Inhalt des<br />
Verkaufsprospekts und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit und<br />
zu den steuerlichen Folgen der Beteiligung. Sie haftet des Weiteren<br />
auch nicht für die Werthaltigkeit der Beteiligung oder deren Ertragsfähigkeit<br />
oder für den Eintritt etwa angestrebter steuerlicher<br />
Wirkungen.<br />
Ansprüche des Anlegers gegen die Treuhänderin haben eine Verjährungsfrist<br />
von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt für alle<br />
Ansprüche gegen die Treuhänderin mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme<br />
der tatsächlichen Umstände, die den jeweiligen Anspruch<br />
begründen. Spätestens mit dem dritten Tag nach der Absendung<br />
des jeweiligen Jahresabschlusses der Gesellschaft und/oder des<br />
Treuhandberichts der Treuhänderin an die Anleger beginnt die Verjährungsfrist<br />
für Ansprüche, die während des Geschäftsjahres der<br />
Gesellschaft entstanden sind, auf die sich der Jahresabschluss<br />
und/oder der Treuhandbericht der Treuhänderin bezieht. Gelten<br />
nach dem Gesetz kürzere Verjährungsfristen oder ein früherer Verjährungsbeginn<br />
so bleiben diese anwendbar.<br />
§ 10<br />
Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Treuhandtätigkeit von der Gesellschaft<br />
eine Vergütung gemäß § 18 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
§ 11<br />
Mitteilungspflichten, Datenverarbeitungsklausel<br />
Hinsichtlich der schriftlichen Mitteilungspflichten des Anlegers,<br />
seiner Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten,<br />
des Rechts der Treuhänderin zur Zurückbehaltung<br />
von Auszahlungen und der Zugangsfiktion von Mitteilungen an den<br />
Anleger, gelten die Bestimmungen des § 26 des Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechend.<br />
Der Anleger erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung<br />
seiner persönlichen Daten – unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage<br />
durch die Treuhänderin, im Rahmen dieses Treuhandvertrages<br />
zum Zwecke seiner Betreuung und der Verwaltung<br />
der für ihn treuhänderisch gehaltenen und/oder verwalteten Beteiligung<br />
– einverstanden.<br />
§ 12<br />
Salvatorische Klausel, Gerichtsstand<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die<br />
Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />
der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der nichtigen, unwirksamen bzw. undurchführbaren<br />
Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt,<br />
wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />
Lücke ergeben sollte.<br />
Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag unterliegt dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen<br />
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />
sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages ist Hamburg,<br />
soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen oder die Kündigung oder Aufhebung dieses Vertrages<br />
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder einen<br />
Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.<br />
FÜR DIE TREUHÄNDERIN<br />
Hamburg, den 31. Mai 2010<br />
gez. Jörn Schulze<br />
CH2 Treuhand GmbH<br />
ANLEGER<br />
– mittels Beitrittserklärung –<br />
FÜR DIE ZUSTIMMENDE CH2 DISCOUNTER NO. 1 GMBH & CO. KG<br />
Hamburg, den 31. Mai 2010<br />
gez. Antje Montag / Christian Kuppig<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG
Mit Speck fängt man Mäuse<<br />
Mit Gemüse... den reizenden<br />
Vegetarier von nebenan<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
179
180<br />
Anlage 2<br />
zum Gesellschaftsvertrag der<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />
in den Angelegenheiten der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
(nachfolgend die „Gesellschaft“ genannt)<br />
Ich, der/die Unterzeichnende<br />
Herr/Frau<br />
geboren am<br />
wohnhaft in<br />
(Name, Vorname)<br />
(Straße, PLZ, Ort)<br />
bevollmächtige hiermit die CH2 Logistica <strong>No</strong>.2 Asset GmbH, eingetragen<br />
im Handelsregister bei dem Amtsgerichts Hamburg unter HRB 107748,<br />
als geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft sowie die Komplementärin<br />
der Gesellschaft, die CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH,<br />
eingetragen im Handelsregister bei dem Amtsgericht Hamburg unter<br />
HRB 113267, mich bei allen Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister<br />
hinsichtlich der Gesellschaft zu vertreten.<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Die Vollmacht berechtigt zu allen Anmeldungen, insbesondere betreffend<br />
� meinen Eintritt als Kommanditist in die Gesellschaft mit einer Haftsumme<br />
in Höhe von<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
EUR:<br />
(10% des Zeichnungsbetrages ohne Agio gem. Beitrittserklärung),<br />
mein Ausscheiden aus der Gesellschaft,<br />
den Eintritt und das Ausscheiden von anderen Kommanditisten<br />
sowie von persönlich haftenden Gesellschaftern bei der Gesellschaft,<br />
die Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der Ergebnisverteilung<br />
der Gesellschaft,<br />
die Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft,<br />
alle Umwandlungsvorgänge bei der Gesellschaft (einschließlich<br />
Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Ausgliederung),<br />
die Auflösung der Gesellschaft einschließlich der Anmeldung der<br />
Liquidatoren sowie<br />
die Löschung der Gesellschaft.<br />
Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit<br />
und berechtigt, Untervollmacht zu erteilen und den Unterbevollmächtigten<br />
von den Beschränkungen nach § 181 BGB zu befreien. Die Vollmacht<br />
ist unwiderruflich und gilt über meinen Tod hinaus.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Anlegers (notariell zu beglaubigen)<br />
<strong>No</strong>tarieller Beglaubigungsvermerk
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />
für die CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
Zwischen<br />
der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
– nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –,<br />
der CH2 Treuhand GmbH<br />
– nachfolgend auch „Treuhänderin“ genannt –<br />
und<br />
Dipl.-Kfm. Christoph Wegner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,<br />
Neuer Wall 55, 20354 Hamburg,<br />
– nachfolgend auch „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt –<br />
PRÄAMBEL<br />
– alle gemeinsam auch die „Parteien“ genannt –<br />
wird Folgendes vereinbart:<br />
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten<br />
und Verwalten von Immobilien, insbesondere solchen, die für<br />
den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften („<strong>Discounter</strong>“) gedacht<br />
sind und an solche vermietet werden. Beabsichtigt ist dabei der<br />
sukzessive Erwerb der Immobilien in vier Tranchen (§ 8 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Mittel zur Finanzierung dieser Vorhaben werden zu einem großen<br />
Teil von den der Gesellschaft beitretenden Anlegern durch Leistung<br />
jeweils einer Einlage und eines Agios (zusammen die „Eigenmittel“)<br />
auf das in der Beitrittserklärung angegebene Einzahlungskonto<br />
(„Einzahlungskonto“) erbracht.<br />
Auszahlungen der Eigenmittel von diesem Einzahlungskonto unterliegen<br />
der Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen<br />
Wirtschaftsprüfer.<br />
Im Hinblick auf diese Mittelverwendungskontrolle vereinbaren die<br />
Parteien Folgendes:<br />
(1)<br />
§ 1<br />
Mittelfreigabe/Mittelverwendungskontrolle<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt die Mittelverwendungskontrolle<br />
für die jeweilige Auszahlung vom Einzahlungskonto<br />
nach folgenden Maßgaben:<br />
a) Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die auf dem Einzahlungs-<br />
konto eingehenden Eigenmittel der Gesellschaft.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
b) Die Kontrolle erstreckt sich ausschließlich auf die Investitions-<br />
phase und ist mit vollständiger Abwicklung der im Investitionsund<br />
Finanzierungsplan gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung der<br />
nach der Abwicklung auf dem Einzahlungskonto verbleibenden<br />
Beträge an die Gesellschaft abgeschlossen.<br />
(2) Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt und verpflichtet,<br />
Zahlungsaufträge der Treuhänderin an die Bank freizugeben, wenn<br />
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
a) Die Mittelverwendung erfolgt in Übereinstimmung mit dem in<br />
§ 7 des Gesellschaftsvertrages dargestellten Investitionsplan<br />
und den dort festgelegten Investitionskriterien sowie den entsprechenden<br />
Verträgen der Gesellschaft mit Dritten.<br />
b) Es werden Rechnungen mit einem Prüfvermerk zur sachlichen<br />
und rechnerischen Richtigkeit, Verträge bzw. Leistungsnachweise<br />
oder gleichwertige Unterlagen seitens der Treuhänderin<br />
vorgelegt. Die Belege müssen den Anforderungen der deutschen<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen<br />
bzw. gleichermaßen nachweiskräftig sein.<br />
c) Die Zahlungen erfolgen an die in den Rechnungen bzw. Verträ-<br />
gen genannten Empfänger in der dort genannten Höhe.<br />
d) Sofern bereits einzelne in § 7 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Gesellschaft aufgeführte, der Mittelverwendungskontrolle unterliegende<br />
Kosten direkt von der Gesellschaft beglichen wurden,<br />
ist dem Mittelverwendungskontrolleur vor deren Erstattung<br />
ein entsprechender Zahlungsnachweis zu erbringen.<br />
e) Kostenpositionen, die prozentual zum Emissionskapital kalku-<br />
liert sind, erhöhen sich im Falle einer Kapitalerhöhung bzw. reduzieren<br />
sich im Fall einer Kapitalherabsetzung entsprechend.<br />
f) Werden dem Mittelverwendungskontrolleur Rechnungen über<br />
Kosten inkl. Umsatzsteuer vorgelegt, wurde diese jedoch in<br />
der Investitionsrechnung nicht berücksichtigt, kann die ausgewiesene<br />
Umsatzsteuer mit überwiesen werden. Sofern die<br />
Gesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist, überweist sie<br />
unverzüglich diesen Betrag nach Erhalt der entsprechenden<br />
Vorsteuer vom Finanzamt auf das Einzahlungskonto. Sollte<br />
die Gesellschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein, hat sie<br />
den Betrag entsprechend auszugleichen, sofern die Liquiditätslage<br />
auf dem Treuhandkonto dies erforderlich macht.<br />
g) Ein Ausgleich von Rechnungen über nicht geplante Kosten mit<br />
Eigenmitteln ist unzulässig.<br />
h) Im Falle einer verzinslichen Anlage zwischenzeitlich nicht be-<br />
nötigter Eigenmittel erfolgt eine Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />
nur dann, wenn die Rückzahlung des<br />
angelegten Kapitals und der Zinsen auf das Einzahlungskonto<br />
sichergestellt ist.<br />
181
182<br />
(3) Weitere Kontrollpflichten treffen den Mittelverwendungskontrolleur<br />
nach diesem Vertrag nicht. Insbesondere ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />
nicht verpflichtet, den Verkaufsprospekt der Gesellschaft<br />
und die darin enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit,<br />
die Durchführung des Investitionsvorhabens sowie die Wirtschaftlichkeit<br />
der Beteiligung und ggf. damit verfolgter steuerlicher Ziele<br />
zu prüfen. Ferner prüft der Mittelverwendungskontrolleur nicht,<br />
ob die von der Treuhänderin vorzunehmenden Zahlungen unter<br />
wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten<br />
notwendig oder sinnvoll sind. Des Weiteren nimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />
keine Prüfung der Bonität von beteiligten Personen,<br />
Unternehmen und Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit<br />
von Garantien vor.<br />
Die nach Absatz 2 b vorzulegenden schriftlichen Unterlagen überprüft<br />
der Mittelverwendungskontrolleur nicht daraufhin, ob die Unterschriften<br />
auf Originalurkunden von zeichnungsberechtigten Personen<br />
stammen und ob vorgelegte Fotokopien mit den Originalen<br />
übereinstimmen.<br />
(4) Die Gesellschaft und die Treuhänderin verpflichten sich, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
alle zur Durchführung seiner Pflichten<br />
nach diesem Vertrag erforderlichen Unterlagen und Informationen<br />
so rechtzeitig zu geben, dass eine angemessene Pflichterfüllung<br />
möglich ist.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(1)<br />
(2)<br />
§ 2<br />
Einzahlungskonto<br />
Die Zeichnungsberechtigung für das Einzahlungskonto ist so auszugestalten,<br />
dass die Treuhänderin nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
über die Eigenmittel verfügt.<br />
Die jeweils kontoführende Bank, welche eine Kopie dieses Vertrages<br />
erhält, ist daher anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich<br />
der Vertretungsberechtigung/Kontovollmachten der schriftlichen<br />
Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs als Zeichnungsberechtigtem<br />
bedürfen.<br />
§ 3<br />
Vergütung<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Durchführung seiner<br />
Pflichten von der Gesellschaft eine einmalige Gebühr in Höhe<br />
von EUR 15.000 zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Der Anspruch auf die Gebühr ist zu 50% fällig mit der Freigabe der<br />
ersten Eigenmittel und der Restbetrag, sobald nach Schließung der<br />
Gesellschaft die Zahlungen entsprechend dem Investitionsplan<br />
gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages – mit Ausnahme der Bezahlung<br />
der Mittelverwendungskontrolle – insoweit vollständig abgewickelt<br />
und Restbeträge ggf. gem. § 1 Abs. 1 lit. b) ausgekehrt worden<br />
sind. Bei vorzeitiger Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem<br />
Grund, den nicht der Mittelverwendungskontrolleur zu vertreten<br />
hat, ist der Restbetrag zum nächsten Quartalsende fällig.<br />
(1)<br />
(2)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
§ 4<br />
Vertragsdauer<br />
Der Vertrag endet, wenn sämtliche Eigenmittel – bis auf eine ggf. zu<br />
bildende Liquiditätsreserve – gem. § 1 dieses Vertrages verwendet<br />
wurden, spätestens mit Auflösung der Gesellschaft. Die vorherige<br />
Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur bestätigt der Treuhänderin und<br />
der Gesellschaft schriftlich die Beendigung der Mittelverwendungskontrolle<br />
nach Abschluss sämtlicher nach diesem Vertrag<br />
geschuldeten Kontrollarbeiten.<br />
§ 5<br />
Allgemeine Auftragsbedingungen<br />
Für diesen Vertrag gelten ergänzend die den Parteien bekannten,<br />
diesem Vertag als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen<br />
Fassung vom 01. Januar 2002 („AAB“).<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
für fahrlässig verursachte Schäden nach Maßgabe<br />
von Ziffer 9 Abs. 2 der AAB grundsätzlich auf EUR 4.000.000<br />
beschränkt ist.<br />
Für Serienschäden, die fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs auf EUR 5.000.000 beschränkt.<br />
Als Serienschäden gelten mehrere Schäden, die auf der<br />
gleichen Pflichtverletzung im Rahmen mehrerer gleichartiger Beratungen<br />
bzw. Leistungen beruhen.<br />
Ist neben dem fahrlässigen Verhalten des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
ein Verhalten Dritter für einen Schaden mitursächlich, so<br />
haftet der Mittelverwendungskontrolleur anteilig in Höhe seines<br />
Verursachungsbeitrages. Die Begrenzung der Höhe der Haftung<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Mittel aus einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
zum Schadensersatz möglicherweise<br />
nicht oder nicht ausreichend in dem in den AAB genannten Umfang<br />
zur Verfügung stehen, falls die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
bereits andere durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />
verursachte Schäden ersetzt hat.<br />
§ 6<br />
Kosten<br />
Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft.<br />
(1)<br />
§ 7<br />
Schlussbestimmungen<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag<br />
oder aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit<br />
gesetzlich zulässig – Hamburg.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Ergänzungen und<br />
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch<br />
für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.<br />
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,<br />
so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch<br />
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch<br />
eine solche Bestimmung ersetzt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise rechtlich und<br />
wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall<br />
des Vorliegens einer Lücke in diesem Vertrag.<br />
Hamburg den 04. Juni 2010<br />
gez. Antje Montag / Christian Kuppig<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
Hamburg, den 04. Juni 2010<br />
gez. Jörn Schulze<br />
CH2 Treuhand GmbH<br />
Hamburg, den 04. Juni 2010<br />
gez.Christoph Wegner<br />
Dipl.-Kfm. Christph Wegner<br />
Anlage (AAB)<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Verträge – Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
183
184<br />
Anlage (AAB)<br />
zum Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR WIRTSCHAFTS-<br />
PRÜFER UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFTEN<br />
VOM 1. JANUAR 2002<br />
1. GELTUNGSBEREICH<br />
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern<br />
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden<br />
zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer" genannt) und<br />
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige<br />
Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart<br />
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<br />
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen<br />
auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als<br />
dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen<br />
Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.<br />
2. UMFANG UND AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES<br />
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein<br />
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den<br />
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der<br />
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages<br />
sachverständiger Personen zu bedienen.<br />
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei<br />
betriebswirtschaftlichen Prüfungen — der ausdrücklichen schriftlichen<br />
Vereinbarung.<br />
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht<br />
auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts<br />
oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs-<br />
und Bewirtschaftungsrechts beachtet<br />
sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen<br />
oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden<br />
können. Die Ausführung eines Auftrages umfasst nur dann<br />
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen<br />
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn<br />
sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlass ergibt<br />
oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.<br />
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen<br />
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet,<br />
den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende<br />
Folgerungen hinzuweisen.<br />
Allgemeine Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer und<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
3. AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS<br />
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer<br />
auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung<br />
des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden<br />
und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben<br />
wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein<br />
können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände,<br />
die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt<br />
werden.<br />
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die<br />
Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen<br />
Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten<br />
schriftlichen Erklärung zu bestätigen.<br />
4. SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT<br />
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die<br />
Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte.<br />
Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote,<br />
Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.<br />
5. BERICHTERSTATTUNG UND MÜNDLICHE AUSKÜNFTE<br />
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich<br />
darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen<br />
wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist,<br />
schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern<br />
des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind<br />
stets unverbindlich.<br />
6. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS DES WIRTSCHAFTS-<br />
PRÜFERS<br />
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages<br />
vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe,<br />
Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere<br />
Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet<br />
werden.<br />
7. WEITERGABE EINER BERUFLICHEN ÄUSSERUNG DES WIRT-<br />
SCHAFTSPRÜFERS<br />
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers<br />
(Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen<br />
Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits
(2)<br />
aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen<br />
bestimmten Dritten ergibt.<br />
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen<br />
von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben<br />
sind.<br />
Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers<br />
zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer<br />
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten<br />
Aufträge des Auftraggebers.<br />
8. MÄNGELBESEITIGUNG<br />
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung<br />
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der<br />
Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder<br />
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von<br />
einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen<br />
Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlichrechtlichen<br />
Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber<br />
die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn<br />
die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für<br />
ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche<br />
bestehen, gilt Nr. 9.<br />
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber<br />
unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche<br />
nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen,<br />
verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.<br />
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und<br />
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten<br />
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können<br />
jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt<br />
werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen<br />
Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage<br />
zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber<br />
zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber<br />
vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.<br />
9. HAFTUNG<br />
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung<br />
des § 323 Abs. 2 HGB.<br />
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; Einzelner Schadensfall<br />
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht,<br />
ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche<br />
jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von<br />
Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten<br />
einzelnen Schadensfall gem. § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf ¤ 4 Mio.<br />
beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber<br />
einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte.<br />
Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren<br />
Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben.<br />
Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung<br />
ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in<br />
mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt<br />
(3)<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Verträge – Allgemeine Auftragsbedingungen für<br />
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes<br />
Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn<br />
die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder<br />
wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der<br />
Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von EUR 5 Mio. in Anspruch genommen<br />
werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme<br />
gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Pflichtprüfungen.<br />
Ausschlussfristen<br />
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der<br />
Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden<br />
Ereignis Kenntnis erlangt hat spätestens aber innerhalb<br />
von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der<br />
Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten<br />
seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage<br />
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen<br />
wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen,<br />
bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />
10. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR PRÜFUNGSAUFTRÄGE<br />
(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer<br />
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen<br />
Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine<br />
Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung<br />
des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk<br />
nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den<br />
Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an<br />
anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher<br />
Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten<br />
Wortlaut zulässig.<br />
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf<br />
der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der<br />
Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat<br />
er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.<br />
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen.<br />
Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.<br />
11. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR HILFELEISTUNG IN STEU-<br />
ERSACHEN<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in<br />
steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die<br />
vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben,<br />
als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch<br />
für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von<br />
ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.<br />
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von<br />
Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer<br />
hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In<br />
diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für<br />
die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere<br />
185
186<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer<br />
eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.<br />
Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst<br />
die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden<br />
Tätigkeiten:<br />
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkom-<br />
mensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der<br />
Vermögensteuererklärungen, und zwar aufgrund der vom Auftraggeber<br />
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für<br />
die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise<br />
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genann-<br />
ten Steuern<br />
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang<br />
mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheidend)<br />
Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergeb-<br />
nisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten<br />
Steuern<br />
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hin-<br />
sichtlich der unter a) genannten Steuern.<br />
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben<br />
die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.<br />
Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein<br />
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen<br />
die unter Abs. 3d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert<br />
zu honorieren.<br />
Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer,<br />
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer<br />
sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,<br />
sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt aufgrund eines besonderen<br />
Auftrages. Dies gilt auch für<br />
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten,<br />
z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer,<br />
Grunderwerbsteuer,<br />
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten<br />
der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen<br />
und<br />
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang<br />
mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,<br />
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters,<br />
Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.<br />
Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung<br />
als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die<br />
Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen<br />
sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen<br />
Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine<br />
Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung<br />
des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.<br />
12. SCHWEIGEPFLICHT GEGENÜBER DRITTEN, DATENSCHUTZ<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet,<br />
über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit<br />
für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewah-<br />
(2)<br />
(3)<br />
ren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder<br />
dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der<br />
Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.<br />
Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige<br />
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten<br />
nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.<br />
Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene<br />
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu<br />
verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.<br />
13. ANNAHMEVERZUG UND UNTERLASSENE MITWIRKUNG DES<br />
AUFTRAGGEBERS<br />
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer<br />
angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine<br />
ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer<br />
zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt<br />
bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm<br />
durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers<br />
entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens,<br />
und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht<br />
keinen Gebrauch macht.<br />
14. VERGÜTUNG<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung<br />
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer<br />
wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse<br />
auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die<br />
Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner<br />
Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als<br />
Gesamtschuldner.<br />
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers<br />
auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder<br />
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.<br />
15. AUFBEWAHRUNG UND HERAUSGABE VON UNTERLAGEN<br />
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung<br />
eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst<br />
angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten<br />
Schriftwechsel zehn Jahre auf.<br />
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer<br />
auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben,<br />
die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag von<br />
diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den<br />
Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber<br />
und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift<br />
oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen,<br />
die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien<br />
anfertigen und zurückbehalten.<br />
16. ANZUWENDENDES RECHT<br />
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden<br />
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Shit happens<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
187
188
Anhang<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz 190<br />
Angabenvorbehalt 195<br />
Als Anlage beigefügt<br />
Beitrittserklärung und Treuhandauftrag<br />
(Stand: 25. Juni 2010)<br />
Überweisungsträger<br />
189
190<br />
Verbraucherinformation<br />
für den Fernabsatz<br />
Besondere Informationen gem. § 312 c BGB i. V. m. Artikel 246 §§ 1 und 2 des<br />
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)<br />
INHALT<br />
I. Informationen zur Anbieterin und anderen gegenüber den<br />
Anlegern auftretenden Personen<br />
II. Informationen zur angebotenen Beteiligung<br />
III. Weitere Informationen<br />
— * —<br />
I. INFORMATIONEN ZUR ANBIETERIN UND ANDEREN GE-<br />
GENÜBER DEN ANLEGERN AUFTRETENDEN PERSONEN<br />
1. EMITTENT / BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 111406<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
CH2 Immobilien Verwaltungs GmbH<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />
Geschäftsführer: Antje Montag, Christian Kuppig<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 113267<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2 Asset GmbH<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />
Geschäftsführer: Antje Montag, Christian Kuppig<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 107748<br />
Hauptgeschäftstätigkeit des Emittenten<br />
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere<br />
solche, die für den Betrieb von Einzelhandelsgesellschaften<br />
(„<strong>Discounter</strong>n“) gedacht sind und an solche vermietet werden.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und<br />
Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den<br />
Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu<br />
fördern, und die mit ihm im Zusammenhang stehen. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
kann die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen<br />
zweckmäßigen Handlungen selbst und / oder durch<br />
Dritte vernehmen lassen. Freie Liquidität kann angelegt werden.<br />
2. TREUHÄNDERIN<br />
CH2 Treuhand GmbH<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 103958<br />
Geschäftsführer: Jörn Schulze<br />
Telefon: +49 (0)40 / 88 14 14-999<br />
Telefax: +49 (0)40 / 88 14 14-990<br />
E-Mail: info@ch2-treuhand.de<br />
Hauptgeschäftstätigkeit der Treuhänderin<br />
Der Unternehmensgegenstand der Treuhänderin ist der treuhänderische<br />
Erwerb, das treuhänderische Halten, Verwalten und<br />
Veräußern von Anteilen an geschlossenen Fonds.<br />
3. ANBIETERIN DES BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />
CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg<br />
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 103292<br />
Vorstand: Antje Montag und Christian Kuppig<br />
Telefon: +49 (0)40 / 88 14 14-900<br />
Telefax: +49 (0)40 / 88 14 14-910<br />
E-Mail: info@ch2-ag.de<br />
Hauptgeschäftstätigkeit der Anbieterin<br />
Der Unternehmensgegenstand der Anbieterin ist der Erwerb, das<br />
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />
und Gesellschaften im In- und Ausland, die Initiierung und<br />
Konzeption von Beteiligungsangeboten, die Übernahme und die<br />
Erbringung von Geschäftsführungsaufgaben sowie Marketing,<br />
Vertriebs- oder sonstige Dienstleistungen.<br />
Aufsichtsbehörde<br />
Keine<br />
4. VERMITTLER – KONTAKTIERENDER UNTERNEHMER –<br />
– Siehe Vermittlungsvermerk auf der Beitrittserklärung –
II. INFORMATIONEN ZUR ANGEBOTENEN BETEILIGUNG<br />
Die detaillierte Beschreibung der angebotenen Beteiligung sowie<br />
der maßgeblichen vertraglichen Regelungen ist in diesem Verkaufsprospekt<br />
zum Beteiligungsangebot CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1,<br />
dem darin abgedruckten Gesellschaftsvertrag, dem Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag, dem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
sowie der Beitrittserklärung enthalten. Hinsichtlich der Einzelheiten<br />
wird auf diese Dokumente verwiesen.<br />
1. WESENTLICHE MERKMALE DES<br />
BETEILIGUNGSANGEBOTES<br />
Bei der angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine Beteiligung<br />
an einer Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co.<br />
KG in Form einer (mittelbaren) Kommanditbeteiligung. Der Anleger<br />
beteiligt sich dabei auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages<br />
und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages mittelbar<br />
als Treugeber über die Treuhänderin, die CH2 Treuhand GmbH,<br />
an der Beteiligungsgesellschaft. Der Anleger ist unter den im Gesellschaftsvertrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft und dem Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag festgelegten Voraussetzungen<br />
nach Schließung der Beteiligungsgesellschaft berechtigt, von<br />
der Treuhänderin die Übertragung der treuhänderisch gehaltenen<br />
Beteiligung zu verlangen. Bei der Beteiligung handelt es sich<br />
unabhängig davon, ob der Anleger mittelbar oder unmittelbar an<br />
der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist, um eine unternehmerische<br />
Beteiligung mit den sich daraus ergebenden wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Konsequenzen.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird die Einlagen (inkl. Agio) ihrer<br />
Anleger konzeptionsgemäß zu 171,5% dazu verwenden, Einzelhandelsimmobilien<br />
zu erwerben sowie zu 14,3% für Vergütungen<br />
an die Anbieterin, zu 0,5% an die Treuhänderin, zu 2,0% für<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage und zu 2,5% für die Liquiditätsreserve<br />
verwenden (PROGNOSE). Dem Verkaufsprospekt<br />
sind die weiteren Einzelheiten der Beteiligung und insbesondere<br />
deren spezifischen Risiken, siehe hierzu Kapitel "Risiken" ab Seite<br />
21 ff., zu entnehmen.<br />
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES<br />
Durch Übermittlung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten<br />
Beitrittserklärung gibt der Anleger ein Angebot auf<br />
Erwerb einer (mittelbaren) Kommanditbeteiligung in Höhe des in<br />
der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages an der<br />
Beteiligungsgesellschaft und auf Abschluss des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages mit der Treuhänderin ab.<br />
Der Anleger ist für die Dauer von 4 Wochen ab Unterzeichnung<br />
und Übermittlung der Beitrittserklärung an sein Angebot gebunden,<br />
soweit er nicht fristgerecht von einem gesetzlichen Widerrufsrecht<br />
Gebrauch macht.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Anhang – Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
Mit der Annahme des Angebots des Anlegers durch die Treuhänderin<br />
kommt es zum Vertrag über die (mittelbare) Beteiligung<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und zum Abschluss<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Die Annahme der<br />
Beitrittserklärung steht im Ermessen der Treuhänderin. Für die<br />
Wirksamkeit der Annahme genügt eine Gegenzeichnung der<br />
Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />
beim Anleger bedarf es für deren Wirksamkeit<br />
nicht. Die Treuhänderin wird den Anleger jedoch unverzüglich von<br />
der Annahme der Beitrittserklärung schriftlich unterrichten. Der<br />
Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft kann bis zur vollständigen<br />
Platzierung bzw. bis zur Schließung der Beteiligungsgesellschaft<br />
erfolgen, welche plangemäß am 31. Dezember 2010 durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin erfolgt. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin kann die Beteiligungsgesellschaft auch vor dem<br />
31. Dezember 2010 schließen oder die Schließung bis spätestens<br />
zum 30. Juni 2011 verschieben.<br />
3. PREIS<br />
Der Anleger hat die von ihm in der Beitrittserklärung gezeichnete<br />
Einlage (nachfolgend „Zeichnungsbetrag“ genannt) zzgl. Agio<br />
gemäß Beitrittserklärung zu leisten. Es ist ein Agio von 5% der<br />
gezeichneten Einlage vorgesehen. Der Zeichnungsbetrag muss<br />
mindestens EUR 10.000 betragen und bei darüber hinausgehenden<br />
Beträgen durch 1.000 glatt teilbar sein.<br />
4. ZAHLUNG<br />
Der Zeichnungsbetrag ist als Bareinlage zu 100% zzgl. Agio gemäß<br />
Beitrittserklärung (auf den gesamten Zeichnungsbetrag)<br />
14 Kalendertage nach Annahme der Beitrittserklärung und des<br />
Treuhandauftrages durch die Treuhänderin zur Zahlung fällig.<br />
Vorgesehen ist ein Agio in Höhe von 5% des Zeichnungsbetrages.<br />
Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die Beteiligungsgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />
ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über<br />
dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB bzw. einen nachgewiesenen<br />
höheren Verzugsschaden zu verlangen. Die Treuhänderin ist bei<br />
nicht fristgerechter Zahlung des Zeichnungsbetrages berechtigt,<br />
den betreffenden Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
auszuschließen und den Treuhand- und Verwaltungsvertrag zu<br />
beenden.<br />
5. VOM ANLEGER ZUSÄTZLICH ZU TRAGENDE<br />
KOSTEN UND STEUERN<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Als<br />
weitere Kosten fallen Gebühren und Auslagen für die notarielle<br />
Beglaubigung der geforderten Handelsregistervollmacht an, die<br />
191
192<br />
der Anleger abzugeben hat, wenn er die Übertragung der mittelbar<br />
für ihn gehaltenen Beteiligung wünscht. Die Höhe der Kosten<br />
richtet sich nach der Kostenordnung der <strong>No</strong>tare. Sämtliche eigene<br />
Kosten insbesondere Kosten für Telefon, Internet und Porti,<br />
Bankgebühren, Kosten für den Zahlungsverkehr, Kosten für eine<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung, Steuerberatungskosten und<br />
Honorare für andere eigene Berater, Kosten für die Teilnahme an<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahren oder körperlichen Gesellschafterversammlungen,<br />
Reisekosten, Kosten für die Prüfung<br />
der Bücher der Beteiligungsgesellschaft sowie die Kosten für die<br />
Ermittlung eines Abfindungsguthabens beim Ausscheiden aus<br />
der Beteiligungsgesellschaft hat der Anleger selbst zu tragen.<br />
Der Anleger hat die Treuhänderin von Verbindlichkeiten, die aus<br />
oder im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis und der für<br />
den Anleger gehaltenen Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
entstehen, freizuhalten.<br />
7. LAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE<br />
KÜNDIGUNGSREGELUNGEN<br />
Die Dauer der Beteiligungsgesellschaft ist unbestimmt. Eine ordentliche<br />
Kündigung der Beteiligungsgesellschaft durch den<br />
Anleger kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Schluss eines<br />
Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft erstmals allerdings<br />
zum 31. Dezember 2024 erfolgen. Unberührt bleibt das<br />
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Kündigung des<br />
Gesellschaftsvertrages kann nur schriftlich mittels eingeschriebenen<br />
Briefs erfolgen und ist an die Beteiligungsgesellschaft zu<br />
richten.<br />
Der Anleger kann aus wichtigem Grund durch Gesellschafterbeschluss<br />
oder, wenn er seinen Zeichnungsbetrag nicht fristgerecht<br />
leistet, durch die Treuhänderin aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden. Der Anleger scheidet auch<br />
unter den im Gesellschaftsvertrag genannten Voraussetzungen<br />
(z.B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
des Anlegers) ohne Gesellschafterbeschluss aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
aus. Der Anleger hat bei seinem Ausscheiden<br />
grundsätzlich einen Anspruch auf eine Abfindung nach Maßgabe<br />
des Gesellschaftsvertrages (zur Ausnahme vgl. § 24 Abs. 8 des<br />
Gesellschaftsvertrages). Bei einer Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />
steht dem Anleger ein Anteil an der Liquidität der Gesellschaft<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages zu.<br />
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger<br />
wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt, insbesondere<br />
auf die Rubrik „Steuerliche Grundlagen“ (Seite 151 ff.) verwiesen.<br />
6. ERFÜLLUNG<br />
Nach Annahme der Beitrittserklärung und des Treuhandauftrages<br />
wird die Treuhänderin ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in Höhe<br />
des vom Anleger gezeichneten und eingezahlten Zeichnungsbetrages<br />
erhöhen und sodann für den Anleger treuhänderisch<br />
halten und verwalten. Dabei ist die Treuhänderin nicht verpflichtet,<br />
ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unverzüglich<br />
nach Beitritt eines Anlegers zu erhöhen, sondern kann Erhöhungen<br />
in regelmäßigen Zeitabständen und für mehrere Anleger gemeinsam<br />
vornehmen.<br />
Eine Übertragung der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
auf einen Dritten ist nach Maßgabe von § 19 des Gesellschaftsvertrages<br />
grundsätzlich möglich.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Er endet spätestens bei Vollbeendigung<br />
der Beteiligungsgesellschaft und Eintragung ihrer Löschung ins<br />
Handelsregister. Eine ordentliche Kündigung des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages kann mit einer Frist von 12 Monaten zum<br />
Schluss eines Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft,<br />
erstmals allerdings zum 31. Dezember 2024, erfolgen. Bei einem<br />
wichtigen Grund kann der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
außerordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung kann nur<br />
schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen. Adressat einer<br />
Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages durch<br />
den Anleger ist die Treuhänderin. Bei einer Beendigung des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat der Treuhänder die<br />
treuhänderisch gehaltene Beteiligung auf den Anleger im Wege<br />
der Sonderrechtsnachfolge aufschiebend bedingt auf die Eintragung<br />
des Anlegers im Handelsregister zu<br />
übertragen.
III. WEITERE INFORMATIONEN<br />
1. WIDERRUFSRECHT<br />
Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§<br />
312d, 355 BGB zu. Der Anleger kann seine Beitrittserklärung<br />
nebst Treuhandauftrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben<br />
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die<br />
Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, bei<br />
Fernabsatzverträgen, das heißt Verträgen, die unter ausschließlicher<br />
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon,<br />
Fax, E-Mail, Internet etc.) abgeschlossen wurden, jedoch<br />
nicht vor Vertragsschluss (das heißt, nicht bevor Ihre Beitrittserklärung<br />
von der CH2 Treuhand GmbH angenommen wurde) und<br />
auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. § 312c<br />
Absatz 2 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1 und 2 EGBGB<br />
(das heißt, nicht bevor der Anleger die Verbraucherinformationen<br />
bei Fernabsatzverträgen in Textform erhalten hat). Zur Wahrung<br />
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die<br />
CH2 Treuhand GmbH,<br />
Steckelhörn 9, 20457 Hamburg,<br />
Fax: +49 (0)40 88 14 14 - 990<br />
E-Mail: info@ch2-treuhand.de<br />
Der Widerruf wirkt auch gegenüber der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>.1<br />
GmbH & Co. KG.<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Anleger die<br />
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />
Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf.<br />
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Anleger die<br />
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum<br />
Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstat-<br />
2. RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND<br />
Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anleger unterliegen<br />
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten<br />
für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten<br />
sind als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag der Sitz der<br />
Beteiligungsgesellschaft und für den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Hamburg vereinbart.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Anhang – Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
tung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.<br />
Die Frist beginnt für den Anleger mit der Absendung seiner<br />
Widerrufserklärung, für die CH2 Treuhand GmbH mit dem Empfang<br />
der Widerrufserklärung.<br />
Das Widerrufsrecht erlischt bei Fernabsatzverträgen, das heißt<br />
Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln<br />
(insbesondere Brief, Telefon, Fax, E-Mail,<br />
Internet etc.) abgeschlossen wurden, vorzeitig, wenn der Vertrag<br />
von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers<br />
vollständig erfüllt ist, bevor der Anleger sein Widerrufsrecht<br />
ausgeübt hat.<br />
Finanzierte Geschäfte<br />
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen<br />
Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag<br />
nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine<br />
wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen,<br />
wenn wir gleichzeitig ihr Darlehensgeber sind oder wenn<br />
sich ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer<br />
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden<br />
des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können<br />
Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern<br />
auch an ihren Darlehensgeber halten. Letzteres gilt nicht, wenn<br />
der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen,<br />
Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.<br />
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich<br />
vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.<br />
Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Beitrittserklärung<br />
und dort gesondert vom Anleger zu unterschreiben.<br />
3. SPRACHE<br />
Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />
4. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG<br />
GESTELLTEN INFORMATIONEN<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der vorliegenden Informationen<br />
besteht nicht. Diese gelten bis zur Mitteilung von Änderungen<br />
in Form eines zu veröffentlichenden Nachtrags. Preisanpassungen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
193
194<br />
5. AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG<br />
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der<br />
Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />
besteht die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />
Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung<br />
ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle<br />
Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt<br />
Der Anleger hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch<br />
kein Gericht, keine andere Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle,<br />
die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen<br />
außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat.<br />
6. EINLAGENSICHERUNG<br />
Eine Einlagensicherung besteht nicht.<br />
– Ende der Verbraucherinformation für den Fernabsatz –
Angabenvorbehalt<br />
Angabenv<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
– aktuelles Thema<br />
Die Angaben dieses Verkaufsprospektes V<br />
beruhen auf dem gegenwärti-<br />
gen Planungsstatus,<br />
den angegebenen Verträgen sowie den geltenden<br />
gesetzlichen Vorschr Vorschriften und deren Interpretation.<br />
Für den Eintritt der prognostizierten pro<br />
Ergebnisse und Auszahlungen sowie<br />
zukünftige wirtschaftliche, wirtschaft steuerliche und rechtliche Änderungen wird,<br />
soweit gesetzlich zu zulässig, keine Haftung übernommen. Abweichen-<br />
de Angaben und Zusicherungen Zu<br />
Dritter bedürfen ausdrücklich einer<br />
schriftlichen Bestätig Bestätigung ihrer Gültigkeit durch die Anbieterin, ansonsten<br />
sind diese unwirksam<br />
unwirksam. Für die persönliche Beratung des Anlegers durch<br />
Anlageberater oder -vermittler und deren Mitarbeiter ist der Prospektverantwortliche<br />
weder verantwortlich noch wird für jene eine Haftung<br />
übernommen.<br />
Als Anlage beigefügt<br />
�<br />
�<br />
Beitrittserklärung und Treuhandauftrag (Stand: 25. Juni 2010)<br />
Überweisungsträger<br />
Bildnachweis<br />
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Seite 37, 187 | ©Corbis-Fotolia.com<br />
Seite 81, 87, 101 | ©F1online<br />
Seite 73 | ©Imagesource<br />
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195
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