Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
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Fortsetzung:<br />
Die Kosten der Beteiligung<br />
Weitere, vom Anleger<br />
zu erbringende Leistungen<br />
Mit der Vermögensanlage<br />
verbundene Rechte des Anlegers<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />
Fordert der Anleger eine Abschrift des Jahresabschlusses an und lässt er diesen durch<br />
einen persönlichen Berater prüfen, trägt der Anleger die hierdurch entstehenden Kosten.<br />
Bei der Beteiligung als Direktkommanditist entstehen Kosten für die notarielle Beglaubigung<br />
der Handelsregistervollmacht sowie Gerichtskosten für die Eintragung in das Handelsregister<br />
und eine spätere Löschung aus dem Handelsregister. Diese Kosten sind von dem Anleger<br />
selbst zu tragen.<br />
Ebenso trägt der Anleger die anfallenden Kosten im Falle einer Übertragung der Vermögensanlage<br />
oder des Ausscheidens aus der Beteiligungsgesellschaft, insbesondere Makler- und<br />
<strong>No</strong>tarkosten sowie Gutachterkosten im Zusammenhang mit Abfindungsguthaben. Falls die<br />
Vermögensanlage fremdfinanziert wird, trägt der Anleger die anfallenden Zinsen, Gebühren,<br />
etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen und andere vergleichbare Vergütungen.<br />
Im Zusammenhang mit der Beteiligung können beim Anleger weitere Kosten entstehen, wie<br />
Bankgebühren, Telefongebühren, Porto, Vergütungen für eine persönliche Treuhandverwaltung,<br />
Steuerberatungskosten oder Reisekosten, die der jeweilige Anleger ebenfalls selbst<br />
zu tragen hat.<br />
Soweit die Höhe der genannten Kosten nicht angegeben ist, kann diese nicht genau quantifiziert<br />
werden.<br />
Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
keine weiteren Kosten.<br />
Über die Zahlung der in der Beitrittserklärung übernommenen Einzahlungsbeträge hinaus<br />
übernehmen die Anleger nach den vertraglichen Regelungen keine weiteren Zahlungs- oder<br />
Nachschussverpflichtungen.<br />
Die Haftung der als Treugeber sowie der als Direktkommanditisten beteiligten Anleger ist auf<br />
10% des Nennbetrages der gezeichneten Kommanditeinlage begrenzt (sog. Haftsumme).<br />
In dieser Höhe erfolgt eine Eintragung als Haftsumme in das Handelsregister. Die Haftung<br />
erlischt nach vollständiger Erbringung der Haftsumme. Die Haftung des Anlegers kann gem.<br />
§ 172 Absatz 4 HGB wieder aufleben, wenn und soweit dem Anleger seine Haftsumme aufgrund<br />
von Auszahlungen, die nicht aus handelsrechtlichen Gewinnen stammen, zurück gezahlt<br />
wird. Hat der Anleger seine Kommanditeinlage zurück erhalten, so besteht für ihn auch<br />
nach seinem Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft eine Nachhaftung bis zur Höhe<br />
der Haftsumme für die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten der<br />
Beteiligungsgesellschaft (§§ 160 und 161 HGB).<br />
Sofern Auszahlungen an Anleger entgegen den gesellschaftsvertraglichen Regelungen erfolgen,<br />
die zu einer Überschuldung bei der Beteiligungsgesellschaft und durch Haftungsinanspruchnahme<br />
auch bei der Komplementärin führen, können die Anleger zur Rückzahlung<br />
erhaltener Auszahlungen verpflichtet werden. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />
Leistungen zu erbringen.<br />
Mit der Beteiligung an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG ist eine Beteiligung am Ergebnis<br />
und Vermögen sowie an den Auszahlungen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen nach<br />
Maßgabe des Gesellschaftsvertrages verbunden. Jedem Anleger stehen Mitwirkungsrechte<br />
in Form von Stimm- und Kontrollrechten nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zu. Die Stimmrechte der Anleger richten sich nach<br />
ihrer jeweiligen Beteiligung am festen Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft (Kapitalkonto<br />
I). Die Anleger sind gem. § 166 Abs. 1 HGB berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des<br />
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