16.01.2013 Aufrufe

Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fortsetzung:<br />

Die Kosten der Beteiligung<br />

Weitere, vom Anleger<br />

zu erbringende Leistungen<br />

Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte des Anlegers<br />

CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />

Einführung - Die Vermögensanlage im Überblick<br />

Fordert der Anleger eine Abschrift des Jahresabschlusses an und lässt er diesen durch<br />

einen persönlichen Berater prüfen, trägt der Anleger die hierdurch entstehenden Kosten.<br />

Bei der Beteiligung als Direktkommanditist entstehen Kosten für die notarielle Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht sowie Gerichtskosten für die Eintragung in das Handelsregister<br />

und eine spätere Löschung aus dem Handelsregister. Diese Kosten sind von dem Anleger<br />

selbst zu tragen.<br />

Ebenso trägt der Anleger die anfallenden Kosten im Falle einer Übertragung der Vermögensanlage<br />

oder des Ausscheidens aus der Beteiligungsgesellschaft, insbesondere Makler- und<br />

<strong>No</strong>tarkosten sowie Gutachterkosten im Zusammenhang mit Abfindungsguthaben. Falls die<br />

Vermögensanlage fremdfinanziert wird, trägt der Anleger die anfallenden Zinsen, Gebühren,<br />

etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen und andere vergleichbare Vergütungen.<br />

Im Zusammenhang mit der Beteiligung können beim Anleger weitere Kosten entstehen, wie<br />

Bankgebühren, Telefongebühren, Porto, Vergütungen für eine persönliche Treuhandverwaltung,<br />

Steuerberatungskosten oder Reisekosten, die der jeweilige Anleger ebenfalls selbst<br />

zu tragen hat.<br />

Soweit die Höhe der genannten Kosten nicht angegeben ist, kann diese nicht genau quantifiziert<br />

werden.<br />

Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

keine weiteren Kosten.<br />

Über die Zahlung der in der Beitrittserklärung übernommenen Einzahlungsbeträge hinaus<br />

übernehmen die Anleger nach den vertraglichen Regelungen keine weiteren Zahlungs- oder<br />

Nachschussverpflichtungen.<br />

Die Haftung der als Treugeber sowie der als Direktkommanditisten beteiligten Anleger ist auf<br />

10% des Nennbetrages der gezeichneten Kommanditeinlage begrenzt (sog. Haftsumme).<br />

In dieser Höhe erfolgt eine Eintragung als Haftsumme in das Handelsregister. Die Haftung<br />

erlischt nach vollständiger Erbringung der Haftsumme. Die Haftung des Anlegers kann gem.<br />

§ 172 Absatz 4 HGB wieder aufleben, wenn und soweit dem Anleger seine Haftsumme aufgrund<br />

von Auszahlungen, die nicht aus handelsrechtlichen Gewinnen stammen, zurück gezahlt<br />

wird. Hat der Anleger seine Kommanditeinlage zurück erhalten, so besteht für ihn auch<br />

nach seinem Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft eine Nachhaftung bis zur Höhe<br />

der Haftsumme für die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten der<br />

Beteiligungsgesellschaft (§§ 160 und 161 HGB).<br />

Sofern Auszahlungen an Anleger entgegen den gesellschaftsvertraglichen Regelungen erfolgen,<br />

die zu einer Überschuldung bei der Beteiligungsgesellschaft und durch Haftungsinanspruchnahme<br />

auch bei der Komplementärin führen, können die Anleger zur Rückzahlung<br />

erhaltener Auszahlungen verpflichtet werden. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />

Leistungen zu erbringen.<br />

Mit der Beteiligung an der CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1 GmbH & Co. KG ist eine Beteiligung am Ergebnis<br />

und Vermögen sowie an den Auszahlungen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftsvertrages verbunden. Jedem Anleger stehen Mitwirkungsrechte<br />

in Form von Stimm- und Kontrollrechten nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zu. Die Stimmrechte der Anleger richten sich nach<br />

ihrer jeweiligen Beteiligung am festen Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft (Kapitalkonto<br />

I). Die Anleger sind gem. § 166 Abs. 1 HGB berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!