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Zinsausgaben und Tilgung (PROGNOSE)<br />

Zur Finanzierung der Einzelhandelsimmobilien plant die Beteiligungsgesellschaft,<br />

eine langfristige Finanzierung von einer deutschen<br />

Bank aufzunehmen. Hierfür wurde mit der Bank eine Finanzierungszusage<br />

(Binding Term Sheet) für die ersten 3 Tranchen vereinbart,<br />

welche ein Fremdkapital in Höhe von EUR 12.280.000 mit einer Laufzeit<br />

von 8 Jahren vorsieht. Das Darlehen kann in drei Tranchen, entsprechend<br />

den Immobilientranchen aufgenommen werden. Über die<br />

Finanzierung der Tranche 4 besteht noch keine Vereinbarung mit der<br />

Bank. Es wird unterstellt, dass die Konditionen der Finanzierung der<br />

Tranche 4 mit den Konditionen des Binding Term Sheet übereinstimmen.<br />

Da in der Prospektkalkulation der Erwerb aller vier Tranchen<br />

zum 31. Dezember 2010 unterstellt wird, wurde mit einem gesamten<br />

Fremdkapital in Höhe von EUR 17.220.000 kalkuliert. Das Darlehen<br />

soll mit 2,0% p.a. des ursprünglichen Darlehenbetrages getilgt<br />

werden. Der jährliche Tilgungsbetrag wurde entsprechend mit EUR<br />

344.400 einkalkuliert. Es wurden vierteljährlichen Tilgungen angenommen.<br />

Der verbleibende Restbetrag des Darlehens wird am Ende<br />

der Laufzeit getilgt. Es wird in der Planrechnung unterstellt, dass die<br />

Darlehen auf die Fondslaufzeit bis zum 31. Dezember 2024 zu identischen<br />

Konditionen verlängert werden können.<br />

Als Zinssatz wird gemäß Term Sheet der Refinanzierungssatz der<br />

Bank zzgl. einer banküblichen Marge vereinbart. Das Darlehen für die<br />

Tranchen 1 bis 3 ist tranchenweise mit geeigneten Zinssicherungsinstrumenten<br />

über die Darlehenslaufzeit und den Darlehensbetrag zu<br />

versehen. In der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz von 5,35%<br />

p.a. über die Fondslaufzeit angenommen.<br />

Bei der Veräußerung der Immobilien im Jahr 2024 wird mit einer vollständigen<br />

Rückführung der noch ausstehenden Darlehensbeträge<br />

in Höhe von plangemäß TEUR 12.404 gerechnet.<br />

Verwaltungskosten (PROGNOSE)<br />

Folgende jährliche Kosten wurden als %-Satz der Mieteinnahmen<br />

eingeplant:<br />

� Grundstücksverwaltung: 1,3% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

an die Rahlfs Immobilien GmbH (fest vereinbart)<br />

� Assetmanagement: 0,8% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an die<br />

Beringer Harvard Europe Real Estate GmbH (fest vereinbart)<br />

� Geschäftsführung: 0,25% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, die CH2 Logistica <strong>No</strong>. 2<br />

Asset GmbH (fest vereinbart)<br />

Des Weiteren ist in den Verwaltungskosten die laufende Treuhandgebühr<br />

an die CH2 Treuhand GmbH in Höhe von 0,25% des gezeichneten<br />

Emissionskapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer enthalten.<br />

Für Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuerberatung wurden<br />

anfänglich EUR 25.000 p.a. einkalkuliert. Diese Kosten werden<br />

ab dem Jahr 2012 jährlich mit 2% gesteigert. Die Haftungsvergütung<br />

für die Komplementärin beträgt laut Gesellschaftsvertrag EUR 2.500<br />

p.a. Die Verwaltungskosten beinhalten zusätzlich einen geschätzten<br />

Betrag für nicht abzugsfährige Vorsteuern in Höhe von jährlich ca<br />

EUR 1.500. Ferner wurden alle 3 Jahre, erstmals für das Jahr 2013,<br />

ein Betrag von EUR 15.000 für die mit der finanzierenden Bank vertraglich<br />

vereinbarten Bewertungen der Immobilien angesetzt. Dieser<br />

Betrag wurde alle 3 Jahre mit 2% gesteigert.<br />

Im Rahmen des Verkaufs der Immobilien werden Verkaufskosten in<br />

Höhe von 2% des kalkulierten Verkaufspreises, entsprechend TEUR<br />

680 geplant.<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten (PROGNOSE)<br />

Die laufenden Ausschüttungen an die Kommanditisten erfolgen für<br />

im Jahr 2010 beigetretene Anleger annahmegemäß in Höhe von 6%<br />

p.a. für die Jahre 2011 bis 2016, 6,25% p.a. für das Jahr 2017, 6,5%<br />

p.a. für die Jahre 2018 bis 2020 sowie 7% p.a. für die Jahre 2021 bis<br />

2024. Anleger, die der Beteiligungsgesellschaft im Jahr 2011 beitreten,<br />

erhalten für das Jahr 2011 eine geplante Ausschüttung in Höhe von<br />

3%. Die dargestellten prognostizierten Ausschüttungen beinhalten<br />

die anteilige Rückzahlung der Einlage des Anlegers; eine gesonderte<br />

Kapitalrückzahlung am Ende der Laufzeit findet nicht statt.<br />

Die Immobilien werden prognosegemäß im Dezember 2024 für TEUR<br />

34.020 veräußert. Nach Abzug der Kosten der Veräußerung von<br />

prognosegemäß 2% des Veräußerungserlöses (TEUR 680) und der<br />

plangemäßen Tilgung der Restdarlehen (TEUR 12.404), verbleibt eine<br />

voraussichtliche Liquidität (inklusive Liquiditätsreserve von TEUR<br />

1.636) in Höhe von TEUR 22.573. Die Verteilung der verbleibenden<br />

Liquidität an die Gesellschafter erfolgt nach den Bestimmungen des<br />

§ 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages:<br />

Auf der ersten Stufe erfolgt eine Auszahlung an alle Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile, bis auf die im Jahr 2010 begründeten<br />

Beteiligungen, bis zum Jahr des Verkaufs der letzten Immobilie<br />

eine durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung vor Steuern<br />

von mindestens 6,5% bezogen auf die Pflichteinlage (ohne Agio)<br />

entfällt. Auf der zweiten Stufe wird von einem überschießenden Betrag<br />

ein Anteil von 20% an Rahlfs Immobilien GmbH ausgezahlt. Auf<br />

der dritten Stufe erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Anteils<br />

von 80% des überschießenden Betrages wiederum an alle Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile.<br />

Prognosegemäß erhält die Rahlfs Immobilien GmbH eine Ausschüttung<br />

aus Verkauf in Höhe von TEUR 950 und die übrigen Gesellschafter<br />

TEUR 21.623. Insgesamt wird prognostiziert, dass für im<br />

Jahr 2010 beigetretene Anleger über die gesamte Fondslaufzeit Ausschüttungen<br />

vor Steuern (inkl. Rückzahlung der Einlage) in Höhe von<br />

ca. 206,6% der Kommanditeinlagen (ohne Agio) erfolgen werden.<br />

Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass alle<br />

auf ein Jahr bezogene Zahlungsströme auch im selben Kalenderjahr<br />

erfolgen.

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