Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
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Haftungen und Gewährleistungen<br />
der Vertragspartner<br />
und deren Begrenzung<br />
Besondere Verpflichtungen<br />
Weiterer Mieter<br />
Mieter<br />
Vertragsdatum<br />
Mietfläche in qm<br />
Modalitäten der Mietzahlung<br />
sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
Dauer des Mietverhältnisses<br />
und Optionen sowie<br />
deren Voraussetzungen<br />
Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
und deren Folgen<br />
Mietgarantien /<br />
Bürgschaften in EUR<br />
Regelungen über<br />
Untermietverhältnisse<br />
Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />
bauten od. Umbauten sowie<br />
deren Schicksal bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Dem Vermieter obliegt die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm und Wasserschäden. Er schließt eine Gebäudehaftpflichtversicherung<br />
ab. Der Vermieter hat im Schadenfalle die Versicherungsleistungen zur unverzüglichen<br />
Wiederherstellung der Mieträume zu verwenden und diese Räume so dann auf der Grundlage des vorliegenden Vertrages<br />
der Mieterin erneut zu überlassen. Die Miete ist bei völligem Ausschluss der Benutzbarkeit ausgesetzt und wird<br />
im Übrigen entsprechend der Beeinträchtigung der Benutzbarkeit bis zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes<br />
herabgesetzt. Die Mieterin schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt keine Objekte an einen Drogeriemarkt zu vermieten.<br />
Sortimentsüberschneidungen mit den anderen Mietern des Objektes sind hiervon ausgeschlossen. Weiterhin<br />
ist der Vermieter nicht berechtigt, im Umkreis von 1.000 m vom Mietobjekt einen Drogeriemarkt zu eröffnen, direkt oder<br />
indirekt zu betreiben oder sich mittelbar oder unmittelbar daran zu beteiligen. Für den Fall des Verstoßes gegen diese<br />
Vereinbarung, verpflichtet sich der Vermieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3 Monatsmieten, wobei es<br />
der Mieterin daneben unbenommen bleibt, Schadensersatz vom Vermieter einzufordern sowie Minderungsrechte geltend<br />
zu machen.<br />
� Bäckerei Peter und Cornelia Dreißig KG, Gewerbestraße 24, 03172 Guben<br />
� Pham Xuan Thuy (Textilgeschäft), Hermannstraße 16, 03042 Cottbus<br />
� Doung Thi Kha, Hermannstraße 16, 03042 Cottbus<br />
Auf eine Darstellung der Mietverträge wurde verzichtet.<br />
37574 Einbeck, Hansestraße 8<br />
Trinkgut Fachdiscount GmbH,<br />
Westpreußenstraße 32 - 38, 47809 Krefeld<br />
HRB 7032, HR Krefeld<br />
Mietvertrag vom 13. März 2006 – 1. Nachtrag vom 18. Februar 2007<br />
1.141<br />
Übergabe 02. Juli 2007<br />
jeweils bis zum 5. Werktag jedes Monats im Voraus<br />
Festlaufzeit: bis zum 31. Mai 2019, Option: 2 x 5 Jahre. Diese Optionen gelten als in Anspruch genommen, wenn der<br />
Mieter nicht ausdrücklich widerspricht. Der Widerspruch muss spätestens 9 Monate vor Beendigung der vereinbarten<br />
Mietlaufzeit schriftlich beim Vermieter durch Einschreiben mit Rückschein eingegangen sein.<br />
Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger<br />
Grund ist für den Vermieter u.a. dann gegeben, wenn: der Mieter das Objekt abweichend von den mietvertraglichen<br />
Vereinbarungen nutzt oder den mietvertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommt, der Mieter trotz zweimaliger Mahnung<br />
mit einem Betrag im Rückstand ist, welcher 2 Monatsmieten entspricht oder über das Vermögen des Mieters der<br />
Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahrens gestellt ist. Ein wichtiger Grund ist für den Mieter u.a.<br />
dann gegeben, wenn dem Mieter das Mietobjekt nicht wie im Mietvertrag vereinbart zur Verfügung steht.<br />
keine<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Der Mieter ist zur Untervermietung der Mietfläche berechtigt. Der Vermieter kann der Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung<br />
an Dritte durch den Mieter nur aus wichtigem Grund widersprechen. In jedem Fall haftet der Mieter weiterhin<br />
für die Erfüllung dieses Vertrages.<br />
Der Mieter darf bauliche Veränderungen mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters vornehmen. Bei Beendigung des<br />
Mietverhältnisses muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Mit Zustimmung des Vermieters<br />
kann der Mieter die Ein- bzw. Umbauten auch im Mietobjekt belassen. In diesem Fall steht ihm kein Entschädigungs-<br />
bzw. Wertersatzanspruch gegenüber dem Vermieter zu.<br />
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