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134<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Dauer des Mietverhältnisses<br />

und Optionen sowie<br />

deren Voraussetzungen<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Vermieter, im Einzugsgebiet des Mietobjektes an Dritte weder<br />

Geschäftsräume noch Grundstücke zu vermieten, zu verpachten, zu veräußern oder zu überlassen zum Betreiben<br />

von Vertriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels mit Randsortimenten, Drogerien, Tier- und Zoofachmärkten, Bäckereien,<br />

Fleischereien oder Geschäften mit Obst, Gemüse, Getränken, Blumen, Schreibwaren o.ä. Der Einzugsbereich<br />

wird auf 3 km Luftlinie vom Mietobjekt festgelegt. Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Vermieter,<br />

in Duingen oder im Umkreis von 3 km keinen weiteren Supermarkt/Verbrauchermarkt/Drogeriemarkt/C+C-Markt, kein<br />

SB-Warenhaus oder ähnliche Märkte zu vermieten, zu verpachten oder sonst zu überlassen, zu erwerben, zu bauen,<br />

zu betreiben oder sich an vorstehenden Handlungen mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen noch diese Handlungen<br />

durch Dritte vornehmen zu lassen oder zu begünstigen. Vorstehendes gilt auch für Fachgeschäfte mit vorwiegend lebensmittelartigem<br />

Sortiment. Der Vermieter sichert zu, dass er in demselben Objekt keine Räume an solche Geschäfte<br />

oder Betriebe vermietet, die chemische oder biologische Schadstoffe emittieren. Dies gilt auch dann, wenn geringe<br />

Emissionsmengen verwaltungstechnisch zulässig sind, die Emissionen jedoch geeignet sind, Lebensmittel und Bedarfsgegenstände<br />

zu kontaminieren. Die Beweislast dafür obliegt dem Vermieter. Wenn der Vermieter für die Zeit nach<br />

Beendigung des Mietverhältnisses einen Mietvertrag über den Mietgegenstand oder einzelne Teile davon mit einem<br />

Dritten abschließt, so räumt er hiermit der Mieterin ein innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der Mitteilung auszuübendes<br />

Vormietrecht ein, auf das im übrigen die Bestimmungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht entsprechend<br />

anzuwenden sind. Sofern die Mieterin eine Erweiterung des Mietgegenstandes wünscht, verpflichtet sich der Vermieter<br />

bereits jetzt, die Erweiterungsmaßnahme mit der Mieterin abzustimmen und durchzuführen, sofern eine entsprechende<br />

Baugenehmigung erteilt wird. Der Vermieter ist verpflichtet innerhalb von 6 Wochen nach schriftlicher Aufforderung<br />

durch die Mieterin, einen prüffähigen Bauantrag zu stellen. Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund bereits<br />

jetzt, das Mietverhältnis für die Bestands- und Erweiterungsfläche mit Übergabe der Erweiterungsfläche für 10 Jahre<br />

und 6 Monate nach schriftlicher Aufforderung durch die Mieterin zur Durchführung der Erweiterung, neu abzuschließen,<br />

sofern zum Zeitpunkt der Übergabe eine Restlaufzeit von weniger als 10 Jahren besteht. Die Jahresmiete für die<br />

Erweiterungsfläche beträgt insgesamt 9% der vom Vermieter nachgewiesenen Investitionen für die Erweiterungsmaßnahme<br />

und ist monatlich entsprechend zu entrichten. Die Parteien werden hierüber einen separaten Nachtrag<br />

schließen.<br />

31188 Holle, Bahnhofstraße 7<br />

Netto Marken-Discount AG & Co. KG,<br />

Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof<br />

HRA 1747, Amberg<br />

Mietvertrag vom 15. Juni 2009<br />

1.086<br />

monatlich im Voraus bis zum 10. Werktag eines Kalendermonats<br />

Übergabe 18. <strong>No</strong>vember 2009<br />

Festlaufzeit: 15 Jahre bis zum 17. <strong>No</strong>vember 2024, Option: 3 x 5 Jahre; Mieter muss per Einschreiben an den Vermieter<br />

spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit die Option ausüben oder den Vertrag kündigen. Der Vermieter verpflichtet<br />

sich, den Mieter rechtzeitig schriftlich daran zu erinnern, sich zu der Verlängerungsmöglichkeit zu erklären. Wird der<br />

Vertrag nicht gekündigt und das Optionsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der<br />

Maßgabe, dass er per Einschreiben mit 12 monatiger Frist zum 30. Juni eines Jahres gekündigt werden kann.<br />

Das Mietverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger<br />

Wirkung von den Vertragsteilen gekündigt werden.<br />

keine<br />

Der Mieter hat das Recht, die Räume und Flächen einschließlich Reklameflächen ganz oder teilweise, auch zu anderen<br />

Geschäftszwecken, unterzuvermieten. Falls er von diesem Recht Gebrauch macht, besteht, dessen ungeachtet, seine<br />

Verpflichtung zur Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Vermieter, einschließlich der Zahlung des Mietzinses und<br />

der Nebenkosten, unvermindert weiter.

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