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Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de

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120<br />

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für<br />

Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter<br />

oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der<br />

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für<br />

Schäden, die nicht nach vorstehendem Satz erfasst werden und die<br />

nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen<br />

sowie Arglist des Auftragnehmers, der gesetzlichen Vertreter oder<br />

der Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung<br />

auf den typischen und vorhersehbaren, tatsächlich<br />

eintretenden Schaden bis zu einem maximalen Betrag in Höhe einer<br />

Jahresvergütung begrenzt, soweit Auftragnehmer, die gesetzlichen<br />

Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt<br />

haben. Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle höherer Gewalt für<br />

etwaige Verzögerungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Binding Term Sheet<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 27. Mai 2010 ein Binding Term Sheet<br />

mit einer deutschen Landesbank für die anteilige Finanzierung der<br />

Tranchen 1 bis 3 geschlossen. Das Termsheet stellt die Grundlage für<br />

die Erstellung des Darlehensvertrages dar. Die Finanzierungszusage<br />

verliert nach dem 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Das Binding<br />

Term Sheet entspricht der positiven Beschlusslage der Kreditgremien<br />

der Bank hinsichtlich der anteiligen Finanzierung des Ankaufs der<br />

Tranchen 1 bis 3. Die Bank stellt einen Kreditbetrag von maximal EUR<br />

12.280.000 (davon EUR 3.627.000 für die Tranche 1, EUR 4.240.000<br />

für die Tranche 2 und EUR 4.413.000 für die Tranche 3) zu den nachfolgend<br />

dargestellten Konditionen zur Verfügung. Der Darlehensbetrag<br />

ist ausnutzbar als Rollover Darlehen mit variablem Zinssatz und<br />

fester Tilgungsstruktur. Ab Auszahlung der jeweiligen Tranche hat<br />

eine Zinssicherung je Tranche jeweils für den gesamten anteiligen<br />

Darlehensbetrag mindestens über die gesamte Darlehenslaufzeit<br />

zu erfolgen. Für die anteilige Finanzierung der 4. Tranche wird eine<br />

Wohlwollenserklärung abgegeben. Die Bank erklärt sich bereit, die<br />

anteilige Finanzierung der 4. Tranche in Höhe von voraussichtlich<br />

EUR 4.950.000 zu gegebener Zeit wohlwollend zu prüfen. Die anteilige<br />

Finanzierung soll zu vergleichbaren Objekt- bzw. Finanzierungsparametern<br />

erfolgen. Die Bank wird bei Bedarf diesen Finanzierungsteil<br />

zu gegebener Zeit prüfen und ihren Gremien zur Entscheidung<br />

vorlegen.<br />

Kondition laut Binding Term Sheet für die Tranchen 1 bis 3; Prognose<br />

für die Tranche 4<br />

� Laufzeit<br />

8 Jahre ab erster Ausnutzung.<br />

� Tilgung<br />

2,0% linear p.a. auf den Ursprungsdarlehensbetrag. Die Tilgung erfolgt<br />

tranchenweise jeweils beginnend mit Auszahlung der Tranche.<br />

Die Tilgung kann entweder vierteljährlich oder halbjährlich nachträglich<br />

erfolgen. Der verbleibende Restbetrag ist am Ende der Laufzeit<br />

fällig.<br />

Zinssatz<br />

�<br />

Refinanzierungssatz der Bank zzgl. banküblicher Marge. Die Zahlungsweise<br />

ist noch abzustimmen. Diese kann entweder vierteljährlich<br />

oder halbjährlich nachträglich erfolgen. Das Darlehen ist tranchenweise<br />

mit geeigneten Zinssicherungsinstrumenten über die<br />

gesamte Darlehenslaufzeit und den gesamten Darlehensbetrag zu<br />

versehen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Zinssicherung<br />

bei der finanzierenden Bank abzuschließen, die hierfür marktgerechte<br />

Konditionen anbieten wird. Die Derivate-Linie in Höhe von EUR<br />

1.150.000 ist dinglich zu besichern.<br />

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,75% der Darlehenssumme, fällig<br />

mit Erstauszahlung. Die Zusageprovision beträgt 0,35% p.a. ab<br />

Abschluss des Darlehensvertrages für die noch nicht ausgezahlten<br />

Darlehensteile bis diese in Anspruch genommen werden oder vom<br />

Darlehensnehmer gekündigt werden. Die Zusageprovision wurde<br />

jedoch nicht einkalkuliert, da davon ausgegangen wird, dass der<br />

Darlehensvertrag erst kurz vor dem Erwerb der Immobilien fest abgeschlossen<br />

wird. Darüber hinaus sind die Kosten für die von der<br />

Bewertungsgesellschaft der Bank zu erstellenden Gutachten vom<br />

Darlehensnehmer zu tragen.<br />

Sofern die Finanzierung nicht – aus Gründen die beim Darlehensnehmer<br />

liegen – zustande kommt, wird der Darlehensnehmer eine<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25.000 auf erstes Anfordern<br />

an die Bank zahlen.<br />

Im Falle einer vorzeitigen, unplanmäßigen Rückzahlung des als Rollover<br />

mit variablem Zinssatz und fester Tilgungsstruktur in Anspruch<br />

genommenen Darlehens bzw. von Darlehensteilen werden folgende<br />

Gebühren fällig:<br />

Jahr 1 bis 4: 0,5% der Rückzahlungsvaluta<br />

⋅<br />

Jahr 5 bis 8: 0,25% der Rückzahlungsvaluta.<br />

⋅<br />

Im Falle des vorzeitigen Verkaufs von einzelnen Beleihungsobjekten<br />

während der Darlehenslaufzeit ist der gesamte Kaufpreis zur Darlehensrückführung<br />

einzusetzen, jedoch mindestens ein Betrag von<br />

115% des anteiligen verbliebenen Darlehensbetrages. Bei vorzeitigem<br />

Komplettverkauf des Gesamtportfolios erfolgt die Rückzahlung<br />

in Höhe des Gesamtdarlehensrestbetrages zzgl. sämtlicher Kosten.<br />

Voraussetzung für die Auszahlung ist die Einhaltung banküblicher<br />

Auszahlungsvoraussetzungen und die Bereitstellung banküblicher<br />

Sicherheiten wie z.B.:<br />

Erstrangige Buchgrundschulden in Darlehenshöhe (zzgl. TEUR<br />

⋅<br />

1.150 zu besichernde Derivatelinie), davon 80% zunächst nicht<br />

vollstreckbar und 20% dinglich und persönlich vollstreckbar;<br />

beide verzinslich mit 15% p.a. und 10% Nebenleistung einmalig,<br />

gleichrangig einzutragen auf dem Beleihungsobjekt. Generell ist<br />

vorgesehen, Gesamtgrundschulden je Tranche einzutragen.<br />

Schuldrechtlicher Haftungsverbund über weite Zweckerklärun-<br />

⋅<br />

gen

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