Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
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Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für<br />
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen<br />
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter<br />
oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der<br />
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für<br />
Schäden, die nicht nach vorstehendem Satz erfasst werden und die<br />
nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen<br />
sowie Arglist des Auftragnehmers, der gesetzlichen Vertreter oder<br />
der Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung<br />
auf den typischen und vorhersehbaren, tatsächlich<br />
eintretenden Schaden bis zu einem maximalen Betrag in Höhe einer<br />
Jahresvergütung begrenzt, soweit Auftragnehmer, die gesetzlichen<br />
Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt<br />
haben. Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle höherer Gewalt für<br />
etwaige Verzögerungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
Binding Term Sheet<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 27. Mai 2010 ein Binding Term Sheet<br />
mit einer deutschen Landesbank für die anteilige Finanzierung der<br />
Tranchen 1 bis 3 geschlossen. Das Termsheet stellt die Grundlage für<br />
die Erstellung des Darlehensvertrages dar. Die Finanzierungszusage<br />
verliert nach dem 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Das Binding<br />
Term Sheet entspricht der positiven Beschlusslage der Kreditgremien<br />
der Bank hinsichtlich der anteiligen Finanzierung des Ankaufs der<br />
Tranchen 1 bis 3. Die Bank stellt einen Kreditbetrag von maximal EUR<br />
12.280.000 (davon EUR 3.627.000 für die Tranche 1, EUR 4.240.000<br />
für die Tranche 2 und EUR 4.413.000 für die Tranche 3) zu den nachfolgend<br />
dargestellten Konditionen zur Verfügung. Der Darlehensbetrag<br />
ist ausnutzbar als Rollover Darlehen mit variablem Zinssatz und<br />
fester Tilgungsstruktur. Ab Auszahlung der jeweiligen Tranche hat<br />
eine Zinssicherung je Tranche jeweils für den gesamten anteiligen<br />
Darlehensbetrag mindestens über die gesamte Darlehenslaufzeit<br />
zu erfolgen. Für die anteilige Finanzierung der 4. Tranche wird eine<br />
Wohlwollenserklärung abgegeben. Die Bank erklärt sich bereit, die<br />
anteilige Finanzierung der 4. Tranche in Höhe von voraussichtlich<br />
EUR 4.950.000 zu gegebener Zeit wohlwollend zu prüfen. Die anteilige<br />
Finanzierung soll zu vergleichbaren Objekt- bzw. Finanzierungsparametern<br />
erfolgen. Die Bank wird bei Bedarf diesen Finanzierungsteil<br />
zu gegebener Zeit prüfen und ihren Gremien zur Entscheidung<br />
vorlegen.<br />
Kondition laut Binding Term Sheet für die Tranchen 1 bis 3; Prognose<br />
für die Tranche 4<br />
� Laufzeit<br />
8 Jahre ab erster Ausnutzung.<br />
� Tilgung<br />
2,0% linear p.a. auf den Ursprungsdarlehensbetrag. Die Tilgung erfolgt<br />
tranchenweise jeweils beginnend mit Auszahlung der Tranche.<br />
Die Tilgung kann entweder vierteljährlich oder halbjährlich nachträglich<br />
erfolgen. Der verbleibende Restbetrag ist am Ende der Laufzeit<br />
fällig.<br />
Zinssatz<br />
�<br />
Refinanzierungssatz der Bank zzgl. banküblicher Marge. Die Zahlungsweise<br />
ist noch abzustimmen. Diese kann entweder vierteljährlich<br />
oder halbjährlich nachträglich erfolgen. Das Darlehen ist tranchenweise<br />
mit geeigneten Zinssicherungsinstrumenten über die<br />
gesamte Darlehenslaufzeit und den gesamten Darlehensbetrag zu<br />
versehen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Zinssicherung<br />
bei der finanzierenden Bank abzuschließen, die hierfür marktgerechte<br />
Konditionen anbieten wird. Die Derivate-Linie in Höhe von EUR<br />
1.150.000 ist dinglich zu besichern.<br />
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,75% der Darlehenssumme, fällig<br />
mit Erstauszahlung. Die Zusageprovision beträgt 0,35% p.a. ab<br />
Abschluss des Darlehensvertrages für die noch nicht ausgezahlten<br />
Darlehensteile bis diese in Anspruch genommen werden oder vom<br />
Darlehensnehmer gekündigt werden. Die Zusageprovision wurde<br />
jedoch nicht einkalkuliert, da davon ausgegangen wird, dass der<br />
Darlehensvertrag erst kurz vor dem Erwerb der Immobilien fest abgeschlossen<br />
wird. Darüber hinaus sind die Kosten für die von der<br />
Bewertungsgesellschaft der Bank zu erstellenden Gutachten vom<br />
Darlehensnehmer zu tragen.<br />
Sofern die Finanzierung nicht – aus Gründen die beim Darlehensnehmer<br />
liegen – zustande kommt, wird der Darlehensnehmer eine<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25.000 auf erstes Anfordern<br />
an die Bank zahlen.<br />
Im Falle einer vorzeitigen, unplanmäßigen Rückzahlung des als Rollover<br />
mit variablem Zinssatz und fester Tilgungsstruktur in Anspruch<br />
genommenen Darlehens bzw. von Darlehensteilen werden folgende<br />
Gebühren fällig:<br />
Jahr 1 bis 4: 0,5% der Rückzahlungsvaluta<br />
⋅<br />
Jahr 5 bis 8: 0,25% der Rückzahlungsvaluta.<br />
⋅<br />
Im Falle des vorzeitigen Verkaufs von einzelnen Beleihungsobjekten<br />
während der Darlehenslaufzeit ist der gesamte Kaufpreis zur Darlehensrückführung<br />
einzusetzen, jedoch mindestens ein Betrag von<br />
115% des anteiligen verbliebenen Darlehensbetrages. Bei vorzeitigem<br />
Komplettverkauf des Gesamtportfolios erfolgt die Rückzahlung<br />
in Höhe des Gesamtdarlehensrestbetrages zzgl. sämtlicher Kosten.<br />
Voraussetzung für die Auszahlung ist die Einhaltung banküblicher<br />
Auszahlungsvoraussetzungen und die Bereitstellung banküblicher<br />
Sicherheiten wie z.B.:<br />
Erstrangige Buchgrundschulden in Darlehenshöhe (zzgl. TEUR<br />
⋅<br />
1.150 zu besichernde Derivatelinie), davon 80% zunächst nicht<br />
vollstreckbar und 20% dinglich und persönlich vollstreckbar;<br />
beide verzinslich mit 15% p.a. und 10% Nebenleistung einmalig,<br />
gleichrangig einzutragen auf dem Beleihungsobjekt. Generell ist<br />
vorgesehen, Gesamtgrundschulden je Tranche einzutragen.<br />
Schuldrechtlicher Haftungsverbund über weite Zweckerklärun-<br />
⋅<br />
gen