Discounter No. 1 - Fondsvermittlung24.de
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tentin) unterlässt es während der Vertragslaufzeit, das Objekt ganz<br />
oder teilweise selbst zu verwalten oder durch Dritte verwalten zu<br />
lassen.<br />
Der Grundstücksverwaltungsvertrag läuft für die Dauer von der<br />
Übergabe bis zum Verkauf und der Übergabe des Projektes an einen<br />
Dritten. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu<br />
kündigen, wenn die andere Partei<br />
⋅ insolvent ist oder Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung<br />
bestehen<br />
⋅ oder sie sich im Zahlungsverzug befindet und nach Fristsetzung<br />
von wenigstens 10 Kalendertagen nicht zahlt.<br />
Dem Auftraggeber steht außerdem ein Sonderkündigungsrecht mit<br />
einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu, falls bei Rahlfs eine erhebliche<br />
Änderung der Mehrheitsverhältnisse der Gesellschafter eintritt.<br />
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen bleibt unberührt.<br />
Rahlfs Immobilien GmbH erhält als Vergütung einen Betrag in Höhe<br />
von 1,3% der mit den Mietern der Objekte vereinbarten Jahresnettomiete<br />
(Miete ausschließlich von Mietern etwa geschuldeter Umsatzsteuer<br />
und Nebenkostenvorauszahlungen) zuzüglich der von den<br />
Mietern eventuell gezahlten Verwaltungskostenpauschalen. Diese<br />
Vergütung ist der Rahlfs Immobilien GmbH zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt am Ende eines jeden<br />
Quartals. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Darüber hinaus erhält die<br />
Rahlfs Immobilien GmbH eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung<br />
nach Maßgabe des § 17 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages (vgl. auch<br />
die Ausführungen auf der Seite 168).<br />
Die erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung steht der Rahlfs Immobilien<br />
GmbH auch dann zu, wenn der Grundstücksverwaltungsvertrag im<br />
Zeitpunkt des Verkaufs der Objekte (oder Teilen davon) bereits beendet<br />
ist, es sei denn, der Grundstücksverwaltungsvertrag wurde<br />
vom Auftraggeber aus einem von der Rahlfs Immobilien GmbH zu<br />
vertretenden wichtigen Grund gekündigt. Eine wesentliche Veränderung<br />
der Mehrheitsverhältnisse bei der Rahlfs Immobilien GmbH<br />
zählt dabei nicht als wichtiger Grund.<br />
Die Rahlfs Immobilien GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit<br />
sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit. Die Haftung der Rahlfs Immobilien GmbH für die leicht<br />
fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist beschränkt<br />
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im<br />
Übrigen ist eine Haftung der Rahlfs Immobilien GmbH wegen leichter<br />
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung<br />
gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische Ansprüche. Die<br />
persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />
der Rahlfs Immobilien GmbH ist gem. den vorstehenden Bestimmungen<br />
beschränkt wie die eigene Haftung der Rahlfs Immobilien<br />
GmbH.<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />
CH2 <strong>Discounter</strong> <strong>No</strong>. 1<br />
Rechtliche und steuerliche Angaben – Rechtliche Grundlagen<br />
Assetmanagement-Vertrag mit<br />
Behringer Harvard Europe Real Estate GmbH<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 26. April 2010 mit der Behringer Harvard<br />
Europe Real Estate GmbH (im Folgenden „Behringer Harvard“)<br />
einen Vertrag über die Erbringung von Assetmanagement-Leistungen<br />
geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die professionelle<br />
Kontrolle des Immobilienmanagements. Die Leistungen umfassen im<br />
Einzelnen:<br />
⋅ Fortlaufender Research im betreffenden Miet- und Investmentmarkt,<br />
⋅ Prüfen von Mietangeboten und Verträgen im Hinblick auf die<br />
wirtschaftlichen Rahmendaten,<br />
⋅ Plausibilitätsprüfung der vom Grundstücksverwalter vorgelegten<br />
Jahresbudgetplanung,<br />
⋅ Plausibilitätsprüfung des vom Grundstücksverwalter vorgelegten<br />
Reportings,<br />
⋅ Vertretung des Auftraggebers bei Übergaben und Abnahmen,<br />
soweit die Größe der übergebenen Fläche oder andere Umstände<br />
dies erforderlich machen,<br />
⋅ Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf den Abschluss neuer<br />
Mietverträge und mögliche Verkäufe,<br />
⋅ Unmittelbare Information des Auftraggebers über vom üblichen<br />
Tagesgeschäft abweichende Geschäftsvorfälle wie Mieterinsolvenzen,<br />
Kündigungen, erhebliche Sachbeschädigungen usw.,<br />
soweit vom Grundstücksverwalter übermittelt,<br />
⋅ Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf die notwendige Beauftragung<br />
von Fachleuten wie Architekten, Ingenieure, Gutachter<br />
usw.,<br />
⋅ Unterstützung des Auftraggebers bei der Formulierung von Geschäftsberichten.<br />
Soweit erforderlich können umfangreiche Konzeptions- und Planungsaufgaben<br />
(z.B. bei umfangreichen Umbauten an Gebäuden)<br />
zusätzlich beauftragt werden, die dann gesondert abzurechnen<br />
sind.<br />
Die jährliche Vergütung des Auftragnehmers für seine Leistungen<br />
beträgt 0,8% der jährlichen Sollmiete der Fondsimmobilien zzgl. jeweils<br />
gültige MwSt. Die Gebühr ist fällig und zahlbar zu 4 gleichen<br />
Raten, jeweils nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer 14<br />
Tage nach Ende eines Quartals. Bei einem unterjährigen Beginn oder<br />
Beendigung der Beauftragung sowie bei einer nur teilweisen Übernahme<br />
oder Abgabe der Objekte in die oder aus der Beauftragung<br />
wird die Gebühr für das betreffende Kalenderjahr zeitanteilig bzw.<br />
anteilig gemäß der Sollmiete abgerechnet. Zusätzlich zur Vergütung<br />
erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Nachweis Reise-,<br />
Übernachtungs- und Bewirtungskosten in üblicher Höhe. Sonstige<br />
Kostenübernahmen werden im Einzelfall vereinbart.<br />
Der Vertrag beginnt mit dem 20. April 2010 und wird fest abgeschlossen<br />
bis zum Verkauf der Objekte. Das Recht zur außerordentlichen<br />
ggf. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
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