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138<br />

Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

und deren Folgen<br />

Mietgarantien /<br />

Bürgschaften in EUR<br />

Regelungen über<br />

Untermietverhältnisse<br />

Berechtigung zu Ein-/Aus-<br />

bauten od. Umbauten sowie<br />

deren Schicksal bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses<br />

Haftungen und Gewährleistungen<br />

der Vertragspartner<br />

und deren Begrenzung<br />

Besondere Verpflichtungen<br />

Mieter<br />

Vertragsdatum<br />

Mietfläche in qm<br />

Modalitäten der Mietzahlung<br />

sowie der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

Wenn sich entsprechend aufgrund der Wertsicherung die ursprüngliche Miete nach oben oder unten um mehr als<br />

insgesamt 50% verändert hat, hat bei Ermäßigung der Vermieter und bei Erhöhung der Mieter jeweils ein Kündigungsrecht<br />

mit einer Frist von 6 Monaten, das jedoch erstmals zum Ende des 15. Mietjahres ausgeübt werden kann. Der<br />

Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter auf Verlangen sämtliche Gesellschafter der Vermietergesellschaft zu benennen.<br />

Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das<br />

Recht, den Vertrag zu kündigen. Sofern die endgültigen Mietflächen und Parkplätze um mehr als 5% unterschritten<br />

werden, hat der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des<br />

gemeinsamen Aufmaßes ausgeübt werden kann. Wird über das Vermögen des Vermieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

beantragt, der Antrag mangels Masse abgelehnt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder werden objektbezogene<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht.<br />

Sollte die Übergabe bis zum 28. September 2010 erfolgt sein, kann der Mieter danach innerhalb von 4 Wochen vom<br />

Vertrag zurücktreten.<br />

keine<br />

Der Mieter darf bei Bestehenbleiben seiner Verpflichtung dem Vermieter gegenüber den Mietgegenstand ganz oder<br />

teilweise untervermieten. Diese Berechtigung umfasst auch das Recht zur Unteruntervermietung. Mit einer Nutzung<br />

des Mietobjektes durch eine andere zur REWE Group gehörenden Gesellschaft ist der Vermieter einverstanden.<br />

Der Mieter ist berechtigt, während der gesamten Mietzeit innerhalb des Mietobjektes Einbauten und Umbauten, auch in<br />

die vermieterseits geleistete Bausubstanz, vorzunehmen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />

nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Er ist jedoch berechtigt, die eingebauten Einrichtungen<br />

bei schonender Behandlung der Mietsache auszubauen. Bei Ausbau wird eine eventuelle Wertminderung des<br />

Gebäudes nicht vergütet.<br />

Vermieter gewährleistet ab der Übergabe die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen<br />

sowie zur Anlieferung und hält sie während der gesamten Geschäfts- und Anlieferungszeit aufrecht sowie die sachgerechte<br />

Erhaltung der Grünanlagen, einschließlich des Baumbestandes. Mehrere Personen als Vermieter haften für alle<br />

Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<br />

Der Vermieter wird im Umkreis von 3 km keinen weiteren branchenbezogenen Betrieb mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />

betreiben, bauen, sich an einem solchen beteiligen oder dafür geeignete Mieträume oder Grundstücke an<br />

Dritte überlassen. Bei einem Verstoß ist der Mieter berechtigt die Miete um 50% zu kürzen, höchstens jedoch um<br />

eine Jahresmiete. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben von dieser Regelung unberührt. Der<br />

Vermieter räumt dem Mieter für jeden Fall der Neuvermietung des Mietobjekts das Vormietrecht in entsprechender<br />

Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften über das Vorkaufrecht ein.<br />

29549 Bad Bevensen, Fritz-Reuter-Weg 16<br />

Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung,<br />

Domstraße 20, 50668 Köln,<br />

HRB 27043, Amtsgericht Köln<br />

Mietvertrag vom 25. Juli 2008 – 1. Nachtrag vom 03. Juni 2010<br />

voraussichtlich 1035<br />

im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats<br />

Übergabe geplant 01. <strong>No</strong>vember 2010

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